Rechtsprechung
BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 626 Abs 1 BGB, § 34 Abs 2 S 1 TVöD, § 241 Abs 2 BGB
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - IWW
§ 74 Abs. 1 ArbGG, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis Nr. 4 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 4 Satz 1 KSchG, § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD, § 241 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG
- Wolters Kluwer
- hensche.de
Auslauffrist, Unkündbarkeit, Kündigung: Außerordentlich
- bag-urteil.com
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- Betriebs-Berater
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bei tarifvertraglichem Ausschluss der ordentlichen Kündigung
- Betriebs-Berater
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bei tarifvertraglichem Kündigungsausschluss
- rewis.io
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; TVöD § 34 Abs. 2 S. 1
Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses einer Reinigungskraft wegen Äußerungen gegenüber Vorgesetzten - rechtsportal.de
BGB § 626 Abs. 1 ; TVöD § 34 Abs. 2 S. 1
Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses einer Reinigungskraft wegen Äußerungen gegenüber Vorgesetzten - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausschluss der ordentlichen Kündigung schließt außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist nicht aus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
TVöD - und die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abmahnung - als Verzicht des Arbeitgebers auf sein Kündigungsrecht
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Tarifvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- anwalt.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist nach TVöD
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Verhaltensbedingte Kündigung und Auslauffristen: Ein Widerspruch?
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit so genannter Auslauffrist
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Auslauffrist bei außerordentlicher verhaltensbedingter Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 30.01.2014 - 10 Ca 1737/13
- LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
- BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
Papierfundstellen
- NZA 2015, 1408
- BB 2015, 2611
- BB 2015, 2682
- DB 2015, 2581
Wird zitiert von ... (69) Neu Zitiert selbst (23)
- BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
Er kann die Kündigung grundsätzlich auch - etwa aus sozialen Erwägungen oder weil eine Ersatzkraft fehlt - unter Gewährung einer Auslauffrist aussprechen (BAG 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 94, 228; 9. Februar 1960 - 2 AZR 585/57 - zu IV der Gründe, BAGE 9, 44) .c) Denkbar ist ferner, dass ein pflichtwidriges Verhalten, das bei einem Arbeitnehmer ohne Sonderkündigungsschutz nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen würde, gerade wegen der infolge des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung langen Bindungsdauer einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung für den Arbeitgeber iSd. § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - zu II 5 a der Gründe, BAGE 99, 331; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - zu II 3 d cc der Gründe, BAGE 94, 228;… offengelassen BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 343/11 - Rn. 16, 21) .
Der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber ordentlich nicht gekündigt werden kann, darf im Ergebnis nicht schlechter gestellt sein, als wenn er dem Sonderkündigungsschutz nicht unterfiele (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - zu II 5 b der Gründe; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - aaO; 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - zu B II 3 b der Gründe) .
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 343/11
Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
c) Denkbar ist ferner, dass ein pflichtwidriges Verhalten, das bei einem Arbeitnehmer ohne Sonderkündigungsschutz nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen würde, gerade wegen der infolge des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung langen Bindungsdauer einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung für den Arbeitgeber iSd. § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - zu II 5 a der Gründe, BAGE 99, 331; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - zu II 3 d cc der Gründe, BAGE 94, 228; offengelassen BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 343/11 - Rn. 16, 21) .Bei einem typischerweise nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers bedingen es vielmehr Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes, dass sich der Arbeitgeber von der freiwillig eingegangenen, gesteigerten Vertragsbindung nicht lösen kann (vgl. zur Problematik auch BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 343/11 - Rn. 20; ErfK/Müller-Glöge 15. Aufl. § 626 BGB Rn. 49 aE; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 301b) .
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen …
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
c) Denkbar ist ferner, dass ein pflichtwidriges Verhalten, das bei einem Arbeitnehmer ohne Sonderkündigungsschutz nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen würde, gerade wegen der infolge des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung langen Bindungsdauer einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung für den Arbeitgeber iSd. § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - zu II 5 a der Gründe, BAGE 99, 331; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - zu II 3 d cc der Gründe, BAGE 94, 228;… offengelassen BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 343/11 - Rn. 16, 21) .Der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber ordentlich nicht gekündigt werden kann, darf im Ergebnis nicht schlechter gestellt sein, als wenn er dem Sonderkündigungsschutz nicht unterfiele (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - zu II 5 b der Gründe;… 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - aaO; 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - zu B II 3 b der Gründe) .
- BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
Außerordentliche Kündigung - Drohung
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 25; 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16).Droht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit einem empfindlichen Übel, um die Erfüllung eigener streitiger Forderungen zu erreichen, kann - je nach den Umständen des Einzelfalls - ein erheblicher, die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigender Verstoß gegen seine Pflicht zur Wahrung von dessen Interessen liegen (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19 f.; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 408; APS/Dörner/Vossen 4. Aufl. § 626 BGB Rn. 231 f.) .
- BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 128/02
Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
Der Arbeitgeber gibt mit einer Abmahnung zu erkennen, dass er das Arbeitsverhältnis noch nicht als so gestört ansieht, als dass er es nicht mehr fortsetzen könnte (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 751/08 - Rn. 11 f.; 6. März 2003 - 2 AZR 128/02 - zu B I 1 der Gründe) .Das Revisionsgericht kann die Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind, ob dabei nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet oder ob eine gebotene Auslegung vollständig unterlassen worden ist (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 128/02 - zu B I 2 a der Gründe) .
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
Deren Verständnis ist deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 23; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 12; 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 12, BAGE 132, 299) .Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 25; 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16).
- BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13
Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
Die Revisionsbegründung hat sich deshalb mit den tragenden Gründen des Berufungsurteils gezielt auseinanderzusetzen (BAG 2. Mai 2014 - 2 AZR 490/13 - Rn. 15; 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 10) .Die Darstellung anderer Rechtsansichten ohne Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung (BAG 2. Mai 2014 - 2 AZR 490/13 - Rn. 15) .
- BAG, 09.02.1960 - 2 AZR 585/57
Einzelnes Kapellenmitglied - Schlechtes Spiel - Musikerkapelle - Minderwertige …
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
Er kann die Kündigung grundsätzlich auch - etwa aus sozialen Erwägungen oder weil eine Ersatzkraft fehlt - unter Gewährung einer Auslauffrist aussprechen (BAG 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 94, 228; 9. Februar 1960 - 2 AZR 585/57 - zu IV der Gründe, BAGE 9, 44) .Ob die Gewährung einer Auslauffrist zu der Annahme berechtigt, dem Arbeitgeber sei die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zumindest bis zum Ablauf der Frist auch objektiv zumutbar, ist unabhängig davon und nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BAG 6. Februar 1997 - 2 AZR 51/96 - zu II 2 b der Gründe; 9. Februar 1960 - 2 AZR 585/57 - aaO) .
- BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
Wäre etwa die Gefahr einer Wiederholung des Pflichtverstoßes zwar für den Lauf der ordentlichen Kündigungsfrist auszuschließen, nicht aber darüber hinaus (zu einer solchen Konstellation vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 29) , könnte ausnahmsweise gerade der Ausschluss der ordentlichen Kündigung dazu führen, dass ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung - mit notwendiger Auslauffrist - bestünde (ebenso KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 301b;… HaKo-Gieseler 5. Aufl. § 626 Rn. 80, 87; Linck/Scholz AR-Blattei SD 1010.7 Rn. 74; vgl. auch ErfK/Müller-Glöge 15. Aufl. § 626 BGB Rn. 49 aE; HWK/Sandmann 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 80) . - BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05
Ordentliche Unkündbarkeit
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
In diesem Fall wäre eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt, wenn die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen wäre (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - zu B I 5 b der Gründe; 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - Rn. 34 f., BAGE 118, 104; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 301b) . - BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
- BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12
Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss
- BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12
Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an …
- BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 404/13
Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Versorgungszusage wegen der …
- BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13
Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich
- LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist gegenüber …
- BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08
Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07
Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht
- BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 51/96
Wirksamkeit einer personenbedingten außerordentlichen Kündigung - Zumutbarkeit …
- BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18
Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten
Zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs muss dann allerdings zugunsten des Arbeitnehmers zwingend eine der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist eingehalten werden (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 44) . - BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15
Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung
Zum anderen ist allein maßgeblich, ob zu diesem Zeitpunkt Tatsachen gegeben waren, die es dem Arbeitgeber objektiv unzumutbar machten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 29; für die ordentliche Kündigung vgl. BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 34) . - BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag
b) Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergeben (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 18; 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 13) .Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen ( BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - aaO; 11. November 2014 - 3 AZR 404/13 - Rn. 18 ) .
Der Arbeitgeber gibt mit einer Abmahnung zu erkennen, dass er das Arbeitsverhältnis noch nicht als so gestört ansieht, als dass er es nicht mehr fortsetzen könnte (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 33; 26. November 2009 - 2 AZR 751/08 - Rn. 11 f.) .
Dies gilt allerdings dann nicht, wenn gem. §§ 133, 157 BGB der Abmahnung selbst oder den Umständen zu entnehmen ist, dass der Arbeitgeber die Angelegenheit mit der Abmahnung nicht als "erledigt" ansieht (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - aaO; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 24, BAGE 125, 208) .
Für die Frage, ob das Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG eine Kündigung "bedingt", gilt ein objektiver Maßstab (für den wichtigen Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB vgl.: BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 29; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 109; HK-ArbR/Griebeling 3. Aufl. § 626 BGB Rn. 58; APS/Dörner/Vossen 4. Aufl. § 626 BGB Rn. 22) .
Es kommt vielmehr darauf an, ob dem Kündigenden die Weiterbeschäftigung - bei der ordentlichen Kündigung auch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus - aus der Sicht eines objektiven und verständigen Betrachters unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist oder nicht (für die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei einer außerordentlichen Kündigung vgl.: BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - aaO; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 47, BAGE 134, 349 ) .
Droht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit einem empfindlichen Übel, um die Erfüllung eigener streitiger Forderungen zu erreichen, kann - je nach den Umständen des Einzelfalls - ein erheblicher, ggf. sogar die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigender Verstoß gegen seine Pflicht zur Wahrung von dessen Interessen liegen ( BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 43; 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19 f .; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 408; APS/Dörner/Vossen 4. Aufl. § 626 BGB Rn. 231 f.) .
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Unbeachtlich ist demgegenüber, ob das Verhalten den Straftatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllt (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 36; 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 43; 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19 f.) . - BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung
In diesem Fall wäre eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt, wenn die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen wäre (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 42) . - BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15
Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung …
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 20; 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 27, 28) . - BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem …
Deren Verständnis ist deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 26; 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 23 ) .Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht ( BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 28; 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 2 5) .
In diesem Fall wäre eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt, wenn die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen wäre (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 42) .
Der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber ordentlich nicht gekündigt werden kann, darf im Ergebnis nicht schlechter gestellt sein, als wenn er dem Sonderkündigungsschutz nicht unterfiele (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 44; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - zu II 5 a, b der Gründe, BAGE 99, 331 ) .
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
Außerordentliche Kündigung - Strafhaft
Es ist aber weder so, dass eine außerordentliche fristlose Kündigung nicht auch auf einen Dauertatbestand gestützt werden könnte, noch ist es ausgeschlossen, dass ein einmaliger Vorfall lediglich zu einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist berechtigt (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 45) . - LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22
Außerordentliche Kündigung - Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen …
Er kann die Kündigung grundsätzlich auch freiwillig - etwa aus sozialen Gründen oder weil eine Ersatzkraft fehlt - unter Gewährung einer "sozialen Auslauffrist" aussprechen (BGA, Urt. v. 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 -, Rn. 38, juris).In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt, wenn die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 -, Rn. 42, juris;… KR/ Fischermeier/Krumbiegel , 13. Aufl., § 626 BGB Rn. 316).
Andererseits muss es dem Arbeitgeber aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls zumutbar sein, dennoch die (fiktive) ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten (BAG, Urt. v. 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 -, Rn. 45, juris).
Dies gebietet der Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes (BAG, Urt. v. 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 -, Rn. 46, juris).
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2016 - 10 Sa 192/16
Außerordentliche Kündigung - Datenschutzverstoß - Weitergabe von …
Bei einem typischerweise nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt es Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes, dass sich der Arbeitgeber von der freiwillig eingegangenen, gesteigerten Vertragsbindung nicht mehr lösen kann (BAG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14). - LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16
Findet Kassiererin Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer? - …
- BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19
Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist
- BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche …
- BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots
- LAG Baden-Württemberg, 15.01.2020 - 4 Sa 19/19
Außerordentliche Kündigung wegen rassistischer Äußerungen - Bestreiten mit …
- ArbG Köln, 18.01.2022 - 16 Ca 4198/21
Klage gegen das Erzbistum Köln
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 7 Sa 6/19
Rückzahlungsklausel - AGB-Kontrolle - Studiengebühren
- LAG Düsseldorf, 28.06.2019 - 6 Sa 994/18
Fristlose Kündigung eines Pförtners der Polizei wirksam
- LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
Fristlose Kündigung des ordentlich nicht kündbaren Arbeitsverhältnisses eines …
- LAG Nürnberg, 08.12.2020 - 7 Sa 226/20
Fristlose Tat- und Verdachtskündigung - Diebstahl - nachträgliche Anhörung des …
- LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15
Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses eines …
- LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19
Außerordentliche Kündigung - Rassismus - Beleidigung - Störung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
Zustimmungsersetzung - Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug - Bindung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 165/17
Außerordentliche Kündigung - sexueller Missbrauch des Kindes eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.2020 - 2 Sa 125/19
Außerordentliche Kündigung - arglistige Täuschung über Urlaub in …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19
Verteilung der auf Antrag des Klägers reduzierten Arbeitszeit
- BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 92/22
Auflösungsantrag - Wahlbewerber
- LAG Hamm, 14.03.2019 - 11 Sa 980/18
Nordrhein-Westfälisches Landgestüt Warendorf - Berufung der Gestütsleiterin im …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - 10 Sa 154/17
Außerordentliche Kündigung - Wiederholungskündigung - unbefugte Nutzung von …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 2 Sa 436/18
Außerordentliche Kündigung - Diebstahl - Interessenabwägung - Abmahnung
- LAG Düsseldorf, 28.04.2021 - 4 Sa 580/20
Außerordentliche Kündigung; tarifvertragliche Unkündbarkeit; grobe Beleidigung; …
- LAG Nürnberg, 11.01.2019 - 4 Sa 131/16
Kündigung - Betriebsratsanhörung
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20
Verhaltensbedingte Kündigung - Fürsorgepflicht - Verhalten als Vorgesetzter …
- LAG Niedersachsen, 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15
Bestandsstreitigkeiten (§ 61a ArbGG) - Kündigungen - Sonstiges
- ArbG Herne, 10.12.2021 - 5 Ca 1495/21
Einzelfallentscheidung zur außerordentlichen Kündigung; Detektivkosten
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigungen - fehlendes Verschulden - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2019 - 7 Sa 56/19
Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Abänderung der Arbeitsbedingung - …
- LAG Düsseldorf, 20.08.2019 - 8 Sa 99/19
Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
Befristung zur Vertretung
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2021 - 8 Sa 361/20
Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Interessenabwägung - …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2018 - 5 Sa 125/17
Kündigung im Kleinbetrieb - Vertretungsmacht eines Verbandsvorstehers - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 304/20
Vergütung von Umkleidezeiten außerhalb des Betriebs
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 88/19
Missbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Gesamtbefristungsdauer von 5 …
- BAG, 01.03.2016 - 2 AZR 838/14
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 2 Sa 349/21
Außerordentliche Kündigung - fahrlässige Erstattung einer Strafanzeige gegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2021 - 7 Sa 291/20
Kündigungsschutz - Kleinbetrieb - Schwellenwertberechnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2022 - 7 Sa 195/21
Rechtmäßigkeit Direktionsrecht - Weisung zur Ausbildung von Anwärtern
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2019 - 7 Sa 62/19
Außerordentliche Kündigung eines Zeitungszustellers wegen Androhung einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2022 - 7 Sa 155/21
Vergütung eines Revisors bei arbeitsvertraglicher Vereinbarung einer Vergütung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2021 - 7 Sa 169/21
Unwirksame Ausübung des Direktionsrecht - geringwertigere Tätigkeit
- LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20
Verletzung der Neutralitätspflicht durch Tragen eines Kopftuchs im Krankenhaus; …
- ArbG Frankfurt/Main, 12.03.2019 - 5 Ca 6363/18
- ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18
Kündigung wegen rassistischer Äußerungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 307/21
Unzulässige Berufung - Urlaubsabgeltung - Herausgabe Schreibtisch
- ArbG Düsseldorf, 14.12.2018 - 14 Ca 5613/18
Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer …
- ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 154/21
Krankheitsbedingte Kündigung - ordentliche Unkündbarkeit - gravierende …
- ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
- LAG Hamm, 17.06.2020 - 6 Sa 1521/19
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, häufige Kurzerkrankungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21
Annahmeverzugsvergütung - Auskunft über Entgelterhöhungen vergleichbarer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 333/21
Annahmeverzugsvergütung - Auskunft über Entgelterhöhungen vergleichbarer …
- ArbG Düsseldorf, 11.03.2021 - 10 Ca 5972/20
- LAG Hamm, 25.08.2016 - 15 Sa 586/16
Beharrliche Arbeitsverweigerung; Arbeitsbummelei
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2016 - 10 Sa 485/16
Zwei-Wochen-Frist - Zurechenbarkeit der Kenntnis eines Amtsleiters
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 231/22
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Drohung - Interessenabwägung - …
- ArbG Augsburg, 30.09.2021 - 5 Ca 828/21
Personenbedingte Kündigung aufgrund haftbedingter Arbeitsverhinderung
- ArbG Düsseldorf, 16.02.2018 - 14 Ca 4891/17
- LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16
Voraussetzungen der Eröffnung des betrieblichen Geltungsbereichs des KSchG
- LAG Nürnberg, 16.02.2016 - 7 Sa 388/15
Außerordentliche Kündigung - Dienst-PKW - Privatnutzung - steuerliche Behandlung …