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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4271
OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10 (https://dejure.org/2011,4271)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2011 - 13 U 16/10 (https://dejure.org/2011,4271)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2011 - 13 U 16/10 (https://dejure.org/2011,4271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Vermessung und Dokumentation eines Elektro-Dükers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbarte minderwertige Ausführung: Unternehmer trägt Beweislast!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschaffenheitsvereinbarung "nach unten": Wer trägt Beweislast? (IBR 2011, 325)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1214
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 1 U 111/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Unterschreitung des gewöhnlichen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Gibt der Besteller ein minderwertiges oder minderbrauchbares Werk in Auftrag, hat er die Folgen zu tragen (OLG Saarbrücken, NZBau 2001, 329, 330;… Staudinger-Haas, Stand 2008, § 633 Rn. 174).

    Nach einer vom OLG Saarbrücken und im Schrifttum vertretenen Auffassung bleibt der Besteller auch bei einer vom Unternehmer behaupteten Beschaffenheitsvereinbarung "nach unten" darlegungs- und beweispflichtig für den Inhalt der von ihm behaupteten Vereinbarung (OLG Saarbrücken, NZBau 2001, 329, 330;… Staudinger-Haas, Stand 2008, § 633 Rn. 191).

  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 151/01

    Erneute Vernehmung von Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Dieses Ermessen kann sich allerdings im Einzelfall, insbesondere bei Zweifeln an der Vollständigkeit und Richtigkeit der protokollierten Aussage (BGH NJW 1993, 64), zu einer Rechtspflicht verdichten (BGH Urteil vom 17.7.2002, VIII ZR 151/01).

    Dass es die Bekundungen der von der Klägerin benannten Zeugen als unergiebig erachtet und aus diesem Grund als untauglich zum Beweis des klägerischen Vorbringens erachtet hat, ist eine Frage der Wertung, welche die Möglichkeit einer abweichenden Würdigung eröffnet, ohne zugleich eine Pflicht zur Rekonstruktion des Sachverhalts zu begründen (…Zöller-Heßler/Gummer, a.a.O., § 529 Rn. 7; BGH Urteil vom 17.7.2002, VIII ZR 151/01).

  • OLG Hamm, 13.04.1994 - 12 U 171/93

    Unterschreiten der Auftrittsbreiten von Treppen gemäß DIN 18065: Mangel?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Das erscheint mit Blick darauf, dass sich aus der durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz getroffenen Neuregelung des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts gegenüber dem bisherigen Recht in Bezug auf die Feststellung der Fehlerhaftigkeit kaum Abweichungen, insbesondere nicht zu Lasten des Bestellers, ergeben und nach bisherigem Recht ein funktionsuntüchtiges Werk fehlerhaft war, sofern nicht der Unternehmer eine ihm günstige Abweichung beweist (OLG München, NJW-RR 92, 1523; OLG Hamm, NJW-RR 95, 17), nicht gerechtfertigt.
  • OLG München, 08.11.1991 - 23 U 6990/90

    Anspruch auf Bezahlung des Restkaufpreises ; Einwand der Mängeleinrede; Fehlen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Das erscheint mit Blick darauf, dass sich aus der durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz getroffenen Neuregelung des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts gegenüber dem bisherigen Recht in Bezug auf die Feststellung der Fehlerhaftigkeit kaum Abweichungen, insbesondere nicht zu Lasten des Bestellers, ergeben und nach bisherigem Recht ein funktionsuntüchtiges Werk fehlerhaft war, sofern nicht der Unternehmer eine ihm günstige Abweichung beweist (OLG München, NJW-RR 92, 1523; OLG Hamm, NJW-RR 95, 17), nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Dementsprechend ist die Funktionstauglichkeit nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Regel Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung (BGH NJW 2008, 511).
  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Dieses Ermessen kann sich allerdings im Einzelfall, insbesondere bei Zweifeln an der Vollständigkeit und Richtigkeit der protokollierten Aussage (BGH NJW 1993, 64), zu einer Rechtspflicht verdichten (BGH Urteil vom 17.7.2002, VIII ZR 151/01).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Die Auftragserteilung als solche begründet mithin noch kein schuldhaftes Verhalten im Sinne des § 254 BGB (vgl. BGH NJW-RR 05, 265/267).
  • BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 337/00

    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen; Umfang des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Allerdings ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine erneute Vernehmung des Zeugen geboten, wenn das Berufungsgericht der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH ebd.; Urteil vom 22.5.2002, VIII ZR 337/00).
  • OLG Brandenburg, 10.10.2024 - 10 U 80/23

    Streit um Kosten für die Mängelbeseitigung im Zusammenhang mit der Herstellung …

    Allerdings sind an eine solche Beschaffenheitsvereinbarung "nach unten" wegen des damit einhergehenden Verzichts auf eine übliche Beschaffenheit strenge Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - 13 U 16/10, Rn. 28, juris; OLG Celle Urteil vom 16. Mai 2013 - 13 U 11/09, BeckRS 2016, 8042, beck-online).
  • LG Bonn, 10.02.2017 - 1 O 201/16

    Hochwasser; Mietmangel; Rückgabepflicht; Mietminderung

    Rn. 99 Die zweifelhafte Frage, ob dem Kläger der ihm obliegende Beweis für die Vereinbarung einer konkreten negativen Beschaffenheit der Mieträume, der insoweit letztendlich die Wirkung eines vertraglichen Haftungsausschlusses zukommen würde, gelungen ist (vgl. OLG Brandenburg NJOZ 2011, 1755, 1757 - zum Werkvertragsrecht), bedarf vor diesem Hintergrund keiner Vertiefung.
  • OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines Werks; Mängel von Sanierungsarbeiten

    Allerdings sind an eine Beschaffenheitsvereinbarung "nach unten" wegen des damit einhergehenden Verzichts auf eine übliche Beschaffenheit strenge Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - 13 U 16/10, juris, Rn. 28).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.02.2011 - I-12 U 82/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6560
OLG Hamm, 16.02.2011 - I-12 U 82/10 (https://dejure.org/2011,6560)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2011 - I-12 U 82/10 (https://dejure.org/2011,6560)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - I-12 U 82/10 (https://dejure.org/2011,6560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Doppelte Zugum-Zug-Verurteilung, Mitwirkungspflicht insb. Sanierungsplanung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 3 VOB/B, 241, 242 BGB
    Doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung, Mitwirkungspflicht insb. Sanierungsplanung

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 6 Nr. 6; VOB/B § 9 Nr. 1
    Pflicht des Auftraggebers zur Mitwirkung an der Mängelbeseitigung durch Zurverfügungstellung einer Sanierungsplanung

  • ibr-online

    Zu den Mitwirkungspflichten beim VOB-Bauvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflicht des Auftraggebers zur Mitwirkung an der Mängelbeseitigung durch Zurverfügungstellung einer Sanierungsplanung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Mitwirkung bei der Mängelbeseitigung: Lieferung einer Sanierungsplanung oder einer nachgebesserten Ausführungsplanung?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung: Hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vorlage einer Sanierungsplanung? (IBR 2011, 260)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1214
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2011 - 12 U 82/10
    Rn. 53 Dem steht nicht der Grundsatz entgegen, dass Einreden und Gegenrechte nicht in Rechtskraft erwachsen, denn rechtskräftig festgestellt ist nicht das Bestehen der Gegenforderung, sondern die Beschränkung des Klageanspruchs (vgl. BGH NJW 1992, 1172, 1173).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2011 - 12 U 82/10
    Zum anderen ist der Vorschuss auch nicht vorher auszuzahlen, wie der Kläger meint; vielmehr reicht das tatsächliche Angebot der Zahlung aus (BGH NJW 1984, 1679, 1680 f.), was mit der Zusage der Beklagten vom 14.09.2009 unstreitig vorliegt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 10 U 152/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9994
OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 10 U 152/09 (https://dejure.org/2011,9994)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.01.2011 - 10 U 152/09 (https://dejure.org/2011,9994)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 10 U 152/09 (https://dejure.org/2011,9994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Begründete Berufung des Beklagten und Aufhebung des Urteils bei Beruhen des Urteils auf Verfahrensfehlern bzgl. der Vernehmung eines Zeugen; Zulässigkeit der Erhebung von Zeugenbeweis im Wege der Rechtshilfe

  • ibr-online

    Zur Beweiskraft von Wiegekarten; Beweislastverteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung nach Wiegescheinen? (IBR 2011, 251)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1214
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89

    Maßgeblicher Tatsachenstoff bei Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 10 U 152/09
    Die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355 I ZPO) durch Vernehmung eines Zeugen vor einem ersuchten Richter ohne das Vorliegen der Voraussetzungen des § 375 I ZPO stellt einen groben Verfahrensfehler dar, der nach § 538 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges führt (vgl. BGH NJW 1991, 1302; OLG Koblenz NVersZ 1998, 123 f.).
  • OLG Koblenz, 17.04.1998 - 10 U 306/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 10 U 152/09
    Die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355 I ZPO) durch Vernehmung eines Zeugen vor einem ersuchten Richter ohne das Vorliegen der Voraussetzungen des § 375 I ZPO stellt einen groben Verfahrensfehler dar, der nach § 538 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges führt (vgl. BGH NJW 1991, 1302; OLG Koblenz NVersZ 1998, 123 f.).
  • BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00

    Beweislast für Hingabe eines Darlehens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 10 U 152/09
    Dies bewirkt aber keineswegs etwa einen Übergang der Beweislast auf den Gläubiger, sondern bewirkt nur, dass dieser die Überzeugung des Gerichts vom Empfang der Leistung erschüttern muss (BGH DB 1985, 2402 f. = BGH NJW 1986, 2571 ff.; BGH NJW-RR 1988, 861 f., 861; BGH NJW 2001, 2096 ff., 2099;… Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl. 2011, § 368 Rdn. 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99

    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 10 U 152/09
    Parteivorbringen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits dann substantiiert, wenn eine Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH NJW-RR 1996, 56 f., 56; BGH MDR 1998, 1177 f., 1178; BGH NJW-RR 2001, 887 ff., 887).
  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 178/84

    Beweislast im Darlehensrückzahlungs-Prozeß; Ausstellung eines Schuldscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 10 U 152/09
    Dies bewirkt aber keineswegs etwa einen Übergang der Beweislast auf den Gläubiger, sondern bewirkt nur, dass dieser die Überzeugung des Gerichts vom Empfang der Leistung erschüttern muss (BGH DB 1985, 2402 f. = BGH NJW 1986, 2571 ff.; BGH NJW-RR 1988, 861 f., 861; BGH NJW 2001, 2096 ff., 2099;… Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl. 2011, § 368 Rdn. 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 10 U 152/09
    Parteivorbringen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits dann substantiiert, wenn eine Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH NJW-RR 1996, 56 f., 56; BGH MDR 1998, 1177 f., 1178; BGH NJW-RR 2001, 887 ff., 887).
  • BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93

    Anforderungen an schlüssiges Klagevorbringen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 10 U 152/09
    Parteivorbringen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits dann substantiiert, wenn eine Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH NJW-RR 1996, 56 f., 56; BGH MDR 1998, 1177 f., 1178; BGH NJW-RR 2001, 887 ff., 887).
  • OLG Hamm, 04.12.1987 - 20 U 95/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 10 U 152/09
    Dies bewirkt aber keineswegs etwa einen Übergang der Beweislast auf den Gläubiger, sondern bewirkt nur, dass dieser die Überzeugung des Gerichts vom Empfang der Leistung erschüttern muss (BGH DB 1985, 2402 f. = BGH NJW 1986, 2571 ff.; BGH NJW-RR 1988, 861 f., 861; BGH NJW 2001, 2096 ff., 2099;… Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl. 2011, § 368 Rdn. 4 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6871
OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09 (https://dejure.org/2011,6871)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.03.2011 - 12 U 1528/09 (https://dejure.org/2011,6871)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. März 2011 - 12 U 1528/09 (https://dejure.org/2011,6871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 254 Abs 1 BGB, § 276 Abs 2 BGB, § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 631 BGB
    Umsturz eines Autokrans: Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Überlassung eines Krans samt Bedienungspersonal; Haftung des Kranfahrers und des Kranunternehmens für Schäden beim Umsturz; Mitverschulden des Auftraggebers bei fehlerhafter Ausschreibung

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Gestellers eines Autokrans wegen Schäden bei dessen Betrieb

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 631; BGB § 280 Abs. 1
    Haftung des Gestellers eines Autokrans wegen Schäden bei dessen Betrieb

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Gestellers eines Autokrans wegen Schäden bei dessen Betrieb

  • ibr-online

    Kranunfall: Wer haftet?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kranunfall durch Bedienungsfehler - wer haftet? (IBR 2011, 1089)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1214
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 09.05.2003 - 2 U 122/02

    Rechtsnatur eines Vertrages über Krangestellung mit Bedienungspersonal; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09
    Da die Beklagte zu 1. im vorliegenden Fall keine genau bestimmten Aufgaben übernommen hatte, sondern lediglich pauschal für einen Zeitraum von mehreren Tagen einen Autokran nebst Bedienungspersonal zu stellen hatte, während die Entlohnung nach Stunden erfolgte und die im Einzelnen durchführenden Arbeiten ersichtlich nach den Weisungen der Mitarbeiter der Klägerin vor Ort festgelegt wurden, liegt kein Werk-, sondern ein kombinierter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag vor (vgl. OLG Koblenz TranspR 1998, 424; OLG Celle NJW-RR 1997, 469; OLG Frankfurt, Urteil vom 9.05.2003, Az. 2 U 122/02).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beklagte zu 2. bei den Hubarbeiten im Bereich der Schleuse auch als Verrichtungsgehilfe der Klägerin tätig geworden sein kann (so OLG Celle NJW-RR 1997, 469 m. w. N. gegen OLG Koblenz TranspR 1998, 424 und OLG Frankfurt, Urteil vom 9.05.2003, Az. 2 U 122/02), bleibt der Beklagte zu 2. jedenfalls auch Verrichtungsgehilfe der Beklagten zu 1.

  • OLG Celle, 22.05.1996 - 20 U 15/95

    Verwendung von "Nylonschlüpfen" zum Hochkranen von Dachlatten; Ermittlung des …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09
    Da die Beklagte zu 1. im vorliegenden Fall keine genau bestimmten Aufgaben übernommen hatte, sondern lediglich pauschal für einen Zeitraum von mehreren Tagen einen Autokran nebst Bedienungspersonal zu stellen hatte, während die Entlohnung nach Stunden erfolgte und die im Einzelnen durchführenden Arbeiten ersichtlich nach den Weisungen der Mitarbeiter der Klägerin vor Ort festgelegt wurden, liegt kein Werk-, sondern ein kombinierter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag vor (vgl. OLG Koblenz TranspR 1998, 424; OLG Celle NJW-RR 1997, 469; OLG Frankfurt, Urteil vom 9.05.2003, Az. 2 U 122/02).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beklagte zu 2. bei den Hubarbeiten im Bereich der Schleuse auch als Verrichtungsgehilfe der Klägerin tätig geworden sein kann (so OLG Celle NJW-RR 1997, 469 m. w. N. gegen OLG Koblenz TranspR 1998, 424 und OLG Frankfurt, Urteil vom 9.05.2003, Az. 2 U 122/02), bleibt der Beklagte zu 2. jedenfalls auch Verrichtungsgehilfe der Beklagten zu 1.

  • OLG Koblenz, 15.05.1998 - 2 U 631/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09
    Da die Beklagte zu 1. im vorliegenden Fall keine genau bestimmten Aufgaben übernommen hatte, sondern lediglich pauschal für einen Zeitraum von mehreren Tagen einen Autokran nebst Bedienungspersonal zu stellen hatte, während die Entlohnung nach Stunden erfolgte und die im Einzelnen durchführenden Arbeiten ersichtlich nach den Weisungen der Mitarbeiter der Klägerin vor Ort festgelegt wurden, liegt kein Werk-, sondern ein kombinierter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag vor (vgl. OLG Koblenz TranspR 1998, 424; OLG Celle NJW-RR 1997, 469; OLG Frankfurt, Urteil vom 9.05.2003, Az. 2 U 122/02).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beklagte zu 2. bei den Hubarbeiten im Bereich der Schleuse auch als Verrichtungsgehilfe der Klägerin tätig geworden sein kann (so OLG Celle NJW-RR 1997, 469 m. w. N. gegen OLG Koblenz TranspR 1998, 424 und OLG Frankfurt, Urteil vom 9.05.2003, Az. 2 U 122/02), bleibt der Beklagte zu 2. jedenfalls auch Verrichtungsgehilfe der Beklagten zu 1.

  • BGH, 26.03.1996 - X ZR 100/94

    Kran zum Anheben einer Yacht und Bergung als Mangelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09
    Liegt die Durchführung der Arbeiten hingegen ausschließlich beim Besteller und ist das vom Unternehmer gestellte Bedienungspersonal den Weisungen des Bestellers unterworfen, liegt ein mit einem Mietvertrag verbundener Dienstverschaffungsvertrag vor (vgl. zum Ganzen BGH WM 1996, 1785).
  • KG, 28.11.2008 - 7 U 231/07

    Umsturz eines Baukrans: Rechtsnatur eines Vertrages über Krangestellung; Haftung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09
    Rn. 38 Soweit der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 26.11.2009 (Az. VII ZR 1/09) eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Kammergerichts vom 28.11.2008 (BauR 2010, 470) zurückgewiesen hat, in dem die Krangestellung als Werkvertrag qualifiziert wurde, ergibt sich hieraus nichts anderes.
  • OLG Frankfurt, 05.07.1995 - 19 U 63/93

    Haftung des Kfz-Versicherers eines Autokranvermieters; Haftung des …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09
    Greift jedoch zu Gunsten des Arbeitnehmers eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ein, sind die Grundsätze über die Haftungsbeschränkung von Arbeitnehmern unanwendbar (vgl. Schaub, a. a. O., Rn. 62 sowie zum Ganzen OLG Frankfurt, VersR 1996, 1403).
  • OLG München, 01.08.1997 - 23 U 2895/97

    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09
    Die Annahme eines Werkvertrags erfolgte in Anwendung der oben dargelegten Kriterien allein aufgrund der Besonderheiten des dort zugrunde liegenden Falles; gleiches gilt für ein Urteil des Oberlandesgerichts München (MDR 1997, 1007).
  • BGH, 26.11.2009 - VII ZR 1/09
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09
    Rn. 38 Soweit der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 26.11.2009 (Az. VII ZR 1/09) eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Kammergerichts vom 28.11.2008 (BauR 2010, 470) zurückgewiesen hat, in dem die Krangestellung als Werkvertrag qualifiziert wurde, ergibt sich hieraus nichts anderes.
  • OLG Celle, 21.01.2016 - 2 U 91/15

    Umfang einer Bauhandwerkersicherungsbürgschaft; Erstreckung auf Forderungen wegen …

    Rn. 80 Vorauszuschicken ist, dass ein Vertrag wie der "Mietvertrag ..." vom 5. September 2013, der ausdrücklich die "Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal" (vgl. Anlage K 8, Seite 1) zum Gegenstand hat, wobei nach dem eigenen Vortrag der Klägerin der Firma A. GmbH Geräte bzw. Maschinen zum Gebrauch überlassen wurden, deren Einsatz durch die weiterhin erfolgte Personalüberlassung überhaupt erst ermöglicht wurde, in der Rechtsprechung mehrfach als typengemischter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag eingeordnet worden ist (OLG Koblenz, Urt. v. 14. März 2011 - 12 U 1528/09; OLG Celle, Beschl. v. 31. Mai 1996 - 4 U 311/94; OLG Celle NJW-RR 1997, 469 ff.;… BAG, Urt. v. 2. August 2006 - 10 AZR 756/05; jeweils zit. aus Juris; vgl. auch BGH WM 1996, 1785 ff.).
  • VG Frankfurt/Oder, 10.12.2021 - 2 K 516/20
    Er haftet hingegen nicht für Dritte, die ohne sein Zutun mit der Mietsache in Berührung kommen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14. März 2011 - 12 U 1528/09 -, juris, Rn. 51 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.02.2011 - 9 U 1758/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7238
OLG München, 08.02.2011 - 9 U 1758/10 (https://dejure.org/2011,7238)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2011 - 9 U 1758/10 (https://dejure.org/2011,7238)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 9 U 1758/10 (https://dejure.org/2011,7238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag: Voraussetzungen der Arglisthaftung; Verjährungsfrist für verschwiegene Baumängel

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch aus Werkverträgen wegen mangelhafter Bauleistungen; Verjährung von Ansprüchen bzgl. arglistigen Verschweigens von Mängeln

  • ibr-online

    Ohne Arglosigkeit keine Arglist!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch aus Werkverträgen wegen mangelhafter Bauleistungen; Verjährung von Ansprüchen bzgl. arglistigen Verschweigens von Mängeln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ohne Arglosigkeit keine Arglist! (IBR 2011, 328)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2524
  • BauR 2011, 1177
  • BauR 2011, 1214
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem …

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 9 U 1758/10
    Die Gleichsetzung des Verschweigens eines erkannten Mangels mit der Verletzung einer Organisationsobliegenheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn den Unternehmer der Vorwurf trifft, er habe mit seiner Organisation die Mangelkenntnis und damit die Arglisthaftung vermeiden wollen (BGH BauR 2010, 1959, Leitsatz 1b).

    Daher liegt auch diese Voraussetzung des Organisationsverschuldens nicht vor bzw. kein Anscheinsbeweis dafür (BGH BauR 2010, 1959, Leitsatz 1c).

  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 500/09

    Betrug (Irrtum und Täuschung bei einer Tat in einem arbeitsteilig tätigen …

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 9 U 1758/10
    Dieses Bewusstsein schließt nach Treu und Glauben auch ohne Kenntnis jeden einzelnen Mangels den für die Arglisthaftung notwendigen Irrtum des Auftraggebers aus (vgl. BGH wistra 2010, 148, wistra 2008, 426 und wistra 2007, 183 zu § 263 StGB).
  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72

    Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 9 U 1758/10
    Rn. 30 Nach § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. verschweigt arglistig, "wer sich bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragsgegners von Erheblichkeit ist, nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist und ihn trotzdem nicht offenbart" (so wörtlich BGHZ 62, 63, 66).
  • BGH, 09.01.2007 - 4 StR 428/06

    Beihilfe zum vollendeten Betrug (Irrtum: Feststellung und Zweifel des Opfers; …

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 9 U 1758/10
    Dieses Bewusstsein schließt nach Treu und Glauben auch ohne Kenntnis jeden einzelnen Mangels den für die Arglisthaftung notwendigen Irrtum des Auftraggebers aus (vgl. BGH wistra 2010, 148, wistra 2008, 426 und wistra 2007, 183 zu § 263 StGB).
  • BGH, 05.08.2008 - 3 StR 242/08

    Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Erörterung einer naheliegenden Motivation …

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 9 U 1758/10
    Dieses Bewusstsein schließt nach Treu und Glauben auch ohne Kenntnis jeden einzelnen Mangels den für die Arglisthaftung notwendigen Irrtum des Auftraggebers aus (vgl. BGH wistra 2010, 148, wistra 2008, 426 und wistra 2007, 183 zu § 263 StGB).
  • OLG München, 04.03.2008 - 9 U 4539/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei behaupteter Arglist des Architekten

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 9 U 1758/10
    § 276 Abs. 2 BGB a.F. steht dem nicht entgegen, obwohl die Arglisthaftung eine Vorsatzhaftung ist (OLG München BauR 2008, 1334).
  • OLG München, 14.04.2015 - 9 U 1138/14

    Haftung des Bauträgers bei Entgegennahme einer Kaufpreisrate unter Verstoß gegen …

    Insoweit kann auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum arglistigen Verschweigen bei der Abnahme zurückgegriffen werden (…Palandt/Sprau, a. a. O., § 634 a Rdnr. 20; OLG München NJW 2011, 2524 Rn. 30 und BauR 2005, 1493).
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 09.03.2011 - 11 O 48/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18124
LG Hannover, 09.03.2011 - 11 O 48/10 (https://dejure.org/2011,18124)
LG Hannover, Entscheidung vom 09.03.2011 - 11 O 48/10 (https://dejure.org/2011,18124)
LG Hannover, Entscheidung vom 09. März 2011 - 11 O 48/10 (https://dejure.org/2011,18124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen nicht rechtzeitiger Mitteilung einer Adressänderung der Klägerin

  • RA Kotz

    Gewährleistungsansprüche - Zeitbürgschaft - unbefristete Sicherungsdauer in Bürgschaftsurkunde

  • rechtsportal.de

    BGB § 768 Abs. 1 S. 1
    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen nicht rechtzeitiger Mitteilung einer Adressänderung der Klägerin

  • ibr-online

    Gewährleistungsansprüche: Zeitbürgschaft aufgrund Sicherungsabrede

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen nicht rechtzeitiger Mitteilung einer Adressänderung der Klägerin

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitbürgschaft aufgrund Sicherungsabrede! (IBR 2011, 331)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1214
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus LG Hannover, 09.03.2011 - 11 O 48/10
    Dies folgt aus Sinn und Zweck des Akzessorietätsgedankens, der sicherstellen soll, dass der Bürge grundsätzlich nicht mehr zu leisten hat als der Hauptschuldner (vgl. BGH, NJW 2003, 1805 [BGH 23.01.2003 - VII ZR 210/01]).
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