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   BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92   

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https://dejure.org/1993,239
BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92 (https://dejure.org/1993,239)
BAG, Entscheidung vom 31.03.1993 - 2 AZR 467/92 (https://dejure.org/1993,239)
BAG, Entscheidung vom 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 (https://dejure.org/1993,239)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1, § 4 Satz 1, § 7, § 13 Abs. 1 Satz 2; ZPO §§ 59 ff.; BGB § 626 Abs. 1
    Klagefrist bei Streit über richtigen Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 30
  • NJW 1994, 1084
  • MDR 1994, 388
  • NZA 1994, 237
  • BB 1994, 76
  • DB 1994, 435
  • JR 1995, 88
 
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Wird zitiert von ... (89)

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Die durch § 4 KSchG bezweckte "Warnung" des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer wolle sich gegen eine bestimmte Kündigung zur Wehr setzen (vgl. dazu BAG 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 2 b bb und cc der Gründe, BAGE 73, 30) , wird grundsätzlich auch durch eine unzulässige Klage erreicht (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 40, BAGE 146, 161) .
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, Rechtskundige bei Prozesserklärungen, die derart eindeutig abgegeben werden, beim Wort zu nehmen (vgl. BAG 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 73, 30; vgl. auch BFH st. Rspr. seit 9. Juni 1986 - IX B 90/85 - BFHE 146, 395; vgl. auch BVerwG 30. April 1985 - 3 CB 35.84 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 231) .
  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

    Wann dies der Fall ist, bestimmt sich nach § 253 ZPO und § 4 Satz 1 KSchG (vgl. BAG 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 85, 262; 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 73, 30) .

    Erfüllt das prozessuale Vorgehen des Arbeitnehmers diesen Zweck, soll er nicht aus formalen Gründen den Kündigungsschutz verlieren (vgl. BAG 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 2 b cc der Gründe, aaO) .

    Danach ist die Dreiwochenfrist, ohne dass es auf eine rückwirkende Heilung gemäß § 295 ZPO (vgl. dazu BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - aaO) oder eine nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG ankäme, von vornherein gewahrt, wenn die rechtzeitig eingereichte Klageschrift von einer postulationsfähigen Person unterzeichnet ist, die sie - als solche und nicht als bloßen Entwurf - verantwortet (§ 253 Abs. 4 iVm. § 130 Nr. 6 ZPO) , und aus ihr die Parteien (§ 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) , die angefochtene Kündigung (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) sowie der Wille des Arbeitnehmers, die Unwirksamkeit dieser Kündigung gerichtlich feststellen zu lassen, ersichtlich sind (vgl. BAG 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 2 b cc der Gründe, aaO) .

    Vielmehr hätte die Klage noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist der tatsächlichen Datierung des Schreibens auf den 10. Januar 2012 angepasst werden können (vgl. BAG 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 2 b cc (1) der Gründe, BAGE 73, 30) .

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