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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 08.09.2008 | OLG Karlsruhe, 19.01.2010

Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4927
OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07 (https://dejure.org/2007,4927)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.11.2007 - 8 U 161/07 (https://dejure.org/2007,4927)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. November 2007 - 8 U 161/07 (https://dejure.org/2007,4927)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung innerhalb der Fünfzehnmonatsfrist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 2 VVG; § 7 AUB 94
    Ansprüche aus einer Unfallversicherung wegen Invalidität; Erforderlichkeit einer fristgerechten ärztlichen Feststellung der Invalidität; Interesse des Versicherers an einer baldigen Klärung seiner Leistungspflicht; Wahrung der Frist durch Bezeichnung eines ...

  • Judicialis

    AUB 94 § 7

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 94 § 7
    Erfordernis der schriftlichen Invaliditätsfeststellung nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ansprüche aus einer Unfallversicherung wegen Invalidität; Erforderlichkeit einer fristgerechten ärztlichen Feststellung der Invalidität; Interesse des Versicherers an einer baldigen Klärung seiner Leistungspflicht; Wahrung der Frist durch Bezeichnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Invalidität: Welche ärztlichen Feststellungen sind für die Anerkennung nötig?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Invalidität: welche ärztlichen Feststellungen sind für die Anerkennung nötig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 670
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (28)

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten …

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07
    Diese fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität stellt eine Anspruchsvoraussetzung dar, durch die im Interesse einer rationellen, arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden auch dann vom Versicherungsschutz ausgenommen werden sollen, wenn der Versicherungsnehmer an der Einhaltung der Frist schuldlos ist oder die Invalidität nicht rechtzeitig erkennbar und ärztlich feststellbar gewesen ist (BGH VersR 2007, 1114, 1115.2006, 352.2005, 639.1998, 175, 176.1995, 1179, 1180.1988, 286, 287.1978 1036, 1037.

    Der ärztlichen Feststellung muss sich also die angenommene Ursache und die Art ihrer dauerhaften Auswirkung auf die Gesundheit des Versicherten entnehmen lassen (BGH VersR 2007, 1114).

    Nur die dort beschriebenen unfallbedingten Dauerschäden können Grundlage eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung sein (BGH VersR 2007, 1114).

    So hat der BGH in seiner jüngsten Entscheidung erneut darauf abgestellt, die - ausdrücklich so genannte - "Invaliditätsbescheinigung" solle zum einen dem Versicherer Gelegenheit geben, dem geltend gemachten Versicherungsfall nachzugehen und seine Leistungspflicht auf Grundlage der ärztlichen Feststellung zu prüfen (VersR 2007, 1114, 1115).

    Sind sie dort nicht aufgeführt, so kann hierauf ein Anspruch nicht gestützt werden (VersR 2007, 1114: nicht genannte Depression bei lediglich aufgeführter Zephalgie, Gedächtnisstörung, Schmerzen in der linken Hüfte und in der Wirbelsäule).

  • OLG Celle, 22.01.2004 - 8 U 130/03

    Ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität; Nichteinhaltung der …

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07
    Urteil des Senats vom 22. Januar 2004 - 8 U 130/03 , VersR 2004, 1258).

    Für die Wahrung dieser Frist ist erforderlich, dass ein unfallbedingter Dauerschaden bezeichnet wird, der durch bestimmte Symptome gekennzeichnet ist (BGH VersR 1997, 442, 443.1988, 286. Urteil des Senats vom 22. Januar 2004 - 8 U 130/03 , in: VersR 2004, 1258).

    Eine Ausnahme hiervon kann nach Treu und Glauben allenfalls dann in Betracht kommen, wenn nach dem Inhalt der Schadensanzeige oder sonstigen Umständen eine Invalidität möglich erscheint oder jedenfalls nicht fern liegt und der Versicherer in Kenntnis dieser Umstände gleichwohl nicht auf die Frist des § 7 AUB hinweist, obwohl er erkennt, dass der Versicherungsnehmer trotz des wahrscheinlichen Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen aus Unkenntnis diese Frist versäumen könnte (BGH VersR 2006, 352.2005, 639. Urteil des Senats vom 22. Januar 2004, a. a. O.. OLG Düsseldorf VersR 2001, 449, 451. OLG Köln VersR 1995, 907).

    Zunächst hat die Beklagte die Förmlichkeiten des § 7 AUB 94 nicht erkennbar ausschließlich dazu ausgenutzt, um sich einer auch für sie ersichtlich zweifelsfrei bestehenden materiellrechtlichen Verpflichtung zu entziehen (vgl. Urteil des Senats vom 22. Januar 2004, a. a. O.).

  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität …

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07
    Das Nichtvorliegen der ärztlichen Feststellung kann nicht entschuldigt werden (BGH VersR 2006, 352).

    Eine Ausnahme hiervon kann nach Treu und Glauben allenfalls dann in Betracht kommen, wenn nach dem Inhalt der Schadensanzeige oder sonstigen Umständen eine Invalidität möglich erscheint oder jedenfalls nicht fern liegt und der Versicherer in Kenntnis dieser Umstände gleichwohl nicht auf die Frist des § 7 AUB hinweist, obwohl er erkennt, dass der Versicherungsnehmer trotz des wahrscheinlichen Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen aus Unkenntnis diese Frist versäumen könnte (BGH VersR 2006, 352.2005, 639. Urteil des Senats vom 22. Januar 2004, a. a. O.. OLG Düsseldorf VersR 2001, 449, 451. OLG Köln VersR 1995, 907).

    Schließlich handelt der Versicherer rechtsmissbräuchlich, wenn er nach Geltendmachen von Invalidität von sich aus noch innerhalb der Frist zur ärztlichen Feststellung ein ärztliches Gutachten einholt, ohne den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass er unbeschadet dessen immer noch selbst für eine fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität Sorge zu tragen habe (BGH VersR 2006, 352.2005, 639. OLG Oldenburg VersR 2000, 843).

  • OLG Karlsruhe, 07.02.2005 - 12 U 304/04

    Unfallversicherung: Schriftformerfordernis der ärztlichen Feststellung der …

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07
    Die Gegenansicht geht demgegenüber davon aus, die Feststellung der Invalidität müsse innerhalb der 15Monatsfrist nur getroffen, aber nicht unbedingt schriftlich fixiert sein (OLG Karlsruhe VersR 2005, 1230. r+s 1996, 331. OLG Frankfurt VersR 1993, 174.

    Hierfür dürfte es dann wiederum keinesfalls genügen, dass der Arzt diese Feststellung nur als inneren Vorgang trifft und zunächst überhaupt nicht nach außen kundtut (insoweit offenlassend auch OLG Karlsruhe VersR 2005, 1230).

  • OLG Hamburg, 23.07.1997 - 5 U 68/97

    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität als Unfallfolge L

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07
    OLG Hamburg VersR 1998, 1412.

    Schließlich hat der BGH die Revision gegen Entscheidungen des OLG Hamm (VVGE § 8 AUB Nr. 20) und des OLG Hamburg (VersR 1998, 1412) nicht angenommen, in denen ausdrücklich eine schriftliche Invaliditätsfeststellung gefordert worden war.

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten …

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07
    Das Erfordernis dieser fristgerechten ärztlichen Feststellung entspricht dem Transparenzgebot (BGH VersR 2005, 639) und verstößt nicht gegen § 307 BGB (BGH VersR 1998, 175).

    Treuwidrigkeit kann ferner gegeben sein, wenn aus den bereits vorliegenden ärztlichen Berichten zwingend auf eine dauernde Beeinträchtigung zu schließen ist und mit einer Besserung des Gesundheitszustandes keinesfalls mehr gerechnet werden kann (vgl. BGH VersR 2005, 639. r+s 1995, 397: Verlust einer Gallenblase), da bei einem von Anfang an unabänderlichen Gesundheitszustand für den Versicherer kein schützenswertes Interesse an einer ärztlichen Feststellung besteht (…vgl. Prölss/Martin, a. a. O., Rdnr. 14).

  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 195/86

    Fristgerechte Einreichung ärztlicher Feststellungen in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07
    Die darin liegende Härte lässt sich nur mit dem berechtigten Interesse des Versicherers an einer baldigen Klärung seiner Leistungspflicht rechtfertigen (BGH VersR 1988, 286, 287).

    Es genüge die Geltendmachung beim Versicherer und die tatsächliche ärztliche Feststellung, die dann später auf Verlangen des Versicherers vorgelegt werden müsse, um die Einhaltung der Frist zu beweisen (VersR 1988, 286, 287.1990, 732).

  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 20 U 18/03

    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07
    OLG Hamm VersR 2004, 187.

    Unklar ist auch, was unter ärztlicher Feststellung zu verstehen ist, wenn es an jeder Form schriftlicher Fixierung fehlt (vgl. OLG Hamm VersR 2004, 187).

  • OLG Celle, 27.09.2001 - 8 U 2/01
    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07
    Indessen muss sich der ärztlichen Feststellung jedenfalls eine Prognose über eine bereits eingetretene bzw. zu erwartende Invalidität entnehmen lassen, wofür es nicht reicht, wenn eine dauernde Beeinträchtigung nur als möglich bezeichnet wird (Urteil des Senats vom 27. September 2001 - 8 U 2/01 , r+s 2002, 260 ).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. September 2001 - 8 U 2/01 , r+s 2002, 260: "Dass ... auch eine schriftliche rechtzeitige ärztliche Feststellung der Invalidität gefordert wird, ... versteht sich eigentlich von selbst").

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der …

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07
    Das Erfordernis dieser fristgerechten ärztlichen Feststellung entspricht dem Transparenzgebot (BGH VersR 2005, 639) und verstößt nicht gegen § 307 BGB (BGH VersR 1998, 175).

    Zwar sind inhaltlich an die ärztlichen Feststellung der Invalidität keine zu hohen Anforderungen zu stellen (BGH VersR 1998, 175, 176.1997, 442.198, 286).

  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

  • OLG München, 17.01.1994 - 26 U 3886/93

    Eintritt eines Arbeitsunfalls bei Elektroarbeiten ; Ärztlicher Feststellung der …

  • OLG Oldenburg, 14.07.1999 - 2 U 97/99

    Ärztliche Feststellung der Invalidität im Rahmen der Unfallversicherung

  • OLG Koblenz, 19.02.1999 - 10 U 1912/97

    Leistungspflicht der Unfallversicherung: Erfordernis des Eintritts von …

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 37/99

    Unfallversicherung: Ausschluß vom Versicherungsschutz bei geringfügigen …

  • OLG Frankfurt, 21.02.1995 - 14 U 57/94

    Unfallversicherung; Invalidität als Unfallfolge; Ärztliche Feststellung; …

  • OLG Köln, 05.05.1994 - 5 U 129/93

    Voraussetzungen für treuwidrige Berufung auf Frist des § 7 I Nr. 1 Abs. 2 AUB 88

  • OLG Oldenburg, 10.05.1995 - 2 U 57/95

    Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Invalidität als Unfallfolge

  • OLG München, 12.07.1993 - 26 U 3586/92

    Verweisungsmöglichkeit des Versicherers in der …

  • OLG Frankfurt, 16.04.1992 - 16 U 107/91

    Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Invalidität

  • OLG Karlsruhe, 21.09.1995 - 12 U 59/94

    Anforderungen an die Substantiierung eines Leistungsanspruchs gegenüber einer …

  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits …

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2006 - 4 U 128/05

    Kein Verstoß gegen Transparenzgebot in Versicherungsbedingungen bei …

  • OLG Hamm, 25.10.1997 - 20 U 112/97

    Form der ärztlichen Feststellung der Invalidität in der Unfallversicherung - …

  • OLG Stuttgart, 29.11.2001 - 7 U 137/01

    Leistungsanspruch gegenüber einer Unfallversicherung wegen Invalidität

  • OLG Hamm, 28.05.1993 - 20 U 23/93

    Ärztliche Feststellung; Invalidität; Frist

  • OLG Hamm, 27.09.1995 - 20 U 120/95

    Ärztliche Feststellung; Unfall; Invalidität; Schriftform; Frist

  • OLG Celle, 20.08.2009 - 8 U 10/09

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Unfalls (Sturzes) für eine …

    Sowohl der Eintritt der Invalidität als auch die fristgerechte ärztliche Feststellung stellen Anspruchsvoraussetzungen dar, durch die im Interesse einer rationellen arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen werden sollen (BGH VersR 2007, 1114.2006, 352. Urteil des Senats vom 22. November 2008 - 8 U 161/07 .

    VersR 2008, 670.

  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 12 U 43/12

    Unfallversicherung: Anforderungen an die Invaliditätsfeststellung

    Rn. 22 Nach einer in der Rechtsprechung ganz überwiegend vorherrschenden Ansicht besteht ein Schriftformerfordernis, obwohl die hier anzuwendenden AUB 94 dies nicht ausdrücklich erwähnen (vgl. OLG Celle VersR 2008, 670, BGH VersR 2007, 1114, OLG Frankfurt VersR 1996, 618, OLG Frankfurt (7.Senat) NVersZ 2002, 403, OLG Frankfurt 14 U 57/94 v. 21.2.1995, OLG Hamm RuS 2012, 195, u.a.m.).

    Rn. 23 Die Feststellungen zur Invalidität sind auch unter der Geltung der hier einschlägigen AUB 94 im Sinne einer echten Anspruchsvoraussetzung schriftlich zu treffen, weil der Versicherer nur auf der Grundlage schriftlicher Untersuchungsergebnisse die notwendige Überprüfung der attestierten Erkrankung und ihrer Auswirkungen auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit des Versicherten vornehmen kann; eine bloß intern gebliebene, nicht schriftlich festgehaltene Diagnose reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Celle VersR 2008, 670 Juris Rn. 33).

    Rn. 30 Aus der Invaliditätsfeststellung muss sich die ärztlicherseits angenommene Ursache und die Art ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Versicherten ergeben (vgl. BGH VersR 1997, 442; BGH VersR 2007, 1114; OLG Saarbrücken VersR 2008, 199; OLG Celle VersR 2008, 670).

  • LG Coburg, 14.02.2024 - 12 O 362/23

    Voraussetzungen der ärztlichen Feststellung von Invalidität

    Rn. 26 Für die Wahrung dieser Frist ist erforderlich, dass ein unfallbedingter Dauerschaden bezeichnet wird, der durch bestimmte Symptome gekennzeichnet ist (BGH VersR 1997, 442, 443; 1988, 286; OLG Celle Urt. v. vom 22.11.2007 - 8 U 161/07 -, VersR 2008, 670).

    Rn. 34 Insoweit hat das OLG Celle in seinem Urteil vom 22. November 2007 - 8 U 161/07 -, VersR 2008, 670, zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 7 I Abs. 1 S. 3 AUB 94 ausgeführt:.

    Das konnte die Klägerin schwerlich dahin verstehen, eine mündlich geäußerte oder innere Feststellung eines Arztes reiche aus (so auch: OLG Celle Urt. v. vom 22.11.2007 - 8 U 161/07 -, VersR 2008, 670).

    Rn. 40 Dass die Beklagte die Förmlichkeiten des § 7 I. (1) AUB 95 erkennbar ausschließlich dazu ausgenutzt habe, um sich einer auch für sie ersichtlich zweifelsfrei bestehenden materiell-rechtlichen Verpflichtung zu entziehen (vgl. OLG Celle Urt. v. vom 22.11.2007 - 8 U 161/07 -, VersR 2008, 670.), ist nicht ersichtlich.

  • OLG Celle, 11.09.2008 - 8 U 88/08

    Rechtmäßigkeit der Vereinbarung einer 15-Monats-Frist für eine …

    Diese fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität stellt eine Anspruchsvoraussetzung dar, durch die im Interesse einer rationellen, arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden auch dann vom Versicherungsschutz ausgenommen werden sollen, wenn der Versicherungsnehmer an der Einhaltung der Frist schuldlos ist oder die Invalidität nicht rechtzeitig erkennbar und ärztlich feststellbar gewesen ist (BGH VersR 2007, 1114, 1115; 2006, 352; 2005, 639; Senat in VersR 2008, 670 ff. unter II. 1.; VersR 2004, 1258 ff. unter 2. c)).

    Rn. 22 Im übrigen hat der Senat in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Auffassung (vgl. OLG Düsseldorf, r+s 2007, 256; 1999, 391; OLG Stuttgart, r+s 2003, 311; OLG Hamm, VersR 2004, 187; r+s 1998, 260; r+s 1996, 202; r+s 1993, 395; OLG Hamburg, VersR 1998, 1412; OLG Koblenz, VersR 1999, 12217; 1993, 1262; OLG Oldenburg, r+s 1997, 263; OLG Frankfurt, VersR 1996, 618; OLG München, VersR 1995, 565;… Grimm, AUB, 4. Aufl., § 7 Rdnr. 11; Jacob VersR 2007, 456; a.A.: OLG Karlsruhe, VersR 2005, 1230 [OLG Karlsruhe 07.02.2005 - 12 U 304/04]; r+s 1996, 331; OLG Frankfurt, VersR 1993, 174 [OLG Karlsruhe 19.03.1992 - 12 U 219/91];… Wussow/Pürckhauer, AUB, 6. Aufl., § 7 Rdnr. 19;… zweifelnd auch Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 AUB 94, Rdnr. 15; Marlow, r+s 2004, 353, 358) schon die Regelung in § 7 I Abs. 1 S. 3 AUB 94, in der lediglich allgemein, ohne ausdrückliches Schriftformerfordernis, von der ärztlichen Feststellung der Invalidität die Rede ist, so verstanden, dass dazu eine schriftliche ärztliche Bescheinigung vorzulegen ist, eine lediglich mündliche Feststellung der Invalidität innerhalb der 15-Monatsfrist also nicht ausreicht (vgl. Senat in VersR 2008, 670 ff. unter II. 2.; r+s 2002, 260).

    Eine Ausnahme davon kann nach Trau und Glauben (§ 242 BGB) allenfalls dann in Betracht kommen, wenn nach dem Inhalt der Schadensanzeige oder sonstigen Umständen eine Invalidität möglich erscheint oder jedenfalls nicht fernliegt und der Versicherer in Kenntnis dieser Umstände gleichwohl nicht auf die Frist hinweist, obwohl er erkennt, dass der Versicherungsnehmer trotz des wahrscheinlichen Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen aus Unkenntnis diese Frist versäumen könnte (BGH VersR 2006, 352, 639 [BGH 30.11.2005 - IV ZR 154/04]; Senat in VersR 2004, 1258 ff. unter 2. c); VersR 2008, 670 ff. unter II. 3.; OLG Düsseldorf, VersR 2001, 449, 451; OLG Köln, VersR 1995, 907).

    Insoweit ist auch nicht erkennbar, dass die Beklagte die Förmlichkeit der Ziffer 2.1.1.1 ausschließlich dazu ausgenutzt hätte, sich einer auch für sie ersichtlich zweifelsfrei bestehenden materiell-rechtlichen Verpflichtung zu entziehen (vgl. BGH VersR 2006, 352 f. [BGH 30.11.2005 - IV ZR 154/04]; Senat in VersR 2008, 670 ff. unter II. 3.; VersR 2004, 1258 ff. unter 2. d)).

  • OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08

    Leistungsfreiheit des privaten Unfallversicherers wegen alkoholbedingter …

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (8 U 161/07, Urteil vom 22. November 2007, unter II. 2., m. w. N., rkr.), dass den Anforderungen der AUB nur durch eine schriftliche Feststellung genügt werden kann.
  • OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08

    Wirksamkeit der AUB 2000 hinsichtlich der Bestimmung einerFrist zur Feststellung …

    Für ältere Fassungen der AUB war streitig, ob die ärztliche Invaliditätsfeststellung schriftlich zu treffen war (vgl. Darstellung des Streitstandes im Senatsurteil vom 22.11.2007, VersR 2008, 670 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15

    Unfallversicherung - Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung

    Zugleich ermöglicht sie diesem eine Ausgrenzung von in der Regel nur schwer abgrenzbaren und überschaubaren Spätschäden, die er vom Versicherungsschutz ausnehmen will (…vgl. BGH, Urt. v. 1.4.2015 - IV ZR 104/13 - VersR 2015, 150;…Urt. v. 7.3.2007 - IV ZR 137/06 - VersR 2007, 1114;… Senat, Urt. v. 20.6.2007 - 5 U 70/07 - VersR 2008, 837; OLG Celle, RuS 2009, 122;… Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 2 AUB 2010 Rdn. 13;… Kloth, Private Unfallversicherung, G Rdn. 26, S. 106).
  • LG Waldshut-Tiengen, 31.05.2016 - 1 O 14/16

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an eine Invaliditätsfeststellung; …

    Das Schriftformerfordernis entspricht der Auslegung der maßgeblichen Versicherungsbedingung des § 7 I (1) Abs. 2 AUB 88 nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (§ 157 BGB; so die nahezu einhellige Rechtsprechung der Obergerichte, vgl. OLG Hamm, r+s 1993, 395; 1996, 202; 1998, 260; 2008, 123; 2012, 195; OLG Koblenz, r+s 1993, 118; OLG Stuttgart, r+s 2003, 211; OLG Celle, r+s 2009, 122; 2010, 476, 477; OLG Saarbrücken, r+s 2010, 387; OLG München, r+s 1994, 478; OLG Frankfurt a.M., VersR 1996, 618; OLG Düsseldorf, r+s 1999, 391; OLG Oldenburg, r+s 1997, 263; OLG Hamburg, VersR 1998, 1412; zust. Schießl, in: Halm u.a., Handbuch des Fachanwalts, Versicherungsrecht, 5. Aufl. 2015, 22.
  • OLG München, 22.04.2008 - 25 U 1834/08

    Unfallversicherung: Konludentes Einverständnis mit der Geltendmachung durch die …

    Von den Fallgruppen, in denen von der Rspr. - auch vom erkennenden Senat - Treuwidrigkeit angenommen worden ist, kommt lediglich diejenige in Betracht, in denen die Treuwidrigkeit damit begründet worden ist, dass sich der Versicherungsnehmer umfangreichen und belastenden Untersuchungen unterziehen musste (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 1036; VersR 2006, 352; OLG Hamm, VersR 2007, 1361; OLG Celle, OLGR Celle 2008, 60).
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   OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07   

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OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07 (https://dejure.org/2008,5434)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.09.2008 - 8 U 161/07 (https://dejure.org/2008,5434)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. September 2008 - 8 U 161/07 (https://dejure.org/2008,5434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Haftung des Gründungsgesellschafters wegen Verletzung der Aufklärungspflicht - Keine Verjährung eines Schadensersatzanspruchs der durch Feststellungsklage geltend gemacht wurde - Zur Haftung des Kreditgebers bei verbundenen Verträgen - Zu den Anforderungen des Irrtums ...

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen einer Beteiligung als Kommanditist an drei Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft; Verpflichtung eines Gründungskommanditisten einer Publikums-KG zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über das mit dem Beitritt ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07
    Von einer solchen Mitwirkung ist nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten zugleich mit dem Kaufvertrag bzw. den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich dem Verkäufer gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH, Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967;… Rdn. 22).

    Die Verträge müssen sich wechselseitig bedingen bzw. der eine muss seinen Sinn erst durch den anderen erhalten (BGH…, Urteil vom 19.05.2000, V ZR 322/98, NJW 2000, 3065 Rdn. 7; Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Rdn. 25).

    Dazu bedarf es der Verknüpfung beider Verträge durch konkrete Umstände (Verbindungselemente), die sich nicht wie notwendige Tatbestandselemente abschließend umschreiben lassen, sondern im Einzelfall verschieden sein oder gar fehlen können, wenn sich die wirtschaftliche Einheit aus anderen Umständen ergibt (BGH, Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, Rdn. 25).

    Als Indiz für eine wirtschaftliche Einheit sieht der BGH den Umstand, dass der Kreditvertrag nicht von den Käufern aufgrund eigener Verhandlungen, sondern allein durch den Vermittler als Vertreter geschlossen wurde, der auch die Bonitätsunterlagen weitergereicht hat (BGH, Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, Rdn. 27).

    Der Abschluss des Kreditvertrages nach dem Abschluss des damit finanzierten Geschäfts steht der Bejahung eines inneren Zusammenhangs allerdings dann nicht entgegen, wenn etwa die Lieferung der Kaufsache erst nach der Finanzierungszusage erfolgt (BGH…, Urteil vom 18.03.2003, XI ZR 442/01, Rdn. 13; Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, Rdn. 27) oder wenn die Fremdfinanzierung von vornherein vorgesehen war (BGH…, Urteil vom 18.03.2003, XI ZR 442/01, Rdn. 13).

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH, Urteil vom 01.03.2004, II ZR 88/02, ZIP 2004, 1104, 1106; Urteil vom 09.02.2006, III ZR 20/05, WM 2006, 668, Rdn. 22).

    Dies beruht auf der Erwägung, dass durch unzutreffende oder unvollständige Informationen in das Recht des Anlegers eingegriffen worden ist, in eigener Entscheidung und Abwägung des Für und Wider darüber zu befinden, ob er in das Objekt investieren will oder nicht; Anhaltspunkte dafür, dass der jeweilige Kläger bei vollständiger Aufklärung sich dennoch für die Anlage entschieden hätte, sind von dem jeweiligen Beklagten vorzutragen (BGH, Urteil vom 09.02.2006, III ZR 20/05, a.a.O.).

    In der genannten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Prospektangabe, dass von Seiten der Verkäufer noch eine weitere Vergütung gezahlt werde, als Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse für unzureichend gehalten (so auch BGH, Urteil vom 09.02.2006, III ZR 20/05, WM 2006, 668, Rdn. 4 betreffend denselben Sachverhalt).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der ausgeführt hat, es könne nicht angehen, dass beim Vertrieb einer Kapitalanlage verwendete irreführende Beschreibungen von für die Werthaltigkeit objektiv wesentlicher Bedeutung schadensersatzrechtlich allein deshalb sanktionslos bleiben, weil der Anlageinteressent keinen Anlass gesehen hatte, sich zu dem betreffenden Punkt Informationen geben zu lassen (BGH, Urteil vom 09.02.2006, III ZR 20/05, WM 2006, 668, Rdn. 28).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.12.2003, III ZR 118/03, ZIP 2004, 414; Urteil vom 09.02.2006, III ZR 20/05, WM 2006, 668, Rdn. 31) ist von einer überraschenden Klausel auszugehen, wenn die Verjährung von Ersatzansprüchen nicht nur gegenüber der Objektgesellschaft, also dem Vertragspartner, verkürzt wird, sondern gleichzeitig auch auf die Rechtsverhältnisse zu anderen Beteiligten eingewirkt wird.

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07
    Zwar trifft es zu, dass der Bundesgerichtshof eine Offenbarungspflicht für "Innenprovisionen" jedenfalls dann angenommen hat, wenn diese 15 % des Aufwands übersteigen (BGHZ 158, 110 = NJW 2004, 1732).

    Dass Zahlungen nicht unmittelbar aus dem Vermögen der Fondsgesellschaft erfolgen, hat der Bundesgerichtshof bereits im Zusammenhang mit seiner Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht in Bezug auf Innenprovisionen als bedeutungslos dargestellt (BGHZ 158, 110).

    Insbesondere bei einer aus Immobilien bestehenden Vermögensanlage können sich aber nicht nur aus der Existenz, sondern auch aus der Höhe solcher Innenprovisionen, die als solche nicht die Gegenleistung für die Schaffung von Sachwerten darstellen, Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit des Objekts und Rentabilität der Anlage ergeben (BGH, Urteil vom 12.02.2004, III ZR 359/02, BGHZ 158, 110, Rdn. 33).

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07
    Davon erfasst sind insbesondere Zuwendungen an die Gesellschafter und/oder ihre Unternehmen unabhängig davon, ob es sich um übliche Vergütungen handelt (BGH…, Urteil vom 14.01.1985, II ZR 41/84, WM 1985, 533, Juris-Rdn. 16; Urteil vom 10.10.1994, II ZR 95/93, NJW 1995, 130; BGH…, Urteil vom 24.04.2007, XI ZR 340/05, NJW 2007, 2404 Rdn. 16).

    Die Beschränkung auf solche Zahlungen, die mindestens 15 % des Aufwandes betragen, greift jedoch dann nicht ein, wenn es sich um Sondervorteile handelt, die einem Gründungsgesellschafter oder einem diesem zugerechnete Gesellschaft gewährt werden (BGH NJW 1995, 130).

    Mit Urteil vom 10. Oktober 1994 (II ZR 95/93, NJW 1995, 130) ist diese Rechtsprechung bestätigt und vertieft worden.

  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 41/84

    Verlustbeteiligung an Immobilienfonds infolge unrichtiger Prospektangaben - …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07
    Davon erfasst sind insbesondere Zuwendungen an die Gesellschafter und/oder ihre Unternehmen unabhängig davon, ob es sich um übliche Vergütungen handelt (BGH, Urteil vom 14.01.1985, II ZR 41/84, WM 1985, 533, Juris-Rdn. 16; Urteil vom 10.10.1994, II ZR 95/93, NJW 1995, 130; BGH…, Urteil vom 24.04.2007, XI ZR 340/05, NJW 2007, 2404 Rdn. 16).

    Bereits mit Urteil vom 14.01.1985 (II ZR 41/84, WM 1985, 533, Juris-Rdn. 16) war die Offenbarungspflicht von Sonderzuwendungen an Gründungsgesellschafter vom Bundesgerichtshof herausgestellt worden.

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07
    Dies gilt aber nur für die zum Erwerb der Beteiligung aufzubringende Gegenleistung (vgl. auch BGH, Urteil vom 17.11.2005, III ZR 350/04, NJW 2006, 499, Rdn. 12), also die Einlageleistung nebst Agio.

    Eine andere Beurteilung ist jedoch für Beträge geboten, die Werbungskosten ersetzen, weil diese im Jahre des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart sind, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen worden waren (BFH NV 1995, 499, 500; BGH, Urteil vom 17.11.2005, III ZR 350/04 Rdn. 12).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07
    Zu Unrecht verweist der Kläger darauf, dass sich der Erwerber einer finanzierten Immobilie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter erleichterten Voraussetzungen auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden Wissensvorsprung der Bank mit der Folge von Schadensersatzansprüchen berufen könne, wenn ein institutionalisiertes Zusammenwirken zwischen Bank und Vertreiber der Immobilie vorliegt (BGH, Urteil vom 16.05.2006, XI ZR 6/04, NJW 2006, 2099).
  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07
    Die Zahlung einer Vermittlungsprovision von 0, 5 % der Darlehenssumme an einen Kreditvermittler ohne Unterrichtung des Verbrauchers hat der Bundesgerichtshof indes für unbedenklich gehalten, und zwar auch dann, wenn der Vermittler als Doppelmakler auch vom Verbraucher eine Vermittlungsprovision erhalten hat (BGH, Urteil vom 20.01.2004, XI ZR 460/02, WM 2004, 521).
  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 115/80

    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Darlehensvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07
    Stützt sich die Rechtsverteidigung des Schuldners auf erwägenswerte Überlegungen und ergibt sich aus seinem Vorbringen, dass er nach einer ihm ungünstigen Klärung der ihm zweifelhaften Rechtsfragen zu den übernommenen Verpflichtungen stehen wird, also an sich vertragstreu bleiben will, so verleiht das Bestreiten des Anspruchs allein dem Gläubiger kein Recht, sofort die Rückzahlung der Darlehenssumme zu verlangen (BGH, Urteil vom 05.03.1981, III ZR 115/80, NJW 1981, 1666, Juris-Rdn. 19).
  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98

    Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07
    Die Verträge müssen sich wechselseitig bedingen bzw. der eine muss seinen Sinn erst durch den anderen erhalten (BGH, Urteil vom 19.05.2000, V ZR 322/98, NJW 2000, 3065 Rdn. 7;… Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Rdn. 25).
  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 113/00

    Schmiergeldzahlungen an Verhandlungsvertreter

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog. …

  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem …

  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen …

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05

    Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu …

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 152/87

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf den Schadensersatzanspruch im Rahmen eines …

  • LG Dortmund, 13.06.2014 - 3 O 306/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und der Verletzung von Aufklärungspflichten …

    Grundlage ist, dass die Gründungsgesellschafter wegen eines regelmäßigen Wissensvorsprungs gegenüber den Anlegern eine Aufklärungspflicht trifft (OLG Hamm, Urt. v. 08.09.2008 - 8 U 161/07 Rn. 198).

    Demnach ist für eine Haftungsbegründung nicht erforderlich, dass die Gründungsgesellschafter in persönlichen Kontakt zum Anleger getreten sind oder anderweitig besonderes persönliches Vertrauen beansprucht haben (…BGH, Urt. v. 12.02.2009 - III ZR 90/08 Rn. 8; OLG Hamm, Urt. v. 08.09.2008 - 8 U 161/07 Rn. 63).

  • LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 459/13

    Beweislast des Anlageinteressenten für Nichtübergabe des Prospekts und …

    Grundlage ist, dass die Gründungsgesellschafter wegen eines regelmäßigen Wissensvorsprungs gegenüber den Anlegern eine Aufklärungspflicht trifft (OLG Hamm, Urt. v. 08.09.2008 - 8 U 161/07 Rn. 198).

    Demnach ist für eine Haftungsbegründung nicht erforderlich, dass die Gründungsgesellschafter in persönlichen Kontakt zum Anleger getreten sind oder anderweitig besonderes persönliches Vertrauen beansprucht haben (…BGH, Urt. v. 12.02.2009 - III ZR 90/08 Rn. 8; OLG Hamm, Urt. v. 08.09.2008 - 8 U 161/07 Rn. 63).

  • OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten im Rahmen der Prospekthaftung

    Eine entsprechende Verknüpfung wäre nicht sachgerecht, da der Haftungsgrund der Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht die unmittelbare Verantwortlichkeit für den Prospekt, sondern die persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen ist, die zur Folge hat, dass Gründungskommanditisten auf Grund ihres Informationsvorsprungs die Eintretenden zu informieren haben, falls der dem Eintretenden zu überreichende Prospekt nicht zutreffend und vollständig ist und kein umfassendes Bild über die Risiken der Kapitalanlagen gewährt (BGH WM 2003, 1818ff., OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 55/05, Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.5.2007, 8 U 61/05, bei Juris, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris).

    Nach der Rechtsprechung entspricht es in Fällen der Prospekthaftung im weiteren Sinne der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH WM 2003, 1818ff, WM 2006, 668 ff, OLG Hamm, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris), ohne dass es darauf ankommt, ob gerade der gerügte Prospektfehler zum Misserfolg der Anlage geführt hat.

  • OLG Frankfurt, 02.05.2012 - 23 U 39/09

    Anlageberatung: Notwendige Angaben im Verkaufsprospekt eines Immobilienfonds

    Eine Beschränkung der Haftung auf Prospektherausgeber wäre nicht sachgerecht, da der Haftungsgrund der Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht die unmittelbare Verantwortlichkeit für den Prospekt, sondern die persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen ist, die zur Folge hat, dass Gründungskommanditisten auf Grund ihres Informationsvorsprungs die Eintretenden zu informieren haben, falls der dem Eintretenden zu überreichende Prospekt nicht zutreffend und vollständig ist und kein umfassendes Bild über die Risiken der Kapitalanlagen gewährt (BGH WM 2003, 1818ff., OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 55/05, Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.5.2007, 8 U 61/05, bei Juris, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris).

    Nach der Rechtsprechung entspricht es in Fällen der Prospekthaftung im weiteren Sinne der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH WM 2003, 1818ff, WM 2006, 668 ff, OLG Hamm, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris), ohne dass es darauf ankommt, ob gerade der gerügte Prospektfehler zum Misserfolg der Anlage geführt hat.

  • OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 23 U 103/11

    Rückabwicklung einer Beteiligung an DG-Fonds Nr. 31 (Haftung des …

    Eine entsprechende Verknüpfung wäre nicht sachgerecht, da der Haftungsgrund der Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht die unmittelbare Verantwortlichkeit für den Prospekt, sondern die persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen ist, die zur Folge hat, dass Gründungskommanditisten auf Grund ihres Informationsvorsprungs die Eintretenden zu informieren haben, falls der dem Eintretenden zu überreichende Prospekt nicht zutreffend und vollständig ist und kein umfassendes Bild über die Risiken der Kapitalanlagen gewährt (BGH, Urteil vom 14.07.2003, II ZR 202, 02 = WM 2003, 1818ff, OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 55/05, Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2007, 8 U 61/05, Urteil vom 08.09.2008, 8 U 161/07, zitiert jeweils nach Juris, Senatsurteil vom 10.10.2010, 23 U 42/09 mwN).

    Rn. 47 a) Nach der Rechtsprechung entspricht es in Fällen der Prospekthaftung im weiteren Sinne der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (…BGH, aaO, WM 2003, 1818ff, WM 2006, 668 ff, OLG Hamm, Urteil vom 08.09.2008, 8 U 161/07, zitiert nach juris), ohne dass es darauf ankommt, ob gerade der gerügte Prospektfehler zum Misserfolg der Anlage geführt hat.

  • LG Dortmund, 06.06.2014 - 3 O 394/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und der Verletzung von Aufklärungspflichten …

    Grundlage ist, dass die Gründungsgesellschafter wegen eines regelmäßigen Wissensvorsprungs gegenüber den Anlegern eine Aufklärungspflicht trifft (OLG Hamm, Urt. v. 08.09.2008 - 8 U 161/07 Rn. 198).

    Demnach ist für eine Haftungsbegründung nicht erforderlich, dass die Gründungsgesellschafter in persönlichen Kontakt zum Anleger getreten sind oder anderweitig besonderes persönliches Vertrauen beansprucht haben (…BGH, Urt. v. 12.02.2009 - III ZR 90/08 Rn. 8; OLG Hamm, Urt. v. 08.09.2008 - 8 U 161/07 Rn. 63).

  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 23 U 52/11

    Stellung des Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG; Prospektfehler durch …

    Die Gründungsgesellschafter ragen aus der anonymen Masse der Kapitalanleger heraus und übernehmen die Garantie für eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung des gesellschaftlichen Vorhabens (OLG München OLGR München 2003, 227f.) Eine Beschränkung der Haftung auf Prospektherausgeber wäre nicht sachgerecht, da der Haftungsgrund der Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht die unmittelbare Verantwortlichkeit für den Prospekt, sondern die persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen ist, die zur Folge hat, dass Gründungskommanditisten auf Grund ihres Informationsvorsprungs die Eintretenden zu informieren haben, falls der dem Eintretenden zu überreichende Prospekt nicht zutreffend und vollständig ist und kein umfassendes Bild über die Risiken der Kapitalanlagen gewährt (BGH WM 2003, 1818ff., OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 55/05, Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.5.2007, 8 U 61/05, bei Juris, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris).

    Nach der Rechtsprechung entspricht es in Fällen der Prospekthaftung im weiteren Sinne der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH WM 2003, 1818ff, WM 2006, 668 ff, OLG Hamm, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris), ohne dass es darauf ankommt, ob gerade der gerügte Prospektfehler zum Misserfolg der Anlage geführt hat.

  • LG Dortmund, 31.10.2014 - 3 O 450/13

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektfehlern und Verletzung von …

  • LG Dortmund, 24.10.2014 - 3 O 407/13

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektfehlern und Verletzung von …

  • OLG Frankfurt, 19.03.2012 - 23 U 5/11

    Prospekthaftungsansprüche gegen Gründungskommanditisten

  • LG Dortmund, 24.10.2014 - 3 O 397/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten im …

  • OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11

    Mängel im Verkaufsprospekt einer Puplikums-KG (DG-Fonds 34)

  • OLG Frankfurt, 18.07.2012 - 23 U 48/11

    Fehler im Prospekt einer Publikums-KG (DG-Fonds Nr. 34)

  • OLG Frankfurt, 19.03.2012 - 23 U 167/10

    Prospekthaftung im weiteren Sinne (Prospektfehler in Form einer unzureichenden …

  • LG Dortmund, 03.07.2015 - 3 O 555/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten …

  • LG Dortmund, 14.08.2015 - 3 O 482/13

    Schadenersatzbegehren wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (culpa in …

  • LG Dortmund, 17.10.2014 - 3 O 376/13

    Kein Schadensersatzanspruch nach Beitritt zu Schiffsfonds bei "Diagonallesen" des …

  • LG Dortmund, 11.04.2014 - 3 O 476/13

    Hinreichende Aufklärung in einem Emissionsprospekt über Verlustrisiken im …

  • OLG Hamm, 06.07.2009 - 8 U 83/09

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung nach dem HWiG; Voraussetzungen der …

  • LG Dortmund, 29.08.2014 - 3 O 14/14

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und der Verletzung von Aufklärungspflichten …

  • LG Dortmund, 04.09.2015 - 3 O 35/15

    Schadensersatzbegehren wegen Prospektfehlern und der Verletzung von …

  • LG Dortmund, 04.09.2015 - 3 O 485/14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Prospektfehlern und einer …

  • LG Dortmund, 03.07.2015 - 3 O 431/13

    Anspruch auf Rückzahlung von Kommanditeinlagen in einen Schiffsfonds wegen …

  • LG Dortmund, 06.02.2015 - 3 O 467/13

    Verletzung von Aufklärungspflichten bei der Anlageberatung im Zusammenhang mit …

  • LG Dortmund, 22.01.2016 - 3 O 519/14

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten bei …

  • LG Frankfurt/Main, 15.04.2016 - 18 O 297/13
  • LG Hamburg, 16.04.2015 - 334 O 216/13

    Schadensersatz wegen Kommanditbeteiligung an einem Schiffsfonds: Anforderungen an …

  • LG Hamburg, 15.01.2015 - 334 O 15/14

    Kommanditbeteiligung an einem Schiffsfonds: Haftung der Gründungsgesellschafter …

  • LG Dortmund, 14.03.2014 - 3 O 142/13

    Hinreichende Aufklärung über Risiken durch ein Prospekt im Zusammenhang mit dem …

  • LG Hamburg, 15.01.2015 - 334 O 240/13

    Schiffsfondsbeteiligung: Beginn der Verjährung für einen Schadensersatzanspruch …

  • OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07

    Prospekthaftung: Anforderungen an die Darstellung der "weichen Kosten" im …

  • LG Dortmund, 27.11.2015 - 3 O 438/13

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektfehlern und Verletzung von …

  • LG Dortmund, 27.11.2015 - 3 O 518/14

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektfehlern i.R.d. Beitritts zu einem …

  • LG Hamburg, 12.09.2014 - 334 O 201/13

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Schadenersatzanspruch aufgrund von …

  • LG Hamburg, 11.09.2014 - 334 O 200/13

    Prospekthaftung im weiteren Sinn: Schadenersatzanspruch aufgrund eines …

  • OLG Nürnberg, 27.02.2019 - 2 U 826/16

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage in Form einer …

  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 27 U 105/07

    Umfang der Auskunfts- und Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter eines …

  • LG Dortmund, 17.04.2015 - 3 O 208/14

    Schadensersatzbegehren wegen Prospektfehlern und der Verletzung von …

  • OLG Köln, 15.09.2009 - 15 U 13/09

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Prozesshaftung

  • LG Dortmund, 11.09.2015 - 3 O 247/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Prospektfehlern u. der …

  • LG Hamburg, 16.03.2016 - 332 O 333/14

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Schadenersatzanspruch wegen unzureichender …

  • LG Hamburg, 16.03.2016 - 332 O 282/14

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Schadenersatzanspruch im Zusammenhang mit der …

  • LG Dortmund, 07.10.2016 - 3 O 588/15

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Prospektfehlern u. der Verletzung von …

  • LG Dortmund, 10.06.2015 - 3 O 489/15

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Prospektfehlern und einer …

  • LG Dortmund, 20.06.2016 - 3 O 559/15

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Prospektfehlern und einer …

  • LG Dortmund, 26.02.2016 - 3 O 250/15

    Schadensersatzbegehren wegen Prospektfehlern und der Verletzung von …

  • LG Dortmund, 21.08.2015 - 3 O 108/15

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten …

  • LG Dortmund, 06.11.2015 - 3 O 236/14

    Schadensersatzbegehren des Kapitalanlegers wegen Prospektfehlern und der …

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2010 - 9 O 1481/10

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers und Verjährungsbeginn: …

  • LG Dortmund, 10.07.2015 - 3 O 243/14

    Schadensersatzbegehren eines Kapitalanlegers wegen Prospektfehlern und der …

  • LG Dortmund, 26.06.2015 - 3 O 408/13

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Prospektfehlern und der Verletzung von …

  • LG Dortmund, 15.05.2015 - 3 O 200/14

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten …

  • LG Dortmund, 15.01.2016 - 3 O 46/14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Prospektfehlern und einer …

  • LG Dortmund, 08.01.2016 - 3 O 486/14

    Anspruch auf Schadensersatz aus den Grundsätzen der culpa in contrahendo wegen …

  • LG Dortmund, 04.09.2015 - 3 O 456/14
  • LG Dortmund, 28.08.2015 - 3 O 184/14

    Umfang von Informationspflichten und Aufklärungspflichten eines Prospekts …

  • LG Dortmund, 27.11.2015 - 3 O 76/15

    Schadensersatzbegehren eines Kapitalanlegers wegen Prospektfehlern und der …

  • LG Hamburg, 22.10.2015 - 334 O 87/15

    Beteiligung an einem Schiffsfonds: Schadenersatzanspruch aufgrund …

  • LG Dortmund, 27.02.2015 - 6 O 40/14

    Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (culpa in …

  • LG Hamburg, 30.10.2014 - 334 O 214/13

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht seitens der …

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.01.2010 - 8 U 161/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,58188
OLG Karlsruhe, 19.01.2010 - 8 U 161/07 (https://dejure.org/2010,58188)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.01.2010 - 8 U 161/07 (https://dejure.org/2010,58188)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 8 U 161/07 (https://dejure.org/2010,58188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln der Leistungen im Bereich der Planung und der Bauüberwachung i.R.d. Verkaufs von Eigentumswohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewinneinbuße wegen Planungsmangel: Schadensersatz!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewinneinbuße aufgrund von Planungsmängeln: Muss der Architekt Schadensersatz zahlen? (IBR 2012, 334)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1149
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.2006 - X ZR 124/03

    Rechtsfolgen des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben bei …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2010 - 8 U 161/07
    Sache der Klägerin ist es, die Anknüpfungstatsachen für den gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder die besonderen Umstände, insbesondere hinsichtlich der von ihr getroffenen Anstalten und Vorkehrungen darzulegen und zu beweisen, nach denen der von ihr kalkulierte oder in anderen Fällen tatsächlich erzielte höhere Verkaufserlös auch hinsichtlich der streitgegenständlichen Wohnungen und Tiefgaragen-Stellplätze mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte, um daran anknüpfend eine Schadensschätzung zu ermöglichen (BGH NJW-RR 2007, 325, 329; BGH NVwZ 1992, 1119, 1120).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2008 - 24 U 14/08

    Architektenvertrag: Voraussetzungen einer zulässigen Unterschreitung der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2010 - 8 U 161/07
    Schadensersatzansprüche der Klägerin gegen den Beklagten sind auch Gegenstand des Honorarrechtsstreits des Beklagten gegen die Klägerin vor dem Landgericht D. (10 O 514/02; B 28), über den das OLG F. in der Berufungsinstanz zu Gunsten des Beklagten entschieden hat (24 U 14/08; B 24).
  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 11/09

    Beleidigungen können zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2010 - 8 U 161/07
    Hiergegen hat die hiesige Klägerin, dortige Beklagte Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt (BK 22; VII ZR 11/09).
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