Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 73/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Statikers gegen den Architekten: Schadensersatzanspruch des Bauherrn wegen Schallschutzmangels aufgrund planwidriger Mauerdichte-Berechnung des Statikers einerseits und schalltechnisch nicht entkoppelter Sparren andererseits; ...
- Judicialis
BGB § 249; ; BGB § 280; ; BGB § 421; ; BGB § 426 Abs. 1; ; BGB §§ 631 ff
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Sonderfachmanns - hier: Statiker - gegen den Architekten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Sonderfachmanns
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Statiker plante Trennwand zu dünn - Haftet außer ihm auch der Architekt für mangelhaften Schallschutz?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesamtschuldverhältnis von Architekten und Sonderfachmann; Gesamtschuldnerausgleich der Versicherungsgesellschaft vom Architekten im Regresswege ; Abgeschlossene Wohneinheit im Sinne eines Appartements oder einer Einliegerwohnung; Selbstständige Verträge des Architekten ...
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Honorarmanagement - Zusammenarbeit zwischen Architekt und Fachplanern: OLG nennt Anforderungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architekt und Statiker als Gesamtschuldner? (IBR 2008, 1194)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Statiker haftet für Schallschutzmängel: Wann haftet auch der Architekt? (IBR 2008, 401)
Verfahrensgang
- LG Ulm, 31.07.2007 - 2 O 416/06
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 73/07
Papierfundstellen
- BauR 2008, 879
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.07.2003 - VII ZR 329/02
Anforderungen an die Fachkenntnisse eines Architekten; Verhältnis der Haftung von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 73/07
Hat der Bauherr mit dem Statiker und mit dem Architekten - wie im vorliegenden Fall - selbständige Verträge abgeschlossen, so haftet jeder von beiden ihm gegenüber nur für die Erfüllung der von ihm in seinem Vertrag übernommenen Verpflichtungen (BGH, Urteil vom 10.07.2003 - VII ZR 329/02 - NZBau 2003, 567, 569 m.w.N.; obiter dictum in BGH…, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 66/01 - bei Juris Rz. 12).Zu ihren Vertragspflichten gegenüber dem Bauherren gehörte die Überprüfung, ob die Planung des Statikers keine grundlegenden Mängel aufwies (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2003 - VII ZR 329/02 - NZBau 2003, 567, 568).
- BGH, 04.03.1971 - VII ZR 204/69
Haftungsverhältnisse: Architekt-Statiker-Bauunternehmer
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 73/07
Die Spezialkenntnisse, eine statische Berechnung zu überprüfen, sind von einem Architekten nicht zu erwarten (vgl. BGH BauR 1971, 265, 267). - OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 7 U 176/06
Haftung des Architekten: Verwendung der von einem Sonderplaner erstellten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 73/07
Eine solche Überprüfung der Planung eines Sonderfachmanns am Bau durch den allgemeinen Architekten kann sich daher allenfalls auf offensichtliche Fehler beziehen (OLG Karlsruhe NZBau 2007, 451, 453; vgl. auch OLG Brandenburg NZBau 2006, 720. S. außerdem Neuenfeld NZBau 2006, 741, 742 f. und Vetter NZBau 2006, 682, 683 f.).
- OLG Brandenburg, 21.12.2005 - 4 U 38/05
Verjährungsunterbrechung: Zulässigkeit einer Streitverkündung
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 73/07
Eine solche Überprüfung der Planung eines Sonderfachmanns am Bau durch den allgemeinen Architekten kann sich daher allenfalls auf offensichtliche Fehler beziehen (OLG Karlsruhe NZBau 2007, 451, 453; vgl. auch OLG Brandenburg NZBau 2006, 720. S. außerdem Neuenfeld NZBau 2006, 741, 742 f. und Vetter NZBau 2006, 682, 683 f.). - BGH, 04.07.2002 - VII ZR 66/01
Rechtsfolgen selbständiger Beauftragung des Architekten und des Statikers
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 73/07
Hat der Bauherr mit dem Statiker und mit dem Architekten - wie im vorliegenden Fall - selbständige Verträge abgeschlossen, so haftet jeder von beiden ihm gegenüber nur für die Erfüllung der von ihm in seinem Vertrag übernommenen Verpflichtungen (BGH, Urteil vom 10.07.2003 - VII ZR 329/02 - NZBau 2003, 567, 569 m.w.N.; obiter dictum in BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 66/01 - bei Juris Rz. 12). - OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 2 U 62/06
Thermoformautomat
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 73/07
Der Anspruch des Bauherren gegen den Tragwerksplaner (Statiker) steht nach dem Urteil des Landgerichts Ulm vom 01.03.2006 im Verfahren 6 O 23/04 (die Berufung zum Az. 2 U 62/06 wurde zurückgenommen), in welchem den Architekten der Streit verkündet worden war, zwischen den Parteien fest und ist nicht im Streit.
- OLG Köln, 17.06.2020 - 19 U 223/19
Fachplaner hinzugezogen: Architekt haftet nicht für fehlerhafte …
Sind Sonderfachleute vom Bauherren beauftragt, so kann bereits im Ansatz eine Verpflichtung zur Aufsicht oder Überwachung bzw. zur Begutachtung oder Überprüfung der Planung anderer fachlich Beteiligter allenfalls insoweit angenommen werden, als der betroffene Fachbereich dem allgemeinen Wissensstand des Architekten zugeordnet werden kann und es sich insoweit um offensichtliche Fehler handelt, die für ihn als Architekten auch ohne Spezialkenntnisse erkennbar sind (OLG Karlsruhe…, Urteil vom 20.12.2006 - 7 U 176/06, zitiert nach juris, Rn. 23 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2008 - 2 U 73/07, zitiert nach juris, Rn. 42; OLG Köln…, Urteil vom 17.08.2011 - 11 U 16/11, zitiert nach juris, Rn. 8;… Werner/Frechen in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Auflage 2018, Rn. 2004, 2500). - OLG Stuttgart, 21.04.2026 - 12 U 160/23
Anspruch des Bauherrn gegen den Architekten wegen nicht ausgeführter Neoprenfuge …
Zwar liegt für den Fall, dass vom Bauherren Sonderfachleute beauftragt worden sind, ein Verschulden des Architekten nur dann vor, wenn der betroffene Fachbereich dem allgemeinen Wissensstand des Architekten zugeordnet werden kann und es sich insoweit um offensichtliche Fehler handelt, die für ihn als Architekten ohne Spezialkenntnisse erkennbar sind (…OLG Köln, Beschl. v. 17.06.2020 - 19 U 223/19, BeckRS 2020, 44250 Rn. 38; OLG Stuttgart, Urt. v. 14.02.2008 - 2 U 73/07, BeckRS 2008, 6268 Rn. 42). - OLG Köln, 31.05.2011 - 24 U 164/10
Mängel der Tragwerksplanung
Die Pflicht des Architekten zur Überprüfung der Arbeiten des Statikers erstreckt sich hierbei im Übrigen auch darauf, ob von technischen Vorgaben abgewichen wurde, wenngleich seine Kontrolle sich auf grundlegende und offensichtliche Fehler, also solche, die er auch ohne die fachspezifischen Kenntnisse des Sonderfachmanns erkennt, beschränkt (OLG Stuttgart IBR 2008, 401 = BauR 2008, 879, juris Tz 42;… Werner/Pastor, aaO, Rn. 1991). - OLG Köln, 14.04.2020 - 19 U 223/19
Schadensersatzanspruch aufgrund planerischer Mängel in Bezug auf ein Bauvorhaben; …
Sind Sonderfachleute vom Bauherren beauftragt, so kann bereits im Ansatz eine Verpflichtung zur Aufsicht oder Überwachung bzw. zur Begutachtung oder Überprüfung der Planung anderer fachlich Beteiligter allenfalls insoweit angenommen werden, als der betroffene Fachbereich dem allgemeinen Wissensstand des Architekten zugeordnet werden kann und es sich insoweit um offensichtliche Fehler handelt, die für ihn als Architekten auch ohne Spezialkenntnisse erkennbar sind (OLG Karlsruhe…, Urteil vom 20.12.2006 - 7 U 176/06, zitiert nach juris, Rn. 23 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2008 - 2 U 73/07, zitiert nach juris, Rn. 42; OLG Köln…, Urteil vom 17.08.2011 - 11 U 16/11, zitiert nach juris, Rn. 8;… Werner/Frechen in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Auflage 2018, Rn. 2004, 2500).
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Rechtsprechung
| KG, 24.11.2008 - 2 U 73/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 139; ; ZPO § ... 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; GmbHG § 16 Abs. 3 a.F.; ; GmbHG § 19; ; GmbHG § 19 Abs. 1; ; GmbHG § 19 Abs. 2 S. 1; ; GmbHG § 19 Abs. 4; ; GmbHG § 46 Nr. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 280; ; BGB § 311; ; BGB § 398; ; EGGmbHG § 3
- rechtsportal.de
GmbHG § 19 Abs. 4
Fälligkeit der Einlageschuld - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fälligkeit der Einlageschuld
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.08.2007 - 8 O 70/07
- KG, 24.11.2008 - 2 U 73/07
Papierfundstellen
- DB 2009, 728
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04
Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren
Auszug aus KG, 24.11.2008 - 2 U 73/07
Grund hierfür ist, dass der der Klage zu Grunde gelegte Lebenssachverhalt im Kern geändert wird, wenn die Klage zunächst auf eigenes und sodann auf fremdes Recht gestützt wird (BGH NJW 2007, 2414, 2415 -Rz. 8- m.N.).Die Sachdienlichkeit (§ 533 Nr. 1 ZPO) ist unter dem maßgeblichen Aspekt der Prozesswirtschaftlichkeit (s. BGH NJW 2007, 2414, 2415) unzweifelhaft.
Denn das Berufungsgericht hat auf Bedenken hinzuweisen und Gelegenheit zur Ergänzung des Sachvortrags zu geben, wenn es anders als das erstinstanzliche Gericht das Klagevorbringen nicht für schlüssig hält (BGH NJW 2007, 2414, 2416 -Rz. 19-).
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05
Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen …
- BGH, 09.01.2006 - II ZR 72/05
Keine Verdoppelung der Einlagepflicht der Gesellschafter einer "auf Vorrat" …
Auszug aus KG, 24.11.2008 - 2 U 73/07
war (vgl. dazu BGHZ 165, 252 = NJW 2006, 906, 907; BGHZ 132, 133 = NJW 1996, 1286, 1287; NJW 1995, 128).
- BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99
Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im …
Auszug aus KG, 24.11.2008 - 2 U 73/07
Denn es entspricht einem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass sich Inhalt und Wirkung eines Schuldverhältnisses nach der zum Zeitpunkt seiner Entstehung geltenden Rechtslage richten, so dass das neue Recht auf einen Anspruch, der unter der Geltung des alten Rechts entstanden ist, nur zurückwirken kann, wenn Überleitungsrecht dies gesondert anordnet (vgl. BGH NJW 2002, 3106, 3107; BGHZ 44, 194 = NJW 1966, 155, 156; BGHZ 10, 391 = NJW 1954, 231, 232;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., Vor § 241 Rn 14). - BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95
Verdeckte Sacheinlage durch Abtretung eines Geschäftsanteils an einer GmbH
Auszug aus KG, 24.11.2008 - 2 U 73/07
war (vgl. dazu BGHZ 165, 252 = NJW 2006, 906, 907; BGHZ 132, 133 = NJW 1996, 1286, 1287; NJW 1995, 128). - BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01
Ansprüche der Gemeinden aufgrund der Entwässerung von Bundesstraßen; Begriff der …
Auszug aus KG, 24.11.2008 - 2 U 73/07
Ein einheitlicher Lebenssachverhalt liegt auch dann vor, wenn das Gericht den vom Kläger angeführten vertraglichen Anspruch verneint, jedoch das Begehren auf Grund gesetzlicher Ansprüche begründet sein kann, die an dieselbe Leistung anknüpfen (s. BGH BauR 2002, 1831 für Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung und Geschäftsführung ohne Auftrag bei Verneinung des vertraglichen Anspruchs). - BGH, 26.09.1994 - II ZR 166/93
Erfüllung der Einlageverpflichtung eines Gesellschafters durch einen Dritten
Auszug aus KG, 24.11.2008 - 2 U 73/07
war (vgl. dazu BGHZ 165, 252 = NJW 2006, 906, 907; BGHZ 132, 133 = NJW 1996, 1286, 1287; NJW 1995, 128). - BGH, 11.11.1953 - II ZR 181/52
Prämiennachzahlung für Kraftfahrzeuge
Auszug aus KG, 24.11.2008 - 2 U 73/07
Denn es entspricht einem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass sich Inhalt und Wirkung eines Schuldverhältnisses nach der zum Zeitpunkt seiner Entstehung geltenden Rechtslage richten, so dass das neue Recht auf einen Anspruch, der unter der Geltung des alten Rechts entstanden ist, nur zurückwirken kann, wenn Überleitungsrecht dies gesondert anordnet (vgl. BGH NJW 2002, 3106, 3107; BGHZ 44, 194 = NJW 1966, 155, 156; BGHZ 10, 391 = NJW 1954, 231, 232;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., Vor § 241 Rn 14). - BGH, 18.10.1965 - II ZR 36/64
Unpfändbarkeit der Handwerker-Lebensversicherung
Auszug aus KG, 24.11.2008 - 2 U 73/07
Denn es entspricht einem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass sich Inhalt und Wirkung eines Schuldverhältnisses nach der zum Zeitpunkt seiner Entstehung geltenden Rechtslage richten, so dass das neue Recht auf einen Anspruch, der unter der Geltung des alten Rechts entstanden ist, nur zurückwirken kann, wenn Überleitungsrecht dies gesondert anordnet (vgl. BGH NJW 2002, 3106, 3107; BGHZ 44, 194 = NJW 1966, 155, 156; BGHZ 10, 391 = NJW 1954, 231, 232;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., Vor § 241 Rn 14). - BGH, 14.03.1977 - II ZR 156/75
GmbH: Überbewertung einer Sacheinlage
Auszug aus KG, 24.11.2008 - 2 U 73/07
Denn diese Einwendungen betreffen nur das Verhältnis zu Hr. W. § 242 BGB seht einer Forderung der GmbH gegen den Veräußerer auch dann nicht entgegen, wenn der jetzige Alleingesellschafter als Erwerber im Innenverhältnis zum Veräußerer zur Kapitalaufbringung verpflichtet wäre (BGHZ 68, 191 = NJW 1977, 1196, 1197). - OLG Hamburg, 20.07.2005 - 11 W 3/05
Haftender Veräußerer i.S. von § 16 Abs. 3 GmbHG
- VG Würzburg, 25.06.2021 - W 10 K 19.1620
Erfolglose Klage auf Reduzierung von Beiträgen zum Rechtsanwaltsversorgungswerk
Rn. 37 b) Dieses zeitversetzte Beitragsfestsetzungsverfahren verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht (…BayVGH, B.v. 10.9.1999 - 9 ZB 99.2177 - juris Rn. 5 m.w.N.;… B.v. 16.8.1999 - 9 ZB 96.2276 - juris Rn. 29, 35, 39 ff., 46; U.v. 24.6.1997 - 9 B 95.3871 - BeckRS 1997, 19579;… VG München, U.v. 19.2.2015 - M 12 K 14.4102 - juris Rn. 24; U.v. 18.12.2014 - M 12 K 14.3840; U.v. 26.3.2009 - M 12 K 08.3868 - BeckRS 2009, 4503).Bei angestellt tätigen Rechtsanwälten stehen die Beitragsbemessungsgrundlagen dagegen ohne erhebliche zeitliche Verzögerung zur Verfügung, so dass für diese Personengruppe eine Gegenwartsveranlagung durchgeführt werden kann (BayVGH, U.v. 24.6.1997 - 9 B 95.3871 - BeckRS 1997, 19579; VG München, U.v. 26.3.2009 - M 12 K 08.3868 - BeckRS 2009, 4503 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 08.11.2007 - L 2 U 73/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Sponsorentätigkeit eines freiwillig versicherten Unternehmers (Sachspende) - Einladung zur Einweihungsfeier eines Feuerwehrgerätehauses - kein Versicherungsschutz des teilnehmenden Unternehmers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall; Zurechnung des unfallbringenden Verhaltens einer im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit; Erfordernis eines innere Zusammenhangs zwischen der zum Unfall führenden Verrichtung und der versicherten Tätigkeit; Vorliegen ...
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 28.02.2007 - S 5 U 132/06
- LSG Sachsen, 08.11.2007 - L 2 U 73/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BSG, 19.03.1991 - 2 RU 64/90
Unfallversicherungsschutz für Helfer einer Kirchengemeinde
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2007 - L 2 U 73/07
Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 09. März 1991 (SozR 3-2200 § 539 Nr. 9) in einer Dankveranstaltung für unentgeltlich tätig gewordene Bauhelfer bei einer gemeindlichen Baumaßnahme entschieden, die Dankveranstaltung sei als immaterielles Entgelt zu betrachten, so dass der dortige Kläger auf seinem Weg zur Veranstaltung wie ein Arbeitnehmer versichert gewesen sei.Etwas anderes ergibt sich schließlich auch nicht aus der vom Kläger angesprochenen Entscheidung des BSG vom 19. März 1991 (2 RU 64/90 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 9).
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2007 - L 2 U 73/07
Maßgebliche Frage ist dabei, ob die zum Unfall führende Verrichtung wesentlich dazu bestimmt war, dem Unternehmen zu dienen, wobei alle entscheidenden Einzelheiten in der Person des Handelnden und im Arbeitsvorgang sowie das sich daraus ergebende Gesamtbild in Betracht zu ziehen sind (vgl. etwa BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 Rn. 13-15 m.w.N.). - BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93
Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2007 - L 2 U 73/07
Vielmehr ist der innere Zusammenhang wertend zu ermitteln, wobei es darauf ankommt, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 05. Mai 1994 - 2 RU 26/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 m.w.N.).
- BSG, 30.07.1981 - 8a RU 58/80
Unfallversicherung - Richtfest - Hinterbliebenenrente - Pflege der …
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2007 - L 2 U 73/07
Bei der Teilnahme an einer privaten Veranstaltung kommt die Bejahung eines Zusammenhangs mit der unternehmerischen Tätigkeit daher nur dann in Betracht, wenn geschäftliche Dinge erkennbar im Vordergrund stehen, wobei allein die Tatsache der Anwesenheit eines Geschäftspartners oder möglichen Kunden nicht ausreicht (BSG, Urteil vom 30. Juli 1981 - 8/8a RU 58/80 - SozR 2200 § 548 Nr. 57). - BSG, 18.11.1997 - 2 RU 42/96
Arbeitsunfall bei Benefiz-Fußballspiel im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit …
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2007 - L 2 U 73/07
Zudem gehört die Kundenwerbung - auch in Gestalt des Sponsorings (vgl. für den Unfallversicherungsschutz abhängig Beschäftigter eines Sponsoring betreibenden Unternehmens: LSG Saarland, Urteil vom 18. Januar 2006 - L2 U 139/04, zitiert nach Juris) - grundsätzlich zu den Tätigkeiten, die dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen (BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 42/96, zitiert nach Juris). - BSG, 24.08.1976 - 8 RU 126/75
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Betreuung von Gästen - Wartezeit - …
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2007 - L 2 U 73/07
Gerade wenn die in Frage stehende Tätigkeit mit Verhaltensweisen zusammenfällt, die ihrer Art nach allgemein auch im privaten Leben anfallen, ist nämlich aus Gründen der Objektivierbarkeit und Beweisbarkeit ein strenger Beurteilungsmaßstab bei der Beantwortung anzulegen, ob eine enge Verbindung mit dem Unternehmen besteht (BSG, Urteil vom 24. August 1976 - 8 RU 126/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 23).
- SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04
Unterbrechung des Weges vor Antritt; Sponsoring als versicherte Tätigkeit
In diesem Zusammenhang führt das Sächsische Landessozialgericht, Urteil vom 08. November 2007 - L 2 U 73/07 (kostenpflichtig abrufbar unter www.juris.de ) aus: "Die allgemeine Erwartung eines versicherten Unternehmers, durch seine Präsenz bei einer Veranstaltung (hier: Eröffnung eines Feuerwehrgerätehauses nach vorangegangener Sachspende) den Zwecken des Unternehmens zu dienen, weist keinen hinreichend starken inneren Zusammenhang zu der unternehmerischen Tätigkeit auf, der es rechtfertigen würde, den Besuch der Veranstaltung dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterstellen. - LSG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - L 3 U 3544/13 Als nicht versichert wurden u. a. angesehen die Anwesenheit des Unternehmers bei der Eröffnung eines Feuerwehrgerätehauses nach vorangegangener Sachspende, wenn es hierbei nur um das "Gesehen-werden" ging (Sächsisches LSG, Urt. v. 08.11.2007, L 2 U 73/07, Juris Rn. 26) oder die Teilnahme an der Beerdigung des Schwiegervaters, der gleichzeitig Kunde des Betriebes des Versicherten war, weil die Teilnahme an Beerdigungen grundsätzlich dem unversicherten privaten Lebensbereich zuzuordnen ist (…Bayrisches LSG, Urt. v. 16.05.2006, L 18 U 351/04, Rn. 17 m.w.N.).
- LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2010 - L 1 U 8/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - gemischte …
Denn Kundenwerbung - auch in Gestalt des Sponsorings - gehört grundsätzlich zu den Tätigkeiten, die dem Versicherungsschutz unterfallen (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 8. November 2007 - L 2 U 73/07, m.w.N., zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| BSG, 21.05.2007 - B 2 U 73/07 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main - S 10 U 1846/01
- LSG Hessen - L 3 U 1139/02
- BSG, 21.05.2007 - B 2 U 73/07 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des …
Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 2 U 73/07 B
Der Kläger hätte darlegen müssen, welchem konkreten Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung das LSG nicht gefolgt sein soll, und er hätte diesen Beweisantrag so genau bezeichnen müssen, dass er für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbar ist (vgl BSGE 40, 40, 41 = SozR 1500 § 160a Nr. 4; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 215). - BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78
Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung
Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 2 U 73/07 B
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass der Zulassungsgrund schlüssig dargetan wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58;… vgl hierzu auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl, 2005, IX, RdNr 177 und 179 mwN). - BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75
Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete …
Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 2 U 73/07 B
2 Eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist für eine Zulassung der Revision nur dann ausreichend begründet, wenn schlüssig erklärt wird, mit welchem genau bestimmten entscheidungserheblichen Rechtssatz das angegriffene Urteil des LSG von welcher genau bestimmten rechtlichen Aussage des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54). - OLG Bremen, 22.04.1999 - 2 U 140/98
Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 2 U 73/07 B
Entscheidend ist vielmehr die Darlegung der Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen, in der abstrakten Aussage (BSG ua Beschlüsse vom 10. Dezember 1997 - 2 BU 249/97 - sowie vom 30. Juni 1999 - B 2 U 140/98 B - Krasney/Udsching, aaO, RdNr 196 mwN).
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