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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2022 - 2 StR 61/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32886
BGH, 27.09.2022 - 2 StR 61/22 (https://dejure.org/2022,32886)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2022 - 2 StR 61/22 (https://dejure.org/2022,32886)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2022 - 2 StR 61/22 (https://dejure.org/2022,32886)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 51 BZRG
    Bundeszentralregister (Verwertungsverbot: keine Berücksichtigung von tilgungsreifen Vorstrafen zum Nachteil des Angeklagten)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 87
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei …

    Auszug aus BGH, 27.09.2022 - 2 StR 61/22
    Diese kommt auf der Grundlage der Feststellungen hier bereits deshalb nicht in Betracht, weil eine solche nach § 74 Abs. 3 Satz 1, § 74c Abs. 1 zunächst voraussetzt, dass die Gegenstände dem von der Anordnung Betroffenen zustanden oder gehörten (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 2020 - 2 StR 606/19, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 09.12.2020 - 5 StR 185/20

    Einziehung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln …

    Auszug aus BGH, 27.09.2022 - 2 StR 61/22
    a) Das Landgericht hat dabei übersehen, dass es sich bei den erworbenen Betäubungsmitteln nicht um Taterträge im Sinne des § 73 Abs. 1, § 73c StGB, sondern um Tatobjekte handelt, die gemäß § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB einzuziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 5 StR 185/20, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 52/21

    Unbegründetheit der Revision

    Auszug aus BGH, 27.09.2022 - 2 StR 61/22
    Die Überprüfung der Adhäsionsentscheidung führt lediglich zu einer geringfügigen Korrektur der auf §§ 288, 291 BGB gestützten Entscheidung über die geltend gemachten Prozesszinsen; diese sind erst ab dem Tag zu entrichten, der auf die hier am 5. Juli 2021 - eingetretene Rechtshängigkeit des Adhäsionsantrags folgt (st. Rspr.; Senat, Beschluss vom 27. April 2021 - 2 StR 52/21, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 22.09.2026 - 2 StR 168/26
    Rn. 10 Entgegen dem rechtlichen Ansatz des Landgerichts handelt es sich bei den Drogen nicht um Taterträge im Sinne des § 73 StGB, sondern um Tatobjekte, die gemäß § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB einzuziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 2 StR 61/22, Rn. 5).
  • BGH, 29.04.2026 - 3 StR 84/26

    Gefährdungspotential des Betäubungsmittels "Amphetamin" als Droge i.R.d. …

    Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, dass die sachlichrechtlichen Voraussetzungen für die strafschärfende Berücksichtigung dieser Ahndungen vorliegen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 382/15, NStZ 2016, 468; vom 27. September 2022 - 2 StR 61/22, NStZ-RR 2023, 87; dagegen - nicht tragend - für eine Prüfung nur auf Verfahrensrüge BGH…, Beschluss vom 16. September 2020 - 5 StR 314/20, StV 2021, 802 Rn. 4 ff.).
  • BayObLG, 27.06.2024 - 204 StRR 205/24

    Strafschärfende Berücksichtigung von Vorahndungen, die den unerlaubten Besitz von …

    Rn. 21 bb) Ein solches auf die Sachrüge zu berücksichtigendes Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 2 StR 61/22 -, NStZ-RR 2023, 87, juris Rn. 5 m.w.N.; so bereits BayObLG, Beschluss vom 22. März 1972 - RReg 1 St 19/72 -, BayObLGSt 3, 75, 77) besteht aber gegenwärtig nicht.
  • BayObLG, 17.07.2024 - 204 StRR 215/24

    Anpassung des aufgrund Rechtsmittelbeschränkung rechtskräftigen Schuldspruchs an …

    Rn. 35 bb) Einer Berücksichtigung dieser Vorahndungen steht derzeit auch nicht das auf die Sachrüge zu berücksichtigende Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 2 StR 61/22 -, NStZ-RR 2023, 87, juris Rn. 5 m.w.N.; so bereits BayObLG, Beschluss vom 22. März 1972 - RReg 1 St 19/72 -, BayObLGSt 3, 75, 77) entgegen.
  • BayObLG, 27.06.2024 - 4St RR 205/24

    KCanG, Strazumessung, Berücksichtigung von Vorverurteilungen., straflose Taten

    bb) Ein solches auf die Sachrüge zu berücksichtigendes Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 2 StR 61/22 -, NStZ-RR 2023, 87, juris Rn. 5 m.w.N.; so bereits BayObLG, Beschluss vom 22. März 1972 - RReg 1 St 19/72 -, BayObLGSt 3, 75, 77) besteht aber gegenwärtig nicht.
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