Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvQ 23/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8193
BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvQ 23/07 (https://dejure.org/2007,8193)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.2007 - 2 BvQ 23/07 (https://dejure.org/2007,8193)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 2 BvQ 23/07 (https://dejure.org/2007,8193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG; § 32 BVerfGG; § 15 Abs. 1 IRG
    Gesetz über die internationale Rechtshilfe; Verfassungsbeschwerde (nicht gegen ausländische Entscheidungen); einstweilige Anordnung (Ablehnung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2; ; IRG § 1 Abs. 4 Satz 2; ; IRG § 9 Nr. 2; ; IRG § 15; ; IRG § 15 Abs. 1; ; IRG § 15 Abs. 2; ; IRG § 32; ; IRG § 80 Abs. 1; ; IRG § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; IRG § 80 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 16 Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls eines polnischen Bezirksgerichts mangels Zuständigkeit bei Akten einer ausländischen öffentlichen Gewalt; Aufrechterhaltung der Auslieferungshaft trotz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32; IRG § 15 Abs. 2
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Aufrechterhaltung der Auslieferungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 9 Nr. 2, 15, 80 Abs. 1 IRG
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen KG Berlin (4) Ausl. A. 313/06; Ablehnung des Antrags wegen offensichtlicher Unbegründetheit der VerfBeschwerde; Hinweis darauf, dass § 9 Nr. 2 IRG unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Norm Vorrang vor ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 388
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvQ 23/07
    Dabei sind Art. 16 Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz GG sowie die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfGE 25, 269 ff.; 63, 343 ff.) zu beachten.
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvQ 23/07
    Dabei sind Art. 16 Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz GG sowie die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfGE 25, 269 ff.; 63, 343 ff.) zu beachten.
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvQ 23/07
    Rn. 1 Eine einstweilige Anordnung darf nicht ergehen, wenn die Entscheidung über die Hauptsache offensichtlich nicht in die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts fällt oder wenn die in der Hauptsache begehrte Feststellung unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (BVerfGE 7, 367 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 95/51

    Begriff der "öffentlichen Gewalt" i.S. von § 90 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvQ 23/07
    Zur öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und § 90 Abs. 1 BVerfGG gehören nur Akte der deutschen öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 1, 10 ).
  • OLG Bamberg, 02.07.2007 - 4 Ausl 49/07

    Möglichkeit einer Auslieferung aufgrund europäischen Haftbefehls an die Republik …

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvQ 23/07
    Damit orientiert es sich am Gesetzeswortlaut, auch wenn bei näherer Prüfung die Entstehungsgeschichte für die Anwendbarkeit des § 9 Nr. 2 IRG sprechen kann (vgl. Vorlagebeschluss gemäß § 42 IRG des Oberlandesgerichts Bamberg vom 2. Juli 2007 - 4 Ausl 49/2007 -).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 ARs 22/07

    Auslieferungsverbot nach Strafverfolgungsverjährung in Deutschland (Europäischer …

    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, dass die möglichen gesetzlichen Voraussetzungen für die Auslieferung, nämlich das Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 29. April 2004 sowie das Europäische Haftbefehlsgesetz vom 20. Juli 2006 erst in Kraft getreten sind, als die Strafverfolgung der Tat nach deutschem Strafrecht - soweit ersichtlich - bereits absolut verjährt war (§§ 222, 229 i.V.m. §§ 78 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 4, 78 c Abs. 3 Satz 2 StGB), und ob die Auslieferung deshalb gegen ein verfassungsrechtlich garantiertes Rückwirkungsverbot verstoßen würde (vgl. BVerfGE 25, 269, 286 ff.; BVerfG NJW 1983, 2757, 2759; BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvQ 23/07).
  • BVerfG, 17.06.2020 - 2 BvR 690/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung von Auslieferungshaft …

    Hinsichtlich der Frage, ob die Auslieferung von vornherein unzulässig ist, genügt eine vertretbare summarische Prüfung durch das Oberlandesgericht; eine gründliche und abschließende Prüfung bleibt der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung vorbehalten (vgl. BVerfGE 75, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvQ 23/07 -, Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 29.04.2020 - 2 BvR 672/20

    Auslieferungshaft (Sicherung des Auslieferungsverfahrens; Ausreichen einer …

    Für die Frage, ob die Auslieferung von vornherein unzulässig ist, genügt eine vertretbare summarische Prüfung durch das Oberlandesgericht; eine gründliche und abschließende Prüfung der Zulässigkeit bleibt der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung vorbehalten (vgl. BVerfGE 75, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvQ 23/07 -, Rn. 5 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht