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Weitere Entscheidungen unten: AG Medebach, 04.10.2017 | AG Saarbrücken, 14.02.2018

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43753
BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17 (https://dejure.org/2019,43753)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.2019 - 3 C 26.17 (https://dejure.org/2019,43753)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 2019 - 3 C 26.17 (https://dejure.org/2019,43753)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    RL 2006/126 EG Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; FeV § 28 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Anerkennungsgrundsatz; Ausstellungsmitgliedstaat; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Fortwirkung des offensichtlichen Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis im umgetauschten Führerschein; Führerschein; Inlandsfahrberechtigung; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Offensichtlicher Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis wirkt auch in einem umgetauschten EU-Führerschein fort

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Hat ein Mitgliedstaat einen EU-Führerschein unter offensichtlichem Verstoß gegen die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes ausgestellt und tauscht ein anderer Mitgliedstaat diesen Führerschein um, wirkt der Wohnsitzmangel in dem umgetauschten Führerschein fort. ...

  • doev.de PDF

    EU-Führerschein; Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis bei umgetauschtem EU-Führerschein; Wirkung eines Wohnsitzmangels auf einen umgetauschten Führerschein; Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inlandsfahrberechtigung bei Führerscheinen mit "Wohnsitzproblemen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1609
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17
    (wie BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 - BVerwGE 162, 308).

    Das ergibt sich nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:050718U3C9.17.0] - BVerwGE 162, 308 Rn. 16 ff.) zwar nicht - wie das Berufungsgericht meint - aus einer unmittelbaren Anwendung von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV, jedoch aus einer analogen Anwendung dieser Vorschrift (1.).

    Auch das lässt sich dem Urteil vom 5. Juli 2018 (a.a.O. Rn. 36 ff.) entnehmen (2. und 3.).

    Nach seinem - zeitlich freilich nach dem hier angegriffenen Berufungsurteil ergangenen - Urteil vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 - (BVerwGE 162, 308) findet der Ausnahmetatbestand des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV in Fällen der vorliegenden Art keine unmittelbare Anwendung (…a.a.O. Rn. 17 ff.); diese Fälle werden vom Wortlaut der Regelung nicht erfasst (…a.a.O. Rn. 21).

    Dazu wird im Urteil vom 5. Juli 2018 (a.a.O. Rn. 20 ff.) ausgeführt:.

    Auch das hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 5. Juli 2018 - BVerwG 3 C 9.17 - (BVerwGE 162, 308 Rn. 27 ff.) bereits im Einzelnen dargelegt:.

    Auch hierfür kann auf die Ausführungen im Urteil des erkennenden Senats vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 - (BVerwGE 162, 308) verwiesen werden:.

  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17
    Grundsätzlich löst nur ein unter Einhaltung der Wohnsitzvoraussetzung vom zuständigen Ausstellungsmitgliedstaat ausgestellter Führerschein die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung aus (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Mai 2011 - C-184/10 [ECLI:EU:C:2011:324], Grasser - Rn. 23 f. …und vom 25. Juni 2015 - C-664/13, Nimanis - NJW 2015, 3219 Rn. 38 m.w.N.).

    Unerheblich ist deshalb, ob der Inhaber des Führerscheins darüber hinaus einen Verkehrsverstoß begangen und der Aufnahmemitgliedstaat entsprechende Maßnahmen nach seinen innerstaatlichen Vorschriften auf ihn angewandt hat (EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - C-184/10, Grasser - Rn. 32).

    Die Wohnsitzvoraussetzung ist unerlässlich, um die Einhaltung der Voraussetzung der Fahreignung zu überprüfen (…EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a., Wiedemann und Funk - NJW 2008, 2403 Rn. 69 und vom 19. Mai 2011 - C-184/10, Grasser - Rn. 27).

    Nur ein unter Beachtung dieser Voraussetzung vom zuständigen Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein löst die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung aus (EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - C-184/10, Grasser - Rn. 24).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17
    Der Regelung liegt erklärtermaßen die Absicht des deutschen Verordnungsgebers zugrunde, in dem vom Gerichtshof der Europäischen Union gebilligten Umfang Fälle von Führerscheintourismus zu bekämpfen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a. [ECLI:EU:C:2008:366], Wiedemann und Funk - NJW 2008, 2403 Rn. 69) und ausländischen Fahrerlaubnissen die Anerkennung in Deutschland zu versagen, die unter einem offensichtlichen Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt worden sind (Begründung zur Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, BR-Drs. 851/08 S. 5 ff.).

    Es ist allein Sache dieses Mitgliedstaates, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber die vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllten (EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a., Wiedemann und Funk - NJW 2008, 2403 Rn. 56 f.).

    Mangels einer vollständigen Harmonisierung der Regelungen in den Mitgliedstaaten über die Erteilung von Fahrerlaubnissen ist die Wohnsitzvoraussetzung eine unerlässliche Bedingung, um den 'Führerschein-Tourismus' zu bekämpfen (EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a., Wiedemann und Funk - NJW 2008, 2403 Rn. 69).

    Die Wohnsitzvoraussetzung ist unerlässlich, um die Einhaltung der Voraussetzung der Fahreignung zu überprüfen (EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a., Wiedemann und Funk - NJW 2008, 2403 Rn. 69 …und vom 19. Mai 2011 - C-184/10, Grasser - Rn. 27).

  • EuGH, 23.04.2015 - C-260/13

    Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17
    Gemäß Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsgrundsatzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2015 - C-260/13 [ECLI:EU:C:2015:257], Aykul - NJW 2015, 2945 Rn. 59).

    Ein Mitgliedstaat kann zudem einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein die Anerkennung versagen, wenn der Inhaber nach Ausstellung seines Führerscheins auf dem Gebiet des zuerst genannten Mitgliedstaats gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat und dadurch nach dessen nationalen Rechtsvorschriften die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt ist (EuGH, Urteil vom 23. April 2015 - C-260/13, Aykul - a.a.O. Rn. 71, 73).

    In diesem Fall ist es Aufgabe der Behörden des Mitgliedstaates, in dessen Hoheitsgebiet die Zuwiderhandlung begangen wurde, zu prüfen, ob der Inhaber des Führerscheins zum Fahren in seinem Hoheitsgebiet wieder geeignet ist (EuGH, Urteil vom 23. April 2015 - C-260/13, Aykul - a.a.O. Rn. 74).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17
    a) Art. 2 Abs. 1 der hier in zeitlicher Hinsicht maßgeblichen (vgl. EuGH…, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 [ECLI:EU:C:2012:112], Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 31 f.) sogenannten dritten Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403 S. 18) sieht - ebenso wie Art. 1 Abs. 2 der vorangegangenen sogenannten zweiten Führerschein-Richtlinie 91/439/EWG - die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor (EuGH, Urteil vom 26. April 2012 - C-419/10 [ECLI:EU:C:2012:240], Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 43 ff.).

    Diese Möglichkeit ist insbesondere anerkannt, wenn - aufgrund von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen - feststeht, dass die unionsrechtlich vorgesehene Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung nicht beachtet wurde (EuGH, Urteil vom 26. April 2012 - C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 48 ff. m.w.N.).

    Daraus folgt nicht, dass ein solcher Bewerber nie mehr, auch nicht nach Ablauf einer Sperrfrist für die Wiedererteilung einen neuen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat erhalten könnte (EuGH, Urteil vom 26. April 2012 - C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 74).

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17
    a) Art. 2 Abs. 1 der hier in zeitlicher Hinsicht maßgeblichen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 [ECLI:EU:C:2012:112], Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 31 f.) sogenannten dritten Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403 S. 18) sieht - ebenso wie Art. 1 Abs. 2 der vorangegangenen sogenannten zweiten Führerschein-Richtlinie 91/439/EWG - die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor (EuGH…, Urteil vom 26. April 2012 - C-419/10 [ECLI:EU:C:2012:240], Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 43 ff.).

    Dies entbindet sie aber nicht von der Verpflichtung, Führerscheine anzuerkennen, die in anderen Mitgliedstaaten im Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben ausgestellt worden sind (EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 54).

    Die insoweit eingeschränkte Prüfbefugnis des Aufnahmemitgliedstaates schließt nicht aus, dass seine Behörden ihre Vertretungen im Ausstellungsmitgliedstaat einschalten, um sich derartige Informationen von den dortigen Behörden zu verschaffen (EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 72; BVerwG…, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 19).

  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17
    Die insoweit eingeschränkte Prüfbefugnis des Aufnahmemitgliedstaates schließt nicht aus, dass seine Behörden ihre Vertretungen im Ausstellungsmitgliedstaat einschalten, um sich derartige Informationen von den dortigen Behörden zu verschaffen (EuGH…, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 72; BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 19).

    Entsprechende Auskünfte können auch nachträglich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeholt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 21 ff.).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-590/10

    Köppl - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art. …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17
    Die Nichtbeachtung der den ordentlichen Wohnsitz betreffenden Voraussetzungen rechtfertigt es bereits für sich, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat (unter Verstoß gegen die Zuständigkeitsbestimmungen) ausgestellten Führerscheins ablehnt (EuGH, Beschluss vom 22. November 2011 - C-590/10 [ECLI:EU:C:2011:765], Köppl - NJW 2012, 2018 Rn. 32).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat eine Fortwirkung des offensichtlichen Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis sowohl für die bei der Neuausstellung hinzugekommenen Fahrerlaubnisklassen angenommen als auch hinsichtlich der im neuen Führerschein dokumentierten Fahrerlaubnis der Klasse B. Er hat entschieden, dass der Aufnahmemitgliedstaat insgesamt zur Nichtanerkennung berechtigt ist, auch wenn sich die Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses aus dem neuen Führerschein nicht mehr ergibt (EuGH…, Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-224/10 [ECLI:EU:C:2011:655], Apelt - Rn. 47 und Beschluss vom 22. November 2011 - C-590/10, Köppl - NJW 2012, 2018 Rn. 52).

  • EuGH, 25.06.2015 - C-664/13

    Nīmanis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Führerschein - …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17
    Dies gilt auch bei der Erneuerung eines Führerscheins (EuGH, Urteil vom 25. Juni 2015 - C-664/13 [ECLI:EU:C:2015:417], Nimanis - NJW 2015, 3219 Rn. 39).

    Grundsätzlich löst nur ein unter Einhaltung der Wohnsitzvoraussetzung vom zuständigen Ausstellungsmitgliedstaat ausgestellter Führerschein die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung aus (…vgl. EuGH, Urteile vom 19. Mai 2011 - C-184/10 [ECLI:EU:C:2011:324], Grasser - Rn. 23 f. und vom 25. Juni 2015 - C-664/13, Nimanis - NJW 2015, 3219 Rn. 38 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11

    Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17
    Die Möglichkeit einer entsprechenden Anwendung dieses Ausnahmetatbestands auf in der Norm unbewusst ungeregelte Fallkonstellationen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 34.11 - BVerwGE 144, 220 Rn. 23).

    cc) Dass ein Führerschein im Wege des Umtauschs ausgestellt wurde, ist auch aus dem neuen Führerscheindokument selbst ersichtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 34.11 - BVerwGE 144, 220 Rn. 16).

  • EuGH, 26.10.2017 - C-195/16

    I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Richtlinie …

  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …

  • EuGH, 09.09.2004 - C-195/02

    Kommission / Spanien

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2017 - 2 Rv 7 Ss 558/17

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Führerschein-Richtlinie: …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 1 N 12.19

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; Umtausch in polnischen …

  • OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gültigkeit einer durch Umtausch erworbenen britischen …

  • OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines unter Verstoß gegen das …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 856/17

    Entziehung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis durch Ausstellermitgliedsstaat

  • OLG Jena, 08.07.2013 - 1 Ss 17/13

    EU-Fahrerlaubnis: Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis beim Umtausch einer …

  • OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 357/16

    Keine Inlandsfahrberechtigung mit durch Umtausch erlangter EU-Fahrerlaubnis

  • OVG Thüringen, 29.04.2016 - 2 EO 563/15

    Wohnsitzerfordernis; EU-Führerschein - Ersatzdokument

  • VG Trier, 09.02.2021 - 1 L 31/21

    Im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis

    (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 05.07.2018 - 3 C 9.17 -, juris; BVerwG, Urteil vom 12.09.2019 - 3 C 26.17 -, juris, stRspr., vgl. auch § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV).
  • VGH Bayern, 27.01.2020 - 11 C 19.1674

    Inlandsgültigkeit einer rumänischen Fahrerlaubnis - Beschwerde gegen …

    Rn. 24 Es bleibt bei der vom Europäischen Gerichtshof anerkannten Ausnahme vom Anerkennungsgrundsatz, dass es einem Aufnahmemitgliedstaat nicht verwehrt ist, die Anerkennung einer Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse C oder D abzulehnen, die auf der Grundlage einer Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse B erteilt wurde, die mit einer Unregelmäßigkeit behaftet ist, die deren Nichtanerkennung rechtfertigt (…EuGH, B.v. 22.11.2011 - C-590/10 - NJW 2012, 2018 Rn. 49 f.;… U.v. 13.11.2011 - C 224/10 - NJW 2011, 369 Rn. 48 f.; vgl. auch BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 3 C 9.17 - BVerwGE 162, 308 = juris Rn. 36 ff. und U.v. 12.9.2019 - 3 C 26.17 - juris Rn. 16 ff. zur Fortwirkung eines offensichtlichen Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis beim Umtausch der Fahrerlaubnis).
  • VG Düsseldorf, 06.05.2020 - 6 L 295/20

    Inlandsungültigkeit; EU-Führerschein; offensichtlicher Verstoß; …

    Rn. 24 Vgl. zur Ungültigkeitsfeststellung eines durch einen anderen Mitgliedstaat umgetauschten Führerscheins: BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2018 - 3 C 9/17 -, juris Rn. 19 ff. und vom 12. September 2019 - 3 C 26/17 -, juris Rn. 15 f. unter Bezugnahme auf die Begründung zur Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, BR-Drs.

    Rn. 28 Vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2018 - 3 C 9/17 -, juris Rn. 39 ff. und vom 12. September 2019 - 3 C 26/17 -, juris Rn. 17.

    Rn. 30 Vgl. EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-224/10 -, juris Rn. 47 ff. und Beschluss vom 22. November 2011 - C-590/10 -, juris; BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2018 - 3 C 9/17 -, juris Rn. 37 ff. und vom 12. September 2019 - 3 C 26/17 -, juris Rn. 17.

    Rn. 46 Vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2018 - 3 C 9/17 -, juris Rn. 19 ff. und 39 ff. und vom 12. September 2019 - 3 C 26/17 -, juris Rn. 15 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - 16 A 2303/19

    Jugoslawische Führerscheine müssen umgetauscht werden

    Rn. 12 Vgl. entsprechend BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 -, Rn. 36 ff., und vom 12. September 2019 - 3 C 26.17 -, juris, 15 ff., zu der Fortwirkung eines Wohnsitzmangels, der einem in einem EU-Mitgliedstaat erteilten Führerschein anhaftet, in einem prüfungsfrei umgetauschten Führerschein eines anderen Mitgliedstaats in entsprechender Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - 16 A 2620/16

    Klage auf Leistungen nach dem Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte …

    Rn. 83 Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. September 2019 - 3 C 26.17 -, juris, Rn. 16.
  • VGH Bayern, 31.07.2020 - 11 C 20.610

    Fortwirken des Wohnsitzverstoßes bei Ausstellung eines weiteren Führerscheins

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wirkt der Wohnsitzmangel bei Erteilung des ersten tschechischen Führerscheins in entsprechender Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV fort, was auch in Einklang mit dem unionsrechtlichen Anerkennungsgrundsatz des Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl L 403 S. 18) steht (BVerwG, U.v. 12.9.2019 - 3 C 26.17 - NJW 2020, 1609 Rn. 15 ff.;… U.v. 5.7.2018 - 3 C 9.17 - BVerwGE 162, 308 Rn. 20 ff.;… vgl. auch BayVGH, B.v. 27.1.2020 - 11 C 19.1674 - juris Rn. 24;… OVG Bln-Bbg, B.v. 19.6.2019 - 1 N 12.19 - juris Rn. 5).
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   AG Medebach, 04.10.2017 - 3 C 26/17   

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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausel eines Versicherers über Säumniszuschläge unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umstellen des Krankenversicherungsvertrags aus dem Notlagentarif in den ursprünglichen Tarif als Rechtsfolge des Verzichts des Versicherers auf Beitragsforderungen i.R.d. Insolvenz des Versicherungsnehmers; Zahlung von Säuminszuschlägen auf die Beiträge aus dem ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • LG Bonn, 28.10.2016 - 9 O 392/15

    Unwirksamkeit einer vom Versicherer einseitig veranlassten Rückumstellung in den …

    Auszug aus AG Medebach, 04.10.2017 - 3 C 26/17
    Erforderlich ist vielmehr eine freie und willensgesteuerte Leistung des Versicherungsnehmers beziehungsweise gegebenenfalls des Insolvenzverwalters (vgl. LG Bonn, Urteil vom 28.10.2016, Az 9 O 392/15, RuS 2017, 148, juris-Rn. 20.

    Wie das Landgericht Bonn in seinem Urteil vom 28.10.2016 (Az. 9 O 392/15, RuS 2017, 148, juris-Rn. 20) überzeugend ausführt, ist dies nur dann der Fall, wenn der Ausgleich des Beitragskontos auf eine freie und willensgesteuerte Leistung des Versicherungsnehmers zurückzuführen ist, er also von sich aus die offenen Forderungen erfüllt, sei es durch Zahlung von Geld oder durch Aufrechnung.

  • OLG Hamm, 09.12.2016 - 30 U 14/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Aufrechnungsverbot; entscheidungsreife …

    Auszug aus AG Medebach, 04.10.2017 - 3 C 26/17
    Dies ist nämlich treuwidrig, wenn die Klageforderung und die Aufrechnungsforderung in untrennbarem Zusammenhang stehen und Entscheidungsreife hinsichtlich der einen Forderung auch Entscheidungsreife hinsichtlich der anderen Forderung bedeutet (BGH, Urteil vom 15.02.1978, Az. VIII ZR 242/76, VersR 1978, 522; BGH, Urteil vom 17.02.1986, Az. II ZR 285/84, NJW 1986, 1757; OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2016, Az. 30 U 14/16, NZM 2017, 124).
  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 242/76

    Dienstverschaffungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus AG Medebach, 04.10.2017 - 3 C 26/17
    Dies ist nämlich treuwidrig, wenn die Klageforderung und die Aufrechnungsforderung in untrennbarem Zusammenhang stehen und Entscheidungsreife hinsichtlich der einen Forderung auch Entscheidungsreife hinsichtlich der anderen Forderung bedeutet (BGH, Urteil vom 15.02.1978, Az. VIII ZR 242/76, VersR 1978, 522; BGH, Urteil vom 17.02.1986, Az. II ZR 285/84, NJW 1986, 1757; OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2016, Az. 30 U 14/16, NZM 2017, 124).
  • BGH, 17.02.1986 - II ZR 285/84

    Zulässigkeit des Aufrechnungsverbots; Entscheidung über Forderung bei Berufung …

    Auszug aus AG Medebach, 04.10.2017 - 3 C 26/17
    Dies ist nämlich treuwidrig, wenn die Klageforderung und die Aufrechnungsforderung in untrennbarem Zusammenhang stehen und Entscheidungsreife hinsichtlich der einen Forderung auch Entscheidungsreife hinsichtlich der anderen Forderung bedeutet (BGH, Urteil vom 15.02.1978, Az. VIII ZR 242/76, VersR 1978, 522; BGH, Urteil vom 17.02.1986, Az. II ZR 285/84, NJW 1986, 1757; OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2016, Az. 30 U 14/16, NZM 2017, 124).
  • BGH, 29.09.2021 - IV ZR 99/20

    A) Der private Krankenversicherer ist nach § 394 Satz 2 BGB berechtigt, mit …

    Eine Auffassung entnimmt aus dem Wortlaut der Vorschrift ("gezahlt"), dass zur Annahme einer "Zahlung" eine willensgetragene Zahlung des Versicherungsnehmers erforderlich ist und eine Aufrechnung durch den Krankenversicherer nicht genügt (LG Bonn r+s 2017, 148; AG Medebach, r+s 2018, 27, 28;… Muschner in Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl. § 193 Rn. 90).
  • LG Saarbrücken, 16.09.2022 - 13 S 94/22

    Säumniszuschläge bei einem im Notlagentarif geführten privaten …

    Rn. 17 9. Aus den dargelegten Gründen wird auch in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich mit Ausnahme des von der Berufung aufgezeigten Urteil des Amtsgerichts Medebach vom 4. Oktober 2017, 3 C 26/17, juris - durchweg anerkannt, dass Säumniszuschläge im Sinne des § 193 Abs. 6 Satz 2 VVG auf nach dem Notlagentarif aufgelaufene Prämienrückstände anwendbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2011, IV ZR 50/11, NJW 2012, 376; OLG Oldenburg, VersR 2017, 872; OLG Frankfurt, VersR 2013, 990; OLG Köln, ZfSch 2012, 37; Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 21. Juli 2016, 9 S 29/15, juris).
  • OLG München, 19.12.2024 - 25 U 2971/24

    Säumniszuschlag, Notlagentarif, Versicherungsnehmer, …

    Dieser stelle keinen substitutiven Krankenversicherungstarif nach § 193 Abs. 3 VVG dar (vgl. auch AG Medebach, r+s 2018, 27 Rn. 25: deutlich geringerer Leistungsumfang).
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Rechtsprechung
   AG Saarbrücken, 14.02.2018 - 3 C 26/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2885
AG Saarbrücken, 14.02.2018 - 3 C 26/17 (https://dejure.org/2018,2885)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.02.2018 - 3 C 26/17 (https://dejure.org/2018,2885)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 3 C 26/17 (https://dejure.org/2018,2885)
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Sonstiges

  • minderjahn.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zweite Lorenz Immobilienfonds: Klage abgewiesen

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