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Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012

Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 566/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29164
LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 566/11 (https://dejure.org/2012,29164)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16.05.2012 - 2 Sa 566/11 (https://dejure.org/2012,29164)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 2 Sa 566/11 (https://dejure.org/2012,29164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückgewähr von Arbeitsentgelt nach Deckungsanfechtung durch Insolvenzverwalter; Rechtfertigung einer verschärften Haftung nach nach § 131 Abs. 1 InsO gegenüber § 130 Abs. 1 InsO

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (22)

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 585/10

    Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 566/11
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 06.10.2011 - 6 AZR 585/10 - für eine Insolvenzanfechtung nach § 130 InsO ausdrücklich bestätigt.

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Verhalten des Schuldners nach Außen hervorgetreten ist, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (BAG vom 06.10.2011 - 6 AZR 585/10 - RdNr. 26; BGH vom 08.10.2009 - IX ZR 173/07).

    Kann er innerhalb dieser Frist seine Verbindlichkeiten bis auf einen geringfügigen Rest bedienen, ist er als nicht zahlungsunfähig anzusehen (BAG vom 06.10.2011 - 6 AZR 585/10; BGH vom 24.05.2005 - IX ZR 123/04).

    Wenn diese gleichwohl angenommen werden soll, müssen besondere Umstände vorliegen, die diesen Standpunkt stützen (BGH vom 24.05.2005 - IX ZR 123/04; BAG vom 06.10.2011 - 6 AZR 585/10).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 566/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt eine Zahlungsunfähigkeit, die sich voraussichtlich innerhalb kurzer Zeit beheben lässt, lediglich als Zahlungsstockung (BGH vom 24.05.2005 - IX ZR 123/04).

    Kann er innerhalb dieser Frist seine Verbindlichkeiten bis auf einen geringfügigen Rest bedienen, ist er als nicht zahlungsunfähig anzusehen (BAG vom 06.10.2011 - 6 AZR 585/10; BGH vom 24.05.2005 - IX ZR 123/04).

    Wenn diese gleichwohl angenommen werden soll, müssen besondere Umstände vorliegen, die diesen Standpunkt stützen (BGH vom 24.05.2005 - IX ZR 123/04; BAG vom 06.10.2011 - 6 AZR 585/10).

  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 736/09

    Insolvenzanfechtung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 566/11
    Die erkennende Kammer folgt der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch des Bundesarbeitsgerichts, wie sie zuletzt in der Entscheidung des BAG vom 19.05.2011 - 6 AZR 736/09 - bestätigt wurde.

    Nicht "in der Art" im Sinne von § 131 Abs. 1 Eingangssatz InsO zu beanspruchen hat der Gläubiger auch eine während dieser Zeit im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Befriedigung (BAG vom 19.05.2011 - 6 AZR 736/09 m. w. N.).

    Eine solche Leistung ist nicht insolvenzfest (BAG vom 19.05.2011 - 6 AZR 736/09 - RdNr. 16 m. w. N.).

  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/07

    Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 566/11
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Verhalten des Schuldners nach Außen hervorgetreten ist, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (BAG vom 06.10.2011 - 6 AZR 585/10 - RdNr. 26; BGH vom 08.10.2009 - IX ZR 173/07).

    Eine nur geringfügige Liquiditätslücke liegt in der Regel dann nicht mehr vor, wenn innerhalb von drei Wochen 10 Prozent oder mehr der fälligen Gesamtverbindlichkeiten nicht erfüllt werden können (…BAG a. a. O.; BGH vom 08.10.2009 - IX ZR 173/07).

  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 566/11
    Hieran ist auch nach der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09 festzuhalten.

    Allerdings kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass das Bundesarbeitsgericht insbesondere im Hinblick auf den Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09 - die eine oder andere aufgeworfene Rechtsfrage neu bewertet.

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 566/11
    Eingestellt wird das Insolvenzverfahren erst, wenn der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 InsO verteilt hat, § 211 Abs. 1 InsO (BGH vom 16.07.2009 - IX ZB 221/08).

    § 207 Abs. 1 InsO verlangt vielmehr die unverzügliche Einstellung des Insolvenzverfahrens, die der Verwalter beim Insolvenzgericht anzuregen hat (BGH vom 16.07.2009 - IX ZB 221/08).

  • LAG Nürnberg, 30.04.2012 - 7 Sa 557/11

    Insolvenzanfechtung einer im Wege der Zwangsvollstreckung erlangten Zahlung von …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 566/11
    Im Hinblick auf diesen auch von der erkennenden Kammer für richtig gehaltenen Zweck der insolvenzrechtlichen Anfechtung vermag die Kammer der abweichenden Ansicht der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Urteil vom 30.04.2012 - 7 Sa 557/11) nicht zu folgen.

    Der vom Beklagten geltend gemachte Rückgewähranspruch nach § 143 InsO ist jedoch nicht von der tarifvertraglichen Ausschlussfrist erfasst (a.A, LAG Nürnberg vom 30.04.2012 - 7 Sa 557/11).

  • BAG, 31.08.2010 - 3 ABR 139/09

    Verweisungsbeschluss ohne Gründe - Insolvenzanfechtung - Inkongruenz

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 566/11
    Dies gilt für alle Anfechtungstatbestände des § 131 InsO (BAG vom 31.08.2010 - 3 ABR 139/09 - RdNr. 16).

    Bereits der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Beschluss vom 31.08.2010 - 3 ABR 139/09 - eingehend begründet, dass die in der kritischen Zeit durch Zwangsvollstreckung erlangte Erfüllung auch dann eine inkongruente Deckung im Sinne von § 131 Abs. 1 InsO darstellt, wenn der Gläubiger keine Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hatte, und dass dies durch den Gesetzgeber legitimiert ist.

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 566/11
    Eine diesbezügliche Regelung sei ebenso wenig wie ein nachträglicher Verzicht durch § 12 EFZG verboten (BAG vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04; vom 16.01.2002 - 5 AZR 430/00).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 566/11
    Dieser Rückzahlungsanspruch ist ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu verzinsen, §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB (BGH vom 01.02.2007 - IX ZR 96/04).
  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 124/03

    Anfechtbarkeit der Verrechnung im Kontokorrent und der Verpfändung eines …

  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 36/99

    Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit; Insolvenzanfechtung nach Anzeige der …

  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00

    Entgeltfortzahlung - tarifliche Ausschlußfrist

  • BGH, 08.03.2007 - IX ZR 127/05

    Anfechtung der Sicherungsabtretung einer Scheckforderung

  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 110/03

    Insolvenzanfechtung - tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von …

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZR 116/03

    Anfechtbarkeit einer einer Vorpfändung nachfolgenden Hauptpfändung

  • BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01

    Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer …

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

  • BGH, 20.01.2011 - IX ZR 8/10

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Leistung des Schuldners nach angedrohter …

  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 194/02

    Anfechtbarkeit von Leistungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 138/99

    Zahlung durch den Drittschuldner als selbständige Rechtshandlung

  • BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 722/12

    Insolvenzanfechtung - Zwangsvollstreckung - inkongruente Deckung

    Die Revision des Klägers und Widerbeklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 16. Mai 2012 - 2 Sa 566/11 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 Sa 1267/12

    Insolvenzanfechtung - Arbeitsentgelt - tarifliche Ausschussfrist

    Der Rückgewährsanspruch aus § 143 InsO unterfällt nicht einer tariflichen Ausschlussfrist (so auch LAG Berlin-Brandenburg 12. September 2012 - 4 Sa 1166/12 -, LAG Nürnberg 27. Juli 2012 - 3 Sa 560/11 - ; 15. Juni 2012 - 8 Sa 565/11 - ; 16. Mai 2012 - 2 Sa 566/11 - ; anderer Ansicht: LAG Nürnberg 30. April 2012 - 7 Sa 557/11 - ; LAG Niedersachsen 22. März 2012 - 7 Sa 1052/11 - ; 22. März 2012 - 7 Sa 1053/11).

    Von dieser Regelungsmacht umfasst ist nicht das gesetzliche Schuldverhältnis, welches durch die §§ 129 ff. zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgläubiger ohne Rücksicht auf ein in der Insolvenz fortbestehendes Arbeitsverhältnis oder ein früheres Arbeitsverhältnis zum Insolvenzschuldner begründet wird (…so BAG 19. November 2003 - 10 AZR 110/03 - Juris-Rn. 36, BAGE 108, 367; LAG Berlin-Brandenburg 12. September 2012 - 4 Sa 1166/12 - ; LAG Nürnberg 27. Juli 2012 - 3 Sa 560/11 - 15. Juni 2012 - 8 Sa 565/11 - ; 16. Mai 2012 - 2 Sa 566/11 - ).

    bb) Eine andere rechtliche Bewertung lässt sich auch nicht aus der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. September 2010 (GmS-OGB 1/09 - BGHZ 187, 105) herleiten (so zB auch LAG Berlin-Brandenburg 12. September 2012 - 4 Sa 1166/12 - ; LAG Nürnberg 27. Juli 2012 - 3 Sa 560/11 --; 15. Juni 2012 - 8 Sa 565/11 - ; 16. Mai 2012 - 2 Sa 566/11 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 Sa 1166/12

    Rückgewähranspruch aufgrund Insolvenzanfechtung nach Ablauf tariflicher …

    Allerdings vertritt die 7. Kammer des LAG Nürnberg - entgegen der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. ua. BGH 20.01.2011 - IX ZR 8/10 - NJW-RR 2011, 628 ; BGH 1.4.2002 - IX ZR 211/01 - NJW 2002, 2568 ; BGH 07.12.2006 - IX ZR 157/05 - NJW 2007, 848 ), der ständigen Rechtsprechung des BAG (BAG 19.05.2011 - 6 AZR 736/09 - EzA § 131 InsO Nr. 3; BAG 31.08.2010 - 3 ABR 139/09 - EzA § 131 InsO Nr. 2 = AP Nr. 19 zu § 48 ArbGG 1979) und auch entgegen der Rechtsprechung anderer Kammern des LAG Nürnberg (LAG Nürnberg 16.5.2012 - 2 Sa 566/11 - zitiert nach juris) die Auffassung, das Tatbestandsmerkmal "in der Art" in § 131 Abs. 1 InsO betreffe allein die materiellrechtliche Berechtigung für das Erlangte.

    Das Anfechtungsrecht unterfällt keiner tarifvertraglichen Ausschlussfrist (BAG 19.11.2003 - 10 AZR 110/03 - AP Nr. 1 zu § 129 InsO = EzA § 131 InsO Nr. 1, LAG Nürnberg 16.05.2012 - 2 Sa 566/11 - zitiert nach juris;… MünchKommInsO-Kirchhof 2. Aufl. § 146 Rn. 5 mwN; Stiller, ZInsO 2012, 869; für einzelvertragliche Ausschlussfristen auch LAG Hamm 26.11.1997 - 14 Sa 1240/97 - ZIP 1998, 920; aA LAG Nürnberg vom 30.04.2012 - 7 Sa 557/11 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen 22.03.2012 - 7 Sa 1053/11 - zitiert nach juris).

    Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber daran etwas ändern wollte, indem er mit § 146 InsO zu einer Verjährungsfrist überging (BAG 19.11.2003 - 10 AZR 110/03 - AP Nr. 1 zu § 129 InsO = EzA § 131 InsO Nr. 1, LAG Nürnberg 16.05.2012 - 2 Sa 566/11 - zitiert nach juris).

    Arbeitsverhältnisse sind im Rahmen der Insolvenzordnung grundsätzlich ebenso zu behandeln wie alle anderen Vertragsverhältnisse auch (LAG Nürnberg 16.05.2012 - 2 Sa 566/11 - zitiert nach juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.09.2012 - 3 Sa 661/12

    Insolvenzanfechtung - Bargeschäft - Zahlung zur Abwendung einer unmittelbar …

    Es kann aber dahingestellt bleiben, ob die in § 15 BRTV geregelte Ausschlussfrist auch auf den streitgegenständlichen Anspruch anzuwenden ist (die Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf einen Rückgewährsanspruch bei Insolvenzanfechtung verneinend: BAG 19. November 2003 - 10 AZR 110/03 - BAGE 108, 367; LAG Nürnberg 16. Mai 2012 - 2 Sa 566/11-; für die Anwendung der tariflichen Ausschlussfristen auf einen Rückgewährsanspruch bei Insolvenzanfechtung LAG Niedersachsen 22. März 2012 - 7 Sa 1053/11 - ; LAG Nürnberg 30. April 2012 - 7 Sa 557/11 ).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - 2 Sa 566/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9495
LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - 2 Sa 566/11 (https://dejure.org/2012,9495)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.02.2012 - 2 Sa 566/11 (https://dejure.org/2012,9495)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 2 Sa 566/11 (https://dejure.org/2012,9495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • hensche.de

    Betriebliche Altersversorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Betriebsrentenberechnung nach außerplanmäßiger Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; unbegründete Zahlungsklage bei zumutbarem Festhalten an Vereinbarung mit gespaltener Rentenformel bei zumutbarer Störung der Geschäftsgrundlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrentenberechnung nach außerplanmäßiger Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; Zahlungsklage bei zumutbarem Festhalten an Vereinbarung mit gespaltener Rentenformel bei zumutbarer Störung der Geschäftsgrundlage

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - 2 Sa 566/11
    (Rn.38) Nur bei Unzumutbarkeit der Folgen kann eine Anpassung nach den Regelungen über die Störung der Geschäftsgrundlage verlangt werden (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Der Kläger hält unter Berufung auf die Rechtsprechung des 3. Senates des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 - diese Berechnung angesichts einer bestehenden planwidrigen Regelungslücke für unzutreffend, die "außerplanmäßige Erhöhung" der Beitragsbemessungsgrenze um 500, 00 EUR pro Monat müsse außer Ansatz bleiben.

    Es ist im Wesentlichen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 - gefolgt und hat ausgeführt, die Rentenzusage enthalte eine planwidrige Regelungslücke die dahin ergänzend auszuschließen sei, dass die "außerplanmäßige" Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von 500, 00 EUR außer Ansatz bleibe.

    Rn. 35 Nun hat zwar das Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08 - entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500, 00 EUR monatlich (6.000,00 EUR jährlich) im Jahr 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Rn. 56 Die Zulassung der Revision war wegen der Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07 - veranlasst.

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - 2 Sa 566/11
    (Rn.38) Nur bei Unzumutbarkeit der Folgen kann eine Anpassung nach den Regelungen über die Störung der Geschäftsgrundlage verlangt werden (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Rn. 35 Nun hat zwar das Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08 - entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500, 00 EUR monatlich (6.000,00 EUR jährlich) im Jahr 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Rn. 56 Die Zulassung der Revision war wegen der Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07 - veranlasst.

  • LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 181/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - 2 Sa 566/11
    Rn. 36 Ebenso wie das Landesarbeitsgericht Hessen im Urteil vom 05.10.2011 - 8 Sa 181/11 - vom 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10 - und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 16.05.2011 - 2 Sa 115/10 - vermag die Kammer dieser Rechtsprechungen nicht zu folgen.
  • LAG Hessen, 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10

    Betriebliche Altersversorgung - Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - 2 Sa 566/11
    Rn. 36 Ebenso wie das Landesarbeitsgericht Hessen im Urteil vom 05.10.2011 - 8 Sa 181/11 - vom 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10 - und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 16.05.2011 - 2 Sa 115/10 - vermag die Kammer dieser Rechtsprechungen nicht zu folgen.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.05.2011 - 2 Sa 115/10
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - 2 Sa 566/11
    Rn. 36 Ebenso wie das Landesarbeitsgericht Hessen im Urteil vom 05.10.2011 - 8 Sa 181/11 - vom 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10 - und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 16.05.2011 - 2 Sa 115/10 - vermag die Kammer dieser Rechtsprechungen nicht zu folgen.
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