Rechtsprechung
| BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesarbeitsgericht
Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung
- rechtsinformationen.bund.de
Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 615 S 1 BGB, § 611a Abs 2 BGB, § 297 BGB, § 11 Nr 2 KSchG
Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung - IWW
§ 611a Abs. 2 BGB, § ... 115 Abs. 1 SGB X, § 297 BGB, § 11 Nr. 2 KSchG, § 268 ZPO, § 533 ZPO, §§ 293 ff. BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 133 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 615 BGB, § 294 BGB, § 242 BGB, Art. 12 GG, § 38 Abs. 1 SGB III, § 11 Nr. 2 KSchG sh, § 3 Satz 1 MiLoG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Kein ernsthaftes Angebot einer Prozessbeschäftigung bei vorhergehender fristloser Kündigung; Kein böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst bei Ablehnung der Prozessbeschäftigung durch den fristlos gekündigten Arbeitnehmer; Leistungswille bei Ablehung der ...
- Betriebs-Berater
Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung - böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
- arbeitsrecht-hessen.de
Fristlose Kündigung bei gleichzeitigem Weiterbeschäftigungsangebot unwirksam
Kurzfassungen/Presse (15)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Fristlose Kündigung und Annahmeverzug
- lto.de (Kurzinformation)
Unwirksame Kündigung: Arbeitgeber bei widersprüchlichem Verhalten in Annahmeverzug
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristlose Kündigung - und der Annahmeverzug
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das unzumutbare Angebot zu einer Prozessbeschäftigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung und Annahmeverzug
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung bei gleichzeitigem Weiterbeschäftigungsangebot unwirksam - Fristlose Kündigung bei gleichzeitigem Weiterbeschäftigungsangebot unwirksam
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung und Annahmeverzug
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vergütung wegen Annahmeverzugs
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung und Annahmeverzug
- anwalt.de (Kurzinformation)
Weiterbeschäftigung trotz fristloser Kündigung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unwirksamer fristloser Kündigung!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verzugslohn bei Ablehnung der Weiterbeschäftigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fristlose Kündigung und Annahmeverzug - Fristlose Kündigung bei gleichzeitigem Weiterbeschäftigungsangebot unwirksam
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Kein ernsthaftes Angebot einer Prozessbeschäftigung bei vorhergehender fristloser Kündigung; Kein böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst bei Ablehnung der Prozessbeschäftigung durch den fristlos gekündigten Arbeitnehmer; Leistungswille bei Ablehung der ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- ArbG München, 09.06.2020 - 8 Ca 10000/18
- ArbG Leipzig, 24.07.2020 - 12 Ca 3662/19
- ArbG München, 09.09.2020 - 8 Ca 10000/18
- LAG München, 08.07.2021 - 2 Sa 964/20
- LAG Sachsen, 01.11.2021 - 1 Sa 330/20
- BAG, 28.02.2023 - 7 AZN 421/22
- BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22
- BAG, 22.06.2023 - 7 AZN 146/23
- BVerfG, 18.09.2023 - 1 BvR 1504/23
- BVerfG, 02.02.2024 - 1 BvR 1504/23
Papierfundstellen
- NJW 2023, 2369
- ZIP 2023, 2009
- MDR 2023, 1391
- NZA 2023, 894
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (21)
- BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit
Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22
Dazu reicht es zunächst aus, dass er Indizien vorträgt, aus denen auf die Leistungsunfähigkeit oder Leistungsunwilligkeit des Arbeitnehmers geschlossen werden kann (…sh. zum Ganzen BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 11 f.; 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 15 ff.;… 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 28 f., jeweils mwN).Rn. 24 aa) Der nach § 297 BGB für den Annahmeverzug des Arbeitgebers erforderliche Leistungswille des Arbeitnehmers bezieht sich auf die von ihm iSv. § 294 BGB zu bewirkende Arbeitsleistung (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 16 mwN) und damit auf die Arbeitsleistung im ungekündigten Arbeitsverhältnis.
Deshalb endet der Annahmeverzug nicht, wenn der Arbeitgeber bei seiner Arbeitsaufforderung die Kündigung aufrechterhält (…so schon zB BAG 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - Rn. 16), er muss vielmehr gegenüber dem Arbeitnehmer unmissverständlich klarstellen, zu Unrecht gekündigt zu haben (…vgl. BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 32, BAGE 161, 198;… 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 30, BAGE 143, 119) und bereit sein, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrags entgegenzunehmen (BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 13).
Das kann der Senat trotz des dem Tatsachengericht bei der Beurteilung von "Zumutbarkeit" und "Böswilligkeit" zustehenden Beurteilungsspielraums (dazu BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 18) aufgrund der festgestellten bzw. unstreitigen Tatsachen selbst entscheiden (…vgl. BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 20).
- BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 30/22
Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22
Rn. 13 1. Nach ständiger Rechtsprechung gerät der unwirksam kündigende Arbeitgeber gemäß §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug, ohne dass es eines - auch nur wörtlichen - Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf (vgl. nur BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 11;… 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 15;… 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 23, jeweils mwN).Erforderlich für die Beurteilung der Böswilligkeit ist stets eine unter Bewertung aller Umstände des konkreten Falls vorzunehmende Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen (st. Rspr., zuletzt BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 14 mwN).
Er hat sich gemäß seiner in § 38 Abs. 1 SGB III geregelten sozialrechtlichen Pflicht arbeitslos gemeldet (zur Bedeutung dieser Pflicht im Rahmen des § 11 Nr. 2 KSchG sh. BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 22 mwN).
- BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21
Annahmeverzugsvergütung - Ausschlussfristen
Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22
Rn. 13 1. Nach ständiger Rechtsprechung gerät der unwirksam kündigende Arbeitgeber gemäß §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug, ohne dass es eines - auch nur wörtlichen - Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf (…vgl. nur BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 11;… 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 15; 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 23, jeweils mwN).Dazu reicht es zunächst aus, dass er Indizien vorträgt, aus denen auf die Leistungsunfähigkeit oder Leistungsunwilligkeit des Arbeitnehmers geschlossen werden kann (…sh. zum Ganzen BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 11 f.;… 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 15 ff.; 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 28 f., jeweils mwN).
Ebenso wie für den Leistungswillen ein bloßes "Lippenbekenntnis" des Arbeitnehmers regelmäßig nicht ausreicht (BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 28 mwN), kann der Arbeitgeber Annahmeverzug nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung nicht dadurch vermeiden, dass er dem Arbeitnehmer formaliter eine Prozessbeschäftigung andient, ohne dass sein wirklicher Wille (§ 133 BGB) tatsächlich auf eine solche Beschäftigung trotz Festhaltens an der erklärten Kündigung gerichtet ist (vgl. zum Erfordernis eines dort so genannten "echten" Angebots schon BAG 21. Mai 1981 - 2 AZR 95/79 - zu B II 1 c der Gründe, BAGE 35, 324).
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne …
Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22
Deshalb endet der Annahmeverzug nicht, wenn der Arbeitgeber bei seiner Arbeitsaufforderung die Kündigung aufrechterhält (so schon zB BAG 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - Rn. 16), er muss vielmehr gegenüber dem Arbeitnehmer unmissverständlich klarstellen, zu Unrecht gekündigt zu haben (…vgl. BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 32, BAGE 161, 198;… 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 30, BAGE 143, 119) und bereit sein, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrags entgegenzunehmen (…BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 13).Auch Art und Schwere der gegen den Arbeitnehmer erhobenen Vorwürfe können für ihn bereits die Unzumutbarkeit der Weiterarbeit begründen (vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - zu B I 2 b bb der Gründe).
- BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17
Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung
Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22
Denn in der Kündigung des Arbeitgebers liegt zugleich die Erklärung, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bei der fristlosen Kündigung nach deren Zugang nicht mehr anzunehmen (BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 32, BAGE 161, 198).Deshalb endet der Annahmeverzug nicht, wenn der Arbeitgeber bei seiner Arbeitsaufforderung die Kündigung aufrechterhält (…so schon zB BAG 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - Rn. 16), er muss vielmehr gegenüber dem Arbeitnehmer unmissverständlich klarstellen, zu Unrecht gekündigt zu haben (vgl. BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 32, BAGE 161, 198;… 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 30, BAGE 143, 119) und bereit sein, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrags entgegenzunehmen (…BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 13).
- BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 578/04
Annahmeverzug - Arbeitswille
Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22
Vielmehr sei ein entsprechender Rückschluss nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer ein Angebot des Arbeitgebers ablehne, das trotz Aufrechterhaltung der Kündigung auf eine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen gerichtet und dessen Annahme auch sonst zumutbar ist (…BAG 17. August 2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 16;… zust. etwa ErfK/Preis 23. Aufl. BGB § 615 Rn. 47;… HWK/Krause 10. Aufl. § 615 BGB Rn. 47;… MüKoBGB/Henssler 9. Aufl. BGB § 615 Rn. 48;… Staudinger/Fischinger [2022] § 615 Rn. 92;… BeckOK ArbR/Joussen Stand 1. Dezember 2022 BGB § 615 Rn. 34 f.;… krit. zB KR/Spilger 13. Aufl. § 11 KSchG Rn. 29;… BeckOGK/Bieder Stand 1. Juli 2022 BGB § 615 Rn. 59.3; Boemke JuS 2006, 287, 288).Rn. 25 bb) Daher lässt allein die Ablehnung einer Prozessbeschäftigung keinen Rückschluss darauf zu, ob der Arbeitnehmer bereit ist, die arbeitsvertraglich zu bewirkende Leistung zu erbringen, wenn der Arbeitgeber seinerseits nicht bereit ist, von seiner unwirksamen Kündigung Abstand zu nehmen und die Arbeitsleistung als Erfüllung aufgrund des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses anzunehmen (…BeckOGK/Bieder Stand 1. Juli 2022 BGB § 615 Rn. 59.3;… krit. auch KR/Spilger 13. Aufl. § 11 KSchG Rn. 29; Boemke JuS 2006, 287, 288).
- BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10
Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung
Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22
Vielmehr sei ein entsprechender Rückschluss nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer ein Angebot des Arbeitgebers ablehne, das trotz Aufrechterhaltung der Kündigung auf eine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen gerichtet und dessen Annahme auch sonst zumutbar ist (BAG 17. August 2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 16;… zust. etwa ErfK/Preis 23. Aufl. BGB § 615 Rn. 47;… HWK/Krause 10. Aufl. § 615 BGB Rn. 47;… MüKoBGB/Henssler 9. Aufl. BGB § 615 Rn. 48;… Staudinger/Fischinger [2022] § 615 Rn. 92;… BeckOK ArbR/Joussen Stand 1. Dezember 2022 BGB § 615 Rn. 34 f.;… krit. zB KR/Spilger 13. Aufl. § 11 KSchG Rn. 29;… BeckOGK/Bieder Stand 1. Juli 2022 BGB § 615 Rn. 59.3; Boemke JuS 2006, 287, 288).Soweit der Senat in der Entscheidung vom 17. August 2011 (- 5 AZR 251/10 - Rn. 16) Gegenteiliges angenommen hat, wird daran nicht festgehalten.
- BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22
Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet
Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22
Rn. 13 1. Nach ständiger Rechtsprechung gerät der unwirksam kündigende Arbeitgeber gemäß §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug, ohne dass es eines - auch nur wörtlichen - Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf (…vgl. nur BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 11; 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 15;… 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 23, jeweils mwN).Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers sind vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (st. Rspr., vgl. nur BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 18 mwN).
- BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18
Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22
Damit verstößt sie gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist insgesamt unwirksam (BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 35 ff., BAGE 163, 282;… seither gefestigte Rspr., sh. etwa BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 14). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22
Rn. 31 (2) Entgegen der Auffassung der Beklagten, war dem Kläger eine Weiterbeschäftigung nicht schon deshalb zumutbar, weil er im Kündigungsschutzprozess zunächst einen - nicht näher begründeten und im Kammertermin beim Arbeitsgericht wieder zurückgenommenen - allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag gestellt hat (zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch sh. grundlegend BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122). - BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11
Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung
- BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst
- BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21
Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit
- BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18
Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage
- BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast
- BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 135/22
Auskunftsanspruch - Darlegungs- und Beweislast
- BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 543/20
Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - Darlegungslast
- BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 440/21
Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Heraushebungsmerkmal - Darlegungslast
- BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung
- BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79
Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach …
- LAG Sachsen, 01.11.2021 - 1 Sa 330/20
Annahmeverzug - Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers - Auflösungsantrag - …
- BAG, 23.08.2023 - 5 AZR 349/22
Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen …
- BAG, 07.02.2024 - 5 AZR 177/23
Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
Die Beklagte hat den Kläger in dieser Zeit nicht beschäftigt und befand sich aufgrund ihrer unwirksamen Arbeitgeberkündigung(en) im Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB), ohne dass ein Angebot der Arbeitsleistung erforderlich gewesen wäre (BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 13 mwN). - BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22
Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit - …
Nach ständiger Rechtsprechung gerät der unwirksam kündigende Arbeitgeber gemäß §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug, ohne dass es eines - auch nur wörtlichen - Angebots des Arbeitnehmers bedarf (vgl. nur BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 13;… 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 11, jew. mwN).Denn in der Kündigung des Arbeitgebers liegt zugleich die Erklärung, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bei der fristlosen Kündigung nach deren Zugang nicht mehr anzunehmen (BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - aaO;… 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 32, BAGE 161, 198).
Ein Arbeitnehmer unterlässt böswillig iSd. § 11 Nr. 2 KSchG anderweitigen Verdienst, wenn ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl nach Art. 12 GG zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 27).
Erforderlich für die Beurteilung der Böswilligkeit ist stets eine unter Bewertung aller Umstände des konkreten Falls vorzunehmende Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen (st. Rspr., vgl. nur BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 27;… 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 14).
- BAG, 15.01.2025 - 5 AZR 135/24
Annahmeverzugsvergütung - Leistungsfähigkeit - unterlassener Zwischenverdienst - …
Hat der Arbeitgeber solche Indizien vorgetragen, ist es Sache des Arbeitnehmers, die Indizwirkung der behaupteten Tatsachen zu erschüttern (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 15, BAGE 180, 320;… ausf. BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 11 f. mwN).Will er gleichwohl sein Annahmeverzugslohnrisiko durch das Angebot einer Prozessbeschäftigung mindern, muss er dem Arbeitnehmer die Prozessbeschäftigung jedenfalls anbieten (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 19, BAGE 180, 320; zum Erfordernis eines dort sogenannten "echten" Angebots schon BAG 21. Mai 1981 - 2 AZR 95/79 - zu B II 1 c der Gründe, BAGE 35, 324).
Auch die Art und Schwere der gegen den Arbeitnehmer erhobenen Vorwürfe können für ihn bereits die Unzumutbarkeit der Weiterarbeit begründen (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 28, BAGE 180, 320; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - zu B I 2 b bb der Gründe).
- BAG, 15.01.2025 - 5 AZR 273/24
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes - …
Denn in der Kündigung des Arbeitgebers liegt zugleich die Erklärung, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bei der fristlosen Kündigung nach deren Zugang nicht mehr anzunehmen (BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 13 mwN, BAGE 180, 320). - BAG, 21.02.2024 - 10 AZR 345/22
Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Freiwilligkeitsvorbehalt - Mitbestimmung des …
Damit verstößt sie gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist insgesamt unwirksam (st. Rspr., zB BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 34 mwN). - BAG, 21.08.2024 - 5 AZR 266/23
Gesetzliche Ruhepause - Lage - Vergütung
Rn. 12 Weil das Landesarbeitsgericht die Voraussetzungen für eine Klageänderung in der Berufungsinstanz ausdrücklich bejaht und über sie entschieden hat, ist in der Revisionsinstanz in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO nicht mehr zu überprüfen, ob eine Klageänderung vorliegt und ob diese die Voraussetzungen des § 533 ZPO erfüllt (…st. Rspr., vgl. nur BAG 23. August 2023 - 5 AZR 349/22 - Rn. 17; 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 11). - LAG Hessen, 09.01.2026 - 10 SLa 615/25 Denn in der Kündigung des Arbeitgebers liegt zugleich die Erklärung, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bei der fristlosen Kündigung nach deren Zugang nicht mehr anzunehmen (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 13, NZA 2023, 894).
Dazu reicht es zunächst aus, dass er Indizien vorträgt, aus denen auf die Leistungsunfähigkeit oder Leistungsunwilligkeit des Arbeitnehmers geschlossen werden kann (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 15, NZA 2023, 894).
Bietet der Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung zwar formal eine Prozessbeschäftigung an, bringt er damit aber nicht deutlich zum Ausdruck, dass er die Kündigung für unwirksam hält und somit den alten Arbeitsplatz anbieten möchte, endet der Annahmeverzug - auch unter Berücksichtigung von § 297 BGB - nicht (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 24, NZA 2023, 894)..
Der unwirksam kündigende Arbeitgeber will, solange er an der Kündigung festhält, bei einer Prozessbeschäftigung die Arbeitsleistung nicht als die arbeitsvertraglich geschuldete entgegennehmen, sondern lediglich das finanzielle Risiko eines Unterliegens im Kündigungsschutzprozess mindern, indem er - wenn schon im Annahmeverzug - zumindest eine "Gegenleistung" des Arbeitnehmers einfordert (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 24, NZA 2023, 894).
Deshalb endet der Annahmeverzug nicht, wenn der Arbeitgeber bei seiner Arbeitsaufforderung die Kündigung aufrechterhält, er muss vielmehr gegenüber dem Arbeitnehmer unmissverständlich klarstellen, zu Unrecht gekündigt zu haben und bereit sein, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrags entgegenzunehmen (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 24, NZA 2023, 894).
- LAG Baden-Württemberg, 11.09.2024 - 4 Sa 10/24
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
Ein Arbeitnehmer unterlässt böswillig iSd. § 11 Nr. 2 KSchG anderweitigen Verdienst, wenn ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl nach Art. 12 GG zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG 24. Januar 2024 - 5 AZR 331/22 - BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 -)..Erforderlich für die Beurteilung der Böswilligkeit ist stets eine unter Bewertung aller Umstände des konkreten Falls vorzunehmende Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen (BAG 24. Januar 2024 - 5 AZR 331/22 - BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 -)..
Schließlich gilt, dass eine Anrechnung hypothetischen Verdienstes nur in Betracht kommen kann, wenn der Arbeitnehmer "trotz Kenntnis aller objektiven Umstände" die Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit unterlassen hat (BAG 24. Januar 2024 - 5 AZR 331/22 - BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 -)..
- LAG Hessen, 09.01.2026 - 10 SLa 614/25 Denn in der Kündigung des Arbeitgebers liegt zugleich die Erklärung, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bei der fristlosen Kündigung nach deren Zugang nicht mehr anzunehmen (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 13, NZA 2023, 894).
Dazu reicht es zunächst aus, dass er Indizien vorträgt, aus denen auf die Leistungsunfähigkeit oder Leistungsunwilligkeit des Arbeitnehmers geschlossen werden kann (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 15, NZA 2023, 894).
Bietet der Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung zwar formal eine Prozessbeschäftigung an, bringt er damit aber nicht deutlich zum Ausdruck, dass er die Kündigung für unwirksam hält und somit den alten Arbeitsplatz anbieten möchte, endet der Annahmeverzug - auch unter Berücksichtigung von § 297 BGB - nicht (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 24, NZA 2023, 894).
Der unwirksam kündigende Arbeitgeber will, solange er an der Kündigung festhält, bei einer Prozessbeschäftigung die Arbeitsleistung nicht als die arbeitsvertraglich geschuldete entgegennehmen, sondern lediglich das finanzielle Risiko eines Unterliegens im Kündigungsschutzprozess mindern, indem er - wenn schon im Annahmeverzug - zumindest eine "Gegenleistung" des Arbeitnehmers einfordert (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 24, NZA 2023, 894).
Deshalb endet der Annahmeverzug nicht, wenn der Arbeitgeber bei seiner Arbeitsaufforderung die Kündigung aufrechterhält, er muss vielmehr gegenüber dem Arbeitnehmer unmissverständlich klarstellen, zu Unrecht gekündigt zu haben und bereit sein, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrags entgegenzunehmen (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 24, NZA 2023, 894).
- LAG Hamm, 06.08.2026 - 18 SLa 24/26
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