Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Kiel, 27.07.2012 - 17 O 242/11
- OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12
- BGH, 24.07.2014 - III ZR 123/13
- LG Kiel, 20.02.2015 - 17 O 48/15
- LG Kiel, 19.06.2015 - 17 O 48/15
- OLG Schleswig, 25.02.2016 - 2 U 7/15
- OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15
- BGH, 04.05.2016 - I ZR 64/16
- LG Kiel, 15.07.2016 - 17 O 242/11
- LG Kiel, 27.10.2016 - 17 O 242/11
- BGH, 04.01.2017 - I ZR 64/16
- OLG Schleswig, 09.01.2017 - 16 W 165/16
- BGH, 13.07.2017 - I ZR 64/16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (27)
- RG, 10.10.1941 - VII 42/41
Kann der Gläubiger, dessen Antrag auf Verhängung von Zwangsmaßnahmen zur …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15
Es ist anerkannt, dass unanfechtbare Beschlüsse im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäß §§ 887, 888 ZPO in materielle Rechtskraft erwachsen (RGZ 167, 328, 334; OLGR Celle 2000, 59; OLG Zweibrücken JurBüro 1996, 443; LG Wiesbaden NJW 1986, 939;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 329 Rn. 25 Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 329 Rn. 42;… für Beschlüsse nach § 887 ZPO: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 329 Rn. 17;… Musielak in MüKo, ZPO, 4. Aufl., § 329 Rn. 12;… Gruber in MüKo, ZPO, a. a. O., § 887 Rn. 20).Rn. 32 Der Einwand des Schuldners, die von ihm unstreitig vorgenommene Handlung genüge dem Vollstreckungstitel, so dass der Gläubiger weitere Handlungen nicht verlangen könne, ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäß §§ 887, 888 ZPO zu prüfen (BGH MDR 2013, 1188, zu § 888 ZPO bezüglich eines Schiedsspruchs; BGH NJW 2005, 367 ff., zu § 887 ZPO; RGZ 167, 328, 334, zu § 888 ZPO).
Für eine entsprechende Feststellungsklage des Gläubigers hat bereits das Reichsgericht daher das Rechtsschutzbedürfnis verneint (RGZ 167, 328, 334 ff.).
Eine weitere vermittelnde Ansicht will den Einwand dann beachten, wenn es - wie hier - um die Rechtsfrage geht, ob eine unstreitig vom Schuldner vorgenommene Handlung als Erfüllung des Vollstreckungstitels zu werten ist(RGZ 167, 328, 334 zu § 888 ZPO; OLG Hamm InVo 2001, 343, 344; OLG Köln OLGR 1993, 95; OLG Stuttgart Justiz 1994, 241; Schneider, MDR 1975, 279, 281;… weitere Nachweise im Beschluss des BGH, a. a. O., juris Rn. 9).
Im Übrigen wäre in dem - auch hier gegebenen - Fall der erforderlichen Prüfung, ob eine unstreitig vorgenommene Handlung dem Titel genüge, auch nach der vom Reichsgericht (RGZ 167, 328, 334) vertretenen Meinung das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht zur Entscheidung über den Einwand zuständig (BGH NJW 2005, 367).
Die Gleichwertigkeit des Prüfungsumfangs hinsichtlich des Erfüllungseinwands hatte früher auch das Reichsgericht schon klargestellt (RGZ 167, 328, 333).
Rn. 51 Wenn das Prozessgericht einen Antrag nach §§ 887, 888 ZPO in einem formell rechtskräftigen Beschluss abgelehnt hat, weil es zu der Auffassung gelangt ist, dass mit einer vom Schuldner vorgenommenen Handlung der titulierte Anspruch erfüllt sei und dies den Einwand der Nichterfüllung in einem nachfolgenden Klageverfahren oder einem erneuten Verfahren nach §§ 887, 888 ZPO, das auf dieselbe Handlung gestützt wird, nach allgemeiner Ansicht wegen entgegen stehender sachlicher Rechtskraft des Beschlusses ausschließt (vgl. RGZ 167, 328, 333 und die weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweise oben unter Buchst. a), ist es nicht konsequent, dass im umgekehrten Fall der formell rechtskräftigen Zwangsgeldfestsetzung aufgrund Verneinung des Erfüllungseinwandes der Schuldner die Möglichkeit erlangen soll, dieselbe Einwendung nochmals im Wege der Vollstreckungsgegenklage überprüfen zu lassen.
- BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04
Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren
Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15
Rn. 32 Der Einwand des Schuldners, die von ihm unstreitig vorgenommene Handlung genüge dem Vollstreckungstitel, so dass der Gläubiger weitere Handlungen nicht verlangen könne, ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäß §§ 887, 888 ZPO zu prüfen (BGH MDR 2013, 1188, zu § 888 ZPO bezüglich eines Schiedsspruchs; BGH NJW 2005, 367 ff., zu § 887 ZPO; RGZ 167, 328, 334, zu § 888 ZPO).Teilweise wird die Auffassung vertreten, der Schuldner müsse den Erfüllungseinwand stets im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO verfolgen (OLG München MDR 2000, 907; OLG Celle OLGR 1994, 297, jeweils zu § 887 ZPO; weitere Nachweise im Beschluss des BGH vom 5. November 2004 - IXa ZB 32/04 - NJW 2005, 93 ff. = juris Rn. 7).
Rn. 39 Der Bundesgerichtshof ist der letztgenannten Auffassung gefolgt (MDR 2013, 1188 zu § 888 ZPO; NJW 2005, 367 ff. zu § 887 ZPO).
Im Übrigen wäre in dem - auch hier gegebenen - Fall der erforderlichen Prüfung, ob eine unstreitig vorgenommene Handlung dem Titel genüge, auch nach der vom Reichsgericht (RGZ 167, 328, 334) vertretenen Meinung das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht zur Entscheidung über den Einwand zuständig (BGH NJW 2005, 367).
- OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12
Mobilfunkvertrag - 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift zu hoch
Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15
Auf die Widerklage des Beklagten wird festgestellt, dass die Klägerin aufgrund Ziff. 6 des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26.März 2013 - 2 U 7/12 - verpflichtet ist, dem Beklagten mitzuteilen,.Rn. 9 1. die Zwangsvollstreckung aus Ziff. 6 des vollstreckbaren Urteils des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26. März 2013 - 2 U 7/12 - für unzulässig zu erklären,.
Rn. 11 3. anzuordnen, dass die Zwangsvollstreckung aus Ziff. 6 des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26. März 2013 - 2 U 7/12 - und aus dem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 27. Januar 2015 - 16 W 11/15 - bis zur Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Kiel einstweilen eingestellt wird.
Rn. 25 Der Senat hat die Vorprozessakte 2 U 7/12 nebst dem Sonderheft zu § 888 ZPO beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
- OLG Schleswig, 27.01.2015 - 16 W 11/15
Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15
Auf den Beschluss vom 27. Januar 2015 - 16 W 11/15 - (Bl. 81 bis 89 d. A. des Sonderhefts der Vorprozessakte) wird wegen der Einzelheiten verwiesen.Rn. 10 2. die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 27. Januar 2015 - 16 W 11/15 - für unzulässig zu erklären.
Rn. 11 3. anzuordnen, dass die Zwangsvollstreckung aus Ziff. 6 des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26. März 2013 - 2 U 7/12 - und aus dem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 27. Januar 2015 - 16 W 11/15 - bis zur Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Kiel einstweilen eingestellt wird.
- BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15
Besteht im Rahmen der Vollstreckung Streit über den Inhalt und Umfang der vorzunehmenden Handlung, ist durch Auslegung des Vollstreckungstitels zu ermitteln, welche Handlungen dieser erfasst (BGH GRUR 2015, 1248 Rn. 20; BGH MDR 1993, 393).Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels allerdings sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit auch Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (BGH GRUR 2015, 1248 Rn. 22;… BGH NJW 2010, 2137 Rn. 12).
- BGH, 26.11.2009 - VII ZB 42/08
Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil eines niederländischen Gerichts …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15
Insbesondere ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (…BGH GRUR 2015.1248 Rn. 21; BGH NJW 2010, 2137 Rn. 11).Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels allerdings sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit auch Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (…BGH GRUR 2015, 1248 Rn. 22; BGH NJW 2010, 2137 Rn. 12).
- OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 20 WF 65/05
Vollstreckungsgegenklage: Einwand nachträglicher Erfüllung
Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15
Rn. 36 Soweit in der bisherigen Rechtsprechung die Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage auch nach Anordnung eines Vollstreckungsmittels bejaht worden ist, betraf dies ausschließlich Sachverhalte, bei denen im Beschluss nach §§ 887, 888 ZPO über die konkreten Einwendungen, die im Wege der Vollstreckungsklage gegen den titulierten Anspruch geltend gemacht worden sind, noch nicht entschieden worden war, weil entweder das Vollstreckungsgericht die Auffassung vertreten hatte, dass die konkrete Einwendung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 887, 888 ZPO nicht zu prüfen sei, sondern im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden müsse (wie in dem Verfahren, das der o. a. Entscheidung des BGH zu Grunde lag), oder weil die Gründe, auf die die Vollstreckungsgegenklage gestützt wurde, erst nach formeller Rechtskraft des Beschlusses nach §§ 887, 888 ZPO entstanden waren (vgl. etwa OLG Düsseldorf OLGR 2009, 744 f.; OLGR Rostock 2009, 480 f.; OLG Karlsruhe MDR 2006, 472 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 384; OLG Frankfurt MDR 1981, 414).Rn. 53 Allerdings ist der Zwangsgeldbeschluss gemäß § 888 ZPO nicht nur Maßnahme der Zwangsvollstreckung, sondern zugleich ein eigener Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO für die Beitreibung des Zwangsgeldes (BGH NJW 2008, 2919, 2920; OLG Karlsruhe MDR 2006, 472;… Zöller/Stöber, a. a. O., § 888 Rn. 13).Dass das titulierte Zwangsgeld durch Erfüllung, d. h. durch Zahlung des Zwangsgeldes erloschen ist, macht die Klägerin indes selbst nicht geltend.
- OLG Celle, 01.04.2003 - 6 W 25/03
Voraussetzungen des Antrages auf Festsetzung von Zwangsgeld; Behauptete Erfüllung …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15
Nach einer vermittelnden Ansicht ist der Erfüllungseinwand dann im Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen, wenn die Tatsachen unstreitig oder mit liquiden Beweismitteln festzustellen oder offenkundig sind (16. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgerichts SchlHA 1996, 277; OLG Celle OLGR 2003, 294 ff.; OLG Köln OLGR 2003, 380; OLG Hamm BauR 1996, 900, 902, jeweils zu § 887 ZPO;… weitere Nachweise im Beschluss des BGH, a. a. O., juris Rn. 8).Durch die Vollstreckungsgegenklage soll sichergestellt werden, dass das Prozessgericht des ersten Rechtszuges sich mit den materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den Anspruch befassen soll, nicht dagegen das hiermit bisher nicht befasste und in der Regel nicht vertraute Vollstreckungsorgan (OLG Celle OLGR 2003, 294 ff.).
- OLG Braunschweig, 06.11.2014 - 8 U 163/13
Gebrauchtwagenkauf - Aufklärungspflicht des Verkäufers über Unfallschäden
Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15
Rn. 57 1. a) Ein Hilfsantrag kann auch für den Fall des Obsiegens mit dem Hauptantrag gestellt werden (sog. unechter Hilfsantrag; OLG Braunschweig, Urteil vom 6. November 2014 - 8 U 163/13 -, juris;… Zöller/Greger, a. a. O., § 260 Rn. 4). - BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06
Vollstreckung des Anspruchs auf Nennung des Vaters eines nichtehelichen Kindes
Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15
Rn. 53 Allerdings ist der Zwangsgeldbeschluss gemäß § 888 ZPO nicht nur Maßnahme der Zwangsvollstreckung, sondern zugleich ein eigener Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO für die Beitreibung des Zwangsgeldes (BGH NJW 2008, 2919, 2920; OLG Karlsruhe MDR 2006, 472;… Zöller/Stöber, a. a. O., § 888 Rn. 13).Dass das titulierte Zwangsgeld durch Erfüllung, d. h. durch Zahlung des Zwangsgeldes erloschen ist, macht die Klägerin indes selbst nicht geltend. - BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber
- BGH, 08.10.1992 - VII ZR 272/90
Vollstreckungsschutz gegen einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten …
- BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13
Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel: Auslegung eines …
- OLG Köln, 08.03.2010 - 27 UF 14/10
Geltendmachung der beschränkten Haftung bei Inanspruchnahme aus einem …
- OLG Köln, 03.05.1995 - 3 W 10/95
Vollstreckung des Titels auf Erteilung einer Provisionsabrechnung - …
- OLG Düsseldorf, 20.04.2009 - 24 W 21/09
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Zwangsgeldanordnung wegen …
- OLG Karlsruhe, 18.07.2001 - 9 W 28/01
Zwangsvollstreckung vertretbarer Handlungen - Erfüllungsnachweis im …
- OLG München, 22.03.2000 - 3 W 688/00
Erfüllungseinwand des Schuldners in der Zwangsvollstreckung
- BGH, 04.12.1992 - BLw 26/92
Rückforderung von Inventarbeiträgen durch Gesamtvollstreckungsverwalter
- BGH, 13.02.1976 - I ZR 1/75
Anspruch auf Rechnungslegung bei der Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs …
- OLG Rostock, 04.08.2008 - 1 W 28/08
Rechtsmittel bei Erfüllung der mit Zwangsgeldanordnung belegten Handlung
- OLG Köln, 29.09.2003 - 4 WF 100/03
Erfüllungseinwand im Zwangsvollstreckungsverfahren
- BFH, 21.07.2004 - X R 73/01
- OLG Hamm, 29.03.1996 - 12 W 15/95
Erfüllungseinwand des Schuldners im Vollstreckungsverfahren
- OLG Nürnberg, 03.05.1994 - 11 W 1940/93
Zwangsvollstreckung zur Erzwingung einer vertretbaren Handlung
- OLG Zweibrücken, 11.04.1996 - 3 W 37/96
- LG Wiesbaden, 02.12.1985 - 9 O 300/77
Materielle Rechtskraft von in Beschlussform ergehenden Entscheidungen
- BGH, 13.07.2017 - I ZR 64/16
Rechtskraft des Zwangsmittelbeschlusses - Vollstreckungsabwehrklage und …
b) welche Ausgabenpositionen in welcher Höhe sie gewinnschmälernd in Abzug bringen will (OLG Schleswig, Urteil vom 10. März 2016 - 2 U 7/15, juris). - OLG Schleswig, 14.02.2019 - 2 U 4/18 Die gegen den titulierten Auskunftsanspruch erhobene Vollstreckungsgegenklage der jetzigen Beklagten ist in letzter Instanz als unbegründet abgewiesen worden und auf die Widerklage des jetzigen Klägers durch Senatsurteil vom 10. März 2016 (2 U 7/15) festgestellt worden, dass die jetzige Beklagte aufgrund des Senatsurteils vom 26. März 2013 verpflichtet ist, dem Kläger mitzuteilen, a) welche Einnahmen sie durch die Vereinnahmung der Rücklastschriftpauschalen in Höhe von 20, 95 EUR, 14, 95 EUR und 10, 00 EUR im Auskunftszeitraum jeweils erzielt hat und b) welche Ausgabenpositionen in welcher Höhe sie gewinnschmälernd in Abzug bringen will.
Es ist insoweit nämlich bei einem Streit der Parteien, welche Kosten abzugsfähig sind, nicht Sache des Schuldners, sondern des Gerichts zu entscheiden, welche Kostenpositionen im Rahmen des § 10 Abs. 1 UWG gewinnschmälernd zu berücksichtigen sind und welche nicht, wie der Senat bereits mehrfach in Vorprozessen der Parteien entschieden hat (…vgl. Senatsurteile vom 23. November 2017 - 2 U 1/17 - , juris Rn. 173, und vom 25. Februar 2016 - 2 U 7/15 -, juris Rn. 68; ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 16 W 11/15).
- LG Kiel, 28.08.2017 - 4 O 6/17
Zwangsvollstreckungsverfahren zur Durchsetzung des zu vollstreckenden Titels, …
Das Oberlandesgericht Schleswig änderte die landgerichtliche Entscheidung mit Urteil vom 10. März 2016 (Aktenzeichen 2 U 7/15), da es die Erhebung der auf den Erfüllungseinwand gestützten Vollstreckungsabwehrklage wegen der entgegenstehenden Rechtskraft des Beschlusses vom 27. Januar 2015 (Aktenzeichen: 16 W 11/15), in dem dieser bereits geprüft und beschieden worden sei, für unzulässig hielt.Sie hat durch die Zusammenfassung der Kostenpositionen Bankkosten und Zinsen unter der Oberbezeichnung "Treasury Kosten" einerseits sowie der Briefkosten und der Personalkosten unter der Oberbezeichnung "Kosten Kundenkommunikation, Forderungsmanagement" dem Kläger gegenüber unklare Angaben gemacht, die es ihm nicht ermöglichen, den Gewinnabschöpfungsanspruch zu berechnen, obwohl sich bereits aus den Gründen des Urteils des Oberlandesgerichts Schleswig vom 10. März 2016 (Aktenzeichen 2 U 7/15) ergab, dass sie sämtliche abzugsfähigen Kostenpositionen und nach § 10 Absatz 2 UWG gegenzurechnenden Leistungen konkret zu benennen und zu beziffern habe, damit der Gläubiger zur Vorbereitung der Zahlungsstufe in die Lage versetzt werde, die von der Schuldnerin angesetzte Berechnungsmethode einer eigenen Überprüfung auf ihre rechtliche Richtigkeit zu unterziehen und ihr durch den Beschluss des Oberlandesgerichtes Schleswig vom 9. Januar 2017 (Aktenzeichen 16 W 165/16) mitgeteilt worden war, dass die erteilte Auskunft wegen der fehlenden Aufschlüsselung der Kostenpositionen nicht der Verpflichtung zur kaufmännischen Rechnungslegung entspreche und keine ausreichende Erfüllung des zu vollstreckenden Titels sei.
Hieraus ergibt sich, wie bereits das OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 10. März 2016 (Aktenzeichen 2 U 7/15) festgestellt hat, die Verpflichtung die jeweiligen Kunden, die die Pauschalen gezahlt hätten, konkret namhaft zu machen.
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Rechtsprechung
| BSG, 19.03.2015 - B 2 U 7/15 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- SG Mainz, 21.03.2013 - S 10 U 48/11
- LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2014 - L 2 U 99/13
- BSG, 19.03.2015 - B 2 U 7/15 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10
Nichtannahmebeschluss: Reichweite der Begründungserleichterungen für …
Auszug aus BSG, 19.03.2015 - B 2 U 7/15 B
Von einer weiteren Begründung wird abgesehen, weil diese nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzung der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497). - LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2014 - L 2 U 99/13
Impfschaden als Arbeitsunfall?
Auszug aus BSG, 19.03.2015 - B 2 U 7/15 B
L 2 U 99/13 (LSG Rheinland-Pfalz). - SG Mainz, 21.03.2013 - S 10 U 48/11
Schweinegrippeimpfung als Arbeitsunfall anerkannt
Auszug aus BSG, 19.03.2015 - B 2 U 7/15 B
S 10 U 48/11 (SG Mainz).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 25.02.2016 - 2 U 7/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 27.07.2012 - 17 O 242/11
- OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12
- BGH, 24.07.2014 - III ZR 123/13
- LG Kiel, 20.02.2015 - 17 O 48/15
- LG Kiel, 19.06.2015 - 17 O 48/15
- OLG Schleswig, 25.02.2016 - 2 U 7/15
- OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15
- BGH, 04.05.2016 - I ZR 64/16
- LG Kiel, 15.07.2016 - 17 O 242/11
- LG Kiel, 27.10.2016 - 17 O 242/11
- BGH, 04.01.2017 - I ZR 64/16
- OLG Schleswig, 09.01.2017 - 16 W 165/16
- BGH, 13.07.2017 - I ZR 64/16
Wird zitiert von ...
- LG Bielefeld, 26.08.2016 - 7 O 273/15
Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels (hier: Urteil); …
Einer ausschließlich auf einen bereits geprüften und bejahten Einwand gestützten Vollstreckungsgegenklage fehlt dann das Rechtsschutzbedürfnis bezüglich der geltend gemachten Einwendung (Vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 25.02.2016, Az.: 2 U 7/15).
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Rechtsprechung
| BSG, 27.10.2015 - B 2 U 7/15 BH |
Volltextveröffentlichungen (4)
Verfahrensgang
- SG Ulm - S 3 SF 1700/14
- LSG Baden-Württemberg, 27.07.2015 - L 8 U 746/15
- BSG, 27.10.2015 - B 2 U 7/15 BH
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BSG, 23.04.2014 - B 14 AS 368/13 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens …
Auszug aus BSG, 27.10.2015 - B 2 U 7/15 BH
Zum einen ist nicht ersichtlich, dass das LSG über die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des SG nicht durch Beschluss ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter und ohne mündliche Verhandlung gemäß § 176 SGG entscheiden durfte (…vgl hierzu allgemein BSG vom 6.11.1997 - 12 BK 66/97 -, vom 10.7.2012 - B 13 R 53/12 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 6 und vom 23.4.2014 - B 14 AS 368/13 B - SozR 4-1500 § 179 Nr. 1). - BSG, 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Auszug aus BSG, 27.10.2015 - B 2 U 7/15 BH
Zum einen ist nicht ersichtlich, dass das LSG über die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des SG nicht durch Beschluss ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter und ohne mündliche Verhandlung gemäß § 176 SGG entscheiden durfte (vgl hierzu allgemein BSG vom 6.11.1997 - 12 BK 66/97 -, vom 10.7.2012 - B 13 R 53/12 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 6 …und vom 23.4.2014 - B 14 AS 368/13 B - SozR 4-1500 § 179 Nr. 1). - BSG, 09.02.1993 - 12 RK 75/92
Beschwerde - Verweisung - Sprungrevision
Auszug aus BSG, 27.10.2015 - B 2 U 7/15 BH
Es ist dann sowohl derjenige Rechtsbehelf statthaft, der nach Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft wäre, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei in richtiger Form ergangener Entscheidung zulässig wäre (vgl BSG vom 9.2.1993 - 12 RK 75/92 - BSGE 72, 90 = SozR 3-1720 § 17a Nr. 1). - BSG, 06.11.1997 - 12 BK 66/97
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der …
Auszug aus BSG, 27.10.2015 - B 2 U 7/15 BH
Zum einen ist nicht ersichtlich, dass das LSG über die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des SG nicht durch Beschluss ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter und ohne mündliche Verhandlung gemäß § 176 SGG entscheiden durfte (vgl hierzu allgemein BSG vom 6.11.1997 - 12 BK 66/97 -, vom 10.7.2012 - B 13 R 53/12 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 6 …und vom 23.4.2014 - B 14 AS 368/13 B - SozR 4-1500 § 179 Nr. 1).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.11.2015 - 2 U 7/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- rechtsportal.de
Rücktritt vom Kaufvertrag über eine gebrauchte Fräsmaschine wegen Sachmängeln
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rücktritt vom Kaufvertrag über eine gebrauchte Fräsmaschine wegen Sachmängeln
Verfahrensgang
- LG Essen, 14.07.2014 - 3 O 152/14
- OLG Hamm, 16.11.2015 - 2 U 7/15
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Rechtsprechung
| BSG, 22.07.2015 - B 2 U 7/15 S |
Volltextveröffentlichungen (4)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth - S 12 U 234/14
- LSG Bayern, 21.05.2015 - L 17 U 169/15
- BSG, 22.07.2015 - B 2 U 7/15 S
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Rechtsprechung
| BSG - B 2 U 7/15 R |
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Trier, 22.05.2013 - S 4 U 26/12
- LSG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - L 3 U 141/13
- BSG, 15.12.2016 - B 2 U 7/15 R
- BSG - B 2 U 7/15 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 05.11.2022 - 2 U 7/15 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
Schadensersatzanspruch gegen die Stadt wegen der Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten im Rahmen eines Vergabeverfahrens für die Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen; Begrenzung des Schadensersatzanspruchs auf die tatsächlich entstandenen Kosten
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 17.12.2014 - 36 O 161/12
- OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
- OLG Naumburg, 05.11.2022 - 2 U 7/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95
Begriff der Verwendungen
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2022 - 2 U 7/15
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist im Rahmen einer konkreten Schadensermittlung auch der tatsächliche geldwerte Arbeitsaufwand, der ohne das schädigende Ereignis nicht erbracht worden wäre, ein Vermögensschaden i.S. von § 249 BGB ; das gilt grundsätzlich auch für die Arbeitsleistung eines Unternehmens (vgl. BGH, Urteil v. 24.11.1995, V ZR 88/95, BGHZ 131, 220 unter teilweiser Aufgabe der von den Prozessparteien zitierten Entscheidung v. 29.04.1977, V ZR 236/74, BGHZ 69, 34 ).Mit dieser Rechtsauffassung hat das Kammergericht Berlin sich auf eine, wie vorausgeführt, inzwischen teilweise überholte höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt (vgl. BGH, Urteil v. 24.11.1995, a.a.O).
- BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
Rettungsdienstleistungen II
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2022 - 2 U 7/15
Schließlich kann das negative Interesse auch Verzögerungsschäden, insbesondere die durch Verzögerung der Schadensregulierung ausgelösten Rechtsverfolgungskosten, umfassen (vgl. BGH, Urteil v. 09.06.2011, X ZR 143/10 "Rettungsdienstleistungen II", BGHZ 190, 89 ). - BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14
Vergabeverfahren: Versendung von zwei Hauptangeboten auf elektronischem Weg im …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2022 - 2 U 7/15
In der Sache, welche dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des Senats vom 27.11.2014 ( 2 U 152/13 "Tischlerarbeiten", VergabeR 2015, 489; nachgehend X ZR 122/14) zugrunde lag, hat sich der Senat zwar der o.g. Rechtsprechung u.a. des Kammergerichts Berlin ausdrücklich angeschlossen - insoweit gibt er hiermit diese Auffassung auf - maßgeblich war jedoch, dass die dortige Klägerin nur hilfsweise den Ersatz des negativen Interesses wegen einer vermeintlich rechtswidrigen Aufhebung des Vergabeverfahrens geltend gemacht und nach Auffassung des erkennenden Senats nicht schlüssig dargelegt hatte, ob der mit der Erstellung des Angebots befasste Mitarbeiter überhaupt anderweitig gewinnbringend für die Klägerin einsetzbar gewesen sei (in juris Tz. 33).
- BGH, 27.11.2007 - X ZR 18/07
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens; Begriff der …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2022 - 2 U 7/15
Daneben kann das negative Interesse auch den Schaden einer unterlassenen Erwerbschance umfassen, wenn dem Geschädigten wegen der durch die Aufklärungspflichtverletzung verursachten Unkenntnis der Verfahrensrisiken eine konkrete andere Erwerbschance entging (vgl. BGH, Urteil v. 27.11.2007, X ZR 18/07 "Hochwasserschutzanlage", VergabeR 2008, 219;… Scharen in: Willenbruch/ Wieddekind, Kompaktkomm. Vergaberecht, 3. Aufl. 2014, 14. Los, § 126 GWB Rn. 54 i.V.m. 23). - BGH, 27.06.2007 - X ZR 34/04
Aufklärungs- und Hinweispflichten der Vergabestelle im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2022 - 2 U 7/15
Anders als bei Aufwendungen in einem Vergabeverfahren, welche wegen eines wirtschaftlich günstigeren Angebots eines Mitbewerbers nicht zu einem Unternehmensumsatz führen, handelt es sich hier bei den ab dem 01.02.2010 für das Vergabeverfahren der Beklagten eingesetzten Arbeitsleistungen um solche von Anfang an nutzlose, d.h. ohne Amortisationschance aufgewendete Vermögenswerte, welche die Klägerin ohne das rechtswidrige Verhalten der Beklagten - das Verschweigen des Umstandes, dass eine Aufhebung der Ausschreibung und die Beschaffung der ursprünglich ausgeschriebenen Leistungen durch ein vergabefreies "In house"-Geschäft an das rekommunalisierte EVU erwogen werde - nicht aufgewendet hätte (vgl. auch BGH, Urteil v. 27.06.2007, X ZR 34/04 "Gutachtenverfahren", BGHZ 173, 33 , in juris Tz. 15). - OLG Naumburg, 27.11.2014 - 2 U 152/13
Tischlerarbeiten - Vergabe öffentlicher Bauaufträge: Aufhebung der Ausschreibung …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2022 - 2 U 7/15
In der Sache, welche dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des Senats vom 27.11.2014 ( 2 U 152/13 "Tischlerarbeiten", VergabeR 2015, 489; nachgehend X ZR 122/14) zugrunde lag, hat sich der Senat zwar der o.g. Rechtsprechung u.a. des Kammergerichts Berlin ausdrücklich angeschlossen - insoweit gibt er hiermit diese Auffassung auf - maßgeblich war jedoch, dass die dortige Klägerin nur hilfsweise den Ersatz des negativen Interesses wegen einer vermeintlich rechtswidrigen Aufhebung des Vergabeverfahrens geltend gemacht und nach Auffassung des erkennenden Senats nicht schlüssig dargelegt hatte, ob der mit der Erstellung des Angebots befasste Mitarbeiter überhaupt anderweitig gewinnbringend für die Klägerin einsetzbar gewesen sei (in juris Tz. 33). - OLG Schleswig, 19.12.2017 - 3 U 15/17
Aufhebung vergaberechtswidrig: Anspruch auf entgangenen Gewinn?
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2022 - 2 U 7/15
Die Arbeitsleistung eines Unternehmens - und nicht etwa nur ein vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängiger Unternehmenswert - ist schadensrechtlich immer dann als ein Vermögenswert anzusehen, wenn sich für sie ein "Marktwert" ermitteln lässt und sie bei wertender Betrachtung vom Schadensersatz nicht auszugrenzen ist (…BGH, a.a.O., in juris Tz. 10; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil v. 19.12.2017, 3 U 15/17 "Kindergartenerweiterung", VergabeR 2018, 594 speziell für eine Ausschreibung mit funktionaler Leistungsbeschreibung ). - BGH, 01.08.2006 - X ZR 146/03
Begriff der echten Chance; Rechte eines Bieters bei Kenntnis von Fehlern der …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2022 - 2 U 7/15
c) Wie die Prozessparteien zutreffend angeführt haben, hat das Kammergericht Berlin in einem vergleichbaren Fall (vgl. Urteil v. 14.08.2003, 27 U 264/02, VergabeR 2004, 296, nachgehend nur zum Anspruchsgrund BGH, Urteil v. 01.08.2006, X ZR 146/03, VergabeR 2007, 194) entschieden, dass Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter der Bieterin zur Teilnahme an einer Ausschreibung nur dann einen Vermögensschaden darstellten, wenn die Bieterin entweder einen Mitarbeiter ausschließlich für diese Arbeitsleistungen eingestellt habe oder wenn sie den Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätte einsetzen können und in diesem Fall Gewinne erzielt worden wären, die ihr nun entgingen (…a.a.O., in juris Tz. 26). - BGH, 05.11.2015 - III ZR 41/15
Selbstkostenerstattungspreise bei öffentlichen Aufträgen: Sozialplanabfindungen …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2022 - 2 U 7/15
Die Anwendung des öffentlichen Preisrechts für die Ermittlung der Selbstkosten ist in der Praxis weit verbreitet und wird von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BGH, Urteil v. 05.11.2015, III ZR 41/15, BGHZ 207, 316 ). - BGH, 29.04.1977 - V ZR 236/74
Vertrauen auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages über ein Grundstück; …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2022 - 2 U 7/15
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist im Rahmen einer konkreten Schadensermittlung auch der tatsächliche geldwerte Arbeitsaufwand, der ohne das schädigende Ereignis nicht erbracht worden wäre, ein Vermögensschaden i.S. von § 249 BGB ; das gilt grundsätzlich auch für die Arbeitsleistung eines Unternehmens (vgl. BGH, Urteil v. 24.11.1995, V ZR 88/95, BGHZ 131, 220 unter teilweiser Aufgabe der von den Prozessparteien zitierten Entscheidung v. 29.04.1977, V ZR 236/74, BGHZ 69, 34 ). - OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12
bodengebundener Rettungsdienst - Schadensersatz wegen fehlerhaften …
- KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02
Schadenersatzanspruch des übergangenen Bieters im Vergabeverfahren: …
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Rechtsprechung
| BSG, 15.12.2016 - B 2 U 7/15 R |
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| OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 17.12.2014 - 36 O 161/12
- OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
- OLG Naumburg, 05.11.2022 - 2 U 7/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95
Begriff der Verwendungen
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
Rn. 39 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist im Rahmen einer konkreten Schadensermittlung auch der tatsächliche geldwerte Arbeitsaufwand, der ohne das schädigende Ereignis nicht erbracht worden wäre, ein Vermögensschaden i.S. von § 249 BGB; das gilt grundsätzlich auch für die Arbeitsleistung eines Unternehmens (vgl. BGH, Urteil v. 24.11.1995, V ZR 88/95, BGHZ 131, 220 unter teilweiser Aufgabe der von den Prozessparteien zitierten Entscheidung v. 29.04.1977, V ZR 236/74, BGHZ 69, 34).Mit dieser Rechtsauffassung hat das Kammergericht Berlin sich auf eine, wie vorausgeführt, inzwischen teilweise überholte höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt (vgl. BGH, Urteil v. 24.11.1995, a.a.O).
- BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
Rettungsdienstleistungen II
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
Schließlich kann das negative Interesse auch Verzögerungsschäden, insbesondere die durch Verzögerung der Schadensregulierung ausgelösten Rechtsverfolgungskosten, umfassen (vgl. BGH, Urteil v. 09.06.2011, X ZR 143/10 "Rettungsdienstleistungen II", BGHZ 190, 89). - BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14
Vergabeverfahren: Versendung von zwei Hauptangeboten auf elektronischem Weg im …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
In der Sache, welche dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des Senats vom 27.11.2014 ( 2 U 152/13 "Tischlerarbeiten", VergabeR 2015, 489 ; nachgehend X ZR 122/14) zugrunde lag, hat sich der Senat zwar der o.g. Rechtsprechung u.a. des Kammergerichts Berlin ausdrücklich angeschlossen - insoweit gibt er hiermit diese Auffassung auf - maßgeblich war jedoch, dass die dortige Klägerin nur hilfsweise den Ersatz des negativen Interesses wegen einer vermeintlich rechtswidrigen Aufhebung des Vergabeverfahrens geltend gemacht und nach Auffassung des erkennenden Senats nicht schlüssig dargelegt hatte, ob der mit der Erstellung des Angebots befasste Mitarbeiter überhaupt anderweitig gewinnbringend für die Klägerin einsetzbar gewesen sei (in juris Tz. 33).
- BGH, 27.11.2007 - X ZR 18/07
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens; Begriff der …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
Daneben kann das negative Interesse auch den Schaden einer unterlassenen Erwerbschance umfassen, wenn dem Geschädigten wegen der durch die Aufklärungspflichtverletzung verursachten Unkenntnis der Verfahrensrisiken eine konkrete andere Erwerbschance entging (vgl. BGH, Urteil v. 27.11.2007, X ZR 18/07 "Hochwasserschutzanlage", VergabeR 2008, 219;… Scharen in: Willenbruch/ Wieddekind, Kompaktkomm. Vergaberecht, 3. Aufl. 2014, 14. Los, § 126 GWB Rn. 54 i.V.m. 23). - BGH, 27.06.2007 - X ZR 34/04
Aufklärungs- und Hinweispflichten der Vergabestelle im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
Anders als bei Aufwendungen in einem Vergabeverfahren, welche wegen eines wirtschaftlich günstigeren Angebots eines Mitbewerbers nicht zu einem Unternehmensumsatz führen, handelt es sich hier bei den ab dem 01.02.2010 für das Vergabeverfahren der Beklagten eingesetzten Arbeitsleistungen um solche von Anfang an nutzlose, d.h. ohne Amortisationschance aufgewendete Vermögenswerte, welche die Klägerin ohne das rechtswidrige Verhalten der Beklagten - das Verschweigen des Umstandes, dass eine Aufhebung der Ausschreibung und die Beschaffung der ursprünglich ausgeschriebenen Leistungen durch ein vergabefreies "In house"-Geschäft an das rekommunalisierte EVU erwogen werde - nicht aufgewendet hätte (vgl. auch BGH, Urteil v. 27.06.2007, X ZR 34/04 "Gutachtenverfahren", BGHZ 173, 33, in juris Tz. 15). - OLG Naumburg, 27.11.2014 - 2 U 152/13
Tischlerarbeiten - Vergabe öffentlicher Bauaufträge: Aufhebung der Ausschreibung …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
In der Sache, welche dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des Senats vom 27.11.2014 ( 2 U 152/13 "Tischlerarbeiten", VergabeR 2015, 489 ; nachgehend X ZR 122/14) zugrunde lag, hat sich der Senat zwar der o.g. Rechtsprechung u.a. des Kammergerichts Berlin ausdrücklich angeschlossen - insoweit gibt er hiermit diese Auffassung auf - maßgeblich war jedoch, dass die dortige Klägerin nur hilfsweise den Ersatz des negativen Interesses wegen einer vermeintlich rechtswidrigen Aufhebung des Vergabeverfahrens geltend gemacht und nach Auffassung des erkennenden Senats nicht schlüssig dargelegt hatte, ob der mit der Erstellung des Angebots befasste Mitarbeiter überhaupt anderweitig gewinnbringend für die Klägerin einsetzbar gewesen sei (in juris Tz. 33). - OLG Schleswig, 19.12.2017 - 3 U 15/17
Aufhebung vergaberechtswidrig: Anspruch auf entgangenen Gewinn?
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
Die Arbeitsleistung eines Unternehmens - und nicht etwa nur ein vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängiger Unternehmenswert - ist schadensrechtlich immer dann als ein Vermögenswert anzusehen, wenn sich für sie ein "Marktwert" ermitteln lässt und sie bei wertender Betrachtung vom Schadensersatz nicht auszugrenzen ist (…BGH, a.a.O., in juris Tz. 10; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil v. 19.12.2017, 3 U 15/17 "Kindergartenerweiterung", VergabeR 2018, 594 speziell für eine Ausschreibung mit funktionaler Leistungsbeschreibung). - BGH, 01.08.2006 - X ZR 146/03
Begriff der echten Chance; Rechte eines Bieters bei Kenntnis von Fehlern der …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
Rn. 44 c) Wie die Prozessparteien zutreffend angeführt haben, hat das Kammergericht Berlin in einem vergleichbaren Fall (vgl. Urteil v. 14.08.2003, 27 U 264/02, VergabeR 2004, 296, nachgehend nur zum Anspruchsgrund BGH, Urteil v. 01.08.2006, X ZR 146/03, VergabeR 2007, 194) entschieden, dass Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter der Bieterin zur Teilnahme an einer Ausschreibung nur dann einen Vermögensschaden darstellten, wenn die Bieterin entweder einen Mitarbeiter ausschließlich für diese Arbeitsleistungen eingestellt habe oder wenn sie den Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätte einsetzen können und in diesem Fall Gewinne erzielt worden wären, die ihr nun entgingen (…a.a.O., in juris Tz. 26). - BGH, 05.11.2015 - III ZR 41/15
Selbstkostenerstattungspreise bei öffentlichen Aufträgen: Sozialplanabfindungen …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
Die Anwendung des öffentlichen Preisrechts für die Ermittlung der Selbstkosten ist in der Praxis weit verbreitet und wird von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BGH, Urteil v. 05.11.2015, III ZR 41/15, BGHZ 207, 316). - BGH, 29.04.1977 - V ZR 236/74
Vertrauen auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages über ein Grundstück; …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
Rn. 39 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist im Rahmen einer konkreten Schadensermittlung auch der tatsächliche geldwerte Arbeitsaufwand, der ohne das schädigende Ereignis nicht erbracht worden wäre, ein Vermögensschaden i.S. von § 249 BGB; das gilt grundsätzlich auch für die Arbeitsleistung eines Unternehmens (vgl. BGH, Urteil v. 24.11.1995, V ZR 88/95, BGHZ 131, 220 unter teilweiser Aufgabe der von den Prozessparteien zitierten Entscheidung v. 29.04.1977, V ZR 236/74, BGHZ 69, 34). - OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12
bodengebundener Rettungsdienst - Schadensersatz wegen fehlerhaften …
- KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02
Schadenersatzanspruch des übergangenen Bieters im Vergabeverfahren: …
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