Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 642 Abs 2 BGB, § 2 Abs 5 S 1 VOB/B, § 2 Abs 6 Nr 1 S 1 VOB/B, § 6 Abs 6 VOB/B
Darlegung von Ansprüchen wegen Bauzeitverlängerung aufgrund vertragsgemäßer- und vertragswidriger Verlängerung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz wegen behinderungsbedingter Bauablaufstörungen Schlüssige Darstellung eines konkreten Schadens Vergleichsweise Darstellung des tatsächlichen gegenüber dem hypothetischen Bauablauf nach der Differenzhypothese
- rechtsportal.de
Schadensersatz wegen behinderungsbedingter Bauablaufstörungen Schlüssige Darstellung eines konkreten Schadens Vergleichsweise Darstellung des tatsächlichen gegenüber dem hypothetischen Bauablauf nach der Differenzhypothese
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachtrag "baubetriebliche Ablaufstörungen": Ein schier aussichtsloses Unterfangen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nachtrag "baubetriebliche Ablaufstörungen": Ein schier aussichtsloses Unterfangen! (IBR 2021, 341)
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 06.03.2020 - 4 O 839/16
- OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
- OLG Zweibrücken, 23.02.2021 - 5 U 62/20
- BGH - VII ZR 243/21 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84
Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
Hiermit lässt sich eine Schadensberechnung, die einen von dem jeweiligen Fall losgelösten, nur an allgemeinen Erfahrungssätzen orientierten, unter Umständen gar nicht eingetretenen Schaden ermittelt, nicht vereinbaren, da nur der dem Geschädigten wirklich entstandene Schaden zu ersetzen ist (BGH NJW 1986, 1684 BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 29, 30).Eine abstrakte Zuordnung und Schadensberechnung bei der dem vom Auftragnehmer bei der Kalkulation zugrunde gelegten Bauablauf (Soll 1) der sog. "störungsmodifizierten" Bauablauf (Soll 2) ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs gegenübergestellt wird, ist somit für den Schadensnachweis nur bedingt geeignet, da damit nur eine verallgemeinernde, vom Einzelfall losgelöste, letztlich weitgehend fiktive Berechnungsmethode herangezogen wird (BGH NJW 1986, 1684; BGH NZBau 2002, 381;… BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 29, 30).
Zu ersetzen ist aber nur der dem Geschädigten wirklich entstandene Schaden (BGH NJW 1986, 1684 BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 29, 30).
Eine abstrakte Zuordnung und Schadensberechnung bei dem der vom Auftragnehmer bei der Kalkulation zugrunde gelegte Bauablauf (Soll 1) dem sog. "störungsmodifizierten" Bauablauf (Soll 2) ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs gegenübergestellt wird, ist somit für den Schadensnachweis nur bedingt geeignet, da damit nur eine verallgemeinernde, vom Einzelfall losgelöste, letztlich weitgehend fiktive Berechnungsmethode herangezogen wird (BGH NJW 1986, 1684; BGH NZBau 2002, 381;… BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 29, 30).
- BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98
Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
Die Anwendung von § 642 BGB beim VOB/B-Vertrag führt dazu, dass die "Modalitäten", nämlich das Erfordernis einer Behinderungsanzeige bzw. der Offenkundigkeit aus § 6 Abs. 6 VOB/B auch auf den Entschädigungsanspruch zu beziehen sind (BGH BauR 2000, 722; BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6).Er soll gewarnt und es soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Behinderung abzustellen (BGHZ 143, 32).
- BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00
Anforderungen an die Darlegung der Behinderung durch den Auftragnehmer
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
Eine abstrakte Zuordnung und Schadensberechnung bei der dem vom Auftragnehmer bei der Kalkulation zugrunde gelegten Bauablauf (Soll 1) der sog. "störungsmodifizierten" Bauablauf (Soll 2) ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs gegenübergestellt wird, ist somit für den Schadensnachweis nur bedingt geeignet, da damit nur eine verallgemeinernde, vom Einzelfall losgelöste, letztlich weitgehend fiktive Berechnungsmethode herangezogen wird (BGH NJW 1986, 1684; BGH NZBau 2002, 381;… BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 29, 30).Eine abstrakte Zuordnung und Schadensberechnung bei dem der vom Auftragnehmer bei der Kalkulation zugrunde gelegte Bauablauf (Soll 1) dem sog. "störungsmodifizierten" Bauablauf (Soll 2) ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs gegenübergestellt wird, ist somit für den Schadensnachweis nur bedingt geeignet, da damit nur eine verallgemeinernde, vom Einzelfall losgelöste, letztlich weitgehend fiktive Berechnungsmethode herangezogen wird (BGH NJW 1986, 1684; BGH NZBau 2002, 381;… BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 29, 30).
- OLG Hamm, 14.04.2005 - 21 U 133/04
Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerung aufgrund eines vertragswidrigen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
Nur dann sind die Voraussetzungen für die verschiedenen Ansprüche schlüssig dargelegt und die behaupteten Tatsachen gegebenenfalls einer Beweisaufnahme zugänglich (OLG Hamm NZBau 2006, 180, beck-online).Rn. 22 Dahinstehen kann, ob diese Ansprüche bereits an der fehlenden Anordnung der Beklagten scheitern würde und ob in einer Bauablaufstörung eine solche überhaupt gesehen werden könnte (vgl. hierzu OLG Hamm NZBau 2006, 180; Thode ZfBR 2004, 324).
- BGH, 30.01.2020 - VII ZR 33/19
Anspruch auf Entschädigung von dem beklagten Land aus einem nach einem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
Dabei hat er einen Ermessensspielraum, der ihm die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ermöglicht (BGH NJW 2020, 1293). - BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00
Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
Hierfür ist das Leistungsverzeichnis maßgeblich, welches nach §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Februar 2002 - VII ZR 376/00 -, Rn. 18, juris) und vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Ausschreibung gehandelt hat, auszulegen ist. - BGH, 26.10.2017 - VII ZR 16/17
Bauvertrag: Entschädigungsanspruch des Unternehmers bei Unterlassen einer dem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
Die zusätzlich notwendig gewordenen Zutrittsbeantragungen sind bloße Auswirkungen des Verzugs (vgl. hierzu BGH NJW 2018, 544), da die Leistungserbringung während der Dauer des Verzugs gar nicht möglich wäre. - BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10
Vergütung für im VOB-Vertrag nicht vorgesehene Leistungen: Vermutung für ein …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
Es ist demgegenüber unzulässig, eine andere, inhaltlich die geänderte Leistung erfassende Bezugsposition heranzuziehen, da dem Auftraggeber die Vorteile (und Nachteile) der Kalkulation der ursprünglichen Leistungsposition erhalten bleiben müssen (BGH NZBau 2013, 366). - OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 22 U 112/13
Keine Baugenehmigung: Bauzeit wird zugunsten des Auftragnehmers verlängert!
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
Der Auftragnehmer muss daher mitteilen, ob und wann seine Arbeiten nicht bzw. nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können, d.h. alle Tatsachen, aus denen sich für den Auftraggeber mit hinreichender Klarheit und erschöpfend die Behinderungsgründe ergeben, wobei in der Regel eine bauablaufbezogene Darstellung erforderlich ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Februar 2014 - I-22 U 112/13, juris).
- OLG Frankfurt, 27.04.2026 - 21 U 32/25
Anderweitig eingesetztes Personal ist nicht unproduktiv!
Dies hätte sie für jeden einzelnen von ihr behaupteten Verzugszeitraum substantiiert ausführen müssen (vgl. auch OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.12.2020 - 5 U 62/20, BauR 2021, 1471).Dass, weshalb und in welchem Umfang diese Überkapazität, wie die Klägerin meint, "unproduktiv" war, erschließt sich - was das Landgericht bereits zutreffend angeführt hat - nicht und wird von der Klägerin auch nicht substantiiert dargelegt (…vgl. hierzu auch die Ausführungen in BeckOK Bauvertragsrecht/Sienz, Stand: 15.08.2025, § 642 Rn. 82.1 ff. und 87.1 ff.; vgl. zu einem gleichgelagerten Sachverhalt auch OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.12.2020 - 5 U 62/20, BauR 2021, 1471).
Das mag in dieser Allgemeinheit zwar grundsätzlich stimmen, zeigt jedoch nicht auf, ob und gegebenenfalls welche konkreten Produktionsmittel aufgrund welchen Annahmeverzugszeitraums vorgehalten worden sind und warum diese auf anderen Baustellen nicht eingesetzt werden konnten (vgl. insoweit OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.12.2020 - 5 U 62/20, BauR 2021, 1471; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.08.2020 - 8 U 49/19, BauR 2021, 1618).
- OLG Frankfurt, 22.06.2026 - 21 U 32/25
Anderweitig eingesetztes Personal ist nicht unproduktiv!
Die Klägerin hat indes nicht dargelegt, welche Produktionsmittel in welchem Verzugszeitraum überhaupt produktionslos vorgehalten worden sind (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.12.2020 - 5 U 62/20, BauR 2021, 1471). - OLG Celle, 24.05.2022 - 14 U 27/22
Keine Entschädigung ohne bauablaufbezogene Darstellung!
Darzulegen ist vom Unternehmer dabei, wie er den Bauablauf tatsächlich geplant hatte, d. h. welche Teilleistungen er in welcher Zeit erstellen wollte, und wie der Arbeitskräfteeinsatz erfolgen sollte; dem ist der tatsächliche Bauablauf gegenüberzustellen; sodann sind die einzelnen Behinderungstatbestände aufzuführen und deren tatsächliche Auswirkungen auf den Bauablauf zu erläutern (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 2019 - 22 U 140/16; Anmerkung dazu: Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen mit Beschluss vom 02. Juli 2020 - VII ZR 196/19; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03. Dezember 2020 - 5 U 62/20).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 16 Abs 1 UrhG, § 17 Abs 1 UrhG
Zulässigkeit einer Nutzung eines Fotos zur Bebilderung eines Artikels - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Unterlassung von Nutzungen eines Ausschnitts eines Standbildes aus einem Video Fehlende Rechtfertigung über eine Einwilligung in eine Verwertung Schutzschranke der Berichterstattung über ein Tagesereignis (vorliegend verneint)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.02.2020 - 310 O 324/19
- LG Hamburg, 20.02.2020 - 310 O 360/19
- LG Hamburg, 03.03.2020 - 310 O 360/19
- OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20
- OLG Hamburg - 7 U 15/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (18)
- BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15
Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20
Zur Gewichtung der tatsächlichen Interessen der Klägerin seien die Ausführungen des BGH in "Reformistischer Aufbruch II" (…BGH NJW 2020, 2554 Rn. 66) und in "Afghanistan Papiere II" (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 54) erhellend.Für den Fall, dass ein Werk oder ein Teil eines Werks nach § 50 UrhG vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben wird, besteht zudem nach Maßgabe von § 63 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 UrhG die Verpflichtung zur Angabe der Quelle (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 15 - Afghanistan Papiere II).
Die urheberrechtliche Schutzschranke des § 50 UrhG ist unionsrechtskonform auszulegen (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 17 - Afghanistan Papiere II).
Rn. 58 Der Umfang des Spielraums, über den die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer in Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 3 RL 2001/29/EG genannten besonderen Ausnahme oder Beschränkung verfügen, ist nach der Rechtsprechung des EuGH im Einzelfall insbesondere nach Maßgabe des Wortlauts dieser Bestimmung zu beurteilen, wobei dieser Spielraum in mehrfacher Hinsicht begrenzt ist (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 18 - Afghanistan Papiere II).
Die Auslegung der Schrankenregelung darf die Erreichung der Ziele der RL 2001/29/EG nicht gefährden, die u.a. in der Erreichung eines hohen Schutzniveaus für die Urheber und dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts bestehen; gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung auch die praktische Wirksamkeit der Ausnahmen und Beschränkungen wahren und ihre Zielsetzung beachten, um einen angemessenen Rechts- und Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Kategorien von Rechtsinhabern sowie zwischen den verschiedenen Kategorien von Rechtsinhabern und Nutzern von Schutzgegenständen zu sichern (vgl. BGH NJW 2020, 2547 Rn. 19-22 - Afghanistan Papiere II).
Rn. 59 Eine außerhalb der urheberrechtlichen Verwertungsbefugnisse und Schrankenbestimmungen angesiedelte allgemeine Interessenabwägung kommt - wie auch das Landgericht zu Recht angenommen hat - hingegen nicht in Betracht (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 27 - Afghanistan Papiere II).
Angesichts der ausdrücklichen Regelungen der Richtlinie würde eine von der Auslegung und Anwendung der urheberrechtlichen Vorschriften losgelöste Grundrechtsabwägung durch die Gerichte in das vom Richtliniengeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit bereits allgemein geregelte Verhältnis von Urheberrecht und Schrankenregelung übergreifen (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 27 - Afghanistan Papiere II).
Aus der Wendung "soweit es der Informationszweck rechtfertigt" ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Bestimmung und bei der Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften für ihre Umsetzung über einen Spielraum verfügen, der ihnen eine Interessenabwägung ermöglicht (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 29 - Afghanistan Papiere II).
Rn. 64 (a) Unter einem Tagesereignis ist jedes zur Zeit des Eingriffs in das Urheberrecht aktuelle Geschehen zu verstehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist, wobei ein Geschehen so lange aktuell ist, wie ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden wird (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 40 - Afghanistan Papiere II).
Dabei ist auch die Mitteilung der Vorgeschichte und der Hintergründe des Tagesereignisses privilegiert, solange das aktuelle Geschehen im Vordergrund der Berichterstattung steht (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 40 - Afghanistan Papiere II).
Diese Grundsätze stehen mit dem Begriff des Tagesereignisses i.S.v. Art. 5 Abs. 3 lit. c Fall 2 RL 2001/29/EG in Einklang (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 40 - Afghanistan Papiere II).
Rn. 68 (a) Das Merkmal "im Verlaufe des Tagesereignisses wahrnehmbar geworden" setzt das in Art. 5 Abs. 3 lit. c Fall 2 der RL 2001/29/EG geregelte Erfordernis um, dass die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werks oder des sonstigen Schutzgegenstands in Verbindung mit der Berichterstattung über Tagesereignisse stehen muss (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 43 - Afghanistan Papiere II;… diesen Maßstab anwendend OLG Köln GRUR-RS 2021, 2369 Rn. 58;… OLG Köln GRUR-RS 2021, 10803 Rn. 44).
Ein solches Erfordernis ist § 50 UrhG bei unionsrechtskonformer Auslegung nicht zu entnehmen (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 45 - Afghanistan Papiere II).
Rn. 75 (a) Die von der Klägerin beanstandete Werknutzung innerhalb einer Berichterstattung hat sich in einem durch ihren Zweck gebotenen Umfang zu halten (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 46 - Afghanistan Papiere II).
Danach ist eine Berichterstattung über Tagesereignisse nur dann gem. § 50 UrhG privilegiert, wenn sie verhältnismäßig ist, das heißt mit Blick auf den Zweck der Schutzschranke, der Achtung der Grundfreiheiten des Rechts auf Meinungsfreiheit und auf Pressefreiheit, den Anforderungen der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) entspricht (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 46 - Afghanistan Papiere II).
Rn. 79 Erforderlichkeit ist gegeben, wenn kein gleich geeignetes Mittel ersichtlich ist, das weniger intensiv in die Grundrechte des Urhebers eingreift (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 48 - Afghanistan Papiere II).
Rn. 81 (aa) Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die betroffenen Grundrechte des Rechts am geistigen Eigentum auf der einen Seite sowie der Meinungs- und Pressefreiheit auf der anderen Seite gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH NJW 2020, 2547 Rn. 50 - Afghanistan Papiere II).
Da keine konkreten und hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass das grundrechtliche Schutzniveau des Unionsrechts - hier Art. 17 Abs. 2 sowie Art. 11 Abs. 1, Abs. 2 GRCh - durch die von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 und Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Grundrechte des Grundgesetzes nicht gewahrt ist, sind diese in die Abwägung einzustellen (vgl. BGH NJW 2020, 2547 Rn. 50 - Afghanistan Papiere II).
Der Konflikt zwischen grundrechtlich geschützten Positionen verschiedener Grundrechtsträger ist dabei nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz zu lösen, der fordert, dass nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal behauptet wird, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (BGH NJW 2020, 2547 Rn. 50 - Afghanistan Papiere II).
- BGH, 30.04.2020 - I ZR 228/15
Presseveröffentlichung von Buchbeiträgen eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20
Zur Gewichtung der tatsächlichen Interessen der Klägerin seien die Ausführungen des BGH in "Reformistischer Aufbruch II" (BGH NJW 2020, 2554 Rn. 66) und in "Afghanistan Papiere II" (…BGH NJW 2020, 2547 Rn. 54) erhellend.Nach Art. 5 Abs. 3 lit. c Fall 2 RL 2001/29/EG darf die fragliche Nutzung des Werks nur erfolgen, soweit es der Informationszweck rechtfertigt, sie also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BGH NJW 2020, 2554 Rn. 48 - Reformistischer Aufbruch II).
Rn. 84 (i) Bei der Auslegung der Schrankenregelung und der dabei vorzunehmenden Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass die Erreichung der Ziele der RL 2001/29/EG nicht gefährdet werden soll, die nach deren Erwägungsgründen 1 und 9 in der Erreichung eines hohen Schutzniveaus für die Urheber bestehen, auch wenn es auf einen angemessenen Rechts- und Interessenausgleich zwischen den gegenüberstehenden Rechten ankommt (BGH NJW 2020, 2554 Rn. 25 - Reformistischer Aufbruch II).
Die Grundrechte des Grundgesetzes und die Grundrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union können - wie ausgeführt - außerhalb der in Art. 5 Abs. 2 und Abs. 3 der RL 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen keine Abweichung von den ausschließlichen Rechten der Rechtsinhaber rechtfertigen (BGH NJW 2020, 2554 Rn. 32 - Reformistischer Aufbruch II).
Die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern besonderes Gewicht, wenn sie Angelegenheiten betreffen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren (BGH NJW 2020, 2554 Rn. 64 - Reformistischer Aufbruch II).
Rn. 90 Weiter wird der Grad der Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit nicht von dem Umstand beeinflusst, ob die mitgeteilte Information von der Öffentlichkeit auch an anderer Stelle aufgefunden werden kann (BGH NJW 2020, 2554 Rn. 67 - Reformistischer Aufbruch II).
Zwar kann im Rahmen der Grundrechtsabwägung im Einzelfall relevant sein, ob eine Beeinträchtigung der normalen Verwertung des Werks anzunehmen ist (vgl. BGH NJW 2020, 2554 Rn. 72 - Reformistischer Aufbruch II).
- BGH, 10.11.2020 - VI ZR 62/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Bestimmung des …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20
Rn. 87 Eine Personalisierung durch eine Bebilderung einer Berichterstattung ist - wie ausgeführt - ein wichtiges publizistisches Mittel zur Erregung von Aufmerksamkeit und es gehört zum Kern der Pressefreiheit, nach publizistischen Kriterien zu entscheiden, ob und wie ein Presseerzeugnis bebildert wird (…vgl. BGH GRUR 2009, 150 Rn. 15 - Karsten Speck; BGH GRUR 2021, 879 Rn. 38 - Abschiedsgruß).Der Beklagten ist darin zuzustimmen, dass eine Bedürfnisprüfung, ob eine Bebilderung veranlasst war, nicht stattfindet (BGH GRUR 2021, 879 Rn. 38 - Abschiedsgruß).
Bilder können einen Wortbericht ergänzen und dabei der Erweiterung seines Aussagegehalts dienen; auch kann ein von Art. 5 Abs. 1 GG geschütztes Informationsanliegen darin liegen, durch Beigabe von Bildnissen die Aufmerksamkeit des Lesers für den Wortbericht zu wecken (BGH GRUR 2021, 879 Rn. 38 - Abschiedsgruß m.w.N.).
Bildaussagen nehmen am verfassungsrechtlichen Schutz des Berichts teil, dessen Bebilderung sie dienen (BGH GRUR 2021, 879 Rn. 38 - Abschiedsgruß).
- BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20
Eine Personalisierung durch eine Bebilderung einer Berichterstattung ist ein wichtiges publizistisches Mittel zur Erregung von Aufmerksamkeit (vgl. BGH GRUR 2009, 150 Rn. 15 - Karsten Speck).Dabei gehört es zum Kern der Pressefreiheit, nach publizistischen Kriterien zu entscheiden, ob und wie ein Presseerzeugnis bebildert wird (vgl. BGH GRUR 2009, 150 Rn. 15 - Karsten Speck).
Rn. 87 Eine Personalisierung durch eine Bebilderung einer Berichterstattung ist - wie ausgeführt - ein wichtiges publizistisches Mittel zur Erregung von Aufmerksamkeit und es gehört zum Kern der Pressefreiheit, nach publizistischen Kriterien zu entscheiden, ob und wie ein Presseerzeugnis bebildert wird (vgl. BGH GRUR 2009, 150 Rn. 15 - Karsten Speck;… BGH GRUR 2021, 879 Rn. 38 - Abschiedsgruß).
- BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19
Kastellaun - Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20
Rn. 96 Nach Art. 5 Abs. 5 RL 2001/29/EG dürfen - wie ausgeführt - die in Art. 5 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 genannten Ausnahmen und Beschränkungen (erste Stufe) nur in bestimmten Sonderfällen angewandt werden, in denen (zweite Stufe) die normale Verwertung des Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands nicht beeinträchtigt wird und (dritte Stufe) die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden (vgl. BGH GRUR 2021, 711 Rn. 27 - Kastellaun).Diese Regelung enthält in erster Linie eine Gestaltungsanordnung gegenüber dem nationalen Gesetzgeber in Bezug auf die im Einzelnen zu konkretisierenden Schranken des Urheberrechts (vgl. BGH GRUR 2021, 711 Rn. 27 - Kastellaun).
Darüber hinaus ist der Drei-Stufen-Test Maßstab für die Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes im Einzelfall (vgl. BGH GRUR 2021, 711 Rn. 27 - Kastellaun).
- EuGH, 16.11.2016 - C-301/15
Die Urheberrechtsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die die …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20
Wegen des Ziels des hohen Schutzes der Urheber, auf das der 9. Erwägungsgrund der RL 2001/29/EG Bezug nimmt, sind die Voraussetzungen, unter denen eine konkludente Zustimmung angenommen werden kann, eng zu fassen, damit der Grundsatz der vorherigen Zustimmung des Urhebers nicht ausgehöhlt wird (EuGH GRUR 2017, 62 Rn. 37 - Soulier und Doke;… Leistner in Schricker/Loewenheim, 6. Aufl. 2020, UrhG § 97 Rn. 30).Vorbehaltlich der in Art. 5 RL 2001/29/EG erschöpfend aufgeführten Ausnahmen und Beschränkungen verletzt jede Nutzung eines Werkes durch einen Dritten ohne Zustimmung die Rechte des Urhebers dieses Werkes (EuGH GRUR 2017, 62 Rn. 34, Rn. 37 - Soulier und Doke).
- EuGH, 29.07.2019 - C-469/17
Die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit können außerhalb der in der …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20
Im Rahmen der Grundrechtsabwägung im Einzelfall ist zu berücksichtigen, ob die Art der betreffenden Information insbesondere im Rahmen der politischen Auseinandersetzung oder einer Diskussion, die das allgemeine Interesse berührt, von besonderer Bedeutung ist (EuGH GRUR 2019, 934 Rn. 74 - Afghanistan-Papiere). - BGH, 29.09.2020 - VI ZR 449/19
"Fahndung" der Bildzeitung war erlaubt
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20
Dabei muss ein gegenläufiges Schutzinteresse umso mehr zurücktreten, je größer der Informationswert für die Öffentlichkeit ist; umgekehrt wiegt der Schutz des gegenläufigen Schutzinteresses desto schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (BGH GRUR 2021, 106 Rn. 24). - BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11
Nichtannahmebeschluss AnyDVD
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20
Denn zu den konstituierenden Merkmalen des Urheberrechts als Eigentum im Sinne der Verfassung gehören die grundsätzliche Zuordnung des vermögenswerten Ergebnisses der schöpferischen Leistung an den Urheber im Wege privatrechtlicher Normierung sowie seine Freiheit, in eigener Verantwortung darüber verfügen zu können (BVerfG GRUR 2012, 390 Rn. 21 - AnyDVD). - BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
Nichtannahmebeschluss: Zum Verhältnis zwischen der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20
Rn. 88 Weiter kommt der Presse- und Medienfreiheit kein grundsätzlicher Vorrang vor anderen wichtigen Rechtsgütern zu (…Bethge in Sachs, 9. Aufl. 2021, GG Art. 5 Rn. 66 m.w.N.), insbesondere nicht gegenüber dem über Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Urheberrecht (BVerfG GRUR 2012, 389 Rn. 17). - OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20
Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche; Öffentliche Zugänglichmachung einer …
- BGH, 01.07.1982 - I ZR 118/80
Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
- BGH, 07.03.2019 - I ZR 53/18
Störerhaftung bei nicht gesichertem WLAN-Anschluss - Altfälle
- BGH, 22.03.2018 - I ZR 118/16
Hohlfasermembranspinnanlage II - Wettbewerbsverstoß wegen unbefugter Verwertung …
- OLG Köln, 13.08.2004 - 6 U 67/04
"Standbilder im Internet" - Recht des Fernsehsenders, einzelne Bilder aus einem …
- LG Hamburg, 03.03.2020 - 310 O 360/19
Nutzung von Video-Standbildern durch Presseunternehmen in Print- und …
- LG Hamburg, 20.02.2020 - 310 O 324/19
Nach Anlegerklagen gewinnt ThomasLloyd auch Urheberrechtsstreit gegen Stiftung …
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 62/20 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
Notwegerecht bezüglich eines Nachbargrundstücks; Zahlung einer Notwegerente; Notleitungsrecht über ein Nachbargrundstück; Verbindung eines Grundstücks zum öffentlichen Weg
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 31.03.2020 - 32 O 96/19
- OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 62/20
- BGH, 22.03.2023 - V ZR 72/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.01.2018 - V ZR 47/17
Notleitungsrecht: Leitungsführung durch ein Gebäude
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 62/20
(1) Nach § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB muss bei mehreren möglichen Verbindungen die Benutzung der konkreten Verbindung notwendig sein (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2018 - V ZR 47/17 -, Rn. 11, juris;… Grüneberg/HerrIer, BGB , 81. Aufl., § 917 Rn. 6a).Auch bezüglich des Notleitungsrechts findet die Vorschrift des § 918 BGB Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2018- V ZR 47/17- Rn. 14).
- BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12
Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 62/20
Die Eigenschaft des Weges als öffentlich ist durch die ordentlichen Gerichte im Wege der Vorfragenkompetenz zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12 -, Rn. 8, juris). - BGH, 04.07.2008 - V ZR 172/07
Voraussetzungen eines Notleitungsrechts
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 62/20
Das Notleitungsrecht ist nicht durch die Regelung in § 44 BbgNRG ausgeschlossen Die analoge Anwendung des §§ 917, 918 BGB für Leitungsrechte gilt nur, soweit entsprechende landesrechtliche Regelungen fehlen (BGH, Urteil vom 04. Juli 2008- V ZR 172/07- BGHZ 177, 165 -178, Rn. 7).
- BGH, 19.11.2021 - V ZR 262/20
A) Dass die auf dem Grundstück genutzten Bauten baurechtlich genehmigt sind, …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 62/20
Zu berücksichtigen sind dabei die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 19. November 2021 - V ZR 262/20- Rn. 8 m. w.N, juris). - BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89
Bemessung einer Notwegrente
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 62/20
Entscheidend ist die Minderung des Verkehrswerts des gesamten Grundstücks aufgrund des Notwegs (BGH, Urteil vom 16. November 1990 - V ZR 297/89 -, Rn. 14, juris). - BGH, 11.12.2020 - V ZR 268/19
Ordnungsmäßige Nutzung eines Wohngrundstücks durch Erreichen des Grundstücks mit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 62/20
Bei Wohngrundstücken setzt zwar die ordnungsmäßige Benutzung in der Regel die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen voraus (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2020 - V ZR 268/19 -, Rn. 9 m. w. N., juris). - BGH, 23.01.1970 - V ZR 2/67
Besitzschutzklage und petitorische Widerklage
- OLG München, 28.01.1992 - 25 U 4543/91
Anspruch auf Duldung eines Notwegs; Notwendigkeit einer PKW-Zufahrt für ein …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 62/20
Der Tatbestand des ersten Absatzes einschließlich der Voraussetzung der Handlungswillkür ist dabei unterstellt (vgl. ausführlich OLG München, Urteil vom 28. Januar 1992 - 25 U 4543/91 -, Rn. 11 m. w.N, juris).
- VG Ansbach, 20.11.2024 - AN 3 K 23.1752
Erfolglose Klage der Nachbarin - Notwege- und Notleitungsrecht
Dabei ist es für die Anwendung des § 918 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht erforderlich, dass der potentiell Notleitungsberechtigte sein Grundstück zum Zeitpunkt der Veräußerung tatsächlich über den veräußerten Teil erreichte, sondern vielmehr reicht grundsätzlich die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit hierzu aus (…BGH, U.v. 23.1.1970 - V ZR 2/67 - juris Rn. 33 = BGHZ 53, 166; OLG Brandenburg, U.v. 24.3.2022 - 5 U 62/20 - juris Rn. 28).Eine einmal ausgelöste Duldungspflicht für ein Notleitungsrecht gilt nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung auch gegenüber etwaigen Rechtsnachfolgern (…OVG Koblenz, U.v. 4.1.1994 - 6 A 11948/92 - juris Rn. 35 = NVwZ-RR 1995, 225; OLG Brandenburg, U.v. 24.3.2022 - 5 U 62/20 - juris Rn. 32;… BeckOK BGB § 918 Rn. 6).
- LG Cottbus, 26.02.2026 - 2 O 68/24 Dabei ist das Interesse an der geringsten Belastung durch den Notweg einerseits gegen dasjenige an der größten Effektivität des Notwegs andererseits abzuwägen (OLG Brandenburg Urt. v. 24.3.2022 - 5 U 62/20, BeckRS 2022, 97086 Rn. 31, beck-online).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 23.02.2021 - 5 U 62/20 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online
Nachtrag "baubetriebliche Ablaufstörungen": Ein schier aussichtsloses Unterfangen!
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 06.03.2020 - 4 O 839/16
- OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
- OLG Zweibrücken, 23.02.2021 - 5 U 62/20
- BGH - VII ZR 243/21 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.01.2020 - VII ZR 33/19
Anspruch auf Entschädigung von dem beklagten Land aus einem nach einem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2021 - 5 U 62/20
Im Weiteren hat der Senat auch die neuere Rechtsprechung des BGH (BGHZ 224, 328) zur Rechtsnatur und den Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 642 BGB berücksichtigt.Im Hinblick auf das Vorbringen zu etwaigen Füllaufträgen ist die Klägerin abermals auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu verweisen (BGH NJW 2020, 1293).
- OLG Braunschweig, 15.06.2017 - 8 U 59/16
Schadenersatz wegen Bauzeitverzögerungen; Verschuldensunabhängiger …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2021 - 5 U 62/20
Die von der Klägerin hierbei in Bezug genommene Rechtsprechung des OLG Braunschweig (Urteil vom 15. Juni 2017 - 8 U 59/16) sei mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, da dort ein absoluter Baustopp unstreitig gewesen sei, was nicht auf den streitgegenständlichen Fall zutreffe.Soweit die Klägerin zur Begründung ihrer Rechtsansicht die Rentabilitätsvermutung heranzieht und auf eine Entscheidung des OLG Braunschweig (Urteil vom 15. Juni 2017 - 8 U 59/16) verweist, verhilft auch das ihrer Klage nicht zum Erfolg.
- BGH, 26.10.2017 - VII ZR 16/17
Bauvertrag: Entschädigungsanspruch des Unternehmers bei Unterlassen einer dem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2021 - 5 U 62/20
Die von der Klägerin zur Begründung ihrer Rechtsauffassung herangezogene Entscheidung des Kammergerichts sei vom Bundesgerichtshof gerade nicht bestätigt worden (BGH BauR 2018, 242). - KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16
Bauprozess auf große Kündigungsvergütung des Bauunternehmers: Vorbehaltsurteil …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2021 - 5 U 62/20
Durch diesen Mitwirkungsverzug seien der Klägerin Nachteile entstanden, die ohne Vorlage eines Bauablaufplanes geltend gemacht werden könnten (KG, Urteil vom 16.02.2018, 21 U 66/16).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- christmann-law.de
Welche künftigen Schäden werden von einem Vergleich in einem Arzthaftungsprozess erfasst?
- medizinrechtsiegen.de
Behandlungsfehler - Anspruch auf Schmerzensgeld trotz geschlossenen Vergleichs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 25.11.2020 - 1 O 726/15
- OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04
Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen …
Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
Lediglich solche Verletzungsfolgen, die zum Beurteilungszeitpunkt noch nicht eingetreten waren und deren Eintritt objektiv nicht vorhersehbar war, mit denen also nicht oder nicht ernstlich gerechnet werden musste und die deshalb zwangsläufig bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt bleiben müssen, werden von der vom Gericht ausgesprochenen Rechtsfolge nicht umfasst und können deshalb Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld sein (vgl. BGH, Urteil v. 14.02.2006, Az. VI ZR 322/04, Rz. 7, juris).Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffs durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, d. h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen, Maßgebend ist, ob sich bereits in jenem Verfahren eine Verletzungsfolge als derart naheliegend darstellte, dass sie schon damals bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden konnte (BGH, Urteil v. 14.02.2006, Az, VI ZR 322/04, Rz. 7, juris;… OLG München, 10 U 4171/12, Urteil vom 15.3.2013, Rz. 7, m.w.N., juris).
- BGH, 29.01.2019 - VI ZR 117/18
Umfang der Aufklärungspflicht vor einer ärztlichen Behandlung: Orientierung der …
Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
Gegen eine solche Bewertung sprächen bereits die Gedanken des BGH in seiner bereits erstinstanzlich zitierten Entscheidung vom 29.01.2019 (Az. VI ZR 117/18).Zutreffend hat das Landgericht zunächst ausgeführt, dass für die entsprechende Beurteilung weder die für Beipackzettel für Medikamente gebräuchlichen Häufigkeitsdefinitionen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil v. 29.01.2019, Az. VI ZR 117/18 = NJW 2019, 1283) noch die von der Rechtsprechung für die Risikoaufklärung entwickelten Kriterien herangezogen werden können.
- OLG München, 15.03.2013 - 10 U 4171/12
Umfang der Abgeltung von Schmerzensgeldansprüchen durch Vergleich
Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffs durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, d. h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen, Maßgebend ist, ob sich bereits in jenem Verfahren eine Verletzungsfolge als derart naheliegend darstellte, dass sie schon damals bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden konnte (…BGH, Urteil v. 14.02.2006, Az, VI ZR 322/04, Rz. 7, juris; OLG München, 10 U 4171/12, Urteil vom 15.3.2013, Rz. 7, m.w.N., juris).In der Rechtsprechung differieren die Werte vielmehr (…BGH, Urt. v. 24.5.1988, VI ZR 326/87, juris: Bei 30-40 % Verletzungsfolge objektiv vorhersehbar; OLG München, Urt. v. 15.3.2013, 10 U 4171/12, Rz. 7, m.w.N., juris: Überwiegend erkennbare Verletzungsfolge bei Gesamtkomplikationsrate von 30 % und weitergehende Schmerzen bei 20 % der Patienten;… BGH Urt. v. 7.2.1995, VI ZR 201/94, juris: Bei 0, 3 % nicht vorhersehbar),.
- BGH, 10.07.2018 - VI ZR 259/15
Schmerzensgeld für erlittene Körperverletzungen: Vom Klageantrag erfasste …
Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
Insbesondere genügt nicht schon der Eintritt einer erneuten oder weiteren Erkrankung aufgrund des Behandlungsfehlers, selbst wenn sich der Gesundheitszustand dadurch verschlimmert (…BGH, Urteil v. 04.12.1975, Az. III ZR 41/74, Rz. 25, juris), Denn verlangt ein Geschädigter, wie hier die Klägerin, im Vorprozess für erlittene Verletzungen uneingeschränkt Schmerzensgeld, so werden durch den zuerkannten Betrag alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (st. Rspr. des BGH, zuletzt Urteil v. 10.07.2018, Az. VI ZR 259/15). - BGH, 20.01.2015 - VI ZR 27/14
Klage auf weiteres Schmerzensgeld nach einem rechtskräftigen Urteil über einen …
Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
Sie stehe insbesondere im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich zuletzt mit Urteil vom 20.01.2015 (Az. VI ZR 27/14) zu der Frage geäußert habe, wann die Voraussetzungen für die Durchbrechung der Rechtskraft eines Urteils oder diesem gleichgestellten gerichtlichen Vergleich zur Begründung eines weiteren Schmerzensgeldanspruches gegeben seien. - BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
In der Rechtsprechung differieren die Werte vielmehr (…BGH, Urt. v. 24.5.1988, VI ZR 326/87, juris: Bei 30-40 % Verletzungsfolge objektiv vorhersehbar;… OLG München, Urt. v. 15.3.2013, 10 U 4171/12, Rz. 7, m.w.N., juris: Überwiegend erkennbare Verletzungsfolge bei Gesamtkomplikationsrate von 30 % und weitergehende Schmerzen bei 20 % der Patienten; BGH Urt. v. 7.2.1995, VI ZR 201/94, juris: Bei 0, 3 % nicht vorhersehbar),. - BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87
Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld
Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
In der Rechtsprechung differieren die Werte vielmehr (BGH, Urt. v. 24.5.1988, VI ZR 326/87, juris: Bei 30-40 % Verletzungsfolge objektiv vorhersehbar;… OLG München, Urt. v. 15.3.2013, 10 U 4171/12, Rz. 7, m.w.N., juris: Überwiegend erkennbare Verletzungsfolge bei Gesamtkomplikationsrate von 30 % und weitergehende Schmerzen bei 20 % der Patienten;… BGH Urt. v. 7.2.1995, VI ZR 201/94, juris: Bei 0, 3 % nicht vorhersehbar),. - OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 1 U 152/20
Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes wegen einer psychischen …
Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
In einer neueren Entscheidung hat sich das OLG Düsseldorf (Urt. v. 27.4.2021, 1 U 152/20, juris) zu der Frage geäußert, wann eine entgegenstehende Rechtskraft bei vorangegangenem Schmerzensgeldurteil vorliegt. - BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74
Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen
Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
Insbesondere genügt nicht schon der Eintritt einer erneuten oder weiteren Erkrankung aufgrund des Behandlungsfehlers, selbst wenn sich der Gesundheitszustand dadurch verschlimmert (BGH, Urteil v. 04.12.1975, Az. III ZR 41/74, Rz. 25, juris), Denn verlangt ein Geschädigter, wie hier die Klägerin, im Vorprozess für erlittene Verletzungen uneingeschränkt Schmerzensgeld, so werden durch den zuerkannten Betrag alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (st. Rspr. des BGH, zuletzt Urteil v. 10.07.2018, Az. VI ZR 259/15).
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