Rechtsprechung
| LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19 |
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Art. 5 Abs. 1 S. 2, 2 Abs. 2 S. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG; § 6 Abs. 5 ArbZG
Nachtzuschlag für Zeitungszusteller - IWW
Art. 12 Abs. 1 GG, § ... 64 Abs. 2 lit. b) ArbGG, §§ 519 ZPO, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 66 Abs. 1 S. 1 und 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, §§ 520 Abs. 3 ZPO, § 6 Abs. 5 ArbZG, § 2 Abs. 5 ArbZG, § 2 Abs. 3 ArbZG, § 2 Abs. 5 Nr. 1 und 2 ArbZG, § 2 Abs. 4 ArbZG, § 2 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 ArbZG, § 134 BGB, § 6 ArbZG, § 315 BGB, § 3b Abs. 1 Nr. 1 EStG, Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 5 Abs. 2 GG, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, § 24 Abs. 2 MiLoG, § 850c Abs. 1 ZPO, Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Ziffer 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Ziffer 2 ArbGG
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Für einen in Dauernachtarbeit tätigen Zeitungszusteller ist ein Nachtarbeitszuschlag i.H.v. 30% angemessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachtzuschlag für Zeitungszusteller
- rechtsportal.de
Gerichtliche Festsetzung der angemessenen Höhe eines Nachtzuschlags für Zeitungszusteller
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herford, 05.06.2019 - 2 Ca 64/19
- LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 277/20
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (17)
- BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14
Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19
Die Vertragsparteien können sich zudem dauerhaft auf eine Variante des Ausgleichs festlegen (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17; BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14; BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08).Die Norm ist zwingend (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14).
Dies gilt unabhängig davon, dass typabhängig die Anpassung an Nachtarbeit von Mensch zu Mensch unterschiedlich gut erfolgt (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14; BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12).
Die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsleistungen nehmen der Nachtarbeit dabei nicht ihre spezifische Gesundheitsgefährdung, dienen aber unmittelbar oder mittelbar dem Gesundheitsschutz (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14; BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01).
Außerdem soll der Nachtarbeitszuschlag in einem gewissen Umfang den Arbeitnehmer für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigen (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 m.w.N.; BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01).
Rn. 41 (2) Vor dem Hintergrund dieser Grundsätze ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Nachtarbeitszuschlag i.H.v. 25 Prozent des Bruttostundenlohns regelmäßig als angemessen i.S.d. § 6 Abs. 5 ArbZG anzusehen (hierzu ausführlich: BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 m.w.N.).
Bei der Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit ist deshalb regelmäßig ein Nachtarbeitszuschlag i.H.v. 30 Prozent auf den Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl freier Tage als angemessen anzusehen (so im Ergebnis schon BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01; umfassend BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14).
Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass sich eine aus solchen Faktoren herrührende geringere Grundvergütung bereits indirekt auf die Höhe des Nachtarbeitszuschlags bzw. die Vergütungshöhe für bezahlte freie Tage auswirkt (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14).
Kann bei Dauernachtarbeit mit dem Zuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG nur die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis ausgeglichen werden, kommt ein Abweichen nach unten nur dann in Betracht, wenn - wie etwa in dem auch von der Beklagten unter Bezug auf die bundesarbeitsgerichtliche Rechtsprechung benannten Rettungswesen - überragende Gründe des Gemeinwohls die Nachtarbeit zwingend erfordern (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14).
- BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17
Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß - …
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19
Das Arbeitsgericht hat seine Entscheidung maßgeblich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 2018 (5 AZR 25/17) gestützt und sich der dortigen Argumentation angeschlossen.Vor dem Hintergrund dieser Zahlen und der maßgeblichen Bedeutung der Zustellung von Tageszeitungen im Rahmen der Pressefreiheit bedürfe die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 25.04.2018 (5 AZR 25/17) in jedem Fall einer Korrektur, spätestens durch den "eigentlich" zuständigen 10. Senat.
Die Vertragsparteien können sich zudem dauerhaft auf eine Variante des Ausgleichs festlegen (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17; BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14; BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08).
Für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller hat das Bundesarbeitsgericht zudem zuletzt - wie auch bei anderen Arbeitnehmern in Dauernachtarbeit - einen Zuschlag in Höhe von 30 Prozent für angemessen erachtet (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17; noch anders - 10 Prozent -, wenn auch dort nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08).
Ist der Arbeitnehmer Nachtarbeitnehmer i.S.d. § 2 Abs. 5 ArbZG, verbietet sich eine unterschiedliche Höhe des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG je nach Umfang der geleisteten Nachtarbeitsstunden (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17).
Rn. 83 Ganz im Gegenteil hat das Bundesarbeitsgericht mit Entscheidung vom 25. April 2018 (5 AZR 25/17) die Frage der Höhe von Nachtzuschlägen für Zeitungszusteller abschließend beurteilt.
- BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01
Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19
Die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsleistungen nehmen der Nachtarbeit dabei nicht ihre spezifische Gesundheitsgefährdung, dienen aber unmittelbar oder mittelbar dem Gesundheitsschutz (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14; BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01).Außerdem soll der Nachtarbeitszuschlag in einem gewissen Umfang den Arbeitnehmer für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigen (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 m.w.N.; BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01).
Vielmehr handelt es sich bei der Bestimmung des "angemessenen" Ausgleichs um die Ausfüllung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die letztlich den Gerichten für Arbeitssachen obliegt, wenn Streit über dessen Umfang besteht (statt aller: BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 423/14; BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01).
Unabhängig von anderen Zwecken der steuerrechtlichen Regelung in § 3b Abs. 1 Nr. 1 EStG kann aus ihr jedenfalls entnommen werden, dass auch der Gesetzgeber eine Größenordnung in Höhe von 25 Prozent grundsätzlich als angemessen angesehen hat (zu diesem Gedanken schon BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01).
Bei der Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit ist deshalb regelmäßig ein Nachtarbeitszuschlag i.H.v. 30 Prozent auf den Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl freier Tage als angemessen anzusehen (so im Ergebnis schon BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01; umfassend BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14).
- BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von …
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19
Nach der Art der Arbeitsleistung ist auch zu beurteilen, ob der vom Gesetzgeber mit dem Lohnzuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern und auf diesem Weg einzuschränken, zum Tragen kommen kann oder in einem solchen Fall "nur" die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis ausgeglichen werden kann (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04).Relevanz kann die letztgenannte Erwägung aber nur in den Fällen haben, in denen die Nachtarbeit aus zwingenden technischen Gründen oder aus zwingend mit der Art der Tätigkeit verbundenen Gründen bei wertender Betrachtung vor dem Hintergrund des Schutzzwecks des § 6 Abs. 5 ArbZG unvermeidbar ist, so bei überragenden Gründen des Gemeinwohls (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04).
Kann bei Dauernachtarbeit mit dem Zuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG nur die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis ausgeglichen werden, kommt ein Abweichen nach unten nur dann in Betracht, wenn - wie etwa in dem auch von der Beklagten unter Bezug auf die bundesarbeitsgerichtliche Rechtsprechung benannten Rettungswesen - überragende Gründe des Gemeinwohls die Nachtarbeit zwingend erfordern (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14).
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19
Rn. 39 (1) Nachtarbeit ist nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen grundsätzlich für jeden Menschen schädlich und hat negative gesundheitliche Auswirkungen (statt aller: BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91).Die Regelungen in § 6 ArbZG dienen - in Umsetzung des Handlungsauftrags des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91) und in Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG - in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers vor eben diesen für ihn schädlichen Folgen der Nacht- und Schichtarbeit (…zur Gesetzesbegründung: BT-Drs. 12/5888, S. 21).
Rn. 62 (aaaa) Unter anderem mit dieser Regelung zur Nachtarbeit sollte infolge eines Handlungsauftrags des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91) dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer genüge getan werden (…hierzu ausdrücklich die Gesetzesbegründung BT-Drs. 12/5888, S. 21 und 25).
- BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19
Die Vertragsparteien können sich zudem dauerhaft auf eine Variante des Ausgleichs festlegen (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17; BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14; BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08).Rn. 37 aa) Der in § 6 Abs. 5 ArbZG nur allgemein geregelte Anspruch auf "angemessenen Ausgleich" kann durch einzelvertragliche Regelung näher ausgestaltet werden (BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08).
Rn. 45 Hingegen kann nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein geringerer Ausgleich erforderlich sein, wenn die Belastung durch die Nachtarbeit im Vergleich zum Üblichen geringer ist, weil z.B. in diese Zeit in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt (statt aller BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10) oder es sich um nächtlichen Bereitschaftsdienst handelt, bei dem von vornherein von einer geringeren Arbeitsbelastung auszugehen ist (BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08).
- BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08
Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19
Für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller hat das Bundesarbeitsgericht zudem zuletzt - wie auch bei anderen Arbeitnehmern in Dauernachtarbeit - einen Zuschlag in Höhe von 30 Prozent für angemessen erachtet (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17; noch anders - 10 Prozent -, wenn auch dort nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08).Die Höhe des angemessenen Nachtarbeitszuschlags richtet sich nach der Gegenleistung, für die sie bestimmt ist (BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08).
- BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 62/99
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in einem Zeitungszustellungsbetrieb
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19
Diese besondere Form des Zeitungsvertriebs ist gerade für Tageszeitungen, die in besonderer Weise aktualitätsbezogen sind, wichtig, da der Kunde regelmäßig erwartet und den Kauf der Zeitung - das Abonnement - davon abhängig macht, dass er die Zeitung zu entsprechender Zeit zugestellt erhält (BVerfG 29. April 2003 - 1 BvR 62/99; BVerfG 20. April 1999 - 1 BvQ 2/99).Zu ihnen gehören auch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Wahrung der Belange der Arbeitnehmer, maßgeblich auch die des Arbeitszeitgesetzes (BVerfG 29. April 2003 - 1 BvR 62/99) und hier u.a. die Regelung in § 6 Abs. 5 ArbZG.
- BVerfG, 20.04.1999 - 1 BvQ 2/99
Erfolgloser Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das "630 …
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19
Das für eine demokratische Grundordnung bestehenden Informationsbedürfnis der Bevölkerung besteht im Hinblick auf gedruckte Tagespresse vor Aufnahme der Arbeit und des damit einhergehenden großen Teils sozialen Miteinanders genau zu diesem Zeitpunkt, zu dem Zeitungen dann aber bereits zugestellt sein müssen (so auch bereits: BVerfG 20. April 1999 - 1 BvQ 2/99).Diese besondere Form des Zeitungsvertriebs ist gerade für Tageszeitungen, die in besonderer Weise aktualitätsbezogen sind, wichtig, da der Kunde regelmäßig erwartet und den Kauf der Zeitung - das Abonnement - davon abhängig macht, dass er die Zeitung zu entsprechender Zeit zugestellt erhält (BVerfG 29. April 2003 - 1 BvR 62/99; BVerfG 20. April 1999 - 1 BvQ 2/99).
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19
Dabei reichen grundsätzlich vernünftige Gründe des Allgemeinwohls aus (st. Rspr., statt aller BVerfG 2. März 2010 - 1 BvR 256/08). - BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10
Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen …
- BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53
Berufsverbot I
- BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10
Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion
- BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82
Presse-Grosso
- BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 104/04
Bildungsurlaub - Allgemeine Bildung
- BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
Chiffreanzeigen
- BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12
Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von …
- LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 1105/19
Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller
Dies gilt auch für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 30, 43 ff.;… noch anders, wenn auch nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 [10 Prozent]; vgl. aus der Instanzrechtsprechung zu Zeitungszustellern: LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 36 f. [30 Prozent];… ArbG Köln 14. Juni 2019 - 18 Ca 8579/18 - juris, Rn. 96 [30 Prozent];… a. A. LAG Niedersachsen 8. Oktober 2019 - 11 Sa 367/19 - juris, Rn. 37 [20 Prozent];… LAG Köln 25. Oktober 2017 - 3 Sa 254/17 - juris, Rn. 27 [25 Prozent];… 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 [10 Prozent]).Danach steht der Klägerin aufgrund der daraus resultierenden Belastung grundsätzlich ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 Prozent zu (ebenso LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 41 für einen Zeitungszusteller einer ebenfalls wie die Beklagte für die Unternehmensgruppe X tätigen Vertriebs- und Servicegesellschaft eines anderen Standorts).
Rn. 50 aa) Zum einen ist dieser Einwand nicht erheblich, denn § 6 Abs. 5 ArbZG knüpft gerade nicht an die Schwere der Tätigkeit als solcher, sondern an die besonderen Belastungen durch jede (Voll-)Arbeit in der Nachtzeit an (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 54; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 43).
Während beispielsweise in der Bauwirtschaft gerade im Winter harte Witterungsbedingungen durch Arbeitsfreistellungen und Saison-Kurzarbeitergeld aufgefangen werden, müssen Zeitungszusteller bei jedem "Wind und Wetter" Tageszeitungen austragen (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 44).
Ist der Arbeitnehmer Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 ArbZG, verbietet sich eine je nach Umfang der geleisteten Nachtarbeitsstunden unterschiedliche Höhe des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 55; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 45).
Dies gilt gerade in einer zunehmend durch Digitalisierung geprägten Informationskultur (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 47).
Fällt ein Mittel weg, erlangt das andere - die finanzielle Kompensation aufseiten der Arbeitnehmer - nicht per se eine geringere Bedeutung (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 48).
Rn. 68 (2) In diesen Schutzbereich der Pressefreiheit wird durch eine für Zeitungsverlage und ihre Zustellgesellschaften - wie die Beklagte - nachteilige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, welche Nachtzuschläge in Höhe von 30 Prozent vom Bruttoarbeitsentgelt den von ihnen beschäftigten Zeitungszustellern zuspricht, eingegriffen (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 55).
Rn. 77 (a) Es kann offen bleiben, inwieweit bei der Würdigung des Vortrags der Beklagten zu berücksichtigen ist, dass durch die Absenkung eines vorher den Zeitungszustellern gewährten Zuschlags von 24 Prozent auf den Stücklohn auf 10 Prozent des Bruttolohns es zu einem Ausgleich der Mehrbelastungen des Zeitungsvertriebs durch den seit 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohn ganz oder teilweise gekommen ist (vgl. dazu LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 60).
Die Beklagte trägt sowohl bezogen auf den betroffenen Wirtschaftszweig (Zeitungsverlage) als auch auf die Unternehmensgruppe X durchweg eine - wenn auch nur in überschaubarem Umfang - positive Entwicklung der Vertriebszahlen vor (vgl. hierzu und zum Folgenden LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 61).
Eine - für die Beklagte letztlich unerlässliche - betriebswirtschaftliche Betrachtung der Gesamtsituation führt jedoch nicht dazu, dass die Klägerin - wie auch alle anderen betroffenen Zusteller - bei der Bestimmung eines angemessenen Nachtzuschlags für die Kompensation der Einbrüche im Anzeigen- und Beilagengeschäft einzustehen hätte (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 61).
Rn. 83 (bb) Diese Bedeutung wird nicht dadurch relativiert, dass es vorliegend "lediglich" um die Botenzustellung von Tageszeitungen geht (a. A. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 49).
Solche Alternativen des Vertriebs werden sowohl generell als auch durch die Beklagte genutzt (vgl. hierzu auch LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 64).
Diese Voraussetzungen sind mit den vorstehend zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG auf der einen und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auf der anderen Seite dargelegten Erwägungen erfüllt (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 67 f. m. w. N.).
Es ist nicht erkennbar, dass die Zahlung von Nachtzuschlägen in Höhe von 30 Prozent regelmäßig zur Folge hätte, dass eine Fortführung des Unternehmens der Beklagten finanziell unmöglich würde (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 69 f. m. w. N.).
- LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 485/19
Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller
Dies gilt auch für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 30, 43 ff.;… noch anders, wenn auch nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 [10 Prozent]; vgl. aus der Instanzrechtsprechung zu Zeitungszustellern: LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 36 f. [30 Prozent];… ArbG Köln 14. Juni 2019 - 18 Ca 8579/18 - juris, Rn. 96 [30 Prozent];… a. A. LAG Niedersachsen 8. Oktober 2019 - 11 Sa 367/19 - juris, Rn. 37 [20 Prozent];… LAG Köln 25. Oktober 2017 - 3 Sa 254/17 - juris, Rn. 27 [25 Prozent];… 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 [10 Prozent]).Danach steht dem Kläger aufgrund der daraus resultierenden Belastung grundsätzlich ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 Prozent zu (ebenso LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 41 für einen Zeitungszusteller einer ebenfalls wie die Beklagte für die Unternehmensgruppe Xtätigen Vertriebs- und Servicegesellschaft eines anderen Standorts).
Rn. 41 aa) Zum einen ist dieser Einwand nicht erheblich, denn § 6 Abs. 5 ArbZG knüpft gerade nicht an die Schwere der Tätigkeit als solcher, sondern an die besonderen Belastungen durch jede (Voll-)Arbeit in der Nachtzeit an (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 54; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 43)..
Während beispielsweise in der Bauwirtschaft gerade im Winter harte Witterungsbedingungen durch Arbeitsfreistellungen und Saison-Kurzarbeitergeld aufgefangen werden, müssen Zeitungszusteller bei jedem "Wind und Wetter" Tageszeitungen austragen (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 44).
Ist der Arbeitnehmer Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 ArbZG, verbietet sich eine je nach Umfang der geleisteten Nachtarbeitsstunden unterschiedliche Höhe des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 55; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 45).
Dies gilt gerade in einer zunehmend durch Digitalisierung geprägten Informationskultur (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 47).
Fällt ein Mittel weg, erlangt das andere - die finanzielle Kompensation aufseiten der Arbeitnehmer - nicht per se eine geringere Bedeutung (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 48).
Rn. 59 (2) In diesen Schutzbereich der Pressefreiheit wird durch eine für Zeitungsverlage und ihre Zustellgesellschaften - wie die Beklagte - nachteilige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, welche Nachtzuschläge in Höhe von 30 Prozent vom Bruttoarbeitsentgelt den von ihnen beschäftigten Zeitungszustellern zuspricht, eingegriffen (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 55).
Rn. 68 (a) Es kann offen bleiben, inwieweit bei der Würdigung des Vortrags der Beklagten zu berücksichtigen ist, dass durch die Absenkung eines vorher den Zeitungszustellern gewährten Zuschlags von 24 Prozent auf den Stücklohn auf 10 Prozent des Bruttolohns es zu einem Ausgleich der Mehrbelastungen des Zeitungsvertriebs durch den seit 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohn ganz oder teilweise gekommen ist (vgl. dazu LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 60).
Die Beklagte trägt sowohl bezogen auf den betroffenen Wirtschaftszweig (Zeitungsverlage) als auch auf die Unternehmensgruppe X durchweg eine - wenn auch nur in überschaubarem Umfang - positive Entwicklung der Vertriebszahlen vor (vgl. hierzu und zum Folgenden LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 61).
Eine - für die Beklagte letztlich unerlässliche - betriebswirtschaftliche Betrachtung der Gesamtsituation führt jedoch nicht dazu, dass der Kläger - wie auch alle anderen betroffenen Zusteller - bei der Bestimmung eines angemessenen Nachtzuschlags für die Kompensation der Einbrüche im Anzeigen- und Beilagengeschäft einzustehen hätte (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 61).
Rn. 74 (bb) Diese Bedeutung wird nicht dadurch relativiert, dass es vorliegend "lediglich" um die Botenzustellung von Tageszeitungen geht (a. A. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 49).
Solche Alternativen des Vertriebs werden sowohl generell als auch durch die Beklagte genutzt (vgl. hierzu auch LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 64).
Diese Voraussetzungen sind mit den vorstehend zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG auf der einen und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auf der anderen Seite dargelegten Erwägungen erfüllt (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 67 f. m. w. N.).
Es ist nicht erkennbar, dass die Zahlung von Nachtzuschlägen in Höhe von 30 Prozent regelmäßig zur Folge hätte, dass eine Fortführung des Unternehmens der Beklagten finanziell unmöglich würde (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 69 f. m. w. N.).
- LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 755/19
Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller
Dies gilt auch für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 30, 43 ff.;… noch anders, wenn auch nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 [10 Prozent]; vgl. aus der Instanzrechtsprechung zu Zeitungszustellern: LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 36 f. [30 Prozent];… ArbG Köln 14. Juni 2019 - 18 Ca 8579/18 - juris, Rn. 96 [30 Prozent];… a. A. LAG Niedersachsen 8. Oktober 2019 - 11 Sa 367/19 - juris, Rn. 37 [20 Prozent];… LAG Köln 25. Oktober 2017 - 3 Sa 254/17 - juris, Rn. 27 [25 Prozent];… 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 [10 Prozent]).Danach steht der Klägerin aufgrund der daraus resultierenden Belastung grundsätzlich ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 Prozent zu (ebenso LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 41 für einen Zeitungszusteller einer ebenfalls wie die Beklagte für die Unternehmensgruppe X tätigen Vertriebs- und Servicegesellschaft eines anderen Standorts).
Rn. 41 aa) Zum einen ist dieser Einwand nicht erheblich, denn § 6 Abs. 5 ArbZG knüpft gerade nicht an die Schwere der Tätigkeit als solcher, sondern an die besonderen Belastungen durch jede (Voll-)Arbeit in der Nachtzeit an (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 54; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 43)..
Während beispielsweise in der Bauwirtschaft gerade im Winter harte Witterungsbedingungen durch Arbeitsfreistellungen und Saison-Kurzarbeitergeld aufgefangen werden, müssen Zeitungszusteller bei jedem "Wind und Wetter" Tageszeitungen austragen (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 44).
Ist der Arbeitnehmer Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 ArbZG, verbietet sich eine je nach Umfang der geleisteten Nachtarbeitsstunden unterschiedliche Höhe des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 55; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 45).
Dies gilt gerade in einer zunehmend durch Digitalisierung geprägten Informationskultur (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 47).
Fällt ein Mittel weg, erlangt das andere - die finanzielle Kompensation aufseiten der Arbeitnehmer - nicht per se eine geringere Bedeutung (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 48).
Rn. 59 (2) In diesen Schutzbereich der Pressefreiheit wird durch eine für Zeitungsverlage und ihre Zustellgesellschaften - wie die Beklagte - nachteilige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, welche Nachtzuschläge in Höhe von 30 Prozent vom Bruttoarbeitsentgelt den von ihnen beschäftigten Zeitungszustellern zuspricht, eingegriffen (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 55).
Rn. 68 (a) Es kann offen bleiben, inwieweit bei der Würdigung des Vortrags der Beklagten zu berücksichtigen ist, dass durch die Absenkung eines vorher den Zeitungszustellern gewährten Zuschlags von 24 Prozent auf den Stücklohn auf 10 Prozent des Bruttolohns es zu einem Ausgleich der Mehrbelastungen des Zeitungsvertriebs durch den seit 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohn ganz oder teilweise gekommen ist (vgl. dazu LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 60).
Die Beklagte trägt sowohl bezogen auf den betroffenen Wirtschaftszweig (Zeitungsverlage) als auch auf die Unternehmensgruppe X durchweg eine - wenn auch nur in überschaubarem Umfang - positive Entwicklung der Vertriebszahlen vor (vgl. hierzu und zum Folgenden LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 61).
Eine - für die Beklagte letztlich unerlässliche - betriebswirtschaftliche Betrachtung der Gesamtsituation führt jedoch nicht dazu, dass die Klägerin - wie auch alle anderen betroffenen Zusteller - bei der Bestimmung eines angemessenen Nachtzuschlags für die Kompensation der Einbrüche im Anzeigen- und Beilagengeschäft einzustehen hätte (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 61).
Rn. 74 (bb) Diese Bedeutung wird nicht dadurch relativiert, dass es vorliegend "lediglich" um die Botenzustellung von Tageszeitungen geht (a. A. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 49).
Solche Alternativen des Vertriebs werden sowohl generell als auch durch die Beklagte genutzt (vgl. hierzu auch LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 64).
Diese Voraussetzungen sind mit den vorstehend zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG auf der einen und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auf der anderen Seite dargelegten Erwägungen erfüllt (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 67 f. m. w. N.).
Es ist nicht erkennbar, dass die Zahlung von Nachtzuschlägen in Höhe von 30 Prozent regelmäßig zur Folge hätte, dass eine Fortführung des Unternehmens der Beklagten finanziell unmöglich würde (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 69 f. m. w. N.).
- LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 1062/19
Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller
Dies gilt auch für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 30, 43 ff.;… noch anders, wenn auch nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 [10 Prozent]; vgl. aus der Instanzrechtsprechung zu Zeitungszustellern: LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 36 f. [30 Prozent];… ArbG Köln 14. Juni 2019 - 18 Ca 8579/18 - juris, Rn. 96 [30 Prozent];… a. A. LAG Niedersachsen 8. Oktober 2019 - 11 Sa 367/19 - juris, Rn. 37 [20 Prozent];… LAG Köln 25. Oktober 2017 - 3 Sa 254/17 - juris, Rn. 27 [25 Prozent];… 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 [10 Prozent]).Danach steht dem Kläger aufgrund der daraus resultierenden Belastung grundsätzlich ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 Prozent zu (ebenso LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 41 für einen Zeitungszusteller einer ebenfalls wie die Beklagte für die Unternehmensgruppe X tätigen Vertriebs- und Servicegesellschaft eines anderen Standorts).
Rn. 44 aa) Zum einen ist dieser Einwand nicht erheblich, denn § 6 Abs. 5 ArbZG knüpft gerade nicht an die Schwere der Tätigkeit als solcher, sondern an die besonderen Belastungen durch jede (Voll-)Arbeit in der Nachtzeit an (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 54; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 43)..
Während beispielsweise in der Bauwirtschaft gerade im Winter harte Witterungsbedingungen durch Arbeitsfreistellungen und Saison-Kurzarbeitergeld aufgefangen werden, müssen Zeitungszusteller bei jedem "Wind und Wetter" Tageszeitungen austragen (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 44).
Ist der Arbeitnehmer Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 ArbZG, verbietet sich eine je nach Umfang der geleisteten Nachtarbeitsstunden unterschiedliche Höhe des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 55; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 45).
Dies gilt gerade in einer zunehmend durch Digitalisierung geprägten Informationskultur (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 47).
Fällt ein Mittel weg, erlangt das andere - die finanzielle Kompensation aufseiten der Arbeitnehmer - nicht per se eine geringere Bedeutung (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 48).
Rn. 62 (2) In diesen Schutzbereich der Pressefreiheit wird durch eine für Zeitungsverlage und ihre Zustellgesellschaften - wie die Beklagte - nachteilige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, welche Nachtzuschläge in Höhe von 30 Prozent vom Bruttoarbeitsentgelt den von ihnen beschäftigten Zeitungszustellern zuspricht, eingegriffen (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 55).
Rn. 71 (a) Es kann offen bleiben, inwieweit bei der Würdigung des Vortrags der Beklagten zu berücksichtigen ist, dass durch die Absenkung eines vorher den Zeitungszustellern gewährten Zuschlags von 24 Prozent auf den Stücklohn auf 10 Prozent des Bruttolohns es zu einem Ausgleich der Mehrbelastungen des Zeitungsvertriebs durch den seit 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohn ganz oder teilweise gekommen ist (vgl. dazu LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 60).
Die Beklagte trägt sowohl bezogen auf den betroffenen Wirtschaftszweig (Zeitungsverlage) als auch auf die Unternehmensgruppe X durchweg eine - wenn auch nur in überschaubarem Umfang - positive Entwicklung der Vertriebszahlen vor (vgl. hierzu und zum Folgenden LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 61).
Eine - für die Beklagte letztlich unerlässliche - betriebswirtschaftliche Betrachtung der Gesamtsituation führt jedoch nicht dazu, dass der Kläger - wie auch alle anderen betroffenen Zusteller - bei der Bestimmung eines angemessenen Nachtzuschlags für die Kompensation der Einbrüche im Anzeigen- und Beilagengeschäft einzustehen hätte (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 61).
Rn. 77 (bb) Diese Bedeutung wird nicht dadurch relativiert, dass es vorliegend "lediglich" um die Botenzustellung von Tageszeitungen geht (a. A. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 49).
Solche Alternativen des Vertriebs werden sowohl generell als auch durch die Beklagte genutzt (vgl. hierzu auch LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 64).
Diese Voraussetzungen sind mit den vorstehend zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG auf der einen und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auf der anderen Seite dargelegten Erwägungen erfüllt (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 67 f. m. w. N.).
Es ist nicht erkennbar, dass die Zahlung von Nachtzuschlägen in Höhe von 30 Prozent regelmäßig zur Folge hätte, dass eine Fortführung des Unternehmens der Beklagten finanziell unmöglich würde (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 69 f. m. w. N.).
- LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 486/19
Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller
Dies gilt auch für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 30, 43 ff.;… noch anders, wenn auch nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 [10 Prozent]; vgl. aus der Instanzrechtsprechung zu Zeitungszustellern: LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 36 f. [30 Prozent];… ArbG Köln 14. Juni 2019 - 18 Ca 8579/18 - juris, Rn. 96 [30 Prozent];… a. A. LAG Niedersachsen 8. Oktober 2019 - 11 Sa 367/19 - juris, Rn. 37 [20 Prozent];… LAG Köln 25. Oktober 2017 - 3 Sa 254/17 - juris, Rn. 27 [25 Prozent];… 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 [10 Prozent]).Danach steht der Klägerin aufgrund der daraus resultierenden Belastung grundsätzlich ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 Prozent zu (ebenso LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 41 für einen Zeitungszusteller einer ebenfalls wie die Beklagte für die Unternehmensgruppe Xtätigen Vertriebs- und Servicegesellschaft eines anderen Standorts).
Rn. 41 aa) Zum einen ist dieser Einwand nicht erheblich, denn § 6 Abs. 5 ArbZG knüpft gerade nicht an die Schwere der Tätigkeit als solcher, sondern an die besonderen Belastungen durch jede (Voll-)Arbeit in der Nachtzeit an (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 54; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 43)..
Während beispielsweise in der Bauwirtschaft gerade im Winter harte Witterungsbedingungen durch Arbeitsfreistellungen und Saison-Kurzarbeitergeld aufgefangen werden, müssen Zeitungszusteller bei jedem "Wind und Wetter" Tageszeitungen austragen (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 44).
Ist der Arbeitnehmer Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 ArbZG, verbietet sich eine je nach Umfang der geleisteten Nachtarbeitsstunden unterschiedliche Höhe des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 55; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 45).
Dies gilt gerade in einer zunehmend durch Digitalisierung geprägten Informationskultur (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 47).
Fällt ein Mittel weg, erlangt das andere - die finanzielle Kompensation aufseiten der Arbeitnehmer - nicht per se eine geringere Bedeutung (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 48).
Rn. 59 (2) In diesen Schutzbereich der Pressefreiheit wird durch eine für Zeitungsverlage und ihre Zustellgesellschaften - wie die Beklagte - nachteilige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, welche Nachtzuschläge in Höhe von 30 Prozent vom Bruttoarbeitsentgelt den von ihnen beschäftigten Zeitungszustellern zuspricht, eingegriffen (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 55).
Rn. 68 (a) Es kann offen bleiben, inwieweit bei der Würdigung des Vortrags der Beklagten zu berücksichtigen ist, dass durch die Absenkung eines vorher den Zeitungszustellern gewährten Zuschlags von 24 Prozent auf den Stücklohn auf 10 Prozent des Bruttolohns es zu einem Ausgleich der Mehrbelastungen des Zeitungsvertriebs durch den seit 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohn ganz oder teilweise gekommen ist (vgl. dazu LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 60).
Die Beklagte trägt sowohl bezogen auf den betroffenen Wirtschaftszweig (Zeitungsverlage) als auch auf die Unternehmensgruppe X durchweg eine - wenn auch nur in überschaubarem Umfang - positive Entwicklung der Vertriebszahlen vor (vgl. hierzu und zum Folgenden LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 61).
Eine - für die Beklagte letztlich unerlässliche - betriebswirtschaftliche Betrachtung der Gesamtsituation führt jedoch nicht dazu, dass die Klägerin - wie auch alle anderen betroffenen Zusteller - bei der Bestimmung eines angemessenen Nachtzuschlags für die Kompensation der Einbrüche im Anzeigen- und Beilagengeschäft einzustehen hätte (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 61).
Rn. 74 (bb) Diese Bedeutung wird nicht dadurch relativiert, dass es vorliegend "lediglich" um die Botenzustellung von Tageszeitungen geht (a. A. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 49).
Solche Alternativen des Vertriebs werden sowohl generell als auch durch die Beklagte genutzt (vgl. hierzu auch LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 64).
Diese Voraussetzungen sind mit den vorstehend zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG auf der einen und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auf der anderen Seite dargelegten Erwägungen erfüllt (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 67 f. m. w. N.).
Es ist nicht erkennbar, dass die Zahlung von Nachtzuschlägen in Höhe von 30 Prozent regelmäßig zur Folge hätte, dass eine Fortführung des Unternehmens der Beklagten finanziell unmöglich würde (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 69 f. m. w. N.).
- LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 766/19
Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller
Dies gilt auch für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 30, 43 ff.;… noch anders, wenn auch nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 [10 Prozent]; vgl. aus der Instanzrechtsprechung zu Zeitungszustellern: LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 36 f. [30 Prozent];… ArbG Köln 14. Juni 2019 - 18 Ca 8579/18 - juris, Rn. 96 [30 Prozent];… a. A. LAG Niedersachsen 8. Oktober 2019 - 11 Sa 367/19 - juris, Rn. 37 [20 Prozent];… LAG Köln 25. Oktober 2017 - 3 Sa 254/17 - juris, Rn. 27 [25 Prozent];… 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 [10 Prozent]).Danach steht dem Kläger aufgrund der daraus resultierenden Belastung grundsätzlich ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 Prozent zu (ebenso LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 41 für einen Zeitungszusteller einer ebenfalls wie die Beklagte für die Unternehmensgruppe X tätigen Vertriebs- und Servicegesellschaft eines anderen Standorts) bzw. eine diesem Wert entsprechende Gewährung von Freizeit.
Rn. 42 aa) Zum einen ist dieser Einwand nicht erheblich, denn § 6 Abs. 5 ArbZG knüpft gerade nicht an die Schwere der Tätigkeit als solcher, sondern an die besonderen Belastungen durch jede (Voll-)Arbeit in der Nachtzeit an (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 54; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 43)..
Während beispielsweise in der Bauwirtschaft gerade im Winter harte Witterungsbedingungen durch Arbeitsfreistellungen und Saison-Kurzarbeitergeld aufgefangen werden, müssen Zeitungszusteller bei jedem "Wind und Wetter" Tageszeitungen austragen (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 44).
Ist der Arbeitnehmer Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 ArbZG, verbietet sich eine je nach Umfang der geleisteten Nachtarbeitsstunden unterschiedliche Höhe des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 55; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 45).
Dies gilt gerade in einer zunehmend durch Digitalisierung geprägten Informationskultur (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 47).
Fällt ein Mittel weg, erlangt das andere - die finanzielle Kompensation aufseiten der Arbeitnehmer - nicht per se eine geringere Bedeutung (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 48).
Rn. 60 (2) In diesen Schutzbereich der Pressefreiheit wird durch eine für Zeitungsverlage und ihre Zustellgesellschaften - wie die Beklagte - nachteilige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, welche Nachtzuschläge in Höhe von 30 Prozent vom Bruttoarbeitsentgelt oder einen dem wertmäßig entsprechenden Freizeitausgleich den von ihnen beschäftigten Zeitungszustellern zuspricht, eingegriffen (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 55).
Rn. 69 (a) Es kann offen bleiben, inwieweit bei der Würdigung des Vortrags der Beklagten zu berücksichtigen ist, dass bei anderen Zeitungszustellern als dem Kläger durch die Absenkung eines vorher gewährten Zuschlags von 24 Prozent auf den Stücklohn auf 10 Prozent des Bruttolohns es zu einem Ausgleich der Mehrbelastungen des Zeitungsvertriebs durch den seit 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohn ganz oder teilweise gekommen ist (vgl. dazu LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 60).
Die Beklagte trägt sowohl bezogen auf den betroffenen Wirtschaftszweig (Zeitungsverlage) als auch auf die Unternehmensgruppe X durchweg eine - wenn auch nur in überschaubarem Umfang - positive Entwicklung der Vertriebszahlen vor (vgl. hierzu und zum Folgenden LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 61).
Eine - für die Beklagte letztlich unerlässliche - betriebswirtschaftliche Betrachtung der Gesamtsituation führt jedoch nicht dazu, dass der Kläger - wie auch alle anderen betroffenen Zusteller - bei der Bestimmung eines angemessenen Nachtzuschlags für die Kompensation der Einbrüche im Anzeigen- und Beilagengeschäft einzustehen hätte (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 61).
Rn. 75 (bb) Diese Bedeutung wird nicht dadurch relativiert, dass es vorliegend "lediglich" um die Botenzustellung von Tageszeitungen geht (a. A. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 49).
Solche Alternativen des Vertriebs werden sowohl generell als auch durch die Beklagte genutzt (vgl. hierzu auch LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 64).
Diese Voraussetzungen sind mit den vorstehend zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG auf der einen und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auf der anderen Seite dargelegten Erwägungen erfüllt (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 67 f. m. w. N.).
Es ist nicht erkennbar, dass die Zahlung von Nachtzuschlägen in Höhe von 30 Prozent regelmäßig zur Folge hätte, dass eine Fortführung des Unternehmens der Beklagten finanziell unmöglich würde (vgl. LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 69 f. m. w. N.).
- LAG Hamm, 01.10.2020 - 18 Sa 1486/19
Nachtzuschlag für Zeitungszusteller
Rn. 68 Zum einen ist dieser Einwand nicht erheblich, denn § 6 Abs. 5 ArbZG knüpft gerade nicht an die Schwere der Tätigkeit, sondern an die besonderen Belastungen durch jede (Voll-)Arbeit in der Nachtzeit an (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17, juris Rn. 54; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19, juris Rn. 43).Rn. 69 Zudem ist die Art der Tätigkeit eines Zustellers ist nicht "leichter" Natur (LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19, juris Rn. 44).
Rn. 72 (4) Aus den gleichen Gründen spielt es keine Rolle, dass es sich bei der Tätigkeit eines Zustellers in der Regel nicht um Arbeit handelt, die im Rahmen einer Vollzeitanstellung ausgeübt wird, sondern um eine Tätigkeit, die in Teilzeit verrichtet wird und sozialversicherungsrechtlich als geringfügig entlohnte Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV einzuordnen ist (…LAG Hamm 4. Februar 2020 - 14 Sa 485/19, juris Rn. 41; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19, juris Rn. 45).
Der andere Zweck des § 6 Abs. 5 ArbZG - die finanzielle Kompensation der gesundheitlichen Belastung durch die Nachtarbeit - ist dadurch nicht von geringerer Bedeutung (LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19, juris Rn. 48).
Rn. 98 (1) Dabei geht das Berufungsgericht davon aus, dass jedenfalls ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der Beklagten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vorliegt, wenn sie gezwungen wird, den Zeitungszustellern einen Zuschlag für die geleistete Nachtarbeit in Höhe von 30 % auf den Bruttolohn zu zahlen (…vgl. auch LAG Hamm 4. Februar 2020 - 14 Sa 485/19, juris Rn. 56 f.; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19, juris Rn. 52 ff).
Die Vorschrift gilt für alle Arbeitgeber und verfolgt das Ziel, zum Gesundheitsschutz der Nachtarbeitnehmer beizutragen, indem zumindest ein Ausgleich für die mit der Nachtarbeit verbundenen Beeinträchtigungen gewährt wird (…BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19, juris Rn. 48;… BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/20, juris Rn. 46;… LAG Hamm 4. Februar 2020 - 14 Sa 485/19, juris Rn. 61; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19, juris Rn. 57).
Es ist nicht erkennbar, dass die Zahlung von Nachtzuschlägen in Höhe von 30 Prozent regelmäßig zur Folge hätte, dass eine Fortführung des Unternehmens der Beklagten finanziell unmöglich würde (s.o. unter II 2 c aa der Entscheidungsgründe; vgl. auch LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19, juris Rn. 69 f.).
- LAG Hamm, 01.10.2020 - 18 Sa 1862/19
Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlags für Arbeitnehmer in Presseunternehmen …
Zum einen ist dieser Einwand nicht erheblich, denn § 6 Abs. 5 ArbZG knüpft gerade nicht an die Schwere der Tätigkeit, sondern an die besonderen Belastungen durch jede (Voll-)Arbeit in der Nachtzeit an (…vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17, juris Rn. 54; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19, juris Rn. 43).Zudem ist die Art der Tätigkeit eines Zustellers ist nicht "leichter" Natur (LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19, juris Rn. 44).
(4) Aus den gleichen Gründen spielt es keine Rolle, dass es sich bei der Tätigkeit eines Zustellers in der Regel nicht um Arbeit handelt, die im Rahmen einer Vollzeitanstellung ausgeübt wird, sondern um eine Tätigkeit, die in Teilzeit verrichtet wird und sozialversicherungsrechtlich als geringfügig entlohnte Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV einzuordnen ist (…LAG Hamm 4. Februar 2020 - 14 Sa 485/19, juris Rn. 41; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19, juris Rn. 45).
Der andere Zweck des § 6 Abs. 5 ArbZG - die finanzielle Kompensation der gesundheitlichen Belastung durch die Nachtarbeit - ist dadurch nicht von geringerer Bedeutung (LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19, juris Rn. 48).
(1) Dabei geht das Berufungsgericht davon aus, dass jedenfalls ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der Beklagten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vorliegt, wenn sie gezwungen wird, den Zeitungszustellern einen Zuschlag für die geleistete Nachtarbeit in Höhe von 30 % auf den Bruttolohn zu zahlen (…vgl. auch LAG Hamm 4. Februar 2020 - 14 Sa 485/19, juris Rn. 56 f.; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19, juris Rn. 52 ff).
Die Vorschrift gilt für alle Arbeitgeber und verfolgt das Ziel, zum Gesundheitsschutz der Nachtarbeitnehmer beizutragen, indem zumindest ein Ausgleich für die mit der Nachtarbeit verbundenen Beeinträchtigungen gewährt wird (…BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19, juris Rn. 48;… BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/20, juris Rn. 46;… LAG Hamm 4. Februar 2020 - 14 Sa 485/19, juris Rn. 61; LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19, juris Rn. 57).
Es ist nicht erkennbar, dass die Zahlung von Nachtzuschlägen in Höhe von 30 Prozent regelmäßig zur Folge hätte, dass eine Fortführung des Unternehmens der Beklagten finanziell unmöglich würde (s.o. unter II 2 c aa der Entscheidungsgründe; vgl. auch LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19, juris Rn. 69 f.).
- LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 385/19
Nachtarbeitszuschlag; Dauernachtarbeit; Angemessenheit Zeitungszustellung; …
Hierbei ist, wie das Landesarbeitsgericht Hamm (vgl. Urteil vom 27.11.2019 - 6 Sa 911/19 -, Randziffer 48) zutreffend ausführt, zu berücksichtigen, dass der Umstand, dass Nachtarbeit gegebenenfalls nicht vermieden werden könne, dies nichts daran ändere, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer mit gleicher Intensität zu schützen bleibe.Während beispielsweise bei Rettungsdiensteinsätzen, die der öffentlichen Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen, ein Verzicht auf Nachtarbeit ausgeschlossen ist, auch weil die gebotenen Leistungen nicht nachholbar sind (vgl. BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 -, Randziffer 17; LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2019 - 6 Sa 911/19 -, Randziffer 48), ist diese Unvermeidbarkeit bei der flächendeckenden Versorgung mit Zeitungen und Zeitschriften durch den Zeitungszustellbetrieb der Beklagten nicht der Fall.
Zwar ist die flächendeckende Versorgung von Zeitungsprodukten von der Pressefreiheit des Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG gedeckt, besitzt aber nach Auffassung der Kammer nicht das Gewicht und die zeitlich unbedingte Fixierung auf den Nachtarbeitszeitraum wie bei der lebensbewahrenden Rettungsdiensttätigkeit (vgl. hierzu LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2019 - 6 Sa 911/19 -, Randziffer 49).
Dies gilt auch im Rahmen einer Abwägung des Grundrechtschutzes der Pressefreiheit nach Art. 5 Absatz 1 Satz 2 GG im Rahmen von praktischer Konkordanz mit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, der durch § 6 Absatz 5 ArbZG und die dort geforderte Angemessenheit des Nachtarbeitszuschlags bewirkt werden soll (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2019 - 6 Sa 911/19 -, Randziffer 56 ff.).
In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 21.04.2020- 10 AZN 4/20 - die Revision bezüglich des Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27.11.2019 - 6 Sa 911/19 - zugelassen.
- LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 707/19
Nachtarbeitszuschlag; Dauernachtarbeit Zeitungszusteller; Pressefreiheit
Hierbei ist, wie das Landesarbeitsgericht Hamm (vgl. Urteil vom 27.11.2019 - 6 Sa 911/19 -, Randziffer 48) zutreffend ausführt, zu berücksichtigen, dass der Umstand, dass Nachtarbeit gegebenenfalls nicht vermieden werden könne, dies nichts daran ändere, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer mit gleicher Intensität zu schützen bleibe.Während beispielsweise bei Rettungsdiensteinsätzen, die der öffentlichen Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen, ein Verzicht auf Nachtarbeit ausgeschlossen ist, auch weil die gebotenen Leistungen nicht nachholbar sind (vgl. BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 -, Randziffer 17; LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2019 - 6 Sa 911/19 -, Randziffer 48), ist diese Unvermeidbarkeit bei der flächendeckenden Versorgung mit Zeitungen und Zeitschriften durch den Zeitungszustellbetrieb der Beklagten nicht der Fall.
Zwar ist die flächendeckende Versorgung von Zeitungsprodukten von der Pressefreiheit des Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG gedeckt, besitzt aber nach Auffassung der Kammer nicht das Gewicht und die zeitlich unbedingte Fixierung auf den Nachtarbeitszeitraum wie bei der lebensbewahrenden Rettungsdiensttätigkeit (vgl. hierzu LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2019 - 6 Sa 911/19 -, Randziffer 49).
Dies gilt auch im Rahmen einer Abwägung des Grundrechtschutzes der Pressefreiheit nach Art. 5 Absatz 1 Satz 2 GG im Rahmen von praktischer Konkordanz mit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, der durch § 6 Absatz 5 ArbZG und die dort geforderte Angemessenheit des Nachtarbeitszuschlags bewirkt werden soll (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2019 - 6 Sa 911/19 -, Randziffer 56 ff.).
In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 21.04.2020- 10 AZN 4/20 - die Revision bezüglich des Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27.11.2019 - 6 Sa 911/19 - zugelassen.
- LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 713/19
Nachtarbeitszuschlag; Pressefreiheit
- LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 708/19
Nachtzuschlag; Zeitungsausträger; Pressefreiheit
- LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 711/19
Nachtarbeitszuschlag; Zeitungsausträger; Pressefreiheit
- LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 38/20
Nachtarbeitszuschlag; Zeitungsausträger; Pressefreiheit
- LAG Köln, 04.12.2020 - 10 Sa 418/20
Nachtarbeitszuschlag; Zeitungsausträger; Pressefreiheit; Dauernachtarbeit
- LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 386/19
Nachtarbeitszuschlag; Zeitungsausträger; Pressefreiheit
- LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 712/19
Nachtarbeitszuschlag; Zeitungsredakteur; Pressefreiheit
- LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 709/19
Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller; Pressefreiheit
- LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 714/19
Nachtarbeitszuschlag; Zeitungsredakteur; Pressefreiheit
- LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 710/19
Nachtarbeitszuschlag; Pressefreiheit; Zeitungsredakteur
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 277/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
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