Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 890; ; ZPO § 925; ; ZPO § 927; ; ZPO § 928; ; ZPO § 936; ; ZPO § 945; ; BGB § 151 Satz 1; ; BGB §§ 823 ff.; ; UWG § 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Anforderungen an Schadensersatzanspruch wegen Vollziehung einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung nach § 945 ZPO - Rechtsberatung mittels Anwalts-Hotline
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch im Falle einer Unterlassungsverfügung ; Schadensersatzanspruch wegen Vollziehung einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung; Existenz eines Vollstreckungsdrucks und Kausalität zwischen diesem Vollstreckungsdruck und dem eingetretenen Schaden; ...
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 07.06.2002 - 4 O 137/02
- OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
- BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1708
- NJW-RR 2006, 1224 (Ls.)
- NJW-RR 2006, 1440 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94
Schadensersatz wegen Erfüllung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
Ein solches Verschulden ist jedoch im Zusammenhang mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung regelmäßig dann zu verneinen, wenn dem Verfügungsantrag ein rechtlich schwierig zu beurteilender Sachverhalt zugrunde liegt, für den die Rechtsprechung noch keine festen Grundsätze entwickelt hat und bei dessen Bewertung sich der Antragsteller auf namhafte Vertreter in Schrifttum und/oder Rechtsprechung berufen kann (BGH NJW 1996, 198, 199). - BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00
Anwalts-Hotline
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
Rn. 14 In einem weiteren Urteil vom selben Tag, das eine Berufungsentscheidung des Kammergerichts betraf, hat der BGH diese Rechtsauffassung nochmals bestätigt ( BGH WRP 2003, 374 ). - BGH, 29.09.1998 - VI ZR 296/97
Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Verlust der Arbeitsstelle
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
Da der Schädiger jedoch in der Regel keine Kenntnisse darüber hat, welche Möglichkeiten dem Geschädigten zur Verfügung stehen, muss der Geschädigte an der Sachaufklärung mitwirken und ggfs. darlegen, welche Maßnahmen er zur Begrenzung des Schadens unternommen hat (BGH NJW 1996, 653; BGH NJW 1998, 3706). - OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
Rechtsfolgen der Annahme eines eingeschränkten, auf die konkrete Verletzungsform …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
Durch dieses Anerkenntnis kam ungeachtet möglicher Mängel der Unterlassungserklärung gem. § 151 Satz 1 BGB ein Unterlassungsvertrag zwischen den Parteien zustande, durch welchen der bereits bestehenden einstweiligen Verfügung nachträglich die Grundlage entzogen wurde (OLG Hamm NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart WRP 1997, 1219, 1222). - OLG Hamm, 05.03.1998 - 4 U 144/97
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
Durch dieses Anerkenntnis kam ungeachtet möglicher Mängel der Unterlassungserklärung gem. § 151 Satz 1 BGB ein Unterlassungsvertrag zwischen den Parteien zustande, durch welchen der bereits bestehenden einstweiligen Verfügung nachträglich die Grundlage entzogen wurde (OLG Hamm NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart WRP 1997, 1219, 1222).
- BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03
Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW-RR 2003, 1708 veröffentlicht ist, hat einen Schadensersatzanspruch gemäß § 945 ZPO mit der Begründung verneint, es fehle an einem erkennbaren Vollstreckungsdruck auf den Kläger.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - I-6 U 181/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
GmbHG § 30; ; GmbHG § ... 31; ; GmbHG § 32 a; ; GmbHG § 32 a Abs. 1; ; GmbHG § 32 a Abs. 3; ; HGB § 172 a; ; BGB § 128; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 Satz 2; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de
Anwendung der Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz bei eigenkapitalersetzender Gebrauchsüberlassung
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 23.04.2002 - 36 O 180/95
- OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - I-6 U 181/02
Papierfundstellen
- WM 2003, 1862
- DB 2003, 2275
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88
Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 6 U 181/02
Darüber hinaus darf entsprechend den §§ 30, 31 GmbHG nach den sogenannten Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz der vertragliche Anspruch auf Zahlung des Miet- oder Pachtzinses nicht aus dem zur Deckung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft erfüllt werden (vgl. zu allem BGHZ 109, 55 ff. = WM 1989, 1844 ff.; BGHZ 121, 31 ff. = WM 1993, 144 ff.).Muss der Gesellschafter erkennen, dass die Gesellschaft in Zukunft ohne seine Hilfe nicht mehr lebensfähig ist, hat er ihr daher entweder seine weitere Unterstützung zu versagen und dadurch die Liquidation herbeizuführen, oder er hat, wenn er sich zur Fortsetzung seiner Hilfe entschließt, diese auf eigene Gefahr der Gesellschaft zu belassen, bis ihr Stammkapital wieder auf andere Weise gedeckt ist (vgl. BGHZ 109, 55, 57 f. = WM 1989, 1844, 1845 m.w.N.).
Der Zeitpunkt, in dem der Gesellschafter diese Wahl zu treffen hat und ab dem weitere Gesellschafterleistungen wie Eigenkapital behandelt werden oder - wie es im § 32 a Abs. 1 GmbHG heißt - in dem ein Gesellschafter als ordentlicher Kaufmann der GmbH Eigenkapital zugeführt hätte, weil sie anderenfalls nicht mehr lebensfähig war, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets erreicht, wenn die Gesellschaft überschuldet ist (vgl. BGHZ 109, 55, 59 f. = WM 1989, 1844, 1845 f.).
Für die Umqualifizierung in haftendes Kapital reicht es aus, dass der Beklagte zur Zeit des Umzuges der Gemeinschuldnerin hätte erkennen müssen, dass die Leistungen in Gestalt der Gebrauchsüberlassung des Betriebsgrundstücks und der Pulverbeschichtungsanlage als Kapitalgrundlage für die Gesellschaft unentbehrlich waren (vgl. in diesem Zusammenhang BGHZ 109, 55, 60 = WM 1989, 1844, 1846 m.w.N.).
Gleichwohl gezahlte Zinsen sind entweder gemäß §§ 37 Abs. 1, 32 a KO oder nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entsprechend § 31 GmbHG zurückzugewähren (vgl. BGHZ 109, 55, 66 = WM 1989, 1844, 1848).
- BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 6 U 181/02
Eine der Gesellschaft in der Krise gewährte oder belassene Gesellschafterleistung verliert die Eigenschaft als Kapitalersatz nicht dadurch, dass der Gesellschafter später aus der Gesellschaft ausscheidet (BGHZ 127, 1, 6 f.; WM 1999, 1621, 1622;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl., § 32 a Rdnr. 27).Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 81, 311, 315; WM 1999, 1621 f.) gilt die Y KG für die Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln als Gesellschafterin der Gemeinschuldnerin.
- BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91
Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 6 U 181/02
Darüber hinaus darf entsprechend den §§ 30, 31 GmbHG nach den sogenannten Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz der vertragliche Anspruch auf Zahlung des Miet- oder Pachtzinses nicht aus dem zur Deckung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft erfüllt werden (vgl. zu allem BGHZ 109, 55 ff. = WM 1989, 1844 ff.; BGHZ 121, 31 ff. = WM 1993, 144 ff.).Wird die Gesellschaft in dieser Situation mit Leistungen fortgeführt, die ihr der Gesellschafter zur Verfügung stellt, so ist dass nur um den Preis möglich, dass diese Leistungen in Kapitalersatz umqualifiziert werden (BGHZ 121, 31, 36 f.).
- BGH, 21.09.1981 - II ZR 104/80
Kapitalersetzende Gesellschafterleistung; Stammkapital, Gesellschfterdarlehen; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 6 U 181/02
Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 81, 311, 315; WM 1999, 1621 f.) gilt die Y KG für die Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln als Gesellschafterin der Gemeinschuldnerin. - BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92
Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 6 U 181/02
Eine der Gesellschaft in der Krise gewährte oder belassene Gesellschafterleistung verliert die Eigenschaft als Kapitalersatz nicht dadurch, dass der Gesellschafter später aus der Gesellschaft ausscheidet (BGHZ 127, 1, 6 f.; WM 1999, 1621, 1622;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl., § 32 a Rdnr. 27). - BGH, 11.07.1994 - II ZR 162/92
Rechte des Konkursverwalters bei eigenkapitalersetzender Nutzungsüberlassung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 6 U 181/02
Für die Anwendung dieser Rechtsprechungsregeln auf die GmbH & Co. KG kommt es darauf an, ob durch die Auszahlungen das zur Erhaltung des Stammkapitals der Komplementär GmbH erforderliche Vermögen beeinträchtigt wird (vgl. BGHZ 127, 17, 21 f. = WM 1994, 1663, 1665 m.z.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 181/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
UWG § 1; ; Anwaltliche BO § 12
- BRAK-Mitteilungen
Berufspflichtverletzung - Umgehung des Gegenanwalts
- rechtsportal.de
Anwaltliche BO § 12; UWG § 1
UWG -Recht; Verbotene Kontaktaufnahme - Wolters Kluwer
Kein wettbewerblicher Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Kontaktaufnahme mit einem anderen Beteiligten ohne Einwilligung des Rechtsanwaltes; Kein Wettbewerbsbezug des § 12 Abs. 1 der anwaltlichen Berufsordnung (BO)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 30.08.2002 - 43 O 70/02
- OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 181/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 783
- NJW-RR 2003, 783
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98
Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche …
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 181/02
Die Frage kann deswegen offen bleiben, weil auch ein Verstoß gegen wertbezogene Normen nur dann einen Anspruch aus § 1 UWG auslösen kann, wenn die Vorschrift ihrerseits einen Bezug zum Wettbewerb aufweist (vgl. BGH WRP 01, 255,258 - "Verbandsklage gegen Vielfachabmahner" zu § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO). - BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvR 2272/00
Verfassungsmäßigkeit des Umgehungsverbots
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 181/02
Für die Einordnung als wertbezogene Norm spricht allerdings der Umstand, dass diese dem Schutz des anwaltlich vertretenen Mandanten und damit dem Gemeinwohlinteresse an der Funktionsfähigkeit einer geordneten Rechtspflege und an einem fairen Verfahren dient (vgl. BVerfG NJW 01, 3325,3326).
- OLG Nürnberg, 27.07.2004 - 3 U 2102/04
Kein Unterlassungsanspruch gem. §§ 8 , 3 , 4 UWG bei missachtender unmittelbarer …
So hat das OLG Köln für einen gleichliegenden Fall einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG a.F. bei einem Verstoß gegen das Umgehungsverbot des § 12 BORA zutreffend verneint (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.1.2003, Az.: 6 U 181/02 in NJW-RR 2003, 283 f.). - AGH Nordrhein-Westfalen, 11.09.2015 - 2 AGH 3/15
Meinungsfreiheit, herabsetzende Äußerung, strafrechtliche Sanktion, …
Rn. 36 OLG Nürnberg, NJW 2005, 158; OLG Köln, NJW-RR 2003, 783; Hartung, in: Hartung/Römermann, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 4. A., § 12 BORA, Rdn. 26.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2003 - L 6 U 181/02 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 153 Abs. 4 SGG; § 143 SGG; § 144 SGG; § 56 Abs. 1 S. 1 SGB VII
Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung wegen einer Distorsion der Halswirbelsäule ; Grundlagen der Beurteilung für eine Minderung der Erwerbsfähigkeit; Umfang der Beeinträchtigung für eine Minderung der Erwerbsfähigkeit; Bemessung der Minderung der ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung wegen einer Distorsion der Halswirbelsäule ; Grundlagen der Beurteilung für eine Minderung der Erwerbsfähigkeit; Umfang der Beeinträchtigung für eine Minderung der Erwerbsfähigkeit; Bemessung der Minderung der ...
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 20.03.2002 - S 7 U 267/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2003 - L 6 U 181/02
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".