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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 31.05.2024 - 8 U 27/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,14823
OLG Rostock, 31.05.2024 - 8 U 27/22 (https://dejure.org/2024,14823)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31.05.2024 - 8 U 27/22 (https://dejure.org/2024,14823)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31. Mai 2024 - 8 U 27/22 (https://dejure.org/2024,14823)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 31 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV
    Abschalteinrichtungen bei Verbau eines Thermofensters und einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung sowie bei Ausgestaltung der SCR-Steuerung mittels eines Wechsels zwischen verschiedenen AdBlue-Dosiermodi im Motor OM 651

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (77)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2024 - 8 U 27/22
    Rn. 67 Der Anspruch ist begründet, da es sich bei den streitentscheidenden Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV um Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB handelt (dazu unter aa)) und das klägerische Fahrzeug zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags über unzulässige Abschalteinrichtungen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr. 715/2007 verfügte (dazu unter bb)), so dass die Beklagte als Herstellerin des Fahrzeugs eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt und damit gegen § 6 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 EG-FGV verstoßen hat (dazu unter cc)) (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2023, VIa ZR 335/21, juris).

    Es wird insoweit auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bezug genommen (vgl. Urt. v. 26.06.2023, a.a.O., juris Rn. 28 ff.).

    Ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz kann mithin jede Norm des objektiven Rechts sein, sofern darin ein bestimmtes Gebot oder Verbot ausgesprochen wird (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O., juris Rn. 32).

    Der Senat folgt insoweit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur Reichweite der Tatbestandswirkung einer EG-Typgenehmigung (vgl. hierzu ausführlich BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O., juris Rn. 10 ff.).

    Rn. 77 Für die Bewertung einer Vorrichtung als Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr. 715/2007 können deshalb nicht nur die tatsächlichen Fahrbedingungen und darunter die Temperaturverhältnisse in einem Mitgliedstaat oder gar nur in bestimmten Regionen von Mitgliedstaaten von Bedeutung sein (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O., juris Rn. 50).

    Rn. 109 Zudem sind Einrichtungen, die aufgrund ihres begrenzten Wirkbereichs insbesondere verhindern, dass aus dem mit ihrer Hilfe im Rahmen des NEFZ gezeigten Emissionsverhaltens auf das im normalen Fahrbetrieb geschlossen werden, bereits aus diesem Grund unzulässig (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O., juris Rn. 51;… OLG Stuttgart, Urt. v. 19.10.2023, juris Rn. 46).

    Die Übereinstimmungsbescheinigung verweist nach ihrem gesetzlichen Inhalt auch auf materielle Voraussetzungen, die im Falle einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht vorliegen (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O., juris Rn. 34).

    Für die Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV genügt ein fahrlässiger Verstoß (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O., juris Rn. 37).

    Rn. 124 Der Hersteller kann sich insofern aber entlasten, wenn er konkret darlegt und im Bestreitensfall nachweist, dass er sich hinsichtlich der Zulässigkeit der eingesetzten Abschalteinrichtung in einem Verbotsirrtum als solchem befand und dieser Irrtum bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt unvermeidbar war (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O., juris Rn. 63).

    Die Beklagte verkennt, dass die Erteilung einer solchen Genehmigung zwar die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums belegen kann (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O., juris Rn. 64 ff.), dass die Überprüfung der Vermeidbarkeit dieses Irrtums aber denknotwendig sein Vorliegen voraussetzt.

    Auch der BGH geht insoweit ersichtlich von einer zweistufigen Prüfung aus (BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O., juris Rn. 63, und v. 16.05.201, VI ZR 266/16, juris Rn.18;… ebenso OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.08.2023, 8 U 86/21, juris Rn.141, 144 ff.).

    Rn. 126 Ein entlastend wirkender Verbotsirrtum kann vorliegen, wenn der Schädiger die Rechtslage unter Einbeziehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sorgfältig geprüft hat und er bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O.).

    Als Fahrzeugherstellerin traf die Beklagte die deliktsrechtlich geschützte Pflicht, keine unzutreffenden Übereinstimmungsbescheinigungen in den Verkehr zu bringen (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O., juris Rn. 61;… Urt. v. 10.07.2023, VIa ZR 1119/22, juris Rn. 20 ff.;… Urt. v. 20.07.2023, III ZR 267/20, juris Rn. 22).

    Die zeitlich nicht absehbare Unsicherheit, das erworbene Kraftfahrzeug jederzeit seinem Zweck entsprechend nutzen zu dürfen, setzt den objektiven Wert des Kaufgegenstands im maßgeblichen Zeitpunkt der Vertrauensinvestition des Klägers bei Abschluss des Kaufvertrags herab, weil schon in der Gebrauchsmöglichkeit als solcher ein geldwerter Vorteil liegt (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O., juris Rn. 40 f.).

    Dabei darf der Geschädigte einerseits im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden, als er ohne das schädigende Ereignis stünde; andererseits sind nur diejenigen durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, also dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (st. Rspr;… vgl. etwa BGH, Urt. v. 25.05.2020, VI ZR 252/19, juris Rn. 65; Urt. v. 26.06.2023, a.a.O.).

    Das wiederum kann nur dann der Fall sein, wenn es nicht seinerseits eine unzulässige Abschalteinrichtung beinhaltet (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O.).

    Der im Rahmen dieser Anspruchsgrundlage nach § 287 ZPO zu schätzende Differenzschaden kann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht höher sein als 15 % des gezahlten Kaufpreises (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O.).

    Die erheblichen Rechtsfragen sind höchstrichterlich bereits geklärt (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 26.06.2023, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 22.02.2024 - 24 U 254/21

    Haftung eines Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz bei Einbau unzulässiger …

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2024 - 8 U 27/22
    Zudem gibt das KBA selbst an, dass die Steuerung der KSR nicht an die Erkennung des Prüfstandes des NEFZ geknüpft, sondern lediglich an dessen Randbedingungen "angelehnt" sei (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.02.2024, 24 U 254/21, juris Rn. 45).

    Dass über diese Prüfstandserkennung auch das Emissionsverhalten des Fahrzeugs gesteuert wird, folgt daraus nicht (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.02.2024, a.a.O., juris Rn. 47).

    Zudem darf zur Erlangung der EG-Typgenehmigung nach der NEFZ-Prüfung diese mit der leichtesten Ausstattungsvariante ohne Beladung gefahren werden (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.02.2024, a.a.O., juris Rn. 48).

    Schon aus dieser differenzierten Ausgestaltung, ab wann - für die Prüfbehörde - von einem Verdachtsfall auszugehen ist, der erst weitere Nachfragen beim Hersteller veranlasst, folgt, dass ein reiner Realbetriebsmesswert für sich gesehen gerade noch keinen tatsächlichen Anhaltspunkt für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung darstellt, geschweige denn für ein diesbezügliches vorsätzliches sittenwidriges Verhalten der Beklagten bzw. deren Mitarbeiter (…ebenso: BGH, Urt. v. 26.10.2023, VII ZR 619/21, juris Rn. 11 m.w.N.) (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.02.2024, a.a.O., juris Rn. 49).

    Denn diese beiden Umstände liegen kumulativ bei jedem Fahrzeug vor, also auch bei solchen ohne unzulässige Abschalteinrichtungen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.02.2024, a.a.O., juris Rn. 50).

    Deren Reichweite als tatsächlicher Anhaltspunkt kann nicht weitergehen, als die ihnen zugrundeliegenden Aussagen des KBA und des Bundesverkehrsministeriums (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.02.2024, a.a.O., juris Rn. 52).

    Der Sachverständige hat den realen Einfluss der von ihm dargestellten Bedatung auf das Emissionsverhalten des Fahrzeuges zudem nicht untersucht (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.02.2024, a.a.O., juris Rn. 54).

    Nach den Ausführungen des Sachverständigen verhielten sich die Kühlwassertemperatur und die AGR-Ventilposition bei gleichen Start- und Umgebungsbedingungen in jeweils gleichen Fahrbedingungen ebenfalls gleich (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.02.2024, a.a.O., juris Rn. 57;… dazu auch OLG Stuttgart, Urt. v. 10.12.2021, 23 U 229/21, juris Rn. 31).

    Dies ist aus den vorstehend dargestellten Gründen untauglich (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.02.2024, a.a.O., juris Rn. 60).

    Nach Auffassung des Senats reicht der Außentemperaturbereich von -15°C bis +40°C zu den normalen Betriebsbedingungen im Sinne von Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 (so auch OLG Stuttgart, Urt. v. 22.02.2024, 24 U 254/21, juris Rn. 75 m.w.N. aus der dortigen Rspr.;… OLG Frankfurt, Urt. v. 29.11.2023, 19 U 185/22, juris Rn. 14;… VG Schleswig, Urt. v. 20.02.2023, 3 A 113/18, juris Rn. 267, 274, auf dessen Ausführungen insoweit Bezug genommen werden kann;… OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 08.12.2023, 1 U 105/20, juris Rn. 91: zweistellige Minusgrade - etwa in Skandinavien - und Temperaturen um 40 °C - etwa in Südeuropa).

    Da dieses durch die KSR optimierte Emissionsverhalten nur während der Warmlaufphase des Motors aufrechterhalten werden kann und die Wirkungen der KSR bei warmem Motor eingeschränkt sind, aber auch Fahrten jenseits der Warmlaufphase - Fahrten mit betriebswarmem Motor - zu den Bedingungen im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO (EG) Nr. 715/2007 gehören, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, handelt es sich bereits aus diesem Grund um ein nicht zulässiges Emissionskontrollsystem (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.02.2024, a.a.O., juris Rn. 87;… Urt. v. 19.10.2023, 24 U 103/22, juris Rn. 44;… vgl. auch OLG Schleswig, Urt. v. 10.10.2023, 7 U 100/22, juris Rn. 72 ff., juris;… OLG Hamm, Urt. v. 01.09.2023, 30 U 78/21, juris Rn. 88).

    So ist diese bereits bei bestimmten Umgebungslufttemperaturen außerhalb eines Bereichs von +15°C bis +35°C nicht aktiv, was schon für sich genommen - und ungeachtet der weiteren (De)Aktivierungsbedingungen - zu einer Einordnung als Abschalteinrichtung führt (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.02.2024, a.a.O., juris Rn. 88 m.w.N. aus der dortigen Rspr.).

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 6 U 10/21

    Darlegungserfordernisse bei Klage gegen Diesel-Fahrzeughersteller wegen …

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2024 - 8 U 27/22
    Es ist keine Steuerung der Dosierung der - zur Reduzierung der Stickoxidemissionen geeigneten - Einspritzung von Harnstoff (AdBlue) dargelegt, die von vornherein durch Arglist geprägt wäre, etwa weil sie danach unterscheiden würde, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im normalen Fahrbetrieb befindet (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.01.2024, 6 U 10/21, juris Rn. 83;… siehe auch BGH, Urt. v. 16.10.2023, VIa ZR 1255/22, juris Rn. 9 f.).

    Gleichwohl habe das KBA auch diese Gestaltung beanstandet und fordere eine optimierte Rückschaltung in den Füllstandsmodus ("Speichermodus") (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.01.2024, a.a.O., juris Rn. 84).

    Abgesehen davon, dass keine konkreten Anhaltspunkte für eine solche Motivation der Beklagten vorliegen, diese mithin eine unbeachtliche Spekulation bleibt, spräche selbst eine unterstellte Entscheidung der Beklagten, vorhandene technische Möglichkeiten (gegebenenfalls aus Kostengründen) nicht voll auszunutzen, noch nicht für ein Bewusstsein dahin, dass die gewählte Gestaltung der Emissionskontrolle nicht nur suboptimal, sondern sogar rechtlich unzulässig sei (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.01.2024, a.a.O.).

    Rn. 55 (dd) Schließlich geben auch die gegen Mitarbeiter der Beklagten geführten strafrechtlichen Ermittlungen keinen Anlass zu der Vermutung, eine für die Beklagten handelnde Person habe die SCR-Steuerung im Fahrzeug des Klägers im Bewusstsein ihrer Unzulässigkeit oder unter billigender Inkaufnahme des darin liegenden Gesetzesverstoßes implementiert (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.01.2024, a.a.O., juris Rn. 95;… OLG Stuttgart, Urt. v. 23.03.2022, 23 U 458/21, juris Rn. 42, 53;… OLG Braunschweig, Urt. v. 14.11.2022, 10 U 4/22, juris Rn. 91, 141;… OLG München, Urt. v. 26.01.2023, 24 U 1742/21, juris Rn. 25;… OLG Dresden Urt. v. 13.02.2023, 5a U 1529/22, BeckRS 2023, 22286 Rn. 25;… OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2023, 18 U 225/22, juris Rn. 113;… im Ergebnis auch KG Berlin, Urt. v. 16.11.2023, 4 U 101/21, BeckRS 2023, 36003 Rn. 111, 119).

    Eine vorsätzliche Falschangabe betreffend die Wirkung der vorliegenden Ausgestaltung der Abgasreinigung oder sonstige Umstände des Verbrauchs- und Emissionsverhaltens ist insbesondere aus den oben ausgeführten Gründen nicht in beachtlicher Weise dargelegt (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.01.2024, a.a.O., juris Rn. 106).

    Schon diese Umschaltung in den Online-Modus, die mithin (häufig) mit einer Verschlechterung der Wirkung der Emissionskontrolle verglichen mit einer hypothetischen unveränderten Beibehaltung der Dosierung, also dem Speichermodus/Füllstands-Modus, einhergehen wird, erfüllt den Tatbestand einer Abschalteinrichtung im Sinn von Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.01.2024, a.a.O., juris Rn. 163 mit Verweis auf OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2023, 18 U 225/22, juris Rn. 126).

    Sie legt aber nicht dar, dass zur Begrenzung des Ammoniak-Schlupfs auf ein hinnehmbares Maß gerade die konkret gewählten Bedingungen für die Einschaltung (und/oder Beibehaltung) des Onlinemodus erforderlich und andere, die Reduktion der Stickoxidemissionen besser gewährleistende Einrichtungsmöglichkeiten nicht möglich gewesen wären (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.01.2024, a.a.O., juris Rn. 169 mit Verweis auf OLG Celle, Urt. v. 11.10.2023, 7 U 794/21, juris Rn. 43).

    Es ist weder behauptet noch nachvollziehbar dargelegt, dass all dies nicht bereits beim Inverkehrbringen des Fahrzeugs möglich gewesen wäre (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.01.2024, a.a.O., juris Rn. 170).

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2024 - 8 U 27/22
    Rn. 69 Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 (C-100/21, NJW 2023, 1111) sind Art. 18 Abs. 1, 26 Abs. 1 und 46 RL (EG) 2007/46 dahingehend auszulegen, dass sie neben allgemeinen Rechtsgütern auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller schützen, wenn dieses Fahrzeug mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist.

    Die Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung ausgestatteten Fahrzeugs einen Anspruch auf Schadensersatz durch den Hersteller dieses Fahrzeugs hat, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist (vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2023, a.a.O., Rn. 91).

    Rn. 85 (aa) Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a VO (EG) Nr. 715/2007 setzt kumulativ (vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2023, C-100/21, Rn. 62;… VG Schleswig, Urt. v. 20.02.2023, a.a.O., juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit der Einrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.

    Um notwendig im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a VO (EG) Nr. 715/2007 zu sein, darf es sich zudem nicht so verhalten, dass die Abschalteinrichtung unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet wäre (vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2023, C-100/21, Rn. 65 f.).

    Aus der Zusammenschau dieser beiden Regelungen wie aber auch dem Sinn und Zweck des Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 715/2007, nämlich dem grundsätzlichen Verbot von Abschalteinrichtungen (vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2023, C-100/21, juris Rn. 66), folgt, dass jedenfalls eine solche Abschalteinrichtung unabhängig davon, ob sie zum Schutz des Motors erforderlich ist, unzulässig ist, die - wie die KSR - bewusst so programmiert ist, dass sie grundsätzlich nicht während der gesamten Fahrt unter normalen Betriebsbedingungen funktioniert, sondern nur während eines kurzen, die Zeit des Anlassens des Motors aber deutlich übersteigenden Zeitraums (…vgl. EuGH, Urt. v. 14.07.2022, C-128/20, juris Rn. 63;… vgl. auch OLG Schleswig, a.a.O., juris Rn. 76;… OLG Hamm, Urt. v. 01.09.2023, 30 U 78/21, juris Rn. 89).

    Denn der Europäische Gerichtshof hat bereits mit den beiden vorangeführten Urteilen (…Urt. v. 14.07.2022, C-128/20, und Urt. v. 21.03.2023, C-100/21) entschieden, dass Abschalteinrichtungen, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müssten, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet wäre, offensichtlich dem mit dieser VO Nr. 715/2007 verfolgten Ziel, von dem diese Bestimmung nur unter ganz besonderen Umständen eine Abweichung zulässt, zuwiderlaufen und zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des Grundsatzes der Begrenzung der Stickstoffoxid (NOx)-Emissionen von Fahrzeugen führen (…vgl. OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 90).

    Die Übereinstimmungsbescheinigung weist danach gemäß der verbindlichen Auslegung des Unionsrechts durch den Gerichtshof (vgl. EuGH, Urteil vom 21.03.2023, C-100/21) nicht nur die Übereinstimmung des konkreten Kraftfahrzeugs mit dem genehmigten Typ aus, sondern auch die Übereinstimmung des konkreten Kraftfahrzeugs mit allen Rechtsakten, also auch mit Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr. 715/2007.

  • EuGH, 14.07.2022 - C-128/20

    GSMB Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) …

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2024 - 8 U 27/22
    Diese normalen Betriebsbedingungen umfassen die tatsächlichen Fahrbedingungen, wie sie im Unionsgebiet üblich sind (vgl. EuGH, Urt. v. 14.07.2022, C-128/20, Rn. 40 Urt. v. 14.07.2022, C-134/20, juris Rn. 47), so dass zu ihnen insbesondere der Temperaturbereich gehört, der im Gebiet der Europäischen Union üblicherweise vorkommt (…vgl. BGH, a.a.O., juris Rn. 50).

    AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter sind z.B. vom Motor im Sinne dieses Ausnahmetatbestands getrennte Bauteile (vgl. EuGH, Urt. v. 14.07.2022, a.a.O., Rn. 63;… VG Schleswig, a.a.O., juris Rn. 300).

    Rn. 88 "Notwendig" im Sinne dieses Ausnahmetatbestands ist eine Abschalteinrichtung zum Motorschutz zudem nur dann, wenn zum Zeitpunkt der EG dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung zur Verfügung gestanden hatte, um unmittelbare Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall abzuwenden, die beim Fahren eines Fahrzeugs eine konkrete Gefahr hervorrufen (…vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 80; EuGH, Urt. v. 14.07.2022, C-134/20, Rn. 81).

    Mit der alternativen Technik einhergehende Mehrkosten für den Hersteller fallen dabei nicht ins Gewicht (…vgl. EuGH, Urt. v. 14.07.2022, C-145/20, Rn. 77, 78; Urt. v. 14.07.2022, C-128/20, Rn. 66, 67).

    Rn. 98 (c) Die Beklagte kann auch nicht damit gehört werden, dass der Einsatz von Thermofenstern nach der im Zeitpunkt der Erteilung der Typengenehmigung geltenden Rechtslage rechtlich zulässig gewesen sei und dies erst durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.07.2022 (vgl. EuGH, Urt. v. 14.07.2022, a.a.O., juris) eine Änderung erfahren habe.

    Aus der Zusammenschau dieser beiden Regelungen wie aber auch dem Sinn und Zweck des Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 715/2007, nämlich dem grundsätzlichen Verbot von Abschalteinrichtungen (…vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2023, C-100/21, juris Rn. 66), folgt, dass jedenfalls eine solche Abschalteinrichtung unabhängig davon, ob sie zum Schutz des Motors erforderlich ist, unzulässig ist, die - wie die KSR - bewusst so programmiert ist, dass sie grundsätzlich nicht während der gesamten Fahrt unter normalen Betriebsbedingungen funktioniert, sondern nur während eines kurzen, die Zeit des Anlassens des Motors aber deutlich übersteigenden Zeitraums (vgl. EuGH, Urt. v. 14.07.2022, C-128/20, juris Rn. 63;… vgl. auch OLG Schleswig, a.a.O., juris Rn. 76;… OLG Hamm, Urt. v. 01.09.2023, 30 U 78/21, juris Rn. 89).

    Denn der Europäische Gerichtshof hat bereits mit den beiden vorangeführten Urteilen (Urt. v. 14.07.2022, C-128/20, …und Urt. v. 21.03.2023, C-100/21) entschieden, dass Abschalteinrichtungen, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müssten, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet wäre, offensichtlich dem mit dieser VO Nr. 715/2007 verfolgten Ziel, von dem diese Bestimmung nur unter ganz besonderen Umständen eine Abweichung zulässt, zuwiderlaufen und zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des Grundsatzes der Begrenzung der Stickstoffoxid (NOx)-Emissionen von Fahrzeugen führen (…vgl. OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 90).

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    "Dieselverfahren": Daimler-Thermofenster

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2024 - 8 U 27/22
    Rn. 7 a) Vertragliche Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte oder solche aus vorvertraglicher Haftung (§ 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 3 BGB) scheiden mangels rechtsgeschäftlicher oder rechtsgeschäftsähnlicher Beziehungen zwischen den Parteien aus (vgl. BGH, Urt. v. 16.09.2021, VII ZR 190/20, Rn. 34, juris).

    Rn. 15 (a) Unterscheidet eine temperaturbeeinflusste Steuerung der Abgasrückführung nicht danach, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im normalen Fahrbetrieb befindet, und weist sie keine Funktion auf, die bei erkanntem Prüfstandsbetrieb eine verstärkte Abgasrückführung aktiviert und den Stickoxidausstoß gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, sondern arbeitet sie in beiden Fahrsituationen im Grundsatz in gleicher Weise, ist der Vorwurf der Sittenwidrigkeit nur gerechtfertigt, wenn zu einem möglichen Rechtsverstoß weitere Umstände hinzuträten, die das Verhalten der für die Beklagte handelnden Personen als besonders verwerflich erschienen ließen (…vgl. BGH, Urt. v. 13.01.2022, III ZR 205/20; Beschl. v. 19.01.2021, VI ZR 433/19; Urt. v. 16.09.2021, VII ZR 190/20).

    Fehlt es hieran, ist schon der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (…vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2022, VI ZR 435/20;… Urt. v. 13.01.2022, III ZR 205/20;… Beschl. v. 13.10.2021, a.a.O. sowie VII ZR 99/21;… Beschl. v. 29.09.2021, a.a.O. sowie VII ZR 126/21; Urt. v. 16.09.2021, VII ZR 190/20; Beschl. v. 15.09.2021, VII ZR 101/21;… Beschl. v. 19.01.2021, a.a.O.; Beschl. v. 09.03.2021, VI ZR 889/20).

    Das KBA wäre daher bei unzureichenden oder gar fehlenden Angaben zu einer temperaturgesteuerten AGR nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 und 2 VwVfG gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeugtyp zu prüfen (vgl BGH, Urt. v. 16.09.2021, VII ZR 190/20, juris Rn. 26).

    Im Hinblick auf die bezüglich der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung in Form des Thermofensters - jedenfalls bis vor Kurzem - bestehende unsichere Rechtslage ist nicht dargetan, dass sich den für die Beklagte tätigen Personen zum damaligen Zeitpunkt (bei Konzeptionierung des Thermofensters bzw. bei Abschluss des klägerischen Kaufvertrags) die Gefahr einer Schädigung des Klägers hätte aufdrängen müssen (…vgl. BGH, Urt. v. 23.09.2021, III ZR 200/20; Urt. v. 16.09.2021, a.a.O.;… Urt. v. 20.07.2021, VI ZR 1154/20;… Beschl. v. 13.10.2021, a.a.O.;… Beschl. v. 29.09.2021, a.a.O.;… Beschl. v. 15.09.2021, a.a.O. sowie VII ZR 165/21 sowie VII ZR 2/21;… Beschl. v. 09.03.2021, a.a.O.).

    Aus einer auf dem Prüfstand und im Realbetrieb bei jeweils identischen Betriebsbedingungen in gleicher Weise arbeitenden Einrichtung (…selbst wenn das nur in 11% aller Realfahrten der Fall wäre, so BGH, Beschl. v. 30.05.2022, VIa ZR 51/21, Rn. 4, juris) kann - bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte - nicht geschlossen werden, dass der Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich erfolgt ist (…vgl. BGH, Beschl. v. 09.03.2021, a.a.O., Rn. 27, juris; Urt. v. 16.09.2021, a.a.O., Rn. 30, juris;… Beschl. v. 13.10.2021, VII ZR 99/21, BeckRS, 38651 Rn. 19, 24).

    Rn. 42 (e) In einem solchen Fall, in dem keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Emissionsverhalten des Fahrzeugs an eine Erkennung des Prüfstandes gekoppelt ist und/oder auf dem Prüfstand - bei gleichen äußeren Bedingungen - grundsätzlich in anderer Weise funktioniert als im realen Fahrbetrieb, sowie dem Umstand, dass die Frage der Zulässigkeit nicht eindeutig und unzweifelhaft beantwortet werden kann, kann bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte nicht ohne Weiteres unterstellt werden, dass die für die Beklagte handelnden Personen in dem Bewusstsein agierten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen, so dass es bereits an der objektiven Sittenwidrigkeit fehlt (vgl. BGH, Urt. v. 16.09.2021, VII ZR 190/20, juris Rn. 30 m.w.N. und VII ZR 321/20, juris Rn. 30 m.w.N., jeweils zum Thermofenster;… BGH, Beschl. v. 13.10.2021, VII ZR 99/21, BeckRS 2021, 38651, Rn. 26 zur KSR).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2024 - 8 U 27/22
    Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (…vgl. BGH, Urt. v. 13.07.2021, VI ZR 128/20;… Urt. v. 30.07.2020, VI ZR 5/20; Urt. v. 25.05.2020, VI ZR 252/19; Beschl. v. 13.10.2021, VII ZR 295/20 sowie VII ZR 179/21; Beschl. v. 29.09.2021, VII ZR 45/21; Beschl. v. 15.09.2021, VII ZR 101/21; Beschl. v. 15.09.2021, VII ZR 165/21).

    Bei mittelbaren Schädigungen kommt es darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (…vgl. BGH, Urt. v. 30.07.2020, a.a.O.; Urt. v. 25.05.2020, a.a.O.;… Beschl. v. 13.10.2021, a.a.O.;… Beschl. v. 29.09.2021, a.a.O.;… Beschl. v. 15.09.2021, a.a.O.; Beschl. v. 09.03.2021, VI ZR 889/20; Beschl. v. 19.01.2021, VI ZR 433/19).

    Rn. 11 Nach diesen Maßstäben kann das Verhalten eines Fahrzeugherstellers eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung begründen, wenn dieser aufgrund einer grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch in großer Stückzahl Fahrzeuge in Verkehr gebracht hat, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden (vgl. BGH, Urt. v. 25.05.2020, VI ZR 252/19, juris Rn. 16), mithin diese manipulativ ausgestaltet wurde.

    Dabei darf der Geschädigte einerseits im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden, als er ohne das schädigende Ereignis stünde; andererseits sind nur diejenigen durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, also dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (st. Rspr; vgl. etwa BGH, Urt. v. 25.05.2020, VI ZR 252/19, juris Rn. 65;… Urt. v. 26.06.2023, a.a.O.).

    Der Senat wendet hierzu hinsichtlich der gefahrenen Kilometer in ständiger Rechtsprechung die höchstrichterlich anerkannte lineare Berechnungsmethode an, die sowohl den gesamten Bruttokaufpreis (hier 26.300,- EUR) als auch die gesamte Zeit des Fahrzeugbesitzes in die Berechnung einbezieht (vgl. beispielhaft BGH, Urt. v. 25.05.2020, a.a.O., juris Rn. 68 ff.), nämlich.

    Auf die Frage, ob einzelne Fahrzeuge desselben Fahrzeugtyps tatsächlich eine höhere oder nur eine niedrigere Gesamtlaufleistung erreicht haben, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, da die gewöhnliche - durchschnittliche - Nutzungsdauer die relevante Rechnungsgrundlage zur Bemessung gezogener Gebrauchsvorteile ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.05.2020, a.a.O., juris Rn. 80, 83;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.02.2021, 17 U 579/19, juris Rn. 59).

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2024 - 8 U 27/22
    Bei mittelbaren Schädigungen kommt es darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (…vgl. BGH, Urt. v. 30.07.2020, a.a.O.;… Urt. v. 25.05.2020, a.a.O.;… Beschl. v. 13.10.2021, a.a.O.;… Beschl. v. 29.09.2021, a.a.O.;… Beschl. v. 15.09.2021, a.a.O.; Beschl. v. 09.03.2021, VI ZR 889/20; Beschl. v. 19.01.2021, VI ZR 433/19).

    Fehlt es hieran, ist schon der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (…vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2022, VI ZR 435/20;… Urt. v. 13.01.2022, III ZR 205/20;… Beschl. v. 13.10.2021, a.a.O. sowie VII ZR 99/21;… Beschl. v. 29.09.2021, a.a.O. sowie VII ZR 126/21;… Urt. v. 16.09.2021, VII ZR 190/20; Beschl. v. 15.09.2021, VII ZR 101/21;… Beschl. v. 19.01.2021, a.a.O.; Beschl. v. 09.03.2021, VI ZR 889/20).

    Im Hinblick auf die bezüglich der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung in Form des Thermofensters - jedenfalls bis vor Kurzem - bestehende unsichere Rechtslage ist nicht dargetan, dass sich den für die Beklagte tätigen Personen zum damaligen Zeitpunkt (bei Konzeptionierung des Thermofensters bzw. bei Abschluss des klägerischen Kaufvertrags) die Gefahr einer Schädigung des Klägers hätte aufdrängen müssen (…vgl. BGH, Urt. v. 23.09.2021, III ZR 200/20;… Urt. v. 16.09.2021, a.a.O.;… Urt. v. 20.07.2021, VI ZR 1154/20;… Beschl. v. 13.10.2021, a.a.O.;… Beschl. v. 29.09.2021, a.a.O.;… Beschl. v. 15.09.2021, a.a.O. sowie VII ZR 165/21 sowie VII ZR 2/21; Beschl. v. 09.03.2021, a.a.O.).

    Rn. 31 (bb) Auch für eine behauptete Steuerung der KSR mittels einer sittenwidrigen Prüfstandserkennung, also einer Technik, die danach unterscheidet, ob das Fahrzeug auf einem Prüfstand dem Neuen Europäischen Fahrzyklus unterzogen wird oder ob es sich im normalen Fahrbetrieb befindet, und die bei erkanntem Prüfstandsbetrieb Emissionskontrolltechniken aktiviert, welche einen gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduzierten Emissionsausstoß bewirken (vgl. BGH, Beschl. v. 09.03.2021, VI ZR 889/20, juris Rn. 27;… Urt. v. 06.11.2023, VIa ZR 535/21, juris Rn. 11), oder für eine prüfstandsbezogene Bedatung, worunter eine Bedatung mit Parametern zu verstehen ist, die im realen Betrieb praktisch in dieser Kombination nicht vorkommt (…vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2021, VII ZR 179/21, juris Rn. 25), werden keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte angeführt.

    Aus einer auf dem Prüfstand und im Realbetrieb bei jeweils identischen Betriebsbedingungen in gleicher Weise arbeitenden Einrichtung (…selbst wenn das nur in 11% aller Realfahrten der Fall wäre, so BGH, Beschl. v. 30.05.2022, VIa ZR 51/21, Rn. 4, juris) kann - bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte - nicht geschlossen werden, dass der Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich erfolgt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 09.03.2021, a.a.O., Rn. 27, juris;… Urt. v. 16.09.2021, a.a.O., Rn. 30, juris;… Beschl. v. 13.10.2021, VII ZR 99/21, BeckRS, 38651 Rn. 19, 24).

  • BGH, 13.10.2021 - VII ZR 99/21

    Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2024 - 8 U 27/22
    Bei mittelbaren Schädigungen kommt es darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (…vgl. BGH, Urt. v. 30.07.2020, a.a.O.;… Urt. v. 25.05.2020, a.a.O.; Beschl. v. 13.10.2021, a.a.O.;… Beschl. v. 29.09.2021, a.a.O.;… Beschl. v. 15.09.2021, a.a.O.; Beschl. v. 09.03.2021, VI ZR 889/20; Beschl. v. 19.01.2021, VI ZR 433/19).

    Fehlt es hieran, ist schon der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (…vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2022, VI ZR 435/20;… Urt. v. 13.01.2022, III ZR 205/20; Beschl. v. 13.10.2021, a.a.O. sowie VII ZR 99/21;… Beschl. v. 29.09.2021, a.a.O. sowie VII ZR 126/21;… Urt. v. 16.09.2021, VII ZR 190/20; Beschl. v. 15.09.2021, VII ZR 101/21;… Beschl. v. 19.01.2021, a.a.O.; Beschl. v. 09.03.2021, VI ZR 889/20).

    Im Hinblick auf die bezüglich der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung in Form des Thermofensters - jedenfalls bis vor Kurzem - bestehende unsichere Rechtslage ist nicht dargetan, dass sich den für die Beklagte tätigen Personen zum damaligen Zeitpunkt (bei Konzeptionierung des Thermofensters bzw. bei Abschluss des klägerischen Kaufvertrags) die Gefahr einer Schädigung des Klägers hätte aufdrängen müssen (…vgl. BGH, Urt. v. 23.09.2021, III ZR 200/20;… Urt. v. 16.09.2021, a.a.O.;… Urt. v. 20.07.2021, VI ZR 1154/20; Beschl. v. 13.10.2021, a.a.O.;… Beschl. v. 29.09.2021, a.a.O.;… Beschl. v. 15.09.2021, a.a.O. sowie VII ZR 165/21 sowie VII ZR 2/21;… Beschl. v. 09.03.2021, a.a.O.).

    Aus einer auf dem Prüfstand und im Realbetrieb bei jeweils identischen Betriebsbedingungen in gleicher Weise arbeitenden Einrichtung (…selbst wenn das nur in 11% aller Realfahrten der Fall wäre, so BGH, Beschl. v. 30.05.2022, VIa ZR 51/21, Rn. 4, juris) kann - bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte - nicht geschlossen werden, dass der Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich erfolgt ist (…vgl. BGH, Beschl. v. 09.03.2021, a.a.O., Rn. 27, juris;… Urt. v. 16.09.2021, a.a.O., Rn. 30, juris; Beschl. v. 13.10.2021, VII ZR 99/21, BeckRS, 38651 Rn. 19, 24).

    Rn. 42 (e) In einem solchen Fall, in dem keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Emissionsverhalten des Fahrzeugs an eine Erkennung des Prüfstandes gekoppelt ist und/oder auf dem Prüfstand - bei gleichen äußeren Bedingungen - grundsätzlich in anderer Weise funktioniert als im realen Fahrbetrieb, sowie dem Umstand, dass die Frage der Zulässigkeit nicht eindeutig und unzweifelhaft beantwortet werden kann, kann bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte nicht ohne Weiteres unterstellt werden, dass die für die Beklagte handelnden Personen in dem Bewusstsein agierten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen, so dass es bereits an der objektiven Sittenwidrigkeit fehlt (…vgl. BGH, Urt. v. 16.09.2021, VII ZR 190/20, juris Rn. 30 m.w.N. und VII ZR 321/20, juris Rn. 30 m.w.N., jeweils zum Thermofenster; BGH, Beschl. v. 13.10.2021, VII ZR 99/21, BeckRS 2021, 38651, Rn. 26 zur KSR).

  • OLG Hamm, 01.09.2023 - 30 U 78/21

    Abgase; Abschalteinrichtung; Dieselfahrzeug; Differenzschaden; Emissionen; …

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2024 - 8 U 27/22
    Ermächtigte er zur Umsetzung einer solchen Richtlinie die vorbezeichneten Bundesministerien, ist daher davon auszugehen, dass diese Ermächtigung auch solche Normen betraf, die drittschützende Wirkung haben (…vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 10.10.2023, 7 U 100/22, juris Rn. 61; OLG Hamm, Urt. v. 01.09.2023, 30 U 78/21, juris Rn. 77).

    Insbesondere besteht insoweit kein Klärungsbedarf im Sinne von Art. 267 Abs. 3 AEUV (…vgl. BGH, a.a.O., Rn. 17, juris; OLG Hamm, Urt. v. 01.09.2023, 30 U 78/21, Rn. 95, juris), weshalb es auch zur fehlenden Tatbestandswirkung der EG-Typgenehmigung keiner (weiteren) Vorlage an den EuGH bedarf.

    Da dieses durch die KSR optimierte Emissionsverhalten nur während der Warmlaufphase des Motors aufrechterhalten werden kann und die Wirkungen der KSR bei warmem Motor eingeschränkt sind, aber auch Fahrten jenseits der Warmlaufphase - Fahrten mit betriebswarmem Motor - zu den Bedingungen im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO (EG) Nr. 715/2007 gehören, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, handelt es sich bereits aus diesem Grund um ein nicht zulässiges Emissionskontrollsystem (…vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.02.2024, a.a.O., juris Rn. 87;… Urt. v. 19.10.2023, 24 U 103/22, juris Rn. 44;… vgl. auch OLG Schleswig, Urt. v. 10.10.2023, 7 U 100/22, juris Rn. 72 ff., juris; OLG Hamm, Urt. v. 01.09.2023, 30 U 78/21, juris Rn. 88).

    Aus der Zusammenschau dieser beiden Regelungen wie aber auch dem Sinn und Zweck des Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 715/2007, nämlich dem grundsätzlichen Verbot von Abschalteinrichtungen (…vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2023, C-100/21, juris Rn. 66), folgt, dass jedenfalls eine solche Abschalteinrichtung unabhängig davon, ob sie zum Schutz des Motors erforderlich ist, unzulässig ist, die - wie die KSR - bewusst so programmiert ist, dass sie grundsätzlich nicht während der gesamten Fahrt unter normalen Betriebsbedingungen funktioniert, sondern nur während eines kurzen, die Zeit des Anlassens des Motors aber deutlich übersteigenden Zeitraums (…vgl. EuGH, Urt. v. 14.07.2022, C-128/20, juris Rn. 63;… vgl. auch OLG Schleswig, a.a.O., juris Rn. 76; OLG Hamm, Urt. v. 01.09.2023, 30 U 78/21, juris Rn. 89).

  • BGH, 15.09.2021 - VII ZR 165/21

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen …

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 45/21

    Anspruch auf Schadensersatz nach dem Kauf eines PKW mit verbotener …

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2024 - 6 U 45/21

    Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz für einen Mercedes-Benz E 200 T CDI …

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2021 - 6 U 25/21

    Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Kfz: Darlegungs- und …

  • OLG Stuttgart, 25.01.2022 - 16a U 158/19

    Darlegung vorsätzlichen Verhaltens in so genannten Dieselskandal-Fällen

  • OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 23 U 229/21
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …

  • OLG Schleswig, 10.10.2023 - 7 U 100/22

    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines gebrauchten …

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

  • VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18

    Emissionen von Dieselfahrzeugen Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen …

  • OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 8 U 86/21

    Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit Thermofenster; …

  • OLG Stuttgart, 19.10.2023 - 24 U 103/22

    Unvermeidbarer Verbotsirrtum hinsichtlich "Thermofenster" und …

  • BGH, 15.09.2021 - VII ZR 2/21

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller eines mit einer …

  • OLG Stuttgart, 09.11.2023 - 24 U 14/21

    Dieselskandal: Kühlmittelsolltemperaturregelung als unzulässige …

  • OLG Stuttgart, 28.09.2023 - 24 U 2504/22

    Dieselskandal: Unvermeidbarer Verbotsirrtum über Unzulässigkeit von …

  • OLG Stuttgart, 25.01.2022 - 16a U 138/19

    Darlegung vorsätzlichen Verhaltens in so genannten Dieselskandal-Fällen

  • OLG München, 27.10.2021 - 20 U 5499/19

    Weder Sachmangel noch sittenwidrige Schädigung beim Erwerber eines …

  • OLG Hamm, 20.11.2023 - 18 U 225/22

    Differenzschaden

  • OLG Stuttgart, 02.08.2022 - 24 U 372/22

    Das Endurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 24. Zivilsenat - vom 02.08.2022 …

  • BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20

    Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster

  • BGH, 13.10.2021 - VII ZR 179/21

    Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung …

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …

  • BGH, 14.01.2020 - VI ZR 97/19

    Ersatz materiellen und immateriellen Schadens nach einem Flugzeugabsturz; …

  • BGH, 13.01.2022 - III ZR 205/20

    Herstellerhaftung bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens: …

  • BGH, 15.09.2021 - VII ZR 101/21

    Nachweis hinreichender Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen …

  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG …

  • BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21

    "Dieselverfahren"; Gewährung von "kleinem" Schadenersatz

  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei …

  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16

    Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei …

  • BGH, 22.06.2021 - VI ZR 353/20

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

  • BGH, 10.07.2023 - VIa ZR 1119/22

    "Dieselverfahren"; Haftung des Motorherstellers nach der Entscheidung des EuGH …

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und …

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

  • BGH, 20.07.2023 - III ZR 267/20

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren"

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2019 - 5 MB 3/19

    Opel-Rückruf bestätigt

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 257/91

    Deliktische Ansprüche bei Vollstreckung in Sicherungseigentum eines Dritten

  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter …

  • BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 1/23

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 321/20

    Schadensersatzanspruch gegen eine Fahrzeugherstellerin wegen Verwendung einer …

  • BGH, 16.10.2023 - VIa ZR 14/22

    Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Umfang des …

  • BGH, 23.09.2021 - III ZR 200/20

    Haftung für unzulässige Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung - Deliktische …

  • BGH, 06.11.2023 - VIa ZR 535/21

    Deliktische Haftung des Motorherstellers in einem sog Dieselfall: Täuschung der …

  • BGH, 24.07.2023 - VIa ZB 10/21

    Aussetzung eines Dieselverfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines …

  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 1154/20

    Vertragliche und deliktische Haftung eines Automobilherstellers und -verkäufers …

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 222/82

    Begriff des Vorsatzes in bezug auf die Voraussetzungen des GSB

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft - …

  • BGH, 08.08.2023 - VIa ZB 11/21

    Vorgreiflichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung in einem …

  • BGH, 18.12.2023 - VIa ZR 1083/22

    Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht des Fahrzeugherstellers in …

  • BGH, 26.10.2023 - VII ZR 619/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …

  • BGH, 17.06.2020 - VII ZR 179/19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bzgl. der Entscheidung der …

  • OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 794/21

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Begriff …

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 17 U 579/19

    Schadensersatz bei Kauf eines vom so genannten Dieselskandal betroffenen …

  • BGH, 30.05.2022 - VIa ZR 51/21

    Zurückweisung der Revision; Vorliegen einer prüfstandsbezogenen unzulässigen …

  • OLG Stuttgart, 30.11.2023 - 24 U 153/21

    Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund des Kaufs eines …

  • BGH, 01.06.1977 - KRB 3/76

    Unzulässige Preisempfehlung

  • OLG Schleswig, 08.12.2023 - 1 U 105/20

    Haftung eines Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz bei Einbau unzulässiger …

  • BGH, 16.10.2023 - VIa ZR 1255/22

    Inanspruchnahme eines Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …

  • OLG Braunschweig, 14.11.2022 - 10 U 4/22

    Diesel-Abgasskandal; Mercedes-Benz GLC 250 4Matic BlueTEC mit dem Motor OM651; …

  • OLG Stuttgart, 23.03.2022 - 23 U 458/21

    Deliktische Schadensersatzforderung beim Kauf eines Fahrzeugs Mercedes-Benz C 220 …

  • OLG München, 26.01.2023 - 24 U 1742/21

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit Thermofenster und …

  • OLG Dresden, 13.02.2023 - 5a U 1529/22
  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen …

  • BGH, 20.07.2023 - III ZR 303/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …

  • BGH, 26.04.2022 - VI ZR 435/20

    Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer eines …

  • BGH, 13.10.2021 - VII ZR 295/20

    Schadenersatzbegehren wegen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung in …

  • LG Schwerin, 15.01.2020 - 1 O 43/19
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23

    Volkswagen verwendet unzulässige Abschalteinrichtungen

    Diesbezüglich existiert zivilgerichtliche Rechtsprechung, wonach davon ausgegangen wird, dass es bei Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster nicht darum gehe, Risiken zu vermeiden, die unmittelbar durch die Fehlfunktion eines Bauteils des AGR-Systems entstünden, sondern darum, bereits eine Fehlfunktion eines solchen Bauteils zu verhindern - und dies nicht der vorgenannten Rechtsprechung des EuGH entspreche (…vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 22. August 2023 - 8 U 86/21 -, juris Rn. 136…, vom 2. Februar 2024 - 4 U 32/22 -, juris Rn. 50 …und vom 3. Dezember 2024 - 14 U 488/22 -, juris Rn. 38; OLG Rostock, Urteil vom 31. Mai 2024 - 8 U 27/22 -, juris Rn. 92 ff.).
  • OLG Bremen, 11.10.2024 - 2 U 155/21

    Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen

    Diese Vorschrift ist weit und dahin auszulegen, dass auch eine in einen Rechner zur Motorsteuerung integrierte oder auf ihn einwirkende Software ein "Konstruktionsteil" im Sinne dieser Bestimmung darstellt, soweit sie auf die Funktion des Emissionskontrollsystems einwirkt und dessen Wirksamkeit verringert (vgl. EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 - (CLCV u.a.), NJW 2021, S. 1216 Rn. 61 ff., 68, beck-online;… Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20 -, Rn. 36, juris; OLG Rostock, Urteil vom 31. Mai 2024 - 8 U 27/22 -, Rn. 75, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Urteil vom 23. Mai 2023 - 3 A 3/20 -, Rn. 232, juris).

    Rn. 44 Der Begriff des Emissionskontrollsystems im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der VO Nr. 715/2007 umfasst sowohl die Technologien und die Strategie der Nachbehandlung von Abgasen, mit denen die Emissionen nach ihrer Entstehung verringert werden, als auch diejenigen, mit denen - wie mit dem AGR-System - die Emissionen im Vorhinein, das heißt bei ihrer Entstehung, verringert werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - Rs. C-693/18 (CLCV u.a.), NJW 2021, S. 1216 Rn. 69 ff., 90, beck-online; OLG Rostock, Urteil vom 31. Mai 2024 - 8 U 27/22 -, Rn. 76, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Urteil vom 23. Mai 2023 - 3 A 3/20 -, Rn. 233, juris).

  • OLG Karlsruhe, 12.03.2025 - 6 U 165/21

    Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; Differenzschadensersatz für …

    Im Übrigen ergibt sich schon aus dem Klagevorbringen wie auch aus veröffentlichter Rechtsprechung, dass der letztgenannte Gutachter auf eine Prüfstandserkennung allein aus dem - dazu indes untauglichen - Umstand geschlossen hat, dass er eine Grenzwertüberschreitung um ein Mehrfaches bei einem Vergleich der Emissionsmessungen auf dem Rollenprüfstand und im Realbetrieb festgestellt hatte (vgl. Senat…, Urteil vom 12. Februar 2025 - 6 U 42/22 , juris Rn. 61 ; siehe OLG Stuttgart…, Urteil vom 9. November 2023 - 24 U 14/21 , juris Rn. 61 ; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 2. Februar 2024 - 4 U 62/20 , juris Rn. 64 ; OLG Rostock, Urteil vom 31. Mai 2024 - 8 U 27/22, juris Rn. 39).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2025 - 6 U 42/22
    Im Übrigen ergibt sich aus veröffentlichter Rechtsprechung, dass der letztgenannte Gutachter auf eine Prüfstandserkennung allein aus dem - dazu indes untauglichen - Umstand geschlossen hat, dass er eine Grenzwertüberschreitung um den Faktor von 4, 84 bei einem Vergleich der Emissionsmessungen auf dem Rollenprüfstand und im Realbetrieb festgestellt hatte (siehe OLG Stuttgart…, Urteil vom 9. November 2023 - 24 U 14/21 , juris Rn. 61 ; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 2. Februar 2024 - 4 U 62/20 , juris Rn. 64 ; OLG Rostock, Urteil vom 31. Mai 2024 - 8 U 27/22, juris Rn. 39).
  • OLG Bremen, 29.01.2026 - 2 U 106/22

    Sonstiges Zivilrecht; Abschalteinrichtung; Fahrkurvenerkennung; Abgasrückführung

    Rn. 38 Diese Vorschrift ist weit und dahin auszulegen, dass auch eine in einen Rechner zur Motorsteuerung integrierte oder auf ihn einwirkende Software ein "Konstruktionsteil" im Sinne dieser Bestimmung darstellt, soweit sie auf die Funktion des Emissionskontrollsystems einwirkt und dessen Wirksamkeit verringert (vgl. EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 - ( CLCV u.a.), NJW 2021, S. 1216 Rn. 61 ff., 68, beck-online;… Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20 -, Rn. 36, juris; OLG Rostock, Urteil vom 31. Mai 2024 - 8 U 27/22 -, Rn. 75, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Urteil vom 23. Mai 2023 - 3 A 3/20 -, Rn. 232, juris).

    Der Begriff des Emissionskontrollsystems im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der VO Nr. 715/2007 umfasst sowohl die Technologien und die Strategie der Nachbehandlung von Abgasen, mit denen die Emissionen nach ihrer Entstehung, verringert werden, als auch diejenigen, mit denen - wie mit dem AGR-System - die Emissionen im Vorhinein, das heißt bei ihrer Entstehung, verringert werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - Rs. C-693/18 ( CLCV u.a.), NJW 2021, S. 1216 Rn. 69 ff., 90, beck-online; OLG Rostock, Urteil vom 31. Mai 2024 - 8 U 27/22 -, Rn. 76, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Urteil vom 23. Mai 2023 - 3 A 3/20 -, Rn. 233, juris).

  • OLG Bremen, 18.12.2025 - 2 U 96/22

    Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei fahrlässiger Verwendung unzulässiger …

    Rn. 72 Der Begriff des Emissionskontrollsystems im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der VO Nr. 715/2007 umfasst sowohl die Technologien und die Strategie der Nachbehandlung von Abgasen, mit denen die Emissionen nach ihrer Entstehung verringert werden, als auch diejenigen, mit denen - wie mit dem AGR-System - die Emissionen im Vorhinein, das heißt bei ihrer Entstehung, verringert werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - Rs. C-693/18 ( CLCV u.a.), NJW 2021, S. 1216 Rn. 69 ff., 90, beck-online; OLG Rostock, Urteil vom 31. Mai 2024 - 8 U 27/22 -, Rn. 76, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Urteil vom 23. Mai 2023 - 3 A 3/20 -, Rn. 233, juris).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 4 U 98/22

    Haftung eines Automobilherstellers bei Installation einer Abschalteinrichtung in …

    Der Senat schließt sich insoweit der überzeugend und ausführlich begründeten Rechtsprechung des 6. Senats des Oberlandesgerichts Karlsruhe an (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 24. Januar 2024 - 6 U 10/21 -, juris Rn. 83, 85 und 87 sowie bereits Urteil vom 22. September 2021 - 6 U 25/21 -, juris Rn. 175 ff; ebenso OLG Rostock, Urteil vom 31. Mai 2024 - 8 U 27/22 -, juris Rn. 48 ff.).
  • OLG Hamm, 12.12.2022 - 3 U 53/22
    Gleichermaßen bietet der Schlussantrag keine Notwendigkeit der Aussetzung des Rechtsstreits analog § 148 ZPO (so z.B. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 06.07.2022 - 7 U 43/22; OLG Naumburg, Beschluss vom 30.06.2022 - 8 U 27/22; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.07.2022 - 19 U 122/21; OLG München, Beschluss vom 01.07.2022 - 8 U 167/22).
  • OLG Rostock, 20.12.2024 - 8 U 7/22

    Haftungsbegründender Auskunftsvertrag im Diesel-Skandal

    Es ist nicht, schon gar nicht in beachtlicher Weise dargelegt, dass - entgegen der Darstellung der Beklagten - die danach maßgeblichen Kraftstoffverbrauchs- und Emissionswerte im Typgenehmigungsverfahren (§ 2 Nr. 5, 6 Pkw-EnVKV), also im NEFZ, nicht erzielt wurden (vgl. Senatsurteil vom 31.05.2024, 8 U 27/22 , juris;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.01.2024, a.a.O., juris Rn. 108).
  • OLG Köln, 12.11.2024 - 4 U 39/24
    Die Tatsache, dass das KBA trotz jahrelanger Kenntnis der Verwendung von Thermofenstern jedenfalls bis vor Kurzem keinen Anlass zu weiteren Maßnahmen hatte, indiziert eine bis dahin weite Auslegung des KBA im Hinblick auf die nach Art. 5 Abs. 2 S. 2 VO Nr. 715/2007 ausnahmsweise zulässigen Abschalteinrichtungen, so dass vom Vorhandensein des Thermofensters nicht auf das Erschleichen der Typgenehmigung aufgrund einer Täuschung geschlossen werden kann (OLG Rostock, Urteil vom 31. Mai 2024 - 8 U 27/22 -, Rn. 19, juris).
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