Rechtsprechung
| BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- Bundesarbeitsgericht
Zurückweisung von Vorbringen
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Zurückweisung von Vorbringen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 2 ArbGG, § 61a ArbGG, § 67 Abs 1 ArbGG, § 129 Abs 2 ZPO, § 132 Abs 1 ZPO
Zurückweisung von Vorbringen - IWW
§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 67 Abs. 1 ArbGG, § 282 Abs. 2, § 296 Abs. 2 ZPO, § 282 Abs. 1 ZPO, § 282 Abs. 2 ZPO, § 61a ArbGG, § 282 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 129 Abs. 2 ZPO, § 6 KSchG, § 296 Abs. 1 ZPO, § 340 Abs. 3 Satz 3 ZPO, § 56 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 61a Abs. 5 ArbGG, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Abs. 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, § 277 ZPO, § 46 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 273 Abs. 2 Nr. 2 bis Nr. 4 ZPO, § 56 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 61a Abs. 3, Abs. 4 ArbGG, § 292 Abs. 2 ZPO, § 132 Abs. 1 ZPO, § 1 Abs. 1 KSchG, § 528 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 56 Abs. 2 ArbGG, § 61a Abs. 6 ArbGG, Abs. 5 ArbGG, § 56 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG
- Wolters Kluwer
Zurückweisung verspäteten Parteivorbringens wegen grober Nachlässigkeit im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess
- bag-urteil.com
- Betriebs-Berater
Zur Zurückweisung von Vorbringen gem. § 296 Abs. 2 ZPO
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Anforderungen an die Zurückweisung eines Vorbringens nach § 296 Abs. 2 ZPO in arbeitsgerichtlichen Bestandsschutzstreitigkeiten
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung verspäteten Parteivorbringens wegen grober Nachlässigkeit im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess
- datenbank.nwb.de
Zurückweisung von Vorbringen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zurückweisung von Parteivorbringen - und der Vorwurf der groben Nachlässigkeit
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsbedingte Kündigung - Zurückweisung von Vorbringen
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.10.2017 - 13 Ca 1201/17
- LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17
- BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19
Papierfundstellen
- NJW 2020, 2912
- MDR 2020, 1271
- NZA 2020, 1261
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (19)
- BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 362/97
Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19
Eine Verzögerung liegt vor, wenn das Verfahren bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung, wobei die zeitliche Verschiebung der Beendigung nicht ganz unerheblich sein darf (…vgl. BAG 21. Mai 2019 - 2 AZR 574/18 - Rn. 17; 19. Mai 1998 - 9 AZR 362/97 - zu II 2 e der Gründe).Die Belehrungspflicht besteht auch dann, wenn die Partei - wie hier - anwaltlich vertreten ist (…zu § 56 Abs. 2 Satz 2 ArbGG: vgl. BAG 14. März 2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 45; 19. Mai 1998 - 9 AZR 362/97 - zu II 2 d der Gründe).
Allerdings kann es bei anwaltlich vertretenen Parteien ausreichen, dass die Belehrung wörtlich oder sinngemäß den Gesetzeswortlaut wiedergibt (BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 362/97 - zu II 2 d bb der Gründe).
Letzteres ist zB der Fall, wenn die gesetzlichen Fristen als Ausschlussfristen bezeichnet werden (BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 362/97 - zu II 2 d cc der Gründe).
- BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 97/15
Zurückweisung der Berufung wegen verspäteter Einzahlung des Auslagenvorschusses …
Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19
Rn. 25 a) Grobe Nachlässigkeit iSd. § 296 Abs. 2 ZPO liegt vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei als notwendig hätte einleuchten müssen (…BGH 24. September 2019 - VIII ZR 289/18 - Rn. 20; 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15 - Rn. 15;… 2. September 2013 - VII ZR 242/12 - Rn. 13).Rn. 26 b) Die den Vorwurf begründenden Tatsachen müssen vom Gericht positiv festgestellt werden (BGH 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15 - Rn. 15;… 2. September 2013 - VII ZR 242/12 - Rn. 13; nicht eindeutig hingegen: BGH 1. Oktober 1986 - I ZR 125/84 - zu III 1 der Gründe; 26. November 1984 - VIII ZR 217/83 - zu II 2 b cc der Gründe).
Eine Heilung durch eine eigene Ermessensentscheidung des Rechtsmittelgerichts ist nicht möglich (vgl. BGH 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15 - Rn. 16;… 2. September 2013 - VII ZR 242/12 - Rn. 15), das Landesarbeitsgericht hat eine solche auch nicht versucht.
- BGH, 02.09.2013 - VII ZR 242/12
Berufungsverfahren: Zulässigkeit der Ersetzung einer fehlerhaften Begründung des …
Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19
Rn. 25 a) Grobe Nachlässigkeit iSd. § 296 Abs. 2 ZPO liegt vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei als notwendig hätte einleuchten müssen (…BGH 24. September 2019 - VIII ZR 289/18 - Rn. 20;… 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15 - Rn. 15; 2. September 2013 - VII ZR 242/12 - Rn. 13).Rn. 26 b) Die den Vorwurf begründenden Tatsachen müssen vom Gericht positiv festgestellt werden (…BGH 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15 - Rn. 15; 2. September 2013 - VII ZR 242/12 - Rn. 13; nicht eindeutig hingegen: BGH 1. Oktober 1986 - I ZR 125/84 - zu III 1 der Gründe; 26. November 1984 - VIII ZR 217/83 - zu II 2 b cc der Gründe).
Eine Heilung durch eine eigene Ermessensentscheidung des Rechtsmittelgerichts ist nicht möglich (…vgl. BGH 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15 - Rn. 16; 2. September 2013 - VII ZR 242/12 - Rn. 15), das Landesarbeitsgericht hat eine solche auch nicht versucht.
- BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang - …
Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19
Rn. 14 b) Der Zurückweisung von Parteivorbringen nach § 296 Abs. 2 ZPO steht in arbeitsgerichtlichen Bestandsschutzstreitigkeiten § 61a ArbGG nicht generell entgegen (vgl. BAG 14. März 2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 45; 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - zu IV 2 a der Gründe;… Schwab/Weth/Korinth 5. Aufl. ArbGG § 56 Rn. 43;… vgl. aber zum Verhältnis zu § 6 KSchG: BAG 20. September 2012 - 6 AZR 483/11 - Rn. 34;… aA GMP/Schleusener 9. Aufl. § 56 Rn. 2;… O/K/S/Künzl 6. Aufl. Rn. 251).Die Belehrungspflicht besteht auch dann, wenn die Partei - wie hier - anwaltlich vertreten ist (zu § 56 Abs. 2 Satz 2 ArbGG: vgl. BAG 14. März 2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 45; 19. Mai 1998 - 9 AZR 362/97 - zu II 2 d der Gründe).
- BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 107/83
Prüfung der groben Nachlässigkeit in der Berufungsinstanz
Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19
Ob ein verspätetes Vorbringen auf grober Nachlässigkeit iSd. § 296 Abs. 2 ZPO beruht und daher zu Recht zurückgewiesen worden ist, ist vom Rechtsmittelgericht nach seinem Kenntnisstand zu beurteilen (BGH 10. Oktober 1984 - VIII ZR 107/83 - zu II 1 c bb der Gründe).§ 296 Abs. 2 ZPO fordert keine "Entschuldigung" seitens der Prozesspartei (BGH 10. Oktober 1984 - VIII ZR 107/83 - aaO; aA zu § 528 ZPO aF: BGH 13. Januar 1987 - VI ZR 280/85 - zu II 1 der Gründe; 5. Mai 1982 - VIII ZR 152/81 - zu 3 b der Gründe).
- BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 380/03
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen der Verletzung der …
Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19
Rn. 54 (1) Das Arbeitsgericht konnte das Vorbringen der Beklagten nur dann nach § 61a Abs. 3 und Abs. 5 ArbGG zurückweisen, wenn der Beklagten zuvor eine hinreichend konkrete Auflage erteilt (vgl. BAG 25. März 2004 - 2 AZR 380/03 - zu B II 1 c ee der Gründe) und sie gem. § 61a Abs. 6 ArbGG über die Folgen einer Versäumung der gesetzten Frist belehrt worden war. - BGH, 24.09.2019 - VIII ZR 289/18
Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Vorliegen grober Nachlässigkeit; …
Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19
Rn. 25 a) Grobe Nachlässigkeit iSd. § 296 Abs. 2 ZPO liegt vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei als notwendig hätte einleuchten müssen (BGH 24. September 2019 - VIII ZR 289/18 - Rn. 20;… 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15 - Rn. 15;… 2. September 2013 - VII ZR 242/12 - Rn. 13). - BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 217/83
Eintritt einer von einer Handlung eines Vertragspartners abhängigen …
Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19
Rn. 26 b) Die den Vorwurf begründenden Tatsachen müssen vom Gericht positiv festgestellt werden (…BGH 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15 - Rn. 15;… 2. September 2013 - VII ZR 242/12 - Rn. 13; nicht eindeutig hingegen: BGH 1. Oktober 1986 - I ZR 125/84 - zu III 1 der Gründe; 26. November 1984 - VIII ZR 217/83 - zu II 2 b cc der Gründe). - BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 574/18
Berufungsbegründung - neue Angriffs- und Verteidigungsmittel
Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19
Eine Verzögerung liegt vor, wenn das Verfahren bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung, wobei die zeitliche Verschiebung der Beendigung nicht ganz unerheblich sein darf (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 2 AZR 574/18 - Rn. 17; 19. Mai 1998 - 9 AZR 362/97 - zu II 2 e der Gründe). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …
Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19
Rn. 41 7. Das Landesarbeitsgericht hat überdies verkannt, dass sich der Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht entnehmen lässt, ob und wie es das ihm gem. § 296 Abs. 2 ZPO zustehende Ermessen ausgeübt hat (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfG 30. Januar 1985 - 1 BvR 876/84 - zu II 2 der Gründe, BVerfGE 69, 145). - BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88
Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland
- BGH, 28.09.1988 - IVa ZR 88/87
Zulässigkeit der Zurückweisung und Vorbringen als verspätet
- BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 483/11
Grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Verkennung des Betriebsbegriffs
- LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17
Anforderungen an die Darlegung dringender betrieblicher Erfordernisse zur …
- BGH, 05.05.1982 - VIII ZR 152/81
Abschluss eines Kaufvertrags über mehrere Kühe vor bzw. nach dem Schlachten der …
- BGH, 13.01.1987 - VI ZR 280/85
Anwendung der Präklusionsvorschriften bei Ausbleiben eines erst im zweiten …
- BGH, 01.10.1986 - I ZR 125/84
Berufung - Verspätetes Vorbringen - Zeuge
- BVerfG, 05.11.2008 - 1 BvR 1822/08
- BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 632/89
- LAG Köln, 30.09.2020 - 5 Sa 231/20
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik - Schriftform der …
Eine Zurückweisung verspäteten Vorbringens wegen Verstoßes gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich (im Anschluss an BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19).Nach § 282 Abs. 2 ZPO sind Anträge sowie Angriffs- und Verteidigungsmittel, auf die der Gegner voraussichtlich ohne vorhergehende Erkundigung keine Erklärung abgeben kann, vor der mündlichen Verhandlung durch vorbereitenden Schriftsatz so zeitig mitzuteilen, dass der Gegner die erforderliche Erkundigung noch einzuziehen vermag (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19).
Rn. 99 Eine Verzögerung liegt vor, wenn das Verfahren bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung, wobei die zeitliche Verschiebung der Beendigung nicht ganz unerheblich sein darf(BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19).
Rn. 100 Grobe Nachlässigkeit iSd. § 296 Abs. 2 ZPO ist gegeben, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei als notwendig hätte einleuchten müssen (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19).
Kann eine derartige positive Feststellung nicht vorgenommen werden, ist der neue Sachvortrag selbst dann zurückzuweisen, wenn hierdurch der Rechtsstreit verzögert wird(BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19).
Allein eine Verspätung iSv. § 282 Abs. 2 ZPO berechtigt daher nicht zu der Annahme, sie beruhe auch auf grober Nachlässigkeit (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19).
Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften durch die Fachgerichte unterliegen daher einer strengen verfassungsgerichtlichen Kontrolle (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19).
Auch im Interesse der vom Gesetzgeber bezweckten Prozessbeschleunigung ist eine Zurückweisung wegen grober Nachlässigkeit iSv. § 296 Abs. 2 ZPO allein deshalb, weil sich die Partei gegenüber solchen indiziellen äußeren Umständen nicht entlastet hat, nur zu rechtfertigen, wenn ihr das Gericht zuvor die Möglichkeit eingeräumt hat, sich zu den seines Erachtens für eine grobe Nachlässigkeit iSv. § 296 Abs. 2 ZPO sprechenden Tatsachen zu äußern(BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19).
Eine Heilung durch eine eigene Ermessensentscheidung des Rechtsmittelgerichts ist nicht möglich (BAG 11. Juni 2020- 2 AZR 400/19).
- LAG Baden-Württemberg, 12.07.2023 - 10 Sa 78/22
Zurückweisung von Vorbringen - Nachweispflicht bzgl. des bei der Kündigung eines …
Eine Zurückweisung von Vorbringen nach § 296 Abs. 2 ZPO ist grundsätzlich auch in arbeitsgerichtlichen Bestandsschutzstreitigkeiten i.S.v. § 61a ArbGG möglich (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19 - Rn. 12 ff.).Dieser betrifft das rechtzeitige Vorbringen "in der mündlichen Verhandlung" (dies betonen BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19 - Rn. 11; BGH 1. April 1992 - VIII ZR 86/91 - zu II. 1. a) der Gründe m.w.N.).
Im Parteiprozess setzt § 282 Abs. 2 ZPO voraus, dass die Parteien nach § 129 Abs. 2 ZPO durch richterliche Anordnung aufgefordert worden sind, die mündliche Verhandlung schriftsätzlich oder durch zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugebende Erklärung vorzubereiten (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19 - Rn. 13; ausführlich Kramer Die Güteverhandlung § 5, 2.2 und 3., insbesondere 3.4 S. 262 ff., 272 ff.).
- AG Neumarkt/Oberpfalz, 10.11.2022 - 3 C 270/22
Unterlassungsanspruch gegen die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung
Danach ist maßgeblich, ob der Rechtsstreit entscheidungsreif ist, wenn das verspätete Vorbringen unberücksichtigt bleibt (BGH NJW-RR 1999, 787; BAG NJW 2020, 2912 Rn. 21).
- LAG Hamm, 18.08.2023 - 1 Sa 127/23
Fortsetzungserkrankung; Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit; Darlegungs- und …
Rn. 54 Grobe Nachlässigkeit liegt dann vor, wenn eine Partei ihre Pflicht zur erstinstanzlichen Prozessführung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei als notwendig hätte einleuchten müssen (BAG 11.06.2020 - 2 AZR 400/19;… Germelmann/Matthes/Prütting-Schleusener, ArbGG, 10. Aufl. 2022, § 67Rn. 15). Eine grobe Nachlässigkeit scheidet aus, wenn die Verspätung durch Fehler seitens des Gerichts verursacht worden ist, etwa deshalb, weil das Gericht seinen Hinweispflichten aus § 139 ZPO nicht entsprochen hat (…Germelmann/Matthes/Prütting-Schleusener, ArbGG, 10. Aufl. 2022, § 67Rn. 15).. - LAG Düsseldorf, 14.05.2025 - 4 SLa 539/24
Außerordentliche Kündigung einer Führungskraft
Eine Verzögerung liegt hierbei vor, wenn das Verfahren bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung, wobei die zeitliche Verschiebung der Beendigung nicht ganz unerheblich sein darf (vgl. BAG 11.06.2020 - 2 AZR 400/19 - Rn. 21;… LAG Hessen 09.02.2024 - 10 Sa 945/21 SK -, Rn. 56). - LAG Hamm, 27.05.2026 - 9 SLa 949/25
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschütterung des Beweiswertes
Grobe Nachlässigkeit liegt vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei als notwendig hätte einleuchten müssen (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19 m.w.N.). - LAG Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 9 Sa 60/19
Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung, hier in Frankreich - fristlose Kündigung …
Allein eine Verspätung i.S.v. § 282 Abs. 2 ZPO berechtigt daher nicht zu der Annahme, sie beruhe auch auf grober Nachlässigkeit (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19). - LAG Hessen, 09.02.2024 - 10 Sa 945/21
Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zu dem Sozialkassenverfahren im …
Eine Verzögerung liegt vor, wenn das Verfahren bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung, wobei die zeitliche Verschiebung der Beendigung nicht ganz unerheblich sein darf (vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19 - Rn. 21, NJW 2020, 2912). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2023 - 8 Sa 104/22
Erfüllung eines Bruttoentgeltanspruchs - Zurückweisung verspäteter Angriffs- und …
Rn. 60 Eine Verzögerung liegt vor, wenn das Verfahren bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde, als bei dessen Zurückweisung, wobei die zeitliche Verschiebung der Beendigung nicht ganz unerheblich sein darf (vgl. zu § 296 ZPO BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19 - Rn. 21, BAGE 171, 55 mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2025 - 2 SLa 85/24
Überstundenvergütung - Schwarzgeldabrede - Erfüllung - Beweiswürdigung
Eine Heilung durch eine eigene Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ist nicht möglich (vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 400/19 - Rn. 41). - LAG Köln, 24.11.2023 - 10 Sa 175/23
Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Nachholung der Zahlung von ausgesetzten …
- AG Neumarkt i.d.OPf, 10.11.2022 - 3 C 270/22
- AG Köln, 06.09.2024 - 169 C 329/24
Wirksamkeit einer Verlängerungsklausel in Partnervermittlungsvertrag
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