Rechtsprechung
| BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 231c StPO; § 263 StGB; § 73 StGB; § 73d StGB; § 421 BGB; § 818 BGB
Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Beurlaubung des Angeklagten (zurückhaltend auszuübendes Ermessen; sorgfältige Abwägung; Prognose; keine Auswirkungen auf den den beurlaubten Angeklagten betreffenden Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch; keine Berücksichtigung des ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Entbindung des Angeklagten und des Verteidigers von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 231c StPO
Strafverfahren: Entbindung des Angeklagten und des Verteidigers von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung - IWW
§ 263 Abs. 1, 2, §§ ... 22, 25 Abs. 2 StGB, § 154a Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 230 Abs. 1, §§ 140, 145 StPO, § 263 Abs. 5 StGB, § 267 Abs. 4 StGB, § 231c StPO, § 261 StPO, § 231c Satz 1 StPO, § 146 StGB, § 267 Abs. 1 Variante 3 StGB, § 269 StGB, § 154a StPO, § 154a Abs. 1 Satz 3 StPO, § 263 StGB, § 488 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 340e Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 253 Abs. 4 HGB, § 24 Abs. 2 StGB, § 53 StGB, § 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 818 Abs. 3 BGB, § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73d Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StGB, § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO, § 73e Abs. 1 StGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 826 BGB, § 840 Abs. 1, §§ 421 ff., §§ 249 ff. BGB, § 421 Satz 2 BGB, §§ 421 ff. BGB
- Wolters Kluwer
Erschleichen von Bankkrediten mit Hilfe gefälschter Einkommensauskünfte; Vermögensminderung infolge der Täuschung als Vermögensschaden; Rücktritt vom versuchten Betrug bei Fehlschlag wegen fehlender Auszahlung des Darlehens
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erschleichen von Bankkrediten mit Hilfe gefälschter Einkommensauskünfte; Vermögensminderung infolge der Täuschung als Vermögensschaden; Rücktritt vom versuchten Betrug bei Fehlschlag wegen fehlender Auszahlung des Darlehens
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)
Beurlaubung des Angeklagten?
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Beurlaubung des Mitangeklagten und seines Verteidigers
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 07.11.2017 - 2 Ss 104/18
- BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1473
- NStZ 2019, 144
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (16)
- BGH, 05.10.1983 - 2 StR 298/83
Abtrennung von Verfahren bei mehreren, wegen derselben Straftat, angeklagten …
Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
Es muss zweifelsfrei feststehen, dass sich die Frage, die in dem betreffenden Verfahrensabschnitt verhandelt werden soll, unter Berücksichtigung aller verfahrensbedeutsamen Umstände, namentlich der Beweislage, als deutlich abgrenzbarer, den abwesenden Angeklagten nicht betreffender Verhandlungsgegenstand darstellt, sodass sich das Ergebnis des in Rede stehenden Verhandlungsteils - wie immer es ausfällt - nicht auf ihn auswirkt (vgl. zur vorübergehenden Abtrennung eines Verfahrens BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 298/83, BGHSt 32, 100, 102).(2) Nach diesen Grundsätzen wird eine Befreiung in der Regel in Betracht kommen, wenn im betreffenden Verhandlungsabschnitt eine andere prozessuale Tat, welche dem beurlaubten Angeklagten nicht zur Last gelegt wird, verhandelt wird (siehe nur BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 298/83, aaO S. 101 f.).
Anders wird es indes liegen, wenn zwischen den verschiedenen Taten ein Zusammenhang besteht und eine für diesen Zusammenhang relevante Tatsache aufgeklärt werden soll (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 298/83, aaO S. 101 f.).
Indes hat es an der Beteiligung des Angeklagten an den Betrugstaten keine Zweifel gehabt; dies hat es als gesichertes Beweisergebnis erachtet, unabhängig davon wie sich die weitere Beweislage in den anderen beiden Tatkomplexen "Führerscheine' und "Falschgeld' darstellen würde (zu einer solchen Konstellation vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 298/83, aaO S. 103).
- BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18
Einziehung des aus der Tat Erlangten (Ausschluss des Erlangten, wenn der Anspruch …
Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
Es ist nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige tatsächliche Verfügungsmacht über die Tatbeute hatte, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen oder Dritte weitergab (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, NStZ-RR 2018, 335, 336 mit weiteren umfangreichen Nachweisen).Die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen lassen die Urteilsergänzung zu (§ 354 Abs. 1 StPO analog; BGH, Urteil vom 28. August 2018 - 1 StR 103/18, NStZ-RR 2018, 335).
- BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15
Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen …
Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
Bankübliche Bewertungsansätze für die Wertberichtigung können im Ausgangspunkt berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, wistra 2016, 228, 229 mwN).Dadurch, dass das "normale' Ausfallrisiko auf die beschriebene Art und Weise eingepreist ist, begegnet es dabei indes regelmäßig keinen Bedenken, den Rückzahlungsanspruch bei einem nicht durch Täuschung erschlichenen Kreditvertrag mit 100 % des ausgereichten Darlehensbetrages zu bewerten (BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, wistra 2016, 228, 229 f. mwN).
- BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18
Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; kein Abzug nach Beuteaufteilung …
Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
Es ist nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige tatsächliche Verfügungsmacht über die Tatbeute hatte, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen oder Dritte weitergab (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, NStZ-RR 2018, 335, 336 mit weiteren umfangreichen Nachweisen). - BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)
Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
Dass in den Fällen II. 1. bis II. 3. der Urteilsgründe der Mittäter bislang nicht identifiziert wurde, steht der Kennzeichnung der Gesamtschuldnerschaft nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, juris Rn. 10 mwN). - BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot
Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
Ein etwaiger Wert dieser Forderung bestimmt sich - wie auch sonst beim Vermögensvergleich - nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise und ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/09 u.a., BVerfGE 126, 170, 229; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 f.) konkret festzustellen und zu beziffern. - BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
Ein etwaiger Wert dieser Forderung bestimmt sich - wie auch sonst beim Vermögensvergleich - nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise und ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/09 u.a., BVerfGE 126, 170, 229; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 f.) konkret festzustellen und zu beziffern. - BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17
Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs …
Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
Die Beschränkung des Rechtsmittels auf die unterbliebene Anordnung einer weitergehenden Einziehung ist wirksam (BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, NJW 2018, 2141 Rn. 4 mwN). - BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18
Betrug (täuschungsbedingte Auszahlung eines Kredits; Vermögensschaden; …
Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
Diesem Antrag entsprach die Kammer mit Beschluss vom 17. Oktober 2017, in welchem sie ankündigte, am nächsten Termin allein die Tatkomplexe "Führerscheine' und "Falschgeld' (vgl. dazu das Urteil vom heutigen Tage in der Sache 3 StR 251/18) verhandeln zu wollen. - BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden; …
Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
Denn bei der Gesamtsaldierung bleiben solche Vermögensmehrungen außer Betracht, die nicht aus der Verfügung resultieren, sondern auf einem anderen rechtlich selbständigen Grund wie etwa einem Versicherungsschutz beruhen (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 54). - BGH, 06.08.2009 - 3 StR 547/08
Gestattung der Entfernung eines Angeklagten von der Teilnahme an der …
- BGH, 30.07.2009 - 3 StR 562/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); Anwesenheit des …
- BGH, 16.02.2012 - 3 StR 462/11
Beurlaubung eines Angeklagten (den Angeklagten nicht betreffender Teil der …
- BGH, 27.06.1984 - 3 StR 176/84
Verurteilung wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellen Handlungen an …
- BGH, 05.12.1995 - 1 StR 140/95
Pflicht zur umfassenden rechtlichen Würdigung des festgestellten Sachverhalts
- BGH, 11.12.1984 - 1 StR 609/84
Mißbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen - Vernehmung von Zeugen in …
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
Eine Berücksichtigung der sich aus § 459g Abs. 4 und 5 StPO ergebenden Vollstreckungshindernisse bereits im Rahmen der materiellen Einziehungsentscheidung ist nicht zulässig (BGH, Urteil vom 04.10.2018 - 3 StR 283/18, juris Rn. 35;… Beschluss vom 06.02.2020 - 5 ARs 20/19, juris Rn. 26). - BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18
Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger …
Dies könnte ? auch bei fortbestehendem Eigentum am Leasinggut und der Zahlungsbereitschaft des gegenüber dem Leasingunternehmen nicht verpflichteten Angeklagten ? zu einem erhöhten Ausfallrisiko, damit zu einer Abwertung des Nominalwerts der Forderung und somit, im Vergleich zum Geldwert der von der Leasinggeberin eingegangen Verpflichtung, zu einem Schaden auf deren Seite führen (vgl. Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, NStZ-RR 2016, 341, 343; BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 4 StR 66/17, aaO; vgl. auch Urteile vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18, juris Rn. 10 f. und 3 StR 283/18, juris Rn. 22).Trotz der vertraglich geschuldeten Anzahlung zu Gunsten des Autohauses kann der Senat der Gesamtheit der Urteilsgründe entnehmen, dass das Sicherungseigentum an dem im Besitz des vertragsuntreuen Darlehensnehmers befindlichen Fahrzeugs angesichts der geringen Differenz zwischen dem Händlerverkaufspreis und dem Nettodarlehensbetrag keine das Ausfallrisiko des Schuldners abdeckende Sicherheit darstellt, die den Minderwert des Rückzahlungsanspruchs vollständig kompensiert (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2016 - 1 StR 437/15, NStZ 2016, 286, 287; vom 4. Oktober 2018 ? 3 StR 283/18, juris Rn. 22).
- BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18
Betrug (täuschungsbedingte Auszahlung eines Kredits; Vermögensschaden; …
Insgesamt vereinnahmte der Angeklagte 55.500 EUR, von denen er 20.400 EUR an den gesondert verfolgten A. (vgl. das Urteil vom heutigen Tag in der Sache - 3 StR 283/18) und 16.600 EUR an den unbekannten Mittelsmann weitergab.
- BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19
Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem …
Nach dem insoweit maßgeblichen Sinn der Revisionsbegründung hat die Beschwerdeführerin zu erkennen gegeben, dass sie sich allein gegen die Strafzumessung sowie die Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wendet, indes die auf §§ 73, 73c StGB gestützten Einziehungsentscheidungen nicht angreift; diese sind somit wirksam von dem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. Senat, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, StV 2019, 17; vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18, juris Rn. 32 ff., BGH…, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, juris Rn. 5 jeweils mwN). - BGH, 16.12.2021 - 4 StR 61/21
Betrug (Vermögensschaden); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit)
Das Landgericht hat die Vermögensschäden der kreditgebenden Banken im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB zutreffend unter Zugrundelegung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Darlehensgewährungen zu beachtenden Grundsätze (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, wistra 2013, 268; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349; Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18, NStZ 2019, 144) ermittelt und hierfür im Wege einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Werte der jeweiligen Darlehensrückzahlungsansprüche der Banken gegen die Konzerngesellschaften der H. Gruppe zum Zeitpunkt der Vermögensverfügungen durch Schätzung bestimmt. - BGH, 19.05.2021 - 1 StR 496/20
Betrug (Vermögensschaden wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen: kein …
Erforderlich für die konkrete Feststellung des Werts der Rückzahlungsansprüche (nebst Zinsforderungen) im Zeitpunkt der Vermögensverfügungen sind vielmehr das vorhandene Unternehmensvermögen und die zu prognostizierende Unternehmensentwicklung (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13 Rn. 20), die - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - nach wirtschaftswissenschaftlichen Bewertungsverfahren beziffert und in den Urteilsgründen dargelegt werden müssen (vgl. BVerfGE 126, 170, 224 f., 230 f.; 130, 1, 47 f.; BGH, Urteile vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18 Rn. 22 …und vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18 Rn. 10;… Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13 Rn. 20;… vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10 Rn. 12 …und vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12 Rn. 16). - BGH, 18.12.2019 - 1 StR 402/19
Betrug (Vermögensschaden: Bestimmung bei betrügerisch erlangter …
a) Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB ist die Vermögensminderung infolge der Täuschung, also der Unterschied zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der täuschungsbedingten Vermögensverfügung (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 395/19 Rn. 11; Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18 Rn. 22).Es ist grundsätzlich zu ermitteln, was die Rückzahlungsforderung am Markt wert ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18 Rn. 22).
- BGH, 20.08.2025 - 3 StR 580/24
Schuldspruch wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …
Dabei kann dahinstehen, ob die Strafkammer der ihr durch § 231c Satz 1 Halbsatz 2 StPO auferlegten Pflicht zur vorsichtigen Vorausschau genügt hat, ob tatsächlich auszuschließen sei, dass nicht doch Verfahrensstoff verhandelt werde, der sich - wenn auch nur mittelbar - auf den den beurlaubten Angeklagten betreffenden Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch auswirken könne (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18, BGHR StPO § 231c Betroffensein 5 Rn. 15 mwN).Denn (erst) wenn der in Abwesenheit erörterte Verfahrensstoff die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe nicht, auch nicht nur mittelbar (…hierzu beispielsweise BGH, Beschlüsse vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 9 Rn. 16;… vom 9. August 1989 - 3 StR 535/88, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 17; vom 11. Dezember 1984 - 1 StR 609/84, juris;… vom 22. Mai 1979 - 1 StR 158/79, juris Rn. 1), berührt und damit keinen auch nur potentiellen Einfluss auf den ihn betreffenden Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch haben kann, ist denkgesetzlich ausgeschlossen, dass das Urteil auf der Abwesenheit während dieses Verhandlungsteils beruht (BGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18, NZWiSt 2019, 225, 226;… Beschlüsse vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 9 Rn. 16;… vom 31. Juli 1992 - 4 StR 250/92, BGHR StPO § 338 Beruhen 1;… MüKoStPO/Arnoldi, 2. Aufl., § 231c Rn. 20;… NK-StPO/Nestler, § 231c Rn. 24, 25).
- BGH, 27.07.2021 - 3 StR 203/21
Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer …
Ihr steht nicht entgegen, dass nicht alle Tatbeteiligten identifiziert worden sind; der individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es nicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18, NZWiSt 2019, 225, 229;… Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, juris Rn. 10 mwN). - BGH, 24.06.2020 - 3 StR 100/20
Einziehungsentscheidung (ergänzende Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung)
Dem steht nicht entgegen, dass eine entsprechende Einziehungsentscheidung gegen die Gesellschaft im Urteil nicht getroffen wurde (vgl. Senat NStZ-RR 2018, 335, 336, 337; Senat, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18 - juris Rdn. 39; Senat…, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18 - juris Rdn. 29; Senat…, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 24/19 - juris Rdn. 3).'. - BGH, 10.11.2020 - 3 StR 308/20
Berichtigung des Urteilstenors (Mittäterschaft; Gesamtschuldnerschaft bei …
- BGH, 19.05.2021 - 1 StR 528/20
Betrug (Vermögensschaden wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen: kein …
- BGH, 15.07.2021 - 6 StR 182/21
Betrug (Vermögensverfügung; Vermögensschaden: schadensgleiche …
- KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20
Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und …
- BGH, 06.03.2019 - 3 StR 30/19
Ergänzung der Einziehungsanordnung um die gesamtschuldnerische Haftung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".