Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2022 - 2 StR 61/22 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 51 BZRG
Bundeszentralregister (Verwertungsverbot: keine Berücksichtigung von tilgungsreifen Vorstrafen zum Nachteil des Angeklagten)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 Abs 1 BZRG, § 46 Abs 1 StGB, § 337 Abs 1 StPO
Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung tilgungsreifer Vorstrafen - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 51 Abs. 1 BZRG, § 4 Nr. 1 BZRG, § 46 Abs. 1 Nr. 1c BZRG, § 36 Satz 1 BZRG, § 47 Abs. 3 Satz 1 BZRG, § 33 Satz 2 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Betäubungsmitteln als Tatobjekte
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Betäubungsmitteln als Tatobjekte
- Wolters Kluwer
Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts in der Einziehungsanordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Betäubungsmitteln als Tatobjekte
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 15.07.2021 - 8 KLs 850 Js 17384/19
- BGH, 27.09.2022 - 2 StR 61/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 87
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19
Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - 2 StR 61/22
Diese kommt auf der Grundlage der Feststellungen hier bereits deshalb nicht in Betracht, weil eine solche nach § 74 Abs. 3 Satz 1, § 74c Abs. 1 zunächst voraussetzt, dass die Gegenstände dem von der Anordnung Betroffenen zustanden oder gehörten (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 2020 - 2 StR 606/19, juris Rn. 16 mwN). - BGH, 09.12.2020 - 5 StR 185/20
Einziehung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - 2 StR 61/22
a) Das Landgericht hat dabei übersehen, dass es sich bei den erworbenen Betäubungsmitteln nicht um Taterträge im Sinne des § 73 Abs. 1, § 73c StGB, sondern um Tatobjekte handelt, die gemäß § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB einzuziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 5 StR 185/20, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 27.04.2021 - 2 StR 52/21
Unbegründetheit der Revision
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - 2 StR 61/22
Die Überprüfung der Adhäsionsentscheidung führt lediglich zu einer geringfügigen Korrektur der auf §§ 288, 291 BGB gestützten Entscheidung über die geltend gemachten Prozesszinsen; diese sind erst ab dem Tag zu entrichten, der auf die hier am 5. Juli 2021 - eingetretene Rechtshängigkeit des Adhäsionsantrags folgt (st. Rspr.; Senat, Beschluss vom 27. April 2021 - 2 StR 52/21, juris Rn. 1 mwN).
- BGH, 22.09.2026 - 2 StR 168/26
- BGH, 29.04.2026 - 3 StR 84/26
Gefährdungspotential des Betäubungsmittels "Amphetamin" als Droge i.R.d. …
Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, dass die sachlichrechtlichen Voraussetzungen für die strafschärfende Berücksichtigung dieser Ahndungen vorliegen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 382/15, NStZ 2016, 468; vom 27. September 2022 - 2 StR 61/22, NStZ-RR 2023, 87; dagegen - nicht tragend - für eine Prüfung nur auf Verfahrensrüge BGH…, Beschluss vom 16. September 2020 - 5 StR 314/20, StV 2021, 802 Rn. 4 ff.). - BayObLG, 27.06.2024 - 204 StRR 205/24
Strafschärfende Berücksichtigung von Vorahndungen, die den unerlaubten Besitz von …
Rn. 21 bb) Ein solches auf die Sachrüge zu berücksichtigendes Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 2 StR 61/22 -, NStZ-RR 2023, 87, juris Rn. 5 m.w.N.; so bereits BayObLG, Beschluss vom 22. März 1972 - RReg 1 St 19/72 -, BayObLGSt 3, 75, 77) besteht aber gegenwärtig nicht. - BayObLG, 17.07.2024 - 204 StRR 215/24
Anpassung des aufgrund Rechtsmittelbeschränkung rechtskräftigen Schuldspruchs an …
Rn. 35 bb) Einer Berücksichtigung dieser Vorahndungen steht derzeit auch nicht das auf die Sachrüge zu berücksichtigende Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 2 StR 61/22 -, NStZ-RR 2023, 87, juris Rn. 5 m.w.N.; so bereits BayObLG, Beschluss vom 22. März 1972 - RReg 1 St 19/72 -, BayObLGSt 3, 75, 77) entgegen. - BayObLG, 27.06.2024 - 4St RR 205/24
KCanG, Strazumessung, Berücksichtigung von Vorverurteilungen., straflose Taten
bb) Ein solches auf die Sachrüge zu berücksichtigendes Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 2 StR 61/22 -, NStZ-RR 2023, 87, juris Rn. 5 m.w.N.; so bereits BayObLG, Beschluss vom 22. März 1972 - RReg 1 St 19/72 -, BayObLGSt 3, 75, 77) besteht aber gegenwärtig nicht.
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