Rechtsprechung
| BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22 |
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AEUV Art. 49 Abs. 1, Art. ... 54 Abs. 1; GRC Art. 15 f., Art. 20, Art. 21 Abs. 2, Art. 51 Abs. 1 Satz 1, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14, Art. 19 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3, Art. 25, Art. 72 Abs. 2, Art. 74 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 42 Abs. 2, § 86 Abs. 1, § 113 Abs. 1 Satz 1, § 114; VwVfG § 28 Abs. 1 und 2, § 39 Abs. 1, §§ 40 und 48; EnSiG § 17; BSIG § 2 Abs. 10, § 8a Abs. 1 Satz 2, § 8b Abs. 3; AktG §§ 15 und 17; GmbHG § 37 Abs. 1, §§ 45 ff.; BSI-KritisV § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 3, § 2 Abs. 6, Anhang 1 Teil 3 Spalte B Nr. 3.1.2 und Spalte D; Sowjetisch-Deutsches Investitionsschutzabkommen - SDI - Art. 1 Abs. 1, Art. 3, Art. 4 Abs. 1
Anordnung der Treuhandverwaltung über inländische Tochterunternehmen des Rosneft-Konzerns
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Anordnung der Treuhandverwaltung über inländische Tochterunternehmen des Rosneft-Konzerns
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§ 17 Abs 1 EnSiG 1975, § 17 Abs 2 EnSiG 1975, § 17 Abs 4 EnSiG 1975, § 17 Abs 5 S 1 EnSiG 1975, Art 25 GG
Anordnung der Treuhandverwaltung über inländische Tochterunternehmen des Rosneft-Konzerns - Wolters Kluwer
Anordnung der Treuhandverwaltung über inländische Tochterunternehmen des Rosneft-Konzerns; Verfassungskonformität der Ermächtigung zur Anordnung einer Treuhandverwaltung gemäß § 17 Abs. 1 EnSiG; Betreiber einer Kritischen Infrastruktur i.S. des § 17 Abs. 1 EnSiG; ...
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Anordnung der Treuhandverwaltung über inländische Tochterunternehmen des Rosneft-Konzerns; Verfassungskonformität der Ermächtigung zur Anordnung einer Treuhandverwaltung gemäß § 17 Abs. 1 EnSiG; Betreiber einer Kritischen Infrastruktur i.S. des § 17 Abs. 1 EnSiG; ...
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Anordnung der Treuhandverwaltung über inländische Tochterunternehmen des Rosneft-Konzerns
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Anordnung der Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft-Töchter ist rechtmäßig
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Anordnung der Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft-Töchter ist rechtmäßig
- lto.de (Kurzinformation)
Klage des russischen Ölkonzerns erfolglos: Rosneft-Treuhandverwaltung bestätigt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Treuhandverwaltung über die deutschen Rosneft-Gesellschaften
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anordnung der Treuhandverwaltung - über inländische Tochterunternehmen des Rosneft-Konzerns
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anordnung der Treuhandverwaltung - über inländische Tochterunternehmen des Rosneft-Konzerns
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
BVerwG bestätigt Rosneft-Treuhandverwaltung - BVerwG bestätigt Rosneft-Treuhandverwaltung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Treuhandverwaltung nach dem Energiesicherungsgesetz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anordnung der Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft-Töchter ist rechtmäßig
Verfahrensgang
- BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22
- BVerwG, 02.11.2023 - 8 A 3.23
- BVerfG, 20.11.2024 - 1 BvR 2268/23
Papierfundstellen
- BVerwGE 178, 46
- NVwZ 2023, 1326
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (32)
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22
Sie dient der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums der Bundesrepublik, die wegen der Energieabhängigkeit der gesamten Wirtschaft bei einer Rechtszersplitterung nicht zu gewährleisten wäre (vgl. BVerfG, Urteile vom 24. Oktober 2002 - 2 BvF 1/01 - BVerfGE 106, 62 und vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u. a. - BVerfGE 134, 242 Rn. 286).Er dient der Gewährleistung der Versorgungssicherheit, eines wichtigen Gemeinschaftsguts von überragender Bedeutung (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u. a. - BVerfGE 134, 242 Rn. 286).
An deren Wahrscheinlichkeit sind wegen der überragenden Bedeutung der Sicherung der Energieversorgung für das Gemeinwohl (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139, 3386/08 - BVerfGE 134, 242 Rn. 286) nur geringe Anforderungen zu stellen, auch wenn die bloße Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht genügt.
Sie ist eine Leistung, deren der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139, 3386/08 - BVerfGE 134, 242 Rn. 286; Beschluss vom 20. März 1984 - 1 BvL 28/82 - BVerfGE 66, 248 ).
Die daraus resultierende Belastung steht nicht außer Verhältnis zur damit bezweckten Versorgungssicherheit im Energiesektor, einem besonders wichtigen Gemeinschaftsgut von überragender Bedeutung für das Gemeinwohl (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u. a. - BVerfGE 134, 242 Rn. 286, vgl. oben Rn. 68).
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22
Ein Unternehmen, an dem nicht-staatliche Gesellschafter insgesamt nur als Minderheit beteiligt sind, kann nicht Grundlage privater Initiative und Freiheitsausübung sein und damit nicht die Funktion erfüllen, um derentwillen die Anteilsberechtigung grundrechtlich geschützt ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 u. a. - BVerfGE 143, 246 Rn. 188, 190, 195).Zwar können in den Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV fallende juristische Personen trotz staatlicher Beherrschung grundrechtsfähig sein, wenn ihnen kein fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen gesetzlich geregelte Eingriffe zur Verfügung steht (BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 u. a. - BVerfGE 143, 246 Rn. 196 ff., 200).
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22
Der Kernbereich der Eigentumsgewährleistung, zu dem die Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand gehören (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ), wird durch § 17 EnSiG nicht ausgehöhlt.Inhalts- und Schrankenbestimmungen müssen zur sofortigen Entscheidung über Ausgleichsleistungen nur verpflichten, wenn sie sonst unverhältnismäßige, unzumutbare Eigentumsbeschränkungen vorsehen (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ).
- BFH, 26.05.2004 - I R 54/03
Reduzierung der Quellensteuer auf Dividenden nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. a …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22
Sie verstößt nicht gegen Art. 4 Abs. 1 des Vertrages vom 13. Juni 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Sowjetisch-Deutsches Investitionsschutzabkommen - SDI -, BGBl. 1990 Teil II S. 342 ), der im Verhältnis der Bundesrepublik zur Russischen Föderation weiterhin anzuwenden ist (vgl. BFH, Urteil vom 26. Mai 2004 - I R 54/03 - BFHE 206, 332 ).Aus dem Gebot gerechter und billiger Behandlung gemäß Art. 2 SDI lassen sich wegen der in Art. 3 Abs. 3 SDI vorbehaltenen Privilegierung von Unionsangehörigen keine Rechte auf Gleichbehandlung mit diesen oder Inländern - etwa in Bezug auf günstigere Ausgleichsregelungen für Inhalts- und Schrankenbestimmungen von Eigentumsrechten - herleiten (vgl. BFH, Urteil vom 26. Mai 2004 - I R 54/03 - BFHE 206, 332 ;… zur verfassungsrechtlichen Beurteilung vgl. oben Rn. 36 f.).
- KG, 16.02.2001 - 28 Sch 23/99
Auszug aus BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22
Bei der Überprüfung der jeweils letzten Anordnung muss berücksichtigt werden, dass deren Anknüpfung an vorhergehende Anordnungen den Zeitraum der Eigentumsbeschränkung verlängert und, bei entsprechend langer Gesamtdauer, die Schwelle zur enteignungsgleichen Wirkung überschreiten kann (Internationales Schiedsgericht Stockholm, Schiedsspruch vom 7. Juli 1989, https://www.italaw.com/cases/982, unter 7 Jul 1998, Arbitration Award, zuletzt abgerufen am 9. März 2023; vgl. KG, Beschluss vom 16. Februar 2001 - 28 Sch 23/99 - juris Rn. 1). - BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15
Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?
Auszug aus BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22
Das schließt die Verwendung konkretisierungsbedürftiger Begriffe nicht aus, sofern diese durch Auslegung zu bestimmen sind und die Betroffenen die Rechtslage erkennen, die tatsächlichen Voraussetzungen der Ermächtigung in zumutbarer Weise feststellen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15, 502/16 - BVerfGE 149, 293 Rn. 77). - BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Auszug aus BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22
Es ist nur auf Grundrechte anzuwenden, die aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen (BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 - BVerfGE 83, 130 ). - BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22
Die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts muss umso größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie darf umso kleiner sein, je schwerer der etwa eintretende Schaden wiegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1991 - 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 und vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 ). - EuGH, 30.09.2003 - C-167/01
Inspire Art - "Artikel 43 EG, 46 EG und 48 EG - Gesellschaft, die in einem …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22
Die für die Anwendung des Art. 49 AEUV erforderliche Marktintegration der Gesellschaft ist bereits bei werbender Tätigkeit eines in einem Mitgliedstaat ansässigen Tochterunternehmens - hier der RDG - zu bejahen (vgl. EuGH, Urteil vom 30. September 2003 - C-167/01 [ECLI:EU:C:2003:512], Inspire Art - Rn. 96 und 98). - BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72
Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22
Eine konkrete Gefahr im Sinne der Vorschrift ist gegeben, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die aus der ex-ante-Sicht eines verständigen Amtswalters die Annahme rechtfertigen, dass bei ungehindertem Geschehensablauf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine nicht unerhebliche Minderung des Versorgungsbeitrags eintreten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1974 - 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ). - BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04
Erfolgshonorare
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64
Hamburgisches Deichordnungsgesetz
- BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00
Bodenreform III
- BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82
Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes
- BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
Kriegsopferversorgung
- BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80
Prüfingenieure
- BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 3353/13
Entzug des Doktorgrades wegen "Unwürdigkeit" nur bei wissenschaftsbezogenen …
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90
Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine …
- EuGH, 20.06.1996 - C-418/93
Semeraro Casa Uno u.a. / Sindaco del Comune di Erbusco u.a.
- BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11
Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …
- BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01
Altenpflege
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
- BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18
Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes im Hinblick auf eine Ausreise nach …
- BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82
Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung …
- BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 16.18
Versandhandel mit Arzneimitteln umfasst auch das Einsammeln von Rezepten und …
- BVerwG, 25.05.2022 - 8 C 11.21
Rechtswidriger Teilwiderruf einer Zuwendung wegen Zweckverfehlung
- BVerwG, 22.02.2022 - 4 A 7.20
Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer …
- BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96
Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers
- BVerwG, 14.05.1991 - 3 C 67.87
- BVerwG, 21.12.2023 - 8 A 1.23
Auferlegung der Prozesskosten im Fall des Fehlens einer wirksamen …
- BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 15.08
Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl …
- BGH, 23.04.2024 - KVB 56/22
Amazon.com, Inc. - Feststellung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung …
Es kommt daher nicht darauf an, dass sich die in einem Drittstaat ansässige Beschwerdeführerin zu 1 auf die Grundrechte des Grundgesetzes nicht berufen kann (Art. 19 Abs. 3 GG, vgl. dazu und zu den Regelungen des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Freundschafts-, Handel-, und Schifffahrtsvertrags vom 29. Oktober 1954 [BGBl II S. 487] BVerfG…, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1287/17, juris Rn. 27, 41 f.; siehe ferner auch BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2/22, BVerwGE 178, 46 Rn. 90). - OLG Düsseldorf, 23.10.2024 - 3 Kart 466/24
3. Kartellsenat weist Beschwerde der Rosneft Holdings Ltd. SA zurück
Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. März 2023 (8 A 2/22) die unter anderem von der Beschwerdeführerin erhobene Anfechtungsklage gegen die Anordnung vom 14. September 2022 abgewiesen.Die Befugnisse des Treuhänders sind gesetzlich begrenzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2/22, juris Rn. 36).
Infolge ihrer Anordnung ist der bestimmende Einfluss der Beschwerdeführerin entfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2/22, juris Rn. 93; siehe auch von Rom, WM 2023, 2118, 2124 zum sogenannten Abspaltungsverbot).
Rn. 107 b) Ob ein Ausschluss bzw. eine weitreichende Beschränkung des Primärrechtsschutzes gegen Einzelmaßnahmen des Treuhänders mit Art. 19 Abs. 4 GG oder dem allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch vereinbar wäre (siehe auch BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2/22, juris Rn. 92 zur Frage der Grundrechtsberechtigung), kann jedoch dahinstehen.
Dies folgt schon daraus, dass infolge der Anordnung der Treuhandverwaltung der bestimmende Einfluss der Beschwerdeführerin entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2/22, juris Rn. 93; siehe auch von Rom, WM 2023, 2118, 2124 zum sogenannten Abspaltungsverbot).
Rn. 134 Zwar haben die Vertragspartner des Konsortialvertrags bei dessen Abschluss im Jahre 2019 nicht konkret vorhergesehen, dass infolge der Anordnung der Treuhandverwaltung der bestimmende Einfluss der Beschwerdeführerin entfallen würde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2/22, juris Rn. 93; von Rom, WM 2023, 2118, 2124), sie mithin nicht mehr dazu im Stande sein würde, als Alleingesellschafterin der R-GmbH intern über den Hinzuerwerb von Anteilen an der A-Raffinerie GmbH zu entscheiden.
Insbesondere hat die Beschwerdeführerin trotz Treuhandanordnung das Recht, über ihre Beteiligung zu verfügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2/22, juris Rn. 36;… BT-Drucks. 20/1501, S. 36), zumal eine Transaktion zur (mittelbaren) Abwicklung eines Gemeinschaftsunternehmens (jedenfalls derzeit) auch sanktionsrechtlich offensichtlich unbedenklich wäre (vgl. Art. 5aa Abs. 3 VO (EU) Nr. 833/2014).
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2024 - 3 S 555/22
Aufhebung einer bauordnungsrechtlichen Anordnung über den Rückbau bzw. den …
Ebenso wie bei § 39 Abs. 1 VwVfG handelt es sich bei § 39 Abs. 1 LVwVfG dabei um eine Verfahrensvorschrift, die sich auf die im konkreten Einzelfall für die Behörde maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe bezieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.3.2023 - 8 A 2.22 -, BVerwGE 178, 46, juris Rn. 24 zu § 39 Abs. 1 VwVfG).
- BVerwG, 14.12.2023 - 8 A 2.23
Vorlage geschwärzter Unterlagen; Verlängerung der Treuhandverwaltung
Die hiergegen gerichtete Klage der Klägerinnen wies der Senat mit Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 - ab.Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 17 EnSiG, soweit die Vorschrift für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anordnung der Treuhandverwaltung entscheidungserheblich ist, verfassungskonform (BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 - NVwZ 2023, 1326 Rn. 29 ff.).
Der Senat hat weiter entschieden, dass die beiden unter Treuhandverwaltung gestellten Tochtergesellschaften der Klägerinnen Kritische Infrastruktur im Sinne von § 2 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 BSIG im Sektor Energie betreiben (BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 - NVwZ 2023, 1326 Rn. 40 ff.).
Rn. 10 Ob im für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung die konkrete Gefahr bestand, dass RDG und RNRM ihre dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben zukünftig nicht erfüllen würden und dadurch (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 - NVwZ 2023, 1326 Rn. 68) eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit drohte, wird im Verfahren zu klären sein.
An die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit durch die Aufgabenminder- oder -nichterfüllung dürfen wegen der existenziellen Bedeutung sicherer Energieversorgung keine hohen Anforderungen gestellt werden (BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 - NVwZ 2023, 1326 Rn. 68 m. w. N.).
Dies hätte im gesamten Nordosten des Bundesgebiets, insbesondere in der Region Berlin/Brandenburg, zu längerfristigen, erheblichen Versorgungsschwierigkeiten mit Rohölprodukten geführt und Kernbereiche der Daseinsvorsorge, wie etwa die Wärmeversorgung großer Teile der dortigen Bevölkerung, gefährdet (BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 - NVwZ 2023, 1326 Rn. 69).
Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verfügung hinsichtlich der Gefahrenprognose jedoch auf die dem Ministerium bekannten und für es erkennbaren Umstände an (BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 - NVwZ 2023, 1326 Rn. 52).
Rn. 20 Für nicht entscheidungserheblich hält der Senat dagegen den bereits im Verfahren BVerwG 8 A 2.22 vollständig, aber weitgehend geschwärzt vorgelegten Zwischenbericht der P. AG vom August 2022.
Im Verfahren BVerwG 8 A 2.22 hat die Beklagte die entsprechende Seite ohne die hier vorgenommene Schwärzung vorgelegt.
- BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23
Google (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Beteiligung von …
Rn. 36 (b) Die Beschwerdeführerin zu 1 sowie die weiteren in einem außereuropäischen Drittstaat ansässigen Konzerngesellschaften können sich zwar nicht auf die Grundrechte des Grundgesetzes berufen (Art. 19 Abs. 3 GG, vgl. dazu und zu den Regelungen des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Freundschafts-, Handel- und Schifffahrtsvertrags vom 29. Oktober 1954 [BGBl II S. 487]: BVerfG…, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1287/17, NJW 2018, 2392 Rn. 27, 41; siehe ferner auch BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2/22, BVerwGE 178, 46 Rn. 90). - BVerwG, 08.07.2025 - 8 KSt 1.24
Erinnerung gegen die Kostenrechnung
Rn. 2 Der Erinnerungsführer wird als Kostenschuldner von Klagen, die von ihm im Namen der im Verfahren BVerwG 8 A 2.22 als Klägerinnen zu 3 und 4 aufgeführten Gesellschaften ohne Vorlage einer wirksamen Prozessvollmacht erhoben worden waren, in Anspruch genommen.Seine Erinnerung gegen die vorläufige Kostenrechnung vom 4. April 2023 (Kassenzeichen 1180 0532 2640) hat der Senat mit Beschluss vom 26. Januar 2024 - BVerwG 8 KSt 1.23 (8 A 2.22 ) - zurückgewiesen.
Sein Einwand, die entstandenen Kosten seien nicht ihm, sondern den Klägerinnen zu 1 und 2 des Verfahrens BVerwG 8 A 2.22 aufzuerlegen, richtet sich der Sache nach gegen die im Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2023 - BVerwG 8 A 1.23 - getroffene Kostengrundentscheidung, welche die Kosten dem Erinnerungsführer als vollmachtlosem Vertreter auferlegt hat.
Rn. 6 Die Klägerinnen zu 3 und 4 gehörten zur Klägergemeinschaft des ursprünglichen Verfahrens BVerwG 8 A 2.22 .
Die Verfahrenstrennung nach Rücknahme ihrer Klage erfolgte aus verfahrenstechnischen Gründen und diente der Ordnung des Prozessstoffs, da das Verfahren BVerwG 8 A 2.22 zum Zeitpunkt der Klagerücknahme von den dortigen Klägerinnen zu 1 und 2 fortgeführt wurde.
Rn. 7 Für die vom Erinnerungsführer geltend gemachte Anrechnung der im Verfahren BVerwG 8 A 2.22 angesetzten Kosten besteht keine Grundlage.
Die Schlusskostenrechnung im ursprünglichen Verfahren 8 A 2.22 enthält nur einen Kostenansatz zu Lasten der Klägerinnen zu 1 und 2. Die in diesem Verfahren zu Lasten des Erinnerungsführers ergangene vorläufige Kostenrechnung vom 4. April 2023 hat die Kostenbeamtin storniert und für gegenstandslos erklärt.
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 1869/24
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
Die Anhörung muss so konkret sein, dass der Angehörte erkennen kann, weshalb und wozu er sich äußern soll, mit welcher Entscheidung er zu rechnen hat und dass ihm dazu eine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.03.2023 - 8 A 2.22 - BVerwGE 178, 46, juris, Rn. 20;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.04.2025 - 6 S 2134/22 - juris Rn. 18 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2026 - 13 B 350/26 Rn. 48 Vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 -, juris, Rn. 20, und vom 23. April 2020 - 3 C 16.18 -, juris, Rn. 9, m. w. N.
- VG Berlin, 15.11.2023 - 4 K 253.22
Investitionsprüfung: Erwerb eines Medizinprodukteherstellers durch chinesisches …
Die Anhörung muss so konkret sein, dass der Angehörte erkennen kann, weshalb und wozu er sich äußern soll, mit welcher Entscheidung er zu rechnen hat und dass er Gelegenheit zur Stellungnahme hat (wie BVerwG, 14. März 2023, 8 A 2.22, juris, Rn. 20).Die Anhörung muss so konkret sein, dass der Angehörte erkennen kann, weshalb und wozu er sich äußern soll, mit welcher Entscheidung er zu rechnen hat und dass er Gelegenheit zur Stellungnahme hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 2023 - BVerwG 8 A 2.22 - juris, Rn. 20…, vom 25. Mai 2022 - BVerwG 8 C 11.21 - juris, Rn. 20;… vom 23. April 2020 - BVerwG 3 C 16.18 - juris, Rn. 9;… Kallerhoff/Mayen, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 28 Rn. 35).
- VG Karlsruhe, 29.08.2025 - 9 K 4318/25
Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein einem Bürgermeister gegenüber ausgesprochenes …
Die Anhörung muss so konkret sein, dass der Angehörte erkennen kann, weshalb und wozu er sich äußern soll, mit welcher Entscheidung er zu rechnen hat und dass er Gelegenheit zur Stellungnahme hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.03.2023 - 8 A 2.22 -, juris Rn. 19 f., vom 25.05.2022 - 8 C 11.21 -, juris Rn. 20 …und vom 23.04.2020 - 3 C 16.18 -, juris Rn. 9).Hierbei ist wegen der Bedeutung des Anhörungsrechts als tragenden Prinzips des rechtsstaatlichen Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.03.2023 - 8 A 2.22 -, juris Rn. 21;… vom 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 14, …und vom 15.12.1983 - 3 C 27.82 -, juris Rn. 55 f.).
Diese erfordert eine Abwägung der für und gegen die vorherige Anhörung sprechenden Umstände unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.03.2023 - 8 A 2.22 -, juris Rn. 23 …und vom 22.02.2022 - 4 A 7.20 -, juris Rn. 21).
- BGH, 13.07.2026 - EnVR 23/24
Auslegung des Konsortialvertrags hinsichtlich Zustimmung zur Anteilsübertragung; …
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 16/25
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2026 - 13 B 226/26
- VGH Bayern, 18.07.2024 - 14 N 23.1190
Unwirksamkeit der Bayerischen Wolfsverordnung (BayWolfV) und der Verordnung zur …
- BVerfG, 20.11.2024 - 1 BvR 2268/23
Anordnung des Ruhens des Verfahrens
- VG Berlin, 07.11.2023 - 4 K 536.22
Investitionsprüfung: Erwerb eines Anteils an der PCK Raffinerie in Schwedt gilt …
- VG Aachen, 19.02.2024 - 7 K 708/23
Zugang von E-Mails im Verwaltungsrecht
- VGH Bayern, 29.11.2024 - 8 CS 24.1462
Erfolglose Beschwerde gegen befristete Teileinziehung einer Ortsstraße zur …
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 303/25
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 1873/24
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung - Parallelentscheidung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2026 - 13 B 340/25
Anhörung; Anhörungsmangel; Akteneinsicht; Begründung; Begründungsmangel; …
- VG Karlsruhe, 28.04.2026 - 14 K 7021/25
Widerruf und Erstattung einer zuvor bewilligten und ausgezahlten "Soforthilfe …
- BVerwG, 02.11.2023 - 8 A 3.23
Zurückweisung einer Anhörungsrüge wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs wie …
- VG Köln, 05.08.2026 - 23 K 1179/24
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 190/25
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
- VG Köln, 24.06.2026 - 12 L 2450/25
- BVerwG, 21.12.2023 - 8 A 1.23
Auferlegung der Prozesskosten im Fall des Fehlens einer wirksamen …
- VG Karlsruhe, 28.04.2026 - 14 K 1537/26
Widerruf und Erstattung einer zuvor bewilligten und ausgezahlten "Soforthilfe …
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 2054/24
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
- VGH Bayern, 21.04.2023 - 8 A 20.40017
Unzulässiger Normenkontrollantrag gegen Planfeststellungsbeschluss für …
- VGH Bayern, 14.08.2025 - 8 ZB 25.457
Berufungszulassung (abgelehnt), Sicherheitsrechtliche Anordnung zum Rückschnitt …
- OVG Hamburg, 17.04.2025 - 4 Bs 165/24
Straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit des Digital out of home
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2025 - 13 B 315/25
Anhörung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Krankenhausplan NRW 2022; Suspensiveffekt
- VG Würzburg, 16.04.2026 - W 9 K 25.180
Zustimmung zu Errichtung einer Telekommunikationslinie, vollständiger Antrag, …
- BVerwG, 26.02.2026 - 9 VR 3.26
- VG Sigmaringen, 28.11.2025 - 10 K 3201/23
Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht bei Rindern mit herkömmlichen Ohrmarken; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2025 - 5 B 7.20
Entziehung eines verliehenen Doktorgrades
- VG Köln, 11.03.2024 - 12 L 103/24
- VG Schleswig, 16.12.2025 - 6 A 10022/21
Mitbenutzungsanordnung zur Deponierung freigegebener Abfälle aus dem Rückbau des …
- VG Schleswig, 16.12.2025 - 6 A 228/21
Mitbenutzungsanordnung zur Deponierung freigegebener Abfälle aus dem Rückbau des …
- VG Schleswig, 07.04.2026 - 6 B 11/26
Ordnungsmäßigkeit eines Verwaltungsverfahrens; Duldungsverfügung und Androhung …
- VG Augsburg, 08.11.2024 - Au 9 S 24.2604
Eilantrag gegen Allgemeinverfügung des Landratsamts Oberallgäu zum Biberabschuss …
- VG Köln, 06.03.2024 - 12 L 2601/23
Anhörung Heilung Bestimmtheit Inhaltsadressat Ausreisefrist Ermessen
- VG München, 28.07.2026 - M 27 S 26.4028
Türkischer Staatsangehöriger, Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage …
- VG Berlin, 27.02.2026 - 4 K 526.24
- BVerwG, 26.01.2024 - 8 KSt 1.23
Auferlegen der Kosten des Verfahrens dem Erinnerungsführer als vollmachtloser …
- VG Köln, 10.03.2026 - 6 K 2623/23
- VG Augsburg, 12.05.2025 - Au 9 K 25.208
Verdienstausfallentschädigung, häusliche Quarantäne, Ausschlusstatbestand, …
- VG Köln, 30.09.2025 - 23 L 1723/25
- VG Köln, 11.03.2024 - 12 L 2657/23
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 05.03.2025 - 8 A 2/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
Abweichung von Grenzabstand bei Reetdachhaus in Ortskern mit historischem Baubestand
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Denkmalschutz vs. Brandschutz beim Reetdach!
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459
Klinikerweiterung - Einfügen eines neuen Gebäudes in die vorhandene …
Auszug aus VG Schleswig, 05.03.2025 - 8 A 2/22
Insbesondere Brandschutzanforderungen, die nur dem Schutz der Bewohner und Benutzer des Gebäudes dienen, wie solche über Rettungswege, notwendige Treppenräume und Umwehrungen, sind nicht nachbarschützend (Bayerischer VGH, Beschl. v. 30. Januar 2018 - 15 ZB 17.1459 - juris Rn. 16).Demgegenüber sind Brandschutzanforderungen, die eine Ausbreitung von Feuer über die Grundstücksgrenzen hinaus (auf die Nachbargrundstücke) verhindern sollen, nachbarschützend (…vgl. OVG des Saarlandes, Urt. v. 26. Januar 2006 - 2 R 9/05 - juris Rn. 58; Bayerischer VGH, Beschl. v. 30. Januar 2018 - 15 ZB 17.1459 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10
Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung
Auszug aus VG Schleswig, 05.03.2025 - 8 A 2/22
Die erteilte Baugenehmigung vermittelt dem Bauherrn eine Rechtsposition, die sich, wenn ein Nachbar die Genehmigung anficht, gegenüber während des Rechtsmittelverfahrens eintretenden Änderungen der Sach- und Rechtslage durchsetzen kann (BVerwG, Beschl. v. 8. November 2010 - 4 B 43.10 - juris Rn. 9). - OVG Saarland, 26.01.2006 - 2 R 9/05
Nachbarklage gegen ein Altenwohn- und pflegeheim
Auszug aus VG Schleswig, 05.03.2025 - 8 A 2/22
Demgegenüber sind Brandschutzanforderungen, die eine Ausbreitung von Feuer über die Grundstücksgrenzen hinaus (auf die Nachbargrundstücke) verhindern sollen, nachbarschützend (vgl. OVG des Saarlandes, Urt. v. 26. Januar 2006 - 2 R 9/05 - juris Rn. 58;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 30. Januar 2018 - 15 ZB 17.1459 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 09.04.2024 - 4 B 10.23
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans und Auswirkung auf eine Baugenehmigung
Auszug aus VG Schleswig, 05.03.2025 - 8 A 2/22
Vielmehr setzt deren Erfolg gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Verletzung des Nachbarn in seinen subjektiven Rechten voraus (BVerwG, Beschl. v. 9. April 2024 - 4 B 10.23 - juris Rn. 5 m. w. N.). - OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2013 - 1 MB 4/13
Nachbarrechtliche Auswirkungen des Fehlens Stellplatzzahl in einer …
Auszug aus VG Schleswig, 05.03.2025 - 8 A 2/22
Dies gilt für Vorschriften über äußere Brandwände und über Abstände ( OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 13. Mai 2013 - 1 MB 4/13 - juris Rn. 18 ). - VG Schleswig, 26.10.2017 - 2 B 52/17
Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots bei einem Verstoß …
Auszug aus VG Schleswig, 05.03.2025 - 8 A 2/22
Rn. 40 Grundsätzlich sind Abweichungen restriktiv zu behandeln, weil durch die baurechtlichen Vorschriften die schutzwürdigen und schutzbedürftigen Belange und Interessen regelmäßig schon in einen gerechten Ausgleich gebracht worden sind und die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs ein mehr oder minder beliebiges Abweichen von den Vorschriften nicht gestattet (vgl. zu § 71 LBO 2016 Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 26. Oktober 2017 - 2 B 52/17 - juris Rn. 19 ). - VG Schleswig, 10.06.2010 - 8 A 65/09
Baugenehmigung
Auszug aus VG Schleswig, 05.03.2025 - 8 A 2/22
Dies ist auch dem Urteil der Kammer vom 10. Juni 2010 (8 A 65/09 - juris Rn. 24) nicht zu entnehmen. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.06.1988 - 1 A 151/85
Auszug aus VG Schleswig, 05.03.2025 - 8 A 2/22
Der Abstand ist deshalb grundsätzlich von der Außenkante des Daches zu messen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28. Juni 1988 - 1 A 151/85 - juris Rn. 35;… vgl. auch die zeichnerische Darstellung bei Dömning/Möller/Suttkus, Bauordnungsrecht Schleswig-Holstein, 3. Aufl., 11. Lfg. August 2010, § 6 LBO , Anlage 27).
- VG Schleswig, 22.01.2026 - 8 A 37/24
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung und den Umbau eines vorhandenen …
Nach der Rechtsprechung der Baukammern des VG Schleswig sind Abweichungen grundsätzlich restriktiv zu behandeln, weil durch die baurechtlichen Vorschriften die schutzwürdigen und schutzbedürftigen Belange und Interessen regelmäßig schon in einen gerechten Ausgleich gebracht worden sind und die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs ein mehr oder minder beliebiges Abweichen von den Vorschriften nicht gestattet (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 5. März 2025 - 8 A 2/22 - juris Rn. 40 ;… zu § 71 LBO 2016: Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 2 B 52/17 - juris Rn. 19 ).
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