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Rechtsprechung
   OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,4506
OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25 (https://dejure.org/2026,4506)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.03.2026 - 3 U 31/25 (https://dejure.org/2026,4506)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. März 2026 - 3 U 31/25 (https://dejure.org/2026,4506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Thüringen

    Art 4 Nr 1 EUV 2016/679, Art 4 Nr 7 EUV 2016/679, Art 5 Abs 1 Buchst a EUV 2016/679, Art 5 Abs 1 Buchst b EUV 2016/679, Art 5 Abs 1 Buchst c EUV 2016/679
    Schadensersatz-, Auskunfts- und Löschungsansprüche gegen Betreiber sozialer Netzwerke wegen Datenverarbeitung durch "M Business Tools"

  • RA Kotz

    Schadensersatz für die Datenverarbeitung durch Business Tools: Ihre Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    3.000 EURO Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO gegen Meta wegen Betreiben eines Systems anlassloser Datensammlung durch Meta Business Tools

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Internetnutzung ausgespäht: Meta muss Nutzer Schadensersatz leisten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Meta-Konzern muss Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen zahlen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Haftung von sozialen Netzwerken für die Erfassung von Nutzerdaten auf Drittseiten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 04.07.2023 - C-252/21

    Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine …

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25
    Der Verantwortliche muss somit nachweisen können, inwiefern der Hauptgegenstand des Vertrags ohne die betreffende Verarbeitung nicht erfüllt werden könnte (EuGH, Urt. v. 4.7.2023 - C-252/21, Rn. 98, 99, GRUR 2023, 1131).

    Der EuGH hat in der vorstehenden Entscheidung M vs. Bundeskartellamt ausgeführt, dass die Interessen und Grundrechte der Nutzer gegenüber dem Interesse des Betreibers an einer profitabilitätssteigernden Personalisierung von Werbung überwiegen und damit Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO nicht herangezogen werden kann (EuGH, aaO, GRUR 2023, 1131 Rn. 117).

    Es ist allerdings zweifelhaft, ob das Ziel der Produktverbesserung Vorrang vor den Interessen und Grundrechten des Nutzers haben kann (EuGH, aaO, GRUR 2023, 1131 Rn. 123).

    Hierzu hat der EuGH ausgeführt, dass ein Ziel Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden zu informieren, um Straftaten zu verhindern, aufzudecken und zu verfolgen, kein berechtigtes Interesse darstellen kann, da sich ein privater Wirtschaftsteilnehmer wie M nicht auf ein berechtigtes Interesse berufen kann, das mit seiner wirtschaftlichen und kommerziellen Tätigkeit nichts zu tun hat (EuGH aaO, GRUR 2023, 1131 Rn. 124, beck-online).

    Bei der Vertragserfüllung muss sie objektiv unerlässlich sein, um einen Zweck zu verwirklichen, der notwendiger Bestandteil der für die betroffene Person bestimmten Vertragsleistung ist (EuGH aaO, GRUR 2023, 1131 Rn. 126).

    Ähnliches gilt im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, bei dem eine Datenverarbeitung dann erforderlich ist, wenn sie innerhalb der Grenzen dessen erfolgt, was unbedingt notwendig ist, um die berechtigten Interessen zu verwirklichen (EuGH aaO, GRUR 2023, 1131 Rn. 126).

    Rn. 236 Der EuGH hat in seiner Entscheidung "M vs. Bundeskartellamt" zur Auslegung des Art. 9 Abs. 1 DSGVO judiziert, dass bei Nutzung von Websites oder Apps mit Bezug zu einer oder mehreren der in dieser Bestimmung genannten Kategorien die Erhebung der dort anfallenden Daten durch den Betreiber eines sozialen Netzwerks unter Verknüpfung mit dem dortigen Nutzerkonto als Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten anzusehen ist (EuGH, Urteil vom 04.07.2023 - C-252/21, Rn. 64 ff., juris).

    Insoweit ist festzuhalten, dass aufgrund der weitreichenden Verbreitung der "M Business Tools" einerseits und der nahezu durchgängigen Relevanz des Internets für sämtliche Lebensbereiche andererseits das Gefühl einer tiefgreifenden und durchgängigen Überwachung des Privatlebens entstehen kann (EuGH, Urteil vom 4. Juli 2023 - C-252/21 -, Rn. 118, juris).

  • OLG München, 18.12.2025 - 14 U 1068/25

    DSGVO-Verstoß durch Meta Business Tools im Zusammenhang mit Drittseiten und Apps …

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25
    Rn. 178 Nach alledem ist es prozessual zulässig, dass sich der Kläger für die eigene Betroffenheit auf die stichprobenhafte Ermittlung der Verwendung von "M Business Tools" auf bekannten Webseiten und eine Verbreitung von 30 - 40 % im gesamten Internet stützt, ohne seinen Internetkonsum näher darzulegen (so auch OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 14 U 1068/25 e -, Rn. 262, juris; OLG Dresden…, Urteil vom 3. Februar 2026 - 4 U 292/25 -, Rn. 147, juris).

    Rn. 196 Selbst wenn man darüber hinwegsieht, dass der Verweis auf eine allgemeine Datenschutzrichtlinie und deren bloße Wiedergabe nicht geeignet ist, konkreten Sachvortrag zum streitgegenständlichen Sachverhalt zu ersetzen und anhand dieser Richtlinie das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO prüft, kommt eine Rechtfertigung nicht in Betracht (so auch OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 14 U 1068/25 e -, Rn. 276 ff., juris):.

    Gleiches gilt für den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (so auch OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 14 U 1068/25 e -, Rn. 275, juris).

    Darin liegt zugleich ein Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung (vgl. OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 14 U 1068/25 e -, Rn. 265, juris).

    Deutlich niedrigere Beträge (vgl. zuletzt OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 14 U 1068/25 e -, Rn. 250, juris: 750, 00 EUR) schaffen nach Auffassung des Senats hingegen nicht den notwendigen Ausgleich mit Blick auf Umfang und Dauer der aus den Datenschutzverstößen resultierenden Beeinträchtigung, wie sie sich aus dem vorstehenden ergibt.

  • BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24

    Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25
    Die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) aufgestellten Anforderungen seien auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da es hier nicht um mit der Scraping-Thematik vergleichbare Datenschutzverstöße gehe.

    Insofern handelt es sich um einen einheitlichen Anspruch, der - vergleichbar mit den sog. Scraping-Vorfällen - in einem einheitlichen Geschehen wurzelt, das hinsichtlich der damit verbundenen Folgen nicht in einzelne Datenschutzverstöße aufgespalten werden kann (BGH, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24 -, BGHZ 242, 180-216, Rn. 18).

    Ein bloßer und kurzzeitiger Verlust der Kontrolle über die personenbezogenen Daten als Verlust der sog. Datenhoheit oder eine begründete Befürchtung einer missbräuchlichen Verwendung reicht aus (BGH, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24 -, BGHZ 242, 180-216, Rn. 30).

    Danach sind die etwaige Sensibilität der konkret betroffenen personenbezogenen Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO, der Verwendungszweck, die Art des Kontrollverlusts etwa mit Blick auf den Empfängerkreis, dessen Dauer sowie die Möglichkeit der Wiedererlangung der Kontrolle maßgebliche Faktoren (BGH Urt. v. 18.11.2024 - VI ZR 10/24, GRUR-RS 2024, 31967 Rn. 99, beck-online).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25
    Rn. 185 Soweit die Beklagte hier einen Widerspruch zum Urteil des EuGH vom 29. Juli 2019 - C-40/17 (Fashion ID) sieht, weil es darin heißt, dass die Verpflichtungen zur Benachrichtigung (Betroffener) bei dem Drittunternehmen liegt, das sich entscheidet, eine Technologie wie die streitgegenständlichen Business Tools auf seiner eigenen Website zu installieren, greift sie ebenfalls zu kurz.

    Der EuGH hat in der Entscheidung (noch zum alten Datenschutzrecht und zum sog. "Gefällt mir" -Button aus F) ausdrücklich eine gemeinschaftliche Verantwortlichkeit des Webseitenbetreibers und der Beklagten festgestellt (EuGH, Urteil vom 29.7.2019 - C-40/17, Rn. 85).

  • EuGH, 20.06.2024 - C-182/22

    Scalable Capital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25
    Rn. 232 Dem immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO kommt nach der Rechtsprechung des EuGH allein eine Ausgleichsfunktion zu, während die Vorschrift keinen Strafzweck verfolgt sowie keine Abschreckungsfunktion gegenüber dem Schädiger und keine Genugtuungsfunktion für den Geschädigten erfüllen soll (EuGH…, Urteil vom 04.05.2023, C-300/21, Rn. 58; EuGH, Urteil vom 20. Juni 2024 - C-182/22 und C-189/22 -, Rn. 21 ff., juris).

    Rn. 233 Die Entwicklung von Kriterien zur Schadensbemessung anhand der allein maßgeblichen Ausgleichsfunktion überlässt der EuGH dem nationalen Recht, das dabei allerdings den Effektivitäts- und Äquivalenzgrundsatz zu berücksichtigen hat (EuGH, Urteil vom 20. Juni 2024 - C-182/22 und C-189/22 -, Rn. 27, juris).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25
    Entsprechend hat der EuGH in seiner Rechtsprechung festgehalten, dass für die betroffenen Personen bei Übermittlungen auf Basis von Artikel 46 DSGVO ein Schutzniveau gewährleistet sein muss, das mit dem in der Europäischen Union gewährleisteten der Sache nach gleichwertig ist, was namentlich auch von der Rechtsordnung des betreffenden Landes abhängt (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2020 - C-311/18 -, Rn. 105, juris).
  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25
    Rn. 232 Dem immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO kommt nach der Rechtsprechung des EuGH allein eine Ausgleichsfunktion zu, während die Vorschrift keinen Strafzweck verfolgt sowie keine Abschreckungsfunktion gegenüber dem Schädiger und keine Genugtuungsfunktion für den Geschädigten erfüllen soll (EuGH, Urteil vom 04.05.2023, C-300/21, Rn. 58; EuGH…, Urteil vom 20. Juni 2024 - C-182/22 und C-189/22 -, Rn. 21 ff., juris).
  • EuGH, 12.01.2023 - C-154/21

    Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten …

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25
    Zu der - nach inzwischen erfolgter Klärung durch den EuGH (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Januar 2023 - C-154/21 -, Rn. 51, juris) - vom Auskunftsanspruch nach Art. 15 lit c. DSGVO umfassten Identität der Empfänger enthält das Schreiben auf S. 9 die Ausführung: "Darüber hinaus hat M ihre Aufzeichnungen überprüft und, auf Grundlage der verfügbaren Informationen, keine Aufzeichnungen über individuellen Empfänger der personenbezogenen Daten Ihrer Mandantschaft.".
  • EuGH, 14.12.2023 - C-340/21

    Natsionalna agentsia za prihodite - DSGVO: Bereits Angst vor Datenmissbrauch kann …

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25
    Art. 82 Abs. 1 DSGVO verlangt das Vorliegen von über den bloßen Datenschutzverstoß als solchem hinausgehenden negativen Folgen für den Betroffenen, welche materieller oder immaterieller Natur sein können und kausal auf den Datenschutzverstoß zurückzuführen sein müssen (EuGH Urt. v. 14.12.2023 - C-340/21, GRUR-RS 2023, 35786 Rn. 77, beck-online).
  • EuGH, 04.09.2025 - C-655/23

    Quirin Privatbank - DSGVO: Wiederholungsgefahr, immaterieller Schaden

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25
    Der Grad des Verschuldens des Schädigers ist ebenfalls kein relevanter Bemessungsfaktor (EuGH, Urt. v. 4.9.2025 - C-655/23).
  • EuGH, 20.06.2024 - C-590/22

    PS (Adresse erronée) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …

  • EuGH, 05.12.2023 - C-683/21

    Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur …

  • EuGH, 04.05.2023 - C-60/22

    Bundesrepublik Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …

  • EuGH, 07.03.2024 - C-604/22

    Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke: der Gerichtshof stellt …

  • OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25

    Meta Business Tools: Immaterieller Schadenersatz in Höhe von 1.500,- EUR

  • LG Lübeck, 27.11.2025 - 15 O 15/24

    Sorge und Angst wegen Meta Business Tools: Unterlassungsanspruch und 5.000 EUR …

  • LG Kiel, 10.10.2024 - 6 O 274/23
  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine …

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …

  • BGH, 11.02.2025 - VI ZR 185/24

    Anforderungen an die Substantiierungspflicht zum Krankheitswert psychischer …

  • LG Stuttgart, 24.10.2024 - 12 O 170/23

    Ansprüche wegen behaupteter Verletzung der DSGVO bei der Verwendung der …

  • LG Berlin II, 04.04.2025 - 39 O 218/24

    Datenschutzrechtliche Folgen der Implementierung eines sogenannten Social Plugins …

  • OLG Stuttgart, 29.04.2026 - 4 U 353/24

    Ansprüche von Nutzern sozialer Netzwerke (Meta) wegen der Verwendung von …

    Hierzu gehört auch, welche seiner personenbezogenen Daten in einen Drittstaat übermittelt werden (so auch OLG 2026 Jena, Urteil vom 02.03.2026, 3 U 31/25 BeckRs 2026, 2610 Rn. 73).

    Rn. 194 Auch der Verweis auf das Selbst-Service-Tool vermag keine Erfüllung des Auskunftsanspruchs bewirken, denn auch dieses Tool ist, unter Zugrundelegung des unbestrittenen Vortrags der Klagepartei, insbesondere nicht geeignet die maßgebliche Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des sozialen Netzwerkes (sog. "Off-F-Daten) zu beauskunften (vgl. OLG Jena, Urteil vom 02.03.2026, 3 U 31/25 BeckRS 2026, 2610 Rn. 70; OLG München Urteil vom 18.12.2025 - 14 U 2300/25e, GRUR-RS 2025, 36459, Rn 138).

    Rn. 242 Zu berücksichtigen ist insoweit, dass die Datenverarbeitung durch die Beklagte besonders umfassend ist, da sie potenziell unbegrenzte Daten über die Online-Aktivitäten ihrer Nutzer betrifft, und das Gefühl auslösen kann, dass das Privatleben der Nutzer kontinuierlich überwacht wird (…OLG Dresden, aaO., Rn. 197; OLG Jena, Urteil vom 02.03.2026, 3 U 31/25, BeckRS 2026, 2610, Rn. 156).

    Zudem ist aus Sicht der Klagepartei nicht auszuschließen, dass auch besonders sensible Daten i.S.v. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, etwa Gesundheitsdaten oder Daten zur sexuellen Orientierung, von der streitgegenständlichen Datenverarbeitung betroffen sind, denn für eine Übermittlung sensibler Daten genügt es schon, dass die Klagepartei auf einer Seite, welche Business-Tools verwendet, z.B. Artikel mit entsprechenden Themen anklickt, und der Klagepartei dürfte es, wie jedem sonstigen Internet-Nutzer, nicht möglich sein, ihre Bewegungen im Internet im Nachhinein im Detail nachzuvollziehen (vgl. OLG Jena, Urteil vom 02.03.2026, 3 U 31/25, BeckRS 2026, 2610, Rn. 90).

  • OLG München, 26.06.2026 - 36 U 1054/25

    Personenbezogene Daten, Business Tools, Feststellunganspruch, …

    Rn. 159 Der Senat hält die vom Oberlandesgericht München (Urteil vom 18.12.2025, 14 U 2300/25) zuerkannten 750, 00 EUR und die vom OLG Stuttgart (Urteil vom 29.04.2026, 4 U 353/24) zugesprochenen 500, 00 EUR für untersetzt, zugleich die vom Oberlandesgericht Jena (Urteil vom 02.03.2026, 3 U 31/25) ausgeurteilten 3.000,00 EUR für überhöht.
  • OLG Stuttgart, 29.04.2026 - 4 U 372/24

    Ansprüche von Nutzern sozialer Netzwerke wegen der Verwendung von Business-Tools

    Rn. 247 Zu berücksichtigen ist insoweit, dass die Datenverarbeitung durch die Beklagte besonders umfassend ist, da sie potenziell unbegrenzte Daten über die Online-Aktivitäten ihrer Nutzer betrifft, und das Gefühl auslösen kann, dass das Privatleben der Nutzer kontinuierlich überwacht wird (…OLG Dresden, aaO., Rn. 197; OLG Jena, Urteil vom 02.03.2026, 3 U 31/25, BeckRS 2026, 2610, Rn. 156).

    Zudem ist aus Sicht des Klägers nicht auszuschließen, dass auch besonders sensible Daten i.S.v. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, etwa Gesundheitsdaten oder Daten zur sexuellen Orientierung, von der streitgegenständlichen Datenverarbeitung betroffen sind, denn für eine Übermittlung sensibler Daten genügt es schon, dass der Kläger auf einer Seite wie z....de Artikel mit entsprechenden Themen anklickt, und dem Kläger dürfte es wie jedem sonstigen Internet-Nutzer nicht möglich sein, seine Bewegungen im Internet im Nachhinein im Detail nachzuvollziehen (vgl. OLG Jena, Urteil vom 02.03.2026, 3 U 31/25, BeckRS 2026, 2610, Rn. 90).

  • LG Freiburg, 05.08.2026 - 8 O 231/25
    Diese Art der Behandlung des Auskunftsverlangens bedeutet eine Nichterklärung bzw. Ablehnung und erfüllt das Auskunftsverlangen gerade nicht (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 2. März 2026 - 3 U 31/25 -, juris Rn. 150 ff.).

    (vgl. zu dieser Konstellation: Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 2. März 2026 - 3 U 31/25 -, Rn. 159 - 160, juris).

  • OLG Brandenburg, 05.08.2026 - 4 U 24/26
    Der Senat hält die vom OLG München (Urteil vom 18.12.2025 - 14 U 2300/25) zuerkannten 750 EUR und die vom OLG Stuttgart (Urteile vom 29.04.2026 - 4 U 353/24 - und - 4 U 372/24) zugesprochenen 500 EUR für untersetzt und orientiert sich an den Entscheidungen des OLG Hamm (Urteile vom 09.03.2026 - 8 U 13/25 - und vom 24.06.2026 - 8 U 56/25: jeweils 1.500 EUR), OLG Dresden (Urteil vom 03.02.2026 - 4 U 292/25: 1.500 EUR), OLG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 05.02.2026 - 9 U 44/25: 1.200 EUR), OLG München (Urteil vom 26.06.2026 - 36 U 1054/25e: 1.500 EUR) und OLG Jena (Urteil vom 02.03.2026 - 3 U 31/25: 3.000 EUR) und hält einen Schadensersatz in diesem Bereich auch für den vorliegenden Fall für angemessen.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,19665
OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25 (https://dejure.org/2026,19665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.04.2026 - 3 U 31/25 (https://dejure.org/2026,19665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. April 2026 - 3 U 31/25 (https://dejure.org/2026,19665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2 ; DSGVO Art. 15 ; ZPO § 254
    Zurückweisung der Berufung gegen Urteil des LG wegen Unzulässigkeit der erhobenen Stufenklage; Unzulässige Verknüpfung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO mit einem unbezifferten Leistungsantrag; Kein Zweck des Auskunftsrechts von Personen nach DSGVO zur ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 04.05.2023 - C-487/21

    DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25
    Die Auslegung des Art. 15 DSGVO im Hinblick auf die von dem datenschutzrechtlich Verantwortlichen zur Verfügung zu stellenden Datenkopie ist durch die im vorangegangenen Hinweisbeschluss des Senats zitierte Entscheidung des EuGH vom 04.05.2023 - C-487/21 - hinreichend geklärt.

    Diese Bestimmung, die Ausdruck des Transparenzgrundsatzes ist, soll gewährleisten, dass die betroffene Person in die Lage versetzt wird, die an sie gerichteten Informationen in vollem Umfang zu verstehen (EuGH, EuZW 2023, 575 Rn. 38).

  • BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23

    Online-Sportwette: Wirksamkeit des Wettvertrags; Rückerstattungsanspruch eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25
    Insofern kommt es weder auf die im Hinweisbeschluss erwähnte Entscheidung des BGH vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 - noch auf die Verjährungseinrede an.
  • BVerfG, 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19

    EuGH muss über Reichweite des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach DSGVO …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss ein nationales letztinstanzliches Gericht - wie hier der Senat - seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war - acte éclairé - oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt - acte clair - (BVerfG, NJW 2021, 1005 Rn. 10).
  • EuGH, 26.10.2023 - C-307/22

    Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25
    Soweit der Kläger insoweit auf das Urteil des EuGH vom 26.10.2023 - C-307/22 - Bezug nimmt, ergibt sich daraus nur, dass die betroffene Person ihren Antrag auf Auskunft nicht begründen muss, weil der Auskunftsanspruch nicht vom Verwendungszweck der begehrten Daten abhängt.
  • OLG Köln, 26.07.2019 - 20 U 75/18

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die vom Senat zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 26.07.2019 - 20 U 75/18 - nicht durch die später ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs überholt.
  • EuGH, 27.02.2025 - C-203/22

    Automatisierte Bonitätsbeurteilung: Die betroffene Person hat das Recht, zu …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25
    Zum einen verpflichtet Art. 12 Abs. 1 DSGVO den Verantwortlichen, der betroffenen Person die relevanten Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache zur Verfügung zu stellen (EuGH, Urteil vom 27.02.2025, C-203/22, Rn. 49, CR 2025, 302 ff).
  • BGH, 05.03.2024 - VI ZR 330/21

    Anspruch eines Kunden gegen Finanzberater auf Überlassung von Kopien …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25
    Dass die betroffene Person mit der Verfolgung ihres Auskunftsanspruchs unter Umständen einen dem Datenschutzrecht fremden Zweck verfolgt, steht der Verpflichtung zur Auskunft nach Art. 15 DSGVO zwar nicht entgegen (…EuGH, a. a. O., Rn. 38, 51 f.; BGH, Urteil vom 05.03.2024, VI ZR 330/21, Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2024 - 16 W 93/23

    Online-Glücksspiel; pre-trial discovery; Auskunftsanspruch; materiell-rechtlicher …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25
    Zwar hat das OLG Düsseldorf in einem vergleichbaren Fall die Stufenklage für zulässig gehalten (Beschluss vom 02.12.2024 - I-16 W 93/23, Rn. 27, juris).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 6/23

    Private Krankenversicherung: Zulässigkeit einer Stufenklage; Anspruch eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25
    Selbst wenn man es für die Zulässigkeit der Stufenklage genügen lässt, wenn das Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO nicht nur auf die zur Bezifferung des Leistungsanspruchs erforderlichen Auskünfte, sondern zusätzlich auf weitere Informationen gerichtet ist, solange die begehrte Information zumindest auch der Bestimmung der beanspruchten Leistung dienen soll (so das OLG Saarbrücken, NJW-RR 2024, 241 Rn. 15), ist die Stufenklage hier nicht zulässig.
  • OLG Dresden, 07.10.2025 - 4 U 884/24
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25
    Zum anderen soll das Auskunftsrecht der betroffenen Person ermöglichen, ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche effektiv geltend machen zu können (OLG Dresden, Urteil vom 07.10.2025 - 4 U 884/24, juris Rz. 34).
  • OLG Dresden, 18.11.2025 - 4 U 543/25
  • OLG Frankfurt, 22.09.2025 - 6 U 323/24

    Unzulässige Stufenklagen

  • OLG Stuttgart, 31.07.2026 - 5 U 271/24
    Rn. 84 Die Revision war zuzulassen im Hinblick auf die teilweise abweichende Beurteilung der im Urteil angesprochenen Rechtsfragen in der obergerichtlichen Rechtsprechung (s. etwa OLG Dresden, Urteil vom 18.11.2025, 4 U 543/25; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.04.2026 3 U 31/25; OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 22.09.2025 - 6 U 323/24).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.02.2026 - 3 U 31/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,24566
OLG Brandenburg, 09.02.2026 - 3 U 31/25 (https://dejure.org/2026,24566)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2026 - 3 U 31/25 (https://dejure.org/2026,24566)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2026 - 3 U 31/25 (https://dejure.org/2026,24566)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2026 - 3 U 31/25
    Wesentlich für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs ist daher die - gegebenenfalls konkludente - Erklärung des Auskunftsschuldners, dass die Auskunft vollständig ist (BGH, NJW 2021, 2726 Rn. 19).

    Der Auskunftsberechtigte kann zwar grundsätzlich wiederholt Auskunft verlangen (BGH, NJW 2021, 2726 Rn. 25).

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2026 - 3 U 31/25
    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht dagegen nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft überhaupt nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (BGH, NJW 2011, 1815 Rn. 8;… OLG Düsseldorf, a. a. O., Rn. 17).

    Die als solche unzulässige Stufenklage ist aber in eine zulässige Klagehäufung i. S. des § 260 ZPO umzudeuten (BGH, NJW 2011, 1815 Rn. 13).

  • BGH, 29.03.2022 - VI ZR 1352/20

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung: …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2026 - 3 U 31/25
    Zwar stellt Art. 15 DS-GVO nach seinem Wortlaut nicht auf die Gründe ab, die der Betroffene mit seinem Auskunftsbegehren verfolgt (BGH, GRUR-RS 2022, 9584).
  • BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23

    Online-Sportwette: Wirksamkeit des Wettvertrags; Rückerstattungsanspruch eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2026 - 3 U 31/25
    Zur näheren Begründung wird auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 (NJW 2024, 1950) Bezug genommen.
  • BGH, 21.02.2013 - IX ZR 92/12

    Verjährungshemmung: Wirkungslosigkeit der auf einer unsubstantiierten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2026 - 3 U 31/25
    Ist die Stufenklage - wie hier - nicht statthaft, wird sie zwar umgedeutet in einen (reinen) Auskunftsantrag einerseits und in einen unbestimmten bzw. unbezifferten Feststellungs- bzw. Leistungsantrag andererseits, die jedoch beide keine Verjährungshemmung herbeiführen können: Der Auskunftsanspruch hemmt die Verjährung des Anspruchs, dessen Geltendmachung er vorbereiten soll, nicht (so bereits BGH…, Urteil vom 24.05.2021 - IX ZR 168/11, Rn. 6, juris); die unbezifferte Feststellungs- oder Leistungsklage entspricht regelmäßig nicht den Anforderungen des § 253 ZPO, sodass die Wirksamkeit der Klage fehlt, die aber Voraussetzung für die Verjährungshemmung ist (OLG Köln, Urteil vom 19.09.2023 - 9 U 231/22, Rn. 30, juris, mit Hinweis auf BGH, Urt. v. 21.02.2013 - IX ZR 92/12, Rn. 30, juris;… jurisPK/Lakkis, BGB, 10. Aufl., Stand: 13.01.2026,, § 204 Rn. 8_2).
  • BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10

    Verjährungshemmung: Unzulässige Klage des Zessionars nach Abtretung der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2026 - 3 U 31/25
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hemmt zwar auch die unzulässige Klage eines Berechtigten die Verjährung (BGH, NJW 2011, 2193 Rn. 13), nicht allerdings die unwirksame Klage (…Grüneberg/Ellenberger, BGB, 85. Aufl., § 204 Rn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 168/11

    Verjährungshemmung für Zugewinnausgleichsanspruch durch Stufenklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2026 - 3 U 31/25
    Ist die Stufenklage - wie hier - nicht statthaft, wird sie zwar umgedeutet in einen (reinen) Auskunftsantrag einerseits und in einen unbestimmten bzw. unbezifferten Feststellungs- bzw. Leistungsantrag andererseits, die jedoch beide keine Verjährungshemmung herbeiführen können: Der Auskunftsanspruch hemmt die Verjährung des Anspruchs, dessen Geltendmachung er vorbereiten soll, nicht (so bereits BGH, Urteil vom 24.05.2021 - IX ZR 168/11, Rn. 6, juris); die unbezifferte Feststellungs- oder Leistungsklage entspricht regelmäßig nicht den Anforderungen des § 253 ZPO, sodass die Wirksamkeit der Klage fehlt, die aber Voraussetzung für die Verjährungshemmung ist (OLG Köln…, Urteil vom 19.09.2023 - 9 U 231/22, Rn. 30, juris, mit Hinweis auf BGH, Urt. v. 21.02.2013 - IX ZR 92/12, Rn. 30, juris;… jurisPK/Lakkis, BGB, 10. Aufl., Stand: 13.01.2026,, § 204 Rn. 8_2).
  • OLG Köln, 19.09.2023 - 9 U 231/22

    Wirksamkeit Beitragserhöhung private Krankenversicherung Herausgabe Nutzungen aus …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2026 - 3 U 31/25
    Ist die Stufenklage - wie hier - nicht statthaft, wird sie zwar umgedeutet in einen (reinen) Auskunftsantrag einerseits und in einen unbestimmten bzw. unbezifferten Feststellungs- bzw. Leistungsantrag andererseits, die jedoch beide keine Verjährungshemmung herbeiführen können: Der Auskunftsanspruch hemmt die Verjährung des Anspruchs, dessen Geltendmachung er vorbereiten soll, nicht (so bereits BGH…, Urteil vom 24.05.2021 - IX ZR 168/11, Rn. 6, juris); die unbezifferte Feststellungs- oder Leistungsklage entspricht regelmäßig nicht den Anforderungen des § 253 ZPO, sodass die Wirksamkeit der Klage fehlt, die aber Voraussetzung für die Verjährungshemmung ist (OLG Köln, Urteil vom 19.09.2023 - 9 U 231/22, Rn. 30, juris, mit Hinweis auf BGH, Urt. v. 21.02.2013 - IX ZR 92/12, Rn. 30, juris;… jurisPK/Lakkis, BGB, 10. Aufl., Stand: 13.01.2026,, § 204 Rn. 8_2).
  • EuGH, 04.05.2023 - C-487/21

    DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2026 - 3 U 31/25
    Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr im Sinne erstgenannter Auffassung entschieden, dass Abs. 3 mit dem Recht auf "Kopie" als Konkretisierung des Auskunftsanspruchs zu verstehen ist (EuGH - C-487/21, ZD 2023, 539, Rn. 30 f.;… Paal/Pauly/Paal, BDSG, 4. Aufl., 2026, VO (EU) 2016/679 Art. 15 Rn. 33).
  • OLG Köln, 26.07.2019 - 20 U 75/18

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2026 - 3 U 31/25
    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die DSGVO gezielt dazu geschaffen worden wäre, die grundsätzliche Struktur des deutschen Zivilprozessrechts, die jedem Anspruchsteller die Darlegung und den Beweis der ihm günstigen Tatsachen auferlegt, umzukehren (OLG Köln, Urteil vom 26.07.2019 - 20 U 75/18, BeckRS 2019, 16261 Rn. 73).
  • OLG Stuttgart, 17.06.2021 - 7 U 325/20

    Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Versicherung

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