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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 08.05.2024 - 4 C 2423/20.N   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,39045
VGH Hessen, 08.05.2024 - 4 C 2423/20.N (https://dejure.org/2024,39045)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.05.2024 - 4 C 2423/20.N (https://dejure.org/2024,39045)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Mai 2024 - 4 C 2423/20.N (https://dejure.org/2024,39045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 47 VwGO, § ... 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 1 Abs 6 BauGB, § 2 Abs. 3 BauGB, § 3 Abs 2 BauGB, § 8 Abs 2 BauGB, § 10 Abs 1 BauGB, § 13 a BauGB, § 34 BauGB, § 214 Abs 1 Satz 1 Nr 1 BauGB, § 214 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauNVO, § 1 Abs 9 BauNVO, § 6 BauNVO, § 6a BauNVO, § 8 BauNVO, § 17 BauNVO, § 19 Abs 4 BauNVO, § 22 BImSchG, § 24 BImSchG, § 50 BImSchG
    Normenkontrolle eines Bebauungsplans mit Emissionskontingentierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 7
    Festsetzungen zu den Emissionskontingenten für die Gewerbegebietsflächen hinsichtlich Abwägungsfehler

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (79)

  • VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2024 - 4 C 2423/20
    Dieser Verfügung schloss sich ein Verwaltungsstreitverfahren des betroffenen Grundstückseigentümers vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt ( 2 K 1634/13.DA ) und ein Berufungszulassungsverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshofs an ( 4 A 839/15.Z ).

    Die Behauptung, der alte Bebauungsplan Nr. R 4 sei funktionslos gewesen, werde auch durch die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt ( 2 K 1634/13.DA ) und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ( 4 A 839/15.Z ) zur Wohnnutzung im Gewerbegebiet des Bebauungsplans Nr. R 4 widerlegt.

    Das Verwaltungsgericht Darmstadt habe in seinem Urteil vom 11. März 2015 ( 2 K 1634/13.DA ) seine zuvor geäußerten Bedenken zur Wirksamkeit des Bebauungsplans Nr. R 4 wegen eines Verkündungsmangels aufgegeben.

    Auch aus dem Verwaltungsgerichtsverfahren 2 K 1634/13.DA lasse sich insoweit nichts Gegenteiliges ableiten.

    Abweichendes ergibt sich insoweit entgegen der Auffassung der Antragsteller zu 1) bis 4) auch nicht aus dem Verwaltungsstreitverfahren mit dem Aktenzeichen 2 K 1634/13.DA vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt.

    Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in seinem Urteil vom 11. März 2015 ( 2 K 1634/13.DA ) seine zuvor geäußerten Bedenken, wonach wegen eines Verkündungsmangels der Bebauungsplan Nr. R 4 unwirksam sein könnte, aufgegeben und auch sonst keine Zweifel an der Wirksamkeit des Bebauungsplans geäußert.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2024 - 4 C 2423/20
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, juris Rdnr. 4 m.w.N.).

    § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist erst verletzt, wenn ein Bebauungsplan aus tatsächlichen oder Rechtsgründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit vollzugsunfähig ist oder auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, a.a.O. Rdnr. 5 …sowie Urteile vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, BVerwGE 146, 137-145 = juris Rdnr. 9 …und vom 21. März 2002 - BVerwG 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 (146 f.) = juris Rdnr. 9 m.w.N.; OVG NRW…, Urteil vom 11. Februar 2014 - 2 D 15/13.NE -, juris Rdnr. 74).

    Davon ist zum Beispiel auszugehen, wenn eine planerische Festsetzung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen, oder eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, juris Rdnr. 5 m.w.N).

    Erforderlich ist eine bauleitplanerische Regelung nicht nur dann, wenn ein durch spürbaren Nachfragedruck ausgelöstes unabweisbares Bedürfnis für eine Planung vorhanden ist oder sie dazu dient, Entwicklungen, die bereits im Gange sind, in geordnete Bahnen zu lenken, sondern auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen schafft, die es ermöglichen, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet (…BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2004 - 4 BN 39.04 -, juris Rdnr. 25 und vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, juris Rdnr. 5).

    Hinsichtlich der Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung ist dagegen das Abwägungsgebot maßgeblich, das im Hinblick auf gerichtliche Kontrolldichte, Fehlerunbeachtlichkeit und heranzuziehende Erkenntnisquellen abweichenden Maßstäben unterliegt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, BVerwGE 146, 137-145 = juris Rdnr. 9 m.w.N., …und vom 27. März 2013 - 4 CN 6.11 -, juris Rdnr. 9, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, juris Rdnr. 4;… Battis, in: Krautzberger/Löhr/Battis, 15. Aufl. 2022, BauGB § 1 Rdnr. 26).

  • BVerwG, 07.12.2017 - 4 CN 7.16

    Bebauungsplan; Emissionskontingent; Emissionsverhalten; Ergänzungsgebiet; …

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2024 - 4 C 2423/20
    Rn. 46 Auch die vorgenommene baugebietsübergreifende Gliederung der Gewerbegebiete mit Emissionskontingenten sei fehlerfrei unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 CN 7.16 -, juris) erfolgt.

    Das Tatbestandsmerkmal des Gliederns erfordert dabei, dass das Baugebiet in einzelne Teilgebiete mit verschieden hohen Emissionskontingenten zerlegt wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. März 2015 - 4 BN 26.14 -, juris Rdnr. 5 f. und Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 CN 7.16 -, juris Rdnr. 15 m.w.N.).

    Rn. 67 Voraussetzung für eine baugebietsübergreifende Gliederung gemäß § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist, dass neben dem emissionskontingentierten Gewerbegebiet noch (mindestens) ein Gewerbegebiet als Ergänzungsgebiet vorhanden ist, in welchem keine Emissionsbeschränkungen gelten oder mit einer solchen belegt ist, die jeden nach § 8 BauNVO zulässigen Betrieb ermöglicht (BVerwG…, Beschluss vom 9. März 2015 - 4 BN 26.14 -, juris Rdnr. 5 f. und Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 CN 7.16 -, juris Rdnr. 17; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 26. April 2023 - 3 K 149/15 -, juris Rdnr. 63 ff.; Bay. VGH…, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 NE 22.2414 -, BeckRS 2023, 6053, Rdnr. 17 f.).

    Der Plangeber muss in geeigneter Weise im Bebauungsplan selbst oder seiner Begründung dokumentieren, dass und wie er von der Ermächtigung des § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO Gebrauch macht (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 CN 7.16 -, juris Rdnr. 17 m.w.N.; OVG NRW…, Urteil vom 10. November 2021 - 7 D 28/19.NE -, BeckRS 2021, 35820, Rdnr. 40).

  • VGH Hessen, 21.01.2025 - 4 C 655/21

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Verkehrszunahme außerhalb des Plangebiets

    Die Abwägung unterliegt dabei nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (Urteile des Senats vom 8. Mai 2024 - 4 C 2423/20.N -, juris Rdnr. 61 ;… vom 27. Februar 2019 - 4 C 1840/17.N -, juris Rdnr. 60 ;… vom 1. Juli 2010 - 4 C 2302/09.N -, juris Rdnr. 66 ;… vom 22. April 2010 - 4 C 2607/08.N -, juris Rdnr. 86).

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendig den anderen zurückzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, juris Rdnr. 29; Urteile des Senats vom 8. Mai 2024 - 4 C 2423/20.N -, juris Rdnr. 61 ;… vom 18. März 2021 - 4 C 2335/17.N -, juris Rdnr. 40 ;… vom 27. Februar 2019 - 4 C 1840/17.N -, juris Rdnr. 60 ; vom 29. Juni 2016 - 4 C 1440/14.N -, juris …und vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris Rdnr. 84 ).

    Rn. 206 Die Aufteilung des Plangebiets in Teilgebiete und die festgesetzten Emissionskontingente stehen auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat, wonach bei der Festsetzung von Emissionskontingenten ein Baugebiet nur dann im Sinne des § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO gegliedert ist, wenn es in einzelne Teilgebiete mit verschieden hohen Emissionskontingenten zerlegt wird, von denen mindestens ein Teilgebiet jeden nach § 8 BauNVO zulässigen Betrieb ermöglichen muss (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 CN 7.16 -, juris Rdnr. 15 m.w.N; BVerwG…, Beschluss vom 9. März 2015 - 4 BN M..14 -, juris Rdnr. 5 f.; Urteil des Senats vom 8. Mai 2024 - 4 C 2423/20.N -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2025 - 1 KN 22/09

    Ursprüngliche Satzung über den Bebauungsplan-Teilbereich …

    Der Plangeber muss aber in geeigneter Weise im Bebauungsplan selbst oder seiner Begründung dokumentieren, dass und wie er von der Ermächtigung in § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO Gebrauch gemacht hat (BVerwG…, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 CN 7.16 -, juris Rn. 18; OVG NRW…, Urteil vom 19. Mai 2025 - 2 D 151/20.NE -, juris Rn. 63; Hess. VGH, Urteil vom 8. Mai 2024 - 4 C 2423/20.N -, juris Rn. 67).

    Auch ist der Planbegründung kein planerischer Wille zu entnehmen, für diese Gebiete auch in Zukunft keine Emissionskontingentierung vorzunehmen (vgl. dazu: Hess. VGH, Urteil vom 8. Mai 2024 - 4 C 2423/20.N -, juris Rn. 68).

  • VG Augsburg, 02.09.2025 - Au 4 K 25.499

    Baurecht;, Funktionslosigkeit einer Festsetzung im Bebauungsplan (verneint);, …

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Befreiung von einer Festsetzung bezüglich der Art der baulichen Nutzung grundsätzlich tiefer in das Interessengeflecht eines Bebauungsplanes eingreift als Befreiungen von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung oder zur überbaubaren Grundstücksfläche, da mit der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung die wichtigste städtebauliche Gestaltungsfunktion des Bebauungsplans ausgeübt wird (…vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 4 C 10.03 - juris Rn. 16; HssVGH, U.v. 8.5.2024 - 4 C 2423/20.N - juris Rn. 120;… VGH BW, U.v. 13.9.2018 - 8 S 2254/17 - juris Rn. 59;… U.v. 7.7.2017 - 3 S 381/17 - juris Rn. 27).
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