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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.11.2001 - 9 U 39/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12749
OLG Köln, 20.11.2001 - 9 U 39/00 (https://dejure.org/2001,12749)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.11.2001 - 9 U 39/00 (https://dejure.org/2001,12749)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. November 2001 - 9 U 39/00 (https://dejure.org/2001,12749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2001 - 9 U 39/00
    Er war nämlich nach seinen Angaben Betriebsleiter und damit befugt, in nicht ganz unbedeutendem Umfang selbständig für die U GmbH zu handeln (vgl. zur Repräsentanteneigenschaft BGH, r+s 1993, 321).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2001 - 9 U 39/00
    Insoweit muss nachgewiesen werden, dass der Wagen zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wiederaufgefunden wird (vgl. BGH, r+s 1995, 288 = VersR 1995, 909).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2001 - 9 U 39/00
    Rn. 14 Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Senat sind nämlich Umstände gegeben, die eine Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen (vgl. BGH, VersR 1984, 29; r+s 1990, 130; 1995, 288; 1998, 141.) Der Versicherer kann dem Anspruch des Versicherungsnehmers solche Tatsachen mit Erfolg entgegenhalten, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist.
  • BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88

    Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine …

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2001 - 9 U 39/00
    Rn. 14 Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Senat sind nämlich Umstände gegeben, die eine Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen (vgl. BGH, VersR 1984, 29; r+s 1990, 130; 1995, 288; 1998, 141.) Der Versicherer kann dem Anspruch des Versicherungsnehmers solche Tatsachen mit Erfolg entgegenhalten, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist.
  • OLG Hamm, 05.12.1997 - 20 U 230/96

    Geltendmachung eines Siebstahlsschadens in der Kaskoversicherung bei …

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2001 - 9 U 39/00
    Da vorliegend der Versicherungsvertrag als beiderseitiges Handelsgeschäft nach § 343 HGB zu sehen ist, erlaubt § 354 a HGB die Abtretung der Versicherungsforderung (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 44;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 3 AKB, Rn 6).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2006 - 4 U 66/06

    Beweis der Entwendung eines Kraftfahrzeugs

    Ob der Versicherungsnehmer in der Lage wäre, den hiernach erst einmal ausreichenden Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls zu führen, kann jedoch dahinstehen, wenn dem Versicherer der ihm offene "Gegenbeweis" gelungen ist (OLG Köln, Urteil vom 20.11.2001, 9 U 39/00; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.3.1998, 4 U 16/97).
  • LG Stuttgart, 26.07.2006 - 18 O 203/06
    Denn es lässt sich jedenfalls für den Gegenbeweis feststellen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung spricht (…vgl. zum Offenlassen der Frage des äußeren Bildes Prölss/Martin, a.a.O., § 49 VVG Rdnr. 66, § 12 AKB Rdnr. 26; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1107; OLG Köln r + s 2002, 104).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.10.2000 - 9 U 39/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6772
OLG Düsseldorf, 02.10.2000 - 9 U 39/00 (https://dejure.org/2000,6772)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.10.2000 - 9 U 39/00 (https://dejure.org/2000,6772)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Oktober 2000 - 9 U 39/00 (https://dejure.org/2000,6772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 263; ; ZPO § ... 267; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 344; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 138; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 141; ; BGB § 284; ; BGB § 288; ; BGB §§ 320 ff.; ; BGB § 323 Abs. 3; ; BGB § 323 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 325 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 440 Abs. 1; ; BGB § 816 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 818; ; BGB § 818 Abs. 3

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138, 141

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 2 BGB bei sog. "Umschuldung"

  • Wolters Kluwer

    Verkauf eines Hausgrundstücks; Rückerwerb eines verkauften Grundstücks; Verpflichtung zum Rückkauf zu gleichen Bedingungen; Sittenwidrigkeit eines Vertrages ; Wucherisches Rechtsgeschäft; Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung ; Mangelndes Urteilsvermögen ; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2000 - 9 U 39/00
    Auch die Berücksichtigung der Kosten der vorgezogenen Ablösung des Kredites der Beklagten zu 2) zur Finanzierung des Kaufpreises von 86.000 DM widerspricht der gemäß § 818 BGB vorzunehmenden Risikoabwägung (vgl. BGH NJW 1992, 1037, 1038).
  • BGH, 08.02.1994 - XI ZR 77/93

    Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2000 - 9 U 39/00
    cc) Bei Verstößen gegen das Wucherverbot des § 138 Abs. 2 BGB trifft die Nichtigkeit nicht nur das Verpflichtungsgeschäft, sondern auch die Erfüllungsgeschäfte (vgl. BGH NJW 1994, 1275).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2000 - 9 U 39/00
    Der Vertreter ist aber persönlich haftbar, wenn er am Vertragsabschluß ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse hat oder wenn er besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und hierdurch die Vertragsverhandlungen beeinflußt hat (vgl. BGH NJW 1990, 1907, 1908; BGH NJW-RR 1992, 605 f.).
  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 206/88

    Haftung des Unternehmensberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2000 - 9 U 39/00
    Der Vertreter ist aber persönlich haftbar, wenn er am Vertragsabschluß ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse hat oder wenn er besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und hierdurch die Vertragsverhandlungen beeinflußt hat (vgl. BGH NJW 1990, 1907, 1908; BGH NJW-RR 1992, 605 f.).
  • BGH, 09.10.1996 - VIII ZR 233/95

    Besetzung des Zivilsenats eines Oberlandesgerichts in den neuen Bundesländern; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2000 - 9 U 39/00
    Von einem besonders groben Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung kann bereits dann gesprochen werden, wenn der Verkehrswert eines Grundstückes annähernd doppelt so hoch ist wie der Kaufpreis (st. Rspr. des BGH, vgl. etwa BGH VIZ 1997, 105, 106).
  • RG, 03.10.1906 - V 37/06

    Unsittliches Geschäft; Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2000 - 9 U 39/00
    Dies ist aber nicht die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäftes, die § 141 BGB meint (vgl. BGH NJW 1973, 465, 466); RGZ 64, 146, 149).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.10.2000 - 9 U 39/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,48636
OLG Hamm, 24.10.2000 - 9 U 39/00 (https://dejure.org/2000,48636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.10.2000 - 9 U 39/00 (https://dejure.org/2000,48636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 9 U 39/00 (https://dejure.org/2000,48636)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.1972 - VI ZR 49/71

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls - …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2000 - 9 U 39/00
    Er muß sich vielmehr den Vorteil anrechnen lassen, der sich aus der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG ergibt (vgl. BGH NJW 1972, 1460, 1461).
  • OLG Hamm, 15.01.1996 - 6 U 106/95

    Luxusfahrzeug; Kfz; Auffahren; Vorstrafen; Indizien; Bremsvorgang; Ampel; …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2000 - 9 U 39/00
    Rn. 27 Nach gefestigter Rechtsprechung kann der durch einen Unfall Geschädigte von dem Schädiger auch ohne nähere Spezifizierung eine Auslagenpauschale fordern, wobei in der gerichtlichen Praxis ein Betrag von 40, 00 DM anerkannt ist (vgl. OLG Hamm VersR 1997, 640;… Palandt/Heinrichs, BGB 59. Aufl. 2000, § 249 Rn. 25).
  • LG Stuttgart, 08.07.2014 - 26 O 33/14
    Schwacke-Mietpreisspiegr:ls unter Herausrechnung der MwSt von 19% in Betracht, da diese vom Geschädigten wirtschaftlich nicht zu tragen ist und damit aur;h keinen erstattungsfähigen Schaden darstellt (OLG Hamm vom 24.10.2000, 9 U 39/00;… vgl. OLG Jena Urt. v.26.04.2007, 1 U 216106).
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