Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2018 - 8 Sa 37/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 KSchG, § 141 ZPO, § 286 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO
Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Tätlichkeiten am Arbeitsplatz - richterliche Beweiswürdigung - IWW
§ 23 KSchG, § ... 626 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 626 Abs. 1 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 7, 13 KSchG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 141 ZPO, § 67 Abs. 4 ArbGG, § 67 Abs. 2, 3 ArbGG, § 286 ZPO, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitnehmerkündigung wegen Tätlichkeiten am Arbeitsplatz -Beweiswürdigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1
Unzulässiger Widerklageantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 04.12.2017 - 4 Ca 3709/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2018 - 8 Sa 37/18
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.03.2018 - VII ZR 170/17
Prüfungsumfang des Berufungsgerichts: Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2018 - 8 Sa 37/18
Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich ua. aus Fehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGH 21. März 2018 - VII ZR 170/17 - Rn. 15 mwN).Sie können sich auch aus Vortrag der Parteien, vorbehaltlich der Anwendung von Präklusionsvorschriften auch aus Vortrag der Parteien in der Berufungsinstanz ergeben (BGH 21. März 2018 - VII ZR 170/17 - aaO).
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2018 - 8 Sa 37/18
Insoweit handelt es sich noch um Folgen des Fehlverhaltens, für das der Arbeitnehmer einzustehen hat (vgl. BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 20 mwN, 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 14 mwN). - BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2018 - 8 Sa 37/18
Insoweit handelt es sich noch um Folgen des Fehlverhaltens, für das der Arbeitnehmer einzustehen hat (vgl. BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 20 mwN, 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 14 mwN).
- BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2018 - 8 Sa 37/18
Es ist vielmehr (nur) erforderlich, dass eine Gewissheit besteht, die Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 44 mwN). - BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2018 - 8 Sa 37/18
Rn. 105 1. Zwar können Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern einen ausreichenden Grund für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung darstellen (vgl. BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 -zu B I 2 a der Gründe mwN). - BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2018 - 8 Sa 37/18
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 16 mwN). - BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2018 - 8 Sa 37/18
Dies dürfte vor dem Hintergrund, dass während der eigentlichen Auseinandersetzung im Betriebsleiterbüro nur der Kläger und der der Beklagten als ihr Arbeitnehmer nahestehende Zeugen E. anwesend waren, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich sein (vgl. BAG 22. Mai 2007 - 3 AZN 1155/06 - Rn. 17 mwN).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 5 Sa 128/22
Verdachtskündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung
Grundsätzlich ist das Berufungsgericht an die vom Gericht des 1. Rechtszuges festgestellten Tatsachen gebunden (BGH…, Beschluss vom 27. Januar 2021 - XII ZR 21/20 - Rn. 7, juris = NJW-RR 2021, 718; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. Dezember 2018 - 8 Sa 37/18 - Rn. 74, juris). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2021 - 5 Sa 22/21
Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung
Grundsätzlich ist das Berufungsgericht an die vom Gericht des 1. Rechtszuges festgestellten Tatsachen gebunden (BGH…, Beschluss vom 27. Januar 2021 - XII ZR 21/20 - Rn. 7, juris = NJW-RR 2021, 718; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. Dezember 2018 - 8 Sa 37/18 - Rn. 74, juris). - LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19
Außerordentliche Kündigung - Rassismus - Beleidigung - Störung des …
Sie können sich auch aus Vortrag der Parteien, vorbehaltlich der Anwendung von Präklusionsvorschriften auch aus Vortrag der Parteien in der Berufungsinstanz, ergeben (BGH 4. September 2019 - VII ZR 69/17 - NJW-RR 2019, 1343; LAG Rheinland-Pfalz 4. Dezember 2018 - 8 Sa 37/18 - juris).
- LAG Köln, 26.01.2023 - 8 Sa 473/22
Teilweise Unzulässigkeit der Berufung; Kündigung wegen falscher Anschuldigungen …
Diese Bindung entfällt aber, wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (LAG Rheinland-Pfalz 04. Dezember 2018 - 8 Sa 37/18 - Rn. 75, zitiert nach juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 6 Sa 47/22
Außerordentliche Kündigung - absichtliches Anspucken einer Vorgesetzten - …
Diese Bindung entfällt aber, wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten ( LAG Rheinland-Pfalz 04. Dezember 2018 - 8 Sa 37/18 - Rn. 75 , zitiert nach juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2023 - 6 Sa 115/23
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - …
Rn. 57 aa) Nach § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist das Berufungsgericht an die Tatsachenfeststellungen des Arbeitsgerichts gebunden, es sei denn, der legt konkrete Anhaltspunkte dar, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten würden ( LAG Rheinland-Pfalz 04. Dezember 2018 - 8 Sa 37/18 - Rn. 75 , zitiert nach juris). Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich ua. aus Fehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (…vgl. BGH 21. März 2018 - VII ZR 170/17 - Rn. 15 mwN, zitiert nach juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2022 - 6 Sa 335/21
Außerordentliche Kündigung - Tätlichkeiten gegenüber einer Arbeitskollegin
Diese Bindung entfällt aber, wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten ( LAG Rheinland-Pfalz 04. Dezember 2018 - 8 Sa 37/18 - Rn. 75 , zitiert nach juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2023 - 6 Sa 194/22
Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses infolge …
Diese Bindung entfällt aber, wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten ( LAG Rheinland-Pfalz 04. Dezember 2018 - 8 Sa 37/18 - Rn. 75 , zitiert nach juris). Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich ua. aus Fehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (…vgl. BGH 21. März 2018 - VII ZR 170/17 - Rn. 15 mwN, zitiert nach juris). Konkrete Anhaltspunkte in diesem Sinn sind alle objektivierbaren rechtlichen oder tatsächlichen Einwände gegen die erstinstanzlichen Feststellungen. - ArbG Düsseldorf, 29.07.2020 - 8 Ca 3032/19 Absolute Gewissheit ist nicht zu verlangen (vgl. BAG…, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13, zitiert nach Juris Rz. 44, m.w.N; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 27. November 2015 - 9 Sa 333/15, zitiert nach Juris Rz. 162, m.w.N.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. Dezember 2018 - 8 Sa 37/18, zitiert nach Juris Rz. 82).
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2023 - 1 Sa 239/22
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Diese Bindung entfällt aber, wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten ( LAG Rheinland-Pfalz 04. Dezember 2018 - 8 Sa 37/18 - Rn. 75 , juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".