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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,9718
LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18 (https://dejure.org/2019,9718)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18 (https://dejure.org/2019,9718)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18 (https://dejure.org/2019,9718)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    Arbeitsrecht

  • LAG Düsseldorf PDF
  • Wolters Kluwer

    Benachteiligungsverbot und Vergütung eines Betriebsratsmitglieds; Gesetzliches Benachteiligungsverbot als unmittelbare Anspruchsgrundlag...

  • Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BetrVG § 78 Satz 2, § 37 Abs. 4, BGB § 817 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligungsverbot und Vergütung eines Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Betriebsrat unzulässig begünstigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrat unzulässig begünstigt

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Überbezahlung behalten

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Keine Rückforderung von Zahlungen, die der Arbeitgeber entgegen dem Begünstigungsverbot an Betriebsratsmitglieder geleistet hat

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Unzulässige Begünstigung eines Betriebsrats?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 550/86

    Ausnahmen von der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.1987 - 7 AZR 550/86, zitiert nach juris) .

    Dabei sind außergewöhnliche Leistungen ebenso zu berücksichtigen wie unterdurchschnittliche Leistungen (vgl. BAG, Urteil vom 19.01.2005, 7 AZR 208/04; Urteil vom 13.11.1987 - 7 AZR 550/86 m.w.N, jeweils zitiert nach juris).

    Entsprechendes gilt aber auch im umgekehrten Fall (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.1987 - 7 AZR 550/86 m.w.N, zitiert nach juris).

  • ArbG Essen, 04.10.2018 - 1 Ca 1124/18

    Verfahren zur Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18
    I.Sowohl die Berufung des Klägers als auch die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 04.10.2018, 1 Ca 1124/18 wird zurückgewiesen.

    Rn. 55 Der Kläger beantragt, die Berufung der Beklagten zurückzuweisen sowie - unter Erweiterung seiner Klage - das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 04.01.2018, 1 Ca 1124/18, abzuändern und.

    Rn. 58 Die Beklagte beantragt, die Berufung des Klägers zurückzuweisen und das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 04.01.2018, 1 Ca 1124/18- soweit es die Widerklage abgewiesen hat - abzuändern und den Kläger zu verurteilen,.

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 205/15

    Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18
    Rn. 98 Vergleichbar i.S.v. § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG sind Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Amtsübernahme ähnliche, im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeiten ausgeführt haben wie der Amtsträger und dafür in gleicher Weise wie dieser fachlich und persönlich qualifiziert waren (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2017, 7 AZR 205/15 , m.w.N, zitiert nach juris).

    Sonst erlangte das freigestellte Betriebsratsmitglied einen mit § 78 S. 2 BetrVG nicht zu vereinbarenden Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern (vgl. BAG, Urteil vom 27.07.2017, 6 AZR 438/16; Urteil vom 18.01.2017, 7 AZR 205/15; Urteil vom 04.11.2015, 7 AZR 972/13, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18
    Steht lediglich eine derartige Stelle zur Verfügung, besteht ein Anspruch nach § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG nur dann, wenn diese nach den betrieblichen Auswahlkriterien gerade dem Betriebsratsmitglied hätte übertragen werden müssen (vgl. BAG, Urteil vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/2004 m.w.N, zitiert nach juris).

    Dabei sind außergewöhnliche Leistungen ebenso zu berücksichtigen wie unterdurchschnittliche Leistungen (vgl. BAG, Urteil vom 19.01.2005, 7 AZR 208/04; Urteil vom 13.11.1987 - 7 AZR 550/86 m.w.N, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung - …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18
    Sonst erlangte das freigestellte Betriebsratsmitglied einen mit § 78 S. 2 BetrVG nicht zu vereinbarenden Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern (vgl. BAG, Urteil vom 27.07.2017, 6 AZR 438/16; Urteil vom 18.01.2017, 7 AZR 205/15; Urteil vom 04.11.2015, 7 AZR 972/13, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18
    Ein Betriebsratsmitglied kann im Fall eines betriebsratsbegünstigenden Verhaltens nicht auf die Weitergewährung gesetzeswidriger Leistungen vertrauen (vgl. BAG, Beschluss vom 13.06.2007, 7 ABR 62/06, zitiert nach juris).
  • BAG, 14.07.2010 - 7 AZR 359/09

    Vergütungsansprüche eines Personalratsmitglieds

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18
    Nicht ausreichend ist es deshalb, dass das Betriebsratsmitglied bei der Amtsübernahme in seiner bisherigen beruflichen Entwicklung einem vergleichbaren Arbeitnehmer vollkommen gleich gestanden hat oder die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (vgl. BAG, Urteil vom 14.07.2010, 7 AZR 359/09, zitiert nach juris).
  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18
    § 37 Abs. 4 BetrVG regelt nur die Gleichstellung des Betriebsratsmitglieds in Bezug auf das vom Arbeitgeber auf Grund des Arbeitsvertrags geleistete Arbeitsentgelt gemäß § 611 Abs. 1 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 16.01.2008, 7 AZR 887/06, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16

    Bedeutung der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds für die …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18
    Sonst erlangte das freigestellte Betriebsratsmitglied einen mit § 78 S. 2 BetrVG nicht zu vereinbarenden Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern (vgl. BAG, Urteil vom 27.07.2017, 6 AZR 438/16; Urteil vom 18.01.2017, 7 AZR 205/15; Urteil vom 04.11.2015, 7 AZR 972/13, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18
    Ein deutlicher Ausdruck dafür, dass eine zuvor bestehende Vertragsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist und die Parteien ausdrücklich an den zuvor getroffenen Abreden festhalten wollen, liegt in der ausdrücklichen Erklärung, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.2008, 10 AZR 606/07, zitiert nach juris).
  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe - …

  • ArbG Essen, 04.10.2018 - 6 BV 40/18

    Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden

  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG …

    Vergleichbar ist vielmehr nur, wer im Zeitpunkt der Amtsübernahme ähnliche, im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeiten ausgeführt hat und dafür in gleicher Weise wie der Betriebsrat fachlich und persönlich qualifiziert war (vgl. BAG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 mwN; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18, Rn. 152).

    Darüber hinaus gehende Vergütungserhöhungen verstoßen gegen das Begünstigungsverbot aus § 78 Satz 2 BetrVG (vgl. BAG, Urteile vom 27. Juli 2017 - 6 AZR 438/16; vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15; vom 4. November 2015 - 7 AZR 972/13; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18, Rn. 149;… Fitting, aaO, § 78 Rn. 22).

  • BAG, 20.03.2025 - 7 AZR 46/24

    Betriebsratsmitglied - Anpassung der Vergütung

    Vergleichbar ist vielmehr nur, wer im Zeitpunkt der Amtsübernahme ähnliche, im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeiten ausgeführt hat und dafür in gleicher Weise wie der Betriebsrat fachlich und persönlich qualifiziert war (vgl. BAG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 mwN; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18, Rn. 152).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.05.2023 - 12 TaBV 1/23

    Betriebsratsvergütung - Eingruppierung - Umgruppierung - Mitbestimmung - …

    Rn. 75 Der zuständige 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 29. August 2018 (…7 AZR 206/17 - Rn. 34) jedoch darüberhinausgehend bereits die Ansicht vertreten, dass "[das Begünstigungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG … es regelmäßig nicht zu[lässt], dem Mandatsträger wegen seiner Amtsstellung eine während der Mandatstätigkeit weiter zu zahlende Vergütung zuzusagen, die über das nach § 37 Abs. 2 bis Abs. 4 BetrVG geregelte gesetzliche Maß hinausgeht" (ebenso LAG Düsseldorf 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18 - Rn. 149).
  • LG Wiesbaden, 05.01.2024 - 11 O 24/22

    Zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung eines …

    Vergleichbar ist vielmehr nur, wer im Zeitpunkt der Amtsübernahme ähnliche, im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeiten ausgeführt hat und dafür in gleicher Weise wie der Betriebsrat fachlich und persönlich qualifiziert war, vgl. BAG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 mwN; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18, Rn. 152. Üblich ist eine Entwicklung, wenn die überwiegende Anzahl der vergleichbaren Arbeitnehmer eine solche typischerweise bei normaler betrieblicher und personeller Entwicklung genommen hat.

    Darüber hinaus gehende Vergütungserhöhungen verstoßen gegen das Begünstigungsverbot aus § 78 Satz 2 BetrVG, vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2023 - 6 StR 133/22 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteile vom 27. Juli 2017 - 6 AZR 438/16; vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15; vom 4. November 2015 - 7 AZR 972/13; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18, Rn. 149.

    Besondere Leistungen des Betriebsratsmitglieds bei seiner Amtsführung oder die Übernahme spezieller Aufgaben innerhalb des Betriebsrats wie zum Beispiel der Betriebsratsvorsitz können jedoch in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18 - juris).

  • ArbG Düsseldorf, 10.09.2024 - 4 Ca 6038/23
    Rn. 160 bb. Demgegenüber vertreten ein anderer Teil des Schrifttums (…vgl. Düwell/Lorenz, Betriebsverfassungsgesetz, 6. Aufl. 2022, BetrVG § 78 Rn. 24;… Düwell/Wolmerath, Betriebsverfassungsgesetz, 6. Aufl. 2022, BetrVG § 37 Rn. 4;… Ascheid/Preis/Schmidt/ Künzl, 7. Aufl. 2024, BetrVG § 78 Rn. 19;… Fitting/Trebinger/Linsenmaier/Schelz/ Schmidt, 32. Aufl. 2024, BetrVG § 37 Rn. 11 und § 78 Rn. 23; Henssler, BB 2002, 307;… DKW/Wedde BetrVG § 37 Rn. 7;… HK-BetrVG/Wolmerath § 37 Rn. 5) und das LAG H. (Urteil vom 17.4.2019 - 7 Sa 1065/18) die Ansicht, der Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Vergünstigung durch den Arbeitgeber stehe § 817 Satz 2 BGB entgegen, da der Arbeitgeber ansonsten nachteilsfrei rechtswidrig begünstigen könnte.

    Rn. 162 (vgl. LAG H., Urteil vom 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18 -, Rn. 168, juris)..

    Wenn dann in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts weiter ausgeführt wird, § 78 Satz 2 BetrVG solle nicht allein die Gewährung von Begünstigungen verhindern, sondern auch deren Entgegennahme durch das Betriebsratsmitglied und die betreffende Vermögensverschiebung unterbinden, die Bestimmung schütze damit nicht allein die Betriebsratsmitglieder als Personen, sondern auch den Betriebsrat als Organ und dessen Funktionsfähigkeit sowie das Interesse der vertretenen Arbeitnehmer an einer durch Begünstigungen nicht beeinflussten Amtsausübung durch die sie vertretenden Betriebsratsmitglieder, so erscheint es unbillig, die Funktion des § 78 BetrVG allein zu Lasten der Betriebsratsmitglieder zu werten und dem Arbeitgeber(vertreter) die Möglichkeit einzuräumen, "gefahrlos" zu begünstigen (so das LAG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18).

  • ArbG Düsseldorf, 27.06.2024 - 10 Ca 545/24

    Anpassung Betriebsratsvergütung - hypothetische Karriereentwicklung - …

    Rn. 284 bb. Demgegenüber vertreten ein anderer Teil des Schrifttums (…vgl. Düwell/Lorenz, Betriebsverfassungsgesetz, 6. Aufl. 2022, BetrVG § 78 Rn. 24;… Düwell/Wolmerath, Betriebsverfassungsgesetz, 6. Aufl. 2022, BetrVG § 37 Rn. 4;… Ascheid/Preis/Schmidt/ Künzl, 7. Aufl. 2024, BetrVG § 78 Rn. 19;… Fitting/Trebinger/Linsenmaier/Schelz/ Schmidt, 32. Aufl. 2024, BetrVG § 37 Rn. 11 und § 78 Rn. 23; Henssler, BB 2002, 307;… DKW/Wedde BetrVG § 37 Rn. 7;… HK-BetrVG/Wolmerath § 37 Rn. 5) und das LAG Düsseldorf (Urteil vom 17.4.2019 - 7 Sa 1065/18) die Ansicht, der Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Vergünstigung durch den Arbeitgeber stehe § 817 Satz 2 BGB entgegen, da der Arbeitgeber ansonsten nachteilsfrei rechtswidrig begünstigen könnte.

    Ebenso wenig entspricht es jedoch dem Sinn und Zweck des Begünstigungsverbotes, dass der Arbeitgeber "gefahrlos" begünstigen kann, weil er weiß, dass er ggf. das zu viel gezahlte Entgelt zurückerhält (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18 -, Rn. 168, juris).

    Wenn dann in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts weiter ausgeführt wird, § 78 Satz 2 BetrVG solle nicht allein die Gewährung von Begünstigungen verhindern, sondern auch deren Entgegennahme durch das Betriebsratsmitglied und die betreffende Vermögensverschiebung unterbinden, die Bestimmung schütze damit nicht allein die Betriebsratsmitglieder als Personen, sondern auch den Betriebsrat als Organ und dessen Funktionsfähigkeit sowie das Interesse der vertretenen Arbeitnehmer an einer durch Begünstigungen nicht beeinflussten Amtsausübung durch die sie vertretenden Betriebsratsmitglieder, so erscheint es unbillig, die Funktion des § 78 BetrVG allein zu Lasten der Betriebsratsmitglieder zu werten und dem Arbeitgeber(vertreter) die Möglichkeit einzuräumen, "gefahrlos" zu begünstigen (so das LAG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18).

  • ArbG Düsseldorf, 24.04.2024 - 8 Ca 6052/23
    Rn. 321 bb. Demgegenüber vertreten ein anderer Teil des Schrifttums (…vgl. Düwell/Lorenz, Betriebsverfassungsgesetz, 6. Aufl. 2022, BetrVG § 78 Rn. 24;… Düwell/Wolmerath, Betriebsverfassungsgesetz, 6. Aufl. 2022, BetrVG § 37 Rn. 4;… Ascheid/Preis/Schmidt/ Künzl, 7. Aufl. 2024, BetrVG § 78 Rn. 19;… Fitting/Trebinger/Linsenmaier/Schelz/ Schmidt, 32. Aufl. 2024, BetrVG § 37 Rn. 11 und § 78 Rn. 23; Henssler, BB 2002, 307;… DKW/Wedde BetrVG § 37 Rn. 7;… HK-BetrVG/Wolmerath § 37 Rn. 5) und das LAG Düsseldorf (Urteil vom 17.4.2019 - 7 Sa 1065/18) die Ansicht, der Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Vergünstigung durch den Arbeitgeber stehe § 817 Satz 2 BGB entgegen, da der Arbeitgeber ansonsten nachteilsfrei rechtswidrig begünstigen könnte.

    Rn. 323 (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18 -, Rn. 168, juris).

    Wenn dann in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts weiter ausgeführt wird, § 78 Satz 2 BetrVG solle nicht allein die Gewährung von Begünstigungen verhindern, sondern auch deren Entgegennahme durch das Betriebsratsmitglied und die betreffende Vermögensverschiebung unterbinden, die Bestimmung schütze damit nicht allein die Betriebsratsmitglieder als Personen, sondern auch den Betriebsrat als Organ und dessen Funktionsfähigkeit sowie das Interesse der vertretenen Arbeitnehmer an einer durch Begünstigungen nicht beeinflussten Amtsausübung durch die sie vertretenden Betriebsratsmitglieder, so erscheint es unbillig, die Funktion des § 78 BetrVG allein zu Lasten der Betriebsratsmitglieder zu werten und dem Arbeitgeber(vertreter) die Möglichkeit einzuräumen, "gefahrlos" zu begünstigen (so das LAG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18).

  • ArbG Düsseldorf, 21.08.2024 - 3 Ca 6150/23
    Ein Aufstieg ist insbesondere nur dann betriebsüblich, wenn die Mehrzahl der vergleichbaren Arbeitnehmer einen solchen erreicht hat (BAG 22.01.2020 - 7 AZR 222/19; 21.02.2018 - 7 AZR 496/16; 27.07.2017 - 6 AZR 438/16; 18.01.2017 - 7 AZR 205/15; 04.11.2015 - 7 AZR 972/13; 05.04.2000 - 7 AZR 213/99; LAG S., 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18).

    Rn. 91 (1) Vergütungserhöhungen, die sich nicht über § 37 Abs. 4 oder § 78 S. 2 BetrVG rechtfertigen lassen, verstoßen gegen das Begünstigungsverbot (BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22; BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16; 18.01.2017 - 7 AZR 205/15; 04.11.2015 - 7 AZR 972/13; LAG S., 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18).

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