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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.2007 - 17 U 19/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9106
OLG Hamm, 03.12.2007 - 17 U 19/07 (https://dejure.org/2007,9106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2007 - 17 U 19/07 (https://dejure.org/2007,9106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - 17 U 19/07 (https://dejure.org/2007,9106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Rückabwicklung des Kaufs einer Eigentumswohnung aufgrund von Mängeln in Bezug auf Luftschallschutz, Trittschallschutz und Übertragung von Installations- und Nutzergeräuschen ; Kriterien für das Vorliegen einer Entbehrlichkeit einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 587
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06

    Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2007 - 17 U 19/07
    Hinsichtlich der Frage, welcher Schallschutz konkret geschuldet wurde, sind bei der Auslegung des Vertrages und seiner Umstände insbesondere die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 14.06.2007 (BauR 2007, 1570) entwickelten Maßstäbe heranzuziehen.

    Es reicht aus, wenn sich nach Auslegung aller Umstände ergibt, welcher Standard des Schallschutzes als vertraglich vorgesehener Gebrauch nach der Vorstellung der Parteien vorausgesetzt worden ist (BGH vom 14.06.2007, BauR 2007, 1570).

    Auch wenn es für Nutzergeräusche keine DIN- bzw. VDI-Regeln gibt, sind diese nach den allgemeinen Grundsätzen des § 633 BGB zu beurteilen; maßgeblich ist danach der Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (BGH BauR 2007, 1570).

    Diese Art der Beseitigung ist den Klägern nicht zuzumuten (BGH BauR 2007, 1570).

  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2007 - 17 U 19/07
    Das wären hier die vereinnahmten Mieten (BGH NJW 2006, 1582; NJW-RR 2006, 890), die sich ausweislich der von den Klägern überreichten Anlagen V zur Steuererklärung für die Jahre 2003 bis 2006 auf 11.390,- Euro belaufen.

    Die Verrechnung ist zur Vereinfachung der grundsätzlich schwierigen Abrechnung zulässig (BGH NJW 2006, 1582).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2007 - 17 U 19/07
    Der Schadensersatzanspruch steht neben dem Recht zum Rücktritt und wird durch dessen Regelungen nicht eingeschränkt (BGH NJW 2005, 2848).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2007 - 17 U 19/07
    Eine Ausnahme davon gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1984, 2457) aber in solchen Fällen, in denen - wie hier - die Vorteile ausschließlich auf einer Verzögerung der Mängelbeseitigung beruhen und sich der Auftraggeber jahrelang mit einem fehlerhaften Werk begnügen musste.
  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 121/67

    Steuerersparnis als anzurechnender Vorteil beim Schadensersatz

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2007 - 17 U 19/07
    Ihrer Anrechnung steht zudem entgegen, dass diese nur zu berücksichtigen sind, wenn sie sicher bei den Klägern verbleiben und nicht - wie von den Klägern unbestritten behauptet - Nachzahlungsansprüche der Steuerbehörden bestehen (BGH NJW 1970, 461).
  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2007 - 17 U 19/07
    Die Beurteilung der Erheblichkeit/Unerheblichkeit hat in einer umfassenden Abwägung der Interessen des Gläubigers und des Schuldners zu erfolgen (BGH NJW 2006, 1960; NJW 2005, 3490;… Busche in Münch.Komm. z. BGB, 4. Aufl., § 634 Rz. 21;… Peters in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2003, § 634 Rz. 86).
  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2007 - 17 U 19/07
    Die Beurteilung der Erheblichkeit/Unerheblichkeit hat in einer umfassenden Abwägung der Interessen des Gläubigers und des Schuldners zu erfolgen (BGH NJW 2006, 1960; NJW 2005, 3490;… Busche in Münch.Komm. z. BGB, 4. Aufl., § 634 Rz. 21;… Peters in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2003, § 634 Rz. 86).
  • BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05

    Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2007 - 17 U 19/07
    Das lässt Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen der Beklagten sogar bis August 2004 zu (vgl. dazu BGH BauR 2007, 574 = NJW-RR 2007, 529).
  • BGH, 09.02.2006 - VII ZR 228/04

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung; …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2007 - 17 U 19/07
    Das wären hier die vereinnahmten Mieten (BGH NJW 2006, 1582; NJW-RR 2006, 890), die sich ausweislich der von den Klägern überreichten Anlagen V zur Steuererklärung für die Jahre 2003 bis 2006 auf 11.390,- Euro belaufen.
  • BGH, 16.04.1973 - VII ZR 155/72

    Kauf eines Grundstücks; Vereinbarung eines Haftungsausschlusses; Verjährung eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2007 - 17 U 19/07
    Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien richtet sich als Bauträgervertrag mit der Verpflichtung zur Errichtung des Gebäudes nach dem Werkvertragsrecht (BGHZ 60, 362).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2012 - 23 U 112/11

    Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!

    Der Erwerber einer Wohnung oder Doppelhaushälfte mit üblichen Komfort- und Qualitätsansprüchen darf in der Regel einen diesem Wohnraum entsprechenden Schallschutz erwarten, der sich nicht nur aus den Schalldämmmaßen nach DIN 4109 ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.2009, VII ZR 54/07, BGHZ 181, 225; vgl. bereits BGH, Urteil vom 14.06.2007, VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2007, 17 U 19/07, NZM 2009, 587; OLG München, Urteil vom 03.02.1998, 9 U 3922/97, BauR 1999, 399).
  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10

    Geltendmachung der Rechte der Erwerber wegen Mängel an der Bausubstanz des …

    Vorzunehmen ist dabei eine Gesamtabwägung, in die nicht nur der Vertragstext, sondern auch die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerks, sein Umfeld, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes mit einzubeziehen sind (…BGH, Urt. v. 04.06.2009, Az. VII ZR 54/07; OLG Hamm NZM 2009, 587).
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