Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21 |
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§ 242 BGB, § 294 BGB, § 295 S 1 BGB, § 322 Abs 2 BGB, § 355 Abs 2 S 1 BGB
Weiternutzung und Verkauf eines Fahrzeugs nach Widerruf - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs; Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Unzutreffende Vertragsangaben zum Verzugszins; Veräußerung des Fahrzeugs durch den Darlehensnehmer
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Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung Unzutreffende Vertragsangaben zum Verzugszins Veräußerung des Fahrzeugs durch den Darlehensnehmer
Kurzfassungen/Presse
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zum ewigen Widerrufsrecht beim Autokredit bei Weiterveräußerung des Fahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 16.07.2021 - 1 O 71/21
- OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (37)
- OLG Celle, 02.02.2022 - 3 U 51/21
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf; Unzureichende …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21
Es fehlt jedenfalls die Angabe eines konkreten Prozentsatzes zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 43-46).Es kann dahinstehen, ob die Rechtsfolgen des § 494 Abs. 4 Satz 1 BGB einerseits und des § 356b Abs. 2 BGB andererseits nebeneinander bestehen oder ob es sich bei den in § 494 Abs. 4 Satz 1 BGB geregelten Folgen um hinreichende Sanktionen im Sinne des Art. 23 der Verbraucherkreditrichtlinie handelt, die eine Widerruflichkeit des Vertrages ausschließen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 62).
Aber selbst wenn man eine prinzipielle Geltung auch des Satzes 1 der Vorschrift des § 494 Abs. 4 Satz 1 BGB für Zinsen bejahen wollte, wären hiermit nur solche Zinsen gemeint, die zu den preisbestimmenden Faktoren gerechnet werden können und den Preis des Kredits bestimmen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 64; OLG Stuttgart…, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19 -, juris Rn. 34).
Der Darlehensnehmer, der sich einerseits gehalten sehe, den Fahrzeugwert nicht durch weiteren Gebrauch zum Nachteil des Darlehensgebers aufzuzehren, dem andererseits aber auch nicht zuzumuten sei, auf die Nutzung des im Fahrzeug verkörperten Werts bis zur Klärung der Rechtslage zu verzichten, handele nicht treuwidrig, wenn er das Fahrzeug gemäß den ursprünglichen Absprachen zur Ablösung der Schlussrate an den Händler zurückgebe (OLG Stuttgart…, Urteil vom 22.03.2022 - 6 U 326/18 -, juris Rn. 34;… Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19, juris Rn. 41) oder an einen Dritten weiterveräußere (OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 107; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22.03.2021 - 9 U 107/19 -, juris Rn. 62; offengelassen von OLG Brandenburg…, Urteil vom 30.03.2022 - 4 U 213/20, juris Rn. 45 ff. mit der Begründung, die Weiterveräußerung an einen Dritten lasse unter den Umständen des Einzelfalls das Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten nicht entfallen, so dass die Klage als derzeit unbegründet abzuweisen sei).
Dabei entspricht die Vorleistungspflicht zwar der gesetzgeberischen Wertung in § 357 Abs. 4 BGB, allerdings kann man dem Verbraucher keine unzulässige Rechtsausübung vorwerfen, wenn er in Kenntnis des Umstands, dass seine Ansprüche aus § 355 Abs. 3 BGB auf absehbare Zeit nicht erfüllt werden, dieser Vorleistungspflicht nicht nachkommt (OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 109).
Das Leistungsstörungsrecht und damit die Regelungen zur Unmöglichkeit sind nach der Systematik des Gesetzes auch auf die Leistungspflichten aus § 355 Abs. 3 BGB anwendbar (OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 87).
Im Falle eines unter dem Marktpreis und dem objektiven Wert des Fahrzeugs liegenden Verkaufserlöses kommt zudem nach § 285 Abs. 2 BGB ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Bank in Betracht (OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 89).
Unter diesen Umständen ist es unverhältnismäßig, von dem Kläger die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs zu verlangen (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 22.03.2022 - 6 U 326/18 -, juris Rn. 41;… Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19, juris Rn. 46, OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 79-99).
Wird der Darlehensnehmer von der Verpflichtung zur Herausgabe des Fahrzeugs nach § 275 BGB frei, führt dies nicht zu einem dauerhaften Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers (so aber OLG Brandenburg…, Urteil vom 04.05.2022 - 4 U 65/21 -, juris Rn. 54;… Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 357 Rn. 5: jedenfalls dann, wenn der Unternehmer nicht gem. § 285 BGB das Surrogat verlange), vielmehr entfällt dieses Gegenrecht mit Eintritt der Unmöglichkeit (OLG Stuttgart…, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19 -, juris Rn. 45 f.;… Urteil vom 21.12.2021 - 6 U 129/21 -, juris Rn. 39; OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 76 ff.).
- OLG Stuttgart, 02.11.2021 - 6 U 32/19
Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensvertrag zu Verzugszinssatz bei …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21
Aber selbst wenn man eine prinzipielle Geltung auch des Satzes 1 der Vorschrift des § 494 Abs. 4 Satz 1 BGB für Zinsen bejahen wollte, wären hiermit nur solche Zinsen gemeint, die zu den preisbestimmenden Faktoren gerechnet werden können und den Preis des Kredits bestimmen (vgl. OLG Celle…, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 64; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19 -, juris Rn. 34).Der Darlehensnehmer, der sich einerseits gehalten sehe, den Fahrzeugwert nicht durch weiteren Gebrauch zum Nachteil des Darlehensgebers aufzuzehren, dem andererseits aber auch nicht zuzumuten sei, auf die Nutzung des im Fahrzeug verkörperten Werts bis zur Klärung der Rechtslage zu verzichten, handele nicht treuwidrig, wenn er das Fahrzeug gemäß den ursprünglichen Absprachen zur Ablösung der Schlussrate an den Händler zurückgebe (OLG Stuttgart…, Urteil vom 22.03.2022 - 6 U 326/18 -, juris Rn. 34; Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19, juris Rn. 41) oder an einen Dritten weiterveräußere (OLG Celle…, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 107; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22.03.2021 - 9 U 107/19 -, juris Rn. 62; offengelassen von OLG Brandenburg…, Urteil vom 30.03.2022 - 4 U 213/20, juris Rn. 45 ff. mit der Begründung, die Weiterveräußerung an einen Dritten lasse unter den Umständen des Einzelfalls das Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten nicht entfallen, so dass die Klage als derzeit unbegründet abzuweisen sei).
Im Falle der Wirksamkeit des Widerrufs erwachse der Darlehensgeberin daraus kein Nachteil, weil ihr ein Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugwertes zustehe, dessen Erfüllung sie im Wege der Aufrechnung erreichen könne (OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19, juris Rn. 41).
Dies gilt erst recht, weil sich der Kläger bereits in der Klageschrift den erzielten Veräußerungserlös von 20.500 EUR in Abzug bringen ließ, welcher, wie noch auszuführen ist, ohne Rechtsnachteile für die Beklagte an die Stelle der Rückgabe des Fahrzeugs tritt (so auch ausdrücklich OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19, juris Rn. 41), und auch weitere Wertersatzansprüche der Beklagten im Laufe des Rechtsstreits nicht mehr negierte.
Unter diesen Umständen ist es unverhältnismäßig, von dem Kläger die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs zu verlangen (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 22.03.2022 - 6 U 326/18 -, juris Rn. 41; Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19, juris Rn. 46, OLG Celle…, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 79-99).
Wird der Darlehensnehmer von der Verpflichtung zur Herausgabe des Fahrzeugs nach § 275 BGB frei, führt dies nicht zu einem dauerhaften Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers (so aber OLG Brandenburg…, Urteil vom 04.05.2022 - 4 U 65/21 -, juris Rn. 54;… Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 357 Rn. 5: jedenfalls dann, wenn der Unternehmer nicht gem. § 285 BGB das Surrogat verlange), vielmehr entfällt dieses Gegenrecht mit Eintritt der Unmöglichkeit (OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19 -, juris Rn. 45 f.;… Urteil vom 21.12.2021 - 6 U 129/21 -, juris Rn. 39; OLG Celle…, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 76 ff.).
In dieser Konstellation bedarf es keiner Feststellung des objektiven Wertes des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Veräußerung durch den Darlehensnehmer (OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19 - juris Rn. 65).
- OLG Düsseldorf, 22.03.2021 - 9 U 107/19
Ansprüche nach Widerruf eines Darlehensvertrages; Wirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21
Der Darlehensnehmer, der sich einerseits gehalten sehe, den Fahrzeugwert nicht durch weiteren Gebrauch zum Nachteil des Darlehensgebers aufzuzehren, dem andererseits aber auch nicht zuzumuten sei, auf die Nutzung des im Fahrzeug verkörperten Werts bis zur Klärung der Rechtslage zu verzichten, handele nicht treuwidrig, wenn er das Fahrzeug gemäß den ursprünglichen Absprachen zur Ablösung der Schlussrate an den Händler zurückgebe (OLG Stuttgart…, Urteil vom 22.03.2022 - 6 U 326/18 -, juris Rn. 34;… Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19, juris Rn. 41) oder an einen Dritten weiterveräußere (OLG Celle…, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 107; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2021 - 9 U 107/19 -, juris Rn. 62; offengelassen von OLG Brandenburg…, Urteil vom 30.03.2022 - 4 U 213/20, juris Rn. 45 ff. mit der Begründung, die Weiterveräußerung an einen Dritten lasse unter den Umständen des Einzelfalls das Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten nicht entfallen, so dass die Klage als derzeit unbegründet abzuweisen sei).Es ist einem Verbraucher wie dem Kläger, der mit seinem objektiv berechtigten Widerrufsbegehren ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht durchzudringen vermag, weder zuzumuten, das finanzierte Fahrzeug womöglich jahrelang auf dem Hof der nicht annahmebereiten Bank stehen zu lassen - ohne die Rückabwicklung wird in der Regel das Geld für ein Ersatzfahrzeug fehlen -, noch ein nicht mehr gewolltes Fahrzeug jahrelang weiter zu nutzen, weil ohne Realisierung von dessen Restwert eine gewünschte Neuanschaffung nicht möglich ist (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2021 - 9 U 107/19 -, juris Rn. 63).
Der Verkauf des Fahrzeugs zum Marktwert und seine Surrogation durch den Erlös stellt sich von daher objektiv betrachtet auch aus Sicht der Beklagten als interessengerechte Lösung dar (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2021 - 9 U 107/19 -, juris Rn. 64).
- BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19
Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21
Vielmehr genügt es, wenn der Darlehensgeber den Verbraucher über eine mögliche Wertersatzpflicht unterrichtet (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 -, juris, Rn. 31 ff.).Der Wertverlust ist grundsätzlich nach der sog. Vergleichswertmethode zu bestimmen, wonach dem Darlehensgeber, der in die Rechte des Verkäufers eingetreten ist, die Differenz zwischen dem unter Heranziehung der vertraglichen Gegenleistung zu ermittelnden Verkehrswert des finanzierten Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrages und dem Verkehrswert des Fahrzeugs bei dessen Rückgabe zusteht (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 40).
Auch im vorliegenden Fall kann der maßgebliche objektive Wert zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - Rn. 43 und 45) unter Heranziehung der vertraglichen Gegenleistung in Form des Kaufpreises geschätzt werden (§ 287 ZPO).
- EuGH, 09.09.2021 - C-33/20
Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21
Unter Berufung auf die nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils ergangene Rechtsprechung des EuGH gemäß Urteil vom 09.09.2021 (verbundene Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20) meint der Kläger, der Verzugszinssatz sei nicht korrekt angegeben, weil unter anderem der bei Abschluss des Vertrags geltende Zinssatz als absolute Zahl mitgeteilt werden müsse, außerdem die Berechnungsmethode und die Häufigkeit der Änderung.Sei im Kreditvertrag vereinbart worden, dass der Verzugszinssatz nach Maßgabe des von der Zentralbank eines Mitgliedstaats festgelegten und in einem für jedermann leicht zugänglichen Amtsblatt bekannt gegebenen Änderung des Basiszinssatzes geändert werde, reiche ein Verweis im Kreditvertrag auf diesen Basiszinssatz aus, sofern die Methode zur Berechnung des Satzes der Verzugszinsen nach Maßgabe des Basiszinssatzes im Vertrag beschrieben werde (EuGH, Urteil vom 09.09.2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20 -, juris Rn. 95).
Abgesehen davon sind bei der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung des 242 BGB, in dem der hier relevante Verwirkungseinwand normativ verortet ist, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 09.09.2021 (C-33/20, C-155/20 und C-187/20, juris) zu beachten.
- OLG Stuttgart, 22.03.2022 - 6 U 326/18
Wegfall des Leistungsverweigerungsrechts des Darlehnsgebers wegen Unmöglichkeit …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21
Der Darlehensnehmer, der sich einerseits gehalten sehe, den Fahrzeugwert nicht durch weiteren Gebrauch zum Nachteil des Darlehensgebers aufzuzehren, dem andererseits aber auch nicht zuzumuten sei, auf die Nutzung des im Fahrzeug verkörperten Werts bis zur Klärung der Rechtslage zu verzichten, handele nicht treuwidrig, wenn er das Fahrzeug gemäß den ursprünglichen Absprachen zur Ablösung der Schlussrate an den Händler zurückgebe (OLG Stuttgart, Urteil vom 22.03.2022 - 6 U 326/18 -, juris Rn. 34;… Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19, juris Rn. 41) oder an einen Dritten weiterveräußere (OLG Celle…, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 107; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22.03.2021 - 9 U 107/19 -, juris Rn. 62; offengelassen von OLG Brandenburg…, Urteil vom 30.03.2022 - 4 U 213/20, juris Rn. 45 ff. mit der Begründung, die Weiterveräußerung an einen Dritten lasse unter den Umständen des Einzelfalls das Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten nicht entfallen, so dass die Klage als derzeit unbegründet abzuweisen sei).Unter diesen Umständen ist es unverhältnismäßig, von dem Kläger die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs zu verlangen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 22.03.2022 - 6 U 326/18 -, juris Rn. 41;… Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19, juris Rn. 46, OLG Celle…, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 79-99).
- OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 213/20
Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zum Teil angenommen, dass die Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher im Einzelfall aufgrund eines widersprüchlichen Verhaltens treuwidrig gemäß § 242 BGB sein könne, wenn er das Darlehen nach Widerruf ablöse und das finanzierte Fahrzeug anschließend an einen Dritten veräußere (OLG Hamm…, Beschluss vom 10.05.2021 - 31 U 34/21 -, juris Rn. 69 ff.; OLG Köln, Urteil vom 03.02.2022 - 12 U 51/21 (n.v.; vorgelegt als Anlage BE 3, Blatt 543), OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2021 - 16 U 256/20 (n.v., vorgelegt als Anlage BE 4, Blatt 561; offengelassen von OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2022 - 4 U 213/20, juris Rn. 45 ff.) oder gemäß seinem ihm vertraglich eingeräumten Recht an den Händler zurückgebe (OLG Braunschweig…, Urteil vom 08.07.2020 - 11 U 101/19 -, juris Rn. 146 ff; OLG Brandenburg…, Urteil vom 09.02.2022 - 4 U 202/20 -, juris Rn. 71 ff.).Der Darlehensnehmer, der sich einerseits gehalten sehe, den Fahrzeugwert nicht durch weiteren Gebrauch zum Nachteil des Darlehensgebers aufzuzehren, dem andererseits aber auch nicht zuzumuten sei, auf die Nutzung des im Fahrzeug verkörperten Werts bis zur Klärung der Rechtslage zu verzichten, handele nicht treuwidrig, wenn er das Fahrzeug gemäß den ursprünglichen Absprachen zur Ablösung der Schlussrate an den Händler zurückgebe (OLG Stuttgart
…, Urteil vom 22.03.2022 - 6 U 326/18 -, juris Rn. 34;… Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19, juris Rn. 41) oder an einen Dritten weiterveräußere (OLG Celle…, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 107; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22.03.2021 - 9 U 107/19 -, juris Rn. 62; offengelassen von OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2022 - 4 U 213/20, juris Rn. 45 ff. mit der Begründung, die Weiterveräußerung an einen Dritten lasse unter den Umständen des Einzelfalls das Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten nicht entfallen, so dass die Klage als derzeit unbegründet abzuweisen sei). - BGH, 23.02.2021 - XI ZR 455/20
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21
Vielmehr richtet sich der Wert der Beschwer im Fall eines von dem Darlehensnehmer nach Saldierung der wechselseitigen Rückgewähr- und Herausgabeansprüche aufgrund einer Aufrechnung allein noch erhobenen Anspruchs auf Zahlung des sich zu seinen Gunsten ergebenden Saldos gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 Halbsatz 1 ZPO nach der bezifferten Höhe dieses Saldos (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - VIII ZR 255/20, NJW 2022, 194; Beschluss vom 23. Februar 2021 - XI ZR 455/20; Beschluss vom 20. November 2018 - XI ZR 228/18 -, juris; Beschluss vom 10. Juli 2018 - XI ZR 149/18 -, juris).Damit ist für den Streitwert der bezifferte Betrag (33.276,20 EUR) und nicht der Nettodarlehensbetrag maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2021 - XI ZR 455/20 -, juris).
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Rechtsausübung unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (BGH…, Urteil vom 15.11.2012 - IX ZR 103/11, Rn. 12, juris m. w. N.; Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101-121 juris Rn. 40). - BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
- BGH, 10.11.2020 - XI ZR 426/19
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen zur Finanzierung eines …
- BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11
Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung …
- BGH, 26.10.2021 - XI ZR 608/20
Widerruf eines mit einem Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW verbundenen …
- BGH, 25.01.2022 - XI ZR 559/20
Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten …
- BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 255/20
Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei einer Rückabwicklungsklage für …
- OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 6 U 129/21
Widerruflichkeit eines Verbraucherdarlehens wegen unrichtiger Angaben zum …
- OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 11 U 101/19
Rechtsmissbräuchlicher Widerruf von Verbraucherdarlehen zur Kfz-Finanzierung bei …
- BGH, 30.03.2021 - XI ZR 142/20
Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags …
- BGH, 15.06.2021 - XI ZR 376/20
Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten …
- BGH, 10.07.2018 - XI ZR 149/18
Maßgeblichkeit der Zahlung des sich nach Aufrechnung des Darlehensnehmers zu …
- OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 4 U 202/20
Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …
- BGH, 19.01.2021 - XI ZR 106/20
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des …
- OLG Stuttgart, 01.03.2022 - 6 U 551/19
Widerruf eines mit einem Kraftfahrzeugkauf verbundenen …
- BGH, 21.12.2021 - XI ZR 324/21
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig
- BGH, 20.11.2018 - XI ZR 228/18
Wert der Beschwer nach Widerruf eines Darlehensvertrages
- BGH, 23.11.2021 - XI ZR 159/21
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig
- OLG Hamm, 10.05.2021 - 31 U 34/21
Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Darlehensvertrages …
- BGH, 19.01.2021 - XI ZR 411/20
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des …
- BGH, 27.04.2021 - XI ZR 617/20
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
- BGH, 25.08.2020 - XI ZR 483/19
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig
- BGH, 27.04.2021 - XI ZR 638/20
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
- OLG Brandenburg, 04.05.2022 - 4 U 65/21
Parallelentscheidung zu OLG Brandenburg 4 U 74/21 v. 04.05.2022
- BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19
EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht …
- BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über …
- OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 17 U 52/21
Zum Widerruf eines noch nicht beendeten Darlehensvertrages im Verbund zur …
- OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20
Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags …
- OLG Stuttgart, 15.02.2022 - 6 U 268/18
Einwand der Verwirkung sowie des Rechtsmissbrauchs bezüglich der Ausübung des …
- KG, 21.06.2023 - 26 U 7/20
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zulässigkeit der Berufung des …
Auch könne nicht außer Acht gelassen werden, dass der Widerruf Folge der fehlerhaften Widerrufsinformation der Beklagten sei, die deshalb kein schützenswertes Interesse habe (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14.07.2022 - 4 U 113/21, juris Rn. 66). - OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21
Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags zur …
Dies als bessere und damit vorrangig in Anspruch zu nehmende Rechtsschutzmöglichkeit anzusehen, wäre aus Sicht des Senats nicht mit dem von der Verbraucherkreditrichtlinie angestrebten hohen Verbraucherschutzniveau zu vereinbaren (so bereits Senat, Urteil vom 14.07.2022 - 4 U 113/21).Angesichts dessen kann sie dem Verbraucher, der während der Schwebelage bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung zunächst einmal genau dies tut, nach Treu und Glauben nicht vorwerfen, er missbrauche seine Rechte (Senat, Urteil vom 14.07.2022 - 4 U 113/21).
- OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21
Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Autokreditvertrags
Rn. 69 Die Wirksamkeit des Widerrufs scheitert auch nicht daran, dass der Kläger das finanzierte Fahrzeug unter Leugnung von Wertersatzansprüchen der Darlehensgeberin nutzt (so bereits Senat, Urteil vom 14.07.2022 - 4 U 113/21; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 84 ff., zur Weiternutzung siehe auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 15.02.2022 - 6 U 268/18 -, juris Rn. 18; zur Frage des Rechtsmissbrauchs, wenn der Darlehensnehmer nach Widerruf von einem ihm vom Fahrzeugverkäufer eingeräumten Rückgaberecht Gebrauch macht, OLG Brandenburg…, Urteil vom 09.02.2022 - 4 U 202/20 -, juris Rn. 71 ff.).Rn. 79 Der Beklagten steht nämlich insoweit gemäß § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis sie das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten oder der Kläger den Nachweis erbracht hat, das Fahrzeug abgesandt zu haben (vgl. BGH…, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15; BGH…, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 608/20 -, juris Rn. 14; Senat, Urteile vom 02.06.2022 - 4 U 64/21 und vom 14.07.2021 - 4 U 113/21; OLG Stuttgart…, Urteil vom 01.03.2022 - 6 U 551/19 -, juris Rn. 10).
- OLG Saarbrücken, 13.07.2023 - 4 U 13/23
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Rückgabe des finanzierten …
Rn. 34 Bei Zugrundelegung der Erwägungen im vorgenannten Urteil, denen der Senat sich anschließt und die der Sache nach mit der früheren, zugunsten des Darlehensnehmers noch weiter gehenden Senatsrechtsprechung im Einklang stehen (z. B. Senat, Urteil vom 14.07.2022 - 4 U 113/21 -, juris), ist die Vorleistungspflicht des Klägers infolge der Rückveräußerung an die ursprüngliche Verkäuferin entfallen.Rn. 41 In der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.02.2023 - XI ZR 537/21 - vorausgegangenen Entscheidung hatte das OLG Stuttgart das Verhalten der dortigen Klägerin, die ihre Rechte aus dem Widerruf verfolgte, obwohl sie das Fahrzeug, wie vorgesehen, an die Händlerin zurückgegeben hatte, nicht als rechtsmissbräuchlich gewertet: Der Darlehensnehmer, der sich einerseits gehalten sehe, den Fahrzeugwert nicht durch weiteren Gebrauch zum Nachteil des Darlehensgebers aufzuzehren, dem andererseits aber auch nicht zuzumuten sei, auf die Nutzung des im Fahrzeug verkörperten Werts bis zur Klärung der Rechtslage zu verzichten, handele nicht treuwidrig, wenn er das Fahrzeug gemäß den ursprünglichen Absprachen zur Ablösung der Schlussrate an den Händler zurückgebe (OLG Stuttgart…, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19 - juris Rn. 41; siehe auch Senat, Urteil vom 14.07.2022 - 4 U 113/21 -, juris Rn. 64 f.).
- OLG Frankfurt, 22.03.2023 - 17 U 159/21
Widerruf eines Darlehensvertrags zur Fahrzeug-Finanzierung im Falle der …
Auch könne nicht außer Acht gelassen werde, dass der Widerruf Folge der fehlerhaften Widerrufsinformation der Beklagten sei, die deshalb kein schützenswertes Interesse habe (vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 14.07.2022 - 4 U 113/21 -, Rn. 66, juris). - OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 92/21
Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Autokreditvertrags
Rn. 71 Die Wirksamkeit des Widerrufs scheitert auch nicht daran, dass der Kläger das finanzierte Fahrzeug unter Leugnung von Wertersatzansprüchen der Darlehensgeberin nutzt (so bereits Senat, Urteil vom 14.07.2022 - 4 U 113/21; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 84 ff., zur Weiternutzung siehe auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 15.02.2022 - 6 U 268/18 -, juris Rn. 18; zur Frage des Rechtsmissbrauchs, wenn der Darlehensnehmer nach Widerruf von einem ihm vom Fahrzeugverkäufer eingeräumten Rückgaberecht Gebrauch macht, OLG Brandenburg…, Urteil vom 09.02.2022 - 4 U 202/20 -, juris Rn. 71 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 113/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de
Schadensersatzanspruch aufgrund einer vermeintlich unzulässigen Abschalteinrichtung eines Kraftfahrzeugs; Haftung des Fahrzeugherstellers auf Schadensersatz gegenüber dem Fahrzeugkäufer; Anspruch des Fahrzeugkäufers gegenüber dem Fahrzeughersteller aus vorsätzlicher ...
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 04.05.2021 - 12 O 93/20
- OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 113/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (33)
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 113/21
Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (…st. Rspr., BGH, Beschl v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - Rn. 10;… Urteil v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 13;… Urteil v. 13.07.2021 - VI ZR 128/20 - Rn. 11; Urteil v. 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - Rn. 29;… Urteil v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - Rn. 15, jeweils m.w.N.).Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (…BGH, Urteil v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 13;… Beschl. v. 09.03.2021 - VI ZR 889/20 - Rn. 12;… Beschl. v. 19.01.2021 - VI ZR 433/19 - Rn. 14; Urteil v. 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - Rn. 29).
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, liegt das - vom Kläger auch im vorliegenden Verfahren verfolgte - Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, weder im Aufgabenbereich der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV noch im Aufgabenbereich des Art. 5 VO 715/2007/EG (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - Rn. 11 ff., juris) - auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Gebots einer möglichst wirksamen Anwendung des Gemeinschaftsrechts (effet utile;… BGH a.a.O. Rn. 14).
Im Übrigen fehlt es bei dem vorliegenden Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges an der erforderlichen Stoffgleichheit der etwaigen Vermögenseinbuße des Klägers durch den Abschluss des Kaufvertrages mit den denkbaren Vermögensvorteilen, die ein verfassungsmäßiger Vertreter der Beklagten (§ 31 BGB) für sich oder einen Dritten erstrebt haben könnte (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - Rn. 24).
- OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 4 U 19/21
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen BMW 116d mit einem Motor der Baureihe …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 113/21
Doch auch die Voraussetzungen für eine deliktische Haftung der Beklagten gemäß § 826 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6, 27 EG-FGV oder Art. 5 VO (EG) 715/2007, §§ 831, 31 BGB sind - wie der Senat mehrfach in vergleichbaren Fällen (und mit weitgehend demselben Klägervortrag) bereits entschieden hat (Urteile vom 22.12.2021 - 4 U 19/21 - zu einem BMW 116d, N47 Euro 5; vom 16.03.2022 - 4 U 82/21 - zu einem BMW 520d, N47 Euro 6; vom 11.05.2022 - 4 U 155/21 - zu einem BMW 318d, N47 Euro 6, und - 4 U 23/21 - zu einem BMW X 1, N47 Euro 5; vom 08.06.2022 - 4 U 148/21 - zu einem BMW 330d, N57 Euro 5, und - 4 U 153/21 - zu einem BMW 116d, Euro 6; vom 15.06.2022 - 4 U 154/21 - zu einem BMW 330d xDrive Touring, N 57, Euro 5) - und woran sich im Ergebnis auch mit der jüngsten Entwicklung in den beim EuGH anhängigen Verfahren nichts geändert hat - nicht erfüllt.In Bezug auf das OBD-System ist ein Einwirken auf die abgasbeeinflussenden Systeme weder ersichtlich noch dargetan (…so bereits Senatsurteile vom 12.05.2021 - 4 U 34/20 - Rn. 68 und vom 22.12.2021 - 4 U 19/21 - Rn 73, juris).
Letztlich kann dies - wie der BGH inzwischen in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat - jedoch auch dahin stehen, weil die Beklagte bei nicht hinreichenden Angaben hätte erwarten dürfen, dass die Genehmigungsbehörde - insoweit gilt für die für die Prüfung des streitgegenständlichen Motors und dessen Steuerung zuständige irische Genehmigungsbehörde NSAI nichts anderes als für das KBA, da diese ebenfalls von Amts wegen alle Möglichkeiten zur Ermittlung der Umstände auszuschöpfen hat, von denen die Anwendung der gemeinschaftlichen Bestimmungen - hier der VO (EG) 715/2007 - im Einzelfall abhängt (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.09.1983 - C 205/82 - Rn. 35 "Deutsche Milchkontor";… Schneider in: Schoch/Schneider, VwVfG, Stand: Juli 2020, § 24 VwVfG, Rn. 21; Senat, Urteil vom 22.12.2021 - 4 U 19/21 - Rn. 47;… Urteil vom 16.03.2022 - 4 U 82/21 - Rn. 53) - entsprechende Angaben nachforderte.
- BGH, 15.09.2021 - VII ZR 2/21
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller eines mit einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 113/21
Da die Messungen unter anderen Bedingungen erfolgten, ist die Überschreitung der Prüfstandsgrenzwerte zu erwarten (vgl. BGH, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21 -, Rn. 30, juris).Einen Rückrufbescheid des KBA betreffend ein Fahrzeug mit dem Motor N57 gibt es unstreitig nicht; dies schließt die Möglichkeit des Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung zwar nicht aus, begründet aber auch kein Indiz dafür (BGH, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rn. 30, juris).
- OLG Brandenburg, 16.03.2022 - 4 U 82/21
Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW 520d mit einem Motor …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 113/21
Doch auch die Voraussetzungen für eine deliktische Haftung der Beklagten gemäß § 826 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6, 27 EG-FGV oder Art. 5 VO (EG) 715/2007, §§ 831, 31 BGB sind - wie der Senat mehrfach in vergleichbaren Fällen (und mit weitgehend demselben Klägervortrag) bereits entschieden hat (Urteile vom 22.12.2021 - 4 U 19/21 - zu einem BMW 116d, N47 Euro 5; vom 16.03.2022 - 4 U 82/21 - zu einem BMW 520d, N47 Euro 6; vom 11.05.2022 - 4 U 155/21 - zu einem BMW 318d, N47 Euro 6, und - 4 U 23/21 - zu einem BMW X 1, N47 Euro 5; vom 08.06.2022 - 4 U 148/21 - zu einem BMW 330d, N57 Euro 5, und - 4 U 153/21 - zu einem BMW 116d, Euro 6; vom 15.06.2022 - 4 U 154/21 - zu einem BMW 330d xDrive Touring, N 57, Euro 5) - und woran sich im Ergebnis auch mit der jüngsten Entwicklung in den beim EuGH anhängigen Verfahren nichts geändert hat - nicht erfüllt.Letztlich kann dies - wie der BGH inzwischen in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat - jedoch auch dahin stehen, weil die Beklagte bei nicht hinreichenden Angaben hätte erwarten dürfen, dass die Genehmigungsbehörde - insoweit gilt für die für die Prüfung des streitgegenständlichen Motors und dessen Steuerung zuständige irische Genehmigungsbehörde NSAI nichts anderes als für das KBA, da diese ebenfalls von Amts wegen alle Möglichkeiten zur Ermittlung der Umstände auszuschöpfen hat, von denen die Anwendung der gemeinschaftlichen Bestimmungen - hier der VO (EG) 715/2007 - im Einzelfall abhängt (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.09.1983 - C 205/82 - Rn. 35 "Deutsche Milchkontor";… Schneider in: Schoch/Schneider, VwVfG, Stand: Juli 2020, § 24 VwVfG, Rn. 21; Senat…, Urteil vom 22.12.2021 - 4 U 19/21 - Rn. 47; Urteil vom 16.03.2022 - 4 U 82/21 - Rn. 53) - entsprechende Angaben nachforderte.
- BGH, 16.09.2021 - VII ZR 322/20
Zahlungsanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs auf Schadensersatz wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 113/21
Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (…st. Rspr., BGH, Beschl v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - Rn. 10; Urteil v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 13;… Urteil v. 13.07.2021 - VI ZR 128/20 - Rn. 11;… Urteil v. 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - Rn. 29;… Urteil v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - Rn. 15, jeweils m.w.N.).Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, Urteil v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 13;… Beschl. v. 09.03.2021 - VI ZR 889/20 - Rn. 12;… Beschl. v. 19.01.2021 - VI ZR 433/19 - Rn. 14;… Urteil v. 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - Rn. 29).
- EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 113/21
Dass es sich bei der temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art, 3 Nr. 10 VO 715/2007 handele, sei auch nach der Entscheidung des EuGH in der Sache C-693/18 nicht mehr zu diskutieren. - BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19
"VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 113/21
Im Übrigen steht einer Anwendung des § 849 BGB entgegen, dass der Kläger als Gegenleistung für die Hingabe des Kaufpreises ein in tatsächlicher Hinsicht voll nutzbares Fahrzeug erhielt (vgl. hierzu BGH, Urteil v. 30.07.2020 - VI ZR 354/19, Rn. 17 ff.). - BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19
Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 113/21
Die vom Kläger ins Feld geführte Entscheidung des BGH (VIII ZR 57/19) betrifft den Fall eines Fahrzeugs, bei dem die gleiche Motorreihe einem (noch nicht rechtskräftigen) Rückruf des KBA unterliegt. - BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15
Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 113/21
Es genügt nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte kennen können oder kennen müssen oder sie sich ihm sogar hätten aufdrängen müssen; in einer solchen Situation ist lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15 Rn. 25, NJW 2017, 250 m.w.N.). - EuGH, 21.09.1983 - 205/82
Deutsche Milchkontor GmbH
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 113/21
Letztlich kann dies - wie der BGH inzwischen in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat - jedoch auch dahin stehen, weil die Beklagte bei nicht hinreichenden Angaben hätte erwarten dürfen, dass die Genehmigungsbehörde - insoweit gilt für die für die Prüfung des streitgegenständlichen Motors und dessen Steuerung zuständige irische Genehmigungsbehörde NSAI nichts anderes als für das KBA, da diese ebenfalls von Amts wegen alle Möglichkeiten zur Ermittlung der Umstände auszuschöpfen hat, von denen die Anwendung der gemeinschaftlichen Bestimmungen - hier der VO (EG) 715/2007 - im Einzelfall abhängt (vgl. EuGH, Urteil vom 21.09.1983 - C 205/82 - Rn. 35 "Deutsche Milchkontor";… Schneider in: Schoch/Schneider, VwVfG, Stand: Juli 2020, § 24 VwVfG, Rn. 21; Senat…, Urteil vom 22.12.2021 - 4 U 19/21 - Rn. 47;… Urteil vom 16.03.2022 - 4 U 82/21 - Rn. 53) - entsprechende Angaben nachforderte. - BGH, 25.11.2021 - III ZR 202/20
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen …
- OLG Stuttgart, 28.06.2022 - 24 U 115/22
Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz E 220 T CDI mit …
- OLG Düsseldorf, 22.07.2021 - 22 U 97/20
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen BMW X 1 Drive 20d Verbauter …
- BGH, 04.05.2022 - VII ZR 656/21
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (hier: Einordnung eines …
- BGH, 29.06.2021 - VI ZR 130/20
Schadensersatzanspruch und Feststellung des Annahmeverzugs wegen Verwendung einer …
- OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 34/20
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A4 Allroad TDI; Begriff der …
- OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22
Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten …
- OLG Köln, 30.06.2021 - 5 U 254/19
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW T6 mit einem Motor der Baureihe EA …
- OLG Brandenburg, 25.02.2021 - 5 U 99/20
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat BlueMotion TDI mit einem …
- EGMR, 23.06.2022 - 569/20
Dschibuti: keine Verletzung des Art. 8 EMRK bei Ausweisung einer vierfachen …
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
- BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20
Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster
- BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20
Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …
- BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19
Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen …
- BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen …
- OLG Stuttgart, 19.01.2021 - 16a U 196/19
Schadensersatz für einen Diesel-Pkw mit einer - vermeintlich - unzulässigen …
- BGH, 14.12.2021 - VIII ZR 386/20
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren im Streit um kaufvertragliche Gewährleistung …
- OLG Hamm, 29.06.2021 - 13 U 434/20
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Multivan TDI mit Blue Motion …
- OLG Brandenburg, 08.06.2022 - 4 U 148/21
Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW 330d mit einem Motor …
- OLG Brandenburg, 15.06.2022 - 4 U 154/21
Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW 330d mit einem Motor …
- BGH, 23.05.2022 - VIa ZR 433/21
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung …
- OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 4 U 155/21
Schadensersatz nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen …
- LG Wuppertal, 17.08.2023 - 7 O 346/21 Das Vorhandensein eines "Thermofensters", welches die Beklagten in Abrede stellen, versteht sich auch nicht von selbst und ist, soweit ersichtlich, kein Umstand, der aufgrund der Aufarbeitung des sog. Dieselskandals als gerichtsbekannt vorausgesetzt werden könnte, weil er in Betreff des streitgegenständlichen Motors üblicherweise unstreitig zu bleiben pflegt (vgl. etwa Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12. Januar 2023 - 4 U 113/21 -, Rn. 47, juris, welches dem Vorbringen des dortigen Klägers zu einem I. N. mit dem streitgegenständlichen Motor J. keinerlei greifbaren Anhaltspunkt dafür entnehmen konnte, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug überhaupt ein über die Außentemperatur gesteuertes Thermofenster verbaut sei).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 06.07.2022 - 4 U 113/21 |
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 26.03.2021 - 4 O 340/20
- OLG Stuttgart, 06.07.2022 - 4 U 113/21
- BGH, 11.12.2023 - VIa ZR 1012/22
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