Rechtsprechung
| EGMR, 28.04.2016 - 20106/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
BUCHLEITHER v. GERMANY
No violation of Article 8 - Right to respect for private and family life (Article 8-1 - Respect for family life) (englisch)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
BUCHLEITHER v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]
[DEU] No violation of Article 8 - Right to respect for private and family life (Article 8-1 - Respect for family life)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
BUCHLEITHER v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)
[DEU] No violation of Article 8 - Right to respect for private and family life (Article 8-1 - Respect for family life)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europarat
(Pressemitteilung)
Buchleither gegen Deutschland (französisch)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensmitteilung)
BUCHLEITHER v. GERMANY
Verfahrensgang
- AG Neustadt - 1 F 26/10
- AG Neustadt/Weinstraße, 17.05.2006 - 1 F 26/10
- AG Neustadt/Weinstraße, 15.04.2011 - 1 F 26/10
- OLG Zweibrücken, 19.10.2012 - 6 UF 83/11
- EGMR, 28.04.2016 - 20106/13
Papierfundstellen
- NJW 2017, 3697
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (9)
- EGMR, 19.06.2003 - 46165/99
NEKVEDAVICIUS v. GERMANY
Auszug aus EGMR, 28.04.2016 - 20106/13
Diesbezüglich stellt der Gerichtshof erneut fest, dass die Gründe für eine Aussetzung des Umgangs in der Regel nicht als dauerhaft angesehen werden können und im Allgemeinen in regelmäßigen Abständen überprüft werden sollten, soweit nicht die Überprüfung an sich das Kindeswohl ernsthaft gefährden würde (siehe N../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 46165/99, 19. Juni 2003, und H., a. a. O.).Stellt dies tatsächlich einen ausgleichenden Faktor dar? In dieser Hinsicht hat der Gerichtshof befunden, dass das Umgangsrecht ein wichtiges Element der Verpflichtung ist, die Bindungen zwischen Vater und Tochter aufrecht zu erhalten, und dass die nationalen Gerichte positiv und fortlaufend verpflichtet sind, die Sachlage zu prüfen und auf die Überwindung der Hindernisse hinzuwirken, die der Einräumung selbst eines sehr beschränkten Umgangsrechts entgegenstehen können (siehe N../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 46165/99, 19. Juni 2003).
- EGMR, 17.11.2015 - 35532/12
BONDAVALLI c. ITALIE
Auszug aus EGMR, 28.04.2016 - 20106/13
Darüber hinaus hat der Gerichtshof festgestellt, dass der fortschreitende Zeitablauf irreversible Folgen für die Beziehung zwischen dem Kind und dem nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil haben kann (siehe Santilli./. Italien, Individualbeschwerde Nr. 51930/10, 17. Dezember 2013, Rdnr. 65, und Bondavalli./. Italien, Individualbeschwerde Nr. 35532/12, 17. November 2015, Rdnrn. 73 und 83). - EGMR, 17.12.2013 - 51930/10
[FRE]
Auszug aus EGMR, 28.04.2016 - 20106/13
Darüber hinaus hat der Gerichtshof festgestellt, dass der fortschreitende Zeitablauf irreversible Folgen für die Beziehung zwischen dem Kind und dem nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil haben kann (siehe Santilli./. Italien, Individualbeschwerde Nr. 51930/10, 17. Dezember 2013, Rdnr. 65, und Bondavalli./. Italien, Individualbeschwerde Nr. 35532/12, 17. November 2015, Rdnrn. 73 und 83).
- EGMR, 26.02.2004 - 74969/01
Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem …
Auszug aus EGMR, 28.04.2016 - 20106/13
Solche weitergehenden Beschränkungen bergen die Gefahr, dass die Familienbeziehungen zwischen einem kleinen Kind und den Eltern endgültig abgeschnitten werden (siehe S., a.a.O., Rdnr. 63; und G../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 74969/01, Rdnr. 42, 26. - EGMR, 10.11.2005 - 40324/98
Rechtssache S. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus EGMR, 28.04.2016 - 20106/13
Daraus folgt, dass die Aufgabe des Gerichtshofs nicht darin besteht, anstelle der nationalen Behörden deren Aufgaben in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts wahrzunehmen, sondern im Lichte der Konvention die Entscheidungen zu überprüfen, die diese Behörden in Ausübung ihres Ermessens getroffen haben (siehe u.a. S../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 40324/98, Rdnr. 86, 10. - EGMR, 23.09.1994 - 19823/92
HOKKANEN v. FINLAND
Auszug aus EGMR, 28.04.2016 - 20106/13
Finnland, 23. September 1994, Serie A Band 299-A, S. 20, Rdnr. 55; und S. - EGMR, 17.05.2011 - 9732/10
HEIDEMANN v. GERMANY
Auszug aus EGMR, 28.04.2016 - 20106/13
Unter Berufung auf die Rechtssachen H../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 9732/10, 17. Mai 2011, und N../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 46159/99, 19. Juni 2003, brachte er weiter vor, dass der unbefristete Umgangsausschluss unverhältnismäßig sei, da das Oberlandesgericht keine jährliche Überprüfung des Umgangsausschlusses angeordnet und auch nicht festgestellt habe, dass eine solche Überprüfung an sich dem Kindeswohl schaden würde. - EGMR, 25.09.2007 - 28782/04
H.L. gegen Deutschland
Auszug aus EGMR, 28.04.2016 - 20106/13
Nach Auffassung des Gerichtshofs hat das Oberlandesgericht zwar aufgezeigt, dass es sich seiner Verpflichtung bewusst war, die Bindungen zwischen Vater und Tochter aufrecht zu erhalten (vgl. S., a.a.O., Rdnr. 91, und L../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 28782/04, 25. September 2007), aber die in der vorliegenden Rechtssache von ihm vorgebrachten Gründe reichten nicht aus, um klarzustellen, warum diese Entscheidung angesichts der Gefahr, dass Familienbeziehungen durch eine unbefristete Aussetzung des Umgangs endgültig abgeschnitten werden könnten, im Interesse des Kindeswohls erforderlich war. - EGMR, 10.01.2008 - 25706/03
Rechtssache G. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus EGMR, 28.04.2016 - 20106/13
Aus diesen Überlegungen folgt, dass die Aufgabe des Gerichtshofs nicht darin besteht, an Stelle der nationalen Behörden deren Beurteilungsspielraum wahrzunehmen (siehe G../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 25706/03, Rdnr. 102, 10. Januar 2008).
- BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch …
Auf die Individualbeschwerde des Beschwerdeführers gegen die Bundesrepublik Deutschland hin stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 28. April 2016 keinen Verstoß gegen Art. 8 EMRK fest (vgl. EGMR, Buchleither v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016, Nr. 20106/13).Demgemäß hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Feststellungen der Gerichte nicht beanstandet (vgl. EGMR, Buchleither v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016, Nr. 20106/13, § 46).
Rn. 40 (cc) Aufgrund der Abänderungsmöglichkeit nach § 1696 Abs. 2 BGB verstößt die fehlende Befristung vorliegend auch nicht gegen Art. 8 EMRK (vgl. EGMR, Buchleither v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016, Nr. 20106/13, § 52 ff.).
- BVerfG, 10.06.2025 - 1 BvR 1931/23
Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen langjährigen …
Das Gericht hat bei der Entscheidung über die Einschränkung oder den Ausschluss des Umgangs sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ; siehe auch EGMR, Buchleither v. Deutschland, 28.04.2016, 20106/13, § 43).Zudem muss der Ausschluss des Umgangsrechts den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit entsprechen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 28 ff.; siehe auch EGMR, Buchleither v. Deutschland, 28.04.2016, 20106/13, § 44, mit Hinweis auf die Gefahr eines Abschneidens der Eltern-Kind-Beziehung bei längere Zeit fehlendem Kontakt).
- BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer …
Das Gericht hat bei der Entscheidung über die Einschränkung oder den Ausschluss des Umgangs sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ; siehe auch EGMR, B. v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016 - Nr. 20106/13 -, § 43).Zudem muss der Ausschluss des Umgangsrechts den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit entsprechen (…vgl. BVerfGE, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 28 ff.; siehe auch EGMR, B. v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016 - Nr. 20106/13 -, § 44 mit Hinweis auf die Gefahr eines Abschneidens der Eltern-Kind-Beziehung bei längere Zeit fehlendem Kontakt).
- OLG Brandenburg, 27.12.2018 - 9 UF 86/18
Umgangsrechtsausschluss bei einer vertieft ablehnenden Haltung einer Jugendlichen …
Vielmehr ist die Maßnahme auch dann ungeeignet, wenn sie mit anderweitigen Beeinträchtigungen des Kindeswohls einhergeht und diese durch die Beseitigung der festgestellten Gefahr nicht aufgewogen wird (…vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917 - Rdnr. 30 ff. bei juris - zur [fehlenden] Eignung einer Umgangspflegschaft oder auch von Sorgerechtsmaßnahmen gegen die Mutter bei verfestigter Weigerungshaltung eines 12-jährigen Kindes und Anordnung eines unbefristeten Umgangsausschlusses;… BVerfG FamRZ 2014, 1270 - Rdnr. 30 bei juris - zur Ablehnung eines Eingriffs in das Sorgerecht im Hinblick auf die symbiotische und eine altersgerechte Entwicklung verhindernde Beziehung der betreuenden Mutter;… BGH FamRZ 2012, 99 - Rdnr. 29 bei juris - ebenfalls zur Ablehnung eines sorgerechtlichen Eingriffs bei Umgangsvereitelung und massiver Beeinflussung des Kindes gegen den Vater durch die Mutter; vgl. auch EGMR, Urteil vom 28. April 2016, Az. 20106/13 - Bestätigung eines unbefristeten Umgangsausschlusses bei Verweigerung durch ein 10-jähriges Kind).Liegen die Voraussetzungen eines Umgangsausschlusses nicht mehr vor, ist das Familiengericht nach § 1696 Abs. 2 BGB verpflichtet, den Umgangsausschluss aufzuheben (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 28. April 2016, Az. 20106/13; BVerfG…, Beschluss vom 17. September 2016, Az. 1 BvR 1547/16 - Rdnr. 38 bei juris).
- OLG Saarbrücken, 21.04.2017 - 6 UF 20/17
Kindschaftssache: Kindeswohldienlichkeit eines Umgangsausschlusses für …
Ohnehin wird das Familiengericht wegen § 166 Abs. 2 FamFG, § 1696 Abs. 2 BGB den Umgangsausschluss in angemessenen Abständen von Amts wegen zu überprüfen haben (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2015, 1093; EGMR, Urteil vom 28. April 2016 - Individualbeschwerde Nr. 20106/13 [Buchleither ./. Deutschland], juris; Senatsbeschluss vom 16. März 2017 - 6 UF 8/17 -). - OLG Köln, 12.03.2025 - 10 UF 92/24
Umgangsausschluss nach Tötung der Mutter durch den Vater; Beurteilung des Umgangs …
Rn. 72 7. Soweit ein Umgangsantrag abgelehnt wird, muss - zum Schutz der Rechte des Elternteils, aber auch der Kinder - die Entscheidung erkennen lassen, wann eine erneute Prüfung des Umgangsrechts begehrt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 30.08.2005 - 1 BvR 776/05, FamRZ 2006, 1005; OLG Hamm, Beschl. v. 31.03.2015 - 3 UF 241/13, FamRZ 2015, 1732), wenn nicht - was hier angesichts des jungen Alters der Kinder (noch) nicht der Fall ist - besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise einen unbefristeten Umgangsausschluss rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16, FamRZ 2016, 1917; EGMR, Urt. v. 28.04.2016 - 20106/13, FamRZ 2017, 891). - OLG Köln, 16.05.2024 - 14 UF 22/24
Beruhen der Umgangsverweigerung auf dem hochkonflikthaften Verhältnis der Eltern …
Eine Umgangsverweigerung kann aber genauso gut die kindliche Konfliktlösungsstrategie bei einem erheblichen Loyalitätskonflikt und damit ein Mittel darstellen, eine gefühlte "Bedrohung" durch den umgangsberechtigten Elternteil abzuwenden, so dass selbst bei einer mangelnden Bindungstoleranz des Obhutselternteils eine Kindeswohlgefährdung zu verneinen ist (EGMR, Urteil vom 28.04.2016 - 20106/13, Buchleither gg. Deutschland, FamRZ 2017, 891 m. Anm. Hammer; BVerfG, Beschluss vom 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16, NZFam 2016, 1050 m. Anm. Söpper). - OLG Köln, 07.11.2024 - 14 UF 62/24
Beschwerde des Kindesvaters gegen Regelungen zum Umgangsrecht mit seiner Tochter …
Vielmehr ist danach zu differenzieren, ob durch die Umgangsverweigerung die seelische Entwicklung des Kindes durch das anhaltende massive Hervorrufen von Ängsten gegenüber dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Aufbau eines Feindbildes bei dem Kind infolge der defizitären Bindungstoleranz des Obhutselternteils sowie durch die damit unmöglich werdende Entwicklung einer unbeschwerten Beziehung zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil erheblich gefährdet wird (BVerfG, Beschluss vom 27.11.2020 - 1 BvR 836/20, FamRZ 2021, 753), oder ob sie die kindliche Konfliktlösungsstrategie bei einem erheblichen Loyalitätskonflikt und damit ein Mittel darstellt, eine gefühlte "Bedrohung" durch den umgangsberechtigten Elternteil abzuwenden (EGMR, Urteil vom 28.04.2026 - 20106/13, FamRZ 2017, 891 m. Anm. Hammer; BVerfG, Beschluss vom 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16, FamRZ 2016, 1917). - BVerfG, 13.01.2025 - 1 BvR 1454/24
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zeitlich …
Zudem muss der Ausschluss des Umgangsrechts den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit entsprechen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 28 ff.;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2023 - 1 BvR 1889/23 -, Rn. 20; siehe auch EGMR, B. v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016 - Nr. 20106/13 -, § 44 mit Hinweis auf die Gefahr eines Abschneidens der Eltern-Kind-Beziehung bei längere Zeit fehlendem Kontakt). - AG Flensburg, 14.01.2022 - 90 F 81/20
Kindschaftssache: Voraussetzungen für einen Umgangsausschluss; Umgangsverfahren …
Zwar stellt jeglicher Umgang des Vaters mit L. derzeit und für einen längeren ? weder seitens der Sachverständigen (vgl. Terminsvermerk v. 09.12.2021 S. 5) noch des Gerichts prognostizierbaren ? Zeitraum eine Kindeswohlgefährdung dar (§ 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB), mit der Folge, dass Besuchskontakte durch das Gericht nicht positiv geregelt werden, sondern grundsätzlich nur (un-)befristet (…vgl. BVerfG v. 17.09.2016, 1 BvR 1547/16 - juris Rn. 36 ff. = FamRZ 2016, 1917; vgl. auch EGMR v. 18.04.2016, Nr. 20106/13 - juris Rn. 52 ff. = FamRZ 2017, 891 ? jew. unter Betonung § 1696 Abs. 2 BGB, § 166 Abs. 2 FamFG) ausgeschlossen werden könnten (dazu nachfolgend a)).Dieser Gesichtspunkt betrifft aber allein die Frage der immer mit einer Unsicherheit behafteten ? hier auch sachverständig nicht seriös zu treffenden Prognose (vgl. Terminsvermerk v. 09.12.2021 S. 1) ?, ob und wann sich bei L. Veränderungen in ihrer ablehnenden Haltung und ggf. ihrer emotionalen Konstitution sowie ihren Lebensumständen ergeben (haben werden), die wie auch immer geartete Besuchskontakte zwischen ihr und ihrem Vater zulassen (…vgl. zu diesem Gesichtspunkt unter dem Aspekt eines unbefristeten Umgangsausschlusses und damit zugleich zur Frage einer etwaigen generellen Notwendigkeit der Befristung eines Umgangsausschlusses, welche im Hinblick auf § 166 Abs. 2 FamFG und die jederzeitige Möglichkeit der ? im Falle ihrer Ablehnung überprüfbaren ? Anregung der Einleitung eines Abänderungsverfahrens i.S.v. §§ 1696 Abs. 2 BGB, 166 Abs. 1 FamFG ggf. gerade nicht angenommen werden kann: BVerfG v. 17.09.2016, 1 BvR 1547/16 - juris Rn. 36 ff. = FamRZ 2016, 1917 [wegen dort zusätzlich angenommener "besonderer Umstände" aber nicht eindeutig]; vgl. auch: Volke FamRZ 2020, 10 [14/15]] und bzgl. Art. 8 EMRK: EGMR v. 28.04.2016, 20106/13 - juris Rn. 41 ff. = FamRZ 2017, 891]).
- BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2237/19
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei mangelnden …
- OLG Brandenburg, 13.10.2023 - 9 UF 115/23
- OLG Brandenburg, 12.10.2023 - 9 UF 115/23
Umgangsausschluss für den Kindesvater Umgangsrecht Kindesvater bezüglich im …
- EGMR, 03.04.2018 - 43976/17
SANGOI v. GERMANY
- EGMR, 17.10.2023 - 36647/22
ÜBERALL v. GERMANY
- EGMR, 17.01.2017 - 30459/13
GAKHARIA v. GEORGIA
- EGMR, 13.07.2021 - 28443/19
NEVES CARATÃO PINTO c. PORTUGAL
- EGMR, 10.06.2021 - 41596/19
GEN AND KALUZHSKA v. UKRAINE and 1 other application
- EGMR, 28.08.2018 - 8610/11
S.J.P. AND E.S. v. SWEDEN
- EGMR, 30.10.2018 - 40938/16
S.S. v. SLOVENIA
- EGMR, 24.07.2018 - 25612/12
VYSHNYAKOV v. UKRAINE
- KG, 27.01.2023 - 17 UF 150/22
Umgangssache: Ausschluss des Umgangsrechts des Kindesvaters bei …
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