Rechtsprechung
| EuGH, 27.03.1980 - 66/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EWGV Art. 177
- EU-Kommission
Amministrazione delle finanze dello Stato / Salumi
1 . VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - AUSLEGUNG - ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH DER AUSLEGUNGSURTEILE - RÜCKWIRKUNG - GRENZEN - RECHTSSICHERHEIT
- EU-Kommission
Amministrazione delle finanze dello Stato / Salumi
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 177
1. VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - AUSLEGUNG - ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH DER AUSLEGUNGSURTEILE - RÜCKWIRKUNG - GRENZEN - RECHTSSICHERHEIT
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79
- EuGH, 27.03.1980 - 66/79
Papierfundstellen
- NJW 1981, 516
Wird zitiert von ... (54) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …
Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
von dem sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. April 1976 (Rechtssache 43/75, Defrenne, Slg. 1976, 455) und die Kommission in ihrer Note Nr. 75425312 vom 30. Mai 1975, die im Anschluß an das am 12. November 1974 in der Rechtssache 34/74, Roquette, Slg. 1974, 1217, erlassene Urteil verbreitet worden sei, hätten leiten lassen.Der Gerichtshof habe sich jedoch erst in dem Urteil vom 8. April 1976 (Rechtssache 43/75, De/renne, Slg. 1976, 455) zum ersten Mal veranlaßt gesehen, die Frage nach der zeitlichen Tragweite seiner Urteile zu stellen.
Was die Wirkungen des Urteils angehe, so habe der Gerichtshof in der bereits angeführten Rechtssache 43/75, Defrenne, im Anschluß an den Hinweis auf die Außerordentlichkeit bestimmter Umstände des dortigen Falles zum Ausdruck gebracht, daß seinem Urteil nur beschränkte Rückwirkung zukomme.
Diese These stützen die Beklagten auf eine Passage aus dem Urteil Defrenne (Slg. 1976, 455, 480), wonach bei allen gerichtlichen Entscheidungen ihre praktischen Auswirkungen sorgfältig erwogen werden müssen, sowie darauf, daß eine eher pragmatische denn dogmatische Betrachtungsweise geboten sei.
Die italienische Regierung erinnert an die in der Rechtssache 33/76 vorgebrachten Auffassungen, kritisiert sie und betont u. a., daß die damals von ihr vorgeschlagene Lösung sich aus dem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defienne, Slg. 1976, 455) ableite.
Die italienische Regierung betont, daß der von ihr vorgeschlagenen Lösung das Urteil in der Rechtssache 43/75 (…Defrenne, a.a.O.) zugrunde liege, in der der Gerichtshof ausdrücklich, wenn auch nur ausnahmsweise, zwischen der Feststellung der Nichterfüllung einer Vertragsverpflichtung und der Bejahung einer Verpflichtung zur rückwirkenden Beseitigung der nachteiligen Wirkungen unterschieden habe, die aus dieser Vertragsverletzung erwachsen seien.
0 Nur ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof, wie er in seinem Urteil vom 8. April 1976 (Rechtssache 43/75, De/renne/Sabena, Slg. 1976, 455) anerkannt hat, aufgrund des der Gemeinschaftsrechtsordnung innewohnenden allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlaßt sehen, in Anbetracht der erheblichen Schwierigkeiten, die sein Urteil bei in gutem Glauben begründeten Rechtsverhältnissen für die Vergangenheit hervorrufen könnte, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit einzuschränken, sich auf diese Auslegung der Vorschrift mit dem Ziel zu berufen, eine erneute Sachentscheidung über diese Rechtsverhältnisse herbeizuführen.
- EuGH, 15.06.1976 - 113/75
Frecasseti / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
In seinem Urteil vom 15. Juni 1976 (Rechtssache 113/75, Frecassetti, Slg. 1976, 983) hat der Gerichtshof den Begriff "Tag der Einfuhr" dahin gehend ausgelegt, daß darunter der Tag zu verstehen ist, "an dem die Einfuhrerklärung für die Ware von der Zollstelle angenommen wird".Die Beklagten in den Ausgangsverfahren räumen zwar ein, daß dem Urteil in der Rechtssache 113/75, Frecassetti, rein deklaratorische Bedeutung und Rückwirkung zukomme, sind jedoch der Auffassung, es liege auf der Hand, daß die Erstreckung der Wirkungen des Urteils auf frühere Rechtsverhältnisse nur unter Verstoß gegen den fundamentalen Grundsatz des Vertrauensschutzes möglich sei.
Als ihres Erachtens durchschlagendes Argument führen sie ferner eine Reihe von Maßnahmen und Entwürfen der Gemeinschaftsorgane an, insbesondere ein Schriftstück des Ausschusses Zollrecht vom 7. Februar 1972 (Verwaltung der Zollunion 188/72), den Vorentwurf für eine Richtlinie vom 27. Dezember 1972 (VdZ 1049/72), eine Aufzeichnung vom 7. Juni 1973 (VdZ 461/73), einen Vorentwurf vom 24. Juli 1973 (VdZ 569/73), den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1973 (ABl. 1974, C 14. S. 45) - nunmehr Richtlinie Nr. 79/695/EWG des Rates vom 24. Juli 1979 (…ABl. 1979, L 205, S. 19) zur Harmonisierung der Verfahren für die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr -, Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für die Richtlinie (…ABl. 1974, C 85, S. 24, und ABl. 1974, C 125, S. 10) und schließlich interne Schriftstücke der Organe aus der Zeit nach Verkündung des Urteils in der Rechtssache 113/75, wie die Note der Gruppe Wirtschaftsprobleme vom 23. August 1976 (R/12002/76), eine Note vom 12. April 1977 (R/1771/77), eine Note vom 16. Mai 1977 (R/1161/77) und der Vorschlag für eine Richtlinie vom 28. Juli.
(R/1876/77), durch dessen Artikel 12 Absatz 2 der vom Gerichtshof in dem Urteil 113/75 bestätigte Grundsatz uneingeschränkt gutgeheißen werde.
Es bestehe keinerlei Grund dafür, eine Unterscheidung zwischen Geschäftsvorgängen vor und solchen nach Erlaß des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 113/75 zu treffen.
5 Durch Urteil vom 15. Juli 1976 (Rechtssache 113/75, Frecassetti, Slg. 1976, 983) lehnte der Gerichtshof die Anwendung dieses Verfahrens auf Abschöpfungen für Agrareinfuhren aus Drittländern ab und erklärte, daß bei deren Berechnung einheitlich der Abschöpfungssatz zugrundezulegen ist, der an dem Tag gilt, an dem die Einfuhrerklärung von der Zollstelle angenommen worden ist.
- EuGH, 12.11.1974 - 34/74
Roquette Frères / French State
Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
von dem sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. April 1976 (Rechtssache 43/75, Defrenne, Slg. 1976, 455) und die Kommission in ihrer Note Nr. 75425312 vom 30. Mai 1975, die im Anschluß an das am 12. November 1974 in der Rechtssache 34/74, Roquette, Slg. 1974, 1217, erlassene Urteil verbreitet worden sei, hätten leiten lassen.Die italienische Regierung beruft sich auch auf die Note Nr. 75425312 der Kommission vom 30. Mai 1975, die im Anschluß an den Erlaß des Urteils vom 12. November 1974 in der Rechtssache 34/74 (Roquette, Sig. 1974, 1217) verbreitet worden sei und sich auf die Auslegung des Artikels 4a Absatz 2 der Verordnung Nr. 974/71 des Rates beziehe.
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
Die grundsätzliche Frage, die sich in den beiden fraglichen Gruppen von Rechtssachen stelle, sei bereits in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, aufgeworfen worden, jedenfalls was die eventuelle Verpflichtung zur Rückzahlung zu Unrecht erhobener Beträge angehe. - EuGH, 24.06.1969 - 29/68
Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Saarbrücken
Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
(Milch-, Fett- und Eier-Kontorl Hauptzollamt Saarbrücken, Slg. 1969, 165) ausdrücklich hingewiesen habe. - EuGH, 03.02.1977 - 52/76
Benedetti / Munari
Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
Durch die nach Artikel 177 erlassenen Urteile des Gerichtshofes werde das mit dem Ausgangsverfahren befaßte einzelstaatliche Gericht notwendigerweise gebunden, da nur so das mit dem Institut der Vorabentscheidung verfolgte Ziel erreicht werden könne, worauf der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 52/76 (Benedetti/Munari, Slg. 1977, 163) und vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache. - EuGH, 05.06.1973 - 81/72
Kommission / Rat
Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
Dieser Grundsatz werde vor allem durch Artikel 174 Absatz 2 des Vertrages bestätigt, den der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Juni 1973 in der Rechtssache 81/72 (Rat/Kommission, Slg. 1973, 575) extensiv ausgelegt habe. - EuGH, 21.05.1976 - 26/74
Roquette Frères / Kommission
Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
Daher fallen Rechtsstreitigkeiten über die Erstattung für Rechnung der Gemeinschaft erhobener Beträge, wie der Gerichtshof u. a. in seinem Urteil vom 21. Mai 1976 (Rechtssache 26/74, Roquette, Sig. - EuGH, 26.06.1979 - 177/78
Pigs und Bacon Commission
Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 66/79
Ein solcher Rückgriff würde jedoch zu unterschiedlichen Lösungen führen, zumal - wie das Urteil vom 26. Juni 1979 (Rechtssache 177/78, Pigs and Bacon Commission/ McCarren, noch nicht veröffentlicht) zeige - die Möglichkeit einer Rückforderung durch das einzelstaatliche Recht sogar völlig ausgeschlossen sein könne.
- EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, …
170 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verlangt der allgemeine Gleichheitssatz, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 27. März 1980 in den Rechtssachen 66/79, 127/79 und 128/79, Salumi u. a., Slg. 1980, 1237, Randnr. 14, und vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-14/01, Niemann, Slg. 2003, I-2279, Randnr. 49 und die dort zitierte Rechtsprechung). - EuGH, 12.11.1981 - 212/80
Salumi
In diesen Zusammenhang gehört das Urteil des Gerichtshofes vom 27. März 1980 in den Rechtssachen 66, 127 und 128/79 (Salumi, Slg. 1980, 1237).983), vom 5. März 1980 in der Rechtssache 265/78 (Ferwerda, Sig. 1980, 617) und vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79 (Denkavit, Slg. 1980, 1205) sowie in den Rechtssachen 66, 127 und 128/79 (Salumi, Slg. 1980, 1237).
Der Gerichtshof entschied weiterhin in seinem Urteil vom 27. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 66, 127 und 128/79 (Salumi, Slg. 1980, 1237), daß, soweit das Gemeinschaftsrecht die Materie nicht geregelt hat, es Sache der internen Rechtsordnung des jeweiligen Mitgliedstaats sei, die Modalitäten und die Voraussetzungen für die Erhebung der Gemeinschaftsabgaben festzulegen; diese Modalitäten und Voraussetzungen dürften jedoch die Regelung der Erhebung der Gemeinschaftsabgaben und -gebühren nicht weniger wirksam machen als diejenige für gleichartige einzelstaatliche Gebühren und Abgaben.
- EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Edilizia Industriale Siderurgica / Ministero delle Finanze - Erstattung …
Die Wahrung des Äquivalenzgrundsatzes setzt voraus, daß die streitige Ausgestaltung in gleicher Weise auf die Verletzung des Gemeinschaftsrechts wie auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützte Klagen anwendbar ist, sofern es sich um dieselbe Art von Abgaben oder Gebühren handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 1980 in den Rechtssachen 66/79, 127/79 und 128/79, Salumi, Slg. 1980, 1237, Randnr. 21).
- EuGH, 10.07.1997 - C-261/95
Palmisani
Ist mit einer zutreffenden Auslegung von Artikel 5 EG-Vertrag, auch im Lichte der Grundsätze, die der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, auf die in den Gründen dieses Beschlusses verwiesen wurde (siehe Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90, Emmott, Slg. 1992, I-4269; vom 25. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 331/85, 376/85 und 378/85, Bianco und Girard, Slg. 1988, 1099; vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595; vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor u. a., Slg. 1983, 2633; vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 826/79, Mireco, Slg. 1980, 2559; vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79, Ariete, Slg. 1980, 2545; vom 27. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 66/79, 127/79 und 128/79, Salumi u. a., Slg. 1980, 1237; vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79, Just, Slg. 1980, 501;… vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und Francovich u. a., a. a. O.), ein Gesetz eines Mitgliedstaats vereinbar, in dem der Mitgliedstaat die Verfahrensmodalitäten für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs durch Bürger, denen dieses Recht wegen fehlender Umsetzung nicht unmittelbar anwendbarer Richtlinien aufgrund der Gemeinschaftsrechtsordnung zusteht, so regelt, daß der Geschädigte die Klage nur innerhalb einer einjährigen Ausschlußfrist erheben kann, die am Tag des Inkrafttretens dieser innerstaatlichen Regelung zu laufen beginnt, während die Schadensersatzklage aus außervertraglicher Haftung im innerstaatlichen Recht dieses Mitgliedstaats normalerweise einer Verjährungsfrist von fünf Jahren unterliegt und auch die Klage, mit der im Rahmen der durch die vollständige Umsetzung der Richtlinie geschaffenen Regelung die Sozialleistung begehrt wird, einer einjährigen Frist unterliegt, bei der es sich aber um eine Verjährungsfrist handelt, wenn der Mitgliedstaat auf diese Weise für den gerichtlichen Schutz der in der Gemeinschaftsrechtsordnung begründeten Rechte einen Verfahrensmechanismus vorsieht, der sich in der erwähnten Hinsicht von "ähnlichen" Klagen und Rechtsbehelfen unterscheidet, wie sie das innerstaatliche Recht des Mitgliedstaats vorsieht (wobei noch zu präzisieren ist, daß sämtliche Klagen, die auf die Erlangung der Leistungen gerichtet sind, die der gesetzlich zur Schadensersatzleistung verpflichtete Träger zu erbringen hat, zur Zeit nach dem innerstaatlichen Recht des Mitgliedstaats jedenfalls einer einjährigen Ausschlußfrist unterliegen), und ist das nationale Gericht im Falle der Unvereinbarkeit dieses Gesetzes verpflichtet, diese Ausschlußfrist unangewendet zu lassen und den geschädigten Bürgern so die Erhebung der Klage auch nach Ablauf der einjährigen Ausschlußfrist zu ermöglichen, und gilt in diesem Fall dann die für gewöhnliche Schadensersatzklagen vorgesehene fünfjährige Verjährungsfrist oder die für die Erlangung der Sozialleistungen im Rahmen des "regulären" Systems vorgesehene einjährige Verjährungsfrist?. - EuGH, 13.05.1981 - 66/80
International Chemical Corporation / Amministrazione delle fianze dello Stato
Zu a: In seinen Urteilen vom 27. März 1980 in den Rechtssachen 61/79, Denkavit, und 66, 127 und 128/79 Salumi u.a. (Slg. 1980, 1237) habe der Gerichtshof die rein deklaratorische Bedeutung der aufgrund von Artikel 177 ergangenen Auslegungsurteile bestätigt.a) Es sei anzuerkennen, daß die Feststellung der Ungültigkeit nach Artikel 177 des Vertrages Ex-tunc-Wirkung habe, wie dies auch bei den Auslegungsurteilen der Fall sei (Urteil vom 27. März 1980 in den Rechtssachen 66, 127 und 128/79, Salumi u.a., Slg. 1980, 1237), soweit sich diese Wirkungen nicht auf die Rechtsbeziehungen erstreckten, die nach dem innerstaatlichen Recht als verbraucht zu betrachten seien (rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, Rechtsmittelverzicht, Verjährung, Ausschlußwirkung usw.).
- EuGH, 10.02.2000 - C-50/96
TEILZEITBESCHÄFTIGTE FRAUEN BEI DER DEUTSCHEN BUNDESPOST HABEN ANSPRUCH AUF …
- EuGH, 14.05.1996 - C-153/94
Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla
Diese Modalitäten und Voraussetzungen dürfen jedoch die Regelung über die Erhebung der Gemeinschaftsabgaben und -gebühren nicht weniger wirksam machen als diejenige für gleichartige einzelstaatliche Gebühren und Abgaben oder die Durchführung der Gemeinschaftsregelung übermässig erschweren (vgl. Urteile vom 5. März 1980 in der Rechtssache 265/78, Ferwerda, Slg. 1980, 617, Randnr. 12, vom 27. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 66/79, 127/79 und 128/79, Salumi u. a., Slg. 1980, 1237, Randnrn. - EuGH, 13.12.1983 - 222/82
Apple und Pear Development Council
Der Council vertritt, gestützt auf die Urteile des Gerichtshofes vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne, Slg. 1976, 455) und vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79 (Denkavit Italiana, Slg. 1980, 1205) sowie in den verbundenen Rechtssachen 66, 127 und 128/79 (Salumi, Slg. 1980, 1237), die Auffassung, wenn der Gerichtshof den streitigen Beitrag teilweise oder insgesamt für mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar erklären wolle, so müsse er auch entscheiden, daß die Wirkungen des Urteils auf die Geschäftsjahre nach seinem Erlaß beschränkt seien. - Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-67/96
Albany International BV gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds Textielindustrie. - …
- EuGH, 10.02.2000 - C-270/97
Sievers - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag (die …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-228/92
Roquette Frères SA gegen Hauptzollamt Geldern. - Währungsausgleichsbeträge für …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-387/02
Berlusconi, Adelchi, Dell'Utri - Milderes Strafgesetz muss unangewendet bleiben
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00
Kühne & Heitz
- EuGH, 17.05.1983 - 168/82
ECSC / Ferriere Sant'Anna
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-416/17
Kommission/ Frankreich (Steuervorabzug für ausgeschüttete Dividenden) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-292/04
FRAU GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL SCHLÄGT VOR, DIE WIRKUNGEN DES URTEILS IN DER …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfe - Steuerregelung für die in Belgien …
- EuGH, 10.02.2000 - C-234/96
Vick - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag (die …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2010 - C-148/09
Belgien / Deutsche Post und DHL International - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage …
- EuGH, 09.07.1985 - 179/84
Bozzetti / Invernizzi
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1999 - C-78/98
Shirley Preston u. a. gegen Wolverhampton Healthcare NHS Trust u. a. und Dorothy …
- EuGH, 01.04.1993 - C-31/91
Lageder u.a. / Amministrazione delle finanze dello Stato
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-197/94
Société Bautiaa gegen Directeur des services fiscaux des Landes und Société …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-33/08
Agrana Zucker - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Marktorganisation für Zucker …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-428/07
Horvath - Art. 5 und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03
Kommission / Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91
Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2026 - C-242/25
" Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und Währungspolitik - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1995 - C-367/93
F. G. Roders BV u. a. gegen Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-338/06
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Art. 226 EG - Gesellschaftsrecht - …
- EuGH, 10.02.2000 - C-271/97
Deutsche Post - Sozialpolitik
- EuGH, 10.02.2000 - C-235/96
Deutsche Telekom - Sozialpolitik
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2002 - C-213/01
T. Port / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-104/98
Buchner u.a.
- EuG, 16.04.1997 - T-554/93
Nichtvermarktungsverpflichtung von Milchlieferungen; Haftung der Gemeinschaft für …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1995 - C-153/94
The Queen gegen Commissioners of Customs & Excise, ex parte Faroe Seafood Co. …
- EuG, 24.11.2015 - T-126/14
Niederlande / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-330/95
Goldsmiths (Jewellers) Ltd gegen Commissioners of Customs & Excise.
- EuGH, 05.10.1988 - 210/87
Padovani u.a. / Amministrazione delle finanze dello Stato
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-216/05
Kommission / Irland - Vertragsverletzungsverfahren - Richtlinie 85/337/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1992 - C-200/90
Dansk Denkavit ApS und P. Poulsen Trading ApS, unterstützt durch Monsanto-Searle …
- EuGH, 14.12.1988 - 269/87
Ventura / Landesversicherungsanstalt Schwaben
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1984 - 112/83
Société des produits de maïs SA gegen Administration des douanes et droits …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1983 - 222/82
Apple and Pear Development Council gegen K.J. Lewis Ltd und andere. - Nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-372/98
Cooke
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-31/91
SpA Alois Lageder und andere gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.1988 - 210/87
Remo Padovani und Erben Mantovani gegen Amministrazione delle finanze dello …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1986 - 244/85
Cerealmangimi SpA und Italgrani SpA gegen Kommission der Europäischen …
- BFH, 26.11.1985 - VII R 89/82
Verletzung des Rechtes auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1981 - 66/80
SpA International Chemical Corporation gegen Amministrazione delle finanze dello …
- VG Magdeburg, 25.03.2019 - 9 A 444/17
Libanon: § 26 Abs. 1 AsylG; Familienangehörige des Stammberechtigten, unabhängig …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1982 - 196/81
Provveditorie Marittime S. Giacomo SpA gegen Amministrazione delle Finanze dello …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1991 - C-19/90
Marina Karella und Nicolas Karellas gegen Ypourgio Viomichanias, Energeias & …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1983 - 168/82
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegen Ferriere Sant'Anna SpA …
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Rechtsprechung
| RG, 19.12.1879 - 66/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 1, 129
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Rechtsprechung
| RG, 19.12.1879 - Rep. I. 66/79 |
Volltextveröffentlichung
- opinioiuris.de
Aufrechnung einer Gewinnforderung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bindung an eine Bewilligung zur Aufrechnung einer Gewinnforderung auf eine Darlehnsschuld
Papierfundstellen
- RGZ 1, 129
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Amministrazione delle Finanze gegen Srl Meridionale Industria Salumi, Fratelli Vasanelli und Fratelli Ultrocchi.
Zeitliche Geltung der Vorabentscheidungen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79
- EuGH, 27.03.1980 - 66/79
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 15.06.1976 - 113/75
Frecasseti / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79
Nachdem der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 113/75 (Giordano Frecassetti/Staatliche Finanzverwaltung, Slg. 1976, 983) im Hinblick auf die Bestimmung der auf Getreide anzuwendenden Abschöpfung festgestellt hat, daß der zu erhebende Abschöpfungsbetrag unabänderlich dem Abschöpfungsbetrag zu entsprechen habe, der an dem Tag gelte, an dem die Einfuhrerklärung von den Zollstellen angenommen worden sei, fügte die italienische Regierung dem genannten Artikel 6 Absatz 2 der Einleitenden Bestimmungen zum Zolltarif durch Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 695 vom 22. September 1978 einen Satz hinzu, der klarstellte, daß die Möglichkeit, den günstigsten Abgabensatz anzuwenden, nicht für die Agrarabschöpfungen und die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik vorgesehenen anderen Abgaben gelten solle.Wie ich bereits erwähnt habe, hat der Gerichtshof in der Rechtssache 113/75 (Frecassetti) klargestellt, daß der in Anwendung der beiden Getreidemarktordnungen (…Verordnung Nr. 19 des Rates vom 4. April 1962, ABl. Nr. 30 vom 20. April 1962, S. 933, und Verordnung Nr. 120/67/EWG des Rates vom 13. Juni 1967, ABl. Nr. 117 vom 19. Juni 1967, S. 2269) zu erhebende Abschöpfungsbetrag unabänderlich dem Abschöpfungsbetrag zu entsprechen habe, der an dem Tag der Einfuhr gelte.
Dieser Zeitpunkt ist, wie wir seit dem Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 113/75 (Frecassetti) wissen, derjenige, zu dem die Zollstelle die Willenserklärung des Impor-, teurs annimmt, die Ware zum freien Verkehr abfertigen zu lassen.
Wenn der Gerichtshof also im Wege der Auslegung in der Rechtssache 113/75 (Frecassetti) ermittelt hat, daß aus der Ratio der Abschöpfungen folge, daß der zu erhebende Abschöpfungsbetrag ausschließlich dem Abschöpfungsbetrag zu entsprechen habe, der an dem Tag gelte, an dem die Einfuhrerklärung von den Zollstellen angenommen worden sei, muß diese Sinnermittlung auch für alle anderen Agrarmarktordnungen gelten, die gleichfalls Abschöpfungen vorsehen und insofern denselben Zweck verfolgen.
- EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79
Unmittelbare Geltung in diesem Sinne bedeutet, wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 106/77 (Staatliche Finanzverwaltung/S.p.A. Simmenthai, Urteil vom 9. März 1978, Slg. 1978, 629) hervorhebt, "daß die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts ihre volle Wirkung.Aus der unmittelbaren Wirkung, verbunden mit dem Prinzip des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts, folgt weiter, "daß jeder im Rahmen seiner Zuständigkeit angerufene staatliche Richter verpflichtet ist, das Gemeinschaftsrecht uneingeschränkt anzuwenden und die Rechte, die es den einzelnen verleiht, zu schützen, indem er jede möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts, gleichgültig, ob sie früher oder später als die Gemeinschaftsnorm ergangen ist, unangewendet läßt" (Rechtssache 106/77 - Simmenthai).
- EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79
Von diesem Grundsatz hätten sich auch der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Gabrielle Defrenne/Société anonyme belge de navigation aérienne Sabena, Sig. 1976, 455) und die Kommission in ihrer Note Nr. 75 425312 vom 30. Mai 1975, die im Anschluß an das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 34/74 (Société Roquette Frères/ französischen Staat, Urteil vom 12. November 1974, Slg. 1974, 1217) ergangen sei, leiten lassen.In seinem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne) schließlich habe der Gerichtshof anknüpfend an bestimmte außerordentliche Umstände des dortigen Falles zum Ausdruck gebracht, daß seinem Urteil nur beschränkte Rückwirkung zukomme.
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79
Bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts haben die mitgliedstaatlichen Gerichte allerdings, wie ich in den genannten Schlußanträgen ebenfalls nachgewiesen habe, die in der Rechtssache 33/76 (Rewe-Zentralfinanz eG und Rewe-Zentral/Landwirtschaftskammer für das Saarland, Urteil vom 16. Dezember 1976, Slg. 1976, 1989) genannten Schranken zu beachten; die Verfolgung der aus dem Gemeinschaftsrecht herzuleitenden Rechte darf also nicht ungünstiger ausgestaltet sein als die Durchsetzung gleichartiger, sich aus dem nationalen Recht ergebender Ansprüche und die Rechtsverfolgung darf nicht praktisch unmöglich gemacht werden. - EuGH, 12.11.1974 - 34/74
Roquette Frères / French State
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79
Von diesem Grundsatz hätten sich auch der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Gabrielle Defrenne/Société anonyme belge de navigation aérienne Sabena, Sig. 1976, 455) und die Kommission in ihrer Note Nr. 75 425312 vom 30. Mai 1975, die im Anschluß an das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 34/74 (Société Roquette Frères/ französischen Staat, Urteil vom 12. November 1974, Slg. 1974, 1217) ergangen sei, leiten lassen. - EuGH, 15.12.1971 - 35/71
Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft / Hauptzollamt …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 66/79
Im vorliegenden Fall konnte aber damit gerechnet werden, daß der für die Anwendung der Abschöpfungsregelung maßgebende Zeitpunkt, wie der Gerichtshof bereits in der Rechtssache 35/71 (Schleswig-Holsteinische landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft/Hauptzollamt Itzehoe, Urteil vom 15. Dezember 1971, Slg. 1971, 1083) klargestellt hatte, in allen Mitgliedstaaten gleich sein muß, um die Gefahr auszuschließen, daß unterschiedliche Abschöpfungssätze auf Waren angewendet werden, die sich zum selben Zeitpunkt in wirtschaftlich gleicher Lage befinden und deren Verbringung in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vergleichbare Auswirkungen auf den Agrarmarkt hat.
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