Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 241 Abs 2 BGB
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wahrheitswidrigen Vortrags im Kündigungsschutzprozess - IWW
Art. 103 Abs. 1 GG, § ... 138 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 1 Abs. 1, 2 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 241 Abs. 2 BGB, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 103 GG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 85 ZPO, § 323 Abs. 2 BGB, § 102 BetrVG, §§ 611, 242 BGB, Art. 1, 2 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- arbeitsrechtsiegen.de
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wahrheitswidrigen Vortrags im Kündigungsschutzprozess
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wahrheitswidrigen Vortrags im Kündigungsschutzprozess ...
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wahrheitswidrigen Vortrags im Kündigungsschutzprozess
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Wer beim Arbeitsgericht lügt riskiert erneut die Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 23.05.2019 - 5 Ca 17/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Eine Kündigung scheidet dagegen aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wäre, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (…BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24; 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 19, jeweils mwN.).Rn. 68 Stellt der Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren mit dem Arbeitgeber leichtfertig Tatsachenbehauptungen auf, deren Unhaltbarkeit auf der Hand liegt, kann dies die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses - womöglich gar die außerordentliche - rechtfertigen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 20 mwN.;… vgl. auch BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 37).
Ein solches Verhalten stellt - unabhängig von seiner Strafbarkeit - eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Nebenpflicht dar, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und sie in zumutbarem Umfang zu wahren (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 20 mwN. ;… vgl. auch BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 25 zum arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag).
Eine Tatsachenbehauptung zeichnet sich dadurch aus, dass die Erklärung einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 22 mwN.).
Das ist der Fall, wenn der Inhalt der Aussage mit der objektiven Sachlage nicht übereinstimmt (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 22 mwN.).
Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn: 24; 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 39 mwN.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 39/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Verschwiegenheitspflicht - Veröffentlichung von …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Landesarbeitsgericht (Az. 7 Sa 39/19 ) durch rechtskräftiges Urteil vom 25. September 2019 zurückgewiesen.Bereits die bloße Anwesenheit auf der Baustelle löse die Helmpflicht aus" ( LAG Rheinland-Pfalz 25. September 2019 - 7 Sa 39/19 - zitiert nach juris, Rn. 32).
Auf typengemischten Baustellen gebe es Anweisungen auf der Baustelle sowie von ihrem Auftraggeber abgestelltes Sicherheitspersonal, das eine Einweisung gebe" ( LAG Rheinland-Pfalz 25. September 2019 - 7 Sa 39/19 - zitiert nach juris, Rn. 32).
Die Beklagte musste ihren eigenen Vortrag im Vorprozess damit in einem entscheidenden Punkt (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz 25. September 2019 - 7 Sa 39/19 - zitiert nach juris, Rn. 75) klarstellen.
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Darüber hinaus ist mit Blick auf eine prozessuale Auseinandersetzung zu berücksichtigen, dass Parteien zur Verteidigung von Rechten schon im Hinblick auf das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) alles vortragen dürfen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 32).Anerkannt ist, dass ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen darf, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn er seinen Standpunkt vorsichtiger hätte formulieren können (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 32).
Das gilt auch für solche Tatsachenbehauptungen (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 32).
- BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Rn. 69 Ein Arbeitnehmer kann sich für die bewusste Behauptung unwahrer Tatsachen nicht auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) berufen (BVerfG [2. Kammer des 2. Senats] 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - unter C. II. 1).Ein wirkungsvoller gerichtlicher Rechtsschutz verlangt nicht nur institutionelle Vorkehrungen, sondern setzt auch voraus, dass der Rechtsuchende gegenüber den Organen der Rechtspflege, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, jene Handlungen vornehmen kann, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (BVerfG [2. Kammer des 2. Senats] 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - unter C. II. 2 mwN.).
Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig ehrverletzende Äußerungen vornehmen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Ausführung oder Verteidigung der geltend gemachten Rechte stehen oder deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BVerfG [2. Kammer des 2. Senats] 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - unter C. II. 3 mwN.).
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Rn. 70 Zu berücksichtigen ist aber auch, dass gerade Erklärungen in laufenden Gerichtsverfahren - etwa dem Kündigungsschutzprozess - durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (…BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12; 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13, jeweils mwN.).Rn. 82 Der Vortrag seines Prozessbevollmächtigten ist dem Arbeitnehmer zuzurechnen, wenn er diesen entweder veranlasst hat oder aber wenn er diesen zwar nicht veranlasst hat, der Arbeitnehmer sich diese aber zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13 mwN.).
Prozessvortrag des Bevollmächtigten gilt von vornherein als Vortrag der Partei (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 16).
- BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Ein solches Verhalten stellt - unabhängig von seiner Strafbarkeit - eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Nebenpflicht dar, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und sie in zumutbarem Umfang zu wahren (…BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 20 mwN. ; vgl. auch BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 25 zum arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag).Dieser verdient keine Privilegierung, wenn er um die Unwahrheit einer Behauptung weiß, die dazu geeignet und bestimmt ist, seine Chancen in einem Kündigungsschutzprozess zu verbessern (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 26 zum arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag).
Es hat sich mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zu begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (…BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 73 mwN.; 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 30 zum arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag).
- BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Eine Kündigung scheidet dagegen aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wäre, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24;… 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 19, jeweils mwN.).Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn: 24;… 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 39 mwN.).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Rn. 98 Da das Arbeitsverhältnis nicht durch die streitgegenständliche Kündigung beendet worden ist, hat der Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens einen Anspruch, zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt zu werden gemäß §§ 611, 242 BGB, Art. 1 und 2 GG (vgl. BAG GS 27. Februar 1985 - GS 1/84). - BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15
Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Es hat sich mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zu begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 73 mwN.;… 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 30 zum arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag). - BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Sie wird nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG umfasst (BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats] 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - unter II.1). - BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2026 - 4 SLa 256/25
Außerordentliche Kündigung wegen Privateinsatzes der Arbeitskolonne mit …
Rn. 62 dd) In erheblicher Weise gegen die arbeitnehmerseitige Rücksichtspflicht nach § 241 Abs. 2 BGB wird schließlich auch verstoßen, wenn die Aufklärung betrieblicher Missstände durch bewusst falsche Tatsachenvorträge beeinträchtigt wird; es steht Arbeitnehmenden nämlich nicht zu, aus eigenem "Selbstschutzinteresse" bewusst Falsches gegenüber der Arbeitgeberseite zu behaupten und diese damit in der Aufklärung ihres Geschäftskreises zu behindern (vgl. BAG…, Urteil vom 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 25;… Urteil vom 23.10.2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 16; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.09.2020 - 7 Sa 333/19 - zu B I 2 der Gründe). - LAG Düsseldorf, 22.08.2023 - 3 TaBV 10/23
Passivvertretung des Betriebsrats im Mehrschichtenbetrieb; außerordentliche …
Rn. 63 (a) Richtig ist, dass das leichtfertige Behaupten falscher Tatsachen, deren Unhaltbarkeit auf der Hand liegt, durch einen Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Verfahren mit dem Arbeitgeber an sich geeignet sein kann, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu begründen (…BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 434/13, juris, Rz. 20;… BAG vom 29.08.2013 - 2 AZR 419/12, juris, Rz. 37;… BAG vom 24.11.2005 - 2 ABR 55/04, juris, Rz. 23; LAG Rheinland-Pfalz vom 02.09.2020 - 7 Sa 333/19, juris, Rz. 68).Ein solches Verhalten stellt - unabhängig von seiner Strafbarkeit - eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Nebenpflicht dar, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und sie in zumutbarem Umfang zu wahren (…BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 434/13, juris, Rz. 20 m.w.N.; LAG Rheinland-Pfalz vom 02.09.2020 - 7 Sa 333/19, juris, Rz. 68).
Dieser verdient keine Privilegierung, wenn er um die Unwahrheit einer Behauptung weiß, die dazu geeignet und bestimmt ist, seine Chancen in einem Prozess zu verbessern (…BAG vom 24.05.2018 - 2 AZR 73/18, juris, Rz. 26 zum arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag; LAG Rheinland-Pfalz vom 02.09.2020 - 7 Sa 333/19, juris, Rz. 68).
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