Rechtsprechung
| BGH, 19.02.2025 - AK 13/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 112 StPO; § 121 StPO; § 264 StPO
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Neubeginn der Fristbeginn: neue selbstständige Tatvorwürfe; dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§§ 121, ... 122 StPO, § 211 StGB, § 212 StGB, § 6 VStGB, § 7 VStGB, §§ 8, 9, 10, 11, § 12 VStGB, Verordnung (EG) Nr. 881/2002, § 129 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2, Abs. 5 Satz 3, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, § 25 Abs. 2, §§ 52, 53 StGB, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 7 Nr. 2 Alternative 2 AWG, Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002, § 121 Abs. 1 StPO, § 264 Abs. 1 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, § 52 StGB, § 129 Abs. 1, 2 StGB, § 129 Abs. 2 StGB, § 129 Abs. 5 Satz 3 StGB, § 100b Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c StPO, § 129 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWG, § 52, §§ 3, 9 Abs. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, § 264 StPO, § 125 Abs. 1, § 169 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Nr. 6, § 142 Abs. 1 Nr. 1, § 142a Abs. 1 Satz 1 GVG, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 2, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung; Voraussetzungen einer inländischen kriminellen Vereinigung; Anordnung von Untersuchungshaft
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 24.07.2024 - 2 BGs 591/24
- BGH, 19.02.2025 - AK 13/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.09.2023 - AK 54/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fristbeginn; dringender …
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - AK 13/25
Dabei ist - im Sinne einer zuverlässigen Fristberechnung - regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (s. BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349 f. mwN).Schon aus diesem Grund verbietet sich jede schematische Betrachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349, 350 f. mwN).
- BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - AK 13/25
Die für eine Vereinigung nach § 129 Abs. 2 StGB in der seit dem 22. Juli 2017 gültigen Fassung erforderlichen Tatbestandsmerkmale in organisatorischer, personeller, zeitlicher und interessenbezogener Hinsicht (s. allgemein BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 19) liegen vor. - BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24
Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - AK 13/25
Wenn jedoch in Anwendung der allgemein geltenden Regeln der Klammerwirkung mindestens zwei weitere, durch verschiedene Einzelakte begangene Gesetzesverstöße ein - mehr als unwesentlich - höheres Gewicht als das Vereinigungsdelikt haben, stehen sie, obwohl sie mit diesem jeweils tateinheitlich zusammenfallen, in Tatmehrheit zueinander (s. BGH, Urteil vom 14. November 2024 - 3 StR 189/24, NJW 2025, 456 Rn. 11 ff.).
- BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10
Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation …
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - AK 13/25
Hierbei ist neben den bereits dargelegten organisatorischen, personellen, zeitlichen und interessenbezogenen Elementen der Vereinigung in den Blick zu nehmen, dass diese nicht nach Vorgaben des IS vorging, sondern ihre Willensbildung, namentlich bei der Auswahl der zu unterstützenden Projekte, selbstständig war (vgl. hierzu grundlegend BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 179/10, BGHSt 56, 28 Rn. 28 ff.; s. auch BGH…, Beschluss vom 24. Januar 2024 - AK 100/23, juris Rn. 35 mwN). - BGH, 14.05.2020 - AK 8/20
Haftprüfung bei Tatvorwurf der Unterstützung einer ausländischen terroristischen …
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - AK 13/25
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass dem in Haftsachen allgemein geltenden Beschleunigungsgebot ein besonderer Stellenwert zukommen kann, falls sich die Haftdauer verlängert, eine neue Sechsmonatsfrist in Gang gesetzt worden ist und eine Haftprüfung nach den §§ 121, 122 StPO deshalb nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, juris Rn. 42 mwN). - BGH, 24.01.2024 - AK 100/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Auszug aus BGH, 19.02.2025 - AK 13/25
Hierbei ist neben den bereits dargelegten organisatorischen, personellen, zeitlichen und interessenbezogenen Elementen der Vereinigung in den Blick zu nehmen, dass diese nicht nach Vorgaben des IS vorging, sondern ihre Willensbildung, namentlich bei der Auswahl der zu unterstützenden Projekte, selbstständig war (vgl. hierzu grundlegend BGH…, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 179/10, BGHSt 56, 28 Rn. 28 ff.; s. auch BGH, Beschluss vom 24. Januar 2024 - AK 100/23, juris Rn. 35 mwN).
- BGH, 15.05.2025 - AK 30/25
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Rn. 3 Durch Beschluss vom 19. Februar 2025 (AK 13/25) hat der Senat entschieden, dass für den Angeschuldigten eine Haftprüfung nach §§ 121, 122 StPO - trotz des zu diesem Zeitpunkt mehr als sechs Monate dauernden Untersuchungshaftvollzugs - nicht veranlasst gewesen ist, weil wegen der dem Angeschuldigten mit dem Haftbefehl vom 24. Oktober 2024 erstmals vorgeworfenen Taten eine neue Sechsmonatsfrist begonnen hatte, deren Ablauf noch nicht bevorgestanden hat.Rn. 7 a) Im Sinne eines dringenden Tatverdachts ist von dem in diesem Haftbefehl geschilderten Sachverhalt auszugehen, der im Wesentlichen demjenigen entspricht, der die tatsächliche Grundlage für den Senatsbeschluss vom 19. Februar 2025 (AK 13/25, Rn. 10 ff.) gewesen ist.
Die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer auf besonders schwere Straftaten gerichteten kriminellen Vereinigung (zur Tenorierung s. BGH…, Urteil vom 12. September 2023 - 3 StR 306/22, BGHR StGB § 129 Abs. 5 Satz 3 Qualifikation 1 Rn. 66; ferner BGH…, Urteil vom 9. Januar 2025 - 3 StR 111/24, juris Rn. 38) vermag die gleichwohl deutlich gewichtigeren strafbewehrten Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht nicht zu Tateinheit zu verklammern (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2025 - AK 13/25, Rn. 44; allgemein zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher Beteiligung BGH…, Urteil vom 14. November 2024 - 3 StR 189/24, NJW 2025, 456 Rn. 11 ff.;… Beschluss vom 5. März 2025 - 3 StR 35/24, juris Rn. 19 f.).
Rn. 12 3. Aus den im Senatsbeschluss vom 19. Februar 2025 (AK 13/25, Rn. 53) dargelegten Gründen besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StGB).
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