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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9847
OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24 (https://dejure.org/2025,9847)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.04.2025 - 3 L 6/24 (https://dejure.org/2025,9847)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. April 2025 - 3 L 6/24 (https://dejure.org/2025,9847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 BNatSchG 2009, Art 6 Abs 3 EWGRL 43/92, § 7 Abs 5 S 1 UmwRG, § 113 Abs 4 VwGO, § 48 Abs 2 S 3 VwVfG
    Rücknahme und Widerruf einer wasserrechtlichen Erlaubnis; zwischenzeitliche Außerbetriebsetzung eines Stauwehrs; FFH-Verträglichkeitsprüfung im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 18.17

    Neue Runde im Rechtsstreit um das Kohlekraftwerk Moorburg

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24
    Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass die Behebung eines Mangels einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten FFH-Verträglichkeitsprüfung in einem nach Abschluss des Rechtsstreits stattfindenden ergänzenden Verfahren grundsätzlich dann nicht ausgeschlossen ist, wenn dadurch nicht die Möglichkeit eröffnet wird, das Unionsrecht zu umgehen oder nicht anzuwenden und wenn die nachträgliche Legalisierung die Ausnahme bleibt (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 7 C 18/17 [7 C 7/16, 7 C 6/13] - juris Rn. 32).

    Steht im Rahmen eines Anfechtungsprozesses gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis aufgrund eines Verfahrensfehlers der Fortbestand der Erlaubnis als solcher in Frage, kann ein ergänzendes - wiederaufgreifendes - Verfahren dazu dienen, den Fehler zu beseitigen; in diesem Fall stellt das Gericht die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der Erlaubnis fest und weist die Klage im Übrigen - bezogen auf das in erster Linie verfolgte Aufhebungsbegehren - ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018, a.a.O. juris Rn. 31).

    Eine Nachholung ist aber nicht ausgeschlossen und begegnet auch keinen grundsätzlichen unionsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018, a.a.O. Rn. 32).

    Es kann auch sichergestellt werden, dass die der Erlaubnis anhaftenden Fehler auf der Grundlage einer umfassenden rechtlichen Prüfung abschließend benannt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018, a.a.O. Rn. 31).

  • EuGH, 10.11.2022 - C-278/21

    AquaPri - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24
    Maßgeblich ist insoweit, ob zwischen der genehmigten und der fortgeführten Tätigkeit Kontinuität und Identität besteht, was insbesondere anzunehmen ist, wenn die Art dieser Tätigkeiten sowie die Orte und Umstände ihrer Ausführung dieselben bleiben (EuGH, Urteil vom 10. November 2022 - C-278/21 - juris Rn. 35;… Urteil vom 7. November 2018 - C-293/17 u.a. - juris Rn. 83;… Urteil vom 14. Januar 2010 - C-226/08 - juris Rn. 47).

    Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. November 2022 (C-278/21 - juris Rn. 43) die Notwendigkeit einer FFH-Prüfung nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 der FFH-RL im Fall der genehmigungsbedürftigen Fortsetzung einer bereits genehmigten Tätigkeit maßgeblich damit begründet hat, dass das Ausgangsprojekt noch nicht Gegenstand einer richtlinienkonformen Prüfung war.

    Die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in dem Urteil vom 10. November 2022 (a.a.O.) spricht jedenfalls dafür, dass auch in solchen Fällen eine umfassende FFH-Prüfung vorzunehmen ist, die sich auch auf das bereits genehmigte, aber noch keiner FFH-Prüfung unterzogene Vorhaben erstreckt und der sich aus der früheren Genehmigung ergebende Zustand nicht als "Vorbelastung" hinzunehmen ist.

  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24
    Bei einem solchen Ablehnungsbescheid handelt es sich nach der Form und nach dem - auf die rechtsverbindliche Ablehnung eines Antrags gerichteten - materiellen Inhalt um einen anfechtbaren Verwaltungsakt (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2022 - 1 LC 64/22 - juris Rn. 42).

    Ein auf die Aufhebung des Bescheides gerichtetes Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich daraus, dass der begehrten Maßnahme ansonsten die Bestandskraft des Ablehnungsbescheides entgegengehalten werden könnte (vgl. OVG Brem, Urteil vom 13. Dezember 2022, a.a.O.).

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11 …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24
    oder durch Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftig geworden ist (EuGH, Urteil vom 19. September 2006 - C-392/04 und C-422/04 - juris Rn. 51 m.w.N.), andererseits im Hinblick auf das Effektivitätsprinzip ("effet utile") der Vollzug von Unionsrecht nach den Bestimmungen des nationalen Rechts die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren darf.

    Entsprechendes gilt, wenn die Entscheidung infolge eines Urteils eines in der letzten Instanz entscheidenden nationalen Gerichts, bei dem die Pflicht zur Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens (Art. 267 AEUV) verletzt wurde, bestandskräftig geworden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004, C-453/00 - juris), oder wenn sich die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsakts als schlechthin unerträglich darstellt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2006 - C-392/04 und C-422/04 - juris).

  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24
    Rn. 52 Der Kläger wendet hiergegen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. April 2006 - 3 C 23.05 -) zu Recht ein, dass sich eine Behörde gegenüber einer anderen nicht auf Vertrauensschutz berufen kann.

    Das öffentliche Interesse, das in diesen Fällen den ausschließlichen Maßstab für die Rücknahmeentscheidung bildet, wird nicht nur vom Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, sondern ebenso vom Gesichtspunkt der Rechtssicherheit bestimmt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. April 2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19

    Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24
    (- 9 A 23.19 - juris) gegen die Richtigkeit dieser Erwägungen sprechen.

    Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass die Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses, der ohne die erforderliche Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot erlassen worden ist, nicht zu einem unionsrechtlich unerträglichen Zustand führt (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 A 23/19 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2023 - 4 LA 163/21

    FFH-Gebiet; FFH-Verträglichkeitsprüfung; FFH-Vorprüfung; Screening; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24
    Eine (erneute) FFH-Verträglichkeitsprüfung ist demgegenüber stets erforderlich, wenn eine Umgestaltung oder auch nur Modernisierung bzw. eine Kapazitätserhöhung erfolgt (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 10. November 2023 - 4 LA 163/21 - juris Rn. 16 unter Bezugnahme auf EuGH…, Urteil vom 29. Juli 2019 - C-411/17 - juris Rn. 131 f.).

    Rn. 41 Zwar scheidet die Nachholbarkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung aus, wenn die Feststellung einer Gebietsverträglichkeit des Projekts von vornherein als ausgeschlossen angesehen werden muss (vgl. dazu NdsOVG, Beschluss vom 10. November 2023 - 4 LA 163/21 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot davon ausgeht, dass zur Beurteilung der Verschlechterung auf den Ist-Zustand unter Berücksichtigung der bisherigen Gewässernutzungen abzustellen ist, und eine unveränderte Fortsetzung der Erlaubnis daher nicht den Tatbestand der Verschlechterung erfülle, betrifft dies nur den Fall der Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, deren zeitliche Geltung unmittelbar an eine vorherige Erlaubnis anschließt (Anschlusszulassung) und inhaltlich identisch ist (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 - juris Rn. 47 ff.).

    Rn. 29 Im Übrigen mag zwar eine nähere Prüfung des Verschlechterungsverbots entbehrlich sein, wenn es um die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis geht, deren zeitliche Geltung unmittelbar an eine vorherige Erlaubnis anschließt (Anschlusszulassung) und inhaltlich identisch ist (so VG Chemnitz…, Urteil vom 10. April 2024 - 2 K 52/18 - juris Rn. 51), weil in diesem Fall die unveränderte Fortsetzung der Erlaubnis von vornherein nicht den Tatbestand der Verschlechterung erfüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 - juris Rn. 49).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-411/17

    Das belgische Gesetz über die Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke Doel 1 …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24
    Für seine Auslegung und Anwendung ist auf den Begriff des "Projekts" i.S. des Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2011/92/EU (UVP-RL) zurückzugreifen (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 - C-411/17 - juris Rn. 122).

    Eine (erneute) FFH-Verträglichkeitsprüfung ist demgegenüber stets erforderlich, wenn eine Umgestaltung oder auch nur Modernisierung bzw. eine Kapazitätserhöhung erfolgt (vgl. NdsOVG…, Beschluss vom 10. November 2023 - 4 LA 163/21 - juris Rn. 16 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 - C-411/17 - juris Rn. 131 f.).

  • VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19

    Wasserrechtlicher Bescheid betreffend die Entnahme von Grundwasser ist rechtmäßig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24
    Ansatz für die FFH-Prüfung ist die Frage, ob das Vorhaben Ursache für eine nachteilige Veränderung des Gebiets sein kann (vgl. HessVGH, Urteil vom 16. April 2024 - 4 A 2622/19 - juris Rn. 113).

    Bei einer mehrjährigen Unterbrechung liegt es nahe, als status quo bzw. Ist-Zustand nicht den Zustand des letzten Betriebs der bestehenden Anlage vor mehreren Jahren, sondern - wie allgemein grundsätzlich anerkannt - den status quo zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung unter Berücksichtigung der Vorbelastungen zu ermitteln (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 10. November 2009 - 9 B 28.09 - juris Rn. 3; HessVGH, Urteil vom 16. April 2024 - 4 A 2622/19 - juris Rn. 112 und 115).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2005 - 1 L 333/03

    Feststellung von Altrechten nach dem Wassergesetz

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland - Staatliche Beihilfen - Rückforderung …

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

  • EuGH, 07.11.2018 - C-293/17

    Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu - Vorlage …

  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern, …

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 22.19

    Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • OVG Hamburg, 01.09.2020 - 1 E 26/18

    Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Elbwasser zum Zweck der …

  • VG Würzburg, 26.02.2020 - W 6 K 19.411

    Anspruch auf Auskunft über Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster

  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 296/98

    Polizeiliche Untersagung der Naßauskiesung; Berücksichtigung rechtmäßigen …

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2013 - 3 S 2182/11

    Zur Frage der Gewässerunterhaltungspflicht

  • BVerwG, 19.12.2024 - 7 A 14.23

    Chloreinsatz auf LNG-Schiff in Wilhelmshaven rechtmäßig

  • VG Hannover, 01.11.2022 - 12 A 4356/20

    Berechtigtes Interesse; Liegenschaftskataster; Anspruch auf Bereitstellung von …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2014 - 11 A 2122/13

    Erteilung eines Aufnahmebescheids durch Erwerb der Rechtsstellung als …

  • VGH Hessen, 03.11.2010 - 7 B 1704/10

    Eilrechtsschutz gegen eine durch bestandskräftige Erlaubnis zugelassene …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2019 - 8 B 1651/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2025 - 6 A 774/23

    Schmerzensgeld; Ersatz eines immateriellen Schadens; Immaterieller; …

  • OVG Sachsen, 25.08.2014 - 3 A 748/13

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für Alttextilcontainer hier: …

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

  • BVerwG, 15.05.2019 - 7 C 27.17

    Zurückverweisung des Rechtsstreits um das Steinkohlekraftwerk Lünen

  • BVerwG, 10.11.2009 - 9 B 28.09

    FFH-Verträglichkeitsprüfung; erhebliche Beeinträchtigung; Erhaltungsziel; …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12

    Immissionsschutzrecht; FFH-Prüfung; Erweiterung einer Altanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2020 - 2 L 5/18

    Feststellung eines alten Wasserrechts unter Wiederaufgreifen eines früheren …

  • VGH Bayern, 23.10.2020 - 8 ZB 20.1178

    Wasserrechtliche Gestattung zur Benutzung einer Stau- und Triebwerksanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 517/02

    Feststellung wasserrechtlicher Altrechte; Entbehrlichkeit der Erlaubnis oder …

  • VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293

    Genehmigungspflicht einer Anlagenänderung nach altem Recht

  • VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 153/11

    Gerichtliche Feststellung eines "alten Wasserrechts"; Kenntnis der Behörde vom …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2026 - 3 L 162/24

    Anfechtung der Planfeststellung einer Wasserkraftanlage - Antrag auf Zulassung …

    Es ist anerkannt, dass die Auswirkungen umgesetzter Vorhaben und bisherige Nutzungen bei der Feststellung des Ist-Zustands als Vorbelastung zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 - juris Rn. 44;… Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - juris Rn. 220; vgl. auch Beschluss des Senats vom 22. April 2025 - 3 L 6/24 - juris Rn. 9 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2026 - 3 S 2350/25

    Kostenentscheidung bei Teilzulassung der Berufung

    Rn. 33 4. a) aa) Die Frage, ob im Fall der Teilzulassung der Berufung die Kostenentscheidung insgesamt der Schlussentscheidung vorzubehalten ist (…so etwa: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.03.2024 - 13 S 196/23 -, juris Rn. 56 ;… OVG NRW, Beschl. v. 25.02.2020 - 1 A 3655/18 -, juris Rn. 14;… Bay. VGH, Beschl. v. 11.07.2022 - 10 ZB 22.30673 -, juris Rn. 7 und v. 31.03.2003 - 12 ZB 03.94 -, juris Rn. 8;… Sächs. OVG, Beschl. v. 07.03.2014 - 3 A 798/13 -, juris Rn. 27; OVG S.-Anh., Beschl. v. 22.04.2025 - 3 L 6/24 -, juris Rn. 88, juris;… Roth, in BeckOK VwGO, 76. Ed. 01.01.2026, § 124a Rn. 83;… Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 17. Aufl. 2026, Vor § 154 Rn. 7;… Dittrich, in: Bader/Bundschuh/Dittrich/Funke-Kaiser/Marfeldt/Neumann/Stuhlfauth, VwGO, 9. Aufl. 2026, § 154 Rn. 3) oder ob hinsichtlich des abgelehnten Teils eine (Teil-)Kostenentscheidung zu treffen ist (…so etwa: BVerwG, Beschl. v. 29.06.2009 - 10 B 60.08 -, juris Rn. 9 und v. 10.11.1980 - 1 B 802.80 -, juris Rn. 7 [jeweils für eine nur teilweise erfolgreiche Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision];… OVG Brem., Beschl. v. 23.06.2023 - 2 LA 465/21 -, juris Rn. 36;… Bay. VGH Beschl. v. 05.03.2020 - 4 ZB 19.1883 -, juris Rn. 10 und v. 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529 -, juris Rn. 47;… Kautz, in: Fehling/Kastner/Störmer, VwR, 5. Aufl. 2021, § 124a Rn. 105;… Stuhlfauth, in: Bader/Bundschuh/Dittrich/Funke-Kaiser/Marfeldt/Neumann/Stuhlfauth, VwGO, 9. Aufl. 2026, § 124a Rn. 99), wird unterschiedlich beantwortet.
  • VG Sigmaringen, 28.11.2025 - 10 K 3201/23

    Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht bei Rindern mit herkömmlichen Ohrmarken; …

    Das Effektivitätsprinzip lässt den Behörden des Mitgliedstaats bei unionsrechtswidrigen Verwaltungsakten, die keine Geldleistung gewähren, regelmäßig noch Raum für eine Ermessensausübung unter Berücksichtigung des auch aus dem Unionsrechtsverstoß folgenden öffentlichen Interesses an einer Rücknahme ( VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23.03.2020 - 12 S 299/19 -, juris Rn. 24 unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 13.01.2004 - C-453/00 - Kühne u. Heitz -, juris Rn. 24 …und vom 12.02.2008 - C2/06 - Kempter -, juris Rn. 37; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 06.10.2015 - C-69/14 - Tarsia -, juris Rn. 28 ff.; auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.04.2025 -3 L 6/24 -, juris Rn. 34 f.;… zum Ganzen außerdem Müller, in: BeckOK, VwVfG, 68. Edition 2025, § 48 Rn. 130 f.; 139).
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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026 - 3 L 6/24   

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OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026 - 3 L 6/24 (https://dejure.org/2026,21980)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.07.2026 - 3 L 6/24 (https://dejure.org/2026,21980)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Juli 2026 - 3 L 6/24 (https://dejure.org/2026,21980)
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Volltextveröffentlichung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 BNatSchG, § 23 Abs 2 NatSchG ST, Art 6 Abs 2 EWGRL 43/92, Art 6 Abs 3 EWGRL 43/92, Art 4 S 1 Buchst a Nr i EGRL 60/2000
    Beurteilungsmaßstab für FFH-Verträglichkeitsprüfung und Prüfung des Verschlechterungsverbots nach der WRRL bei der Entscheidung über die Rücknahme einer wasserrechtlichen Erlaubnis - Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026 - 3 L 6/24
    Rn. 53 Der Gerichtshof hat entschieden, dass vor der Projektgenehmigung die Prüfung der Einhaltung der in Art. 4 der WRRL vorgesehenen Pflichten durchzuführen ist (…Urteil vom 1. Juni 2017 -C-529/15 [ECLI:EU:C:2017:419]-Rn. 39; Urteil vom 28. Mai 2020 -C-535/18 [ECLI:EU:C:2020:391] -Rn.75).

    Ist jedoch die betreffende Qualitätskomponente im Sinne von Anhang V bereits in der niedrigsten Klasse eingeordnet, stellt jede Verschlechterung dieser Komponente eine "Verschlechterung des Zustands" eines Oberflächenwasserkörpers i.S. des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i WRRL dar (EuGH…, Urteil vom 1. Juli 2015 -C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] -Rn. 69).Die zuständigen Behörden sind nach Art. 4 der WRRL verpflichtet, im Lauf des Projektgenehmigungsverfahrens, und somit vor dem Erlass einer Entscheidung, zu prüfen, ob das Projekt negative Auswirkungen auf die Gewässer haben kann, die den Pflichten zuwiderliefen, die Verschlechterung des Zustands der Oberflächen-und Grundwasserkörper zu verhindern und diesen Zustand zu verbessern (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Mai 2020 -C-535/18 [ECLI:EU:C:2020:391] -Rn. 76).

    In diesem Zusammenhang enthält Art. 4 Abs. 1 lit. a) Ziff. i) -iii) WRRL nicht nur einen materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstab, sondern auch eine Vorgabe für das behördliche Zulassungsverfahren(vgl. die Vorlagefrage des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren des Gerichtshofs C-535/18 [ECLI:EU:C:2020:391], Urteil vom 28. Mai 2020, Rn.48).

    Unverzichtbar ist dabei, dass die angewandten Bewertungskriterien definiert werden und ihr fachlicher Sinngehalt nachvollziehbar dargelegt wird (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 -9 A 7.15 [E-CLI:DE:BVerwG:2016:280416U9A7.15.0] -Rn.19).Die Auswirkungen eines Projekts auf den Zustand der betroffenen Wasserkörper müssen die für die Beurteilung erforderlichen Informationen umfassen (in diesem Sinne: Urteil des Gerichtshofs vom 28. Mai 2020 -C-535/18 [ECLI:EU:C:2020:391]-Rn.84).

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026 - 3 L 6/24
    Ist jedoch die betreffende Qualitätskomponente im Sinne von Anhang V bereits in der niedrigsten Klasse eingeordnet, stellt jede Verschlechterung dieser Komponente eine "Verschlechterung des Zustands" eines Oberflächenwasserkörpers i.S. des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i WRRL dar (EuGH, Urteil vom 1. Juli 2015 -C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] -Rn. 69).Die zuständigen Behörden sind nach Art. 4 der WRRL verpflichtet, im Lauf des Projektgenehmigungsverfahrens, und somit vor dem Erlass einer Entscheidung, zu prüfen, ob das Projekt negative Auswirkungen auf die Gewässer haben kann, die den Pflichten zuwiderliefen, die Verschlechterung des Zustands der Oberflächen-und Grundwasserkörper zu verhindern und diesen Zustand zu verbessern (…Urteil des Gerichtshofs vom 28. Mai 2020 -C-535/18 [ECLI:EU:C:2020:391] -Rn. 76).

    Auch der Gerichtshof (Urteil vom 1. Juli 2015 -C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] -Rn.59)geht davon aus, dass bei der Beurteilung der Verschlechterung einer Qualitätskomponente i.S. des Anhangs V der WRRL grundsätzlich darauf abzustellen ist, ob ein Abfallen unter das der aktuellen Klasse entsprechende Niveau zu erwarten ist.

    Vielmehr sieht die Regelung gemäß Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii und iii WRRL auch vor, dass die Mitgliedstaaten alle Oberflächengewässer verbessern mit dem Ziel, einen guten Zustand der Gewässer zu erreichen (Verbesserungspflicht, Urteil des Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 -C 461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] -Rn.39).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 6 der WRRL, dass die Pflicht, die Verschlechterung des Zustands der Oberflächenwasserkörper zu verhindern, auch die Pflicht umfasst, eine vorübergehende Verschlechterung des Zustands dieser Wasserkörper zu verhindern.

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026 - 3 L 6/24
    Denn die unveränderte Fortsetzung der Erlaubnis erfüllt von vornherein nicht den Tatbestand der Verschlechterung (in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 -7 C 25.15 [E-CLI:DE:BVerwG:2017:021117U7C25.15.0] -Rn. 49).

    Rn. 58 Auch im Hinblick auf die Prüfung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots ist der Ist-Zustand des Gewässers mit dem Zustand nach der Verwirklichung des Projekts zu vergleichen.Dabei ist grundsätzlich als Ist-Zustand der aktuelle Gewässerzustand im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 -7 C 25.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017: 021117U7C25.15.0] Rn.50-).

    Die Annahme, dass bei einer Anschlusserlaubnis auf den Ist-Zustand nach Maßgabe der von der bislang genehmigten Anlage ausgehenden Auswirkungen abzustellen ist, beruht darauf, dass der Zustand des Gewässers bei gleichbleibenden Auswirkungen des Anlagenbetriebs unverändert bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2017, a.a.O. Rn.49).

  • EuGH, 10.11.2022 - C-278/21

    AquaPri - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026 - 3 L 6/24
    Rn. 27 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 10. November 2022 -C-278/21 [ECLI:EU:C:2022:864] -Rn. 35 m.w.N.) liegt allerdings nur dann ein neues Projekt vor, das gemäß Art. 6 Abs. 3 Satz1 der FFH-RL einer Prüfung zu unterziehen ist, wenn zwischen der genehmigten und der fortgeführten Tätigkeit keine Kontinuität und Identität besteht, insbesondere was die Art dieser Tätigkeiten sowie die Orte und Umstände ihrer Ausführung betrifft.Eine Kontinuität und Identität einer genehmigten Tätigkeit, die in diesem Sinne eine FFH-Verträglichkeitsprüfung entbehrlich machen würde, hält der Senat nicht für gegeben.

    Eine solche Prüfung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 10. November 2022 -C-278/21 [E-CLI:EU:C:2022:864] -) erforderlich, wenn die der Ausgangsgenehmigung vorangegangene FFH-Prüfung unzureichend war und diese Genehmigung den Weiterbetrieb von einer durch das innerstaatliche Recht vorgesehenen erneuten Genehmigung abhängig macht.

    Rn. 49 Allerdings hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. November 2022 (-C 278/21 [ECLI:EU:C:2022:864] -Rn.38) darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL und insbesondere die in Satz 1 dieser Bestimmung vorgesehene Prüfungspflicht zu beachten haben und es daher nicht sein darf, dass aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtung keine Rechtsfolgen abgeleitet werden können, wenn er von der zuständigen nationalen Behörde oder dem zuständigen nationalen Gericht in einer endgültigen Entscheidung festgestellt werden sollte.

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026 - 3 L 6/24
    Die Auswirkungen bereits umgesetzter Vorhaben oder bisheriger Nutzungen sind nicht in die Summationsprüfung einzustellen, sondern der Vorbelastung zuzuordnen und bei der Ermittlung des Ist-Zustands zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 -7 A 2.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:090217U7A2.15.0] -Rn. 220; Urteil vom 15. Mai 2019 -7 C 27.17 [E-CLI:DE:BVerwG:2019:150519U7C27.17.0]-Rn.44).Vorbelastungen sind allerdings kein Gesichtspunkt, der den Zeitpunkt für die Ermittlung des Ist-Zustands bestimmt.

    Die Ausweisung besonderer Schutzgebiete nach der Habitatrichtlinie dient nicht nur zur Wahrung, sondern auch zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der natürlichen Lebensräume und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse (so BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 -7 A 2.15 [E-CLI:DE:BVerwG:2017:090217U7A2.15.0] -Rn.422 unter Bezugnahme auf den 6.Erwägungsgrund der FFH-RL sowie EU-Kommission, Natura 2000 -Gebietsmanagement, S.16 f. und die Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Gebietsschutz in Vogelschutzgebieten, Urteil vom 13. Dezember 2007 -C-418/04 [E-CLI:EU:C:2007:780] -).

  • BVerwG, 15.05.2019 - 7 C 27.17

    Zurückverweisung des Rechtsstreits um das Steinkohlekraftwerk Lünen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026 - 3 L 6/24
    In der nationalen Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass als Ist-Zustand grundsätzlich der Zustand zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung unter Berücksichtigung der Vorbelastungen zu ermitteln ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2019 -7 C 27.17 [E-CLI:DE:BVerwG:2019:150519U7C27.17.0]-Rn. 22 und 44; HessVGH, Urteil vom 16. April 2024 -4 A 2622/19 [ECLI:DE:VGHHE:2024:0416.4A2622.19.00] -Rn.112 und 115).

    Die Auswirkungen bereits umgesetzter Vorhaben oder bisheriger Nutzungen sind nicht in die Summationsprüfung einzustellen, sondern der Vorbelastung zuzuordnen und bei der Ermittlung des Ist-Zustands zu berücksichtigen (BVerwG…, Urteil vom 9. Februar 2017 -7 A 2.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:090217U7A2.15.0] -Rn. 220; Urteil vom 15. Mai 2019 -7 C 27.17 [E-CLI:DE:BVerwG:2019:150519U7C27.17.0]-Rn.44).Vorbelastungen sind allerdings kein Gesichtspunkt, der den Zeitpunkt für die Ermittlung des Ist-Zustands bestimmt.

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11 …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026 - 3 L 6/24
    Durch die Beachtung dieses Grundsatzes lässt sich verhindern, dass Handlungen der Verwaltung, die Rechtswirkungen entfalten, unbegrenzt in Frage gestellt werden können (Urteil des Gerichtshofs vom 19. Juni 2006 -C-392/04 [ECLI:EU:C:2006:586] - Rn.51).

    Andererseits darf im Hinblick auf das Effektivitätsprinzip ("effet utile") der Vollzug von Unionsrecht nach den Bestimmungen des nationalen Rechts die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2006 - C-392/04 und C-422/04 [ECLI:EU:C:2006:586] -Rn.57).

  • BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19

    Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026 - 3 L 6/24
    Gleichwohl spricht die große Bedeutung der FFH-Verträglichkeitsprüfung, die unionsrechtlich vorgegeben und formalisiert ist (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 -9 A 23.19 [E-CLI:DE:BVerwG:2020:230620U9A23.19.0] -Rn. 48), für die Pflicht, eine unterbliebene FFH-Verträglichkeitsprüfung auch in der vorliegenden Fallgruppe nachzuholen.

    Rn. 63 Allerdings geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass die Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses, der ohne die erforderliche Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot erlassen worden ist, nicht dazu führt, dass die unionsrechtlichen Regelungen nicht mehr in effektiver Weise angewandt werden können (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 -9 A 23.19 [E-CLI:DE:BVerwG:2020:230620U9A23.19.0]-Rn.46).

  • EuGH, 14.01.2016 - C-399/14

    Grüne Liga Sachsen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/43/EWG - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026 - 3 L 6/24
    Die Prüfung nach Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie darf nicht lückenhaft sein und muss vollständige, präzise und endgültige Feststellungen enthalten, die geeignet sind, jeden vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel hinsichtlich der Auswirkungen der in dem betreffenden Schutzgebiet geplanten Arbeiten auszuräumen (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Januar 2016 -C-399/14 [E-CLI:EU:C:2016:10] -Rn.50).

    Das besondere Gewicht der FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt auch in dem Urteil des Gerichtshofs vom 14. Januar 2016 (-C-399/14 [ECLI:EU:C:2016:10] -) zum Ausdruck.

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland - Staatliche Beihilfen - Rückforderung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026 - 3 L 6/24
    Das betrifft etwa Fälle, in denen die EU-Kommission eine staatliche Beihilfe für unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 20. März 1997 -C-24/95 [ECLI:EU:C:1997:163] -).
  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

  • EuGH, 07.11.2018 - C-461/17

    Holohan u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - …

  • EuGH, 01.06.2017 - C-529/15

    Folk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelthaftung - Richtlinie 2004/35/EG - …

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15

    Planfeststellung; Gewerbebetrieb; Fährbetrieb; Klagebefugnis; Existenzgefährdung; …

  • VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19

    Wasserrechtlicher Bescheid betreffend die Entnahme von Grundwasser ist rechtmäßig

  • BVerwG, 19.12.2024 - 7 A 14.23

    Chloreinsatz auf LNG-Schiff in Wilhelmshaven rechtmäßig

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet; …

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss; …

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern, …

  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines …

  • EuGH, 11.04.2013 - C-258/11

    Sweetman u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 - Erhaltung der …

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