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Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.1990 - 305/86, C-160/87, C-305/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,562
EuGH, 11.07.1990 - 305/86, C-160/87, C-305/86 (https://dejure.org/1990,562)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1990 - 305/86, C-160/87, C-305/86 (https://dejure.org/1990,562)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 305/86, C-160/87, C-305/86 (https://dejure.org/1990,562)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2176/84 Art. 14; ; VO (EWG) Nr. 2176/84 Art. 2

  • EU-Kommission PDF

    Neotype Techmashexport / Kommission und Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 173
    1 . Nichtigkeitsklage - Klage gegen eine Verordnung zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls - Späterer Erlaß einer Verordnung zur Einführung eines niedrigeren endgültigen Antidumpingzolls - Auswirkungen auf das Rechtsschutzinteresse

  • EU-Kommission

    Neotype Techmashexport / Kommission und Rat

  • Wolters Kluwer

    Einführung eines Antidumpingzolls ; Einfuhr von Elektromotoren mit Ursprung in der Sowjetunion; Subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern ; Festlegung einer Dumpingspanne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Klage gegen eine Verordnung zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls - Späterer Erlaß einer Verordnung zur Einführung eines niedrigeren endgültigen Antidumpingzolls - Auswirkungen auf das Rechtsschutzinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.07.1990 - 160/87
    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 305/86
    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 305/86 UND 160/87.

    3 Die Klägerin hat mit Klageschrift, die am 1. Juni 1987 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 173 Absatz 2 EWG-Vertrag eine Klage mit dem Antrag erhoben, Artikel 1 und 2 der Verordnung ( EWG ) Nr. 864/87 des Rates vom 23. März 1987 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von standardisierten Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 0, 75 bis 75 kW mit Ursprung in Bulgarien, Ungarn, Polen, der Deutschen Demokratischen Republik, der Tschechoslowakei und der Sowjetunion und zur endgültigen Vereinnahmung der als Sicherheit für den vorläufigen Zoll hinterlegten Beträge (… ABl. L 83, S. 1; im folgenden : endgültige Verordnung ) für nichtig zu erklären, soweit diese Artikel die Einfuhr von Elektromotoren mit Ursprung in der Sowjetunion durch die Klägerin sowie die endgültige Vereinnahmung der von der Klägerin als Sicherheit hinterlegten Beträge betreffen ( Rechtssache C-160/87 ).

    4 Mit Beschlüssen vom 30. September und vom 15. Oktober 1987 hat der Gerichtshof den Gimelec und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C-160/87 als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge des Beklagten zugelassen.

    5 Mit Beschluß vom 11. November 1987 hat der Gerichtshof die Rechtssachen C-305/86 und C-160/87 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    ( Rechtssache C-160/87 ).

    22 Die Klage in der Rechtssache C-160/87 ist somit zulässig.

  • EuGH, 14.03.1990 - 156/87

    Gestetner Holdings / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 305/86
    45 Hierzu ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung (… vergleiche unter anderem die Urteile vom 7. Mai 1987, Nachi Fujikoshi/Rat, a. a. O., Randnr. 39, und vom 14. März 1990 in der Rechtssache 156/87, Gestetner/Kommission, Slg. 1990, 000, Randnr. 69 ) die nach Artikel 190 EWG-Vertrag notwendige Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben muß, daß die Betroffenen zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme kennenlernen können und daß der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann.
  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 305/86
    40 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 255/84 ( Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 53 ) festgestellt hat, daß die Organe bei der Festlegung einer Dumpingspanne die amtlichen Wechselkurse heranziehen dürfen, die den internationalen Handelsgeschäften zugrunde liegen.
  • EuGH, 21.02.1984 - 239/82

    Allied Corporation u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 305/86
    19 Nach ständiger Rechtsprechung betreffen die Verordnungen zur Einführung eines Antidumpingzolls, auch wenn sie ihrer Art und ihrer Geltung nach normativen Charakter haben, unter anderem diejenigen Einführer unmittelbar und individuell, deren Wiederverkaufspreise für die betreffenden Waren bei der rechnerischen Ermittlung des Ausfuhrpreises gemäß Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe b der Verordnung Nr. 2176/84 im Falle einer geschäftlichen Verbindung zwischen Ausführer und Einführer zugrunde gelegt wurden ( vergleiche die Urteile vom 29. März 1979 in der Rechtssache 118/77, ISO/Rat, Slg. 1979, 1277, Randnr. 16, und vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239/82 und 275/82, Allied Corporation/Kommission, Slg. 1984, 1005, Randnrn.
  • EuGH, 05.10.1988 - 250/85

    Brother / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 305/86
    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 250/85 ( Brother/Rat, Slg. 1988, 5683, Randnrn. 12 und 13 ) die Rüge zurückgewiesen hat, die gegen die Praxis der Organe gerichtet war, die Schwelle der Repräsentativität des Binnenmarktes für die Zwecke der Berechnung des Normalwerts gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung Nr. 2176/84 auf 5 % der betreffenden Ausfuhren festzusetzen.
  • EuGH, 05.10.1988 - 294/86

    Technointorg / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 305/86
    13 Zum Interesse der Klägerin an der Anfechtung der vorläufigen Verordnung ist festzustellen, daß die Klägerin angesichts der Tatsache, daß die als Sicherheit für den vorläufigen Antidumpingzoll hinterlegten Beträge gemäß Artikel 2 Absatz 1 der endgültigen Verordnung in Höhe des endgültigen Zolls vereinnahmt worden sind, keinerlei Rechtswirkungen der vorläufigen Verordnung geltend machen kann ( vergleiche die Urteile vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 56/85, Brother/Kommission, Slg. 1988, 5655, Randnr. 6, und in den verbundenen Rechtssachen 294/86 und 77/87, Technointorg/Kommission und Rat, Slg. 1988, 6077, Randnr. 12 ).
  • EuGH, 29.03.1979 - 118/77

    ISO / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 305/86
    19 Nach ständiger Rechtsprechung betreffen die Verordnungen zur Einführung eines Antidumpingzolls, auch wenn sie ihrer Art und ihrer Geltung nach normativen Charakter haben, unter anderem diejenigen Einführer unmittelbar und individuell, deren Wiederverkaufspreise für die betreffenden Waren bei der rechnerischen Ermittlung des Ausfuhrpreises gemäß Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe b der Verordnung Nr. 2176/84 im Falle einer geschäftlichen Verbindung zwischen Ausführer und Einführer zugrunde gelegt wurden ( vergleiche die Urteile vom 29. März 1979 in der Rechtssache 118/77, ISO/Rat, Slg. 1979, 1277, Randnr. 16, und vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239/82 und 275/82, Allied Corporation/Kommission, Slg. 1984, 1005, Randnrn.
  • EuGH, 05.10.1988 - 56/85

    Brother / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 305/86
    13 Zum Interesse der Klägerin an der Anfechtung der vorläufigen Verordnung ist festzustellen, daß die Klägerin angesichts der Tatsache, daß die als Sicherheit für den vorläufigen Antidumpingzoll hinterlegten Beträge gemäß Artikel 2 Absatz 1 der endgültigen Verordnung in Höhe des endgültigen Zolls vereinnahmt worden sind, keinerlei Rechtswirkungen der vorläufigen Verordnung geltend machen kann ( vergleiche die Urteile vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 56/85, Brother/Kommission, Slg. 1988, 5655, Randnr. 6, und in den verbundenen Rechtssachen 294/86 und 77/87, Technointorg/Kommission und Rat, Slg. 1988, 6077, Randnr. 12 ).
  • EuGH, 08.07.1987 - 279/86

    Sermes / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 305/86
    11 und 15, sowie die Beschlüsse des Gerichtshofes vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86, Sermes/Kommission, Slg. 1987, 3109, Randnrn.
  • EuGH, 08.07.1987 - 301/86

    Frimodt Pedersen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 305/86
    14 bis 16, und in der Rechtssache 301/86, Frimodt Pedersen/Kommission, Slg. 1987, 3123, Randnrn.
  • EuGH, 04.02.2016 - C-659/13

    Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter …

    Rn. 62 Drittens kann dies ferner für Importeure gelten, die mit Exporteuren der betroffenen Ware geschäftlich verbunden sind, vor allem wenn der Ausfuhrpreis auf der Grundlage der Wiederverkaufspreise auf dem Markt der Union berechnet wurde und der Antidumpingzoll selbst anhand dieser Wiederverkaufspreise berechnet wurde (Urteile Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, C-305/86 und C-160/87, EU:C:1990:295, Rn. 19 und 20, und TMK Europe, C-143/14, EU:C:2015:236, Rn. 21).
  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    13 Da es sich jedoch um eine unverzichtbare Prozeßvoraussetzung handelt, ist die Zulässigkeit der Klage gemäß Artikel 92 § 2 der Verfahrensordnung von Amts wegen zu prüfen (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juli 1990 in den verbunden Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype/Kommission, Slg. 1990, I-2945, …sowie Urteil in der Rechtssache CIRFS/Kommission, a. a. O.).
  • EuG, 28.09.1995 - T-164/94

    Ferchimex SA gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumpingzölle auf …

    Daher stelle sich die Frage, ob ein Einfuhrunternehmen, das wie die Klägerin nicht völlig im Eigentum des oder der Ausführer stehe, als verbundener Einführer in dem Sinn angesehen werden könne, der diesem Begriff durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes gegeben worden sei (Urteil vom 11. Juli 1990 in den Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945).

    Gemessen an den Kriterien, die die Gemeinschaftsorgane in ihrer früheren Praxis, die der Gerichtshof bestätigt habe (Urteil Neotype/Kommission und Rat, a. a. O., Randnrn.

    138 Der Rat verweist zunächst auf das Urteil Neotype/Kommission und Rat (a. a. O.), in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß es rechtmässig sei, den Zoll in Form eines Mindestpreises einzuführen.

    141 Schon aus dem Wortlaut des Artikels 13 Absatz 2 der Grundverordnung ergibt sich, daß die Organe innerhalb der Grenzen ihres Ermessens frei zwischen den verschiedenen Arten von Zöllen wählen können; auch ist die Rechtmässigkeit eines in Form eines Mindestpreises eingeführten Antidumpingzolls in der Rechtsprechung anerkannt (Urteil Neotype/Kommission und Rat, a. a. O., Randnr. 58).

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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 13.05.1986 - 6 T 292/86, 6 T 294/86, 6 T 305/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,14477
LG Wuppertal, 13.05.1986 - 6 T 292/86, 6 T 294/86, 6 T 305/86 (https://dejure.org/1986,14477)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 13.05.1986 - 6 T 292/86, 6 T 294/86, 6 T 305/86 (https://dejure.org/1986,14477)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 13. Mai 1986 - 6 T 292/86, 6 T 294/86, 6 T 305/86 (https://dejure.org/1986,14477)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,14994
Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86 (https://dejure.org/1989,14994)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.11.1989 - 305/86 (https://dejure.org/1989,14994)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. November 1989 - 305/86 (https://dejure.org/1989,14994)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Enital SpA gegen Kommission und Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Elektromotoren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 11.07.1990 - 185/87
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86
    2. Drei mit dem sowjetischen Exporteur Energomachexport verbundene Elektromotorimporteure aus der Gemeinschaft [die italienische Enital SpA, die deutsche Neotype Techmashexport GmbH (im folgenden: Neotype) und die französische SA Stanko France (im folgenden: Stanko)] machen geltend, die vorläufige wie auch die endgültige Verordnung seien rechtswidrig (verbundene Rechtssachen C-304/86 und C-185/87, C-305/86 und C-160/87, C-320/86 und C-188/87, Slg. 1990, 1-2939, 1-2945, 1-3013).

    des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen C-304/86 und C-185/87, Punkt IV.2.

    d) i) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen 304/86 und 185/87.17 - Vergleiche Punkt III.2.

    d) i) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen 304/86 und 185/87.33 - Vergleiche Punkt III.2.

    e) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen 304/86 und 185/87, Punkt III.2.

    Artikel 1 Absatz 1 der endgültigen Verordnung führt einen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Elektromotoren der Tarifstelle ex 85.01 B I b) des Gemeinsamen Zolltarifs (entsprechend Nimexe-Kennzif- 42 - Vergleiche Punkt III.2. d) ii) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen 304/86 und 185/87.43 - Beschluß vom 16. Januar 1987 in der Rechtssache 304/86 R, Enital, Slg. 1987, 267.

    b) und c) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen 304/86 und 185/87.47 - Urteil vom 13. Dezember 1967 in der Rechtssache 17/67, Neumann, Slg. 1967, 591,611.

    - die Klagen in den Rechtssachen C-157/87, C-160/87, C-185/87 und C-188/87 abzuweisen;.

  • EuGH, 11.07.1990 - 320/86

    Stanko France / Kommission und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86
    2. Drei mit dem sowjetischen Exporteur Energomachexport verbundene Elektromotorimporteure aus der Gemeinschaft [die italienische Enital SpA, die deutsche Neotype Techmashexport GmbH (im folgenden: Neotype) und die französische SA Stanko France (im folgenden: Stanko)] machen geltend, die vorläufige wie auch die endgültige Verordnung seien rechtswidrig (verbundene Rechtssachen C-304/86 und C-185/87, C-305/86 und C-160/87, C-320/86 und C-188/87, Slg. 1990, 1-2939, 1-2945, 1-3013).

    a) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen C-320/86 und C-188/87 (…a.a.O.).

    b) aa) i) und ii) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen 320/86 und 188/87.

    b) aa) iii) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen 320/86 und 188/87.34 - Vergleiche Punkt III.2.

    b) aa) iv) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen 320/86 und 188/87 und Punkt III.2.

    IV - Endergebnis 45. Aufgrund der vorangegangenen Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, - über die Klagen in den Rechtssachen C-304/86, C-305/86 und C-320/86 nicht zu entscheiden;.

  • EuGH, 11.07.1990 - 188/87
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86
    2. Drei mit dem sowjetischen Exporteur Energomachexport verbundene Elektromotorimporteure aus der Gemeinschaft [die italienische Enital SpA, die deutsche Neotype Techmashexport GmbH (im folgenden: Neotype) und die französische SA Stanko France (im folgenden: Stanko)] machen geltend, die vorläufige wie auch die endgültige Verordnung seien rechtswidrig (verbundene Rechtssachen C-304/86 und C-185/87, C-305/86 und C-160/87, C-320/86 und C-188/87, Slg. 1990, 1-2939, 1-2945, 1-3013).

    a) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen C-320/86 und C-188/87 (…a.a.O.).

    b) aa) i) und ii) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen 320/86 und 188/87.

    b) aa) iii) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen 320/86 und 188/87.34 - Vergleiche Punkt III.2.

    b) aa) iv) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen 320/86 und 188/87 und Punkt III.2.

    - die Klagen in den Rechtssachen C-157/87, C-160/87, C-185/87 und C-188/87 abzuweisen;.

  • EuGH, 11.07.1990 - 160/87
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86
    2. Drei mit dem sowjetischen Exporteur Energomachexport verbundene Elektromotorimporteure aus der Gemeinschaft [die italienische Enital SpA, die deutsche Neotype Techmashexport GmbH (im folgenden: Neotype) und die französische SA Stanko France (im folgenden: Stanko)] machen geltend, die vorläufige wie auch die endgültige Verordnung seien rechtswidrig (verbundene Rechtssachen C-304/86 und C-185/87, C-305/86 und C-160/87, C-320/86 und C-188/87, Slg. 1990, 1-2939, 1-2945, 1-3013).

    a) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen C-J05/86 und C-160/87, in der die diesbezüglichen Ausführungen der Kommission, des Gimelec und von Neotype wiedergegeben werden.

    a) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Punkt IV.3.

    b) i) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen 305/86 und 160/87.18 - Vergleiche Punkt III.2.

    b) ii) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen 305/86 unti 160/87, Punkt III.2.

    - die Klagen in den Rechtssachen C-157/87, C-160/87, C-185/87 und C-188/87 abzuweisen;.

  • EuGH, 05.10.1988 - 294/86

    Technointorg / Kommission und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86
    5 - Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 294/86, Technointorg, Slg. 1988, 6077.6 - Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache …

    Übrigens hat der Gerichtshof in dem bereits erwähnten Urteil Technointorg Jugoslawien, wenn nicht explizit, so doch implizit, als Marktwirtschaftsland angesehen.

  • EuGH, 22.06.1989 - 70/87

    FEDIOL / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86
    Um alle durch die beiden Verfahren betroffenen Länder, aus denen Ausfuhren nach der Gemeinschaft erfol- 28 - Vergleiche Urteil vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, FEDIOL, Slg. 1983, 2913, Randnr. 30, sowie meine Schlußanträge in der Rechtssache 70/87, FEDIOL, Slg. 1989, 1781, Nr. 19.
  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86
    Um alle durch die beiden Verfahren betroffenen Länder, aus denen Ausfuhren nach der Gemeinschaft erfol- 28 - Vergleiche Urteil vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, FEDIOL, Slg. 1983, 2913, Randnr. 30, sowie meine Schlußanträge in der Rechtssache 70/87, FEDIOL, Slg. 1989, 1781, Nr. 19.
  • EuGH, 31.03.1977 - 88/76

    Exportation des Sucres / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86
    49 - Vergleiche Urteil vom 31. März 1977 in der Rechtssache 88/76, Suiker Export, Slg. 1977, 709, Randnrn.
  • EuGH, 16.01.1987 - 304/86

    Enital / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86
    Artikel 1 Absatz 1 der endgültigen Verordnung führt einen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Elektromotoren der Tarifstelle ex 85.01 B I b) des Gemeinsamen Zolltarifs (entsprechend Nimexe-Kennzif- 42 - Vergleiche Punkt III.2. d) ii) des Sitzungsberichts in den verbundenen Rechtssachen 304/86 und 185/87.43 - Beschluß vom 16. Januar 1987 in der Rechtssache 304/86 R, Enital, Slg. 1987, 267.
  • EuGH, 21.02.1984 - 239/82

    Allied Corporation u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86
    - Urteil vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239/82 und 275/82, Allied Corporation, Slg. 1984, 1005.
  • EuGH, 07.05.1987 - 240/84

    Toyo / Rat

  • EuGH, 05.10.1988 - 277/85

    Canon / Rat

  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

  • EuGH, 07.05.1987 - 258/84

    Nippon Seiko / Rat

  • EuGH, 07.05.1987 - 256/84

    Koyo Seiko / Rat

  • EuGH, 08.07.1987 - 279/86

    Sermes / Kommission

  • EuGH, 05.10.1988 - 56/85

    Brother / Kommission

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