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   LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21   

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https://dejure.org/2022,25471
LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21 (https://dejure.org/2022,25471)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.08.2022 - 2 Sa 16/21 (https://dejure.org/2022,25471)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. August 2022 - 2 Sa 16/21 (https://dejure.org/2022,25471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    Art. 15 Abs. 1 DSGVO, § ... 24 Abs. 1, 2 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, Art. 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 ROM I-VO, Art. 8 Abs. 2 ROM I-VO, Art. 8 Abs. 1 Satz 2 ROM I-VO, § 23 Abs. 1 KSchG, § 1 BetrVG, § 24 Abs. 2 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 1, § 24 Abs. 1 KSchG, § 24 KSchG, § 23 KSchG, §§ 23, 24 KSchG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 613a Abs. 4 Satz 2 BGB, Art. 4 Abs. 1 Satz 2 RL 2001/23 EG, § 613 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 17 Abs. 1, 3 KSchG, § 134 BGB, RL 98/59 EG, § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG, Richtlinie 98/59/EG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG, § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG, § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG, RL 2001/23 EG, Art. 12 Abs. 1 DSGVO, Art. 15 DSGVO, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 DSGVO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 308 ZPO, § 322 ZPO, § 254 ZPO, §§ 92 Abs. 1, 100 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ArbGG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 Abs 2 KSchG, § 24 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, Art 3 Abs 1 EGV 593/2008, Art 8 Abs 1 EGV 593/2008
    Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG - Sozialauswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationaler Luftverkehrsbetrieb; Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG

  • rechtsportal.de

    Internationaler Luftverkehrsbetrieb; Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO kann auch per E-Mail erfolgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesetzliche Fiktion des Betriebsbegriffs in § 24 Abs. 2 KSchG; Ausübung der Leitungsmacht des Luftverkehrsunternehmens aus dem Ausland; Begrenzte Anwendung des deutschen Kündigungsrechts im Falle des § 24 Abs. 2 KSchG; Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21
    Bei einem unternehmerischen Stilllegungskonzept mit der sofortigen und gleichzeitigen Kündigung aller Arbeitnehmer entfällt auch das Erfordernis einer sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (BAG 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 -).

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebs(teil)veräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Betriebsmittel usw. einem Dritten überlassen werden, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (BAG 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 -).

    - 8 AZR 215/19 -).

    Auf den Betriebsbegriff des Kündigungsschutzgesetzes oder des Betriebsverfassungsgesetzes kann demzufolge nicht abgestellt werden (BAG 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 -).

    Eine bestimmte räumliche Entfernung ist - anders als bei § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG - nach diesem Betriebsverständnis nicht erforderlich (BAG 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 -).

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 349/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21
    Insofern dürfte die Annahme des LAG Düsseldorf zutreffend sein, dass die 7. Kammer des LAG Baden-Württemberg wohl eine Akzessorietät des Luftbetriebs zu einem inländischen Bodenbetrieb für erforderlich hält (LAG Düsseldorf 15. Dezember 2021 - 12 Sa 349/21 -).

    - 12 Sa 349/21 -).

    Die Einreichung per Fax war ausreichend (LAG Düsseldorf 15. Dezember 2021 - 12 Sa 349/21 - LAG Berlin-Brandenburg 6. Januar 2016.

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21
    Das Kündigungsschutzgesetz gilt somit nur für Inlandsbetriebe (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 883/07 - BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - BAG 3. Juni 2004 - 2 AZR 386/03 -).

    Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 2008 (2 AZR 902/06) das Erfordernis des Inlandbetriebs nämlich gerade aus der Gegenüberstellung von § 23 KSchG und § 24 KSchG abgeleitet mit dem Hinweis, dass § 24 KSchG Lebenssachverhalte erfasse, bei denen typischerweise Auslandsberührungen zu erwarten seien.

    Wie das BAG zutreffend ausgeführt hat, ist Sinn und Zweck des § 24 Abs. 2 KSchG, Lebenssachverhalte, die typischerweise einen Auslandsbezug haben, vom Kündigungsschutzgesetz erfassen zu können (BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06).

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21
    Systematisch definiert § 23 Abs. 1 KSchG den Geltungsbereich der Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts des KSchG und enthält (nur insoweit) einen durch § 24 KSchG ausgestalteten Vorbehalt u.a. für die Luftverkehrsbetriebe BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 -).

    Bei Luftverkehrsunternehmen können die Heimatbases an den Flughäfen, die zwar über keine Leitungsmacht verfügen, jedoch eine Aufgabenkoordinierung sicherstellen können, als die "Betriebe" angesehen werden, wo die sozioökonomischen Auswirkungen der Entlassungen regelmäßig eintreten, weshalb an diesen Orten die Massenentlassung anzuzeigen ist (BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 -).

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07

    Kleinbetriebsklausel - Ausländischer Betriebsteil

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21
    Das Kündigungsschutzgesetz gilt somit nur für Inlandsbetriebe (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 883/07 - BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - BAG 3. Juni 2004 - 2 AZR 386/03 -).

    Das BAG (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 883/07 -) hat im Anwendungsbereich des § 23 KSchG das Bestehen eines Gemeinschaftsbetriebs zwischen einer die Leitungsmacht ausübenden Zentrale im Ausland und einem im deutschen Inland liegenden Betrieb einer Tochtergesellschaft für möglich gehalten.

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 7 Sa 32/21

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 2 Sa 8/21 und 7 Sa 10/21 v. 29.09.2021

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21
    bb) Die 7. Kammer des LAG Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg 17. September 2021 - 7 Sa 32/21 -) will dagegen (anders: HaKo-KSchR/Pfeiffer 7. Aufl. § 24 KSchG Rn. 5) auf einen inländischen Leitungsapparat nicht verzichten, ohne jedoch zu erläutern, wo dieser Leitungsapparat in dem "mobilen Betrieb" tatsächlich ansässig sein soll.

    Im Übrigen weicht die vorliegende Entscheidung beim Betriebsbegriff auch ab von der Entscheidung der 7. Kammer des LAG Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg 17. September 2021 - 7 Sa 32/21 -).

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21
    Diese ist zunächst auf Erteilung einer Auskunft zu richten, welche E-Mails der fraglichen Kategorien die Beklagte verarbeitet, auf der zweiten Stufe ggf. auf Versicherung an Eides statt, dass die Auskunft zutreffend und vollständig ist, und schließlich auf Überlassung einer Kopie der sich aus der Auskunft ergebenden E-Mails (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 -).
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21
    Er ist nach der Unionsrechtsordnung autonom und einheitlich allein von diesem und damit losgelöst von nationalen Begrifflichkeiten und Rechtsvorschriften auszulegen (BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 -).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21
    Eine Kündigung ist dagegen nicht hinreichend bestimmt, wenn in der Erklärung mehrere Termine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden und für den Erklärungsempfänger nicht erkennbar ist, welcher Termin gelten soll (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 -).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12

    Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21
    - 6 AZR 790/12 -).
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 249/05

    Massenentlassung in der Insolvenz - Betriebsübergang

  • BAG, 19.05.2022 - 2 AZR 467/21

    Massenentlassungsanzeige - Fehlen der sog. Soll-Angaben

  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 127/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2022 - 13 Sa 363/21

    Arbeitsrecht Bestimmtheit einer Kündigungserklärung; Betriebsübergang;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 Sa 1347/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 26 Sa 1513/14

    Luftverkehrsbetrieb als Betrieb iSd. KSchG - Anwendbarkeit des § 15 KSchG auf

  • LAG Baden-Württemberg, 01.06.2022 - 4 Sa 65/21

    Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs 2 KSchG -

  • LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21

    Diskriminierung, Klagefrist

    Die Klage des Klägers gegen die Befristung, in der er sich unter anderem auf die Zusage der Weiterbeschäftigung berief, wurde vom Arbeitswie vom Landesarbeitsgericht abgewiesen (Az: 25 Ca 6071/20 und 2 Sa 16/21).
  • LAG Hessen, 27.04.2023 - 11 Sa 766/22

    Erfolglose Klage eines bei einem US-amerikanischen Luftfahrtunternehmen

    Auf das Vorliegen einer tatsächlichen betrieblichen Einheit in Organisation und Verfolgung eines arbeitstechnischen Zwecks kommt es hingegen nicht an (LAG Baden-Württemberg 10. August 2022 - 2 Sa 16/21 - Rn. 36, juris KR/Bader/Kreutzberg-Kowalczyk 13. Aufl. § 24 KSchG Rn. 19).
  • LAG München, 06.09.2022 - 7 Sa 75/22

    Erfolglose Restitutionsklage

    Gegen das dem Kläger am 22.12.2020 zugestellte Urteil hat dieser Berufung beim Landesarbeitsgericht München eingelegt (Az.: 2 Sa 16/21), die mit Beschluss vom 08.06.2021 als unzulässig verworfen wurde Am 09.07.2021 hat der Kläger beim Landesarbeitsgericht München die vorliegende Restitutionsklage erhoben.
  • ArbG München, 27.01.2022 - 25 Ca 6071/20

    Restitutionsklage, Restitutionsgründe, Restitutionskläger, Handelsregisterauszug,

    Gegen das am 22.12.2020 zugestellte Urteil hat der Kläger im Ausgangsverfahren Berufung beim LAG München eingelegt (2 Sa 16/21).
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