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Weitere Entscheidung unten: VG Halle, 14.12.2015

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45701
BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15 (https://dejure.org/2016,45701)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 (https://dejure.org/2016,45701)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 (https://dejure.org/2016,45701)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1
    380-kV-Höchstspannungsfreileitung; Abschnittsbildung; Abstandsflächen von Leitungsmasten; Abwägung; Alternativenprüfung; Anfechtungsklage; Energieleitung; Gebot der Rücksichtnahme; Immissionsschutz; Klagebefugnis Gemeinde; Landesgrenze; Planfeststellung; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Planfeststellung Höchstspannungsfreileitung; zulässige Abschnittsbildung; Wegfall der Vorbelastung bei Rückbau einer Bestandsleitung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 22 Abs 1 S 1 Nr 1 BImSchG, § 22 Abs 1 S 1 Nr 2 BImSchG, § 38 S 1 BauGB, § 43 S 3 EnWG
    Planfeststellung Höchstspannungsfreileitung; zulässige Abschnittsbildung; Wegfall der Vorbelastung bei Rückbau einer Bestandsleitung

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der plangegebenen Vorbelastung mit dem planfestgestellten Rückbau einer Bestandsleitung; Berücksichtigung der tatsächlichen Vorbelastung durch die Bestandstrasse im Rahmen der Abwägung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Energieleitungsrecht: 380 kVHöchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfallen der plangegebenen Vorbelastung mit dem planfestgestellten Rückbau einer Bestandsleitung; Berücksichtigung der tatsächlichen Vorbelastung durch die Bestandstrasse im Rahmen der Abwägung

  • datenbank.nwb.de

    Planfeststellung Höchstspannungsfreileitung; zulässige Abschnittsbildung; Wegfall der Vorbelastung bei Rückbau einer Bestandsleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg erfolglos

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg erfolglos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entfallen von plangegebener Vorbelastung bei Rückbau von Bestandsleitung

Papierfundstellen

  • BVerwGE 157, 73
  • NVwZ 2017, 708
 
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Wird zitiert von ... (184)Zitiert selbst (45)

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion; …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15
    Diese Rechte vermitteln ihr keinen Anspruch auf Vollüberprüfung des Planfeststellungsbeschlusses (stRspr, BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 , vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 25 …und vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 23;… Beschlüsse vom 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 - UPR 2013, 345 Rn. 10 …und vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 Rn. 26).

    Rn. 17 Diese Anforderungen dienen dem allgemeinen öffentlichen Interesse und dem Schutz Betroffener und sind nicht dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht zugeordnet (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 64).

    Rn. 26 Die Zulässigkeit einer planungsrechtlichen Abschnittsbildung, die eine richterrechtliche Ausprägung des Abwägungsgebots darstellt (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 50;… Beschluss vom 29. November 1995 - 11 VR 15.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 7 S. 17 = juris Rn. 6 m.w.N.), ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich anerkannt.

    Jedoch kann eine Abschnittsbildung Dritte in ihren Rechten verletzen, wenn sie deren durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutz faktisch unmöglich macht oder dazu führt, dass die abschnittsweise Planfeststellung dem Grundsatz umfassender Problembewältigung nicht gerecht werden kann, oder wenn ein dadurch gebildeter Abschnitt der eigenen sachlichen Rechtfertigung vor dem Hintergrund der Gesamtplanung entbehrt (BVerwG, Urteile vom 10. April 1997 - 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 , vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 jeweils m.w.N. und vom 18. Juli 2013 a.a.O.).

    Damit endet die Kompetenz zur Planfeststellung eines länderübergreifenden Projekts grundsätzlich an der Landesgrenze (siehe aber auch BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 51).

    Die bisher vom Bundesverwaltungsgericht offen gelassene Frage (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 a.a.O. Rn. 54 …und Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 VR 4.10 - NVwZ 2010, 1486 Rn. 28), ob ein Leitungsabschnitt nur dann vor dem Hintergrund der Gesamtplanung sachlich gerechtfertigt ist, wenn er auch eine selbständige Versorgungsfunktion besitzt (vgl. zum Fernstraßenrecht etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1992 - 4 NB 21.92 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 55 S. 60 und vom 26. Juni 1992 - 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 89 f.: "selbständige Verkehrsfunktion"), ist für das Energieleitungsrecht aus denselben Gründen zu verneinen wie für die Abschnittsbildung bei schienengebundenen Anlagen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1995 - 11 VR 6.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8 …und vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 25.95 - NVwZ-RR 1997, 525 = juris Rn. 22).

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15
    Zudem dürfen nach einer summarischen Prüfung der Verwirklichung des Gesamtvorhabens auch im weiteren Verlauf keine von vorneherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 VR 4.10 - NVwZ 2010, 1486 Rn. 27).

    Die bisher vom Bundesverwaltungsgericht offen gelassene Frage (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Juli 2013 a.a.O. Rn. 54 und Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 VR 4.10 - NVwZ 2010, 1486 Rn. 28), ob ein Leitungsabschnitt nur dann vor dem Hintergrund der Gesamtplanung sachlich gerechtfertigt ist, wenn er auch eine selbständige Versorgungsfunktion besitzt (vgl. zum Fernstraßenrecht etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1992 - 4 NB 21.92 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 55 S. 60 und vom 26. Juni 1992 - 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 89 f.: "selbständige Verkehrsfunktion"), ist für das Energieleitungsrecht aus denselben Gründen zu verneinen wie für die Abschnittsbildung bei schienengebundenen Anlagen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1995 - 11 VR 6.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8 …und vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 25.95 - NVwZ-RR 1997, 525 = juris Rn. 22).

    Denn eine vollkommene Neutrassierung würde Konflikte nur verlagern, neue Konflikte schaffen und, da Einwirkungen der bisherigen Trasse in Natur und Landschaft auch nach deren Abbau zumindest eine geraume Zeit fortwirken, in gewissem Umfang verdoppeln (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 VR 4.10 - NVwZ 2010, 1486 Rn. 30 und Gerichtsbescheid vom 21. September 2010 - 7 A 7.10 - juris Rn. 17).

    Ist die zusätzliche Belastung durch die Änderung der Nutzung einer bestehenden Trasse erheblich größer als die Neubelastung durch eine bislang nicht genutzte Trasse, greifen sie ebenso wenig wie im Fall, dass die zu erwartenden Einwirkungen rechtswidrige Eigentums- und Gesundheitsbeeinträchtigungen darstellen (BVerwG…, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 = juris Rn. 47 und Beschluss vom 22. Juli 2010 a.a.O. Rn. 38).

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose; …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15
    Rn. 58 a) Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige, in die Abwägung nach § 43 Satz 3 EnWG a.F. einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn ein Vorhaben der Fachplanung eine hinreichend bestimmte Planung nachhaltig stört, wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzieht oder wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1988 - 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 und vom 30. Mai 2012 - 9 A 35.10 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 225 Rn. 35 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erwachsen aus diesem in den Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG fallenden Recht Abwehransprüche aber allenfalls dann, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 A 35.10 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 225 Rn. 36).

    Er kann überwunden werden, da es der Planfeststellungsbehörde im Rahmen des Abwägungsgebots unter dem Vorbehalt der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unbenommen bleibt, gegenläufigen Belangen den Vorrang einzuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 A 35.10 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 225 Rn. 36 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15
    Jedoch kann eine Abschnittsbildung Dritte in ihren Rechten verletzen, wenn sie deren durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutz faktisch unmöglich macht oder dazu führt, dass die abschnittsweise Planfeststellung dem Grundsatz umfassender Problembewältigung nicht gerecht werden kann, oder wenn ein dadurch gebildeter Abschnitt der eigenen sachlichen Rechtfertigung vor dem Hintergrund der Gesamtplanung entbehrt (BVerwG, Urteile vom 10. April 1997 - 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 , vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 jeweils m.w.N. …und vom 18. Juli 2013 a.a.O.).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 ).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit sind bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 a.a.O. S. 11; Beschluss vom 14. Mai 1996 - 7 NB 3.95 - BVerwGE 101, 166 ), oder wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (BVerwG…, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 7 C 15.13 - NVwZ 2016, 308 Rn. 55).

  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15
    Diese Rechte vermitteln ihr keinen Anspruch auf Vollüberprüfung des Planfeststellungsbeschlusses (…stRspr, BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 , vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 25 …und vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 23;… Beschlüsse vom 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 - UPR 2013, 345 Rn. 10 und vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 Rn. 26).

    Da - wie bereits ausgeführt - die planfestgestellte Höchstspannungsleitung den Anforderungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BImSchG genügt, ist es nicht zu beanstanden, dass der Planfeststellungsbeschluss eine tatsächliche Vorbelastung im Rahmen der Abwägungsentscheidung als schutzmindernd berücksichtigt (…BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 - ER 2013, 119 = juris Rn. 21 und vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 Rn. 57 m.w.N.).

    Zutreffend ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Senats der Rückbau einer Bestandsleitung - auch wenn in der Trasse eine neue Leitung errichtet werden soll - zum Erlöschen einer bestehenden Dienstbarkeit für einen Schutzstreifen führt (BVerwG, Beschluss vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 Rn. 27).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15
    Die Klägerin kann wie ein privater Grundstückseigentümer geltend machen, die Inanspruchnahme der in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke verletze das Gebot gerechter Abwägung (§ 43 Satz 3 EnWG in der am 26. Juni 2015 geltenden Fassung - EnWG a.F.) ihrer eigenen Belange (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 19 m.w.N.).

    Diese Rechte vermitteln ihr keinen Anspruch auf Vollüberprüfung des Planfeststellungsbeschlusses (…stRspr, BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 , vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 25 und vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 23;… Beschlüsse vom 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 - UPR 2013, 345 Rn. 10 …und vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 Rn. 26).

    Die Annahme des Planfeststellungsbeschlusses, die von der geplanten Freileitung hervorgerufenen Geräusche würden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (zu deren Anwendbarkeit auf Höchstspannungsfreileitungen siehe BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 53) am jeweils maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreiten und damit an den Immissionsorten in den Siedlungsbereichen, die an die Leitungstrasse unmittelbar angrenzen, keine relevanten Beiträge zu den dort bereits vorhandenen Schallimmissionen liefern, hat die Beigeladene durch die Vorlage des Lärmschutzgutachtens des TÜV Hessen vom 17. Oktober 2016 nochmals belegt.

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15
    Nach ständiger Rechtsprechung handelt eine Planfeststellungsbehörde nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn eine von ihr verworfene Trassenführung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 …und vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555 = juris Rn. 32).

    Trassenvarianten, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, können schon in einem früheren Verfahrensstadium oder auf vorangegangenen Planungsebenen ausgeschieden werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 249 f. und vom 9. Juni 2004 - 9 A 11.03 - NVwZ 2004, 1486 m.w.N. - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 121, 72; Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 91 f. …und vom 5. März 2003 - 4 B 70.02 - NuR 2004, 520 = juris Rn. 15).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Abfallbeseitigung - Planfeststellungsbeschluß - Gemeindegebiet

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15
    Diese Grundsätze sind auch für Grundstücke in gemeindlichem Eigentum maßgebend (BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ) ungeachtet des Umstandes, dass Gemeinden sich nicht auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums durch Art. 14 GG berufen können (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ).

    Es wäre Sache der Klägerin gewesen, im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung oder auf andere zulässige Weise rechtzeitig etwaige Betroffenheiten ihres Eigentums in das Planfeststellungsverfahren einzubringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15
    Auch eine enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses zu ihren Lasten führt nicht zu dem aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG hergeleiteten Anspruch auf vollumfängliche Prüfung, da die Gemeinde nicht Trägerin des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG ist (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; siehe auch BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 ).

    Diese Grundsätze sind auch für Grundstücke in gemeindlichem Eigentum maßgebend (BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ) ungeachtet des Umstandes, dass Gemeinden sich nicht auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums durch Art. 14 GG berufen können (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15
    Diese Rechte vermitteln ihr keinen Anspruch auf Vollüberprüfung des Planfeststellungsbeschlusses (stRspr, BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 , vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 25 …und vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 23;… Beschlüsse vom 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 - UPR 2013, 345 Rn. 10 …und vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 Rn. 26).

    Darüber hinaus muss die Planfeststellungsbehörde auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend dergestalt Rücksicht nehmen, dass durch die Fachplanung von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise "verbaut" werden (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …

  • BVerwG, 03.07.1996 - 11 A 64.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Auslegung von Plänen im Planfeststellungsverfahren; …

  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche …

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser; …

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz; …

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …

  • BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09

    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung; …

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver …

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens; …

  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden …

  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis - …

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten, …

  • BVerwG, 13.12.2006 - 4 B 73.06

    Fachplanungsprivileg; Privilegierung; Fachplanung; luftverkehrsrechtliche …

  • BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88

    Planung von Erweiterungsflächen einer Mülldeponie; Teilbarkeit einer …

  • BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92

    Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung …

  • BVerwG, 24.05.2012 - 7 VR 4.12

    Kein vorläufiger Baustopp für Thüringer Strombrücke

  • BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an Tatbestand und …

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 25.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Reduzierung der Anzahl der …

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl; …

  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 73.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; …

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - …

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …

  • BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12

    Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen …

  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 24.92

    Stromtariferhöhung - § 42 Abs. 2 VwGO, keine Klagebefugnis gegen staatliche …

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 8.15

    Planfeststellung; Gemeinde; Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; abwehrender …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15

    Nachbarklage - zum Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten zur Beseitigung …

  • BVerwG, 29.11.1995 - 11 VR 15.95

    Recht des Schienenverkehrs: Linienbestimmung keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung …

  • BVerwG, 24.06.2026 - 9 A 1.26

    F. ./. Bundesrepublik Deutschland - Rechtmäßigkeit des …

    Der Grundsatz, bestehende Trassen zu nutzen, genießt nicht per se Vorrang vor anderen öffentlichen oder privaten Belangen, sondern ist im Rahmen der Abwägung mit dem ihm im konkreten Fall zukommenden Gewicht zu berücksichtigen; er kann folglich durch andere Belange überwunden werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 35 …und vom 14. Juni 2018 - 4 A 10.17 - juris Rn. 46).

    Darüber hinaus muss der Planfeststellungsbeschluss den Grundsatz, dass linienförmige Infrastrukturen möglichst flächensparend und gebündelt geführt werden sollen, berücksichtigen (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 35…, vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 60 …und vom 7. Oktober 2021 - 4 A 9.19 - juris Rn. 78 ff.;… Beschluss vom 27. April 2023 - 4 VR 3.22 - juris Rn. 35).

    Auch diese Trassierungsvorgabe gilt aber nicht einschränkungslos, sondern ist im Rahmen der Abwägung mit dem ihr im konkreten Fall zukommenden Gewicht zu berücksichtigen (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 35 …und vom 28. Januar 2026 - 9 VR 1.26 - juris Rn. 57 f.).

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (…BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 a.a.O. Rn. 52 und vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 24).

    Schließlich stände eine summierende Betrachtung in einem Spannungsverhältnis zu dem gesetzgeberischen Bestreben, Höchstspannungsleitungen gebündelt zu führen (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NABEG;… BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 53 und vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 35; Kment, NVwZ 2015, 616 ).

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung ermächtigte Stelle in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 , vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 23 …und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - UPR 2017, 352 Rn. 36).

    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen, oder wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32).

  • BVerwG, 27.07.2020 - 4 VR 7.19

    Abwägungsgebot; Aufschiebende Wirkung; Auszulegende Unterlagen; Bekanntmachung; …

    Rn. 13 2. Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 52, vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 24 …und vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 15).

    Rn. 61 bb) Die Ergebnisse und Maßgaben der Landesplanerischen Beurteilung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung des Landes Brandenburg und des Landes Berlin vom 30. August 2011 sind sonstige Erfordernisse der Raumordnung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG, die nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ROG bei der Planfeststellung zu berücksichtigen sind und damit den Rang eines Abwägungsbelangs besitzen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 41).

    Dennoch sind im Rahmen der fachplanerischen Abwägung das sog. Bündelungsgebot, wonach linienförmige Infrastrukturen zu bündeln sind (vgl. etwa § 1 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG), und das Gebot der Nutzung bestehender Trassen, wonach der Ausbau des Netzes unter Nutzung vorhandener Trassenräume grundsätzlich Vorrang hat vor dem Neubau auf neuen Trassen, zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 35;… Beschluss vom 28. März 2020 - 4 VR 5.19 - juris Rn. 39).

    Denn Trassenvarianten, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, können dann schon in einem früheren Verfahrensstadium oder auf vorangegangenen Planungsebenen ausgeschieden werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32 m.w.N.).

    Nach dem Bündelungsgebot, sind mehrere lineare Infrastrukturen, z.B. Straßen, Schienenwege oder Energieleitungen, möglichst parallel zu führen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 35).

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Rechtsprechung
   VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15   

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VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15 (https://dejure.org/2015,46361)
VG Halle, Entscheidung vom 14.12.2015 - 4 A 4/15 (https://dejure.org/2015,46361)
VG Halle, Entscheidung vom 14. Dezember 2015 - 4 A 4/15 (https://dejure.org/2015,46361)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
    Rn. 18 Eine Änderung der Rechtslage ist insbesondere nicht durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05. März 2013 (1 BvR 2457/08 - Juris) eingetreten.

    Dem Gesetzgeber obliegt es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Erhebung von Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 05. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - Juris).

    Die gewählte Ausschlussfrist von grundsätzlich 10 Jahren ab Eintritt der Vorteilslage, die jedoch nicht vor dem Ende des Jahres 2015 abläuft und daher im Einzelfall bis zu 24, 5 Jahre betragen kann, hält sich im Rahmen des dem Gesetzgeber insoweit zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (siehe dazu: BVerfG, Beschluss vom 05. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - Juris Rn. 46) und belastet die Abgabenpflichtigen nicht unzumutbar.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14

    10-Jahres-Ausschlussfrist für Abgabenfestsetzung in § 13b KAG LSA …

    Auszug aus VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
    Insoweit enthält sie einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der Einzelnen an Rechtssicherheit ( OVG Magdeburg, Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 39 f.).

    Dies gilt aber gleichermaßen für bereits vorgenommene Beitragsveranlagungen wie für künftige ( OVG Magdeburg, Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 43 ).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr; …

    Auszug aus VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
    Zum einen unterschreitet sie die auch dem öffentlichen Recht nicht fremde 30jährige Verjährungsfrist (vgl. etwa § 53 Abs. 2 VwVfG) deutlich, die grundsätzlich aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens erforderlich, aber auch genügend ist (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 - Juris Rn. 10).
  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12

    Vermögensrecht; Rückgabe; Restitution; Restitutionsausschluss; Enteignung auf …

    Auszug aus VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
    Sie ist nicht geeignet oder darauf angelegt, die Rechtsordnung konstitutiv zu verändern (BVerwG, Urteil vom 11. September 2013 - BVerwG 8 C 4.12 - Juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03

    Herstellung, Investitionen, Abwasserbeseitigung, Beitragsrecht

    Auszug aus VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
    Hat eine Kommune nach Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes eine Abwasserbeseitigungsanlage übernommen und den bei der Übernahme an diese Einrichtung angeschlossenen Altanschlussnehmern zur Nutzung zur Verfügung gestellt, so ist den angeschlossenen Grundstücken erstmals mit der Widmung der Anlage durch die Gemeinde eine dauerhaft gesicherte Anschlussmöglichkeit geboten, sofern es sich bei der Anlage nicht um ein Provisorium handelt (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 04. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, Juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 67/09

    Herstellungsbeitrag für Schmutzwasseranlage; Anwendung des …

    Auszug aus VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
    Dabei muss es sich um eine wirksame Satzung handeln, die der Herstellung der Anschlussmöglichkeit bzw. dem Entstehen der Vorteilslage nachfolgen kann, ohne sich Rückwirkung beimessen zu müssen ( OVG Magdeburg, Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 67/09 - Juris Rn. 43 , ständige Rechtsprechung).Danach begann die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Jahres 2008 und lief bis Ende 2012, denn der Beklagte bzw. dessen Rechtsvorgänger hat durch Erlass der SBS erstmals die Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags geregelt.
  • VG Cottbus, 10.04.2014 - 6 K 370/13

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Auszug aus VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
    Zudem wirken die Vorteile, die durch die Erschließung eines Grundstücks und die Schaffung der erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die leitungsgebundene öffentliche Einrichtung vermittelt wird, lange in die Zukunft fort, während ein besonderes wirtschaftliches Interesse der Beitragspflichtigen an einer möglichst zeitnahen Geltendmachung des Beitragsanspruchs nicht besteht, sondern deren Interesse nur darin liegt, erkennen zu können, wann mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist (VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 - Juris Rn. 87).
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