Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
EStG § 23 Abs. 1; ; EStG § ... 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b); ; ZPO § 167; ; ZPO § 253 Abs. 1; ; ZPO § 261 Abs. 1; ; ZPO § 262 Satz 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 280; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; AO 1977 § 164; ; AO 1977 § 164 Abs. 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; StBerG § 68 a. F.; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; EGBGB Art. 229 § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13; ; EGBGB Art. 229 § 12 Abs. 1 Satz 2
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Belehrungspflicht des Steuerberaters zur Anfechtung des Steuerbescheids nach Veröffentlichung eines Vorlagebeschlusses an Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinweispflicht des Steuerberaters auf eine mögliche Vefassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Einkommensteuergesetz (EStG); Pflicht des Steuerberaters zur Belehrung über die Möglichkeit der Anfechtung eines Steuerbescheids; Hinweispflicht des Steuerberaters ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Steuerberater muss auf anhängige Verfahren hinweisen
- IWW (Kurzinformation)
Steuerberater muss auf anhängige Verfahren hinweisen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Steuerberater muss über Möglichkeit einer Anfechtung des Steuerbescheids belehren
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuererklärung - Was ein Steuerberater wissen muss - und was nicht
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.03.2007 - 2 O 636/05
- OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 54
- VersR 2008, 790
- WM 2007, 2338
- DB 2007, 2473
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- OLG Köln, 28.06.2007 - 8 U 6/07
Beratungspflichten und Unterrichtungspflichten des Steuerberaters im Rahmen …
Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
a) Zu Recht hat das Landgericht auf die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung abgestellt, der sich auch der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (zuletzt Urteil vom 12.07.2007 - 8 U 6/07 = DB 2007, 1749) und nach denen davon auszugehen ist, dass der Steuerberater im Rahmen seines Auftrages verpflichtet ist, seinen Mandanten umfassend zu beraten und ungefragt über alle steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten.Problematisch indes sind die Fälle, in denen der Steuerberater auf den Fortbestand der Gesetzeslage oder die Fortsetzung einer bestimmten höchstrichterlichen Rechtsprechung vertraut, obwohl eine Gesetzesänderung, eine Änderung in der Rechtsprechung oder - wie möglicherweise hier - die Feststellung der Nichtigkeit eines Gesetzes bevorsteht (Senat, Urteil vom 12.07.2007 - 8 U 6/07 = DB 2007, 1749 f.).
Bei hinreichend deutlichen Anzeichen im Beratungszeitpunkt ist der Steuerberater verpflichtet auf eine bereits absehbare bestimmte Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinzuweisen (BGH, NJW-RR 2006, 273; KG, DStR 2007, 453-455; Senat, Urteil vom 12.07.2007 - 8 U 6/07 = DB 2007, 1749 f.).
Wird schließlich in der Tages- oder Fachpresse über Vorschläge zur Änderung des Steuerrechts berichtet, die im Falle ihrer Verwirklichung von dem Mandanten des Beraters erstrebte Ziele unter Umständen vereiteln oder beeinträchtigen, kann der Steuerberater gehalten sein, sich aus allgemein zugänglichen Quellen über den näheren Inhalt und den Verfahrensstand solcher Überlegungen zu unterrichten, um danach prüfen zu können, ob es geboten ist, dem Mandanten Maßnahmen zur Abwehr drohender Nachteile anzuraten (BGH, NJW 2004, 3487; KG, DStR 2007, 453-455; Senat, Urteil vom 12.07.2007 - 8 U 6/07 = DB 2007, 1749, 1750).
Denn dieser Beschluss brachte zum Ausdruck, dass immerhin schon ein anderes höchstes Bundesgericht die entscheidende Norm für verfassungswidrig hielt (Senat, 12.07.2007 - 8 U 6/07 = DB 2007, 1749).
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92
Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung
Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich ein Rechtsanwalt - und nichts anderes kann für einen Steuerberater gelten - bei der Wahrnehmung eines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten (BGH, NJW 2001, 675, 678; BGH, NJW 1993, 3323, 3324 m.w.N.; KG Berlin, DStR 2007, 453-455).Gleichwohl darf sich der Anwalt nicht blind auf die Fortdauer einer höchstrichterlichen Rechtsprechung verlassen, sondern hat die Auswirkungen neuer Gesetze, Hinweise eines obersten Gerichts auf die Möglichkeit einer Rechtsprechungsänderung und neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zu berücksichtigen (BGH, NJW 1993, 3323, 3324 f., KG Berlin, DStR 2007, 453-455).
Grundsätzlich wird darauf abzustellen sein, mit welchem Grad an Deutlichkeit (Evidenz) eine neue Rechtsentwicklung in eine bestimmte Richtung weist und eine neue Antwort auf eine bisher anders entschiedene Frage nahe legt (BGH, NJW 1993, 3323, 3325; KG Berlin, DStR 2007, 453-455).
Regelmäßig wird es sich um besonders zu begründende, eng umgrenzte Ausnahmefälle handeln, in denen es als schuldhafte Pflichtverletzung des Anwalts zu werten ist, dass er seiner Beratung die Möglichkeit einer Änderung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zugrunde gelegt hat (BGH, NJW 1993, 3323, 3325).
- BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99
Zur Vereinbarkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für den …
Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
Auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 16.07.2002 - IX R 62/99 - (NJW 2003, 83) erklärte das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 09.03.2004 - 2 BvL 17/02 - (NJW 2004, 1022) die Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom 16.04.1997 (im Folgenden: a. F.), der auch die Grundlage für die Besteuerung der von der Klägerin im Jahr 1998 erzielten Spekulationsgewinne darstellte, für verfassungswidrig und nichtig, soweit er Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren betraf.Jedenfalls aufgrund seiner Bekanntmachungen im Bundessteuerblatt (BStBl II 2003, 74) und in der Zeitschrift "Deutsches Steuerrecht" (DStRE 2002, 1431) hätte der Beklagte als Steuerberater den Vorlagebeschluss kennen müssen.
Ein ernst zu nehmendes Indiz in diesem Sinne war hier der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 16.07.2002 (NJW 2003, 83), durch den eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt wurde, ob § 23 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar sei, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt werde.
Dies wird deutlich, wenn der Bundesfinanzhof etwa darauf abstellt, dass den Finanzbehörden für das Erfassen von Spekulationsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a.F. kein hinreichendes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung stehe, mit dessen Hilfe die Einkommensteuer auf Grund solcher Einkünfte entsprechend dem Gleichheitssatz zutreffend festgesetzt und erhoben werden könne und zur Erfüllung der verfassungsrechtlichen Anforderungen nach Ansicht des vorlegenden Senats eine umfassende, voraussetzungslose Prüfungsbefugnis zur Überwachung dieser Einkünfte erforderlich sei (BFH, NJW 2002, 83, 85).
- BGH, 15.07.2004 - IX ZR 472/00
Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts
Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (BGH, NJW 2004, 3487; BGHZ 128, 358, 361 = NJW 1995, 958; BGH, NJW-RR 2003, 1064, 1065; Senat, OLGR 2003, 69; Urteil vom 26.06.2007 - 8 U 49/06).Neue oder geänderte Rechtsnormen hat er in diesem Rahmen zu ermitteln (BGH, NJW 2004, 3487 m.w.N.; KG Berlin, DStR 2007, 453-455).
Wird schließlich in der Tages- oder Fachpresse über Vorschläge zur Änderung des Steuerrechts berichtet, die im Falle ihrer Verwirklichung von dem Mandanten des Beraters erstrebte Ziele unter Umständen vereiteln oder beeinträchtigen, kann der Steuerberater gehalten sein, sich aus allgemein zugänglichen Quellen über den näheren Inhalt und den Verfahrensstand solcher Überlegungen zu unterrichten, um danach prüfen zu können, ob es geboten ist, dem Mandanten Maßnahmen zur Abwehr drohender Nachteile anzuraten (BGH, NJW 2004, 3487; KG, DStR 2007, 453-455; Senat, Urteil vom 12.07.2007 - 8 U 6/07 = DB 2007, 1749, 1750).
- BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99
Ersatzansprüche - Kreispachtgeschädigte - Landwirtschaftsbetrieb - Gemeinderat - …
Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich ein Rechtsanwalt - und nichts anderes kann für einen Steuerberater gelten - bei der Wahrnehmung eines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten (BGH, NJW 2001, 675, 678; BGH, NJW 1993, 3323, 3324 m.w.N.; KG Berlin, DStR 2007, 453-455).Ihm muss aber auch dabei insgesamt ein "realistischer Toleranzrahmen" zugebilligt werden (BGH, NJW 2001, 675, 678; KG, DStR 2007, 453-455).
- BGH, 06.02.2003 - IX ZR 77/02
Pflichten des Steuerberaters bei Vorbehalt der genaueren Prüfung
Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (BGH, NJW 2004, 3487; BGHZ 128, 358, 361 = NJW 1995, 958; BGH, NJW-RR 2003, 1064, 1065; Senat, OLGR 2003, 69; Urteil vom 26.06.2007 - 8 U 49/06).Der Steuerberater hat den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (BGH, NJW-RR 2003, 1064, 1065).
- OLG Köln, 26.04.2007 - 8 U 49/06
Unbegründete Schadensersatzklage gegen Steuerberater bei Unkenntnis der …
Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (BGH, NJW 2004, 3487; BGHZ 128, 358, 361 = NJW 1995, 958; BGH, NJW-RR 2003, 1064, 1065; Senat, OLGR 2003, 69; Urteil vom 26.06.2007 - 8 U 49/06).Insbesondere kann von einem Steuerberater erwartet werden, dass er die im Einzelfall einschlägigen Steuergesetze, Verordnungen und Erlasse, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in gleich gelagerten Fällen und die ständige Verwaltungspraxis der Finanzämter kennt (Senat, Urteil v. 26.04.2007 - 8 U 49/06;… Gräfe/Lenzen/ Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Aufl., 2006, Rn. 234 ff.).
- BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04
Anforderungen an die steuerliche Beratung bei Auslegung eines unbestimmten …
Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
Bei hinreichend deutlichen Anzeichen im Beratungszeitpunkt ist der Steuerberater verpflichtet auf eine bereits absehbare bestimmte Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinzuweisen (BGH, NJW-RR 2006, 273; KG, DStR 2007, 453-455; Senat, Urteil vom 12.07.2007 - 8 U 6/07 = DB 2007, 1749 f.). - BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97
Belehrungspflicht des Steuerberaters über die Frist zur Anfechtung eines …
Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
Um dem Auftraggeber eine eigenverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen, muss der Steuerberater ihn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schließlich sogar dann über eine Anfechtung des Steuerbescheids belehren, wenn er die Anfechtung selbst für aussichtslos hält (BGH, NJW 1999, 2435, 2436). - BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
Auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 16.07.2002 - IX R 62/99 - (NJW 2003, 83) erklärte das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 09.03.2004 - 2 BvL 17/02 - (NJW 2004, 1022) die Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom 16.04.1997 (im Folgenden: a. F.), der auch die Grundlage für die Besteuerung der von der Klägerin im Jahr 1998 erzielten Spekulationsgewinne darstellte, für verfassungswidrig und nichtig, soweit er Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren betraf. - BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94
Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben …
- OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten
- LG Köln, 29.03.2007 - 2 O 636/05
Anspruch auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Steuerberatervertrages; …
- OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09
Haftung des Steuerberaters: Umfang der Kenntnisnahmepflicht eines Steuerberaters …
Strengere Anforderungen sind nur dann zu stellen, wenn ein Rechtsgebiet in der Entwicklung begriffen ist und eine Änderung der bisherigen Beurteilung zu erwarten ist (vgl. BGH NJW 2001, 675; OLG Köln WM 2007, 2338). - LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08
Verstoß des Steuerberaters gegen die Beratungspflicht
Problematischer ist es in Fällen, in denen der Steuerberater auf die Gesetzeslage oder die Fortsetzung einer bestimmten höchstrichterlichen Rechtsprechung vertraut, obwohl eine Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung oder die Unvereinbarkeit einer Norm mir höherrangigem Recht festgestellt werden (vgl. OLG Köln DStR 2008, 474).Er darf sich nicht blind auf die Fortdauer einer höchstrichterlichen Rechtsprechung verlassen, sondern muss Entwicklungen in der Rechtsprechung und insbesondere Hinweise eines obersten Gerichts auf die Möglichkeit einer Rechtsprechungsänderung berücksichtigen (KG Berlin DStR 2007, 410; OLG Köln DStR 2008, 474; vgl. BGH NJW-RR 2006, 273).
- OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 3 U 103/08
Deckungsprozess gegen die Berufshaftpflichtversicherung eines Steuerberaters: …
Denn dem OLG Köln folgend, ist ein Steuerberater verpflichtet, seinen Auftraggeber über die Möglichkeit der Anfechtung des Steuerbescheids zu belehren, wenn sich die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm durch das BVerfG abzeichnet (OLG Köln, VersR 2008, 790 = OLGR Köln 2008, 32 = DB 2007, 2473; weitergehend KG VersR 2007, 435 = DB 2006, 2343).
- OLG Köln, 04.09.2008 - 8 U 14/08
Haftung eines Steuerberaters bei weisungswidriger Nichteinlegung von …
Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagten schon ohne entsprechende Weisung verpflichtet gewesen wären, Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vom 21.08.2000 einzulegen (verneinend für vergleichbare Konstellationen etwa die Urteile des Senats vom 28.06.2007 - 8 U 6/07 - und vom 13.09.2007 - 8 U 19/07).Erst mit der Nichtigkeitserklärung vom 09.03.2004 entstand den Klägern ein Schaden in der geltend gemachten Höhe, weil (erst) hiermit die Rechtsgrundlage für die Besteuerung der Spekulationsgewinne entfiel (vgl. dazu auch schon das Urteil des Senats vom 13.09.2007 - 8 U 19/07).
- LG Köln, 12.03.2009 - 2 O 254/08
Zahlung von Schadensersatz wegen steuerlicher Fehlberatung in Bezug auf …
Rn. 54 2. Der Umfang der Hinweis- und Belehrungspflichten des steuerlichen Beraters wird durch den Gegenstand und die Reichweite des ihm erteilten Mandats bestimmt (BGHZ 128, 358, 361; OLG Köln DB 2007, 1749; DStR 2008, 474;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Auflage, Tz. 260 ff, jew. m. w. Nachw.).Rn. 59 1. Auch in diesem Zusammenhang bestimmen Gegenstand und Reichweite des Beratungsauftrags die Belehrungs- und Hinweispflichten der Beklagten gegenüber der Klägerin (vgl. BGHZ 128, 358, 361; OLG Köln DB 2007, 1749; DStR 2008, 474;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, a. a. O., Tz. 260 ff, jew. m. w. Nachw.).
- LG Bonn, 09.05.2008 - 15 O 544/07
Verjährungsbeginn bei Pflichtverletzungen des Steuerberaters im Zusammenhang mit …
Der Schadenseintritt ist gegeben, wenn sich die Vermögenslage des Auftraggebers infolge der Pflichtverletzung des Steuerberaters objektiv verschlechtert hat (OLG Köln, Urt. v. 13.09.2007, 8 U 19/07, WM 2007, 2338, 2343;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, a. a. O., Rn. 872).Insoweit ergeben sich auch aus dem Urteil des OLG Köln vom 13.09.20## (8 U 19/07, WM 2007, 2338 ff.) aus den folgenden Erwägungen keine anderweitigen Schlussfolgerungen.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - I-8 U 19/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei wiederholter Zahnextraktion - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei wiederholter Zahnextraktion
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 09.01.2007 - 6 O 272/06
- OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - I-8 U 19/07
Papierfundstellen
- VersR 2009, 546
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93
Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 8 U 19/07
Hierauf musste der Beklagte nur rund zwei Monate später nicht erneut hinweisen, denn eine erneute Aufklärung ist entbehrlich, wenn der Patient innerhalb kurzer Zeit wiederholt operiert werden muss, vor der ersten Operation ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist und sich gegenüber der ersten Operation keine wesentlichen neuen Risiken ergeben (vgl. BGH, NJW 1994, 3010, 3011;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rdnr. C 46). - BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 8 U 19/07
Das betrifft einmal das Risiko von Nervenläsionen, über das vor der Entfernung eines Weisheitszahns aufgeklärt werden muss, denn die Schädigung des Nervus alveolaris bei einer Zahnextraktion ist ein zwar recht seltener, aber immerhin für diesen Eingriff typischer Zwischenfall, dessen Kenntnis bei einem Durchschnittspatienten ohne medizinische Vorbildung und ohne besondere Erfahrungen mit einer spezifischen Krankheitsvorgeschichte nicht vorausgesetzt werden kann (vgl. Senat, NJW 1989, 2334; s.a. BGH, NJW 1994, 799, 800). - BGH, 23.10.1979 - VI ZR 197/78
Aufklärungspflicht eines Arztes im Vorfeld einer Blinddarmoperation - Umfang der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 8 U 19/07
Den Beklagten könnte es allerdings nicht entlasten, wenn er ohne nähere Anhaltspunkte davon ausgegangen wäre, dass schon Dr. v. d. K. der ihm obliegenden Aufklärungspflicht nachgekommen wäre, während das nach dem Vortrag der Klägerin in Wirklichkeit nicht der Fall war (vgl. BGH, NJW 1980, 633, 634). - OLG Düsseldorf, 20.10.1988 - 8 U 261/87
Fehlerhafte Aufklärung bei der Leitungsanästhesie - ein Haftungsrisiko für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 8 U 19/07
Das betrifft einmal das Risiko von Nervenläsionen, über das vor der Entfernung eines Weisheitszahns aufgeklärt werden muss, denn die Schädigung des Nervus alveolaris bei einer Zahnextraktion ist ein zwar recht seltener, aber immerhin für diesen Eingriff typischer Zwischenfall, dessen Kenntnis bei einem Durchschnittspatienten ohne medizinische Vorbildung und ohne besondere Erfahrungen mit einer spezifischen Krankheitsvorgeschichte nicht vorausgesetzt werden kann (vgl. Senat, NJW 1989, 2334; s.a. BGH, NJW 1994, 799, 800).
- OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09
Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über das Risiko einer …
Rn. 33 Nach der Gegenauffassung muss ein Zahnarzt seinen Patienten auch über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung aufklären, weil dem Patienten mit Ausfällen im Bereich der Injektionsstelle und der betroffenen Zungenhälfte sowie persistierenden Beschwerden ein seine weitere Lebensführung schwer belastendes Risiko droht (so insbesondere OLG Koblenz, VersR 2005, 118; so wohl auch OLG Karlsruhe, AHRS III, 4800/302, das eine entsprechende Aufklärungsverpflichtung des Zahnarztes bereits über eine vorübergehende Schädigung des Nervus alveolaris annimmt.) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der Zahnarzt jedenfalls bei der Extraktion eines Weißheitzahnes über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis aufzuklären hat (Senat, 3 U 35/87, Urteil vom 19.10.1987; Senat, AHRS III, 4800/308; ebenso OLG Hamburg, MDR 1998, 906; OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546). - LG Dessau-Roßlau, 08.10.2013 - 4 O 662/11
Zahnarzthaftung: Aufklärungsumfang bei Extraktion eines Weisheitszahnes; …
Ferner hat auf die Rechtmäßigkeit der Aufklärung keinen Einfluss, dass sie ca. drei Monate vor dem Eingriff lag (vgl. die Entscheidung des OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546). - OLG Karlsruhe, 28.09.2011 - 7 U 56/10
Arzthaftung: Erneute Aufklärung bei einer Knieoperation knapp sechs Wochen nach …
Rn. 17 aa) Eine erneute Aufklärung ist entbehrlich, wenn der Patient innerhalb kurzer Zeit wiederholt operiert werden muss, vor der ersten Operation ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist und sich gegenüber der ersten Operation keine wesentlichen neuen Risiken ergeben (BGH, NJW 2003, 2012 ff., juris Tz. 23; NJW 1994, 3009 ff., juris Tz. 24; OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546 f., juris Tz. 15). - OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11
Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über das Risiko von Nervenverletzungen bei …
Zwar ist eine erneute Aufklärung entbehrlich, wenn der Patient innerhalb kurzer Zeit wiederholt operiert werden muss, vor der ersten Operation ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist und sich gegenüber der ersten Operation keine wesentlichen neuen Risiken ergeben (BGH, NJW 2003, 2012 ff., juris Tz. 23; NJW 1994, 3009 ff., juris Tz. 24; OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546 f., juris Tz. 15). - LG Mönchengladbach, 17.08.2016 - 6 O 189/14
Krankenhaushaftung bei einer Infektion
Einer Aufklärung bedarf es nämlich dann nicht, wenn der Patient nicht (mehr) aufklärungsbedürftig ist, weil er das erforderliche Wissen bereits besitzt (OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546).
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Rechtsprechung
| KG, 03.12.2007 - 8 U 19/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 305 Abs. 1, 307 Abs. 1 Satz 2, 535 Abs. 2, 556 Abs. 3
Betriebskostenumlage; überraschende und unklare Abwälzungsklausel; Wirtschaftlichkeitsgebot; Verpflichtung des Vermieters zur Ausschreibung von Betriebskostenleistungen; Feuerversicherung - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gilt auch im Gewerberaummietrecht!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gilt auch im Gewerberaummietrecht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betriebskosten: Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gilt auch für Gewerberaummietverhältnisse! (IMR 2008, 159)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.11.2006 - 29 O 326/06
- KG, 03.12.2007 - 8 U 19/07
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