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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.11.2006 - 5 B 810/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26814
OVG Sachsen, 14.11.2006 - 5 B 810/04 (https://dejure.org/2006,26814)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.11.2006 - 5 B 810/04 (https://dejure.org/2006,26814)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. November 2006 - 5 B 810/04 (https://dejure.org/2006,26814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    SGB VIII § 19; ; SGB VIII ... § 27; ; SGB VIII § 34; ; SGB VIII § 42; ; SGB VIII § 86; ; SGB VIII § 86 Abs. 1 Satz 4 2. Halbsatz; ; SGB VIII § 86 Abs. 2 Satz 2; ; SGB VIII § 86 Abs. 3; ; SGB VIII § 86 Abs. 4 Satz 2; ; SGB VIII § 86a; ; SGB VIII § 86b; ; SGB VIII § 86c; ; SGB VIII § 86d; ; SGB VIII § 89b; ; SGB VIII § 89b Abs. 1; ; SGB VIII § 89c Abs. 1; ; SGB VIII § 89c Abs. 1 Satz 2; ; SGB VIII § 89c Abs. 2; ; VwGO § 91 Abs. 1; ; VwGO § 91 Abs. 2; ; VwGO § 101 Abs. 2; ; VwGO § 123; ; VwGO § 125 Abs. 1; ; SGB I § 30 Abs. 3; ; SGB I § 30 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BSHG § 107

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für Jugendhilfeleistungen aufgrund Inobhutnahme eines Kindes; Voraussetzungen für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts; Kompetenzkonflikt zwischen zwei Jugendhilfeträgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gewöhnlicher Aufenthaltsort - auf den Kindeswillen kommt es an

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01

    Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.11.2006 - 5 B 810/04
    Erforderlich ist zunächst auch bei Minderjährigen eine tatsächliche Aufenthaltsnahme (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.7.2005 - 5 C 9/04 -, NVwZ 2006, 97; Urt. v. 26.9.2002 - 5 C 46/01, 5 B 37/01 -, NVwZ 2003, 616).

    Objektive Vorbereitungshandlungen, wie etwa die Anmietung oder Einrichtung einer Wohnung oder auch die melderechtliche Anmeldung, wie auch der bloße Wille eines Personensorgeberechtigten ersetzen den notwendigen physischen Aufenthalt nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2002 - 5 C 46/01, 5 B 37/01 -, NVwZ 2003, 616).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.11.2006 - 5 B 810/04
    Diese Feststellung ist auf Grund einer die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigenden Prognose zu treffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C 25/96 -, NVwZ-RR 1997, 751).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.11.2006 - 5 B 810/04
    Erforderlich ist zunächst auch bei Minderjährigen eine tatsächliche Aufenthaltsnahme (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.7.2005 - 5 C 9/04 -, NVwZ 2006, 97;… Urt. v. 26.9.2002 - 5 C 46/01, 5 B 37/01 -, NVwZ 2003, 616).
  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.11.2006 - 5 B 810/04
    Vielmehr genügt es, wenn der Betroffene sich an einem bestimmten Ort "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urt. v. 18.3.1999 - 5 C 11/98 -, FEVS 49, 434 [436]).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 12/05

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs und eines Anspruchs auf …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.11.2006 - 5 B 810/04
    Da es sich bei dieser Norm um einen Annexanspruch nur zum Erstattungsanspruch nach § 89c Abs. 1 SGB VIII (vgl. NiedersOVG, Urt. v. 13.2.2006 - 12 LC 12/05 -, juris) handelt, scheidet vorliegend ein Anspruch schon in dem Umfang aus, als dem Kläger Erstattung seiner Kosten auf Grundlage von § 89b SGB VIII zusteht.
  • VG Lüneburg, 30.05.2006 - 4 A 535/04

    Betreuungskosten; Erstattung ; Hilfeempfänger; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.11.2006 - 5 B 810/04
    Pflichtwidrigkeit ist anzunehmen, wenn sich die Rechtsauffassung als in jeder Hinsicht unvertretbar oder willkürlich erweist oder wenn andere Umstände hinzutreten, die das Verwaltungshandeln als pflichtwidrig erscheinen lassen (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 30.5.2006 - 4 A 535/04 -, juris).
  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 12 B 14.805

    Kostenerstattungsanspruch aus § 89c SGB VIII trotz möglicher vorrangiger …

    Rn. 39 Insoweit kann dahinstehen, ob - wie der Beklagte meint - allein die Tatsache, dass ein öffentlicher Jugendhilfeträger in einem Kompetenzkonflikt mit einem anderen Jugendhilfeträger seine Zuständigkeit aus rechtlichen Erwägungen heraus verneint, nicht stets notwendig zugleich auch eine pflichtwidrige Handlung im Sinne des § 89c Abs. 2 SGB VIII begründet, selbst wenn die Rechtsansicht des betroffenen Trägers fehlerhaft ist (so namentlich Sächsisches OVG, U.v. 14.11.2006 - 5 B 810/04 - juris, Rn. 33).
  • VG Oldenburg, 25.01.2008 - 13 A 583/06

    Beendigung des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts i.S.d. § 30 Abs. 3 S. 2 …

    Nach der Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. November 2006 - 5 B 810/04 -, zitiert nach juris;… so wohl auch Wiesner, SGB VIII, 3. Auflage, § 89 c Rn. 8) stellt allein die Tatsache, dass ein öffentlicher Jugendhilfeträger in einem Kompetenzkonflikt mit einem anderen Jugendhilfeträger seine Zuständigkeit aus rechtlichen Erwägungen heraus oder aufgrund einer unübersichtlichen tatsächlichen Situation verneint, nicht notwendig bereits eine pflichtwidrige Handlung i.S.d. § 89 c Abs. 2 SGB VIII dar, selbst wenn die Rechtsansicht des betroffenen Trägers fehlerhaft ist.
  • VG Köln, 04.03.2021 - 26 K 5422/18
    Rn. 88 Vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 5 C 13/15 -, juris Rn. 40; Bay VGH, Urteil vom 18. Juli 2005 - 12 B 02.1197 -, juris Orientierungssatz 3 und Rn. 24; Sächs. OVG, Urteil vom 14. November 2006 - 5 B 810/04 -, juris Rn. 33; OVG NRW, 21. März 2014 - 12 A 1211/12 -, BeckRS 2014, 55039, Rn. 56f. ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. April 2015 - 12 S 1274/14 -, juris Leitsatz 3 und Rn. 77; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. April 2017 - 1 L 71/09 -, juris Rn. 19.
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 12 ZB 09.2095

    Kinder- und Jugendhilferecht; Kostenerstattung; Mehrkostenzuschlag wegen …

    Auch von einer etwa willkürlichen oder einer offensichtlich unbegründeten Ablehnung der Zuständigkeit kann nicht ausgegangen werden (vgl. dazu etwa SächsOVG vom 14.11.2006 Az. 5 B 810/04).
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