Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 15.04.2010 - 5 U 106/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Tribenuronmethyl
§ 11 Abs 1 S 2 PflSchG, § 16c Abs 1 S 1 PflSchG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 9 UWG
Wettbewerbsrecht: Unterlassung des Inverkehrbringens eines parallelimportierten Pflanzenschutzmittels wegen fehlender Identität mit dem Referenzprodukt; Verteilung der Darlegungslast - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 11; 16c Abs. 1 PflSchG; §§ 3; 4 Nr. 10; 5 Abs. 1; 11 UWG; § 242 BGB
Wer Pflanzenschutzmittel aus dem EU-Ausland importiert, hat auf deren dortige Zulassung zu achten - it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Import von Pflanzenschutzmitteln aus dem EU-Ausland
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
"Tribenuronmethyl"; Pflichten des Parallelimporteurs eines im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittels; Rechtsfolgen der Verjährung des Schadensersatzanspruchs hinsichtlich eines Auskunftsanspruchs
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 29.04.2008 - 416 O 289/07
- OLG Hamburg, 15.04.2010 - 5 U 106/08
- BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BGH, 14.11.2002 - I ZR 134/00
Zulassungsnummer III
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2010 - 5 U 106/08
Die Beklagte hat sich hierbei auf die Entscheidung "Zulassungsnummer III" des BGH berufen (BGH WRP 2003, 268 - Zulassungsnummer III) .Soweit sich aus der Senatsentscheidung "Zulassungsnummer III" Gegenteiliges ergibt (BGH GRUR 2003, 254), wird hieran nicht festgehalten.".
"Das BerGer. hat weiterhin zutreffend angenommen, dass bei einem im Europäischen Wirtschaftsraum hergestellten Pflanzenschutzmittel - von einem solchen ist das BerGer. zu Gunsten der Bekl. ausgegangen - die Frage der Identität mit einem zugelassenen Mittel auch noch im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung geklärt werden kann, bei der die Parteien um die Frage streiten, ob die - nicht personenbezogene - Zulassung für das importierte Mittel ebenfalls gilt (vgl. BGH GRUR 1996, 372 - Zulassungsnummer II; BGH GRUR 2003, 254 - Zulassungsnummer III).".
- BGH, 19.11.2009 - I ZR 186/07
Quizalofop
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2010 - 5 U 106/08
Er hat in der Entscheidung "Quizalofop" (BGH GRUR 2010, 160, 161 - Quizalofop) unter anderem ausgeführt:.Die Behauptung der Beklagten, Feststellungen zur Identität der jeweiligen Produkte seien ausschließlich dem BVL vorbehalten, steht ebenfalls im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in dieser Entscheidung (BGH GRUR 2010, 160, 161 - Quizalofop) , der unter anderem ausgeführt hat:.
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98
Entfernung der Herstellungsnummer II
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2010 - 5 U 106/08
Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch - ebenso wie der Anspruch aus § 19 MarkenG - ist seinem Inhalt nach auf die Erteilung von Auskünften über den konkreten Verletzungsfall, d.h. über die konkrete Verletzungshandlung einschließlich solcher Handlungen, die ihr im Kern gleichartig sind, beschränkt (BGH GRUR 06, 504, 506 - Parfümtestkäufe; BGH GRUR 01, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGH GRUR 2002, 709, 711 f - Entfernung der Herstellungsnummer III; zum wettbewerbsrechtlichen Auskunftsanspruch vgl. BGH GRUR 2000, 907, 910 - Filialleiterfehler).
- BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04
Windsor Estate
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2010 - 5 U 106/08
Es ist allein auf die Verletzungshandlungen abzustellen, ohne dass dabei der Zeitpunkt, zu dem sie vorgenommen worden sind, eine Rolle spielt (BGH WRP 07, 1187, 1190 - Windsor-Estate). - BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03
Parfümtestkäufe
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2010 - 5 U 106/08
Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch - ebenso wie der Anspruch aus § 19 MarkenG - ist seinem Inhalt nach auf die Erteilung von Auskünften über den konkreten Verletzungsfall, d.h. über die konkrete Verletzungshandlung einschließlich solcher Handlungen, die ihr im Kern gleichartig sind, beschränkt (BGH GRUR 06, 504, 506 - Parfümtestkäufe; BGH GRUR 01, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGH GRUR 2002, 709, 711 f - Entfernung der Herstellungsnummer III; zum wettbewerbsrechtlichen Auskunftsanspruch vgl. BGH GRUR 2000, 907, 910 - Filialleiterfehler). - BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07
Brillenversorgung
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2010 - 5 U 106/08
Der Unterlassungsanspruch setzt daher voraus, dass das beanstandete Verhalten auch auf der Grundlage des UWG 2004 wettbewerbswidrig war (BGH GRUR 09, 977, 987 - Brillenversorgung). - BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02
Atemtest
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2010 - 5 U 106/08
Demgegenüber trägt der in Anspruch Genommene die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass das fragliche Verhalten ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BGH GRUR 2005, 778 - Atemtest). - BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99
"Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2010 - 5 U 106/08
Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch - ebenso wie der Anspruch aus § 19 MarkenG - ist seinem Inhalt nach auf die Erteilung von Auskünften über den konkreten Verletzungsfall, d.h. über die konkrete Verletzungshandlung einschließlich solcher Handlungen, die ihr im Kern gleichartig sind, beschränkt (BGH GRUR 06, 504, 506 - Parfümtestkäufe; BGH GRUR 01, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGH GRUR 2002, 709, 711 f - Entfernung der Herstellungsnummer III; zum wettbewerbsrechtlichen Auskunftsanspruch vgl. BGH GRUR 2000, 907, 910 - Filialleiterfehler). - BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2010 - 5 U 106/08
Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch - ebenso wie der Anspruch aus § 19 MarkenG - ist seinem Inhalt nach auf die Erteilung von Auskünften über den konkreten Verletzungsfall, d.h. über die konkrete Verletzungshandlung einschließlich solcher Handlungen, die ihr im Kern gleichartig sind, beschränkt (BGH GRUR 06, 504, 506 - Parfümtestkäufe; BGH GRUR 01, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGH GRUR 2002, 709, 711 f - Entfernung der Herstellungsnummer III; zum wettbewerbsrechtlichen Auskunftsanspruch vgl. BGH GRUR 2000, 907, 910 - Filialleiterfehler). - BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04
Telefonaktion
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2010 - 5 U 106/08
Der im Streitfall auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zum Zeitpunkt seiner Begehung wettbewerbswidrig war (BGH GRUR 2006, 953 - Warnhinweis II; BGH GRUR 08, 186 - Telefonaktion). - BGH, 22.11.2007 - I ZR 77/05
Fruchtextrakt
- BGH, 13.07.2006 - I ZR 234/03
Warnhinweis II
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 61/05
L-Carnitin II
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 112/05
"HMB-Kapseln"; Begriff des Arzneimittels
- BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99
Hörgeräteversorgung; Wettbewerbswidrigkeit der Beratung eines HNO-Arztes im …
- BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10
Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des …
Die Berufung der Beklagten hatte nur insoweit Erfolg, als das Oberlandesgericht die Ansprüche auf Auskunft und Belegvorlage auf die Menge der Erzeugnisse beschränkt hat, die die Beklagte nach dem 24. September 2009 erhalten hat (OLG Hamburg, StoffR 2010, 143 = AUR 2010, 245). - LG Hamburg, 11.04.2024 - 327 O 176/23
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche gestützt auf ergänzenden wettbewerblichen …
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 05.02.2009 - 5 U 106/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 2; ; GmbHG § 64 Abs. 1; ; StGB § 263; ; InsO § 19 Abs. 2
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GmbHG § 64 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263; InsO § 19 Abs. 2
Eigenkapitalersatz: Rangrücktrittserklärung für kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen - rechtsportal.de
Formularmäßige Vereinbarung eines Rangrücktritts; Einstellung von eigenkapitalersetzend wirkenden Gesellschafterdarlehen in die Überschuldungsbilanz; Haftung eines leitenden Mitarbeiters der Gesellschaft ohne organschaftliche Vertretungsbefugnis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rangrücktrittserklärung für Gesellschafterdarlehen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Formularmäßige Vereinbarung eines Rangrücktritts; Einstellung von eigenkapitalersetzend wirkenden Gesellschafterdarlehen in die Überschuldungsbilanz; Haftung eines leitenden Mitarbeiters der Gesellschaft ohne organschaftliche Vertretungsbefugnis
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …
Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2009 - 5 U 106/08
2) In Fällen einer ausdrücklich abgegebenen Rangrücktrittserklärung sind Forderungen aus eigenkapitalersetzend wirkenden Gesellschafterdarlehen in der Überschuldungsbilanz nicht zu passivieren (so auch BGH vom 8.1.2001 BGHZ 146, 264 ff.).c) Die Frage, ob Forderungen aus eigenkapitalersetzend wirkenden Gesellschafterleistungen in der Überschuldungsbilanz als Passiva zu erfassen sind, ist in vielen Details umstritten (vgl. BGH vom 8.1.2001, BGHZ 146, 264 ff. = WM 2001, 317-322 m.w.N.).
Allerdings wird in den Fällen einer ausdrücklich abgegebenen Rangrücktrittserklärung (wie hier) allgemein angenommen, dass diese Gesellschafterforderungen mit eigenkapitalersetzendem Charakter auch beim Überschuldungsstatus nicht zu passivieren sind (BGH vom 8.1.2001 a.a.O., auch veröffentlicht in Juris Tz. 15).
- BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …
Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2009 - 5 U 106/08
d) Damit liegt unabhängig von der Frage des Verschuldensmaßstabes gem. § 64 GmbHG (vgl. dazu Baumbach/Hueck-Schulze-Osterloh, GmbHG, 18. Aufl., § 64 Rn. 97: die h.M. lässt Fahrlässigkeit genügen BGHZ 126, 181, 199) keine Verletzung der Insolvenzantragspflicht vor. - BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03
Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2009 - 5 U 106/08
Er hatte nicht die Stellung eines faktischen Geschäftsführers, der "nach dem Gesamterscheinungsbild die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis maßgeblich in die Hand genommen hat" (BGH ZIP 2005, 1550).
- OLG Dresden, 25.04.2024 - 8 U 514/23
Schadensersatzrechtliche Einstandspflicht des Geschäftsleiters einer …
Dies gilt umso mehr, als untergerichtliche Entscheidungen und Stimmen im Schrifttum frühzeitig die Transparenzmaßgaben thematisierten (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 05.02.2009 - 5 U 106/08, juris Rn. 41; LG Hamburg…, Urteil vom 16.01.2013 - 332 O 72/12, juris Rn. 43 ff.; VG Frankfurt…, Beschluss vom 26.11.2013 - 9 L2958/13 F, juris Rn. 27; siehe auch Kiethe, DStR 2006, 1763, 1765; v. Kaler/ Kneuper , NVwZ 2012, 791, 795; Primozic/Schaaf, ZInsO 2014, 1831, 1833; Poelzig, WM 2014, 917, 926; Bork, ZIP 2014, 997; Bitter/Rauhut, ZIP 2014, 1005, 1015; Bitter, ZIP 2015, 345, 348; Schmidt, ZIP 2015, 901, 906). - LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12
Anspruch auf Auskunft über und Auszahlung von Rückkaufwerten einer …
Dem Gesellschafter ist regelmäßig bewusst, dass es sich bei seiner Beteiligung um ein echtes unternehmerisches Engagement mit entsprechendem unternehmerischen Risiko handelt, darum wird hier auch eine formularmäßige Vereinbarung eines Rangrücktrittsvereinbarung für zulässig erachtet (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 05.02.2009, Az.: 5 U 106/08 - BeckRS 2009, 13545). - LG Hamburg, 14.12.2017 - 309 O 116/16
Notwendigkeit von Banken-Erlaubnis bei qualifiziertem Rangrücktritt
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 27.11.2008 - 5 U 106/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 9 Abs. 1 Buchst. b) EuGVVO; Art. 11 Abs. 2 EuGVVO; § 116 SGB X
Richtiger Gerichtsstand bei der Inanspruchnahme eines polnischen Versicherungsunternehmens auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Klage einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland gegen ein polnisches Versicherungsunternehmen aus übergegangenem Recht (§ 116 SGB X) - Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Polen - keine Begründung eines Gerichtsstandes in Deutschland - grundsätzliche ...
- Wolters Kluwer
Richtiger Gerichtsstand bei der Inanspruchnahme eines polnischen Versicherungsunternehmens auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EUGVVO 44/2001 Art. 9; EUGVVO 44/2001 Art. 11; SGB X § 116
Zuständigkeit --> Besonderer Deliktsgerichtsstand - ra-frese.de (Kurzinformation)
Klage vor Heimatgericht auch für juristische Personen möglich
- ra-frese.de (Rechtsprechungsübersicht)
Klage vor Heimatgericht auch für juristische Personen möglich
Papierfundstellen
- VersR 2009, 1426
- AnwBl 2009, 156
- AnwBl 2009, 244
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 13.12.2007 - C-463/06
DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES …
Auszug aus OLG Celle, 27.11.2008 - 5 U 106/08
Die Entscheidung der 2. Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Dezember 2007 ( VersR 2008, 111 ff.), nach der der Geschädigte vor dem Gericht des Ortes in einem Mitgliedsstaat, in dem er seinen Wohnsitz habe, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben könne, der seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates habe, gelte auch für die Klägerin, auf die Ansprüche des Geschädigten durch Legalzession übergegangen seien.
- OLG Zweibrücken, 29.09.2009 - 1 U 119/09
Internationale Zuständigkeit für eine Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall in …
Der Hinweis auf ein Urteil des OLG Celle vom 27.11.2008 (5 U 106/08 - juris) hilft der Beklagten nicht weiter. - AG Bergisch Gladbach, 02.02.2012 - 60 C 241/11
Keine Erweiterung des Geschädigten auf den hinter diesem stehenden Zessionar i.R. …
Ausnahmeregelungen sind eng auszulegen (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 27.11.2008 - 5 U 106/08). - AG Bergisch Gladbach, 02.02.2012 - 60C241/11 Ausnahmeregelungen sind eng auszulegen (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 27.11.2008 - 5 U 106/08).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 106/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 18.04.2008 - 12 O 372/06
- OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 106/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 5 U 61/07
Begünstigter Waldflächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Rücktritt …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 106/08
Rn. 9 Unter Wiederholung und Vertiefung ihres bisherigen Vorbringens macht die Klägerin unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 5. Juni 2008 in dem Verfahren 5 U 61/07 insbesondere geltend, das Landgericht habe die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast verkannt.Die Vereinbarung des Rücktrittsgrundes in § 10 Nr. 2 lit. e) des Kaufvertrages steht so im Einklang mit den Vorgaben des AusglLeistG und der FlErwV, also dem Subventions- bzw. Förderungszweck des begünstigten Waldflächenerwerbes nach § 3 Abs. 8 Satz 1 lit. b) AusglLeistG und begegnet insgesamt keinen rechtlichen Bedenken (OLG Naumburg, OLG-NL 2005, 106, 107; Urteil des Senats vom 05. Juni 2008 - 5 U 61/07).
Rn. 28 a) Der Senat hat allerdings bislang die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, wie sich seiner Entscheidung von 5. Juni 2008 (Az. 5 U 61/07) entnehmen lässt, in abgestufter Form anders vorgenommen.
- BGH, 04.05.2007 - V ZR 162/06
Voraussetzungen des begünstigten Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 106/08
In Konkurrenz zu den örtlichen Interessenten sollen andere Personen Flächen nur dann verbilligt pachten und erwerben können, wenn sie sich selbst vor Ort engagieren (BGH ZOV 2007, 30, 33).Eine solches Engagement setzt zwar nicht voraus, dass sich sämtliche Lebensbeziehungen des Erwerbers auf einen Ort konzentrieren (BGHZ ZOV 2007, 30, 33), sie müssen sich aber an einem Ort in der Nähe der Betriebsstätte so verdichten, dass das erforderliche Engagement vor Ort erkennbar wird.
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 106/08
Rn. 37 Unabhängig davon wäre aber das Ergebnis der zweitinstanzlichen Beweisaufnahme auch dann zu berücksichtigen, wenn die Voraussetzungen des § 529 Abs. 1 ZPO nicht vorlägen (BH NJW 2004, 1458; NJW 2005, 1583;… Zöller/Heßler, 28. Aufl. 2010, § 529 ZPO Rdnr. 15).
- BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95
Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden …
- BGH, 22.01.2004 - V ZR 187/03
Überprüfung der Zulassung neuen Tatsachenvortrags im Berufungsverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 106/08
Rn. 37 Unabhängig davon wäre aber das Ergebnis der zweitinstanzlichen Beweisaufnahme auch dann zu berücksichtigen, wenn die Voraussetzungen des § 529 Abs. 1 ZPO nicht vorlägen (BH NJW 2004, 1458; NJW 2005, 1583;… Zöller/Heßler, 28. Aufl. 2010, § 529 ZPO Rdnr. 15). - BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 106/08
Bei einem derartigen Informationsdefizit des Gläubigers kann der Schuldner nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der sekundären Darlegungslast (BGHZ 120, 320, 327 f; 145, 170, 184; WM 2005, 571, 573; WM 2009, 1145, 1146) gehalten sein, aufgrund eines erwiderungsfähigen Primärvortrages des Gläubigers seinerseits zu dem Geschehen vorzutragen. - BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
Haftung des Luftfrachtführers
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 106/08
Bei einem derartigen Informationsdefizit des Gläubigers kann der Schuldner nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der sekundären Darlegungslast (BGHZ 120, 320, 327 f; 145, 170, 184; WM 2005, 571, 573; WM 2009, 1145, 1146) gehalten sein, aufgrund eines erwiderungsfähigen Primärvortrages des Gläubigers seinerseits zu dem Geschehen vorzutragen. - BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02
Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 106/08
Bei einem derartigen Informationsdefizit des Gläubigers kann der Schuldner nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der sekundären Darlegungslast (BGHZ 120, 320, 327 f; 145, 170, 184; WM 2005, 571, 573; WM 2009, 1145, 1146) gehalten sein, aufgrund eines erwiderungsfähigen Primärvortrages des Gläubigers seinerseits zu dem Geschehen vorzutragen. - BGH, 13.05.2005 - V ZR 191/04
Rechtsstellung eines von mehreren gemeinschaftlichen Nutzern; Begriff des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 106/08
Wie der Bundesgerichtshof nunmehr in seiner Entscheidung vom 25. September 2009 (NL-BzAR 2009, 494 ff.) in diesem Zusammenhang ausdrücklich entschieden hat, ist der Lebensmittelpunkt des Erwerbers nach § 3 AusglLeistG ebenso wie der eines Nutzers im Rahmen von § 5 Abs. 3 SachenRBerG (BGH NJW-RR 2005, 1256, 1257) nicht allein anhand formaler Gesichtspunkte wie der polizeilichen Meldung, sondern in wertender Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu bestimmen. - BGH, 03.12.1992 - I ZR 276/90
Tariflohnunterschreitung - Vorsprung durch Rechtsbruch
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 106/08
Bei einem derartigen Informationsdefizit des Gläubigers kann der Schuldner nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der sekundären Darlegungslast (BGHZ 120, 320, 327 f; 145, 170, 184; WM 2005, 571, 573; WM 2009, 1145, 1146) gehalten sein, aufgrund eines erwiderungsfähigen Primärvortrages des Gläubigers seinerseits zu dem Geschehen vorzutragen.
- BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23
Rücktritt von Grundstückskaufvertrag bei Aufgabe von Selbstbewirtschaftung eines …
Das Berufungsgericht geht zu Recht davon aus, dass diese Anforderungen in der Regel nicht mehr erfüllt sind, wenn und soweit Flächen an Dritte verpachtet werden (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2010 - 5 U 106/08, juris Rn. 93;… Urteil vom 15. Februar 2018 - 5 U 33/17, juris Rn. 1, 30; KG…, Urteil vom 28. Juni 2021 - 20 U 1112/20, juris Rn. 27; KG…, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 23 U 25/17, juris Rn. 6;… Klose/Böcker in MAH AgrarR, 3. Aufl., § 12 Rn. 146;… Heller/Quandt/Sannwald, FlErwV [1996], § 12 Rn. 60). - OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
Rücktritt des Veräußerers vom Erwerbsvertrag für ehemals volkseigene …
Die Vereinbarung des Rücktrittsgrundes in § 9 Nr. 2 lit. c) des Kaufvertrages steht so im Einklang mit den Vorgaben des AusglLeistG und der FlErwV, also dem Subventions- bzw. Förderungszweck des begünstigten Waldflächenerwerbes nach § 3 Abs. 8 Satz 1 lit. b) AusglLeistG und begegnet insgesamt keinen rechtlichen Bedenken (Senat Urteil v. 18 Februar 2010 - 5 U 106/08 m. w. N.).Jedenfalls hat der Beklagte zu keinem Zeitpunkt vor Abschluss der Kaufverträge behauptet, seinen Hauptwohnsitz bereits in L… begründet zu haben (vgl. Senatsurteil v. 18. Februar 2010 - 5 U 106/08, dort S. 25).
- OLG Brandenburg, 16.02.2012 - 5 U 46/10
Rücktritt vom Erwerbsvertrag für ehemals volkseigene forstwirtschaftliche Flächen …
Die Vereinbarung des Rücktrittsgrundes in § 9 Nr. 2 lit. c) des Kaufvertrages steht so im Einklang mit den Vorgaben des AusglLeistG und der FlErwV, also dem Subventions- bzw. Förderungszweck des begünstigten Waldflächenerwerbes nach § 3 Abs. 8 Satz 1 lit. b) AusglLeistG und begegnet insgesamt keinen rechtlichen Bedenken (Senat Urteil v. 18 Februar 2010 - 5 U 106/08 m.w.N.).
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