Rechtsprechung
| LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 832/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1, 2 KSchG; §§ 308 Nr. 4, 307 Abs. 1 BGB
Zulässige Abrede über die Teilkündbarkeit einer Home-Office-Vereinbarung - IWW
§ 66 Abs. 1 ArbGG, § ... 256 Abs. 1 ZPO, §§ 1, 2 KSchG, § 106 S. 1 GewO, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, §§ 307 bis 309 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 106 S. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 2 KSchG, § 106 s. 1 GewO, § 307 Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 1 BGB, § 139 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 309 Nr. 13 Buchst. b) BGB, § 315 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- arbeitsrechtsiegen.de
Kündigung Zusatzvereinbarung über Arbeitsleistungserbringung im Home-Office
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO ; Zulässigkeit einer Teilkündigung bei entsprechender Vereinbarung; Keine unangemessene Benachteiligung durch Kündigung einer Home-Office-Arbeitsplatz-Abrede; Blue-Pencil-Test i.S.d. § 306 Abs. 1 BGB
Kurzfassungen/Presse (4)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Teilkündbarkeit einer Homeoffice-Vereinbarung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Teilkündbarkeit einer Home-Office-Vereinbarung?
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Kündigung einer Homeoffice-Vereinbarung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Home-Office-Vereinbarung kann gekündigt werden!
Besprechungen u.ä.
- haufe.de (Entscheidungsbesprechung)
Homeoffice-Zusatzvereinbarung kann gekündigt werden
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 27.06.2022 - 2 Ca 201/22
- LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 832/22
Papierfundstellen
- NZA 2023, 979
- NZA-RR 2023, 401
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19
Versetzung - Kündigung einer Nebenabrede zum Dienstort - Leistungsbestimmung nach …
Auszug aus LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 832/22
In diesem Fall erfolgt die einseitige Änderung der Vertragsbedingungen nicht gegen den Willen des anderen Vertragspartners, sondern aufgrund des vereinbarten Teilkündigungsrechts (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.03.2020 - 6 Sa 321/19).Rn. 54 Die Vorschrift erfasst nur einseitige Bestimmungsrechte hinsichtlich der vertraglich vorgesehenen Leistung des Verwenders; sie ist damit nicht auf das Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers im Hinblick auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzuwenden (BAG, Urteil vom 11.04.2006 - 9 AZR 557/05; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.03.2020 - 6 Sa 321/19).
Rn. 63 Zugunsten der Beklagten ist ferner zu bedenken, dass im Arbeitsrecht ein spezifisches Anpassungs- und Flexibilisierungsbedürfnis besteht (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.03.2020 - 6 Sa 321/19).
Dies wahrt die Interessen des Klägers, der ohnehin nur einen eingeschränkten Anspruch auf Tätigkeit im Home-Office hat, in ausreichender Weise (vgl. Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.03.2020 - 6 Sa 321/19;… Preis, Der Arbeitsvertrag, 6. Aufl. 2020, II T 20 Rdnr. 72).
- LAG Düsseldorf, 10.09.2014 - 12 Sa 505/14
Beendigung alternierender Telearbeit
Auszug aus LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 832/22
Rn. 60 Zwar können Teilkündigungsklauseln, die, wie § 7 Abs. 1 und 2 der Zusatzvereinbarung vom 29.11.2016, keinen Maßstab für die Ausübung des Kündigungsrechts im Sinne eines billigen Ermessens vorsehen, grundsätzlichen Bedenken begegnen (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2014 - 12 Sa 505/14).Die Zusatzvereinbarung legt auch nicht einen bestimmten Anteil der Tätigkeiten am häuslichen Arbeitsplatz im Verhältnis zur Gesamttätigkeit des Klägers fest (anders im zugrundeliegenden Sachverhalt bei LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2014 - 12 Sa 505/14: dort war in der Vereinbarung über alternierende Telearbeit vorgesehen, dass die Arbeitsleistung mindestens zu 40 % in Form von häuslicher Telearbeit erbracht wird).
Da es sich bei der Festlegung des Arbeitsortes nicht um eine vertragliche Leistung der Beklagten handelt (siehe oben unter II 3 a aa, bb (1) der Entscheidungsgründe), ist die Regelung über die Teilkündbarkeit nicht als Widerrufsklausel anzusehen, die der Angabe von Widerrufsgründen bedarf (LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2014 - 12 Sa 505/14).
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05
AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel
Auszug aus LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 832/22
Rn. 54 Die Vorschrift erfasst nur einseitige Bestimmungsrechte hinsichtlich der vertraglich vorgesehenen Leistung des Verwenders; sie ist damit nicht auf das Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers im Hinblick auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzuwenden (BAG, Urteil vom 11.04.2006 - 9 AZR 557/05; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.03.2020 - 6 Sa 321/19).Der Arbeitsvertrag bedarf als Dauerschuldverhältnis einer ständigen, bei Vertragsschluss angesichts zahlreicher und vielgestaltiger Einflussfaktoren gedanklich nicht vorwegnehmbaren Anpassung (BAG, Urteil vom 11.04.2006 - 9 AZR 557/05). Auch wenn dies in § 7 Abs. 1 und Abs. 2 der Zusatzvereinbarung vom 29.11.2016 nicht ausdrücklich vorgesehen ist, bedarf die Zuweisung eines neuen Arbeitsortes nach Aufkündigung der Zusatzvereinbarung der Ausübung billigen Ermessens gemäß § 106 S. 1 GewO.
- BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16
(Teil-) Kündigung einer Pauschalierungsabrede
Auszug aus LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 832/22
Die Teilkündigung einzelner arbeitsvertraglicher Vereinbarungen kann aber zulässig sein, wenn dem Kündigenden hierzu das Recht eingeräumt wurde (BAG, Urteil vom 18.05.2017 - 2 AZR 721/16 m.w.N.).Das ursprüngliche Äquivalenzgefüge des Arbeitsverhältnisses bleibt unverändert (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2017 - 2 AZR 721/16 zur Kündbarkeit einer Pauschalierungsabrede für einen Erschwerniszuschlag). Die Regelungen der kündbar gestellten Zusatzvereinbarung vom 29.11.2016 beziehen sich auf spezielle Abreden über den Ort der Arbeitsleistung, die kündigungsrechtlich nicht besonders geschützt sind, sondern dem Direktionsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 S. 1 GewO unterliegen.
- ArbG Rheine, 27.06.2022 - 2 Ca 201/22
Auszug aus LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 832/22
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 27.06.222 - 2 Ca 201/22 abgeändert.Rn. 30 das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 27.06.2022, Az. 2 Ca 201/22, abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 832/22
Rn. 66 Das ergibt sich aus der Anwendung des sogenannten Blue-Pencil-Tests (dazu BAG, Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 236/10). § 306 Abs. 1 BGB enthält eine kodifizierte Abweichung von der Auslegungsregel des § 139 BGB und bestimmt, dass bei Teilnichtigkeit grundsätzlich der Vertrag im Übrigen aufrechterhalten bleibt. - BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 254/21
Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer
Auszug aus LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 832/22
Rn. 68 Der Sinn des Transparenzgebotes besteht darin, der Gefahr vorzubeugen, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird (BAG, Urteil vom 02.12.2021 - 3 AZR 254/21). - BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 582/17
Saisonarbeitsverhältnis - Beschäftigung während der Badesaison
Auszug aus LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 832/22
Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB liegt jedoch nur dann vor, wenn ein rechtlich anerkanntes Interesse des Arbeitnehmers unangemessen beeinträchtigt wird, ohne dass dies durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (BAG, Urteil vom 19.11.2019 - 7 AZR 582/17). - BAG, 21.09.2021 - 3 AZR 147/21
Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des …
Auszug aus LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 832/22
Vielmehr können auch einzelne Beziehungen und Folgen aus einem Rechtsverhältnis Gegenstand der Feststellungsklage sein, etwa einzelne Ansprüche bzw. Verpflichtungen oder der Umfang einer Leistungspflicht (BAG, Urteil vom 25.01.2022 - 3 AZR 406/21, Urteil vom 21.09.2021 - 3 AZR 147/21). - BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
Betriebsübergang - Aktienoptionsplan
Auszug aus LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 832/22
Rn. 44 Allerdings ist das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO nur für ein stattgebendes Urteil als echte Prozessvoraussetzung anzusehen (BAG, Urteil vom 12.02.2003 - 10 AZR 299/02 m.w.N.). - BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80
Unzulässigkeit von Teilkündigungen
- BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 406/21
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - …
- BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89
Teilkündigung eines Chefarztvertrages
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2024 - 5 SLa 76/24
Kündigung einer Telearbeitsvereinbarung - US-Stationierungsstreitkräfte - …
Sie übersieht aber, dass sog. Teilkündigungen einzelner arbeitsvertraglicher Vereinbarungen zulässig sein können, wenn dem Kündigenden hierzu wirksam das Recht eingeräumt wurde und kein zwingender Kündigungsschutz umgangen wird (…vgl. BAG 06.06.2023 - 9 AZR 621/19 - Rn. 28 mwN; LAG Hamm 16.03.2023 - 18 Sa 832/22 - Rn. 44 ff mwN).Die Regelungen der kündbar gestellten Telearbeitsvereinbarung vom 15. November 2022 beziehen sich auf spezielle Abreden über den Ort der Arbeitsleistung, die kündigungsrechtlich nicht besonders geschützt sind, sondern dem Direktionsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 Satz 1 GewO unterliegen (so ausdrücklich LAG Hamm 16.03.2023 - 18 Sa 832/22 - Rn. 47 mwN).
- LAG Sachsen, 18.09.2023 - 2 Sa 465/21
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage Rechtsfolge …
Maßgeblich ist, ob die Klausel mehrere sachliche Regelungen enthält und der unzulässige Teil sprachlich eindeutig abtrennbar ist (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 16. März 2023 - 18 Sa 832/22 -, Rn. 62, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".