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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11513
OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03 (https://dejure.org/2005,11513)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2005 - 4 U 167/03 (https://dejure.org/2005,11513)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 4 U 167/03 (https://dejure.org/2005,11513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Vereinbarung einer Mehrerlösklausel bei Erwerb eines Grundstücks; Verstoß einer Mehrerlösklausel gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Einordnung der Mehrerlösklausel in den Anwendungsbereich des Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen ( ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    AGBG § 1 Abs. 1; ; AGBG § ... 6 Abs. 2; ; AGBG § 8; ; AGBG § 9; ; AGBG § 10; ; AGBG § 11; ; AGBG § 24 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 412; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 195 a.F; ; BGB § 196 n.F.; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 196 Abs. 1 Ziff. 1 a.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 291; ; BGB § 305 n.F.; ; BGB § 306 n.F.; ; BGB § 307 n.F.; ; BGB § 308 n.F.; ; BGB § 309 n.F.; ; BGB § 310 n.F.; ; BGB § 652 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Abführung von Mehrerlösen aus der Weiterveräußerung eines Grundstücks, wenn eine Mehrerlösklausel vertraglich vereinbart wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 195, 196 BGB a. F.; §§ 305, 307 BGB; §§ 5, 8, 9 AGBG; Art. 229 § 6 EGBGB
    Mehrerlösklausel in Treuhandverträgen (Wiss. Mit. Dr. Steffen Schreiber; Neue Justiz 12/2005, S. 560-562)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 560
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99

    Flur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
    Ihre Festlegung gehört zum Kernbereich privatautonomer Vertragsgestaltung und ist grundsätzlich Sache der Vertragsparteien, denn es gibt vielfach keine gesetzliche Preisregelung, die bei Unwirksamkeit der vertraglichen Regelung gemäß § 6 Abs. 2 AGBG an deren Stelle treten könnte (vgl. BGHZ 146, 331 ff.).

    Im Gegensatz zu der vom Bundesgerichtshof überprüften und als Preisabrede einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogenen sogenannten Nachbewertungsklausel in Verträgen der ehemaligen Treuhandanstalt (BGHZ 146, 331 ff.; ZIP 2002, 808 ff.), beinhaltet die Mehrerlösklausel keine unmittelbare Festlegung der Höhe des Kaufpreises für die veräußerten Grundstücke.

  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 251/00

    Inhaltskontrolle von Preisabreden in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
    Im Gegensatz zu der vom Bundesgerichtshof überprüften und als Preisabrede einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogenen sogenannten Nachbewertungsklausel in Verträgen der ehemaligen Treuhandanstalt (BGHZ 146, 331 ff.; ZIP 2002, 808 ff.), beinhaltet die Mehrerlösklausel keine unmittelbare Festlegung der Höhe des Kaufpreises für die veräußerten Grundstücke.
  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 82/00

    Umfang der Anspruchs des Berechtigten gegen die Treuhandanstalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
    Mit dem nach § 5 des Kaufvertrages abzuführenden Mehrerlös soll auch nicht der künftige Verkehrswert des Grundstücks abgegolten werden (vgl. zu einer "reinen" Mehrerlösklausel BGH VIZ 2001, 602 ff.), was ebenfalls gegen die Annahme spricht, es handle sich um einen Teil des Kaufpreises.
  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02

    Abführung des Mehrerlöses bei Weiterveräußerung von von der Treuhandanstalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
    aa) Zwar handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren Rechtmäßigkeit sich an den Bestimmungen des AGBG messen lassen muß (offengelassen in BGH VIZ 2003, 241, 242), denn unstreitig sind die in § 5 getroffenen Bestimmungen für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert und wurden von der Treuhandanstalt als Verkäuferin i.S.d. § 1 Abs. 1 AGBG "gestellt".
  • OLG Brandenburg, 13.07.2000 - 5 U 155/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
    Sinn und Zweck der Mehrerlösklausel ist es demnach, im Fall der Weiterveräußerung innerhalb einer bestimmten Frist den (Spekulations-)Gewinn zum Teil abzuschöpfen (OLG Brandenburg VIZ 2001, 637, 638).
  • OLG Koblenz, 15.07.2002 - 5 U 1668/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
    Die Formularbestimmung dient der Absicherung der zügigen und ungehinderten Erreichung des vertraglichen Investitionsziels, indem sie die innerhalb einer bestimmten Frist erfolgte Weiterveräußerung der erworbenen Grundstücke, sofern sie vor Durchführung grundstücksbezogener (und werterhöhender) Maßnahmen und Investitionen erfolgt, sanktioniert (vgl. auch OLG Koblenz VIZ 2002, 651, 653).
  • LG Berlin, 06.10.2020 - 3 O 162/20

    Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Preisnebenabrede über

    Dies ist der Fall, denn die Abrede wird zur Folge haben, dass ein Käufer von einer an sich beabsichtigten Nutzungsänderung dann Abstand nehmen wird, wenn sich diese für ihn angesichts der sich danach ergebenden Pflicht zur Zusatzzahlung an die Beklagte wirtschaftlich nicht mehr lohnt (vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2005 - 4 U 167/03, BeckRS 2005, 30357725).
  • LG Berlin, 15.09.2020 - 3 O 162/20
    Dies ist der Fall, denn die Abrede wird zur Folge haben, dass ein Käufer von einer an sich beabsichtigten Nutzungsänderung dann Abstand nehmen wird, wenn sich diese für ihn angesichts der sich danach ergebenden Pflicht zur Zusatzzahlung an die Beklagte wirtschaftlich nicht mehr lohnt (vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2005 - 4 U 167/03, BeckRS 2005, 30357725).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 167/03   

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https://dejure.org/2004,8052
OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 167/03 (https://dejure.org/2004,8052)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.04.2004 - 4 U 167/03 (https://dejure.org/2004,8052)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. April 2004 - 4 U 167/03 (https://dejure.org/2004,8052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Leistungspflicht einer Kaskoversicherung bei Zerstörung des versicherten Pkw durch Brand nach dessen Diebstahl; Leistungsfreiheit bei mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolgter Vortäuschung des Diebstahls; Leistungsfreiheit bei Verletzung der Aufklärungsobliegenheit ...

  • Judicialis

    ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; VVG § 1; ; VVG § 49; ; VVG § 61; ; AKB § 7 Nr. I Abs. 2 Satz 1; ; AKB § 12 Abs. 1 Nr. I a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7; VVG § 6 Abs. 3
    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen nicht rechtzeitiger Anzeige des Brandes eines nach Diebstahlmeldung ausgebrannt wiedergefundenen Pkw

  • rechtsportal.de

    Kfz-Versichrerung: Rechtsfolgen einer verspäteten Schadensanzeige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1172
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 33/83

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 167/03
    Dem Versicherungsnehmer, dem der Nachweis einer Entwendung seines Fahrzeugs nicht gelungen ist, kann nicht verwehrt werden, sich darauf zu berufen, dass jedenfalls ein entschädigungspflichtiger Brandschaden vorliege (vgl. BGH NJW 1983, 943; NJW 1985, 917; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl., § 12 AKB Rn. 32).

    Denn dieser Umstand kann allenfalls als (erhebliches) Indiz dafür sprechen, dass der Brandschaden als Versicherungsfall von dem Versicherungsnehmer im Sinne von § 61 VVG herbeigeführt wurde (vgl. etwa BGH NJW 1985, 917, 918; OLG Köln VersR 1989, 835; Stiefel/Hofmann a.a.O. gegen Ende).

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 167/03
    Dies hat zur Folge, dass ihm für das gesamte äußere Bild eines Diebstahls kein geeignetes Beweismittel zur Verfügung steht; denn zum äußeren Bild eines Diebstahls gehört nicht nur der Nachweis, dass der Pkw an einem bestimmten Ort abgestellt worden ist, bewiesen werden muss vielmehr auch, dass der Wagen später an diesem Ort nicht mehr aufgefunden wurde (vgl. BGH VersR 2002, 431).
  • BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78

    Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 167/03
    Denn nach allgemeiner Lebenserfahrung will sich kein vernünftiger Versicherungsnehmer durch vorsätzliche Nichterfüllung seiner Anzeigeoblegenheit Rechtsnachteile zuziehen (vgl. BGH VersR 1979, 1117, 1119; OLG Stuttgart, VersR 1980, 157).
  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 167/03
    (5) Schließlich steht der Leistungsfreiheit nicht entgegen, dass der Kläger über die Folgen einer verspäteten Anzeige nicht belehrt wurde; denn ebenso wie bei spontan zu erfüllenden Obliegenheiten (vgl. BGH VersR 1967, 593 zur Beseitigung von Unfallspuren) besteht eine Belehrungspflicht nicht für die Anzeigeobliegenheiten (OLG Hamm, R + S 1991, 408).
  • OLG Saarbrücken, 22.08.1990 - 5 U 21/90

    Architektenhaftpflichtversicherung: Anzeigepflicht beachten!

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 167/03
    Vor diesem Hintergrund hätte der Kläger eine nachvollziehbare und einleuchtende Erklärung dafür abgeben müssen, weshalb es zu der verspäteten Anzeige gekommen ist (Stiefel/Hofmann, § 7 AKB Rn. 26 mit Hinweis auf OLG Saarbrücken, VersR 1991, 872; OLG Frankfurt, MDR 99, 995).
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 1007/68

    Verweigerung der Versicherungsleistungen - Deckungsprozeß - Obliegenheiten

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 167/03
    In diesem Sinne hat auch der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass der Versicherungsnehmer nach der Ablehnung keine Obliegenheit mehr zu erfüllen habe, die dem Versicherer eben diese Leistung ermöglichen oder erleichtern soll; dieses Ziel lasse sich nach der Ablehnung nicht mehr erreichen, sodass für die schuldhafte Verletzung derartiger Obliegenheiten folglich kein Raum mehr sei (VersR 1970, 169).
  • OLG Köln, 13.04.1989 - 5 U 224/88
    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 167/03
    Denn dieser Umstand kann allenfalls als (erhebliches) Indiz dafür sprechen, dass der Brandschaden als Versicherungsfall von dem Versicherungsnehmer im Sinne von § 61 VVG herbeigeführt wurde (vgl. etwa BGH NJW 1985, 917, 918; OLG Köln VersR 1989, 835; Stiefel/Hofmann a.a.O. gegen Ende).
  • OLG Stuttgart, 11.05.1979 - 2 U 20/79
    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 167/03
    Denn nach allgemeiner Lebenserfahrung will sich kein vernünftiger Versicherungsnehmer durch vorsätzliche Nichterfüllung seiner Anzeigeoblegenheit Rechtsnachteile zuziehen (vgl. BGH VersR 1979, 1117, 1119; OLG Stuttgart, VersR 1980, 157).
  • OLG Hamm, 21.06.2017 - 20 U 42/17

    Kaskoversicherer zu spät unterrichtet - kein Anspruch

    Insoweit genügt bedingter Vorsatz, der nach allgemeinen Regeln vorliegt, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheitsverletzung für möglich hält und sie billigend in Kauf nimmt, also nicht ernsthaft darauf vertraut, dass der Erfolg ausbleiben werde (Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 29. Aufl. 2015, § 28, Rn. 188; BGH, Urteil vom 03. Oktober 1979 - IV ZR 45/78 -, VersR 1979, 1117, Rn. 29, juris Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 U 6/06 - 1 -, VersR 2007, 532, Rn. 15, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 29.04.2004 - 4 U 167/03 -, VersR 2004, 1172, Rn. 28, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.11.1996 - 24 U 309/94 -, OLGR Frankfurt 1997, 14, Rn. 16, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1994 - 4 U 151/93 -, VersR 1995, 3, Rn. 11, juris).
  • OLG Hamm, 26.04.2017 - 20 U 42/17

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Obliegenheit des

    Insoweit genügt bedingter Vorsatz, der nach allgemeinen Regeln vorliegt, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheitsverletzung für möglich hält und sie billigend in Kauf nimmt, also nicht ernsthaft darauf vertraut, dass der Erfolg ausbleiben werde (Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 29. Aufl. 2015, § 28, Rn. 188; BGH, Urteil vom 03. Oktober 1979 - IV ZR 45/78 -, VersR 1979, 1117, Rn. 29, juris Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 U 6/06 - 1 -, VersR 2007, 532, Rn. 15, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 29.04.2004 - 4 U 167/03 -, VersR 2004, 1172, Rn. 28, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.11.1996 - 24 U 309/94 -, OLGR Frankfurt 1997, 14, Rn. 16, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1994 - 4 U 151/93 -, VersR 1995, 3, Rn. 11, juris).
  • OLG Dresden, 28.01.2021 - 4 U 1691/20

    Welche Angaben gehören in die Anzeige eines Versicherungsfalls?

    Insoweit genügt bedingter Vorsatz, der nach allgemeinen Regeln vorliegt, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheitsverletzung für möglich hält und sie billigend in Kauf nimmt, also nicht ernsthaft darauf vertraut, dass der Erfolg ausbleiben werde (Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 30. Aufl. 2015, § 28, Rn. 188; BGH, Urteil vom 03. Oktober 1979 - IV ZR 45/78, Rn. 29, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 20 U 42/17 -, Rn. 16 - 17, juris Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 U 6/06 - 1 Rn. 15, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 29.04.2004 - 4 U 167/03 -, VersR 2004, 1172, Rn. 28, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.11.1996 - 24 U 309/94 Rn. 16, juris).
  • OLG Dresden, 07.12.2020 - 4 U 1691/20

    Welche Angaben gehören in die Anzeige eines Versicherungsfalls?

    Insoweit genügt bedingter Vorsatz, der nach allgemeinen Regeln vorliegt, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheitsverletzung für möglich hält und sie billigend in Kauf nimmt, also nicht ernsthaft darauf vertraut, dass der Erfolg ausbleiben werde (Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 30. Aufl. 2015, § 28, Rn. 188; BGH, Urteil vom 03. Oktober 1979 - IV ZR 45/78, Rn. 29, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 20 U 42/17 -, Rn. 16 - 17, juris Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 U 6/06 - 1 Rn. 15, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 29.04.2004 - 4 U 167/03 -, VersR 2004, 1172, Rn. 28, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.11.1996 - 24 U 309/94 Rn. 16, juris).
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