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Rechtsprechung
   BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13744
BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20 (https://dejure.org/2021,13744)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20 (https://dejure.org/2021,13744)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 (https://dejure.org/2021,13744)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 3 Abs 4 AGG, § 7 Abs 3 AGG, § 12 Abs 3 AGG
    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • IWW

    § 174 Satz 1 BGB, § ... 4 Satz 1, § 6 Satz 1 KSchG, §§ 119, 120 BGB, § 121 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 174 Satz 2 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 12 Abs. 1, 3 AGG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 3 Abs. 4 AGG, § 7 Abs. 3 AGG, § 3 Abs. 3 AGG, § 7 Abs. 3, § 12 Abs. 3 AGG, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 626 BGB

  • Wolters Kluwer

    Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung nach § 174 Satz 1 BGB; Unverzügliche Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts nach einer Überlegungszeit von nicht mehr als einer Woche; Keine wirksame Zurückweisung einer vom Personalleiter unterzeichneten ...

  • bag-urteil.com
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung; Zurückweisung mangels Vorlage einer Vollmacht; sexuelle Belästigung; Interessenabwägung

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung; Zurückweisung mangels Vorlage einer Vollmacht; sexuelle Belästigung; Interessenabwägung

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vom Personalleiter unterschriebene Kündigungsschreiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung - wegen sexueller Belästigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung durch Entblößung der Genitalien einer anderen Person als sexuell bestimmtes Verhalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zurückweisung einer Kündigung eines Arbeitsgebervertreters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach sexualisiertem Übergriff

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung ohne Vollmacht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung bei der Arbeit: außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sexualbezogene Beschämung eines Kollegen ist ein Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entblößen der Genitalien eines Kollegen stellt wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers dar - Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sexuelle Belästigung als Kündigungsgrund und Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 175, 94
  • NJW 2021, 3138
  • MDR 2021, 1272
  • NZA 2021, 1178
  • DB 2021, 2225
 
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Wird zitiert von ... (124)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
    Rn. 24 aa) Auch eine sexuelle Belästigung iSv. § 3 Abs. 4 AGG ist gem. § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten, die "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 15, BAGE 159, 267;… 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15, BAGE 150, 109).

    Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 17, aaO).

    Schutzgut der § 7 Abs. 3, § 3 Abs. 4 AGG ist die sexuelle Selbstbestimmung als Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO).

    Das schließt es ein, selbst über einen Eingriff in die Intimsphäre durch körperlichen Kontakt zu bestimmen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO).

    Die absichtliche Berührung der primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale eines anderen ist bereits deshalb sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG, weil es sich um einen auf die körperliche Intimsphäre gerichteten Übergriff handelt (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO;… vgl. auch BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 36;… 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 18, aaO).

    Bei anderen Handlungen, für die dies nicht ohne Weiteres zutrifft, wie beispielsweise Umarmungen, kann sich eine Sexualbezogenheit aufgrund der mit ihnen verfolgten sexuellen Absicht ergeben (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO;… 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - aaO).

    Gegenteilige Absichten oder Vorstellungen der für dieses Ergebnis aufgrund ihres Verhaltens objektiv verantwortlichen Person spielen keine Rolle (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 20, aaO;… 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 19).

    Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 21, aaO).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, BAGE 170, 84;… 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267).

    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (…BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, BAGE 170, 84;… 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267).

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
    Maßgeblich dafür, ob sie unverzüglich erfolgte, ist ihr Zugang beim Erklärungsempfänger (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, BAGE 140, 64; 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - zu B II 2 b der Gründe).

    Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (…BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 147/19 - aaO; 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 32, BAGE 140, 64).

    Da die Zurückweisung keinerlei Nachforschungen über die wirklichen Vertretungs- und Vollmachtsverhältnisse und keinen schwierigen Abwägungsprozess erfordert, sondern lediglich an das Fehlen der Vollmachtsurkunde knüpft, ist unter normalen Umständen eine Zeitspanne von einer Woche ausreichend (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, aaO).

    Die Frist beginnt mit der tatsächlichen Kenntnis des Empfängers von der Kündigung und der fehlenden Vorlegung einer Vollmachtsurkunde (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, aaO).

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, BAGE 170, 84;… 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30;… 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267).

    Liegt nur eine dieser Fallgruppen vor, kann Ergebnis der Interessenabwägung nicht sein, den Kündigenden auf eine Abmahnung als milderes Mittel zu verweisen (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 24, aaO).

    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, BAGE 170, 84;… 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30;… 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267).

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
    Die absichtliche Berührung der primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale eines anderen ist bereits deshalb sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG, weil es sich um einen auf die körperliche Intimsphäre gerichteten Übergriff handelt (…BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO; vgl. auch BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 36;… 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 18, aaO).

    Bei anderen Handlungen, für die dies nicht ohne Weiteres zutrifft, wie beispielsweise Umarmungen, kann sich eine Sexualbezogenheit aufgrund der mit ihnen verfolgten sexuellen Absicht ergeben (…BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO; 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - aaO).

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, BAGE 170, 84; 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30;… 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267).

    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (…BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, BAGE 170, 84; 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30;… 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267).

  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
    Rn. 18 b) Sollte das Inkenntnissetzen dadurch erfolgt sein, dass die Beklagte den Kläger darüber informierte, den Unterzeichner in die Stellung als Personalleiter berufen zu haben, wäre dies wie im Arbeitsleben üblich dahin zu verstehen, dass dieser bevollmächtigt ist, für die Arbeitgeberin die Kündigung von Arbeitsverhältnissen zu erklären (vgl. BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 20, 24).

    Der Arbeitnehmer, der über die Person des Personalleiters hinreichend in Kenntnis gesetzt ist, muss aus dieser Stellung folgern, der Personalleiter habe im Verhältnis zur Belegschaft eine alleinige Vertretungsmacht zum Ausspruch von Kündigungen (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 24; vgl. auch BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
    Rn. 24 aa) Auch eine sexuelle Belästigung iSv. § 3 Abs. 4 AGG ist gem. § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten, die "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (…BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 15, BAGE 159, 267; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15, BAGE 150, 109).

    Die absichtliche Berührung der primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale eines anderen ist bereits deshalb sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG, weil es sich um einen auf die körperliche Intimsphäre gerichteten Übergriff handelt (…BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO;… vgl. auch BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 36; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 18, aaO).

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19

    Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
    Dem Erklärungsempfänger ist eine gewisse Zeit zur Überlegung und zur Einholung des Rats eines Rechtskundigen darüber einzuräumen, ob er das einseitige Rechtsgeschäft wegen fehlender Vorlage eines Vollmachtbelegs zurückweisen soll (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 147/19 - Rn. 48, BAGE 169, 38).

    Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 147/19 - aaO;… 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 32, BAGE 140, 64).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - …

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
    Gegenteilige Absichten oder Vorstellungen der für dieses Ergebnis aufgrund ihres Verhaltens objektiv verantwortlichen Person spielen keine Rolle (…BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 20, aaO; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 19).
  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
    Der Arbeitnehmer, der über die Person des Personalleiters hinreichend in Kenntnis gesetzt ist, muss aus dieser Stellung folgern, der Personalleiter habe im Verhältnis zur Belegschaft eine alleinige Vertretungsmacht zum Ausspruch von Kündigungen (…BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 24; vgl. auch BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Sachsen, 25.11.2020 - 5 Sa 128/20

    Zurückweisung eines Rechtsgeschäfts gem. § 174 BGB Unverzügliche Zurückweisung …

  • BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78

    Kündigungsregelung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 107/20

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

    Ohne Vorliegen besonderer Umstände (wie zB Betriebsferien zu Jahresbeginn) handelt der Arbeitgeber nicht unverzüglich, wenn er seine Mitwirkungsobliegenheiten erst später als eine Woche nach Urlaubsentstehung erfüllt (vgl. zur unverzüglichen Zurückweisung nach § 174 Satz 1 BGB BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 14 mwN, BAGE 175, 94).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel - …

    Sonstige Umstände, die Gegenstand der weiteren Interessenabwägung sein können, wie etwa ein bislang unbelastetes Arbeitsverhältnis, haben bei der Prüfung der Schwere der Pflichtverletzung außer Betracht zu bleiben (BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27 f).
  • LAG Hamm, 05.09.2025 - 14 SLa 145/25

    Verhaltensbedingte Kündigung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Internet; …

    Sonstige Umstände, die Gegenstand der weiteren Interessenabwägung sein können, wie etwa ein bislang unbelastetes Arbeitsverhältnis, haben bei der Prüfung der Schwere der Pflichtverletzung außer Betracht zu bleiben (BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 19.12.2023 - 3 Sa 210/23

    Vibratoren als Geschenk für den Betriebsrat; Außerordentliche Kündigung

    Ordentliche und außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen regelmäßig eine Abmahnung voraus (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27 m.w.N.).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 23;… BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, juris, Rz. 30;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 28).

    Liegt nur eine dieser Fallgruppen vor, kann Ergebnis der Interessenabwägung nicht sein, den Kündigenden auf eine Abmahnung als milderes Mittel zu verweisen (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 24).

    Rn. 39 Zur ersten Fallgruppe ist dann, wenn die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers beruht, grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 28;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 23;… BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, juris, Rz. 30;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 28).

    Dies gilt umgekehrt ebenso für ein nachfolgendes wahrheitswidriges Bestreiten, das für sich genommen ebenfalls nichts über die Schwere der begangenen Pflichtverletzung besagt (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27).

    Grundsätzlich ist daher davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Klägers schon durch die mit einer Abmahnung verbundene Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (vgl. BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 28;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 23;… BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, juris, Rz. 30;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 28).

    Rn. 48 Es liegt hier auch nicht der Ausnahmefall einer Pflichtverletzung vor, deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. zu dieser Fallgruppe ebenfalls BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27 f.;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 23;… BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, juris, Rz. 30;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 28).

    Rn. 70 Auch eine sexuelle Belästigung im Sinne von § 3 Abs. 4 AGG ist gemäß § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten, die "an sich" als wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG vom vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 24;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 15;… BAG vom 20.11.2014 - 2 AZR 651/13, juris, Rz. 15).

    Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG vom vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 24;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 17).

    Schutzgut der §§ 7 Abs. 3, 3 Abs. 4 AGG ist die sexuelle Selbstbestimmung als Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG (BAG vom vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 24;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 18).

    Rn. 71 Ein sexualbezogener Übergriff liegt auch dann vor, wenn das Verhalten das Geschlechtliche im Menschen zum unmittelbaren Gegenstand hat (BAG vom vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 24).

    Bei anderen Handlungen, für die dies nicht ohne Weiteres zutrifft, kann sich eine Sexualbezogenheit aufgrund der mit ihnen verfolgten sexuellen Absicht ergeben (BAG vom vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 24;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 18).

    Gegenteilige Absichten oder Vorstellungen der für dieses Ergebnis aufgrund ihres Verhaltens objektiv verantwortlichen Person spielen keine Rolle (BAG vom vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 24;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 20;… BAG vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, juris, Rz. 19).

    Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (BAG vom vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 24;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 21;… BAG vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, juris, Rz. 19).

  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Diese auf die Art, das Ausmaß und die (möglichen) Folgen der Pflichtverletzung bezogenen Erwägungen sind von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27).

    Soweit das Berufungsgericht dort auf den zuvor beanstandungsfreien Bestand des Arbeitsverhältnisses und dessen "Restlaufzeit" (wohl) bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze durch die Klägerin abstellt, handelt es sich um Umstände, die bei der Prüfung der Entbehrlichkeit einer vorherigen Abmahnung unter dem Gesichtspunkt einer besonderen Schwere der betreffenden Pflichtverletzung(en) außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27).

  • LAG Köln, 31.07.2026 - 8 SLa 603/25

    Arbeitnehmerhaftung - Finanzvorstand überweist Betrügern 50 Millionen Euro und …

    Sonstige Umstände, die Gegenstand der weiteren Interessenabwägung sein können, wie z.B. das Bestehen eines bisher unbelasteten Arbeitsverhältnisses betreffen nicht die Pflichtverletzung als solche und sagen daher nichts über deren Schwere aus (BAG 20.5.2021, NZA 2021, 1178, 1181 f.;… BeckOK ArbR/Stoffels, 79. Ed. 1.3.2026, BGB § 626 Rn. 63, beck-online).
  • LAG Düsseldorf, 08.10.2024 - 3 SLa 313/24

    Außerordentliche Kündigung wegen Facebook-Äußerungen anlässlich des …

    Ordentliche und außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen regelmäßig eine Abmahnung voraus (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27 m.w.N.).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 23;… BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, juris, Rz. 30;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 28).

    Liegt nur eine dieser Fallgruppen vor, kann Ergebnis der Interessenabwägung nicht sein, den Kündigenden auf eine Abmahnung als milderes Mittel zu verweisen (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 24).

    Rn. 46 Zur ersten Fallgruppe ist dann, wenn die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers beruht, grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 28;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 23;… BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, juris, Rz. 30;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 28).

    Dies gilt umgekehrt ebenso für ein nachfolgendes wahrheitswidriges Bestreiten, das für sich genommen ebenfalls nichts über die Schwere der begangenen Pflichtverletzung besagt (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27).

    Rn. 66 Bei steuerbarem Verhalten ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die erkennende Berufungskammer folgt, grundsätzlich davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 28;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 23;… BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, juris, Rz. 30;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 28), mithin eine Abmahnung, soweit noch keine solche im einschlägigen Bereich vorliegt, geeignet ist, eine Wiederholung gleichartigen Fehlverhaltens für die Zukunft auszuschließen.

    Rn. 69 (3) Schließlich war eine auf die konkrete Pflichtverletzung bzw. den konkreten Pflichtenkreis bezogene Abmahnung des Klägers im vorliegenden Fall entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht deshalb entbehrlich, weil hier eine so schwere Pflichtverletzung gegeben war, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. dazu BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 23;… BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, juris, Rz. 30;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 28).

    Dazu gehören etwa ihre Art und ihr Ausmaß, ihre Folgen, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers sowie die Situation bzw. das "Klima", in der bzw. in dem sie sich ereignete (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27).

  • LAG Bremen, 10.02.2026 - 1 SLa 75/25

    Verhältnismäßigkeit einer fristlosen Kündigung nach dem Schlag auf das Gesäß …

    Diesbezüglich verweist die Beklagte auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 -.

    Des Ausspruchs einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. nur BAG, Urteil vom BAG…, Urteil vom 10.06.2010 a.a.O. Rn. 37; 20.05.2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27).

    Sonstige Umstände, die Gegenstand der weiteren Interessenabwägung sein können, wie etwa ein bislang unbelastetes Arbeitsverhältnis, haben bei der Prüfung der Schwere der Pflichtverletzung außer Betracht zu bleiben (BAG, Urteil vom 20.05.2021 a.a.O. Rn. 27).

    Dies gilt umgekehrt ebenso für ein nachfolgendes wahrheitswidriges Bestreiten, das für sich genommen ebenfalls nichts über die Schwere der begangenen Pflichtverletzung besagt (BAG, Urteil vom 20.05.2021 a.a.O. Rn. 27 sowie BAG…, Urteil vom 10.06.2010 a.a.O. Rn. 52ff.).

    Maßgeblich ist lediglich, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (vgl. im Einzelnen BAG, Urteil vom 20.05.2021 a.a.O. Rn. 24 m.w.N.).

    Bei steuerbarem Verhalten ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die erkennende Berufungskammer folgt, grundsätzlich davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (vgl. nur: BAG, Urteil vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 28 m.w.N.), mithin ist eine Abmahnung, soweit noch keine solche im einschlägigen Bereich vorliegt, regelmäßig geeignet, eine Wiederholung gleichartigen Fehlverhaltens für die Zukunft auszuschließen.

    Dazu gehören etwa ihre Art und ihr Ausmaß, ihre Folgen, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers sowie die Situation bzw. das "Klima", in der bzw. in dem sie sich ereignete (vgl. nur: BAG, Urteil vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27).

    Die Revision war gem. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zuzulassen, da die Rechtsfrage der Bedeutung eines langjährig unbelasteten Arbeitsverhältnisses für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung angesichts der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - sowie vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20 - bislang nicht vollständig geklärt zu sein scheint.

    Dagegen hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20 - ausdrücklich ausgeführt, dass sonstige Umstände, die nicht die Pflichtwidrigkeit selbst oder die Umstände ihrer Begehung betreffen, wie zum Beispiel ein unbelastetes Arbeitsverhältnis bei der Beurteilung der Schwere der Pflichtverletzung außer Betracht zu bleiben hätten und eine Arbeitgeberin, wenn die "Fallgruppe" der schweren Pflichtverletzung vorliege, im Rahmen der Interessenabwägung nicht auf eine Abmahnung als milderes Mittel verwiesen werden könne (BAG, Urteil vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27).

  • ArbG Düsseldorf, 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21

    Kopie eines gefälschten Impfausweises mit Täuschungsabsicht als wichtiger Grund …

    Die Schwere der Pflichtverletzung, die für sich schon die Basis für eine weitere Zusammenarbeit irreparabel entfallen lässt, bemisst sich unabhängig von einer Wiederholungsgefahr (BAG, Urt. v. 20.5.2021 - 2 AZR 596/20, NZA 2021, 1178, 1181 (Rn. 27); BAG, Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 159/00, NZA 2001, 954; ErfK/Niemann, § 626 Rn. 20, 22.
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2025 - 3 SLa 537/24

    Außerordentliche Kündigung; Whistleblowing

    Ordentliche und außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen regelmäßig eine Abmahnung voraus (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27 m.w.N.).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 23;… BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, juris, Rz. 30;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 28).

    Liegt nur eine dieser Fallgruppen vor, kann Ergebnis der Interessenabwägung nicht sein, den Kündigenden auf eine Abmahnung als milderes Mittel zu verweisen (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 24).

    Rn. 87 Zur ersten Fallgruppe ist dann, wenn die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers beruht, grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 28;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 23;… BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, juris, Rz. 30;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 28).

    Dies gilt umgekehrt ebenso für ein nachfolgendes wahrheitswidriges Bestreiten, das für sich genommen ebenfalls nichts über die Schwere der begangenen Pflichtverletzung besagt (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27).

    Rn. 103 (2) Denn im vorliegenden Fall greift die zweite in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelte Ausnahme vom Abmahnungserfordernis, nämlich der Fall einer so schweren Pflichtverletzung, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 23;… BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, juris, Rz. 30;… BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, juris, Rz. 28).

    Liegt nur eine der beiden Fallgruppen (Wiederholungsgefahr oder besonders schwere Pflichtverletzung im vorgenannten Sinne) vor, kann Ergebnis der Interessenabwägung nicht sein, den Kündigenden auf eine Abmahnung als milderes Mittel zu verweisen (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27;… BAG vom 27.02.2020 - 2 AZR 570/19, juris, Rz. 24).

    Dazu gehören etwa ihre Art und ihr Ausmaß, ihre Folgen, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers sowie die Situation bzw. das "Klima", in der bzw. in dem sie sich ereignete (BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 27).

  • BAG, 26.06.2025 - 8 AZR 276/24

    Entschädigung - Schwerbehinderung - Inklusionsbeauftragter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2026 - 4 SLa 256/25

    Außerordentliche Kündigung wegen Privateinsatzes der Arbeitskolonne mit …

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20

    Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen

  • LAG Düsseldorf, 18.11.2025 - 3 SLa 699/24

    Ordentliche Kündigung; Beleidigung bzw. unangemessene Kritik einer Vorgesetzten; …

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2026 - 3 SLa 126/26

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Äußerungen

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - 5 Sa 5/23

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, Tatkündigung, Verdachtskündigung, Bedrohung …

  • LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 13 TaBV 40/23

    Dokumentation der erforderlichen Betriebsratsarbeit im Rahmen betrieblicher …

  • LAG Düsseldorf, 04.10.2022 - 3 Sa 374/22

    Vorlage eines gefälschten Impfnachweises kein absoluter Kündigungsgrund; …

  • LAG Düsseldorf, 24.03.2026 - 3 SLa 523/25

    (Fristlose) Kündigung wegen der Bezeichnung eines Vorgesetzten als "Arschloch"; …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2024 - 7 Sa 1125/23

    Nichtigkeit Arbeitsverhältnis - Sittenwidrigkeit -Wirksamkeit außerordentliche …

  • LAG Köln, 16.05.2025 - 10 SLa 289/24

    Kündigung einer Bonner Universitätsprofessorin ist wirksam

  • LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21

    Beweisaufnahme; Beweisvereitelung; Entscheidung nach Lage der Akten; fristlose …

  • BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21

    Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2023 - 6 Sa 115/23

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - …

  • BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23

    Kündigung - Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 14.05.2025 - 4 SLa 539/24

    Außerordentliche Kündigung einer Führungskraft

  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin …

  • BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22

    Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung - versehentlich falsche Angabe von …

  • LAG Hamm, 28.04.2023 - 19 Sa 1153/22

    Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

  • LAG Niedersachsen, 08.07.2024 - 15 SLa 127/24

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen vorgetäuschter …

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen …

  • BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche …

  • LAG Köln, 03.03.2023 - 6 Sa 385/21

    Fristlose Kündigung; sexuelle Belästigung; Verhältnismäßigkeit; Substantiierung …

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.08.2021 - 1 Sa 70 öD/21

    Kündigung, verhaltensbedingt, Verspätungen, Justizangestellte beim Gericht, …

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21

    Bedrohung der Familie des Vorgesetzten als fristloser Kündigungsgrund; Auswirkung …

  • ArbG Berlin, 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21

    Kündigungsgrund gefälschter Genesenennachweis

  • LAG Hessen, 21.03.2025 - 14 Sa 692/23
  • LAG Düsseldorf, 22.08.2023 - 3 TaBV 10/23

    Passivvertretung des Betriebsrats im Mehrschichtenbetrieb; außerordentliche …

  • LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 2 Sa 375/23

    Außerordentliche Kündigung im Ausildungsverhältnis wegen sexueller Belästigung …

  • LAG Düsseldorf, 23.02.2024 - 7 TaBV 67/23

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Grund einer außerordentlichen Kündigung; …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 12 Sa 51/22

    Abmahnungserfordernis - Nachfragen nach Herkunft - rassistische Belästigung - …

  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 267/22

    Betriebsteilübergang - Zuordnung der Arbeitnehmer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 868/22

    Fristlose Kündigungen der an wilden Streiks beteiligten Rider der Gorillas …

  • LAG Niedersachsen, 29.04.2025 - 11 SLa 472/24

    Nullhypothese; sexuelle Belästigung; verhaltensbedingte Kündigung; …

  • LAG Hamm, 23.02.2022 - 10 Sa 492/21

    Kündigung wegen sexueller Handlungen; Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung …

  • ArbG Göttingen, 30.01.2024 - 1 Ca 219/23

    Fristlose Busfahrerkündigung wegen Tätlichkeit gegen Fahrgast

  • LAG Bremen, 09.12.2025 - 1 SLa 7/25

    Fristlose Kündigung, Beleidigung von Kollegen, ausländerfeindliche Äußerung im …

  • LAG Hamburg, 10.11.2025 - 4 Sa 14/22

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 172/22

    Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Auflösungsantrag des …

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 4 Sa 933/21

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung; Entfernung von Abmahnungen; …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2024 - 5 SLa 35/24

    Kündigung wegen außerdienstlicher sexueller Belästigung

  • LAG Köln, 02.05.2024 - 6 Sa 274/23

    Anwendbarkeit der Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes im Falle einer …

  • LAG Düsseldorf, 17.04.2024 - 12 Sa 747/23

    Teilweise unberechtigte und beharrliche Arbeitsverweigerung eines Arbeitnehmers …

  • LAG Hessen, 25.01.2023 - 6 Sa 369/22

    Unwirksame Dokumentenübermittlung mittels Word-Datei oder per Telefax; Effektiver …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.08.2025 - 5 SLa 128/24

    Außerordentliche Kündigung - langjährig freigestellter Jurist - Nebentätigkeit - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 8 Sa 310/22

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Verwendung eines …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 210/20

    Außerordentliche, fristlose Kündigung wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung

  • LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23

    Personenbedingte Kündigung; mangelnde Eignung

  • LAG Hessen, 04.11.2022 - 10 Sa 778/22

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2023 - 31 A 1054/22

    Begehung eines schweren Dienstvergehens eines Beamten wegen Verstoßes gegen das …

  • LAG Niedersachsen, 25.06.2024 - 15 Sa 785/23

    Klage eines Schwerbehinderten gegen seinen Arbeitgeber gegen die Wirksamkeit …

  • ArbG Bonn, 18.03.2022 - 2 Ca 1552/21
  • LAG Hamm, 12.09.2025 - 8 SLa 1003/24

    Außerordentliche Kündigung; Tätlichkeit; Entbehrlichkeit einer Abmahnung

  • LAG Niedersachsen, 30.09.2024 - 15 Sa 787/23

    Außerordentliche Kündigung; Beleidigung; Berechtigte Vertraulichkeitserwartung; …

  • ArbG Düsseldorf, 02.04.2025 - 13 Ca 7253/24
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2025 - 5 SLa 22/25

    Außerordentliche Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich unkündbaren …

  • LAG Nürnberg, 08.03.2022 - 7 Sa 176/20

    Betriebsrat, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Berufung, Arbeitsvertrag, Arzt, …

  • ArbG Berlin, 27.03.2025 - 58 Ca 6242/23

    Fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung wirksam

  • LAG Sachsen, 21.03.2022 - 1 Sa 374/20

    Abrechnungsbetrug Spesen - Entbehrlichkeit Abmahnung - Verwertbarkeit …

  • LAG Düsseldorf, 22.02.2022 - 8 Sa 414/21

    Massenentlassung; Anzeigepflicht; Konsultationsverfahren

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2025 - 2 SLa 81/25

    Personalratsmitglied - außerordentliche Kündigung - vorzeitiges Verlassen einer …

  • LAG Hamm, 30.03.2023 - 18 Sa 1048/22

    Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Verletzung der Rücksichtnahmepflicht …

  • ArbG Gera, 24.04.2024 - 3 Ca 1106/23

    Außerordentliche Kündigung - Annahmeverzugslohnansprüche - Anspruch auf Auskunft …

  • ArbG Duisburg, 10.03.2023 - 5 Ca 138/22

    Fristlose Arbeitnehmerkündigung wegen Aufladen eines Akkus eines …

  • ArbG Aachen, 17.08.2023 - 8 Ca 783/23
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 6 Sa 47/22

    Außerordentliche Kündigung - absichtliches Anspucken einer Vorgesetzten - …

  • LAG Köln, 07.12.2022 - 11 Sa 289/22

    Verdachtskündigung; sexuelle Belästigung; Auflösungsantrag

  • LAG Hessen, 30.12.2021 - 6 Sa 684/21

    Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente; Verfristung der Berufungsbegründung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2022 - 6 Sa 335/21

    Außerordentliche Kündigung - Tätlichkeiten gegenüber einer Arbeitskollegin

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.2024 - 6 Sa 249/23

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines Hauptabteilungsleiters "Global …

  • ArbG Essen, 13.03.2023 - 6 Ca 37/23
  • ArbG Gelsenkirchen, 29.03.2022 - 1 Ca 1708/21

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

  • LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22

    Außerordentliche Kündigung - einrichtungsbezogene Impfpflicht - Bescheinigung …

  • LAG Köln, 13.01.2026 - 7 SLa 401/25

    Außerordentliche Kündigung; Tat- und Verdachtskündigung; Darlegungs- und …

  • LAG Hessen, 21.02.2024 - 18 Sa 360/23

    Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen die Wirksamkeit von zwei …

  • LAG Hessen, 09.03.2022 - 6 Sa 1448/21

    Anforderungen an die elektronisch eingereichte Berufungsbegründung Heilung eines …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Pflegehelferin wegen …

  • LAG Niedersachsen, 25.06.2024 - 15 Sa 786/23

    Klage eines Schwerbehinderten gegen seinen Arbeitgeber gegen die Wirksamkeit …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2025 - 2 SLa 100/25

    Außerordentliche Kündigung - Abmahnungserfordernis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2024 - 6 SLa 15/24

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot - Betriebsratsanhörung - Darlegungs-und …

  • LAG Nürnberg, 11.12.2023 - 1 Sa 164/23

    Kündigung - Vollmachtsvorlage - Zurückweisung - Datenschutzverstoß - …

  • LAG Hessen, 31.12.2021 - 6 Sa 1370/20

    Anforderungen an das Dateiformat in elektronischer Form eingereichter …

  • LAG Köln, 24.02.2026 - 7 SLa 503/25

    Wichtiger Grund; Wahlbewerber; außerordentliche Kündigung; Beleidigung; …

  • LAG Köln, 19.12.2025 - 7 SLa 56/25

    Außerordentliche Kündigung; Betriebsratsmitglied

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2025 - 5 Sa 297/22
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 869/22

    Fristlose Kündigungen der an wilden Streiks beteiligten Rider der Gorillas …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - 26 Sa 1322/21

    Kündigung - Verstoß gegen zu Unrecht ergangene Quarantäneanordnung - …

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2022 - 5 Sa 225/21

    Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Umfassende Interessenabwägung vor …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2025 - 6 SLa 231/24

    Ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen - Betrieblicher …

  • VG Düsseldorf, 25.02.2025 - 35 K 8759/22
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2026 - 4 SLa 127/25

    Kündigung eines Exportleiters mangels Hinweises auf nachteilige …

  • ArbG Herne, 23.07.2025 - 5 Ca 466/25

    Einzelfallentscheidung zur außerordentlichen Kündigung

  • ArbG Bielefeld, 06.10.2022 - 1 Ca 948/22

    Ärztin in Weiterbildung, gefälschter Covid-19- Impfnachweis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22

    Beschäftigungsanspruch - Leistungsbewertung - Abmahnung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 231/22

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Drohung - Interessenabwägung - …

  • LAG Hessen, 21.06.2024 - 14 Sa 692/23
  • LAG Köln, 21.09.2022 - 11 Sa 754/21

    Druckkündigung; Auflösungsantrag; Meinungsfreiheit

  • ArbG Dortmund, 26.08.2026 - 9 Ca 1249/26
  • ArbG Gießen, 22.04.2026 - 6 Ca 220/25
  • ArbG Gelsenkirchen, 10.06.2025 - 1 Ca 357/25
  • LAG Köln, 23.02.2022 - 11 Sa 339/21

    Verdachtskündigung

  • LAG Hessen, 08.01.2026 - 3 SLa 413/25
  • ArbG Lübeck, 15.06.2023 - 1 Ca 323 öD/23

    Kündigung Kirchenmusiker: Job gerettet ohne Vorsatz-Beweis

  • LAG Köln, 19.08.2022 - 11 Sa 609/21

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag

  • LAG Köln, 17.12.2021 - 11 Sa 144/20

    Verhaltensbedingte Kündigung; Nachschieben; Kündigungsgründe

  • ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 3 Ca 32/21

    Berücksichtigung freier Tage bei der Berechnung des Arbeitsentgelts im …

  • LAG Köln, 17.08.2021 - 4 Sa 331/21

    Arbeitszeitbetrug, Dokumentation der Arbeitszeit, Einlassung Arbeitnehmer

  • LAG Köln, 01.03.2023 - 3 Sa 393/22

    Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Erforderlichkeit einer Abmahnung vor …

  • KAGH, 29.11.2024 - M 2/24
  • ArbG Nürnberg, 17.05.2023 - 13 Ca 2221/22

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

  • LAG Köln, 24.08.2022 - 11 Sa 287/22

    Kündigung; Konkurrenztätigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2024 - 5 SLa 135/24

    Unzulässige Berufung - mangelhafte Berufungsbegründung - unechtes …

  • LAG Köln, 23.11.2023 - 8 Sa 603/21

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Köln, 23.03.2023 - 8 Sa 452/22

    Außerordentliche Kündigung - Vereinnahmung von Barzahlungen

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