Rechtsprechung
| EuGH, 13.11.1986 - 80/85, 159/85 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 7; ; EWG-Vertrag Art. 30
- EU-Kommission
Nederlandse Bakkerij Stichting / Edah
1 . FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - NATIONALE REGELUNG , DIE EINEN MINDESTEINZELHANDELSPREIS FÜR BROT FESTSETZT - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - UNTERSCHIEDLICHE BEHANDLUNG ZUGUNSTEN DES EINGEFÜHRTEN BROTES - ...
- EU-Kommission
Nederlandse Bakkerij Stichting / Edah
- Wolters Kluwer
Verkauf von Brot unter dem über den Brotpreis festgesetzten Mindestpreis in den Niederlanden; Kriterien hinsichtlich der Festsetzung eines Mindestpreises für Brotwaren; Rechtfertigung eines Brotverkaufs unter dem festgesetzten Mindestpreis; Vereinbarkeit mit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 7, 119
- rechtsportal.de
EWG-Vertrag Art. 7; EWG-Vertrag Art. 30
1. FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - NATIONALE REGELUNG , DIE EINEN MINDESTEINZELHANDELSPREIS FÜR BROT FESTSETZT - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - UNTERSCHIEDLICHE BEHANDLUNG ZUGUNSTEN DES EINGEFÜHRTEN BROTES - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Freier Warenverkehr; Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung; Mindesteinzelhandelspreis für im Inland hergestelltes Brot; Allgemeine gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Maßnahmen gleicher Wirkung - Brotpreis.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1986 - 80/85
- EuGH, 13.11.1986 - 80/85, 159/85
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 24.01.1978 - 82/77
Van Tiggele
Auszug aus EuGH, 13.11.1986 - 80/85
11 ZUR ANWENDUNG DES VERBOTES VON MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE EINFUHRBESCHRÄNKUNG NACH ARTIKEL 30 EWG-VERTRAG AUF STAATLICHE PREISVORSCHRIFTEN HAT DER GERICHTSHOF SCHON ENTSCHIEDEN ( SIEHE URTEILE VOM 26. NOVEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 65/75 , TASCA , SLG. 1976, 291 ; VOM 24. JANUAR 1978 IN DER RECHTSSACHE 82/77 , VAN TIGGELE , SLG. 1978, 25 ; VOM 29. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 231/83 , CULLET , SLG. 1985, 305 ), DASS UNTERSCHIEDSLOS FÜR EINHEIMISCHE WIE EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE GELTENDE SYSTEME ALS SOLCHE ZWAR NOCH KEINE MASSNAHME MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE EINFUHRBESCHRÄNKUNG DARSTELLEN , JEDOCH EINE SOLCHE WIRKUNG ENTFALTEN KÖNNEN , WENN DIE PREISE DERART FESTGESETZT WERDEN , DASS DIE EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE GEGENÜBER GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN BENACHTEILIGT WERDEN , SEI ES , WEIL SIE ZU DEN FESTGESETZTEN BEDINGUNGEN NICHT GEWINNBRINGEND ABGESETZT WERDEN KÖNNEN , SEI ES , WEIL DER SICH AUS DEM NIEDRIGEREN GESTEHUNGSPREIS ERGEBENDE WETTBEWERBSVORTEIL NEUTRALISIERT WIRD. - EuGH, 29.01.1985 - 231/83
Cullet / Leclerc
Auszug aus EuGH, 13.11.1986 - 80/85
11 ZUR ANWENDUNG DES VERBOTES VON MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE EINFUHRBESCHRÄNKUNG NACH ARTIKEL 30 EWG-VERTRAG AUF STAATLICHE PREISVORSCHRIFTEN HAT DER GERICHTSHOF SCHON ENTSCHIEDEN ( SIEHE URTEILE VOM 26. NOVEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 65/75 , TASCA , SLG. 1976, 291 ; VOM 24. JANUAR 1978 IN DER RECHTSSACHE 82/77 , VAN TIGGELE , SLG. 1978, 25 ; VOM 29. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 231/83 , CULLET , SLG. 1985, 305 ), DASS UNTERSCHIEDSLOS FÜR EINHEIMISCHE WIE EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE GELTENDE SYSTEME ALS SOLCHE ZWAR NOCH KEINE MASSNAHME MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE EINFUHRBESCHRÄNKUNG DARSTELLEN , JEDOCH EINE SOLCHE WIRKUNG ENTFALTEN KÖNNEN , WENN DIE PREISE DERART FESTGESETZT WERDEN , DASS DIE EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE GEGENÜBER GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN BENACHTEILIGT WERDEN , SEI ES , WEIL SIE ZU DEN FESTGESETZTEN BEDINGUNGEN NICHT GEWINNBRINGEND ABGESETZT WERDEN KÖNNEN , SEI ES , WEIL DER SICH AUS DEM NIEDRIGEREN GESTEHUNGSPREIS ERGEBENDE WETTBEWERBSVORTEIL NEUTRALISIERT WIRD. - EuGH, 26.02.1976 - 65/75
Tasca
Auszug aus EuGH, 13.11.1986 - 80/85
11 ZUR ANWENDUNG DES VERBOTES VON MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE EINFUHRBESCHRÄNKUNG NACH ARTIKEL 30 EWG-VERTRAG AUF STAATLICHE PREISVORSCHRIFTEN HAT DER GERICHTSHOF SCHON ENTSCHIEDEN ( SIEHE URTEILE VOM 26. NOVEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 65/75 , TASCA , SLG. 1976, 291 ; VOM 24. JANUAR 1978 IN DER RECHTSSACHE 82/77 , VAN TIGGELE , SLG. 1978, 25 ; VOM 29. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 231/83 , CULLET , SLG. 1985, 305 ), DASS UNTERSCHIEDSLOS FÜR EINHEIMISCHE WIE EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE GELTENDE SYSTEME ALS SOLCHE ZWAR NOCH KEINE MASSNAHME MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE EINFUHRBESCHRÄNKUNG DARSTELLEN , JEDOCH EINE SOLCHE WIRKUNG ENTFALTEN KÖNNEN , WENN DIE PREISE DERART FESTGESETZT WERDEN , DASS DIE EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE GEGENÜBER GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN BENACHTEILIGT WERDEN , SEI ES , WEIL SIE ZU DEN FESTGESETZTEN BEDINGUNGEN NICHT GEWINNBRINGEND ABGESETZT WERDEN KÖNNEN , SEI ES , WEIL DER SICH AUS DEM NIEDRIGEREN GESTEHUNGSPREIS ERGEBENDE WETTBEWERBSVORTEIL NEUTRALISIERT WIRD. - EuGH, 29.11.1983 - 181/82
Roussel
Auszug aus EuGH, 13.11.1986 - 80/85
WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 29. NOVEMBER 1983 IN DER RECHTSSACHE 181/82 ( ROUSSEL LABORATORIA , SLG. 1983, 3849 ) ENTSCHIED , MUSS EINE DERARTIGE REGELUNG , DIE ZWISCHEN DEN BEIDEN ERZEUGNISGRUPPEN DIFFERENZIERT , ALS EINE MASSNAHME MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNG ANGESEHEN WERDEN , WENN SIE GEEIGNET IST , DEN ABSATZ EINGEFÜHRTER ERZEUGNISSE IN IRGENDEINER WEISE ZU ERSCHWEREN.
- GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10
EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung
Die maßgeblichen Preisvorschriften schränken die Absatzmöglichkeiten ausländischer Versandapotheken im Verhältnis zu inländischen Versandapotheken nicht deshalb weitergehend ein, weil die Bestimmungen einen möglichen, etwa durch einen niedrigeren Beschaffungspreis begründeten Wettbewerbsvorteil ausländischer Versandapotheken neutralisieren (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 13. November 1986 - C-80/85, Slg. 1986, 3359 Rn. 11 - Edah;… Urteil vom 7. Mai 1991 - C-287/89, Slg. 1991, I-2233 Rn. 17 - Kommission/Belgien). - Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2005 - C-293/02
Jersey Produce Marketing Organisation - Protokoll Nr. 3 betreffend die …
{FN:50} - Vgl. insbesondere Urteile vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 355/85 (Cognet, Slg. 1986, 3231) zu einer französischen Regelung, die einen Festpreis für den Bucheinzelhandel mit Ausnahme der Bücher festlegte, die bei ihrem Vertrieb eine Binnengrenze der Gemeinschaft überschritten hatten, soweit sie in Frankreich herausgegeben oder gedruckt, dann in einen anderen Mitgliedstaat ausgeführt und nach Frankreich reimportiert worden waren, vom 13. November 1986 in den Rechtssachen 80/85 und 159/85 (Edah, Slg. 1986, 3359) zu einer niederländischen Regelung, die für den Einzelhandelsverkauf einen Brotpreis so festlegte, dass der Preis für aus anderen Mitgliedstaaten eingeführtes Brot unter dem Preis des einheimischen Brotes liegen konnte, und vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86 (Mathot, Slg. 1987, 809) zu einer belgischen Regelung, die bestimmte Angaben auf Verpackungen von Butter vorschrieb, ausgenommen aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Butter.Vgl. ebenso Urteile Edah (Randnr. 18) und Mathot (Randnr. 7), beide zitiert in Fußnote 50.
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO BESCHRÄNKT DIE FESTLEGUNG VON …
{FN:53} - Urteil vom 13. November 1986 in den Rechtssachen 80/85 und 159/85 (Edah, Slg. 1986, 3359, Randnr. 11).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-58/08
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST DIE ROAMINGVERORDNUNG GÜLTIG
{FN:18} - Urteil vom 13. November 1986, Edah (80/85 und 159/85, Slg. 1986, 3359, Randnr. 11). - Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14
The Scotch Whisky Association - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Warenverkehr …
{FN:23} - Vgl. für einen Mindestverkaufspreis von Wacholder Urteil van Tiggele (82/77, EU:C:1978:10), für einen Mindestpreis für den Einzelhandelsverkauf von verarbeiteten Tabakerzeugnissen Urteile Kommission/Belgien (C-287/89, EU:C:1991:188), Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111), Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112), Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113) sowie Kommission/Italien (C-571/08, EU:C:2010:367), für einen Mindestpreis für den Einzelhandelsverkauf von Treibstoffen Urteil Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de produits pétroliers (231/83, EU:C:1985:29) und für einen Mindestverkaufspreis von Brot Urteil Edah (80/85 und 159/85, EU:C:1986:426). - Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-212/06
Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon - Freizügigkeit - …
{FN:78} - Generalanwalt Mischo vertrat in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Nederlandse Bakkerij Stichting u. a. (80/85 und 159/85, Urteil vom 13. November 1986, Slg. 1986, 3359, 3375) die Auffassung, dass umgekehrte Diskriminierungen "selbstverständlich auf Dauer innerhalb eines echten gemeinsamen Marktes, der notwendigerweise auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung beruhen muss, nicht vorstellbar" seien. - Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92
Ruth Hünermund und andere gegen Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. - Freier …
1987, 2963, und Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, zu Höchstpreisrcgelungen sowie Urteil vom 13. November 1986 in den verbundenen Rechtssachen 80/85 und 159/85, Edah BV, Slg. 1986, 3359, und Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-287/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2233, zu Mindestprcisregelungen). - LG Köln, 06.06.2013 - 81 O 118/12
Gewährung von Boni bei der Einlösung rezeptpflichtiger Arzneimittel einer …
Die maßgeblichen Preisvorschriften schränken die Absatzmöglichkeiten ausländischer Versandapotheken im Verhältnis zu inländischen Versandapotheken nicht deshalb weitergehend ein, weil die Bestimmungen einen möglichen, etwa durch einen niedrigeren Beschaffungspreis begründeten Wettbewerbsvorteil ausländischer Versandapotheken neutralisieren (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 13. November 1986 - C-80/85, Slg. 1986, 3359 Rn. 11 - Edah;… Urteil vom 7. Mai 1991 - C-287/89, Slg. 1991, I-2233 Rn. 17 - Kommission/Belgien). - Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-72/03
Carbonati Apuani
Vgl. auch die differenziertere Position, die von Generalanwalt Mischo in den Rechtssachen 80/85 und 159/85, Urteil vom 13. November 1986 (Edah, Slg. 1986, 3359), wie folgt erläutert wurde: "Die umgekehrten Diskriminierungen sind selbstverständlich auf Dauer innerhalb eines echten gemeinsamen Marktes, der notwendigerweise auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung beruhen muss, nicht vorstellbar. - Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997 - C-189/95
Strafverfahren gegen Harry Franzén.
(84) - Nur der Vollständigkeit halber füge ich hinzu, daß das Einzelhandelsmonopol unter Umständen für einheimische Erzeugnisse aufrechterhalten werden könnte, vgl. Urteil vom 13. November 1986 in den verbundenen Rechtssachen 80/85 und 159/85 (Edah, Slg. 1986, 3359, Randnr. 18). - Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-416/00
Morellato
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-294/01
Granarolo
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-63/94
Groupement national des négociants en pommes de terre de Belgique gegen ITM …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1994 - C-363/93
René Lancry SA gegen Direction générale des douanes und Société Dindar Confort, …
- EuGH, 02.07.1987 - 188/86
Ministère public / Lefèvre
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Rechtsprechung
| EuGH, 24.06.1986 - 150/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Richtlinie 79/7 von 19. Dezember 1978 Art. 2; ; Richtlinie 79/7 von 19. Dezember 1978 Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 79/7 von 19. Dezember 1978 Art. 4 Abs. 1
- EU-Kommission
Drake / Chief Adjudication Officer
1 . SOZIALPOLITIK - GLEICHBEHANDLUNG VON MÄNNERN UND FRAUEN IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT - PERSÖNLICHER GELTUNGSBEREICH DER RICHTLINIE 79/7 - ERWERBSBEVÖLKERUNG IM SINNE DES ARTIKELS 2 DER RICHTLINIE - ARBEITNEHMER , DER SEINE ERWERBSTÄTIGKEIT WEGEN DER INVALIDITÄT ...
- EU-Kommission
Drake / Chief Adjudication Officer
- Wolters Kluwer
Schrittweise Verwirklichung des Grundsatzes zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Auslegung des Begriffes "Erwerbsbevölkerung" in Art. 2 Richtlinie 79/7 des Rates von 19. Dezember 1978; Schutz gegen das Risiko der Invalidität; ...
- rechtsportal.de
1. SOZIALPOLITIK - GLEICHBEHANDLUNG VON MÄNNERN UND FRAUEN IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT - PERSÖNLICHER GELTUNGSBEREICH DER RICHTLINIE 79/7 - ERWERBSBEVÖLKERUNG IM SINNE DES ARTIKELS 2 DER RICHTLINIE - ARBEITNEHMER , DER SEINE ERWERBSTÄTIGKEIT WEGEN DER INVALIDITÄT ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Invalidenpflegebeihilfe - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7/EWG.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1986 - 150/85
- EuGH, 24.06.1986 - 150/85
Wird zitiert von ... (21)
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-77/95
Bruna-Alessandra Züchner gegen Handelskrankenkasse (Ersatzkasse) Bremen. - …
Rn. 19 Die deutsche Regierung schlägt vor, die erste Frage des vorlegenden Gerichts zu verneinen, und stützt sich dabei auf das Urteil Drake des Gerichtshofes(6), wonach eine Person, die ihre Erwerbstätigkeit infolge des Eintritts eines der in Artikel aufgeführten Risiken unterbreche, zur Erwerbsbevölkerung im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 79/7 gehöre.Ausserdem habe der Gerichtshof im Urteil Drake(10) den Begriff der Erwerbsbevölkerung dadurch erweitert, daß er angenommen habe, daß eine Person, die ihre berufliche Tätigkeit unterbrochen haben, um einen behinderten Angehörigen zu pflegen, in den persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 79/7 fallen müsse.
So hat er, als er in seinem Urteil Drake(12) die Vorabentscheidungsfragen beantwortete, die der Chief Social Security Commissioner vorgelegt hatte, um beurteilen zu können, ob eine nationale Rechtsvorschrift, die die Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung für die Pflege einer behinderten Person festlegt, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, folgendes festgestellt:.
Der Gerichtshof hat nämlich im Urteil Drake(30) bereits festgestellt, daß die Mitgliedstaaten auf verschiedene Weise Schutz gegen die Folgen des Risikos der Invalidität gewähren können, indem sie z. B. wie im vorliegenden Fall die Zahlung von zwei verschiedenen Leistungen vorsehen, von denen die eine dem Behinderten selbst und die andere der Person gezahlt wird, die seine Betreuung übernimmt, oder dadurch zum gleichen Ergebnis gelangen, daß sie dem Behinderten eine Leistung mit einem höheren Betrag zahlen; der Gerichtshof hat hinzugefügt: "Um sicherzustellen, daß die schrittweise Verwirklichung des in Artikel 1 genannten und in Artikel 4 der Richtlinie 79/7 verdeutlichten Grundsatzes der Gleichbehandlung in der gesamten Gemeinschaft harmonisch erfolgt, ist Artikel 3 Absatz 1 deshalb dahin auszulegen, daß er alle Leistungen umfasst, die im weiten Sinne zu einem der dort genannten gesetzlichen Systeme gehören oder unter eine Sozialhilferegelung fallen, die ein solches System ergänzen oder ersetzen soll.".
Wie bereits zu sehen war, ist der Schutz gegen die Risiken Krankheit und/oder Invalidität im deutschen System der sozialen Sicherheit dadurch gekennzeichnet, daß erstens - anders als in dem im Urteil Drake(33) geprüften britischen System - bestimmt ist, daß - wenn von der Krankenkasse keine Sachleistungen gewährt werden - Inhaber des Anspruchs auf Erstattung der Kosten, die durch das Personal verursacht werden, das er sich für seine Pflege beschafft hat, in allen Fällen der Versicherte ist, und - zweitens - daß der Anspruch des Versicherten sowohl auf die Sachleistung als auch auf diese Erstattung wegfällt, wenn er mit einer anderen Person zusammenlebt, die ihn in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.
(5) - Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Drake, Slg. 1986, 1995).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-228/94
Stanley Charles Atkins gegen Wrekin District Council und Department of Transport. …
Der Gerichtshof hat im Urteil Drake ( 19 ) entschieden, daß die Richtlinie auf eine Regelung anzuwenden sei, nach der bestimmte Personen, die einen Behinderten betreuen, Anspruch auf eine Behindertenpflegebeihilfe haben.Wie in den zitierten Urteilen Drake ( 24 ) und Richardson ( 25 ) ist es mithin eine unmittelbar gesetzlich festgelegte Leistungsvoraussetzung, daß ein bestimmtes Risiko sich verwirklicht.
( 10 ) Vgl. Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 23, Hervorhebung nur hier).
( 11 ) Vgl. Urteil Drake (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 21) sowie Urteile vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90 (Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12), vom 16. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/91 und C-64/91 (Jackson und Cresswell, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 15) und vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-137/94 (Richardson, Slg. 1995, I-3407, Randnr. 8).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1991 - C-243/90
The Queen gegen Secretary of State for Social Security, ex parte Florence Rose …
Ich verweise hierzu auf das Urteil Drake (7), in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß "Artikel 3 Absatz 1 ... dahin auszulegen [ist], daß er alle Leistungen umfasst, die im weiten Sinne zu einem der dort genannten gesetzlichen Systeme gehören oder unter eine Sozialhilferegelung fallen, die ein solches System ergänzen oder ersetzen soll" (8).Wie der Gerichtshof im Urteil Drake ausgeführt hat, ist eine weite Auslegung von Artikel 3 unabdingbar, um eine harmonische Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in der gesamten Gemeinschaft sicherzustellen (Randnr. 23).
(7) Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 23).
- EuGH, 04.12.1986 - 71/85
Niederlande State / Federatie Nederlandse Vakbeweging
17 WIE DER GERICHTSHOF KÜRZLICH IN SEINEM URTEIL VOM 24. JUNI 1986 IN DER RECHTSSACHE 150/85 ( DRAKE , SLG. 1986, 1995 ) AUSGEFÜHRT HAT , WIRD DAS IN ARTIKEL 1 DER RICHTLINIE 79/7 GENANNTE ZIEL DURCH ARTIKEL 4 ABSATZ 1 DER RICHTLINIE VERWIRKLICHT , DER IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT JEGLICHE UNMITTELBARE ODER MITTELBARE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DES GESCHLECHTS , INSBESONDERE UNTER BEZUGNAHME AUF DEN EHE- ODER FAMILIENSTAND , VERBIETET , UND ZWAR IM BESONDEREN WAS DEN ANWENDUNGSBEREICH DER SYSTEME UND DIE BEDINGUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZU DEN SYSTEMEN BETRIFFT. - Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1996 - C-139/95
Livia Balestra gegen Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS). - …
(17) - Vgl. Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21).(22) - Vgl. insoweit Urteil Drake (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 24), das eine Leistung bei Invalidität betraf, die an Personen ausgezahlt wurde, die einen Invaliden pflegten.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-137/94
The Queen gegen Secretary of State for Health, ex parte Cyril Richardson. - …
( 2 ) Urteile vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21), vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90 (Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12) und vom 16. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/91 und C-64/91 (Jakson mtļ Cresswell, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 15).( 5 ) Urteil vom 24. Juni 1986, a. a. O. (Fußnote 2), Randnr. 23.
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-31/90
Elsie Rita Johnson gegen Chief Adjudication Officer.
(1) - Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Slg. 1986, 1995).(5) - Rechtssache 150/85, a. a. O., Randnr. 22.
- EuGH, 19.10.1995 - C-137/94
The Queen / Secretary of State for Health, ex parte Richardson
8 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, fällt eine Leistung nur dann in den Anwendungsbereich der Richtlinie 79/7, wenn sie sich in ein gesetzliches System des Schutzes gegen eines der aufgeführten Risiken einfügt, Teil eines solchen Systems ist oder eine Form der Sozialhilfe mit dem gleichen Ziel darstellt (Urteile vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85, Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21; vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90, Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12; und vom 16. Juli 1992 in den Rechtssachen C-63/91 und C-64/91, Jackson und Creßwell, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 15). - Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-123/10
Brachner - Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 - Gleichbehandlung von …
{FN:19} - Vgl. Urteile vom 24. Juni 1986, Drake (150/85, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21), vom 4. Februar 1992, Smithson (C-243/90, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12), und vom 16. Juli 1992, Jackson und Cresswell (C-63/91 und C-64/91, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 15). - Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04
Vergani - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und …
Dagegen ist angenommen worden, dass die Gemeinschaftsregelung für eine Beihilfe für die Versorgung eines Berufsunfähigen (Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85, Drake, Slg. 1986, 1995) wie auch Heizkostenbeihilfen für Personen, die das Rentenalter erreicht haben (Urteil vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-382/98, Taylor, Slg. 1999, I-8955), gilt. - Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1994 - C-57/93
Anna Adriaantje Vroege gegen NCIV Instituut voor Volkshuisvesting BV und …
- EuGH, 16.07.1992 - C-63/91
Jackson und Cresswell / Chief Adjudication Officer
- EuGH, 07.11.1996 - C-77/95
Züchner / Handelskrankenkasse (Ersatzkasse) Bremen
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1995 - C-317/93
INGE NOLTE GEGEN LANDESVERSICHERUNGSANSTALT HANNOVER.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91
Sonia Jackson und Patricia Cresswell gegen Chief Adjudication Officer. - …
- EuGH, 04.02.1992 - C-243/90
The Queen / Secretary of State for Social Security, ex parte Smithson
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 80/87
A. Dik, A. Menkutos-Demirci und H. G. W. Laar-Vreeman gegen College van …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 286/85
Norah McDermott und Ann Cotter gegen Minister for Social Welfare und …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1989 - 48/88
J. E. G. Achterberg-te Riele und andere gegen Sociale Verzekeringsbank. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 384/85
Jean Borrie Clarke gegen Chief Adjudication Officer.
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-382/98
The Queen gegen Secretary of State for Social Security, ex parte John Henry …
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Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 22.02.1989 - V 150/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| RG, 13.01.1886 - Rep. V. 150/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vorliegen einer belohnenden Schenkung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 15, 226
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1986 - 150/85 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Jacqueline Drake gegen Chief Adjudication Officer.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1986 - 150/85
- EuGH, 24.06.1986 - 150/85
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