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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12191
LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22 (https://dejure.org/2023,12191)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10.03.2023 - 8 Sa 340/22 (https://dejure.org/2023,12191)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10. März 2023 - 8 Sa 340/22 (https://dejure.org/2023,12191)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 242, § 612a; EFZG § 5; KSchG § 1 Abs. 2 S. 4
    Wirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung in einem Kleinbetrieb

  • IWW

    § 1 KSchG, § ... 23 Abs. 1 Satz 3, 4 KSchG, § 134 BGB, § 612a BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 8 EFZG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 242 BGB, Art. 12. Abs. 1 GG, § 138 Abs. 1 BGB, §§ 138, 242 BGB, § 23 Abs. 1 KSchG, §§ 134, 138, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 612 a BGB, § 134, 138 BGB, §§ 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 1 Abs. 1 KSchG, § 275 Abs. 2 BGB, § 8 Entgeltfortzahlungsgesetz, § 611 BGB, § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb - Auch eine Krankmeldung schützt nicht automatisch!

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Verfahrensgang

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22
    Es reiche nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (vgl. BAG 23.04.2009 - 6 AZR 189/08).

    Drohe der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer nicht trotz Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit erscheine, und kündige der Arbeitgeber unmittelbar nach der Weigerung des Arbeitnehmers, die Arbeit aufzunehmen, das Arbeitsverhältnis, liege ein Sachverhalt vor, der eine Maßregelung im Sinne des § 612a BGB indiziere (vgl. BAG 23.04.2009 - 6 AZR 189/08).

    Seien danach entscheidungserhebliche Behauptungen des Arbeitnehmers streitig, seien grundsätzlich die vom Arbeitnehmer angebotenen Beweise zu erheben (vgl. BAG 23.04.2009 - 6 AZR 189/08 mwN.).

    Maßnahme im Sinne des Gesetzes kann auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein (BAG, Urteil v. 23.04.2009, Az. 6 AZR 189/08, in juris recherchiert).

    Anknüpfungspunkt für eine nach § 612 a BGB zu beurteilende Kündigung wegen "Krankseins" kann daher erst die Negation der sich aus diesem Zustand ergebenden Rechte durch den Arbeitgeber in einem 2. Schritt sein, welches dann wiederum in einer entsprechenden "Ausübung" durch den Arbeitnehmer beantwortet werden muss, um durch die weitere Reaktion des Arbeitgebers in den Anwendungsbereich des § 612 a BGB zu kommen (BAG, Urteil v. 20.04.2009, Az. 6 AZR 189/08, in juris recherchiert).

    Rn. 65 So hat das BAG in seinem Urteil vom 23.04.2009, Az. 6 AZR 189/08, einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot nach § 612 a BGB für den Fall angenommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zunächst gedroht hat, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer nicht trotz Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit erscheint und dann die Kündigung unmittelbar nach der Weigerung des Arbeitnehmers, die Arbeit aufzunehmen, erfolgt ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2007 - 2 Sa 373/07

    Kündigung wegen Krankheit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22
    Denn er macht mit dem "Kranksein" kein Recht geltend, sondern ist wegen der infolge Krankheit bestehenden Arbeitsunfähigkeit außerstande, seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG, Urteil v. 26.10.1994, Az. 10 AZR 482/93;… LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.10.2010, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.08.2007, Az. 2 Sa 373/07; LAG Hamm, Urteil v. 06.09.2005, Az. 19 Sa 1045/05, in juris recherchiert).

    Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB, wenn einem Arbeitnehmer, für den das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, während einer Erkrankung oder sogar wegen Erkrankung gekündigt wird (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.08.2007, Az. 2 Sa 373/07;… LAG Köln, Urteil v. 15.05.2020, a.a.O., in juris recherchiert).

    Wäre eine während der Erkrankung oder sogar wegen der Erkrankung erklärte Kündigung generell unwirksam, stünde dem Arbeitnehmer ein Entgeltfortzahlungsanspruch bereits auf der Grundlage des dann bestehenden Arbeitsvertrages gemäß § 611 BGB i.V.m. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz zu, so dass für die Regelung des § 8 Entgeltfortzahlungsgesetz kein praktisches Bedürfnis bestünde und diese Norm damit überflüssig wäre (LAG Hamm, Urteil v. 06.09.2005, Az. 19 Sa 1045/05; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.08.2007, a.a.O., in juris recherchiert).

  • LAG Köln, 15.05.2020 - 4 Sa 693/19

    Probezeitkündigung; Kleinbetrieb; vor Ablauf der Wartefrist; diskriminierende …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22
    Dies folge alleine schon aus einem Umkehrschluss aus der gesetzlichen Regelung des § 8 EFZG, nach dessen Absatz 1 Satz 1 der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nicht dadurch berührt werde, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündige (vgl. LAG Köln 15.05.2020 - 4 Sa 693/19, LAG Köln 11.12.2020 - 10 Sa 551/20).

    Die Differenzierung zwischen dem Recht, eine Leistung zu verweigern (z.B. § 275 Abs. 2 BGB) und dem gesetzlichen Ausschluss der Leistungspflicht aufgrund (subjektiver) Unmöglichkeit bei Erkrankung gem. § 275 Abs. 1 BGB ist selbst im Gesetz angelegt (LAG Köln, Urteil v. 15.05.2020, Az. 4 Sa 693/19, in juris recherchiert).

    Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB, wenn einem Arbeitnehmer, für den das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, während einer Erkrankung oder sogar wegen Erkrankung gekündigt wird (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.08.2007, Az. 2 Sa 373/07; LAG Köln, Urteil v. 15.05.2020, a.a.O., in juris recherchiert).

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22
    Diese Entscheidung soll er ohne Furcht vor wirtschaftlichen Repressalien des Arbeitgebers treffen können (BAG, Urteil v. 21.09.2011, Az. 7 AZR 150/10, in juris recherchiert).

    Auch die Wahrnehmung sonstiger Rechtspositionen ist Rechtsausübung im Sinne des Gesetzes (BAG, Urteil v. 21.09.2011, a.a.O.).

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG, Urteil v. 21.09.2011, a.a.O.).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22
    Welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben ergeben, lasse sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entscheiden (vgl. BAG vom 16.09.2004 - 2 AZR 511/03, BAG vom 22.04.2010 - 6 AZR 828/08).

    Das sei der Fall, wenn die Ausübung des Rechts nur als Vorwand diene, um vertragsfremde oder unlautere Zwecke zu erreichen (vgl. BAG vom 16.09.2004 - 2 AZR 511/03).

    Die Regel des § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, wonach der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen habe, die die Kündigung bedingen, gelte außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes nicht (vgl. BAG vom 16.09.2004 - 2 AZR 511/03).

  • LAG Hamm, 06.09.2005 - 19 Sa 1045/05

    Kündigung wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Wartezeit des § 1 …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22
    Denn er macht mit dem "Kranksein" kein Recht geltend, sondern ist wegen der infolge Krankheit bestehenden Arbeitsunfähigkeit außerstande, seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG, Urteil v. 26.10.1994, Az. 10 AZR 482/93;… LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.10.2010, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.08.2007, Az. 2 Sa 373/07; LAG Hamm, Urteil v. 06.09.2005, Az. 19 Sa 1045/05, in juris recherchiert).

    Wäre eine während der Erkrankung oder sogar wegen der Erkrankung erklärte Kündigung generell unwirksam, stünde dem Arbeitnehmer ein Entgeltfortzahlungsanspruch bereits auf der Grundlage des dann bestehenden Arbeitsvertrages gemäß § 611 BGB i.V.m. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz zu, so dass für die Regelung des § 8 Entgeltfortzahlungsgesetz kein praktisches Bedürfnis bestünde und diese Norm damit überflüssig wäre (LAG Hamm, Urteil v. 06.09.2005, Az. 19 Sa 1045/05;… LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.08.2007, a.a.O., in juris recherchiert).

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22
    Der Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit ist ein organisches und/oder psychisches Geschehen, aber keine Rechtsausübung (BAG, Urteil v. 26.10.1994, Az. 10 AZR 482/93; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.10.2010, Az. 25 Sa 1435/10, in juris recherchiert).

    Denn er macht mit dem "Kranksein" kein Recht geltend, sondern ist wegen der infolge Krankheit bestehenden Arbeitsunfähigkeit außerstande, seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG, Urteil v. 26.10.1994, Az. 10 AZR 482/93;… LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.10.2010, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.08.2007, Az. 2 Sa 373/07; LAG Hamm, Urteil v. 06.09.2005, Az. 19 Sa 1045/05, in juris recherchiert).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 25 Sa 1435/10

    Treuwidrige Kündigung - Diskriminierung wegen Krankheit - Zuckerschock bei …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22
    Der Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit ist ein organisches und/oder psychisches Geschehen, aber keine Rechtsausübung (BAG, Urteil v. 26.10.1994, Az. 10 AZR 482/93; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.10.2010, Az. 25 Sa 1435/10, in juris recherchiert).

    Denn er macht mit dem "Kranksein" kein Recht geltend, sondern ist wegen der infolge Krankheit bestehenden Arbeitsunfähigkeit außerstande, seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG, Urteil v. 26.10.1994, Az. 10 AZR 482/93; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.10.2010, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.08.2007, Az. 2 Sa 373/07; LAG Hamm, Urteil v. 06.09.2005, Az. 19 Sa 1045/05, in juris recherchiert).

  • ArbG Trier, 08.12.2011 - 3 Ca 936/11

    Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB durch Kündigung nach …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22
    Daher ist der Gegenauffassung (so ArbG Trier, Urteil v. 08.12.2011, Az. 3 Ca 936/11, in juris recherchiert) nicht zu folgen.
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22
    Bestehen andererseits derartige betriebliche, persönliche oder sonstige Interessen des Arbeitgebers, so sei der durch § 242 BGB vermittelte Grundrechtsschutz des Arbeitnehmers umso schwächer, je stärker die mit der Kleinbetriebsklausel geschützten Grundrechtspositionen des Arbeitgebers im Einzelfall betroffen seien (vgl. BAG vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

  • LAG Köln, 11.12.2020 - 10 Sa 551/20

    Kündigung ; Maßregelungsverbot; Arbeitsunfähigkeit; Anlasskündigung

  • BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04

    Verfassungsmäßige Anforderungen an die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses …

  • LAG Hessen, 28.03.2025 - 10 SLa 916/24

    Wirksamkeit einer Probezeitkündigung; Darlegungs- und Beweislast des …

    Ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, weil der Arbeitnehmer mit der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugleich sein Recht geltend macht, nicht zur Arbeit erscheinen zu müssen (BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 560/20 - NJW 2021, 2454; a.A. LAG Niedersachsen 10. März 2023 - 8 Sa 340/22 - Juris).

    Eine Wahrnehmung von Rechten kann nach dieser Ansicht nur dann angenommen werden, wenn der Arbeitgeber den Krankheitszustand des Arbeitnehmers in Abrede stellt und der Arbeitnehmer infolgedessen von seinem Recht, nicht zur Arbeit zu erscheinen, Gebrauch macht (vgl. LAG Niedersachsen 10. März 2023 - 8 Sa 340/22 - Rn. 69, Juris;… LAG Köln 11. Dezember 2020 - 10 Sa 551/20 - Rn. 27, BeckRS 2020, 44206;… KR/Schlünder 14. Aufl. § 612a BGB Rn. 21).

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