Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuGH, 27.03.1980 - 66/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,388
EuGH, 27.03.1980 - 66/79 (https://dejure.org/1980,388)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.1980 - 66/79 (https://dejure.org/1980,388)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 1980 - 66/79 (https://dejure.org/1980,388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EWGV Art. 177

  • EU-Kommission PDF

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Salumi

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - AUSLEGUNG - ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH DER AUSLEGUNGSURTEILE - RÜCKWIRKUNG - GRENZEN - RECHTSSICHERHEIT

  • EU-Kommission

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Salumi

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177
    1. VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - AUSLEGUNG - ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH DER AUSLEGUNGSURTEILE - RÜCKWIRKUNG - GRENZEN - RECHTSSICHERHEIT

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …

    Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
    von dem sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. April 1976 (Rechtssache 43/75, Defrenne, Slg. 1976, 455) und die Kommission in ihrer Note Nr. 75425312 vom 30. Mai 1975, die im Anschluß an das am 12. November 1974 in der Rechtssache 34/74, Roquette, Slg. 1974, 1217, erlassene Urteil verbreitet worden sei, hätten leiten lassen.

    Der Gerichtshof habe sich jedoch erst in dem Urteil vom 8. April 1976 (Rechtssache 43/75, De/renne, Slg. 1976, 455) zum ersten Mal veranlaßt gesehen, die Frage nach der zeitlichen Tragweite seiner Urteile zu stellen.

    Was die Wirkungen des Urteils angehe, so habe der Gerichtshof in der bereits angeführten Rechtssache 43/75, Defrenne, im Anschluß an den Hinweis auf die Außerordentlichkeit bestimmter Umstände des dortigen Falles zum Ausdruck gebracht, daß seinem Urteil nur beschränkte Rückwirkung zukomme.

    Diese These stützen die Beklagten auf eine Passage aus dem Urteil Defrenne (Slg. 1976, 455, 480), wonach bei allen gerichtlichen Entscheidungen ihre praktischen Auswirkungen sorgfältig erwogen werden müssen, sowie darauf, daß eine eher pragmatische denn dogmatische Betrachtungsweise geboten sei.

    Die italienische Regierung erinnert an die in der Rechtssache 33/76 vorgebrachten Auffassungen, kritisiert sie und betont u. a., daß die damals von ihr vorgeschlagene Lösung sich aus dem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defienne, Slg. 1976, 455) ableite.

    Die italienische Regierung betont, daß der von ihr vorgeschlagenen Lösung das Urteil in der Rechtssache 43/75 (…Defrenne, a.a.O.) zugrunde liege, in der der Gerichtshof ausdrücklich, wenn auch nur ausnahmsweise, zwischen der Feststellung der Nichterfüllung einer Vertragsverpflichtung und der Bejahung einer Verpflichtung zur rückwirkenden Beseitigung der nachteiligen Wirkungen unterschieden habe, die aus dieser Vertragsverletzung erwachsen seien.

    0 Nur ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof, wie er in seinem Urteil vom 8. April 1976 (Rechtssache 43/75, De/renne/Sabena, Slg. 1976, 455) anerkannt hat, aufgrund des der Gemeinschaftsrechtsordnung innewohnenden allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlaßt sehen, in Anbetracht der erheblichen Schwierigkeiten, die sein Urteil bei in gutem Glauben begründeten Rechtsverhältnissen für die Vergangenheit hervorrufen könnte, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit einzuschränken, sich auf diese Auslegung der Vorschrift mit dem Ziel zu berufen, eine erneute Sachentscheidung über diese Rechtsverhältnisse herbeizuführen.

  • EuGH, 15.06.1976 - 113/75

    Frecasseti / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
    In seinem Urteil vom 15. Juni 1976 (Rechtssache 113/75, Frecassetti, Slg. 1976, 983) hat der Gerichtshof den Begriff "Tag der Einfuhr" dahin gehend ausgelegt, daß darunter der Tag zu verstehen ist, "an dem die Einfuhrerklärung für die Ware von der Zollstelle angenommen wird".

    Die Beklagten in den Ausgangsverfahren räumen zwar ein, daß dem Urteil in der Rechtssache 113/75, Frecassetti, rein deklaratorische Bedeutung und Rückwirkung zukomme, sind jedoch der Auffassung, es liege auf der Hand, daß die Erstreckung der Wirkungen des Urteils auf frühere Rechtsverhältnisse nur unter Verstoß gegen den fundamentalen Grundsatz des Vertrauensschutzes möglich sei.

    Als ihres Erachtens durchschlagendes Argument führen sie ferner eine Reihe von Maßnahmen und Entwürfen der Gemeinschaftsorgane an, insbesondere ein Schriftstück des Ausschusses Zollrecht vom 7. Februar 1972 (Verwaltung der Zollunion 188/72), den Vorentwurf für eine Richtlinie vom 27. Dezember 1972 (VdZ 1049/72), eine Aufzeichnung vom 7. Juni 1973 (VdZ 461/73), einen Vorentwurf vom 24. Juli 1973 (VdZ 569/73), den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1973 (ABl. 1974, C 14. S. 45) - nunmehr Richtlinie Nr. 79/695/EWG des Rates vom 24. Juli 1979 (…ABl. 1979, L 205, S. 19) zur Harmonisierung der Verfahren für die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr -, Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für die Richtlinie (…ABl. 1974, C 85, S. 24, und ABl. 1974, C 125, S. 10) und schließlich interne Schriftstücke der Organe aus der Zeit nach Verkündung des Urteils in der Rechtssache 113/75, wie die Note der Gruppe Wirtschaftsprobleme vom 23. August 1976 (R/12002/76), eine Note vom 12. April 1977 (R/1771/77), eine Note vom 16. Mai 1977 (R/1161/77) und der Vorschlag für eine Richtlinie vom 28. Juli.

    (R/1876/77), durch dessen Artikel 12 Absatz 2 der vom Gerichtshof in dem Urteil 113/75 bestätigte Grundsatz uneingeschränkt gutgeheißen werde.

    Es bestehe keinerlei Grund dafür, eine Unterscheidung zwischen Geschäftsvorgängen vor und solchen nach Erlaß des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 113/75 zu treffen.

    5 Durch Urteil vom 15. Juli 1976 (Rechtssache 113/75, Frecassetti, Slg. 1976, 983) lehnte der Gerichtshof die Anwendung dieses Verfahrens auf Abschöpfungen für Agrareinfuhren aus Drittländern ab und erklärte, daß bei deren Berechnung einheitlich der Abschöpfungssatz zugrundezulegen ist, der an dem Tag gilt, an dem die Einfuhrerklärung von der Zollstelle angenommen worden ist.

  • EuGH, 12.11.1974 - 34/74

    Roquette Frères / French State

    Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
    von dem sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. April 1976 (Rechtssache 43/75, Defrenne, Slg. 1976, 455) und die Kommission in ihrer Note Nr. 75425312 vom 30. Mai 1975, die im Anschluß an das am 12. November 1974 in der Rechtssache 34/74, Roquette, Slg. 1974, 1217, erlassene Urteil verbreitet worden sei, hätten leiten lassen.

    Die italienische Regierung beruft sich auch auf die Note Nr. 75425312 der Kommission vom 30. Mai 1975, die im Anschluß an den Erlaß des Urteils vom 12. November 1974 in der Rechtssache 34/74 (Roquette, Sig. 1974, 1217) verbreitet worden sei und sich auf die Auslegung des Artikels 4a Absatz 2 der Verordnung Nr. 974/71 des Rates beziehe.

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
    Die grundsätzliche Frage, die sich in den beiden fraglichen Gruppen von Rechtssachen stelle, sei bereits in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, aufgeworfen worden, jedenfalls was die eventuelle Verpflichtung zur Rückzahlung zu Unrecht erhobener Beträge angehe.
  • EuGH, 24.06.1969 - 29/68

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Saarbrücken

    Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
    (Milch-, Fett- und Eier-Kontorl Hauptzollamt Saarbrücken, Slg. 1969, 165) ausdrücklich hingewiesen habe.
  • EuGH, 03.02.1977 - 52/76

    Benedetti / Munari

    Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
    Durch die nach Artikel 177 erlassenen Urteile des Gerichtshofes werde das mit dem Ausgangsverfahren befaßte einzelstaatliche Gericht notwendigerweise gebunden, da nur so das mit dem Institut der Vorabentscheidung verfolgte Ziel erreicht werden könne, worauf der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 52/76 (Benedetti/Munari, Slg. 1977, 163) und vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache.
  • EuGH, 05.06.1973 - 81/72

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
    Dieser Grundsatz werde vor allem durch Artikel 174 Absatz 2 des Vertrages bestätigt, den der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Juni 1973 in der Rechtssache 81/72 (Rat/Kommission, Slg. 1973, 575) extensiv ausgelegt habe.
  • EuGH, 21.05.1976 - 26/74

    Roquette Frères / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
    Daher fallen Rechtsstreitigkeiten über die Erstattung für Rechnung der Gemeinschaft erhobener Beträge, wie der Gerichtshof u. a. in seinem Urteil vom 21. Mai 1976 (Rechtssache 26/74, Roquette, Sig.
  • EuGH, 26.06.1979 - 177/78

    Pigs und Bacon Commission

    Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
    Ein solcher Rückgriff würde jedoch zu unterschiedlichen Lösungen führen, zumal - wie das Urteil vom 26. Juni 1979 (Rechtssache 177/78, Pigs and Bacon Commission/ McCarren, noch nicht veröffentlicht) zeige - die Möglichkeit einer Rückforderung durch das einzelstaatliche Recht sogar völlig ausgeschlossen sein könne.
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, …

    170 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verlangt der allgemeine Gleichheitssatz, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 27. März 1980 in den Rechtssachen 66/79, 127/79 und 128/79, Salumi u. a., Slg. 1980, 1237, Randnr. 14, und vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-14/01, Niemann, Slg. 2003, I-2279, Randnr. 49 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    In diesen Zusammenhang gehört das Urteil des Gerichtshofes vom 27. März 1980 in den Rechtssachen 66, 127 und 128/79 (Salumi, Slg. 1980, 1237).

    983), vom 5. März 1980 in der Rechtssache 265/78 (Ferwerda, Sig. 1980, 617) und vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79 (Denkavit, Slg. 1980, 1205) sowie in den Rechtssachen 66, 127 und 128/79 (Salumi, Slg. 1980, 1237).

    Der Gerichtshof entschied weiterhin in seinem Urteil vom 27. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 66, 127 und 128/79 (Salumi, Slg. 1980, 1237), daß, soweit das Gemeinschaftsrecht die Materie nicht geregelt hat, es Sache der internen Rechtsordnung des jeweiligen Mitgliedstaats sei, die Modalitäten und die Voraussetzungen für die Erhebung der Gemeinschaftsabgaben festzulegen; diese Modalitäten und Voraussetzungen dürften jedoch die Regelung der Erhebung der Gemeinschaftsabgaben und -gebühren nicht weniger wirksam machen als diejenige für gleichartige einzelstaatliche Gebühren und Abgaben.

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edilizia Industriale Siderurgica / Ministero delle Finanze - Erstattung …

    Die Wahrung des Äquivalenzgrundsatzes setzt voraus, daß die streitige Ausgestaltung in gleicher Weise auf die Verletzung des Gemeinschaftsrechts wie auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützte Klagen anwendbar ist, sofern es sich um dieselbe Art von Abgaben oder Gebühren handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 1980 in den Rechtssachen 66/79, 127/79 und 128/79, Salumi, Slg. 1980, 1237, Randnr. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   RG, 19.12.1879 - 66/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1879,115
RG, 19.12.1879 - 66/79 (https://dejure.org/1879,115)
RG, Entscheidung vom 19.12.1879 - 66/79 (https://dejure.org/1879,115)
RG, Entscheidung vom 19. Dezember 1879 - 66/79 (https://dejure.org/1879,115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1879,115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 1, 129
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG

Rechtsprechung
   RG, 19.12.1879 - Rep. I. 66/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1879,37
RG, 19.12.1879 - Rep. I. 66/79 (https://dejure.org/1879,37)
RG, Entscheidung vom 19.12.1879 - Rep. I. 66/79 (https://dejure.org/1879,37)
RG, Entscheidung vom 19. Dezember 1879 - Rep. I. 66/79 (https://dejure.org/1879,37)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1879,37) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindung an eine Bewilligung zur Aufrechnung einer Gewinnforderung auf eine Darlehnsschuld

Papierfundstellen

  • RGZ 1, 129
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,7284
Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79 (https://dejure.org/1980,7284)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.01.1980 - 66/79 (https://dejure.org/1980,7284)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Januar 1980 - 66/79 (https://dejure.org/1980,7284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,7284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Amministrazione delle Finanze gegen Srl Meridionale Industria Salumi, Fratelli Vasanelli und Fratelli Ultrocchi.

    Zeitliche Geltung der Vorabentscheidungen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.06.1976 - 113/75

    Frecasseti / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79
    Nachdem der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 113/75 (Giordano Frecassetti/Staatliche Finanzverwaltung, Slg. 1976, 983) im Hinblick auf die Bestimmung der auf Getreide anzuwendenden Abschöpfung festgestellt hat, daß der zu erhebende Abschöpfungsbetrag unabänderlich dem Abschöpfungsbetrag zu entsprechen habe, der an dem Tag gelte, an dem die Einfuhrerklärung von den Zollstellen angenommen worden sei, fügte die italienische Regierung dem genannten Artikel 6 Absatz 2 der Einleitenden Bestimmungen zum Zolltarif durch Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 695 vom 22. September 1978 einen Satz hinzu, der klarstellte, daß die Möglichkeit, den günstigsten Abgabensatz anzuwenden, nicht für die Agrarabschöpfungen und die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik vorgesehenen anderen Abgaben gelten solle.

    Wie ich bereits erwähnt habe, hat der Gerichtshof in der Rechtssache 113/75 (Frecassetti) klargestellt, daß der in Anwendung der beiden Getreidemarktordnungen (…Verordnung Nr. 19 des Rates vom 4. April 1962, ABl. Nr. 30 vom 20. April 1962, S. 933, und Verordnung Nr. 120/67/EWG des Rates vom 13. Juni 1967, ABl. Nr. 117 vom 19. Juni 1967, S. 2269) zu erhebende Abschöpfungsbetrag unabänderlich dem Abschöpfungsbetrag zu entsprechen habe, der an dem Tag der Einfuhr gelte.

    Dieser Zeitpunkt ist, wie wir seit dem Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 113/75 (Frecassetti) wissen, derjenige, zu dem die Zollstelle die Willenserklärung des Impor-, teurs annimmt, die Ware zum freien Verkehr abfertigen zu lassen.

    Wenn der Gerichtshof also im Wege der Auslegung in der Rechtssache 113/75 (Frecassetti) ermittelt hat, daß aus der Ratio der Abschöpfungen folge, daß der zu erhebende Abschöpfungsbetrag ausschließlich dem Abschöpfungsbetrag zu entsprechen habe, der an dem Tag gelte, an dem die Einfuhrerklärung von den Zollstellen angenommen worden sei, muß diese Sinnermittlung auch für alle anderen Agrarmarktordnungen gelten, die gleichfalls Abschöpfungen vorsehen und insofern denselben Zweck verfolgen.

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79
    Unmittelbare Geltung in diesem Sinne bedeutet, wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 106/77 (Staatliche Finanzverwaltung/S.p.A. Simmenthai, Urteil vom 9. März 1978, Slg. 1978, 629) hervorhebt, "daß die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts ihre volle Wirkung.

    Aus der unmittelbaren Wirkung, verbunden mit dem Prinzip des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts, folgt weiter, "daß jeder im Rahmen seiner Zuständigkeit angerufene staatliche Richter verpflichtet ist, das Gemeinschaftsrecht uneingeschränkt anzuwenden und die Rechte, die es den einzelnen verleiht, zu schützen, indem er jede möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts, gleichgültig, ob sie früher oder später als die Gemeinschaftsnorm ergangen ist, unangewendet läßt" (Rechtssache 106/77 - Simmenthai).

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79
    Von diesem Grundsatz hätten sich auch der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Gabrielle Defrenne/Société anonyme belge de navigation aérienne Sabena, Sig. 1976, 455) und die Kommission in ihrer Note Nr. 75 425312 vom 30. Mai 1975, die im Anschluß an das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 34/74 (Société Roquette Frères/ französischen Staat, Urteil vom 12. November 1974, Slg. 1974, 1217) ergangen sei, leiten lassen.

    In seinem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne) schließlich habe der Gerichtshof anknüpfend an bestimmte außerordentliche Umstände des dortigen Falles zum Ausdruck gebracht, daß seinem Urteil nur beschränkte Rückwirkung zukomme.

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79
    Bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts haben die mitgliedstaatlichen Gerichte allerdings, wie ich in den genannten Schlußanträgen ebenfalls nachgewiesen habe, die in der Rechtssache 33/76 (Rewe-Zentralfinanz eG und Rewe-Zentral/Landwirtschaftskammer für das Saarland, Urteil vom 16. Dezember 1976, Slg. 1976, 1989) genannten Schranken zu beachten; die Verfolgung der aus dem Gemeinschaftsrecht herzuleitenden Rechte darf also nicht ungünstiger ausgestaltet sein als die Durchsetzung gleichartiger, sich aus dem nationalen Recht ergebender Ansprüche und die Rechtsverfolgung darf nicht praktisch unmöglich gemacht werden.
  • EuGH, 12.11.1974 - 34/74

    Roquette Frères / French State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79
    Von diesem Grundsatz hätten sich auch der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Gabrielle Defrenne/Société anonyme belge de navigation aérienne Sabena, Sig. 1976, 455) und die Kommission in ihrer Note Nr. 75 425312 vom 30. Mai 1975, die im Anschluß an das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 34/74 (Société Roquette Frères/ französischen Staat, Urteil vom 12. November 1974, Slg. 1974, 1217) ergangen sei, leiten lassen.
  • EuGH, 15.12.1971 - 35/71

    Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft / Hauptzollamt …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79
    Im vorliegenden Fall konnte aber damit gerechnet werden, daß der für die Anwendung der Abschöpfungsregelung maßgebende Zeitpunkt, wie der Gerichtshof bereits in der Rechtssache 35/71 (Schleswig-Holsteinische landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft/Hauptzollamt Itzehoe, Urteil vom 15. Dezember 1971, Slg. 1971, 1083) klargestellt hatte, in allen Mitgliedstaaten gleich sein muß, um die Gefahr auszuschließen, daß unterschiedliche Abschöpfungssätze auf Waren angewendet werden, die sich zum selben Zeitpunkt in wirtschaftlich gleicher Lage befinden und deren Verbringung in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vergleichbare Auswirkungen auf den Agrarmarkt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht