Rechtsprechung
| LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Zimmervermittlungsagentur
§ 249 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 7 Abs 2 Nr 2 UWG
Wettbewerbsverletzung: Mutmaßliche Einwilligung in erstmaligen Telefonanruf; Zulässigkeit von Werbeanrufe von Unternehmen an Unternehmen - Zimmervermittlungsagentur
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Werbeanrufe gegenüber Unternehmen ohne Einwilligung unzulässig - Aufnahme der Telefonnummer in Blacklist reicht nicht zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
"Blacklist" beseitigt nicht Wiederholungsgefahr
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Aufnahme einer Telefon-Nummer in Blacklist schließt Wiederholungsgefahr für unerlaubte Anrufe nicht aus
- wbs.legal (Kurzinformation)
Verbotene Werbeanrufe - Die Aufnahme einer Rufnummer in eine Blacklist schließt Wiederholungsgefahr nicht aus
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
- OLG Schleswig, 20.06.2022 - 6 U 29/22
- OLG Schleswig, 08.08.2022 - 6 U 29/22
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2022, 564
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BGH, 21.04.2016 - I ZR 276/14
Lebens-Kost - Wettbewerbsverstoß: Eingeschränkter Schadensersatzanspruch bei …
Auszug aus LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
Gegenstand des Schutzes ist die Verhinderung des Eindringens des Werbenden in die geschäftliche Sphäre, insbesondere die Ungestörtheit der Betriebsabläufe des Empfängers; es soll verhindert werden, dass diesem Werbemaßnahmen gegen seinen erkennbaren und mutmaßlichen Willen aufgedrängt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14 - Lebens-Kost, Rn. 16, juris).Diese Abwägung bei der die Maßstäbe des § 7 UWG zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zur Anwendung kommen (BGH, Urteil vom 21.04.2016 - I ZR 276/14, Rn. 16, juris - Lebens-Kost), geht vorliegend zu Lasten der Beklagten.
- BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel
Auszug aus LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständigen Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen (…KG Berlin, aaO, Rn. 30 mwN; vgl. BGH, Urteil vom 11.03.201 - I ZR 27/08, Rn. 20, 21, juris).Denn genauso wenig, wie sich sagen lässt, dass eine Telefonwerbung, die den Geschäftsgegenstand des Anzurufenden nicht betrifft, schlechthin unzulässig ist, weil in einem solchen Fall ein Einverständnis generell nicht vermutet werden kann, lässt sich umgekehrt nicht argumentieren, diese Vermutung bestehe immer dann, wenn der Geschäftsgegenstand des Anzurufenden betroffen ist (so OLG Frankfurt/M., Urteil vom 24.07.2003 - 6 U 36/03, MMR 2003, 791, 792, beck; bestätigt durch BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 191/03, MMR 2007, 598, 600, beck; BGH, Urteil vom 11.03.2010 - I ZR 27/08 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel, Rn. 25, juris).
- BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verwendung einer E-Mail-Adresse zum Zwecke der …
Auszug aus LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
Die für den Unterlassungsanspruch erforderlich Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten widerlegbar vermutet (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2018 - VI ZR 225/17, Rn. 26, juris mwN).
- BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen
Auszug aus LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
Denn wegen der Eigenart des vorgenannten Rechts als Rahmenrecht liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden Belange bestimmt werden (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2015 - VI ZR 134/15, Rn. 21, juris). - BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
Empfehlungs-E-Mail
Auszug aus LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
Die durch das rechtsverletzende Verhalten der Beklagten vermutete Wiederholungsgefahr hätte nur dadurch ausgeräumt werden können, wenn die Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hätte (…BGH, aaO Rn. 29; Urteil vom 12.09.2013 - I ZR 208/12, Rn. 25 f., juris; KG Berlin…, Urteil vom 15.09.2021 - 5 U 35/20, Rn. 35 mwN, juris; LG Bonn, Urteil vom 18.11.2009 - 1 O 379/08, BeckRS 2010, 19721, beck). - BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
Telefonwerbung für "Individualverträge"
Auszug aus LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
Denn genauso wenig, wie sich sagen lässt, dass eine Telefonwerbung, die den Geschäftsgegenstand des Anzurufenden nicht betrifft, schlechthin unzulässig ist, weil in einem solchen Fall ein Einverständnis generell nicht vermutet werden kann, lässt sich umgekehrt nicht argumentieren, diese Vermutung bestehe immer dann, wenn der Geschäftsgegenstand des Anzurufenden betroffen ist (so OLG Frankfurt/M., Urteil vom 24.07.2003 - 6 U 36/03, MMR 2003, 791, 792, beck; bestätigt durch BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 191/03, MMR 2007, 598, 600, beck; BGH…, Urteil vom 11.03.2010 - I ZR 27/08 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel, Rn. 25, juris). - BGH, 15.01.2019 - VI ZR 506/17
Zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben
Auszug aus LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
Das Recht der Klägerin am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, das durch Art. 12 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2019 - VI ZR 506/17, Rn. 15, juris), ist mit dem berechtigten Interesse der Beklagten, mit ihren potentiellen Kunden zum Zwecke der Werbung in Kontakt zu treten, abzuwägen. - KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Bereits kurze Werbung im E-Mail-Footer unzulässig ohne Einwilligung
Auszug aus LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
Die durch das rechtsverletzende Verhalten der Beklagten vermutete Wiederholungsgefahr hätte nur dadurch ausgeräumt werden können, wenn die Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hätte (…BGH, aaO Rn. 29;… Urteil vom 12.09.2013 - I ZR 208/12, Rn. 25 f., juris; KG Berlin, Urteil vom 15.09.2021 - 5 U 35/20, Rn. 35 mwN, juris; LG Bonn, Urteil vom 18.11.2009 - 1 O 379/08, BeckRS 2010, 19721, beck). - BGH, 01.06.2006 - I ZR 167/03
Telefax-Werbung II
Auszug aus LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
Verhindert werden soll darüber hinaus, dass die belästigende Werbung zu einer Bindung von Ressourcen des Angerufenen, wie zum Beispiel Zeitaufwand, führt (BGH, Urteil vom 01. Juni 2006 - I ZR 167/03 - Telefax-Werbung II, Rn. 9, juris). - BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
Telefonwerbung für Blindenwaren
Auszug aus LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
Dabei lehnt der Bundesgerichtshof eine pauschalierende Betrachtungsweise dahingehend, die Zulässigkeit der Telefonwerbung davon abhängig zu machen, ob sie den eigentlichen Geschäftsgegenstand des Anzurufenden betrifft, ab (BGH, WRP 2001, 1068, 1069 - Telefonwerbung für Blindenwaren). - OLG Frankfurt, 24.07.2003 - 6 U 36/03
Wettbewerbswidrigkeit unaufgeforderter Telefonwerbung durch einen gewerblichen …
- LG Bonn, 18.11.2009 - 1 O 379/08
Anspruch auf Unterlassung von unerlaubten Werbeanrufen
- OLG Schleswig, 08.08.2022 - 6 U 29/22
Werbliche Telefonanrufe; Zurückweisung der Berufung; Hinweispflicht
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 08.04.2022, Aktenzeichen 8 O 7/22, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 08.04.2022, Aktenzeichen 8 O 7/22, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG Schleswig, 20.06.2022 - 6 U 29/22
Unterlassung werblicher Werbeanrufe; hier sog. "Cold-Calls"
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 08.04.2022, Az. 8 O 7/22, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist. - VG Magdeburg, 18.03.2024 - 1 A 217/22 Dass Geschäftsmodelle, wie die von der Klägerin durchgeführte Telefonwerbung, gegen § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG verstoßen, haben im Zusammenhang mit einem zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch auch das LG Flensburg (Urteil vom 8. April 2022 - 8 O 7/22, juris) und ihm folgend das OLG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 20. Juni 2022 - 6 U 29/22 und Beschluss vom 8. August 2022 - 6 U 29/22) in dem dort zur Entscheidung stehenden Einzelfall angenommen.
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Rechtsprechung
| LG Münster, 11.07.2024 - 8 O 7/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 7 Abs. 1 StVG i. V. m. § 86 Abs. 1 und § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 4 VVG sowie i. V. m. §§ 840, 426 Abs. 1 BGB § 4 StVO, § 5 StVO
Regress des Kasko- und Haftpflichtversicherers Berücksichtigung von Verursachungsbeiträgen weiterer Schädiger
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Berücksichtigung von Verursachungsbeiträgen weiterer Schädiger bei Kollision eines Pkw mit Dritten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04
Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten
Auszug aus LG Münster, 11.07.2024 - 8 O 7/22
Der Fahrer muss sich wie ein Idealfahrer verhalten haben und nachweisen, dass auch ein Idealfahrer sich in eine vergleichbare Situation begeben hätte (BGH, Urteil vom 13.12.2005 - VI ZR 68/04).Rn. 141 Wenn die mehreren Nebentäter für den vollen Schaden haften, ohne dass den Geschädigten eine Mithaftung trifft, ist auch bei Nebentätern entsprechend § 840 Abs. 1 BGB zu verfahren (BGH, Urteil vom 13.12.2005 - VI ZR 68/04;… Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 17 StVG (Stand: 14.04.2023), Rn. 52).
Das unterschiedliche Gewicht ihrer Verantwortungsbeiträge wirkt sich erst im Innenverhältnis der Gesamtschuldner, beim Gesamtschuldnerausgleich gemäß § 426 BGB, aus (BGH, Urteil vom 13.12.2005 - VI ZR 68/04).
Rn. 142 Ist der Geschädigte dagegen für den Unfall mitverantwortlich, hat im Rahmen einer Gesamtabwägung eine zweistufige Quotierung zu erfolgen (OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2019 - 9 U 136/18; BGH, Urteil vom 13.12.2005 - VI ZR 68/04;… Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 17 StVG (Stand: 14.04.2023), Rn. 55).
- OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem durch ein …
Auszug aus LG Münster, 11.07.2024 - 8 O 7/22
Ein zu geringer Abstand muss sich aber auch Einfluss auf den Unfall gehabt haben (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.09.2015 - 12 U 58/15).Rn. 130 Soweit die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. September 2015 (Az. 12 U 58/15) eine überwiegende Haftung des Überholenden geltend macht, hält die Kammer die beiden Entscheidungen nicht für vollends vergleichbar.
- OLG Hamm, 09.07.2019 - 9 U 136/18
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall
Auszug aus LG Münster, 11.07.2024 - 8 O 7/22
Rn. 142 Ist der Geschädigte dagegen für den Unfall mitverantwortlich, hat im Rahmen einer Gesamtabwägung eine zweistufige Quotierung zu erfolgen (OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2019 - 9 U 136/18; BGH, Urteil vom 13.12.2005 - VI ZR 68/04;… Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 17 StVG (Stand: 14.04.2023), Rn. 55).
- OLG Hamm, 27.11.2020 - 7 U 24/19
Kettenauffahrunfall; Haftungseinheit; innerstädtischer Kollonenverkehr
Auszug aus LG Münster, 11.07.2024 - 8 O 7/22
Rn. 136 Der Haftungsanteil des weiteren möglichen Schädigers (hier des Zeugen R1.) sowie die Betriebsgefahr des von ihm geführten Fahrzeugs sind im Rahmen einer Gesamtabwägung aber erst zu berücksichtigen, wenn dieser in Anspruch genommen wird (OLG Hamm, Urteil vom 27. November 2020 - 7 U 24/19 - Rn. 50, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 20.03.2000, 6 U 216/99 - juris Rn. 19). - OLG Hamm, 20.03.2000 - 6 U 216/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines schadensbedingt liegen Gebliebenen mit …
Auszug aus LG Münster, 11.07.2024 - 8 O 7/22
Rn. 136 Der Haftungsanteil des weiteren möglichen Schädigers (hier des Zeugen R1.) sowie die Betriebsgefahr des von ihm geführten Fahrzeugs sind im Rahmen einer Gesamtabwägung aber erst zu berücksichtigen, wenn dieser in Anspruch genommen wird (OLG Hamm…, Urteil vom 27. November 2020 - 7 U 24/19 - Rn. 50, juris; OLG Hamm, Urteil vom 20.03.2000, 6 U 216/99 - juris Rn. 19). - BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem …
Auszug aus LG Münster, 11.07.2024 - 8 O 7/22
Rn. 72 Bei einem berührungslosen Unfall - der hier im Verhältnis der Parteien zueinander vorliegt - ist Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass es über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (BGH, Urteil vom 22.11.2016 - VI ZR 533/15 - juris Rn. 14). - BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten
Auszug aus LG Münster, 11.07.2024 - 8 O 7/22
Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BGH, Urteil vom 07. Februar 2012 - VI ZR 133/11). - BGH, 03.05.1968 - 4 StR 242/67
Zu Ausnahmen vom Verbot des Rechtsüberholen auf Autobahnen
Auszug aus LG Münster, 11.07.2024 - 8 O 7/22
Überholen im Sinne der StVO erfordert nämlich nicht einen Wechsel der Fahrspur (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1968 - 4 StR 242/67 - juris, Rn. 7; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.1990 - 5 Ss (OWi) 151/90;… Jahnke in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl. 2024, § 5 StVO, Rn. 26;… König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 5 StVO, Rn. 16). - OLG Düsseldorf, 30.04.1990 - 5 Ss OWi 151/90
Definition des Überholens
Auszug aus LG Münster, 11.07.2024 - 8 O 7/22
Überholen im Sinne der StVO erfordert nämlich nicht einen Wechsel der Fahrspur (BGH…, Beschluss vom 3. Mai 1968 - 4 StR 242/67 - juris, Rn. 7; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.1990 - 5 Ss (OWi) 151/90;… Jahnke in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl. 2024, § 5 StVO, Rn. 26;… König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 5 StVO, Rn. 16). - OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
Haftungsverteilung nach berührungslosem Verkehrsunfall bei abgebrochenem …
Auszug aus LG Münster, 11.07.2024 - 8 O 7/22
Ebenfalls nicht erforderlich ist, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 4 U 136/21 - Rn. 47, juris). - OLG Hamm, 13.12.1999 - 13 U 111/99
Haftungsverteilung bei Streifkollision eines PKW mit einem entgegenkommenden, …
- BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92
Vorbeifahren - Überholverbot - Unklare Verkehrslage - Überholen
- OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03
Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des zur Vorbereitung eines Überholens …
- KG, 25.04.2001 - 1 Ss 321/00
Begriff der unklaren Verkehrslage beim Überholen; Strafschärfende …
- OLG Schleswig, 02.06.2025 - 7 U 23/25
Abstellen auf die Umstände des Einzelfalls i.R.d. bei einem Verkehrsunfall zweier …
Ein Unfall kann auch dann dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, wenn er durch eine Ausweichreaktion im Zusammenhang mit einem Überholvorgang des anderen Fahrzeugs ausgelöst worden ist (OLG Saarbrücken…, Urteil vom 15.12.2022, 4 U 136/21, juris Rn. 47; LG Münster, Urteil vom 11.7.2024, 8 O 7/22, juris Rn. 54).
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