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Weitere Entscheidungen unten: FG Saarland, 08.05.1981 | AG Dortmund, 03.12.1979

Rechtsprechung
   EuGH, 21.05.1980 - 73/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,325
EuGH, 21.05.1980 - 73/79 (https://dejure.org/1980,325)
EuGH, Entscheidung vom 21.05.1980 - 73/79 (https://dejure.org/1980,325)
EuGH, Entscheidung vom 21. Mai 1980 - 73/79 (https://dejure.org/1980,325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 95; ; EWG-Vertrag Art. 93; ; EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 92; ; Verordnung 3330/74 Art. 38

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - DISKRIMINIERENDE ABGABE IM RAHMEN EINER BEIHILFEREGELUNG - GLEICHZEITIGE ANWENDUNG DER ARTIKEL 92 , 93 UND 95 EWG-VERTRAG

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Erhebung inländischer Abgaben auf Zucker in Italien; Unterschiedliche Belastung von im Inland und Ausland hergestelltem Zucker; Zulässigkeit der Klage auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Finanzierungsregelung für inländische Erzeugnisse; Ungleichbehandlung trotz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - DISKRIMINIERENDE ABGABE IM RAHMEN EINER BEIHILFEREGELUNG - GLEICHZEITIGE ANWENDUNG DER ARTIKEL 92 , 93 UND 95 EWG-VERTRAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2633
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 25.05.1977 - 105/76

    Interzuccheri

    Auszug aus EuGH, 21.05.1980 - 73/79
    Im übrigen habe der Gerichtshof selbst die in den Verordnungen Nrn. 1009/67 und 3330/74 vorgesehenen Regelungen bereits der Kategorie der "Beihilfen" zugeordnet (Urteile vom 25. Mai 1977, Rechtssache 77/76, Cucchi/Avez, Slg. 1977, 987, und Rechtssache 105/76, Interzuccheri S.p.A./Firma Rezzano e Cavassa, Sig.

    Hierzu weist sie darauf hin, daß der Gerichtshof speziell zu der im vorliegenden Fall betrachteten Beihilferegelung in den bereits zitierten Urteilen vom 25. Mai 1977 in den Rechtssachen 77/76 (Cucchi) und 105/76 (Interzuccheri) folgende Feststellung getroffen habe: "Die Ermächtigung des Artikels 38 der Verordnung Nr. 3330/74 zur Gewährung der dort bezeichneten Beihilfen bedeutet nicht, daß jedes System zur Finanzierung dieser Beihilfen ohne Rücksicht auf dessen Natur oder nähere Ausgestaltung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar wäre.

    Sie ist der Ansicht, die in den Rechtssachen 77/76, Cucchi, und 105/76, Interzuccheri, (aaO), ergangenen Urteile, die lediglich allgemeine Grundsätze enthielten, könnten nicht dazu herangezogen werden, im vorliegenden Fall das Bestehen einer steuerlichen Diskriminierung zu bestätigen.

    u In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 25. Mai 1977 (Rechtssache 105/76, Interzuccheri, Slg. S. 1029) entschieden hat, die Ermächtigung des Artikels 38 der Verordnung Nr. 3330/74 zur Gewährung der dort bezeichneten Beihilfen nicht bedeutet, daß jedes System zur Finanzierung dieser Beihilfen ohne Rücksicht auf dessen Natur oder nähere Ausgestaltung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar wäre, und daß hinsichtlich der Finanzierung der gewährten Beihilfe die nationalen Behörden namentlich an die Verpflichtungen aus dem Vertrag gebunden bleiben.

  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus EuGH, 21.05.1980 - 73/79
    Gestützt auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 22. März 1977, Rechtssache 74/76, Ianelli und Volpi, Slg. 1977, 576; Urteil vom 13. März 1979, Rechtssache 91/78, Hansen, Slg. 1979, 935; Urteil vom 26. Juni 1979, Rechtssache 177/78, Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg. 1979, 2161) gelangt die Klägerin zu zwei Folgerungen.

    In ihrer Gegenerwiderung macht die Beklagte geltend, die untrennbare Beziehung zwischen bestimmten Merkmalen der Beihilfe (insbesondere ihrer Finanzierungsweise) und ihrer Zielsetzung habe im vorliegenden Fall zur Folge, daß die Beihilfe "insgesamt" nach dem Verfahren des Artikels 93 des Vertrages geprüft werden müsse (Urteil vom 22. März 1977, Rechtssache 74/76, Ianelli und Volpi, Slg. 1977, 576).

    Ebenso sei es bedeutungslos, ob die Verrechnung gleichzeitig oder nachträglich erfolge (Urteil vom 22. März 1977, Rechtssache 74/76, Ianelli und Volpi, aaO).

  • EuGH, 25.06.1970 - 47/69

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.05.1980 - 73/79
    Dieser Verstoß müsse daher im Rahmen des in Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages vorgesehenen Verfahrens untersucht werden (Urteil vom 25. Juni 1970, Rechtssache 47/69, Regierung der Französischen Republik/Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1970, 487).

    Mit dem Verfahren gemäß Artikel 169 wolle die Kommission den "sovraprezzo" nur insoweit beseitigen, als er einen Verstoß gegen Artikel 95 des Vertrages darstelle, wogegen sie sich durch das Verfahren des Artikels 93 die Möglichkeit vorbehalte, über die Vereinbarkeit der Finanzierungsweise (des Restbetrages, der nicht gegen Artikel 95 verstoße) mit den Bestimmungen des Artikels 92 zu entscheiden, um festzustellen, ob die indirekte Beihilfe, die sich aus der Finanzierungsweise ergeben könne, mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sei (Urteil vom 25. Juni 1970, Rechtssache 47/69, Regierung der Französischen Republik/Kommission, Slg. 1970, 495 f., Randnrn.

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich insbesondere aus dem Urteil vom 25. Juni 1970 (Rechtssache 47/69, Französische Republik/ Kommission, Slg. S. 487) ergebe, habe nämlich deutlich gemacht, daß die Finanzierungsweise einer Beihilfe nicht isoliert von der Prüfung der Beihilfe als solcher betrachtet werden könne.

  • EuGH, 13.03.1979 - 91/78

    Hansen

    Auszug aus EuGH, 21.05.1980 - 73/79
    Gestützt auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 22. März 1977, Rechtssache 74/76, Ianelli und Volpi, Slg. 1977, 576; Urteil vom 13. März 1979, Rechtssache 91/78, Hansen, Slg. 1979, 935; Urteil vom 26. Juni 1979, Rechtssache 177/78, Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg. 1979, 2161) gelangt die Klägerin zu zwei Folgerungen.

    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 13. März 1979 (Rechtssache 91/78, Hansen, Slg. S. 935) in einem vergleichbaren Fall deutlich gemacht hat, haben diese Vorschriften jedoch unterschiedliche Anwendungsvoraussetzungen, die der jeweils von ihnen erfaßten Form staatlicher Maßnahmen eigen sind; darüber hinaus unterscheiden sie sich durch ihre Rechtsfolgen, und zwar vor allem dadurch, daß bei der Durchführung der Artikel 92 und 93 im Unterschied zu Artikel 95 Absatz 1 dem Eingreifen der Kommission ein weiter Spielraum belassen ist.

  • EuGH, 26.06.1979 - 177/78

    Pigs und Bacon Commission

    Auszug aus EuGH, 21.05.1980 - 73/79
    Gestützt auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 22. März 1977, Rechtssache 74/76, Ianelli und Volpi, Slg. 1977, 576; Urteil vom 13. März 1979, Rechtssache 91/78, Hansen, Slg. 1979, 935; Urteil vom 26. Juni 1979, Rechtssache 177/78, Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg. 1979, 2161) gelangt die Klägerin zu zwei Folgerungen.
  • EuGH, 25.05.1977 - 77/76

    Cucchi / Avez

    Auszug aus EuGH, 21.05.1980 - 73/79
    Im übrigen habe der Gerichtshof selbst die in den Verordnungen Nrn. 1009/67 und 3330/74 vorgesehenen Regelungen bereits der Kategorie der "Beihilfen" zugeordnet (Urteile vom 25. Mai 1977, Rechtssache 77/76, Cucchi/Avez, Slg. 1977, 987, und Rechtssache 105/76, Interzuccheri S.p.A./Firma Rezzano e Cavassa, Sig.
  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission - "Beihilfe für Unternehmen der neuen deutschen Länder - …

    Daher kann eine staatliche Beihilfe, die wegen einer ihrer Modalitäten gegen andere Bestimmungen des Vertrages verstößt, nicht von der Kommission als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 1533, Randnr. 11, und vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 41).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-206/06

    Essent Netwerk Noord u.a. - Binnenmarkt für Elektrizität - Nationale Regelung, …

    Rn. 59 Eine im Wege einer diskriminierenden Abgabe durchgeführte Maßnahme, die gleichzeitig als Beihilfe im Sinne von Art. 87 EG angesehen werden kann, unterliegt sowohl den Bestimmungen der Art. 25 EG oder 90 EG als auch den Bestimmungen über staatliche Beihilfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Mai 1980, Kommission/Italien, 73/79, Slg. 1980, 1533, Randnr. 9, und vom 29. April 1982, Pabst & Richarz, 17/81, Slg. 1982, 1331, Randnr. 22).
  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    41 Das in den Artikeln 92 und 93 vorgesehene Verfahren räumt zwar der Kommission, und unter bestimmter Voraussetzungen dem Rat, einen weiten Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilferegelung mit den Anforderungen des Gemeinsamen Marktes ein, es darf jedoch, wie sich aus Sinn und Zweck des Vertrages ergibt, niemals zu einem Ergebnis führen, das zu den besonderen Vorschriften des Vertrages im Widerspruch steht (Urteil vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 1533, Randnr. 11).
  • EuGH, 23.04.2002 - C-234/99

    Nygård - "Inländische Abgabe auf Schweine - Abgaben gleicher Wirkung - …

    Ist nämlich das Aufkommen aus einer solchen Abgabe dazu bestimmt, Tätigkeiten zu fördern, die speziell denjenigen belasteten inländischen Erzeugnissen zugute kommen, die im Inland verarbeitet oder in den Verkehr gebracht werden, so kann sich daraus ergeben, dass ein Beitrag, der nach einheitlichen Kriterien erhoben wird, dennoch eine diskriminierende Besteuerung darstellt, weil die steuerliche Belastung der im Inland verarbeiteten oder in den Verkehr gebrachten Erzeugnisse durch die Vorteile, deren Finanzierung sie dient, ausgeglichen wird, während sie für die unverarbeitet ausgeführten Erzeugnisse eine Nettobelastung darstellt (vgl. analog dazu Urteile vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 1533, Randnr. 15, vom 11. März 1992 in den Rechtssachen C-78/90 bis C-83/90, Compagnie commerciale de l'Ouest u. a., Slg. 1992, I-1847, Randnr. 26, und UCAL, Randnr. 21).

    Der Gerichtshof hat weiter ausgeführt, dass das in den Artikeln 92 und 93 EG-Vertrag vorgesehene Verfahren zwar der Kommission einen weiten Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilferegelung mit den Anforderungen des Gemeinsamen Marktes einräume, es jedoch, wie sich aus Sinn und Zweck des EG-Vertrags ergebe, niemals zu einem Ergebnis führen dürfe, das zu den besonderen Vorschriften des EG-Vertrags beispielsweise über inländische Abgaben im Widerspruch stehe (Urteil Kommission/Italien, Randnr. 11).

    Der Gerichtshof hat daraus geschlossen, dass steuerliche Diskriminierungen auch dann an Artikel 95 zu messen sind, wenn sie womöglich zugleich als Methode der Finanzierung einer staatlichen Beihilfe einzustufen sind (vgl. Urteile Kommission/Italien, Randnr. 9, und vom 29. April 1982 in der Rechtssache 17/81, Pabst & Richarz, Slg. 1982, 1331, Randnr. 22).

  • EuGH, 21.10.2003 - C-261/01

    van Calster und Cleeren - "Durch parafiskalische Abgaben finanzierte Beihilfen - …

    Wenn sich herausstellt, dass eine Abgabe, die speziell der Finanzierung einer Beihilfe dient, mit anderen Bestimmungen des EG-Vertrags, z. B. den Artikeln 9 und 12 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 23 EG und 25 EG) oder Artikel 95 EG-Vertrag, unvereinbar ist, kann die Kommission die Beihilferegelung, deren Bestandteil die Abgabe ist, nicht für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 1533, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1995 - C-122/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union. - …

    Ferner hat der Gerichtshof im Urteil Kommission/Italien ( 31 ) vom 24. April 1980 bezüglich des Artikels 41 der Verordnung (EWG) Nr. 3330/74, der mit Artikel 76 der Verordnung Nr. 822/87 identisch ist, ausgeführt: "Wenn Artikel 41 der Verordnung bestimmt, daß die Artikel 92 und 93 des Vertrages für die Herstellung und den Handel mit den der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker unterliegenden Erzeugnissen gelten, so geschieht dies unter dem ausdrücklichen Vorbehalt anderslautender Bestimmungen dieser Verordnung." ( 32 ).

    Im Urteil Kommission/Italien ( 68 ) hat der Gerichtshof noch klarer zum Ausdruck gebracht, daß es Sache des Rates ist, zu beurteilen, "ob die in einem Mitgliedstaat herrschenden besonderen wirtschaftlichen Umstände eine Anpassung der Gemeinschaftsregelung rechtfertigen".

    ( 12 ) Siehe Urteil vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1533, Randnr. 11).

    ( 44 ) Urteil Kommission/Italien (zitiert in Fußnote 31, Randnr. 18).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96

    Paul Chevassus-Marche gegen Conseil régional de la Réunion. - Octroi de mer - …

    Im Urteil vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1533, Randnr. 15) hat der Gerichtshof nämlich festgestellt, daß "es bei der Auslegung des Begriffs 'inländische Abgaben' im Sinne des Artikels 95 angebracht sein [kann], den Bestimmungszweck des Aufkommens aus der Abgabe zu berücksichtigen", und hierzu ausgeführt: "Wenn nämlich das Aufkommen aus einer solchen Abgabe dazu bestimmt ist, Tätigkeiten zu fördern, die speziell den belasteten einheimischen Erzeugnissen zugute kommen, dann kann sich daraus ergeben, daß der Beitrag, der nach denselben Merkmalen erhoben wird, dennoch insoweit eine diskriminierende Besteuerung bedeutet, als die steuerliche Belastung der inländischen Erzeugnisse durch die Vorteile, zu deren Finanzierung sie dient, aufgehoben wird, während sie für die eingeführten Erzeugnisse eine Nettobelastung darstellt.".

    ( 21 ) Urteil vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 5; Hervorhebung von mir).

    ( 23 ) Urteil Kommission/Italien (zitiert in Fußnote 21).

  • EuGH, 29.04.1982 - 17/81

    Pabst & Richarz KG / Hauptzollamt Oldenburg

    Selbst wenn die betreffende staatliche Maßnahme gleichzeitig als Beihilfe im Sinne von Artikel 92 ff. EWG-Vertrag anzusehen sei, so unterläge sie doch Artikel 95 EWG-Vertrag (vgl. das Urtul des Gerichtshofes vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 1533).

    Denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes - vgl. unter anderem das Urteil vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1547) - fällt eine im Wege einer diskriminierenden Abgabe durchgeführte Maßnahme, die gleichzeitig als Beihilfe im Sinne von Artikel 92 angesehen werden kann, auf jeden Fall unter Artikel 95.23 Auch der Umstand, daß die Entlastungsmaßnahmen mit der Umformung des staatlichen Branntweinmonopols im Zusammenhang stehen, führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • EuG, 13.05.2015 - T-511/09

    Das Gericht weist die Klagen der Fluggesellschaft Niki Luftfahrt gegen die …

    Rn. 215 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass, wie die Klägerin geltend macht, das in den Art. 87 EG und 88 EG vorgesehene Verfahren der Kommission zwar einen Wertungsspielraum bei der Entscheidung über die Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilferegelung mit den Anforderungen des Gemeinsamen Marktes belässt, dass sich aber aus der allgemeinen Systematik des EG-Vertrags ergibt, dass dieses Verfahren niemals zu einem Ergebnis führen darf, das zu den besonderen Vorschriften dieses Vertrags im Widerspruch steht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Mai 1980, Kommission/Italien, 73/79, Slg, EU:C:1980:129, Rn. 11…, vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg, EU:C:2000:467, Rn. 78, …und vom 31. Januar 2001, Weyl Beef Products u. a./Kommission, T-197/97 und T-198/97, Slg, EU:T:2001:28, Rn. 75).
  • EuGH, 11.09.2003 - C-207/01

    Altair Chimica - "Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Lieferung von …

    Diese Qualifizierung entspricht im Übrigen derjenigen, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1533, Randnr. 22) in Bezug auf einen Zuschlag zum Zuckerpreis vorgenommen hat, der ebenfalls vom CIP eingeführt worden war und an eine Ausgleichskasse abgeführt wurde, um an die italienische Zuckerindustrie weiterverteilt zu werden.
  • EuGH, 16.12.1992 - C-17/91

    Lornoy u.a. / Belgischer Staat

  • EuGH, 11.03.1992 - C-78/90

    Compagnie commerciale de l'Ouest / Receveur principal des douanes de La …

  • BFH, 18.11.2013 - X B 237/12

    Entscheidung über Richterablehnung als Verfahrensmangel; Unterlassen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 253/83

    Sektkellerei C.A. Kupferberg & Cie KG a.A. gegen Hauptzollamt Mainz. - …

  • EuG, 25.04.2018 - T-554/15

    Ungarn/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Nach dem ungarischen Gesetz XCIV von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1981 - 142/80

    Amministrazione delle Finanze dello Stato gegen Essevi SpA und Firma Carlo …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2025 - C-59/23

    Generalanwältin Medina schlägt vor, das Urteil des Gerichts aufzuheben, mit dem …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach …

  • EuGH, 16.12.1992 - C-144/91

    Demoor u.a. / Belgischer Staat

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1980 - 72/79

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-206/06

    Essent Netwerk Noord u.a. - Elektrizität - Nationale Regelung, mit der den …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-464/05

    Geurts und Vogten - Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Befreiung der Anteile an …

  • EuG, 31.01.2001 - T-197/97

    Weyl Beef Products / Kommission

  • EuGH, 17.09.1997 - C-347/95

    UCAL

  • EuGH, 17.09.1997 - C-28/96

    Fricarnes

  • BFH, 03.04.1984 - VII R 18/80

    Rechtsbehelfsverzicht - Erklärung - Unterschrift

  • EuGH, 27.05.1981 - 142/80

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo

  • EuG, 09.09.2010 - T-359/04

    British Aggregates u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2007 - C-390/06

    Nuova Agricast - Gültigkeit eines Beschlusses der Kommission, mit der eine …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98

    CRT France International SA gegen Directeur régional des impôts de Bourgogne. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-261/01

    van Calster und Cleeren

  • EuGH, 15.01.1985 - 253/83

    Kupferberg / Hauptzollamt Mainz

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-517/04

    Koornstra - Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Inländische …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-234/99

    Nygård

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1994 - C-363/93

    René Lancry SA gegen Direction générale des douanes und Société Dindar Confort, …

  • EuGH, 16.12.1992 - C-114/91

    Strafverfahren gegen Claeys

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-225/91

    Matra SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche Beihilfen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-356/90

    Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beihilfen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-78/90

    Compagnie Commerciale de l'Ouest und andere gegen Receveur principal des douanes …

  • EuGH, 03.07.1985 - 277/83

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1995 - C-45/94

    Cámara de Comercio, Industria y Navegación de Ceuta gegen Ayuntamiento de Ceuta.

  • EuGH, 19.11.1991 - C-235/90

    Aliments Morvan / Directeur des services fiscaux du Finistère

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 17/81

    Pabst & Richarz KG gegen Hauptzollamt Oldenburg. - Besteuerung von Branntwein.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1992 - C-134/91

    Kerafina - Keramische und Finanz-Holding AG und Vioktimatiki AEVE gegen Elliniko …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1984 - 290/83

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - Aus den …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-17/91

    Georges Lornoy en Zonen NV und andere gegen Belgischer Staat. - Parafiskalische …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1988 - 212/87

    Union nationale interprofessionnelle des légumes de conserve (Unilec) gegen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 277/83

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …

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   FG Saarland, 08.05.1981 - I 73 - 75/79, I 73/79, I 74/79, I 75/79   

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   AG Dortmund, 03.12.1979 - 73 - 79/79, 73/79, 74/70, 75/79, 76/79   

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https://dejure.org/1979,21455
AG Dortmund, 03.12.1979 - 73 - 79/79, 73/79, 74/70, 75/79, 76/79 (https://dejure.org/1979,21455)
AG Dortmund, Entscheidung vom 03.12.1979 - 73 - 79/79, 73/79, 74/70, 75/79, 76/79 (https://dejure.org/1979,21455)
AG Dortmund, Entscheidung vom 03. Dezember 1979 - 73 - 79/79, 73/79, 74/70, 75/79, 76/79 (https://dejure.org/1979,21455)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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