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Rechtsprechung
   EuGH, 14.03.1989 - 133/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1573
EuGH, 14.03.1989 - 133/88 (https://dejure.org/1989,1573)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.1989 - 133/88 (https://dejure.org/1989,1573)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 1989 - 133/88 (https://dejure.org/1989,1573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    VerfO Gerichtshof Art. 38

  • EU-Kommission PDF

    Del Amo Martinez / Parlament

    Beamte - Klage - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Gleicher Streitgegenstand - Argumente, die nicht in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Del Amo Martinez / Parlament

  • Wolters Kluwer

    Zweck des Vorverfahrens; Zulässigkeit einer Klage bei Abweichen des Streitgegenstands vom Vorverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerfO Gerichtshof Art. 38
    Beamte - Klage - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Gleicher Streitgegenstand - Argumente, die nicht in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einleitung eines Vorverfahrens durch Einlegung einer Verwaltungsbeschwerde; Möglichkeit der Kenntnisnahme; Gegenstand eines Antrags

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.01.1989 - 224/87

    Koutchoumoff / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.03.1989 - 133/88
    Diese Rügen können vor dem Gerichtshof auf Argumente gestützt werden, die nicht notwendigerweise in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen ( siehe zuletzt das Urteil des Gerichtshofes, Dritte Kammer, vom 26. Januar 1989 in der Rechtssache 224/87, Koutchoumoff/Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1989, 99 ).
  • EuGH, 01.07.1976 - 58/75

    Sergy / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.03.1989 - 133/88
    Dieses Verfahren kann seinen Zweck nur erfuellen, wenn die Anstellungsbehörde von den Rügen der Betroffenen gegen die angegriffene Entscheidung hinreichend genau Kenntnis nehmen kann ( Urteil des Gerichtshofes, Erste Kammer, vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/76, Sergy/Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1976, 1139 ).
  • EuGH, 31.03.1977 - 58/76

    Qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, den einzelnen schützenden …

    Auszug aus EuGH, 14.03.1989 - 133/88
    Dieses Verfahren kann seinen Zweck nur erfuellen, wenn die Anstellungsbehörde von den Rügen der Betroffenen gegen die angegriffene Entscheidung hinreichend genau Kenntnis nehmen kann ( Urteil des Gerichtshofes, Erste Kammer, vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/76, Sergy/Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1976, 1139 ).
  • EuGH, 25.06.2026 - C-623/24

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/380/19 …

    Rn. 85 Das Vorverfahren soll nach Art. 91 des Statuts eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Beamten oder sonstigen Bediensteten und der Verwaltung ermöglichen; diesen Zweck kann es nur erfüllen, wenn die Anstellungsbehörde von den Rügen der Betroffenen gegen die angefochtene Entscheidung hinreichend genau Kenntnis nehmen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Mai 1986, Rihoux u. a./Kommission, 52/85, EU:C:1986:199, Rn. 12, sowie vom 14. März 1989, Del Amo Martinez/Parlament, 133/88, EU:C:1989:124, Rn. 9).

    Diese Rügen können vor dem Gerichtshof durch das Vorbringen von Gründen und Argumenten weiterentwickelt werden, die nicht notwendigerweise in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 1989, Del Amo Martinez/Parlament, 133/88, EU:C:1989:124, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 88 Zwar darf die Verwaltung aufgrund der informellen Natur des Vorverfahrens und des Umstands, dass die Betroffenen im Allgemeinen in diesem Verfahrensstadium nicht von einem Rechtsanwalt unterstützt werden, Beschwerden nicht eng auslegen, sondern muss sie im Gegenteil in einem Geist der Aufgeschlossenheit prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 1989, Del Amo Martinez/Parlament, 133/88, EU:C:1989:124, Rn. 11).

  • EuG, 07.02.1991 - T-2/90

    Ana Fernandes Ferreira de Freitas gegen Kommission der Europäischen …

    40 Die Überprüfung der Beschwerde ergibt, daß die Klägerin dort zwei "Rügen" (Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1989 in der Rechtssache 133/88, Del Amo Martinez/Parlament, Slg. 1989, 689, Randnr. 10) anführte, nämlich erstens, daß die Berufserfahrung, die vor dem Datum des Wirksamwerdens ihres Diploms liege, bei ihrer Einstufung nicht berücksichtigt worden sei und zweitens, daß ihr Diplom im Jahr 1958 und nicht im Jahr 1974 wirksam geworden sei.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes können die in der Beschwerde enthaltenen Rügen vor dem Gerichtshof auf Argumente gestützt werden, die nicht notwendigerweise in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen (Urteil vom 14. März 1989 in der Rechtssache 133/88, Del Amo Martinez, a. a. O., Randnr. 10).

    Hierzu hat der Gerichtshof weiter ausgeführt, daß die Verwaltung Beschwerden nicht eng auslegen dürfe, da das Verfahren informeller Natur sei und die Betroffenen in dieser Phase im allgemeinen ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts handelten, sondern sie aufgeschlossen prüfen müsse (Urteil vom 14. März 1989 in der Rechtssache 133/88, Del Amo Martinez, a. a. O., Randnr. 11).

  • EuG, 09.07.1997 - T-4/96

    S / Gerichtshof

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich auch, daß die beim Gemeinschaftsrichter eingereichten Anträge zwar nur Rügen enthalten dürfen, die auf demselben Grund beruhen wie die in der Beschwerde genannten Rügen; doch können diese Rügen vor dem Gemeinschaftsrichter durch das Vorbringen von Gründen und Argumenten weiterentwickelt werden, die nicht notwendigerweise in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1989 in der Rechtssache 133/88, Del Amo Martinez/Parlament, Slg. 1989, 689, Randnrn.

    Außerdem darf die Verwaltung, da das Vorverfahren informeller Natur ist und die Betroffenen in dieser Phase im allgemeinen ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts handeln, Beschwerden nicht eng auslegen, sondern muß sie in einem Geist der Aufgeschlossenheit prüfen (vgl. Urteil Del Amo Martinez/Parlament, a. a. O., Randnr. 11).

  • EuG, 11.07.1991 - T-19/90

    Detlef von Hoessle gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Dieses Verfahren kann seinen Zweck nur erfuellen, wenn die Anstellungsbehörde von den Rügen der Betroffenen gegen die angegriffene Entscheidung hinreichend genau Kenntnis nehmen kann" (siehe auch die Urteile des Gerichtshofes vom 14. März 1989 in der Rechtssache 133/88, Casto del Amo Martinez/Parlament, Slg. 1989, 689, Randnr. 9, vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 48/76, Reinarz/Kommission und Rat, Slg. 1977, 291, und vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/75, Sergy/Kommission, Slg. 1976, 1139).

    Diese Rügen können vor dem Gerichtshof durch neue Gründe und Argumente weiter entwickelt werden, die nicht notwendigerweise in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen" (siehe die Urteile vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 52/85, Rihoux u. a./Kommission, Slg. 1986, 1555, Randnr. 13, vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85, Geist/Kommission, Slg. 1987, 2181, Randnr. 9, vom 26. Januar 1989 in der Rechtssache 224/87, Koutchoumoff/Kommission, Slg. 1989, 99, Randnr. 10, und vom 14. März 1989 in der Rechtssache 133/88, Casto del Amo Martinez, a. a. O., Randnr. 10).

  • EuGöD, 01.07.2010 - F-45/07

    Mandt / Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Hinterbliebenenversorgung - …

    17 und 18), wobei mehrere Urteile bei der Prüfung des Grundsatzes der Übereinstimmung in erster Linie auf letzteren Begriff abstellen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 14. März 1989, Del Amo Martinez/Parlament, 133/88, Slg. 1989, 689, Randnr. 10; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 31. Mai 2005, Dionyssopoulou/Rat, T-284/02, Slg. ÖD 2005, I-A-131 und II-597, Randnr. 62).

    Rn. 111 Da das Vorverfahren jedoch informeller Natur ist und die Betroffenen in dieser Phase ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts handeln können, darf die Verwaltung nach ständiger Rechtsprechung Beschwerden nicht eng auslegen, sondern muss sie aufgeschlossen prüfen (Urteil Del Amo Martinez/Parlament, Randnr. 11; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. April 2005, Nielsen/Rat, T-353/03, Slg. ÖD 2005, I-A-95 und II-443, Randnr. 23).

  • EuG, 21.10.2004 - T-49/03

    Schumann / Kommission

    35 Jedenfalls sei die Kommission, auch wenn man unterstelle, dass diese Anforderungen für die Klägerin gälten, verpflichtet, die Beschwerde aufgeschlossen auszulegen, um auf diese Weise alle erheblichen Rügen zu würdigen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1989 in der Rechtssache 133/88, Del Amo Martinez/Parlament, Slg. 1989, 689, Randnr. 11).

    39 Da das Vorverfahren informeller Natur ist und die Betroffenen in dieser Phase im Allgemeinen ohne den Beistand eines Rechtsanwalts handeln, darf die Verwaltung die Beschwerden nicht eng auslegen, sondern muss sie vielmehr aufgeschlossen prüfen (Urteil Del Amo Martinez/Parlament, Randnr. 11).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-446/00

    Cubero Vermurie / Kommission - "Rechtsmittel - Beamte - Beförderung - …

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen in Beamtensachen die beim Gemeinschaftsrichter eingereichten Anträge nur Rügen enthalten, die auf demselben Grund beruhen wie die in der Beschwerde genannten Rügen, doch können diese Rügen vor dem Gemeinschaftsrichter durch das Vorbringen von Gründen und Argumenten weiter entwickelt werden, die nicht notwendigerweise in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen (vgl. insbesondere Urteile vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85, Geist/Kommission, Slg. 1987, 2181, Randnr. 9, und vom 14. März 1989 in der Rechtssache 133/88, Del Amo Martinez/Parlament, Slg. 1989, 689, Randnr. 10).
  • EuG, 07.05.1991 - T-18/90

    Egidius Jongen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Diese enthalte nichts, woraus das beklagte Organ hätte entnehmen können, daß der Kläger eine Verletzung des Grundsatzes der Übereinstimmung von Besoldungsgruppe und Dienstposten habe geltend machen wollen (Urteil des Gerichts vom 29. März 1990 in der Rechtssache T-57/89, Alexandrakis/Kommission, Slg. 1990, II-143, Randnr. 9; Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1989 in der Rechtssache 133/88, Del Amo Martinez/Parlament, Slg. 1989, 689, Randnr. 13).

    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, daß "die Verwaltung, da das Vorverfahren informeller Natur ist und die Betroffenen in dieser Phase im allgemeinen ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts handeln, Beschwerden nicht eng auslegen [darf], sondern... sie aufgeschlossen prüfen [muß]" (Urteil vom 14. März 1989 in der Rechtssache 133/88, Del Amo Martinez/Parlament, a. a. O., Randnr. 11).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-622/24

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren EPSO/AD/380/19 - …

    {FN:37} Vgl. Urteile vom 7. Mai 1986, Rihoux u. a./Kommission (…52/85, EU:C:1986:199, Rn. 13), und vom 14. März 1989, del Amo Martinez/Parlament (133/88, EU:C:1989:124, Rn. 9 und 10).
  • EuG, 10.06.2004 - T-330/03

    Liakoura / Rat

    Gerichtshof, 1. Juli 1976, Sergy/Kommission, 58/75, Slg. 1976, 1139; Gerichtshof, 17. Februar 1977, Reinarz/Kommission und Rat, 48/76, Slg. 1977, 291; Gerichtshof, 20. Mai 1987, Geist/Kommission, 242/85, Slg. 1987, 2181, Randnr. 9; Gerichtshof, 26. Januar 1989, Koutchoumoff/Kommission, 224/87, Slg. 1989, 99, Randnr. 10; Gerichtshof, 14. März 1989, Del Amo Martinez/Parlament, 133/88, Slg. 1989, 689, Randnr. 9; Gericht, 29. März 1990, Alexandrakis/Kommission, T-57/89, Slg. 1990, II-143, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-446/00

    Cubero Vermurie / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-623/24

    Pourvoi - Fonction publique - Concours EPSO/AD/380/19 - Non-inscription sur la …

  • EuGöD, 11.09.2008 - F-51/07

    Bui Van / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Einstufung in …

  • EuG, 21.05.2014 - T-347/12

    Mocová / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2008 - C-71/07

    Campoli / Kommission - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Ruhegehalt - Anwendung des …

  • EuGöD, 29.09.2009 - F-20/08

    Aparicio u.a. / Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - …

  • EuG, 16.12.2004 - T-120/01

    De Nicola / BEI - Personal der Europäischen Investitionsbank - Zulässigkeit - …

  • EuG, 29.03.1990 - T-57/89

    Nikolas Alexandrakis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • EuG, 28.09.2004 - T-216/03

    Tenreiro / Kommission

  • EuG, 26.11.1991 - T-146/89

    Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • EuGöD, 13.11.2007 - F-76/06

    Tsirimokos / Parlament

  • EuGöD, 04.10.2007 - F-32/06

    de la Cruz u.a. / Agence européenne pour la sécurité und la santé au travail

  • EuG, 06.05.2004 - T-34/03

    Hecq / Kommission

  • EuG, 12.03.1996 - T-361/94

    Henry A. Weir gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • EuG, 17.05.1995 - T-10/94

    Achim Kratz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 06.04.1992 - T-74/91

    Rocco Tancredi gegen Europäisches Parlament. - Unzulässigkeit.

  • EuGöD, 13.11.2007 - F-77/06

    Colovea / Parlament

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Rechtsprechung
   VG Kassel, 23.06.1989 - L 133/88   

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https://dejure.org/1989,29027
VG Kassel, 23.06.1989 - L 133/88 (https://dejure.org/1989,29027)
VG Kassel, Entscheidung vom 23.06.1989 - L 133/88 (https://dejure.org/1989,29027)
VG Kassel, Entscheidung vom 23. Juni 1989 - L 133/88 (https://dejure.org/1989,29027)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 133/88   

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https://dejure.org/1989,19036
Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 133/88 (https://dejure.org/1989,19036)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.02.1989 - 133/88 (https://dejure.org/1989,19036)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 1989 - 133/88 (https://dejure.org/1989,19036)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Casto Del Amo Martinez gegen Europäisches Parlament.

    Beamte - Fehlende Übereinstimmung zwischen Beschwerde und Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 23.02.1988 - 353/85

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 133/88
    Dies spiegelt sich in der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes wider, der ausgeführt hat, daß bei Vertragsverletzungsklagen der Gegenstand der Auseinandersetzung durch die mit Gründen versehene Stellungnahme, also im Vorverfahren, endgültig festgelegt wird (siehe z. B. das Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 353/85, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1988, 817).
  • EuGH, 14.02.1989 - 346/87

    Bossi / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 133/88
    In den jüngst ergangenen Urteilen vom 26. Januar 1989 in der Rechtssache 224/87 (Koutchoumoff, Slg. 1989, 99) und vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 346/87 (Bossi, Slg. 1989, 303) erklärte der Gerichtshof Anträge für zulässig, die in der Beschwerde nicht gestellt worden waren, sich aber an die dort gestellten Anträge anlehnten.
  • EuGH, 20.03.1984 - 75/82

    Razzouk u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 133/88
    So erklärte der Gerichtshof z. B. im Urteil vom 20. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 75 und 117/82 (Razzouk, Slg. 1984, 1509) einen in der Beschwerde nicht gestellten Hilfsantrag für zulässig, den er als Folge der Weigerung der Kommission ansah, dem Hauptantrag stattzugeben.
  • EuGH, 09.03.1978 - 54/77

    Herpels / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 133/88
    Auf dieser Linie liegt auch das Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77 (Herpels, Slg. 1978, 585), wo der Gerichtshof ausgeführt hat, daß das Verwaltungsverfahren eine "Auseinandersetzung" (débat, exchange) zwischen dem Bediensteten und der Verwaltung vorwegnehme und daß der Bedienstete allein handele, d. h. ohne die fachliche Unterstützung eines Rechtsanwalts; der Gerichtshof hat sodann folgerichtig die bedeutsame Aussage getroffen, daß die Verwaltung in diesem Verfahren bei der Auslegung und dem Inhalt der Beschwerde alle Sorgfalt aufzuwenden habe, die eine große, gut ausgestattete Behörde den Bürgern, die Angehörigen ihres Personals inbegriffen, schulde.
  • EuGH, 26.01.1989 - 224/87

    Koutchoumoff / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 133/88
    In den jüngst ergangenen Urteilen vom 26. Januar 1989 in der Rechtssache 224/87 (Koutchoumoff, Slg. 1989, 99) und vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 346/87 (Bossi, Slg. 1989, 303) erklärte der Gerichtshof Anträge für zulässig, die in der Beschwerde nicht gestellt worden waren, sich aber an die dort gestellten Anträge anlehnten.
  • EuGH, 01.07.1976 - 58/75

    Sergy / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 133/88
    Seit dem Urteil vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/75 (Sergy, Slg. 1976, 1139) vertritt der Gerichtshof die Ansicht, daß das durch die Beschwerde eingeleitete Verfahren "eine einverständliche Beilegung des zwischen den Beamten oder sonstigen Bediensteten und der Verwaltung entstandenen Streits ermöglichen und fördern [soll]".
  • EuGH, 07.05.1986 - 52/85

    Rihoux / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 133/88
    In den Urteilen vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 52/85 (Rihoux, Slg. 1986, 1555) und vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85 (Geist, Slg. 1987, 2181) erklärte er unter Hinweis auf die Urteile in den Rechtssachen Sergy, Razzouk und Rasmussen die Klagegründe für unzulässig, die keinen Bezug zu den in der Beschwerde erhobenen Rügen hatten, obwohl die im gerichtlichen Verfahren gestellten Anträge nicht von denen abwichen, die Gegenstand der Beschwerde gewesen waren.
  • EuGH, 20.05.1987 - 242/85

    Geist / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 133/88
    In den Urteilen vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 52/85 (Rihoux, Slg. 1986, 1555) und vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85 (Geist, Slg. 1987, 2181) erklärte er unter Hinweis auf die Urteile in den Rechtssachen Sergy, Razzouk und Rasmussen die Klagegründe für unzulässig, die keinen Bezug zu den in der Beschwerde erhobenen Rügen hatten, obwohl die im gerichtlichen Verfahren gestellten Anträge nicht von denen abwichen, die Gegenstand der Beschwerde gewesen waren.
  • EuGH, 14.07.1988 - 23/87

    Aldinger u.a. / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 133/88
    Landeskirche in Baden; 03.09.1987; 23/87|AG Bayreuth; 27.05.1987; X 23/87">23/87 (Aldinger, Slg. 1988, 4395) im wesentlichen aufrechterhalten.
  • EuGH, 23.10.1986 - 142/85

    Schwiering / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 133/88
    Im Urteil vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 142/84 (Schwiering, Slg. 1986, 3177) wurden die bereits in der Beschwerde gestellten (Haupt-)Anträge als zulässig angesehen, während ein in der Klage beim Gerichtshof erstmals gestellter Hilfsantrag für unzulässig erklärt wurde.
  • EuGH, 23.01.1986 - 173/84

    Rasmussen / Kommission

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