Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.02.2025 - 5 U 30/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
Obligatorisches Kundenkonto
Art 5 Abs 1 Buchst c EUV 2016/679, Art 6 Abs 1 UAbs 1 Buchst b EUV 2016/679, Art 6 Abs 1 UAbs 1 Buchst f EUV 2016/679, § 2 Abs 1 S 1 UKlaG, § 4 UKlaG
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer werblichen Verwendung personenbezogener Daten beim Online-Handel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen fehlender Bereitstellung eines sog. Gastzugangs zur Bestellung im Onlinehandel; Werbliche Verwendung personenbezogener Daten
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Werbliche Verwendung personenbezogener Daten beim Online-Handel: Gastzugang im Shop nicht zwingend
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Ein Onlineshop ist nicht verpflichtet, einen Gastzugang bereitzustellen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Online-Shop muss nicht zwingend eine Bestellung als Gast per Gastzugang ohne Kundenaccount anbieten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen fehlender Bereitstellung eines sog. Gastzugangs zur Bestellung im Onlinehandel; Werbliche Verwendung personenbezogener Daten
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.02.2024 - 327 O 250/22
- OLG Hamburg, 27.02.2025 - 5 U 30/24
Papierfundstellen
- GRUR 2025, 1278
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.05.2022 - I ZR 69/21
Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2025 - 5 U 30/24
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich die beklagte Partei deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihr verboten ist, letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (stRspr; BGH GRUR 2022, 1163, 1164 Rn. 20 - Grundpreisangabe im Internet;… BGH GRUR 2024, 1129, 1131 Rn. 16 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht III).Rn. 35 Der Streitgegenstand wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch den Klageantrag, in dem sich die von der Klagepartei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem die Klagepartei die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH GRUR 2022, 1163, 1165 Rn. 21 - Grundpreisangabe im Internet, m.w.N.).
Richtet sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform wie beispielsweise eine Werbeanzeige, so ist in dieser Verletzungsform der Lebenssachverhalt zu sehen, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird (BGH GRUR 2022, 1163, 1165 Rn. 21 - Grundpreisangabe im Internet, m.w.N.).
Der Streitgegenstand umfasst dann grundsätzlich alle Beanstandungen, zu der die konkrete Verletzungsform Anlass geben kann (BGH GRUR 2022, 1163, 1165 Rn. 21 - Grundpreisangabe im Internet, m.w.N.).
Der Kläger ist dabei gehalten, substantiiert diejenigen Aspekte darzulegen, auf die er seinen Klageangriff stützen will (BGH GRUR 2022, 1163, 1165 Rn. 21 - Grundpreisangabe im Internet, m.w.N.).
- LG Hamburg, 22.02.2024 - 327 O 250/22
Gastzugang in Online-Shops und die DSGVO
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2025 - 5 U 30/24
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.02.2024, Az. 327 O 250/22, wird zurückgewiesen.Rn. 13 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 22.02.2024 unter dem Az.: 327 O 250/22.
Rn. 21 die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.02.2024 (Az. 327 O 250/22) zurückzuweisen,.
- EuGH, 04.07.2023 - C-252/21
Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2025 - 5 U 30/24
Insbesondere hat das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung nicht verkannt, dass die Voraussetzung der Erforderlichkeit der Datenverarbeitung gemeinsam mit dem Grundsatz der Datenminimierung zu prüfen ist, der in Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO verankert ist und verlangt, dass personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen (vgl. EuGH GRUR 2023, 1131, 11 Rn. 109 - Meta Platforms Inc. ua/Bundeskartellamt).Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.07.2023 in der Sache C-252/21 (EuGH GRUR 2023, 1131 - Meta Platforms Inc. ua/Bundeskartellamt) hilft ihm nicht weiter.
- EuGH, 04.10.2024 - C-446/21
Ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogenen …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2025 - 5 U 30/24
Um eine Fallgestaltung, die der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 04.10.2024 - C-446/21 (EuGH GRUR 2024, 1821 - Maximilian Schrems/Meta Platforms Ireland Ltd) zugrunde lag, in welcher der Europäische Gerichtshof ausgesprochen hat, dass jedenfalls eine zeitlich unbegrenzte Speicherung personenbezogener Daten der Nutzer einer Plattform für ein soziales Netzwerk zu Zwecken der zielgerichteten Werbung als unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte, die die DSGVO diesen Nutzern garantiert, anzusehen ist (EuGH GRUR 2024, 1821, 1825 Rn. 58 - Maximilian Schrems/Meta Platforms Ireland Ltd), geht es hier ersichtlich nicht. - BVerwG, 20.03.2024 - 6 C 8.22
Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2025 - 5 U 30/24
Der Grundsatz der Datenminimierung setzt eine Zweckbestimmung voraus und knüpft seine Erfordernisse hieran an, nicht umgekehrt (vgl. BVerwG NJW 2024, 2479, 2485 Rn. 49). - BGH, 29.05.2024 - I ZR 145/23
Verwarnung aus Kennzeichenrecht III - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung aus …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2025 - 5 U 30/24
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich die beklagte Partei deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihr verboten ist, letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (stRspr;… BGH GRUR 2022, 1163, 1164 Rn. 20 - Grundpreisangabe im Internet; BGH GRUR 2024, 1129, 1131 Rn. 16 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht III).
- OLG Bamberg, 29.07.2026 - 3 UKl 13/25
Meldeverfahren, Empfehlungssysteme, Abmahnkosten, Transparenzpflichten, …
Rn. 114 Die Beklagte beruft sich auf ein Urteil des OLG Hamburg vom 27.02.2025 (5 U 30/24, GRUR 2025, 1278, 1280), demzufolge die Erstellung eines Nutzerkontos zu keinem zusätzlichen Aufwand gegenüber dem Ausfüllen eines Meldeformulars führe.Rn. 226 Das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil des OLG Hamburg vom 27.02.2025 (5 U 30/24, GRUR 2025, 1278, 1280), demzufolge die Erstellung eines Nutzerkontos zu keinem zusätzlichen Aufwand gegenüber dem Ausfüllen eines Meldeformulars führe, ist auf die hiesige Konstellation nicht übertragbar.
- LG Hamburg, 30.12.2025 - 327 O 38/25
Unlauterkeit von AGB-Klauseln eines Flugportals und Anforderungen an Transparenz …
Rn. 119 Bei den Art. 5 Abs. 1 lit. b) und c), Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 4 DSGVO mit den in diesen kodifizierten Grundsätzen der Zweckbindung und Datenminimierung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und des Kopplungsverbots im Hinblick auf die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten handelt es sich zwar um Marktverhaltensregeln iSv § 3a UWG (zu Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO OLG Hamburg GRUR 2025, 1278 ; in diese Richtung für die Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten auch BGH GRUR 2025, 663 Rn 69 ff, insb.Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass mehr als die für die Durchführung der Flugleistungen notwendigen Buchungsdaten erhoben und verarbeitet werden, und die Tatsache, dass der Zugang zu den Buchungsdaten im Kundenkonto passwortgeschützt ist und als zentrales Datum die E-Mail-Adresse zur Legitimation vorsieht, ist gerechtfertigt, um den Zugriff Unberechtigter auf die Buchungsdaten zu verhindern, was letztlich dem Schutz der Buchungsdaten des Kunden dient (so auch in einer ansonsten abweichenden Konstellation OLG Hamburg GRUR 2025, 1278 Rn 48 ).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 30/24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 127 Abs 2 S 1 BGB, § 305b BGB, § 328 Abs 1 BGB, § 43 Abs 1 VVG, § 44 Abs 1 VVG
Kündigungsmodalitäten und Anspruchsdurchsetzung bei Fremdversicherung im Rahmen einer Differenzkaskogruppenversicherung - versicherungsrechtsiegen.de
Sofortige Kündigung des Versicherungsschutzes: Absprache schlägt AGB-Frist
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Abdingbarkeit der Frist zur ordentlichen Kündigung in den Bedingungen eines Differenzkaskoversicherers
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 23.02.2024 - 14 O 197/21
- OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 30/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- OLG Saarbrücken, 10.07.2024 - 5 U 96/23
Rückdeckende Unterstützungskasse: Eigener Anspruch eines Arbeitnehmers auf …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 30/24
Rn. 20 Für die Abgrenzung zwischen einer Eigenversicherung des Versicherungsnehmers und einer Versicherung für fremde Rechnung kommt es entscheidend auf den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen und die nach diesen Vereinbarungen geschützten Interessen an; insoweit bleibt es den Parteien des Versicherungsvertrages überlassen, die Rechtsstellung der versicherten Person näher zu bestimmen (BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - IV ZR 4/19, VersR 2020, 1097; Senat, Urteil vom 10. Juli 2024 - 5 U 96/23, VersR 2025, 19;… Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG, 7. Aufl., § 43 Rn. 8 ff.).In einem solchen Fall liegt ein echter Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von § 328 Abs. 1 BGB vor (BGH…, Urteil vom 8. Februar 2006 - IV ZR 205/04, VersR 2006, 686 Rn. 23 f.; Senat, Urteil vom 10. Juli 2024 - 5 U 96/23, aaO.).
Soweit die Versicherung daneben möglicherweise auch im eigenen wirtschaftlichen Interesse des Versicherungsnehmers gelegen haben kann, schließt das zusätzliche Vorhandensein eines solchen Interesses das Bestehen einer Fremdversicherung nicht aus (BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - IV ZR 4/19, VersR 2020, 1097; Senat, Urteil vom 10. Juli 2024 - 5 U 96/23, aaO.;… Klimke, in: Prölss/Martin, VVG, 32. Aufl., § 43 Rn. 3).
- BGH, 15.07.2020 - IV ZR 4/19
Auslegung einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Versicherung für fremde …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 30/24
Rn. 20 Für die Abgrenzung zwischen einer Eigenversicherung des Versicherungsnehmers und einer Versicherung für fremde Rechnung kommt es entscheidend auf den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen und die nach diesen Vereinbarungen geschützten Interessen an; insoweit bleibt es den Parteien des Versicherungsvertrages überlassen, die Rechtsstellung der versicherten Person näher zu bestimmen (BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - IV ZR 4/19, VersR 2020, 1097; Senat, Urteil vom 10. Juli 2024 - 5 U 96/23, VersR 2025, 19;… Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG, 7. Aufl., § 43 Rn. 8 ff.).Soweit die Versicherung daneben möglicherweise auch im eigenen wirtschaftlichen Interesse des Versicherungsnehmers gelegen haben kann, schließt das zusätzliche Vorhandensein eines solchen Interesses das Bestehen einer Fremdversicherung nicht aus (BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - IV ZR 4/19, VersR 2020, 1097; Senat…, Urteil vom 10. Juli 2024 - 5 U 96/23, aaO.;… Klimke, in: Prölss/Martin, VVG, 32. Aufl., § 43 Rn. 3).
- BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83
Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 30/24
Diese Mitteilung durfte die Klägerin auch nicht bloß als unverbindliche Information über die in den AVB enthaltenen Bestimmungen zur Kündigung des Versicherungsschutzes verstehen, sondern vielmehr nach dem auch insoweit maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont (BGH, Urteil vom 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83, BGHZ 91, 324, 328; Urteil vom 5. Oktober 2006 - III ZR 166/05, NJW 2006, 3777) als rechtsgeschäftliche Erklärung mit dem Angebot, die vertraglichen Regeln über Kündigungsfrist und Kündigungszeitpunkt nicht zur Anwendung kommen zu lassen und also abzubedingen.
- BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02
Vorrang von mündlichen Individualvereinbarungen vor einer Schriftformklausel in …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 30/24
Sie kann sowohl bei Abschluss des Vertrages getroffen werden, als auch nachträglich (BGH, Urteil vom 12. September 2005 - XII ZR 312/02, BGHZ 164, 133). - EuGH, 29.09.2022 - C-633/20
TC Medical Air Ambulance Agency - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 30/24
Rn. 31 Bei einem Gruppenversicherungsvertrag ist ein Versicherungsnehmer, der - wie hier die Erstbeklagte - den Versicherungsvertrag für seine Kunden unterhält, gegenüber diesen Mitgliedschaften in der Gruppenversicherung vertreibt und von ihnen eine Vergütung für den erworbenen Versicherungsschutz erhält, als Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 2 Nr. 3 und 5 RL 2002/92/EG und Art. 2 I Nr. 1, 3 und 8 RL (EU) 2016/97 anzusehen (EuGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - C-143/20, C-213/20, VersR 2022, 485; Urteil vom 26. September 2022 - C-633/20, VersR 2022, 1372), womit auf ihn im Verhältnis zum Versicherten die §§ 59 ff. VVG Anwendung finden (…Schneider in: Prölss/Martin, VVG, 32. Aufl., Vorbem. zu §§ 150-171 Rn. 31). - BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05
Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 30/24
Diese Mitteilung durfte die Klägerin auch nicht bloß als unverbindliche Information über die in den AVB enthaltenen Bestimmungen zur Kündigung des Versicherungsschutzes verstehen, sondern vielmehr nach dem auch insoweit maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont (BGH, Urteil vom 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83, BGHZ 91, 324, 328; Urteil vom 5. Oktober 2006 - III ZR 166/05, NJW 2006, 3777) als rechtsgeschäftliche Erklärung mit dem Angebot, die vertraglichen Regeln über Kündigungsfrist und Kündigungszeitpunkt nicht zur Anwendung kommen zu lassen und also abzubedingen. - EuGH, 24.02.2022 - C-143/20
Der Gerichtshof klärt den Umfang der vorvertraglichen Mitteilungspflicht bei …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 30/24
Rn. 31 Bei einem Gruppenversicherungsvertrag ist ein Versicherungsnehmer, der - wie hier die Erstbeklagte - den Versicherungsvertrag für seine Kunden unterhält, gegenüber diesen Mitgliedschaften in der Gruppenversicherung vertreibt und von ihnen eine Vergütung für den erworbenen Versicherungsschutz erhält, als Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 2 Nr. 3 und 5 RL 2002/92/EG und Art. 2 I Nr. 1, 3 und 8 RL (EU) 2016/97 anzusehen (EuGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - C-143/20, C-213/20, VersR 2022, 485; Urteil vom 26. September 2022 - C-633/20, VersR 2022, 1372), womit auf ihn im Verhältnis zum Versicherten die §§ 59 ff. VVG Anwendung finden (…Schneider in: Prölss/Martin, VVG, 32. Aufl., Vorbem. zu §§ 150-171 Rn. 31). - BGH, 08.02.2006 - IV ZR 205/04
Rechtsstellung des mitversicherten Ehepartners in der privaten …
- BGH, 27.05.1998 - IV ZR 166/97
Verhältnis von Haftpflicht und Deckungsprozeß bei der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 30/24
Allerdings kann die Berufung des Versicherers auf das Fehlen der Verfügungsbefugnis des Versicherten rechtsmissbräuchlich sein, insbesondere wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerte Gründe den Anspruch erkennbar nicht weiterverfolgen will (BGH, Urteil vom 27. Mai 1998 - IV ZR 166/97, VersR 1998, 1016; Urteil vom 14. Dezember 1994 - IV ZR 14/94, VersR 1995, 332). - BGH, 14.12.1994 - IV ZR 14/94
Klage des Versicherungsenehmers wegen der Auszahlung einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 30/24
Allerdings kann die Berufung des Versicherers auf das Fehlen der Verfügungsbefugnis des Versicherten rechtsmissbräuchlich sein, insbesondere wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerte Gründe den Anspruch erkennbar nicht weiterverfolgen will (BGH, Urteil vom 27. Mai 1998 - IV ZR 166/97, VersR 1998, 1016; Urteil vom 14. Dezember 1994 - IV ZR 14/94, VersR 1995, 332).
- OLG Saarbrücken, 12.08.2026 - 5 U 62/25 Soweit die Versicherung daneben - möglicherweise - auch im eigenen wirtschaftlichen Interesse des Versicherungsnehmers gelegen haben kann, hier: weil dieser dadurch unter Umständen vermeidet, die Altersversorgung aus eigener Tasche zahlen zu müssen, schließt das zusätzliche Vorhandensein eines solchen Interesses das Bestehen einer Fremdversicherung nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - IV ZR 4/19, VersR 2020, 1097; Senat, Urteile vom 10. Juli 2024 - 5 U 96/23, VersR 2025, 19, und vom 21. Mai 2025 - 5 U 30/24, VersR 2025, 1443, 1444; zur Einordnung einer Direktversicherung als Versicherung für fremde Rechnung auch OLG Hamm, VersR 2014, 737, 738).
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