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Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 22.10.2002

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 15.02.2002 - 3 Ta 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3494
LAG Baden-Württemberg, 15.02.2002 - 3 Ta 5/02 (https://dejure.org/2002,3494)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.02.2002 - 3 Ta 5/02 (https://dejure.org/2002,3494)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 (https://dejure.org/2002,3494)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    TzBfG § 8; ; ArbGG § ... 12 Abs. 7; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 2; ; GKG § 1 Abs. 4; ; GKG § 12 Abs. 1; ; GKG § 12 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 15; ; GKG § 17 Abs. 3; ; ZPO § 3; ; ZPO § 9; ; ZPO § 894

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung bei einem Antrag nach § 8 TzBfG auf Herabsetzung der Arbeitszeit; keine Anwendung von § 12 Abs. 7 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung bei Antrag auf Herabsetzung der Arbeitszeit; Auslegung von Prozesshandlungen; Anwendbarkeit von § 12 Abs. 7 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung ; Begrenzter Kontrahierungszwang; Anspruch auf Abgabe einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 325
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 5 Ta 10/09

    Antrag auf Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und Verteilung …

    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der bislang für Streitwertbeschwerden zuständigen 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts eine vermögensrechtliche Streitigkeit (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250) und entsprechend zu bewerten.
  • LAG München, 21.02.2003 - 8 Ta 61/02

    Gegenstandswert/Streitwert, Teilzeit, Arbeitszeitverringerung

    In derartigen Streitigkeiten werden keine wiederkehrenden Ansprüche gem. § 12 Abs. 7 S. 2 ArbGG geltend gemacht (so auch LAG Baden-Württemberg vom 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA RR 2002, 325), sondern es soll die Abgabe der Willenserklärung des Arbeitgebers zur Herbeiführung des erstrebten Änderungsvertrages auf verkürzte und/oder verteilte Arbeitszeit erzwungen werden.

    Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Baden-Württemberg (Beschluss vom 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA RR 2002, 325), Berlin (Beschluss vom 4. September 2001 - 17 Ta 6121/01 - LAGE § 3 ZPO Nr. 13), Düsseldorf (Beschluss vom 12. November 2001 - 7 Ta 375/01 - NZA RR 2002, 103), Frankfurt (Beschluss vom 28. November 2001 - 15 Ta 361/01 - NZA 2002, 404), Hamburg (Beschluss vom 8. November 2001 - 6 Ta 24/01 - LAGE TzBfG § 8 Nr. 4), Hessisches Landesarbeitsgericht (Beschluss vom 28. November 2001 - 15 Sa 361/01 - LAGE § 3 ZPO Nr. 15), Köln (Beschluss vom 5. März 2002 - 10 Ta 50/02 - DB 2002, 1280), Niedersachsen (Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 17 Ta 396/01 - NZA RR 2002, 550), Schleswig-Holstein (Beschluss vom 13. November 2001 - 3 Ta 161/01 - LAG Report 2002, 59) sowie außer den bereits genannten Beiträgen auch noch auf Ennemann (NZA 2001, 1190), Rolfs (RdA 2001, 129) und Hanau (NZA 2001, 1168) verwiesen.

    Nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten sind solche, die nicht auf Geld oder Geldeswert gerichtet sind und nicht aus vermögensrechtlichen Verhältnissen entspringen, wobei es dabei auf die Rechtsnatur des Anspruchs, der geltend gemacht wird, ankommt (Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 3385 und Ersterer noch in Anmerkung zu EzA § 64 ArbGG Nr. 28, jeweils mit weiteren Nachweisen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erwägt in seiner Entscheidung vom 15. Februar 2002 (a. a. O.) zwar eine nicht vermögensrechtliche Streitigkeit, entscheidet sich jedoch letztlich dann doch dafür, den Ansprüchen aus § 8 TzBfG einen vermögensrechtlichen Charakter zuzubilligen, weil es sich um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis handle.

  • LAG Baden-Württemberg, 04.01.2008 - 3 Ta 259/07

    Streitwert bei Teilzeitverlangen

    Das Teilzeitverlangen ist aber eine vermögensrechtliche Streitigkeit (vgl. Beschluss der Kammer vom 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2003 - 4 Ta 190/02

    Anspruch auf Teilzeit - Streitwert

    Die Beschwerdekammer folgt damit der einhelligen Auffassung aller Landesarbeitsgerichte (LAG Köln, Beschl. v. 5. März 2002 - 10 Ta 50/02 -, MDR 2002, 1257; LAG Frankfurt, Beschl. v. 28. November 2001 - 15 Ta 361/01 -, LAGE § 3 ZPO Nr. 15;… LAG Berlin, Urt. v. 18. November 2002 - 19 Sa 1982/01 - NZA-RR 2002, 401; LAG Hamburg, Beschl. v. 8. November 2001 - 6 Ta 24/01 - LAGE § 8 ZTBFG Nr. 4, im Ergebnis ähnlich LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325).
  • ArbG Nürnberg, 05.08.2003 - 9 Ca 4096/03

    Beschäftigungsanspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

    Vertreten wird auch, sich nicht vom Streitwert der Änderungskündigung leiten zu lassen, sondern den Streitwert allein unter Anwendung der §§ 12 Abs. 1 GKG, 3 ZPO festzusetzen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.02.2002, NZARR 2002, S. 325, 326).
  • ArbG Nürnberg, 28.11.2003 - 14 Ga 114/03

    Anspruch der Arbeitnehmerin auf Reduzierung der Arbeitszeit gem. § 8 TzBfG auch …

    Also Festsetzung der 36-fachen Vergütungsdifferenz, jedoch begrenzt auf den Vierteljahresverdienst nach § 12 Abs. 7 ArbGG (vgl. LAG Nürnberg vom 12.09.2003, Az. 9 Ta 127/03, zur Veröffentlichung vorgesehen; LAG Niedersachsen, NZA 2002, S.1303;… LAG Hamburg, NZA 2002, S. 1303; LAG Berlin NZA-RR, 2002 S.104; LAG Hessen, MDR 2002, S.891;… Meinel/Heyn/Herms, Komm-TzBfG, § 8 Rz. 126; Rolfs, Komm-TzBfG, § 8 Rz.59; a.A. LAG Düsseldorf, NZA-RR 2002, S.103;… Kliemt, NZA 2001, S. 63, 68;… Straub, NZA 2001, S. 919, 925; LAG Baden-Württemberg, NZA-RR 2002, S. 325 f.; LAG München, NZA-RR 2003, S.382 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2010 - 5 Ta 83/10

    Streitwertfestsetzung - Antrag auf Arbeitszeitverringerung und Verteilung der …

    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts als vermögensrechtliche Streitigkeit angesehen worden (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250; 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 5 Ta 112/10

    Streitwertfestsetzung - Antrag auf Arbeitszeitverringerung und Verteilung der …

    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts als vermögensrechtliche Streitigkeit angesehen worden (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250; 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 5 Ta 128/10

    Streitwert - Reduzierung der täglichen Arbeitszeit

    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts als vermögensrechtliche Streitigkeit angesehen worden (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250; 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 5 Ta 133/09

    Streitwert - Reduzierung der Arbeitszeit und Verteilung auf einzelne Wochentage - …

    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der bislang für Streitwertbeschwerden zuständigen 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts eine vermögensrechtliche Streitigkeit (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250) und entsprechend zu bewerten.
  • LAG Baden-Württemberg, 18.02.2010 - 5 Ta 26/10

    Streitwert - Verringerung der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit und deren …

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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11303
LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02 (https://dejure.org/2002,11303)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22.10.2002 - 3 Ta 5/02 (https://dejure.org/2002,11303)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 3 Ta 5/02 (https://dejure.org/2002,11303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    SGB IX § 85; ; BGB § ... 626; ; ZPO § 148; ; ZPO § 252; ; ZPO § 269; ; ZPO § 586 Abs. 2 Satz 2; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 13 Abs. 3; ; SchwbG § 18 Abs. 3; ; SchwbG § 21 Abs. 5; ; SchwbG § 18 Abs. 4; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 78 Satz 2; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Schwerbehinderter; Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens; Wirksamkeit der Zustimmung des Integrationsamtes; Ermessensfehler bei Aussetzung; Vorgreiflichkeit der Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02
    aa) Einigkeit besteht darüber, dass die Arbeitsgerichte an eine von dem Integrationsamt, der früheren Hauptfürsorgestelle, erteilte Zustimmung gebunden sind, auch wenn diese noch nicht bestandskräftig ist (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. November 1980, AP § 12 SchwbG Nr. 7; Urteil vom 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - EzA § 1 Kündigungsschutzgesetz SchwbG personenbedingte Kündigung Nr. 10 = NJW 1992, 1073).

    aaa) Während das Bundesarbeitsgericht in seiner früheren Rechtsprechung (BAG…, Urt. vom 25.11.1980, EzA § 580 ZPO Nr. 1 = AP Nr. 7 zu § 12 SchbG) angenommen hat, es bestehe ggf. gemäß § 148 ZPO eine Verpflichtung des Arbeitsgerichts zur Aussetzung, solange über die Anfechtung der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle - nach neuem Recht des Integrationsamtes - zu der Kündigung noch nicht rechtskräftig entschieden ist, geht das Bundesarbeitsgericht in seiner neueren Rechtsprechung (BAG, Urt. vom 26.09.1991 - 2 AZR 132/91 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 10, m. Anm. von Raab) davon aus, dass es ggf. im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitsgerichts steht, den Rechtsstreit gemäß § 148 ZPO aussetzen, wenn es die Kündigung für sozial gerechtfertigt hält.

    Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 26. September 1991 (a.a.O. unter IM 2. der Gründe) unter anderem ausgeführt:.

    Liegt damit die Aussetzung des Kündigungsschutzprozesses nach § 148 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Zustimmung im pflichtgemäßen (…vgl. hierzu z.B. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., Einleitung Rn. 33; LAG München, Beschluss vom 22. Februar 1989-7 Ta 25/89 - LAGE § 148 ZPO Nr. 20) Ermessen der Gerichte für Arbeitssachen, sind entsprechend dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 1991 (a.a.O.) die Nachteile einer langen Verfahrensdauer und die hieraus für die Parteien entstehenden Folgen abzuwägen gegenüber dem vorrangigen Zweck der Aussetzung, einander widersprechende Entscheidungen in parallel geführten Prozessen zu verhindern.

  • BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80

    Restitutionsgrund des ZPO

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02
    In allen anderen Fällen hat die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle Tatbestandswirkung und muss von den Gerichten für Arbeitssachen hingenommen werden (insoweit zutreffend das BAGE 34, 275, 279 f. = AP Nr. 7 zu § 12 SchwbG, zu II 2. c) der Gründe).

    Wird nach rechtskräftiger Abweisung der Kündigungsschutzklage die Zustimmung versagt, so kann der Schwerbehinderte gemäß § 580 Nr. 6 ZPO im Wege der Restitutionsklage die Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils erreichen (BAGE 34, 275 = AP a.a.O.).

  • LAG Köln, 19.12.1995 - 13 Sa 928/95

    Kündigung: Krankheitsbedingte Kündigung - langanhaltende Krankheit - Anspruch auf …

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02
    Soweit bei der Interessenabwägung im Rahmen der Aussetzungsentscheidung teilweise generell auch die Erfolgsaussichten der Anfechtung der Zustimmung des Integrationsamtes berücksichtigt werden (LAG Köln, Urteil vom 21. Juni 1996 - 11 Sa 260/96 RzK IV 8 a Nr. 41; LAG Köln, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 13 Sa 928/95 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 22), kann dahingestellt bleiben, ob dem zu folgen ist.
  • LAG München, 22.02.1989 - 7 Ta 25/89

    Beschleunigungsgrundsatz; Doppeltprüfung

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02
    Liegt damit die Aussetzung des Kündigungsschutzprozesses nach § 148 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Zustimmung im pflichtgemäßen (…vgl. hierzu z.B. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., Einleitung Rn. 33; LAG München, Beschluss vom 22. Februar 1989-7 Ta 25/89 - LAGE § 148 ZPO Nr. 20) Ermessen der Gerichte für Arbeitssachen, sind entsprechend dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 1991 (…a.a.O.) die Nachteile einer langen Verfahrensdauer und die hieraus für die Parteien entstehenden Folgen abzuwägen gegenüber dem vorrangigen Zweck der Aussetzung, einander widersprechende Entscheidungen in parallel geführten Prozessen zu verhindern.
  • LAG Köln, 21.06.1996 - 11 Sa 260/96

    Kündigung: Mitverursachung der zur Kündigung führenden Erkrankung durch den …

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02
    Soweit bei der Interessenabwägung im Rahmen der Aussetzungsentscheidung teilweise generell auch die Erfolgsaussichten der Anfechtung der Zustimmung des Integrationsamtes berücksichtigt werden (LAG Köln, Urteil vom 21. Juni 1996 - 11 Sa 260/96 RzK IV 8 a Nr. 41; LAG Köln, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 13 Sa 928/95 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 22), kann dahingestellt bleiben, ob dem zu folgen ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 01.06.1989 - 11 Ta 14/89

    Aussetzung einer Kündigungsschutzklage bei Streit um Wirksamkeit der Zustimmung …

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02
    Im vorliegend in Rede stehenden Fall sei jedoch jede andere Entscheidung als die Aussetzung ermessensfehlerhaft (ebenso: BAG, Urteil vom 25. November 1980 EzA § 580 ZPO Nr. 1; LAG Köln, Beschluss vom 17.3.1992, LAGE § 148 ZPO Nr. 24; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Juni 1989 -11 Ta 14/89 - nicht veröffentlicht; Dörner § 21 Anm. V 3.;… GK/SchwbG/Steinbrück, § 18 Rn. 186, 193).
  • LAG Hamm, 19.12.1985 - 8 Ta 9/85

    Vorfragenkompetenz der Verwaltungsgerichte bei der Kündigung Schwerbehinderter …

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02
    Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass sich gegen die Zweigleisigkeit des Rechtsweges und die hierdurch bedingte Verlängerung der Zeit bis zu einer abschließenden Entscheidung über die Wirksamkeit einer Kündigung im Hinblick auf das sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ergebende Gebot des effektiven Rechtsschutzes verfassungsrechtliche Bedenken ergeben (vgl. hierzu auch LAG Hamm, Beschluss vom 19. Dezember 1985 - 8 Ta 9/85 - LAGE Art. 101 GG Nr. 1;… Gramer, SchwbG, 4. Aufl. 1992, § 15 Rn. 21).
  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85

    Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung …

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02
    Dieses kann sich allerdings auf eine Verpflichtung hin reduzieren, wenn eine Sachentscheidung nicht möglich ist, weil deren Voraussetzungen im vorliegenden Verfahren nicht geklärt werden können (BGHZ 16, 124, 138: Aufrechnung im ordentlichen Rechtsweg mit einer öffentlichrechtlichen Gegenforderung, die klageweise nur im Verwaltungsrechtsweg geltend gemacht werden kann; BGH Urteil vom 19. Februar 1996 - VIII ZR 91/85 - NJW 1986, 1744: Vereinbarung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer, dass die Aufklärung von Sachmängeln in ihrem Verhältnis zueinander ausgeschlossen und ihre gegenseitigen Ansprüche von der Entscheidung im Gewährleistungsprozess zwischen Leasingnehmer und Lieferanten abhängig sein soll).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02
    Ihnen obliegt nur die Kontrolle, ob ein nichtiger Verwaltungsakt vorliegt (vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Oktober 1996, NZA 1997, 373).
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02
    Dieses kann sich allerdings auf eine Verpflichtung hin reduzieren, wenn eine Sachentscheidung nicht möglich ist, weil deren Voraussetzungen im vorliegenden Verfahren nicht geklärt werden können (BGHZ 16, 124, 138: Aufrechnung im ordentlichen Rechtsweg mit einer öffentlichrechtlichen Gegenforderung, die klageweise nur im Verwaltungsrechtsweg geltend gemacht werden kann; BGH Urteil vom 19. Februar 1996 - VIII ZR 91/85 - NJW 1986, 1744: Vereinbarung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer, dass die Aufklärung von Sachmängeln in ihrem Verhältnis zueinander ausgeschlossen und ihre gegenseitigen Ansprüche von der Entscheidung im Gewährleistungsprozess zwischen Leasingnehmer und Lieferanten abhängig sein soll).
  • BAG, 17.02.1982 - 7 AZR 846/79

    Erfüllungsmodalitäten für die nach SchwbG § 12 erforderliche Zustimmung zur …

  • LAG Köln, 17.03.1992 - 10 Ta 4/92

    Schwerbehinderte - Kündigungsschutz - Aussetzung des arbeitsgerichtlichen …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.1978 - 1 Ta 52/78

    Kündigungsschutzklage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • LAG Düsseldorf, 06.05.1993 - 7 Ta 89/93

    Arbeitsgerichtsverfahren: Umfang der Verfahrensbeschwerde

  • LAG Köln, 03.02.1997 - 5 Ta 30/97

    Zur Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens eines Schwerbehinderten

  • LAG Hessen, 12.11.1993 - 15 Ta 346/93

    Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens bei Widerspruch gegen die Zustimmung …

  • LAG Hessen, 15.03.1990 - 2 Ta 41/90

    Aussetzung eines Kündigungsrechtsstreits

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