Rechtsprechung
| VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 34; LBO § 5 Abs. 1
Ggeplanter Anbau an Doppelhaushälfte; Aufhebung einer Baugenehmigung auf Weisung des RP nach Widerspruchseinlegung d.d. Grundstücksnachbarn faktische rückwärtige Baugrenze (hier verneint); Verstoß eines Anbaus gegen Doppelhauscharakter (hier verneint); Verstoß eines ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grenzbebauung: Umfang des Rücksichtnahmegebots?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zulässige Grenzbebauung und das Rücksichtnahmegebot
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Gerichtsurteile zum Thema Garten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsätzliche Nichtbeachtung des Gebots der Rücksichtnahme im Falle der Einhaltung gebotener Abstandsflächen eines Bauvorhabens; Ausnahmsweise Berücksichtigung des Gebots der Rücksichtnahme unter den Aspekten ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung bei ...
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1995 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (52)
- BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …
Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
Soweit das Regierungspräsidium F. die Entscheidung des BVerwG (4 C 12.98) heranziehe, werde übersehen, dass hier ein anderer Sachverhalt zu beurteilen gewesen sei; dort sei es nicht auf das Gebot der Rücksichtnahme, sondern den durch Festsetzung eines Bebauungsplans zur offenen Bauweise vermittelten Nachbarschutz angekommen.Rn. 40 a) Bei dem grenzständig errichteten Wohnhaus des Klägers und dem ebenfalls grenzständigen Nachbargebäude des Beigeladenen handelt es sich - was von keinem der Beteiligten in Frage gestellt wird - um ein Doppelhaus i.S.d. § 22 BauNVO, denn beide Haushälften sind in "wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut" (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, juris).
Dieser Verzicht bindet die benachbarten Grundeigentümer bauplanungsrechtlich in ein Verhältnis des gegenseitigen Interessenausgleichs ein und schafft eine enge Wechselbeziehung, die jeden Grundstückseigentümer zugleich begünstigt und belastet: Ihre Baufreiheit wird zugleich erweitert, indem die bauliche Nutzbarkeit der häufig schmalen Grundstücke unter Verzicht auf dem Wohnfrieden dienenden Freiflächen erhöht wird, und beschränkt (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, juris).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner grundlegenden "Doppelhaus-Entscheidung" (Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, juris; bestätigt in Beschluss vom 17.08.2011 - 4 B 25.11 -, juris; ihm folgend etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 28.08.2002 - 26 B 99.2728 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 06.05.2011 - 10 B 29/11 -) die Anforderungen an die bauliche Einheit in seiner Doppelhaus-Entscheidung wie folgt präzisiert: "Ein Doppelhaus entsteht deshalb nur dann, wenn zwei Gebäude derart zusammengebaut werden, dass sie einen Gesamtbaukörper bilden.
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2750/01
Anspruch auf Einschreiten - Holzhütte in Gartenzone
Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
Ob von dieser Einschränkung im Einzelfall bei engräumiger Doppelhausbebauung im Hinblick auf die mit jeder Veränderung eines der Doppelhäuser entstehenden städtebauliche Spannungen eine Ausnahme zu machen ist mit der Folge, dass sich der Doppelhaus-Nachbar auch auf rückwärtige Baugrenzen berufen kann (so OVG Bremen, Urteil vom 20.02.1996 - 1 BA 53/95 -, juris; ähnlich auch VG Stuttgart, Urteil vom 08.11.2002 - 3 K 4103/01 -, juris, allerdings unter Verweis auf die konkreten örtlichen Verhältnisse und aufgehoben durch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 -, juris; offengelassen von VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -, juris), kann offen bleiben.Denn die Eigentümer von Reihen- bzw. Doppelhausgrundstücken sind untereinander in besonderer Weise zu einer Art bodenrechtlicher Schicksalsgemeinschaft verbunden und unterliegen daher grundsätzlich einer besonderen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 19.07.2010 - 7 A 44/09 -, juris; Beschluss vom 06.05.2011 - 10 B 29/11 -, juris).
Rn. 51 (2) Vor diesem Hintergrund ist das Rücksichtnahmegebot jedenfalls verletzt, wenn einer der Grundstückseigentümer eines Doppel- oder Reihenhausgrundstücks durch massive An- oder Umbauten das enge nachbarschaftliche Austauschverhältnis einseitig aufhebt oder aus dem Gleichgewicht bringt; ein massiver Anbau, der den Anspruch auf Bewahrung des Doppelhauscharakters verletzt, stellt sich dem Grundstücksnachbarn gegenüber jedenfalls als rücksichtlos dar (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 19.04.2012 - 10 A 1035/10 -, juris).
- VG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 L 579/11
Offene Bauweise, Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Doppelhauscharakter, …
Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
Denn die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Doppelhausnachbarn und ihre enge Wechselbeziehung bestehen unabhängig davon, ob ihr Doppelhaus in einem mittels Bebauungsplan überplanten Bereich oder in einem unbeplanten Innenbereich liegt, und auch die Schutzwürdigkeit der wechselseitigen Interessen der Doppelhausnachbarn ist in beiden Fällen gleich zu beurteilen; ähnlich wie beim Gebietserhaltungsanspruch, der unstreitig für den unbeplanten Innenbereich Geltung entfaltet, besteht auch hier ein nachbarliches Austauschverhältnis, das es rechtfertigt, Drittschutz unabhängig davon zu gewähren, ob die Doppelhausbebauung durch Bebauungsplan festgesetzt ist (OVG NRW, Urteil vom 28.02.2012 - 7 A 2444/09 -, juris; Urteil vom 16.08.2011 - 10 A 1224/09 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 -, juris; VG München, Urteil vom 07.04.2008 - M 8 K 07.3202 -, juris; VG Saarlouis, Urteil vom 07.06.2006 - 5 K 103/05 -, juris; vgl. auch Bayer. VGH, Urteil vom 28.08.2002 - 26 B 99.2728 -, juris; a.A. OVG RP, Urteil vom 27.05.2009 - 8 A 11090/08 -, juris).Die sich damit auch im unbeplanten Bereich hinsichtlich der Bauweise stellenden Anforderungen gelten nicht nur für den Neubau von Doppelhaushälften, sondern ebenso für Erweiterungs- oder Umbauvorhaben von bereits errichteten Doppelhaushälften; dies gilt insbesondere dann, wenn die Um- und Ausbaumaßnahme bautechnisch und funktional mit dem ursprünglich auf dem Grundstück vorhandenen Gebäudebestand untrennbar verbunden ist und das Gebäude insgesamt auf Grund der Dimensionierung des Um- bzw. Ausbaus erheblich geändert wird (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 -, juris, m.w.N.).
Rein quantitativ bewegt sich der Anbau damit in einem Bereich, den die Rechtsprechung mit guten Gründen als den Doppelhauscharakter nicht in Frage stellend qualifiziert (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, juris: Überstand bei einer Überdeckung zu mehr als drei Viertel ist zulässig; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 -, juris: Überdeckung zu mehr als 50% ist ausreichend; Bayer. VGH, Beschluss vom 31.01.2011 - 1 ZB 08.2498 -, juris: Anbau an Nachbargebäude zu ca. 63%, überlappende Wandfläche von ca. 56% genügt; VG München, Urteil vom 19.06.2008 - M 11 K 07.4600 -, juris: Anbau eines 10 m tiefen Gebäudes in Länge von 6 m an Nachbargebäude gefährdet nicht Charakter als Doppelhaus).
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
Denn das Rücksichtnahmegebot ist keine allgemeine Härteklausel, die über den speziellen Vorschriften des Städtebaurechts steht (BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 - juris).Die Vorschriften des Bauordnungsrechts liefern insoweit zwar durchaus Anhaltspunkte dafür, ob das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme eingehalten ist, ersetzen die konkret auf das nachbarliche Austauschverhältnis abstellende Prüfung nach dem Maßstab des Rücksichtnahmegebotes aber nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012 - 1 B 65/12 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2005 - 1 BD 251/05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 09.02.2009 - 10 B 1713/08 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08
Verletzung des nachbarrechtlichen Schikaneverbots
Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
In Bezug auf eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung ist das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme vom Landesgesetzgeber in den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften konkretisiert worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28/91 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 - 2 B 49/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2012 - 10 S 39.11 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 07.02.2012 - 15 CD 11.2865 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2012 - 2 M 157/11 -, juris).Die Vorschriften des Bauordnungsrechts liefern insoweit zwar durchaus Anhaltspunkte dafür, ob das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme eingehalten ist, ersetzen die konkret auf das nachbarliche Austauschverhältnis abstellende Prüfung nach dem Maßstab des Rücksichtnahmegebotes aber nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012 - 1 B 65/12 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2005 - 1 BD 251/05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 09.02.2009 - 10 B 1713/08 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 10 B 1713/08
Einhaltung der Abstandflächen und Rücksichtnahmegebot
Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
Die Vorschriften des Bauordnungsrechts liefern insoweit zwar durchaus Anhaltspunkte dafür, ob das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme eingehalten ist, ersetzen die konkret auf das nachbarliche Austauschverhältnis abstellende Prüfung nach dem Maßstab des Rücksichtnahmegebotes aber nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012 - 1 B 65/12 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2005 - 1 BD 251/05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 09.02.2009 - 10 B 1713/08 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris).Rn. 56 Raum für eine eigenständige Prüfung eines Bauvorhabens am Grundsatz des Rücksichtnahmegebotes trotz Einhaltung der landesrechtlich erforderlichen Abstandsflächen sieht die Rechtsprechung vor allem in Fällen, in denen die Abstandsflächen gegenüber früherem Landesbaurecht nachhaltig verkürzt worden sind; sollen diese nunmehr nur noch ein sicherheitsrechtliches und gesundheitliches Minimum gewährleisten, sei eine Anwendung des Rücksichtnahmegebots daneben gerechtfertigt (so etwa OVG NRW, Beschluss vom 09.02.2009 - 10 B 1713/08 -, juris; Urteil vom 09.06.2011 - 7 A 1494/09 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2005 - 1 BD 251/05 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 44/09
Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für den Bau eines Wintergartens …
Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
Denn die Eigentümer von Reihen- bzw. Doppelhausgrundstücken sind untereinander in besonderer Weise zu einer Art bodenrechtlicher Schicksalsgemeinschaft verbunden und unterliegen daher grundsätzlich einer besonderen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 19.07.2010 - 7 A 44/09 -, juris; Beschluss vom 06.05.2011 - 10 B 29/11 -, juris).Letztlich bedarf es einer Gesamtbewertung sämtlicher einschlägiger Kriterien, um die Frage der Rücksichtslosigkeit zuverlässig beantworten zu können (OVG NRW, Urteil vom 18.12.2003 - 10 A 2512/01 -, juris; Urteil vom 19.07.2010 - 7 A 44/09 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 10 B 29/11
Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Wohnhauserweiterung; …
Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner grundlegenden "Doppelhaus-Entscheidung" (Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, juris; bestätigt in Beschluss vom 17.08.2011 - 4 B 25.11 -, juris; ihm folgend etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 28.08.2002 - 26 B 99.2728 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 06.05.2011 - 10 B 29/11 -) die Anforderungen an die bauliche Einheit in seiner Doppelhaus-Entscheidung wie folgt präzisiert: "Ein Doppelhaus entsteht deshalb nur dann, wenn zwei Gebäude derart zusammengebaut werden, dass sie einen Gesamtbaukörper bilden.Denn die Eigentümer von Reihen- bzw. Doppelhausgrundstücken sind untereinander in besonderer Weise zu einer Art bodenrechtlicher Schicksalsgemeinschaft verbunden und unterliegen daher grundsätzlich einer besonderen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 19.07.2010 - 7 A 44/09 -, juris; Beschluss vom 06.05.2011 - 10 B 29/11 -, juris).
- VGH Bayern, 28.08.2002 - 26 B 99.2728
Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
Denn die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Doppelhausnachbarn und ihre enge Wechselbeziehung bestehen unabhängig davon, ob ihr Doppelhaus in einem mittels Bebauungsplan überplanten Bereich oder in einem unbeplanten Innenbereich liegt, und auch die Schutzwürdigkeit der wechselseitigen Interessen der Doppelhausnachbarn ist in beiden Fällen gleich zu beurteilen; ähnlich wie beim Gebietserhaltungsanspruch, der unstreitig für den unbeplanten Innenbereich Geltung entfaltet, besteht auch hier ein nachbarliches Austauschverhältnis, das es rechtfertigt, Drittschutz unabhängig davon zu gewähren, ob die Doppelhausbebauung durch Bebauungsplan festgesetzt ist (OVG NRW, Urteil vom 28.02.2012 - 7 A 2444/09 -, juris; Urteil vom 16.08.2011 - 10 A 1224/09 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 -, juris; VG München, Urteil vom 07.04.2008 - M 8 K 07.3202 -, juris; VG Saarlouis, Urteil vom 07.06.2006 - 5 K 103/05 -, juris; vgl. auch Bayer. VGH, Urteil vom 28.08.2002 - 26 B 99.2728 -, juris; a.A. OVG RP, Urteil vom 27.05.2009 - 8 A 11090/08 -, juris).Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner grundlegenden "Doppelhaus-Entscheidung" (Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, juris; bestätigt in Beschluss vom 17.08.2011 - 4 B 25.11 -, juris; ihm folgend etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 28.08.2002 - 26 B 99.2728 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 06.05.2011 - 10 B 29/11 -) die Anforderungen an die bauliche Einheit in seiner Doppelhaus-Entscheidung wie folgt präzisiert: "Ein Doppelhaus entsteht deshalb nur dann, wenn zwei Gebäude derart zusammengebaut werden, dass sie einen Gesamtbaukörper bilden.
- BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08
Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung; …
Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
Rn. 25 Die Ausgangsbehörde hat - auch nach Abgabe des Widerspruchs an die Widerspruchsbehörde - die Wahl, ob sie einem zulässigen und begründeten Nachbarwiderspruch gemäß § 72 VwGO abhilft oder den angegriffenen Bescheid aus Anlass des Widerspruchsverfahrens gemäß §§ 50, 48 LVwVfG zurücknimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1996 - 4 C 6.95 -, juris; Urteil vom 28.04.2009 - 2 A 8.08 -, juris; so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.07.2002 - 1 LA 2816/01 -, juris;… a.A. - in diesem Fall (nur) Abhilfe nach § 72 VwGO möglich - Schoch/Schmidt-Aßmann Pietzner, VwGO, Stand 2011, § 72 Rn. 16a).Bei Unklarheiten ist von einer (Abhilfe-) Entscheidung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens auszugehen (BVerwG, Urteil vom 28.04.2009 - 2 A 8.08 -, juris;… Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 72 Rn. 41;… Schoch/Schmidt-Aßmann Pietzner, a.a.O., § 72 Rn. 16;… Kopp/Schenke, VwGO, § 72 Rn. 8).
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03
Bauvorbescheid im Vorgriff auf zukünftigen Bebauungsplan - Nachbarschutz - …
- VG Freiburg, 26.01.2006 - 1 K 137/06
Kein Abwehranspruch eines Nachbarn gegen die Bebauung rückwärtiger …
- BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93
Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11
Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand; …
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07
Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06
Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung
- BVerwG, 17.08.2011 - 4 B 25.11
Zum Begriff des Doppelhauses
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - 7 A 1494/09
Erteilung der Baugenehmigungen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - 10 A 1035/10
Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids für den Abriss eines Hauses und den …
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12
Drittschützende Wirkung bei BauGB § 34 Abs 1
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1995 - 10 B 3161/94
Planungsrechtliche Rücksichtslosigkeit; Beplanter Innenbereich; Gebot der …
- OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12
Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens …
- OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12
Nachbarschutz im Genehmigungsfreistellungsfall
- VGH Bayern, 31.01.2011 - 1 ZB 08.2498
Zur baulichen Einheit von zwei teilweise aneinander gebauten zweigeschossigen …
- VG München, 19.06.2008 - M 11 K 07.4600
Doppelhaushälfte; Grenzversatz; Nachbarabstimmung
- BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97
Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten …
- BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95
Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11
Abstandsflächeneinhaltung aufgrund von BauO BW 2010 § 6 Abs 1 S 1 Nr 3; …
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2003 - 8 S 1098/03
Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2012 - 7 A 2444/09
Rechtmäßigkeit eines erteilten planungsrechtlichen Vorbescheids für ein …
- OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05
Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2011 - 10 A 1224/09
Einhaltung der Abstandflächen in Bezug auf das gesamte Wohnhaus im Rahmen des …
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem …
- VG Sigmaringen, 26.06.2007 - 9 K 1008/05
Abstandsflächen vor Überdachungen
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 A 11090/08
Baurechtlicher Nachbarschutz: rückwärtiger Anbau an eine Doppelhaushälfte; …
- VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09
Baugenehmigung für ein Krematorium im Gewerbegebiet
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 8 S 2937/94
Nachbarklage gegen Baugenehmigung: lediglich faktischen Baugrenzen und Baulinien …
- VG Gelsenkirchen, 02.11.2011 - 5 L 947/11
Faktische Baugrenze
- OVG Sachsen, 29.12.2010 - 1 A 710/09
Bebaubare Grundstücksfläche, faktische Baugrenze, Verdichtung
- VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01
Nachbarschutz durch hintere Baugrenzen.
- OVG Bremen, 20.02.1996 - 1 BA 53/95
Reihenhauszeile; Hintere Baugrenze; Nachbarschutz; Befreiung vom Bebauungsplan; …
- VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 893/10
Erfolglose Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine rückwärtige Erweiterung …
- VG München, 07.04.2008 - M 8 K 07.3202
Nachbarklage; Einseitige (asymmetrische) Aufstockung eines Reihenhauses; bauliche …
- OVG Niedersachsen, 15.07.2002 - 1 LA 2816/01
Abhilfebescheid; Ausgangsbehörde; Ermessen; Ermessensfehler; Ermessensreduzierung …
- VG Saarlouis, 07.06.2006 - 5 K 103/05
Unzulässige Aufstockung eines grenzständigen Gebäudes
- VG München, 01.09.2010 - M 8 SN 10.3907
Überbaubare Grundstücksfläche; Rücksichtnahmegebot; Nachbarrechtsverletzung …
- VG Frankfurt/Oder, 06.05.2011 - 7 K 1080/05
Planungsrechtlich unzulässiger seitlicher Grenzanbau
- VG Braunschweig, 09.10.2002 - 2 A 317/01
Allgemeines Wohngebiet; Drittschutz; Handwerksbetrieb; Nachbarwiderspruch; …
- VG Würzburg, 08.11.2007 - W 5 K 07.745
- VG München, 14.02.2002 - M 11 K 01.3134
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 5 S 854/17
Rücknahme einer Baugenehmigung; Abgrenzung zur Abhilfeentscheidung im …
Verstößt die Baugenehmigung gegen Rechtsvorschriften des öffentlichen Rechts, die nicht dem Schutz der Eigentümer benachbarter Grundstücke dienen, verletzt die Abhilfeentscheidung die subjektiv-öffentlichen Rechten des Bauherrn und ist auf dessen Anfechtungsklage aufzuheben (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18.4.1996 - 4 C 6.95 - BVerwGE 101, 64, juris Rn. 15 und 24 …und vom 1.7.1999 - 4 C 23.97 - NVwZ 2000, 195, juris Rn. 20; deutlicher: VG Freiburg, Urteil vom 25.7.2012 - 4 K 2241/11 - juris Rn. 29; VG Karlsruhe…, Urteil vom 4.5.2011 - 5 K 2976/09 - juris Rn. 28). - VG Freiburg, 30.10.2014 - 4 K 1804/14
Nachbarschutz gegen Baugenehmigung zur Erweiterung eines Gaststättenbetriebs
Abzuwägen ist, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 28.10.1993, NVwZ 1994, 686; Urteil der Kammer vom 25.07.2012 - 4 K 2241/11 -, juris).
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Abstandsflächeneinhaltung aufgrund von BauO BW 2010 § 6 Abs 1 S 1 Nr 3; planerische Festsetzungen eines Bauwichs von 3 m kommt neben der BauO BW 2010 keine eigenständige Bedeutung zu
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauNVO § 22 Abs. 2; LBO a. F. §§ 5 Abs. 9, 6 Abs. 6 Nr. 2; LBO § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3.
- rechtsportal.de
Erfüllung der abstandsflächenrechtlichen Sonderregelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO durch Einhaltung nur eines der in der Vorschrift genannten Maßes
- ibr-online
Abstandsfläche zu Werbeanlage: Rechtliche Beurteilung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erfüllung der abstandsflächenrechtlichen Sonderregelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO durch Einhaltung nur eines der in der Vorschrift genannten Maßes
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 12.04.2011 - 3 K 962/10
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 500
- DVBl 2012, 508
- BauR 2012, 1368
- BauR 2012, 1995
- ZfBR 2012, 488 (Ls.)
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (18)
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2008 - 8 S 15/07
Zur Zulässigkeit einer Werbeanlage in der Abstandsfläche - hier: § 6 Abs. 6 Nr. 2 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11
Die Werbeanlage weise eine Gesamthöhe von 5, 541 m auf und überschreite damit das in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO vorausgesetzte Höhenmaß von maximal 2, 5 m. Zu Unrecht berufe sich das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung, nur eines der in der Vorschrift genannten Maße müsse erfüllt sein um die Werbeanlage zulassen zu können, auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 13.03.2008 - 8 S 15/07 -.Rn. 29 Die Regelung des § 5 Abs. 9 LBO a.F. findet aber nur Anwendung, wenn beide Maße überschritten sind, m.a.W. braucht eine bauliche Anlage, welche - wie hier - nur eines dieser Maße überschreitet, keine eigene Abstandsfläche einzuhalten (…vgl. Urt. v. 18.07.1984 - 3 S 976/84 -, BWVPr. 1984, 257;… Urt. v. 08.05.1985 - 3 S 63/85 -, VBlBW 1986, 23; Urt. v. 01.06.1994 - 3 S 2617/92 -, VGHBW-Ls 1994, Beilage 8, B8, juris, Urt. v. 13.03.2008 - 8 S 15/07 -, BauR 2008, 1585).
Hinsichtlich beider Vorgängervorschriften - bzw. deren Vorgängervorschriften in noch früheren Fassungen der Landesbauordnung - war in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aber anerkannt, dass bereits die Erfüllung eines der beiden genannten Maße die abstandsflächenrechtliche Privilegierung auslöst, m.a.W. erst deren kumulative Überschreitung zu einer Unzulässigkeit der betreffenden baulichen Anlage führt (zu § 6 Abs. 6 Nr. 2 LBO a.F. Beschl. v. 21.06.1993 - 5 S 874/93 -, BRS 55 Nr. 162, juris;… Urt. v. 14.08.1997 - 5 S 1252/96 -, BauR 1998, 517; Urt. v. 13.03.2008 - 8 S 15/07 -, BauR 2008, 1585, ebenso zu § 5 Abs. 9 LBO a.F. Urt. v. 18.07.1984 - BWVPr.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 13.03.2008 - 8 S 15/07 - aber herausgestellt, dass es sich bei dem Bindewort "und" um eine relativ schwache und sprachlich mehrdeutige konjunktive Verbindung handele.
Gem. § 8 Abs. 1 BauNVO in der für den beschlossenen Bebauungsplan maßgeblichen Fassung 1962 (auf die in § 3 des Bebauungsplans auch verwiesen wird, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2008, a.a.O.) dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung nicht erheblich belästigender Gewerbebetriebe (Abs. 1) und sind "Gewerbebetriebe aller Art" zulässig (Abs. 2 Nr. 1).
Eine Außenwerbeanlage, die der Fremdwerbung dient, stellt daher bauplanerisch eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung dar (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2008 - 8 S 15/07 - , BauR 2008, 1585, juris Rdnr. 18 m.w.N.), welche im Gewerbegebiet typischerweise zulässig ist.
Die erste Tatbestandsvoraussetzung für eine Zulassung nach dieser Vorschrift liegt ohne weiteres vor: Bei der Werbeanlage handelt es sich um eine bauliche Anlage, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen anderer baulicher Anlagen zulässig ist (§ 6 Abs. 6 Nr. 2 LBO a.F. und § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO; die Verweisung des § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO 1962 auf das jeweilige Landesrecht ist als dynamische Verweisung zu verstehen, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2008, a.a.O.).
- BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01
Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11
Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn andere bauliche Anlagen - insbesondere Werbeanlagen - als Hauptnutzung "vor der Baugrenze" ohne weiteres zulässig wären (BVerwG, Urt. v. 07.06.2001 - 4 C 1.01 -, BauR 2001, 1698, juris Rdnr. 13ff).Er hat sich vielmehr auf den "typischen" Fall einer Bebauung mit "Gebäuden" beschränkt, ohne diesem Tatbestandsmerkmal konstitutive Bedeutung zuzumessen (BVerwG, Urt. v. 07.06.2001, a.a.O., Rdnr. 14/15).
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 5 S 2572/95
Zum Begriff des Doppelhauses
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11
Da § 22 Abs. 2 BauNVO 1962 schon nach seinem Wortlaut nur Gebäude(typen), nicht aber sonstige bauliche Anlagen erfasst (…Fickert/Fieseler, BauNVO, § 22 Rdnr. 2; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.06.1996 - 5 S 2572/95 - BauR 1997, 274, juris Rdnr. 21;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.07.1982 - 7 A 2798/80 -, BRS 39 Nr. 111 jeweils zu vergleichbaren späteren Fassungen von § 22 Abs. 2 BauNVO 1962), findet die Vorschrift auf die hier in Rede stehende Werbeanlage keine Anwendung.Wurde die offene Bauweise - wie hier - durch Bebauungsplan festgesetzt, so ergaben sich die seitlichen Grenzabstände aus dem Bauordnungsrecht (…BVerwG, Beschl. v. 12.05.1995 - 4 NB 5.95 -, BRS 57 Nr. 7, juris Rdnr. 6; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 25.06.1996 a.a.O.;… auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.08.1993 - 3 S 1779/93 -, juris Rdnr. 7).
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.1994 - 3 S 2617/92
Nebenanlagen in Abstandsflächen, hier: Pergola
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11
Rn. 29 Die Regelung des § 5 Abs. 9 LBO a.F. findet aber nur Anwendung, wenn beide Maße überschritten sind, m.a.W. braucht eine bauliche Anlage, welche - wie hier - nur eines dieser Maße überschreitet, keine eigene Abstandsfläche einzuhalten (…vgl. Urt. v. 18.07.1984 - 3 S 976/84 -, BWVPr. 1984, 257;… Urt. v. 08.05.1985 - 3 S 63/85 -, VBlBW 1986, 23; Urt. v. 01.06.1994 - 3 S 2617/92 -, VGHBW-Ls 1994, Beilage 8, B8, juris, Urt. v. 13.03.2008 - 8 S 15/07 -, BauR 2008, 1585).1984, 257; Urt. v. 08.05.1985 - 3 S 63/85 - , VBlBW 1986, 23; Urt. v. 01.06.1994 - 3 S 2617/92 -, VGHBW-Ls 1994, Beilage 8, B8, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1985 - 3 S 63/85
Nachbarschützende Wirkung des Rücksichtnahmegebotes - Ermittlung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11
Rn. 29 Die Regelung des § 5 Abs. 9 LBO a.F. findet aber nur Anwendung, wenn beide Maße überschritten sind, m.a.W. braucht eine bauliche Anlage, welche - wie hier - nur eines dieser Maße überschreitet, keine eigene Abstandsfläche einzuhalten (…vgl. Urt. v. 18.07.1984 - 3 S 976/84 -, BWVPr. 1984, 257; Urt. v. 08.05.1985 - 3 S 63/85 -, VBlBW 1986, 23;… Urt. v. 01.06.1994 - 3 S 2617/92 -, VGHBW-Ls 1994, Beilage 8, B8, juris, Urt. v. 13.03.2008 - 8 S 15/07 -, BauR 2008, 1585).1984, 257; Urt. v. 08.05.1985 - 3 S 63/85 - , VBlBW 1986, 23; Urt. v. 01.06.1994 - 3 S 2617/92 -, VGHBW-Ls 1994, Beilage 8, B8, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - 8 S 967/07
Verletzung von Nachbarrechten bei Überschreitung der Baugrenze
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11
Regelmäßig kommt hinteren Baugrenzen Nachbarschutz nur zugunsten solcher Nachbargrundstücke zu, die der Baugrenze gegenüberliegen (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.02.1999 - 5 S 2507/96-, BRS 62, 445; Beschl. v. 14.06.2007 - 8 S 967/97 -, VBlBW 2007, 387). - VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11
Regelmäßig kommt hinteren Baugrenzen Nachbarschutz nur zugunsten solcher Nachbargrundstücke zu, die der Baugrenze gegenüberliegen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.02.1999 - 5 S 2507/96-, BRS 62, 445; Beschl. v. 14.06.2007 - 8 S 967/97 -, VBlBW 2007, 387). - BVerwG, 12.05.1995 - 4 NB 5.95
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11
Wurde die offene Bauweise - wie hier - durch Bebauungsplan festgesetzt, so ergaben sich die seitlichen Grenzabstände aus dem Bauordnungsrecht (BVerwG, Beschl. v. 12.05.1995 - 4 NB 5.95 -, BRS 57 Nr. 7, juris Rdnr. 6;… VGH Bad.-Württ, Urt. v. 25.06.1996 a.a.O.;… auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.08.1993 - 3 S 1779/93 -, juris Rdnr. 7). - VGH Baden-Württemberg, 26.06.1997 - 8 S 967/97
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Sondergebiet für die Aussiedlung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11
Regelmäßig kommt hinteren Baugrenzen Nachbarschutz nur zugunsten solcher Nachbargrundstücke zu, die der Baugrenze gegenüberliegen (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.02.1999 - 5 S 2507/96-, BRS 62, 445; Beschl. v. 14.06.2007 - 8 S 967/97 -, VBlBW 2007, 387). - VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93
Terrassenhaus als Hausgruppe iS von BauNVO 1968 § 22 Abs 2 S 1; versetzte …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11
Wurde die offene Bauweise - wie hier - durch Bebauungsplan festgesetzt, so ergaben sich die seitlichen Grenzabstände aus dem Bauordnungsrecht (…BVerwG, Beschl. v. 12.05.1995 - 4 NB 5.95 -, BRS 57 Nr. 7, juris Rdnr. 6;… VGH Bad.-Württ, Urt. v. 25.06.1996 a.a.O.; auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.08.1993 - 3 S 1779/93 -, juris Rdnr. 7). - EuGH, 12.05.2011 - C-115/09
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen - …
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.1997 - 5 S 1252/96
Nachbarschutz: zur baulichen Anlage und zur Einhaltung von Abstandsflächen
- BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10
Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung
- OVG Hamburg, 27.08.2010 - 1 Bf 149/09
Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen …
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.1999 - 3 S 2737/97
Zum bauordnungsrechtlichen Gebäudebegriff
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/93
Baurechtliche Nachbarklage - keine nachbarschützende Wirkung der …
- VGH Baden-Württemberg, 18.07.1984 - 3 S 976/84
Grenzabstand - zwei nebeneinander aufgestellte Werbetafeln
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.1989 - 5 S 46/89
Nachbarschutz bei Grenzgarage
- VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17
Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise; …
Spätere Änderungen zu ihren Gunsten sind dagegen zu berücksichtigen, wirken sich aber regelmäßig nicht aus, wenn ihr eine Baugenehmigung bereits rechtmäßig erteilt wurde (BVerwG, Beschl. v. 08.11.2010 - 4 B 43.10 -, BauR 2011, 499; Beschl. v. 23.04.1998 - 4 B 40.98 -, NVwZ 1998, 1179; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.01.2012 - 5 S 2233/11 -, NVwZ-RR 2012, 500).Ungeachtet der Tatsache, dass diese zum Nachteil der Bauherrin eingetretene Veränderung nach Erteilung der Baugenehmigung vom 06.10.2014 im vorliegenden Verfahren der Anfechtung der erteilten Baugenehmigung keine Berücksichtigung findet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.11.2010 - 4 B 43/10 -, BauR 2011, 499; Beschl. v. 23.04.1998 - 4 B 40/98 -, NVwZ 1998, 1179; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.01.2012 - 5 S 2233/11 -, NVwZ-RR 2012, 500), stellt auch eine hälftige Verteilung der beiden Nutzungsarten kein Kippen des Gebiets, sondern vielmehr den Idealfall der unterschiedlichen in einem Mischgebiet zulässigen Nutzungen dar.
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13
Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs entfalten zwar seitliche und hintere Baugrenzen und Baulinien regelmäßig eine drittschützende Wirkung zugunsten der ihnen gegenüber liegenden Nachbargrundstücke (Senatsbeschlüsse vom 22.08.2011 - 8 S 2156/11 - vom 17.12.2009 - 8 S 1669/09 - VBlBW 2010, 160 und vom 02.06.2003 - 8 S 1098/03 - VBlBW 2003, 470; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2012 - 5 S 2233/11 - NVwZ-RR 2012, 500 (502)). - VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung
Zum einen nämlich wird auch nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg das Nachbargrundstück räumlich grundsätzlich nur insoweit geschützt, als es der Baugrenze gegenüberliegt, denn nur in diesem räumlichen Umfang ist die Baugrenze Teil des für den Nachbarschutz typischen gegenseitigen Austauschverhältnisses des "Dürfens und Duldens" (Urteil vom 01.02.1999 - 5 S 2507/96 -, juris; Urteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 -, juris; Urteil vom 26.01.2012 - 5 S 2233/11 -, juris); das dem Beigeladenen gehörende Grundstück liegt aber der von ihm behaupteten faktischen Baugrenze nicht gegenüber, sondern grenzt aus der Perspektive dieser Grenze seitlich an das Baugrundstück.
- VGH Baden-Württemberg, 18.10.2024 - 5 S 154/23
Baugenehmigung für die Anbringung einer unbeleuchteten Plakatanschlagtafel im …
Das Urteil des erkennenden Senats vom 26. Januar 2012 - 5 S 2233/11 - widerspreche dem nicht.Dass eines der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO genannten Maße eingehalten wird, genügt für die abstandsflächenrechtliche Privilegierung (Senatsbeschluss vom 26.1.2012 - 5 S 2233/11 - NVwZ-RR 2012, 500).
Er ist aber, ohne das zu problematisieren, davon ausgegangen, dass § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO auch auf Werbeanlagen als Hauptnutzung Anwendung findet, sofern diese nach der Landesbauordnung in den Abstandsflächen zulässig sind (vgl. Urteile vom 13.3.2008 - 8 S 15/07 - NVwZ-RR 2008, 762 und vom 26.1.2012 - 5 S 2233/11 - NVwZ-RR 2012, 500, hier in einem obiter dictum).
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2021 - 8 S 3273/20
Baugenehmigung für beleuchtete Werbetafel; Beschränkung der Baufreiheit durch …
Die Werbetafel darf gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO ohne eigene Abstandsflächen errichtet werden, da ihre Wandfläche nicht mehr als 25 m² beträgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.01.2012 - 5 S 2233/11 -, NVwZ-RR 2012, 500, juris Rn. 30). - VG Sigmaringen, 05.10.2020 - 3 K 1501/19
Nachbarschutz durch Bauvorschriften über die Tiefe der Abstandsflächen
Wird nur eines der beiden Maße überschritten, sind Abstandsflächen nicht erforderlich und die Errichtung in den Abstandsflächen ist zulässig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil 26. Januar 2012 - 5 S 2233/11 -, juris). - VG Sigmaringen, 11.10.2012 - 7 K 1782/12
Baurecht: Gebot der Rücksichtnahme; Grenzabstand; Abstandsfläche
Dies war bei der bisherigen Regelung unklar" (so auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.01.2012 - 5 S 2233/11 -). - VG Karlsruhe, 16.08.2019 - 2 K 4042/19
Abstandsflächen; Anzahl der Vollgeschosse; festgesetzte Geländehöhe; …
Rn. 45 bb) In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Zulassungsentscheidung nach § 23 Abs. 5 BauNVO eine nicht drittschützende Festsetzung zu überbaubaren Grundstücksflächen betrifft, können die Nachbarn nicht die Einhaltung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO verlangen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.01.2012 - 5 S 2233/11 -, DVBl 2012, 508). - OLG Naumburg, 12.10.2015 - 12 U 165/14
Nachbarschaftsrecht in Sachsen-Anhalt: Anspruch auf Beseitigung einer …
Denn Gestaltungsvorschriften sind ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden und nicht dazu bestimmt, auch den Individualinteressen des Einzelnen zu dienen (vgl. VGH Mannheim zu § 11 LBO BaWü a. F., BauR 2012, 1368; VG Würzburg, Urteil vom 17. April 2012 - W 4 K 11.48, zitiert nach juris, zu Art. 8 Satz 1 BayBO). - VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615
Vorläufiger Rechtsschutz
Im Übrigen ist dem Verwaltungsgericht auch darin zuzustimmen, dass die auf dem Baugrundstück festgesetzte westliche und nördliche Baugrenze jedenfalls nicht zugunsten des Antragstellers nachbarschützend sind, weil sie dessen östlich gelegenem Grundstück nicht gegenüberliegen (vgl. VGH BW, U.v. 26.1.2012 - 5 S 2233/11 - DVBl 2012, 508 = juris Rn. 42). - VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2358/23
Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben
- VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Baugenehmigung für zwei …
- VG Karlsruhe, 30.10.2024 - 2 K 597/24
Berechnung der Immissionsneigung von Luft-Wasser-Wärmepumpen
- VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2359/23
Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung
- VG Stuttgart, 06.04.2018 - 2 K 5668/17
Kein Verkündungsmangel bei Erlass eines Bebauungsplans, in dem auf technische …
- VG Karlsruhe, 23.03.2024 - 2 K 4388/23
Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Vollziehung einer erteilten …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 111/20
Nachbarklage gegen eine Werbeanlage
- VG München, 26.03.2015 - M 11 SN 14.4578
Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahmegebot; Abstandsflächenverstoß durch …
- VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12
Baurecht: Nachbarschützende Wirkung von hinteren Baugrenzen
- VG Karlsruhe, 06.05.2024 - 2 K 4880/23
§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB; Angemessenheit mehrerer aufeinanderfolgender …
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu- und Abfahrtsverkehr; TA Lärm
- ra.de
- rechtsportal.de
Heranziehung der TA Lärm i.R.d. Bauleitplanung zur Bestimmung der Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen des künftigen Zufahrtsverkehrs und Abfahrtsverkehrs eines geplanten großflächigen Einzelhandelsbetriebs; Berücksichtigung der Auswirkungen durch die Gemeinde bei der ...
- ibr-online
Bauleitplanung: Bedeutung der TA Lärm?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einzelhandelsgroßprojekte in der Peripherie
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen bei künftigem Zu- und Abfahrtsverkehr
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Heranziehung der TA Lärm i.R.d. Bauleitplanung zur Bestimmung der Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen des künftigen Zufahrtsverkehrs und Abfahrtsverkehrs eines geplanten großflächigen Einzelhandelsbetriebs; Berücksichtigung der Auswirkungen durch die Gemeinde bei der ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10
- BVerwG, 06.03.2013 - 4 BN 39.12
- BVerwG, 04.04.2013 - 4 BN 19.13
- BVerfG, 20.06.2014 - 1 BvR 1592/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 924
- NVwZ-RR 2012, 924 BauR 2012, 1995
- DÖV 2013, 38
- BauR 2012, 1995
- BauR 2013, 130
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (46)
- VGH Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 3 S 324/08
Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 - zum Begriff des regionalbedeutsamen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10
Als Ziel ist dieser Plansatz hinreichend bestimmt; auch dass es sich um eine Sollvorschrift handelt, die darüber hinaus bereits zwei ausdrückliche Ausnahmen vorsieht, steht dem Zielcharakter nicht entgegen (…vgl. hierzu ausführlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, VBlBW 2010, 357; Urt. v. 21.09.2010 - 3 S 324/08 -, NuR 2011, 149;… BVerwG, Urt. v. 18.09.2003 - 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54;… Urt. v. 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25;… Urt. v. 22.06.2011 - 4 CN 4.10 -, BVerwGE 140, 54;… HessVGH, Urt. v. 24.08.2006 - 3 N 2489/05 -, BRS 70 Nr. 5).Rn. 90 Ob aufgrund der im Plansatz verwandten und unter dem Begriff "Einzelhandelsgroßprojekte" zusammengefassten "Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher", mit denen ersichtlich an die Begrifflichkeiten in § 11 Abs. 3 BauNVO angeknüpft werden sollte (vgl. auch die Begründung zu Nr. 3.3.7 und den in Bezug genommenen Einzelhandelserlass;… hierzu auch Nds. OVG, Urt. 15.03.2012 - 1 KN 152/10 - BVerwG, Urt. v. 22.06.2011, a.a.O.), bereits jegliche großflächige Einzelhandelsbetriebe (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, BVerwGE 124, 364) oder nur solche Betriebe erfasst werden, die sich nach Art, Lage oder Umfang - regelmäßig (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO) oder auch nur im Einzelfall (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO) - auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht nur unwesentlich auswirken können (vgl. § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO; so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.09.2010, a.a.O;… wohl auch bereits Urt. v. 17.09.2009, a.a.O.), kann letztlich dahinstehen.
Auch die hinreichende Bestimmtheit wäre bei einer solchen Auslegung nicht in Frage gestellt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 03.02.1984 -, 4 C 54.80 -, BVerwGE 68, 342; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.09.2010 - 3 S 324/08 -, NuR 2011, 149).
Auf die Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung kann es in vorliegendem Zusammenhang freilich nicht ankommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.09.2010, a.a.O.).
- VGH Hessen, 25.09.2006 - 9 N 844/06
Ziele der Raumordnung und großflächiger Einzelhandel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10
Insbesondere war es der Antragsgegnerin nicht verwehrt, hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass ihrer Planung zu nehmen und sich dabei auch an den Wünschen des Grundstückseigentümers zu orientieren, sofern sie nur zugleich städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgte (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.06.1996 - 8 S 487/96 -, VBlBW 1996, 376;… BayVGH, Urt. v. 07.06.2000 -26 N 99.2961 -, BayVBl 2001, 175; HessVGH, Urt. v. 25.09.2006 - 9 N 844/06 -, ESVGH 57, 72).Rn. 91 Auch bei einer entsprechenden einschränkenden Auslegung des Plansatzes (zu einer entsprechenden Auslegung auch HessVGH, Urt. v. 25.09.2006, a.a.O.) war dieser vorliegend zu beachten, weil das mit der Ausweisung eines Sondergebiets ermöglichte Vorhaben entsprechend der Regelvermutung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Verwirklichung der Raumordnung haben kann.
Abgesehen davon, dass nicht zu erkennen ist, warum allein schon deshalb entsprechende Auswirkungen nicht zu besorgen sein sollten, weil bereits ein (wohl noch nicht die Großflächigkeit überschreitender) Lebens- und Getränkemarkt vorhanden war (…siehe hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.06.2005 - 3 S 479/05 -, NJOZ 2005, 3862) und dieser an integrierter Lage neu errichtet werden sollte (anders möglicherweise HessVGH, Urt. v. 25.09.2006 - 9 N 844/06 -, ESVGH 57, 72), hat das Regierungspräsidium seine Zustimmung immerhin davon abhängig gemacht, dass der Bebauungsplan "Im Ried - Auf dem Ried" spätestens bei Inkrafttreten des Bebauungsplans 'Weberstraße' geändert werde, weil eine sonst mögliche Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe zu einem aus raumordnerischer Sicht nicht hinnehmbaren erheblichen Bedeutungsüberschuss des nicht zentralen Orts L. führte.
Rn. 93 Doch selbst dann, wenn bereits aufgrund des Umstands, dass lediglich ein Erweiterungsvorhaben an einem integrierten, gut erreichbaren Standort in Rede steht, eine von der Regelvermutung abweichende Beurteilung in Betracht kommen sollte (vgl. HessVGH, Urt. v. 25.09.2006 , a.a.O.), weil vor allem der Errichtung großflächiger Einzelhandelsbetriebe in peripherer Lage ("auf der grünen Wiese") entgegengewirkt werden soll, wäre hier gleichwohl von potentiellen Auswirkungen auszugehen (…vgl. allerdings den Einzelhandelserlass, a.a.O., Nr. 2.3.2, S. 294, wonach die Abschätzung möglicher Auswirklungen auf konkrete Untersuchungen gestützt werden müsse).
- BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07
Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10
Die TA Lärm darf auch im Rahmen der Bauleitplanung zur Bestimmung der Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen künftigen Zu- und Abfahrtsverkehrs herangezogen werden, der einem geplanten großflächigen Einzelhandelsbetrieb zuzurechnen ist (wie BVerwG, Beschl. v. 13.12.2007 - 4 BN 41.07 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 128).Rn. 68 Zwar war eine - noch nicht einmal vorhabenbezogene - Planung und nicht eine konkrete Anlage zu beurteilen - dies war erst Gegenstand des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren -, doch war die schalltechnische Untersuchung, da sie sich auf einen typischen Lebensmittel- und Getränkemarkt bezog, im Grundsatz geeignet, die Auswirkungen sachgerecht zu beurteilen, soweit sie von dem maßgeblichen Regelwerk erfasst wurden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.2007 - 4 BN 41.07 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 128).
Zwar kann - wie ausgeführt - zur Bestimmung der Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen künftigen Zu- und Abfahrtsverkehrs, der einem im Plangebiet typischerweise zulässigen Vorhaben zuzurechnen ist, auch im Rahmen der Bauleitplanung die TA Lärm herangezogen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.2007 - 4 BN 41.07 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 128).
Dass dies nur für den Fall gälte, dass sämtliche Voraussetzungen der Nr. 7.4 der TA Lärm erfüllt sind, lässt sich dieser Rechtsprechung (vgl. auch Beschl. v. 13.12.2007, a.a.O.) nicht entnehmen (vgl. hierzu auch OVG NW, Beschl. v. 24.10.2003 - 21 A 2723/01 -, NVwZ 2004, 366).
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10
Der Antragsteller muss Tatsachen vortragen, die es möglich erscheinen lassen, dass die angegriffene Rechtsvorschrift oder deren Anwendung seine Rechte verletzt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 123; Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215).Dies setzt voraus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung gerade seiner abwägungsbeachtlichen - insbesondere nicht nur geringwertigen sowie schutzwürdigen - Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998, a.a.O.).
Rn. 51 Dem Gebot der Rücksichtnahme, auf das sich die Antragsteller schließlich noch berufen, kommt in der Bauleitplanung neben dem Gebot gerechter Abwägung (vgl. § 1 Abs. 7 BauGB) keine eigenständige Bedeutung mehr zu, da es bereits durch die Anforderungen an die planerische Abwägung gewährleistet wird (…vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , § 1 BauGB Rn. 210; BVerwG, Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215).
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10
Grundsätzlich spricht eine gewisse Vermutung für eine trotz der einen oder anderen Bindung freie Entscheidung des zur Abwägung berufenen Gemeinderats (vgl. BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309).Rn. 99 Doch selbst dann, wenn aufgrund einer eingeschränkten, etwaige Standortalternativen ausblendenden Abwägungsbereitschaft von einem Abwägungsdefizit auszugehen wäre, läge immer noch kein Verstoß gegen das Gebot gerechter Abwägung vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 - "Flachglasurteil").
- BVerwG, 22.06.2011 - 4 CN 4.10
Ziel der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Struktur; Konzentrationsgebot; Zentrale …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10
Als Ziel ist dieser Plansatz hinreichend bestimmt; auch dass es sich um eine Sollvorschrift handelt, die darüber hinaus bereits zwei ausdrückliche Ausnahmen vorsieht, steht dem Zielcharakter nicht entgegen (…vgl. hierzu ausführlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, VBlBW 2010, 357;… Urt. v. 21.09.2010 - 3 S 324/08 -, NuR 2011, 149;… BVerwG, Urt. v. 18.09.2003 - 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54;… Urt. v. 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25; Urt. v. 22.06.2011 - 4 CN 4.10 -, BVerwGE 140, 54;… HessVGH, Urt. v. 24.08.2006 - 3 N 2489/05 -, BRS 70 Nr. 5).Rn. 90 Ob aufgrund der im Plansatz verwandten und unter dem Begriff "Einzelhandelsgroßprojekte" zusammengefassten "Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher", mit denen ersichtlich an die Begrifflichkeiten in § 11 Abs. 3 BauNVO angeknüpft werden sollte (vgl. auch die Begründung zu Nr. 3.3.7 und den in Bezug genommenen Einzelhandelserlass; hierzu auch Nds. OVG, Urt. 15.03.2012 - 1 KN 152/10 - BVerwG, Urt. v. 22.06.2011, a.a.O.), bereits jegliche großflächige Einzelhandelsbetriebe (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, BVerwGE 124, 364) oder nur solche Betriebe erfasst werden, die sich nach Art, Lage oder Umfang - regelmäßig (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO) oder auch nur im Einzelfall (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO) - auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht nur unwesentlich auswirken können (vgl. § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO;… so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.09.2010, a.a.O;… wohl auch bereits Urt. v. 17.09.2009, a.a.O.), kann letztlich dahinstehen.
- OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10
Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10
Rn. 90 Ob aufgrund der im Plansatz verwandten und unter dem Begriff "Einzelhandelsgroßprojekte" zusammengefassten "Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher", mit denen ersichtlich an die Begrifflichkeiten in § 11 Abs. 3 BauNVO angeknüpft werden sollte (vgl. auch die Begründung zu Nr. 3.3.7 und den in Bezug genommenen Einzelhandelserlass; hierzu auch Nds. OVG, Urt. 15.03.2012 - 1 KN 152/10 - BVerwG, Urt. v. 22.06.2011, a.a.O.), bereits jegliche großflächige Einzelhandelsbetriebe (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, BVerwGE 124, 364) oder nur solche Betriebe erfasst werden, die sich nach Art, Lage oder Umfang - regelmäßig (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO) oder auch nur im Einzelfall (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO) - auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht nur unwesentlich auswirken können (vgl. § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO;… so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.09.2010, a.a.O;… wohl auch bereits Urt. v. 17.09.2009, a.a.O.), kann letztlich dahinstehen.Zwar wurde in diesen angesichts der offenbaren Überschreitung der ermittelten Angebotsfläche nicht mehr von einer bloßen Sicherung, sondern von einer erheblichen Verbesserung der Grundversorgung gesprochen (vgl. zu diesem Begriff Nds. OVG, Urt. v. 15.03.2012, a.a.O.;… HessVGH, Urt. v. 24.08.2006 - 3 N 2489/05 -, BRS 70 Nr. 5).
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
Bebauungsplan für Behindertenwohnheim in Rülzheim rechtmäßig
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10
Vielmehr konnte die Antragsgegnerin das Verfahren frei wählen (…vgl. Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB 4. A. 2005, § 12 Rn. 3; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 01.10.2008 - 8 C 10611/08 -, LKRZ 2008, 477).Ein aktueller Bedarf an einer verbesserten Grundversorgung war hierfür - entgegen der Auffassung der Antragsteller - nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 01.10.2008, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 S 479/05
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Auswirkungen auf Raumordnung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10
Abgesehen davon, dass nicht zu erkennen ist, warum allein schon deshalb entsprechende Auswirkungen nicht zu besorgen sein sollten, weil bereits ein (wohl noch nicht die Großflächigkeit überschreitender) Lebens- und Getränkemarkt vorhanden war (siehe hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.06.2005 - 3 S 479/05 -, NJOZ 2005, 3862) und dieser an integrierter Lage neu errichtet werden sollte (…anders möglicherweise HessVGH, Urt. v. 25.09.2006 - 9 N 844/06 -, ESVGH 57, 72), hat das Regierungspräsidium seine Zustimmung immerhin davon abhängig gemacht, dass der Bebauungsplan "Im Ried - Auf dem Ried" spätestens bei Inkrafttreten des Bebauungsplans 'Weberstraße' geändert werde, weil eine sonst mögliche Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe zu einem aus raumordnerischer Sicht nicht hinnehmbaren erheblichen Bedeutungsüberschuss des nicht zentralen Orts L. führte.Potentielle Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung können bei einer einschränkenden Auslegung des Plansatzes freilich nicht schon deshalb angenommen werden, weil gegen den Plansatz Nr. 3.3.7 verstoßen würde (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.06.2005 - 3 S 479/05 -, NJOV 2005, 3861).
- VGH Hessen, 24.08.2006 - 3 N 2489/05
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb und Raumordnung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10
Als Ziel ist dieser Plansatz hinreichend bestimmt; auch dass es sich um eine Sollvorschrift handelt, die darüber hinaus bereits zwei ausdrückliche Ausnahmen vorsieht, steht dem Zielcharakter nicht entgegen (…vgl. hierzu ausführlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, VBlBW 2010, 357;… Urt. v. 21.09.2010 - 3 S 324/08 -, NuR 2011, 149;… BVerwG, Urt. v. 18.09.2003 - 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54;… Urt. v. 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25;… Urt. v. 22.06.2011 - 4 CN 4.10 -, BVerwGE 140, 54; HessVGH, Urt. v. 24.08.2006 - 3 N 2489/05 -, BRS 70 Nr. 5).Zwar wurde in diesen angesichts der offenbaren Überschreitung der ermittelten Angebotsfläche nicht mehr von einer bloßen Sicherung, sondern von einer erheblichen Verbesserung der Grundversorgung gesprochen (…vgl. zu diesem Begriff Nds. OVG, Urt. v. 15.03.2012, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 24.08.2006 - 3 N 2489/05 -, BRS 70 Nr. 5).
- BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00
Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit; …
- BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …
- BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01
Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel; …
- BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …
- BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99
Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …
- BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10
Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften; …
- BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …
- BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03
Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte; …
- BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02
Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen; …
- BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04
Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert; …
- BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07
Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf; …
- BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03
Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene …
- BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 8.05
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …
- BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80
Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der …
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08
Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele …
- BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07
Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot; …
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86
Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …
- BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97
Verwaltungsprozeßrecht, Immissionsschutzrecht
- BVerwG, 16.10.2001 - 4 VR 20.01
Präklusion; Einwendungsausschluss; hinreichend konkrete Einwendung; …
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08
Irreführender Hinweis auf § 47 Abs. 2a VwGO in Bebauungsplanverfahren
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1996 - 5 S 5/95
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: unzulässige Festsetzung von Nutzungszeiten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2003 - 21 A 2723/01
TA-Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift; TA-Lärm als Verkörperung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2006 - 12 A 28.05
F.O.C. Eichstädt
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - 8 S 487/96
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mitteilungspflicht nach BauGB § 3 Abs 2 S 4 …
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05
Neuüberplanung eines bisherigen Frei- und Seebades mit einem Bebauungsplan …
- BVerwG, 23.07.1992 - 7 B 103.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Einzelhandelsgroßprojekts
- VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
Sondergebiet - Festschreibung des Bestandes großflächiger Einzelhandelsbetriebe
- BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07
Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet; …
- BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …
- BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
- BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88
Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den …
- VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 N 09.1106
Großflächiger Verbrauchermarkt (Verkaufsfläche 1.770 m²); vorhabenbezogener …
- VGH Bayern, 26.05.2008 - 1 N 07.3143
Zur Bedeutung des Gebietsbewahrungsanspruchs (Gebietserhaltungsanspruchs) für die …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10610/10
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 1 C 11128/10
Antragsbefugnis eines Bergbauunternehmens im Normenkontrollverfahren gegen …
- VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan
Auch eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms bzw. (hier) eines Parkplatzlärms gehört daher zu den abwägungsrelevanten Belangen bei der Aufstellung eines Bebauungsplans (…speziell u.a. bei Parkplatzlärm vgl. BayVGH, U.v. 20.10.2016 - 2 N 15.1060 - juris Rn. 21 ff., 44 ff.; VGH BW, U.v. 2.8.2012 - 5 S 1444/10 - juris Rn. 45;… U.v. 24.2.2016 - 3 S 1256/15 - juris Rn. 40). - VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15
Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von …
Daher muss ein Bebauungsplan trotz des Gebots der Konfliktbewältigung einen möglicherweise bestehenden Immissionskonflikt nicht selbst lösen, wenn die Konfliktbewältigung auf einer nachfolgenden Stufe - hier dem spezialisierten und verbindlichen Verfahren der Luftreinhalteplanung nach § 47 BImSchG - möglich und sichergestellt ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26.5.2004 - 9 A 6.03 - BVerwGE 121, 57, juris Rn. 26 f., vom 23.2.2005 - 4 A 4.04 - BVerwGE 123, 37, juris Rn. 31 …und vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 - NVwZ 2013, 649, juris Rn. 38;… Beschluss vom 16.3.2010 - 4 BN 66.09 - NVwZ 2010, 1246, juris Rn. 27; Senatsurteil vom 2.8.2012 - 5 S 1444/10 - juris Rn. 84;… OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30.1.2006 - 8 C 11367/05 - juris Rn. 25; OVG NRW…, Urteil vom 22.4.2005 - 7 D 11/05.NE - juris Rn. 80). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2019 - 2 K 14/18
Bebauungsplan, mit dem eine bereits bisher teilweise gewerblich genutzte Fläche …
Für ein Recht auf Gebietserhaltung ist im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplans von vornherein kein Raum (…vgl. BayVGH, Urt. v. 03.08.2010 - 15 N 09.1106 -, juris, RdNr. 36; VGH BW, Urt. v. 02.08.2012 - 5 S 1444/10 -, juris, RdNr. 50).Rn. 107 Dagegen ist für ein Recht auf Gebietserhaltung im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplans von vornherein kein Raum (…vgl. BayVGH, Urt. v. 03.08.2010 - 15 N 09.1106 -, juris, RdNr. 36; VGH BW, Urt. v. 02.08.2012 - 5 S 1444/10 -, juris, RdNr. 50).
Dies folgt bereits aus dem Gebot gerechter Abwägung (vgl. § 1 Abs. 7 BauGB); diese hat sämtliche Auswirkungen von Gewerbebetrieben in den Blick zu nehmen (vgl. VGH BW, Urt. v. 02.082012 - 5 S 1444/10 -, juris, RdNr. 77).
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 5 S 2450/12
Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale
Auf die Erinnerungen der Antragsteller zu 2 - 4 wird der mit Kostenrechnung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vom 28. November 2012 mitgeteilte Kostenansatz ("Schlusskostenrechnung") des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Verfahren 5 S 1444/10 vom 26. November 2012 dahin geändert, dass eine Pauschale in Höhe von 12,-- EUR für die Versendung von Akten nach Nummer 9003 des Kostenverzeichnisses nicht zu ihren Lasten angesetzt wird.Rn. 1 Die "gegen den Kostenansatz (in der Kostenrechnung der Landesoberkasse Baden-Württemberg) vom 28.11.2012" eingelegten Erinnerungen waren sachdienlich als Erinnerungen gegen den Kostenansatz ("Schlusskostenrechnung") des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 26.11.2012 (AS 281 und AS IIIa-c der VGH-Akten 5 S 1444/10) auszulegen (vgl. § 66 Abs. 1 GKG).
Denn, wie der Urkundsbeamte bereits in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 18.12.2013 - 5 S 1444/10 - im Einzelnen zutreffend erläutert hat, stand der Dienstwagen des Verwaltungsgerichtshofs am 02.08.2012 nicht zur Verfügung, sodass zur Durchführung der mündlichen Verhandlung außerhalb des Gerichtsorts ein Mietwagen in Anspruch genommen werden musste.
Insoweit waren Auslagen in Höhe von 470,-- EUR entstanden (vgl. AS 285 ff. der VGH-Akten 5 S 1444/10).
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2018 - 8 S 286/17
Bebauungsplan- Lärmkonflikt beim Heranrücken einer Wohnbebauung an einen …
Rn. 109 Plansatz 3.1.9 Z LEP 2002 ist nicht nur formell durch seine Kennzeichnung ("Z"), sondern auch materiell als ein verbindliches Ziel der Raumordnung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG anzusehen (vgl. zur Verbindlichkeit eines derartigen Ziels auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.08.2012 - 5 S 1444/10 -, juris Rn. 89). - VGH Baden-Württemberg, 07.04.2022 - 8 S 847/21
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; fehlerhafte …
Daher muss ein Bebauungsplan trotz des Gebots der Konfliktbewältigung einen möglicherweise bestehenden Immissionskonflikt nicht selbst lösen, wenn die Konfliktbewältigung auf einer nachfolgenden Stufe - hier dem spezialisierten und verbindlichen Verfahren der Luftreinhalteplanung nach § 47 BImSchG - möglich und sichergestellt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.04.2018 - 5 S 2105/15 -, ESVGH 68, 252, juris Rn. 75 u. v. 02.08.2012 - 5 S 1444/10 -, juris Rn. 84, jew. unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 26.05.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 u. m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 5 S 736/13
Antragsbefugnis gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Zwar kann die TA Lärm 1998 auch im Rahmen der Bauleitplanung zur Bestimmung der Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen künftigen Zu- und Abfahrtsverkehrs herangezogen werden, der einem geplanten großflächigen Einzelhandelsbetrieb zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.2007 - 4 BN 41.07 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 128; Senatsurt. v. 02.08.2012 - 5 S 1444/10 -), doch sollen entsprechende Geräusche durch Maßnahmen organisatorischer Art nach Nr. 7.4 Abs. 2 nur dann soweit wie möglich verhindert werden, wenn u. a. die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden.Rn. 46 Zwar sind bei der Festsetzung eines Sondergebiets auch solche verkehrliche Auswirkungen eines Vorhabens zu berücksichtigen, die der Anlage nach Nr. 7.4 der TA Lärm 1998 nicht mehr zugerechnet werden können (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO; hierzu Senatsurt. v. 02.08.2012, a.a.O.).
Für einen solchen ist bei der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans von vornherein kein Raum (vgl. Senatsurt. v. 02.08.2012 - 5 S 1444/10 - u. v. 20.03.2013 - 5 S 1126/11 - BayVGH, Urt. v. 05.02.2015 - 2 CS 14.2456 - Urt. v. 03.08.2010 - 15 N 09.1106 - Urt. v. 20.11.2007 - 1 N 05.2571 -).
- VGH Bayern, 22.08.2017 - 15 NE 17.1221
Bestätigung der vorläufigen Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans
Rn. 30 Lärmschutzbelange sind bereits dann in die Abwägung einzubeziehen, wenn die Lärmbelastung infolge des Bebauungsplans ansteigt; auch eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms gehört daher zu den abwägungsrelevanten Belangen bei der Aufstellung eines Bebauungsplans (…vgl. BayVGH, U.v. 27.4.2016 - 9 N 13.1408 - juris Rn. 21;… U.v. 20.10.2016 - 2 N 15.1060 - BayVBl. 2017, 487 = juris Rn. 22, 44 ff., VGH BW, U.v. 12.6.2012 - 8 S 1337/10 - ZfBR 2012, 669 = juris Rn. 26 ff.; U.v. 2.8.2012 - 5 S 1444/10 - juris Rn. 45;… U.v. 24.2.2016 - 3 S 1256/15 - juris Rn. 40;… OVG NRW, B.v. 17.1.2014 - 2 B 1367/13.NE - ZfBR 2014, 585 = juris Rn. 12 f.). - VGH Bayern, 24.11.2017 - 15 N 16.2158
Zunahme des Verkehrslärms für Grundstücke außerhalb des Planbereichs eines …
Auch eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms gehört daher grundsätzlich zu den abwägungsrelevanten Belangen bei der Aufstellung eines Bebauungsplans (…vgl. BVerwG, B.v. 6.3.2013 - 4 BN 39.12 - BayVBl 2013, 545 = juris Rn. 6;… BayVGH, U.v. 27.4.2016 - 9 N 13.1408 - juris Rn. 21;… U.v. 20.10.2016 - 2 N 15.1060 - BayVBl. 2017, 487 = juris Rn. 22, 44 ff.;… U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris Rn. 48;… B.v. 8.9.2017 - 9 NE 17.1392 - juris Rn. 25 ff.;… VGH BW, U.v. 12.6.2012 - 8 S 1337/10 - ZfBR 2012, 669 = juris Rn. 26 ff.; U.v. 2.8.2012 - 5 S 1444/10 - juris Rn. 45;… U.v. 24.2.2016 - 3 S 1256/15 - juris Rn. 40;… OVG NRW, B.v. 17.1.2014 - 2 B 1367/13.NE - ZfBR 2014, 585 = juris Rn. 12 f.). - VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 5 S 1049/14
Aufstellung eines (Angebots-) Bebauungsplans für bestimmten Industriebetrieb
Dies ist im Hinblick auf die städtebaulichen "Belange der Wirtschaft" (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 8 a BauGB) und dem ebenfalls angeführten städtebaulichen "Belang der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen" (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 8 c BauGB) nicht zweifelhaft (vgl. Senatsurt. v. 02.08.2012 - 5 S 1444/10 -, Rn. 86, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18
Normenkontrolle eines Bebauungsplans der Innenentwicklung; großflächiger …
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 3 S 1227/12
Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Gewerbegebiets: …
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2012 - 8 S 2525/09
Regionalplan; Beachtung der Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplans; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2014 - 2 D 104/12
Städtebauliche Rechtfertigung und Erforderlichkeit der Änderung des …
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11
Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 1 C 10678/15
Normenkontrollverfahren: eigenständige Beurteilung der baugestalterischen …
- VGH Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 3 S 1256/15
Abwägungsfehlerhafte Ermittlung des Stellplatzbedarfs für Festhalle - zum …
- VG Sigmaringen, 19.03.2025 - 5 K 2049/21
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Lebensmittelmarkt; Nahversorger; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2014 - 2 D 17/14
Präklusion wegen Nichterhebenung von Einwendungen gegen einen einen …
- VGH Bayern, 10.02.2026 - 15 N 22.2160
Normenkontrollantrag anerkannter Umweltvereinigung, Bebauungsplan, Sondergebiet …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2018 - 1 MR 10/17
Klagebefugnis für die Geltendmachung von von mehreren Bebauungsplänen ausgehenden …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2024 - 1 MR 4/24
Verzicht auf eine Ausfertigung des Vorhaben- und Erschließungsplans; Angaben zu …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2018 - 1 MR 9/17
Begriff des schweren Nachteils im Sinne von § 47 Abs 6 VwGO; Gebot der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2015 - 1 C 10566/14
Abwägung, Abwägungsentscheidung, Abwägungsgebot, Abwägungsmaterial, …
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 42 Abs 2 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, Art 14 Abs 1 GG
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren (Beschwerde) wegen Baugenehmigung für Wintergarten in Nachbarschaft zu denkmalgeschütztem Anwesen - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 42 Abs 2 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, Art 14 Abs 1 S 1 GG, § 2 Abs 2 DSchG BE, § 2 Abs 3 DSchG BE, § 11 DSchG BE, § 12 Abs 3 S 2 DSchG BE
Beschwerde; Beschwerdegründe; Baugenehmigung; Anbau; Wintergarten; Antragsbefugnis; Nachbar; Denkmalensemble; Eigentümer eines Ensemblebestandteils; Vorhaben innerhalb des Ensembles; (kategorienadäquate) Beeinträchtigung; städtebauliche Bedeutung; Hof; herrschaftliche ...
- rechtsportal.de
DSchG Bln § 2
Vereinbarkeit eines geplanten Wintergartens mit den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes Berlin - ibr-online
Verstoß gegen Denkmalrecht: Nachbarrechte verletzt?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Verstoß gegen Denkmalrecht: Nachbarrechte verletzt?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wintergarten verstößt gegen Denkmalschutz, wenn geschichtlicher Aussagewert des Gebäudes durch ihn beeinträchtigt wird
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vereinbarkeit eines geplanten Wintergartens mit den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes Berlin
Besprechungen u.ä.
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Verstoß gegen Denkmalrecht: Nachbarrechte verletzt?
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.01.2012 - 19 L 369.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1995
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08
Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12
Zwar weist er zu Recht darauf hin, dass die Unterschutzstellung eines Kulturdenkmals vorrangig im öffentlichen Interesse erfolgt und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347 [348 ff.]; Beschluss vom 16. November 2010 - 4 B 28.10 -, BauR 2011, 657) dem Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals oder eines Anwesens in einer Denkmalzone nur ein "Mindestmaß an denkmalrechtlichem Nachbarschutz" vermittelt.Rn. 13 Nach der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. April 2009, a.a.O.;… Beschluss vom 16. November 2010, a.a.O.) verlangt das Eigentumsrecht des Eigentümers eines Denkmals bzw. eines Anwesens innerhalb einer Denkmalzone, dass ein solcher Eigentümer "- bestimmte - Verletzungen objektiven Rechts geltend machen kann".
Ob das Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) zugunsten der Eigentümer denkmalrechtlich gebundener Anwesen - möglicherweise jedenfalls innerhalb einer Denkmalzone (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009, a.a.O., S. 357) - einen über den eigentumsrechtlich gebotenen Mindestschutz hinausgehenden nachbarlichen Drittschutz begründet, kann offenbleiben.
Weil die denkmalschutzrechtliche Unterschutzstellung und das damit verbundene Genehmigungsverfahren für bestimmte Maßnahmen nur dann zulässige Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sind, wenn die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Gemeinwohlbelange des Denkmalschutzes in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, BRS 73 Nr. 204, m.w.N.), sind die Denkmalschutzinteressen mit den gegenläufigen privaten Interessen des Eigentümers an der beabsichtigten Baumaßnahme abzuwägen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. April 2009, a.a.O., S. 353 f.).
- BVerwG, 16.11.2010 - 4 B 28.10
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12
Zwar weist er zu Recht darauf hin, dass die Unterschutzstellung eines Kulturdenkmals vorrangig im öffentlichen Interesse erfolgt und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347 [348 ff.]; Beschluss vom 16. November 2010 - 4 B 28.10 -, BauR 2011, 657) dem Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals oder eines Anwesens in einer Denkmalzone nur ein "Mindestmaß an denkmalrechtlichem Nachbarschutz" vermittelt.Rn. 13 Nach der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 21. April 2009, a.a.O.; Beschluss vom 16. November 2010, a.a.O.) verlangt das Eigentumsrecht des Eigentümers eines Denkmals bzw. eines Anwesens innerhalb einer Denkmalzone, dass ein solcher Eigentümer "- bestimmte - Verletzungen objektiven Rechts geltend machen kann".
Rn. 26 Ebenso ist unerheblich, ob das Ensemble in seiner Gesamtheit durch den Wintergarten erheblich beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2010, a.a.O., S. 658).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 2 B 13.04
Denkmalbereich, Ensemble, städtebauliche Bedeutung, Erhaltungsgebiet, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12
Hierbei müssen die einheitsstiftenden Elemente einen "übersummativen" Aussagewert für die städtebauliche Entwicklung an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit aufweisen (vgl. Urteil des Senats vom 8. November 2006 - OVG 2 B 13.04 -, BauR 2007, 694 [695]).Die Denkmalwürdigkeit unter dem Gesichtspunkt der städtebaulichen Bedeutung erfasst die baulichen Anlagen regelmäßig als räumlich-kubische Einheit einschließlich der Baustruktur, die das Verhältnis von Überbauung und Freifläche bestimmt (vgl. Urteil des Senats vom 8. November 2006, a.a.O., S. 695).
Gerade bei einem Denkmalbereich in Form eines Ensembles von städtebaulicher Bedeutung mit der entsprechenden Vielzahl baulicher Strukturelemente ist es für die Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit baulicher Änderungen unerlässlich, die Frage einer etwaigen Minderung der Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte Veränderungen nicht nur "kategorienadäquat", sondern auch auf die durch die beabsichtigten baulichen Maßnahmen betroffenen Bauteile beschränkt zu beantworten, ohne schutzmindernde Vorbelastungen anderer Bestandteile auf diese zu erstrecken, solange sie sich nicht auf sie auswirken (Urteil des Senats vom 8. November 2006, a.a.O., S. 696).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 2 B 5.10
Berufungsfrist; Faxübermittlung; Anscheinsbeweis; Sendeprotokoll; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12
Rn. 16 Ausgehend von den zum Verfahren gereichten denkmalschutzrechtlichen Stellungnahmen (Erläuterungen zum Vorliegen der Merkmale eines Denkmals nach § 2 DSchG Bln vom 24. Mai 1995, Auszug aus der Denkmaltopographie Charlottenburg [in Vorbereitung], undatierte Stellungnahme von F...) und den Ausführungen der Vertreter des Landesdenkmalamtes im Ortstermin, die dem Gericht für eine "sachverständige Beratung" (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 27. Oktober 2011 - OVG 2 B 5.10 - , juris) zur Verfügung standen, liegt zur Überzeugung des Senats mit den Häusern "M..., Mietshäuser" ein Ensemble von baugeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung vor.Durch die Errichtung des "Wintergartens" würde das Erscheinungsbild, der geschichtliche Aussagewert und die städtebauliche Bedeutung des Ensembles gemessen an den für das Schutzobjekt maßgeblichen Bedeutungskategorien (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 27. Oktober 2011, a.a.O.) mehr als geringfügig beeinträchtigt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Denkmalrecht: Einbau von Kunststofffenstern an Stelle der ursprünglichen - aber …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12
Weil die denkmalschutzrechtliche Unterschutzstellung und das damit verbundene Genehmigungsverfahren für bestimmte Maßnahmen nur dann zulässige Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sind, wenn die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Gemeinwohlbelange des Denkmalschutzes in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, BRS 73 Nr. 204, m.w.N.), sind die Denkmalschutzinteressen mit den gegenläufigen privaten Interessen des Eigentümers an der beabsichtigten Baumaßnahme abzuwägen (vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 21. April 2009, a.a.O., S. 353 f.). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2009 - 8 A 10710/09
Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Fahrsilo im Kulturdenkmalbereich
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12
Der Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Anwesens hat deshalb ein aus seinem grundrechtlich geschützten Eigentum folgendes Abwehrrecht gegen ein den Vorgaben des Denkmalrechts nicht genügendes Vorhaben in der Umgebung seines Denkmals oder innerhalb der Denkmalzone jedenfalls dann, wenn hierdurch die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens erheblich beeinträchtigt wird (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 8. März 2012, a.a.O.; OVG Koblenz, Urteil vom 16. September 2009 - 8 A 10710.09 -, BauR 2010, 84 [85 f.]). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10
Neubau einer Sporthalle neben denkmalgeschütztem Herrenhaus in Groß Kreutz …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris) liegt eine erhebliche Beeinträchtigung denkmalschutzrechtlicher Interessen des Nachbarn vor, wenn die Belange des Denkmalschutzes in besonders qualifizierter Weise verletzt werden. - OVG Berlin, 11.07.1997 - 2 B 15.93
Denkmalbereich ; Ortsgeschichtliche Bedeutung; Historische städtebauliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12
Von einer "abgeschirmten Binnenlage" des Hofes mit der Folge, dass diesem Teil des Ensemblebestandteils die stadtbildprägende Außenwirkung fehlte (vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 11. Juli 1997 - OVG 2 B 15.93 -, BRS 59 Nr. 234), kann insoweit nicht die Rede sein.
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16
Sach- und Rechtslage bei Nachbarklagen; Auswirkungen eines wechselseitigen …
Rn. 48 Zwar kann ein Denkmaleigentümer im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Eigentumsgewährleistung und die Verhältnismäßigkeit der ihm auferlegten denkmalrechtlichen Erhaltungspflicht mit den Anforderungen des Denkmalschutzes unvereinbare Beeinträchtigungen aus eigenem Recht abwehren, wenn ein Vorhaben in der Umgebung des Denkmals dessen Denkmalwürdigkeit erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 - Beschlüsse des Senats vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, und vom 10. Mai 2012 - OVG 2 S 13.12 -, jeweils bei juris).Hierbei müssen die einheitsstiftenden Elemente einen "übersummativen" Aussagewert für die städtebauliche Entwicklung an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit aufweisen (vgl. m.w.N. Beschluss des Senats vom 10. Mai 2012, a.a.O. Rn. 15).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 6 N 74.15
Beurteilung der Denkmaleigenschaft und -verträglichkeit; Überprüfung durch das …
Für das Bestehen eines denkmalschutzrechtlichen Abwehrrechts ist es grundsätzlich unerheblich, ob ein gegen ein Vorhaben klagender Denkmaleigentümer Erhaltungsinvestitionen an seinem Gebäude vorgenommen oder unterlassen hat; anders kann es sich dann verhalten, wenn die Unterlassung erforderlicher Erhaltungsmaßnahmen oder die Durchführung baulicher Veränderungen durch den Nachbarn das Denkmal oder die Gesamtanlage beeinträchtigen und der Nachbar folglich Verursacher von Vorbelastungen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des 2. Senats vom 10. Mai 2012, - 2 S 13.12 -, juris Rn. 19, 26; VGH Kassel…, Beschluss vom 9. März 2010 - 3 A 160/10 -, juris Rn. 64 f.).Selbst wenn diese Annahme als zutreffend unterstellt wird, hat er weiterhin nicht dargelegt, weshalb die danach unabdingbaren Tagungsräume nicht durch Umgestaltung anderer Räume geschaffen werden könnten (vgl. bereits Beschluss des 2. Senats vom 10. Mai 2012, a.a.O., juris Rn. 20).
Rn. 12 aa) Das Verwaltungsgericht hat die Denkmaleigenschaft der Häuser M...8... und 9... unter Bezugnahme auf den Beschluss des 2. Senats vom 10. Mai 2012 (a.a.O., Rn. 16 f. ) sowie auf die Ausführungen des Vertreters des Landesdenkmalamtes D... in der mündlichen Verhandlung eingehend damit begründet, dass die Häuser wegen der architektonischen Besonderheit der aufeinander bezogenen und zur Straße hin geöffneten Innenhöfe Teil an dem übersummativen Aussagegehalt des Denkmalensembles M... Nr. ... bis ... und seiner städtebaulichen Bedeutung hätten.
Dieses hat vielmehr unter Bezugnahme auf die Ausführungen des 2. Senats im Beschluss vom 10. Mai 2012 (a.a.O., juris Rn. 23 ff.) insbesondere darauf abgestellt, dass der Bau des Wintergartens zu einer massiven Verengung des Hofbereichs führe, indem er einen Großteil der Fläche des auf das klägerische Haus entfallenden Anteils des gemeinsamen Hofes einnehme und sich der Höhe nach auf den gesamten Erdgeschossbereich erstrecke, wodurch der gerade auch über den Hof versinnbildlichte Charakter hochherrschaftlicher Mietshäuser des Ensemblebestandteils Meinekestraße Nr. 8... und 9...und damit die städtebauliche Bedeutung schwerwiegend beschädigt werde.
Anders kann es sich dann verhalten, wenn die Unterlassung erforderlicher Erhaltungsmaßnahmen oder die Durchführung baulicher Veränderungen durch den Nachbarn das Denkmal oder die Gesamtanlage beeinträchtigen und der Nachbar folglich Verursacher von Vorbelastungen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des 2. Senats vom 10. Mai 2012, a.a.O., juris Rn. 19, 26; VGH Kassel…, Beschluss vom 9. März 2010 - 3 A 160/10 -, BRS 77 Nr. 154, juris Rn. 64 f.).
- VG Berlin, 09.01.2019 - 19 K 319.18
Denkmalrechtliche Genehmigung für Umbau der St.-Hedwigs-Kathedrale hat Bestand
Um eine solche Fallgestaltung geht es hier ersichtlich nicht (…vgl. aus der Rechtsprechung zum denkmalrechtlichen Nachbarschutz ferner z.B. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, juris Rn. 8, und vom 10. Mai 2012 - OVG 2 S 13.12 -, juris Rn. 11; OVG Hamburg…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - OVG 2 Bs 218/15 -, juris Rn. 23 f.; VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2017 - VG 19 L 647.17 -, S. 26 f. d. amtl. Abdr.).
- VG Berlin, 15.02.2018 - 19 K 457.17
Dachgeschossausbau im Denkmalbereich
Es ist jedoch weder von der Klägerin vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung des zum Denkmalbereich gehörenden Gebäudes in seinem jetzigen Zustand praktisch ausgeschlossen wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - OVG 2 S 13.12 -, juris Rn. 20; VG Berlin, Urteil vom 19. Dezember 2013 - VG 19 K 321.12 -, S. 24 d. amtl. Abdr.). - VG Berlin, 08.10.2015 - 19 L 294.15
Keine Riesenplakatwerbung am Ernst-Reuter-Platz
Hierbei müssen die einheitssti ftenden Elemente einen "übersummativen" Aussagewert für die städtebauliche En twicklung an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit aufweisen (OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - OVG 2 S 13.12 -, juris Rn. 15). - OVG Hamburg, 03.12.2014 - 2 Bs 214/14
Denkmalschutz in Hamburg - Ensembledenkmal
Rn. 11 Es besteht kein Grund, wie das Verwaltungsgericht, den denkmalrechtlichen Ensemblebegriff so zu verengen, dass die baulichen Anlagen, die ein Ensemble bilden sollen, verbindende, einheitsstiftende Merkmale hinsichtlich der Bauform oder bestimmter Gestaltungselemente aufweisen müssen (so aber OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.5.2012, OVG 2 S 13.12, juris Rn. 15;… Urt. v. 8.11.2006, BauR 2007, 694, 695). - VG Frankfurt/Oder, 20.09.2013 - 7 L 138/13
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Nachbarwiderspruch, …
Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass Normen des Denkmalschutzrechts mit Blick auf Art. 14 Abs. 1 GG den Anforderungen an inhalts- und schrankenbestimmende Gesetze nur dann genügen, wenn der jeweilige Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals jedenfalls dann berechtigt ist, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347, 350 ff.;… Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 B 6.13 -, juris Rn. 8; siehe dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 - juris Rn. 11, und 10. Mai 2012 - OVG 2 S 13.12 -, juris Rn. 13). - VG Berlin, 18.09.2020 - 13 L 149.20
Nachbarstreit um Errichtung eines Veranstaltungs-, Schulungs- und …
Dahinstehen kann, in welchem Umfang diese Regelung nachbarschützend ist, denn die Erteilungsvoraussetzungen liegen vor; für einen umfänglichen Nachbarschutz spricht, dass die Eigentümer der in einem Denkmalbereich gelegenen Grundstück in einer Art Schicksalsgemeinschaft miteinander verbunden sind, weil alle den gleichen denkmalrechtlichen Bindungen unterworfen sind (…so im Erg. VGH HE, Urt. v. 09.03.2010 - 3 A 160.10 - juris Rn. 62; a.A. OVG Bln-Bdb, B. v. 10.05.2012 - 2 S 13.12 - juris Rn 13, Drittschutz nur insoweit, als die Denkmalwürdigkeit des nachbarlichen Anwesens erheblich beeinträchtigt wird) und der nachbarliche Drittschutz die Grundlagen und Maßstäbe für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vorhaben nicht verändert (…BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 4 C 3.08 - juris Rn. 18). - VG Berlin, 09.01.2019 - 19 K 334.18
Klage gegen eine denkmalrechtliche Genehmigung
Um eine solche Fallgestaltung geht es hier ersichtlich nicht (…vgl. aus der Rechtsprechung zum denkmalrechtlichen Nachbarschutz ferner z.B. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, juris Rn. 8, und vom 10. Mai 2012 - OVG 2 S 13.12 -, juris Rn. 11; OVG Hamburg…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - OVG 2 Bs 218/15 -, juris Rn. 23 f.; VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2017 - VG 19 L 647.17 -, S. 26 f. d. amtl. Abdr.). - VG Berlin, 10.09.2015 - 19 K 174.14 Hierbei müssen die einheitssti ftenden Elemente einen "übersummativen" Aussagewert für die städtebauliche Entwicklung an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit aufweisen (OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - OVG 2 S 13.12 -, juris Rn. 15).
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Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2012 - 1 C 10662/11.OVG |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Wirksamkeit der Satzung über eine Veränderungssperre - fehlende Konkretisierung der zu sichernden Bauleitplanung
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)
BauGB § 14 Abs. 1.
- rechtsportal.de
Konkretisierung einer Planung bei Planung für ein großräumiges Gebiet mit lediglich pauschalen Planungszielen als Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre
- ibr-online
Wann gilt Veränderungssperre als erforderlich?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Konkretisierung einer Planung bei Planung für ein großräumiges Gebiet mit lediglich pauschalen Planungszielen als Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre
Papierfundstellen
- DVBl 2012, 1039
- BauR 2012, 1360
- BauR 2012, 1995
- ZfBR 2012, 579
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 A 10481/09
Notwegerecht für Sandabbau am Laurenziberg nur über Binger Gebiet
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2012 - 1 C 10662/11
Betroffen werde auch die durch das Urteil 1 A 10481/09.OVG festgelegte Trasse der Zu- und Abfahrt bezüglich der Abbau- und Rekultivierungsflächen.Rn. 7 Tatsächlich sei die von der Antragsgegnerin beabsichtigte Bauleitplanung eine reine Verhinderungsplanung, die das rechtskräftige Urteil 1 A 10481/09.OVG unterlaufen solle.
Der Bauleitplanung stehe daher auch nicht das Urteil 1 A 10481/09.OVG entgegen, weil die Planung für eine Abstimmung der Trassenführung im Rahmen der Abwägung offen sei.
Zwar könnte nach den dem Senat aufgrund der vorrangegangenen Verfahren hinreichend geläufigen Gesamtumständen einiges dafür sprechen, dass eigentliches Ziel der hier in Rede stehenden Planung die bloße Verhinderung des Sandabbaus auf dem Laurenziberg ist und das eingeleitete Planaufstellungsverfahren in dem Bemühen, den Sandabbau zu verhindern, lediglich einen weiteren Schachzug darstellt, nachdem die Antragsgegnerin in dem Verfahren 1 A 10481/09.OVG unterlegen ist.
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90
Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2012 - 1 C 10662/11
Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 18. Dezember 1990, BauR 1991, 165 m.w.N.) anerkannt, dass es ein generelles Verbot "negativer" Festsetzungen nicht gibt und solche "negative" Zielvorstellungen der Kommunen nicht von vornherein illegitim sind.Ob dieser - positive - Inhalt der Planung allerdings dem wahren Willen der Gemeinde entspricht oder nur vorgeschoben wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles und lässt sich nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990, a.a.O.).
- BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2012 - 1 C 10662/11
Beabsichtigt eine Gemeinde, für große Teile ihres Gemeindegebiets einen Bebauungsplan aufzustellen, so kann diese Planung nicht durch eine Veränderungssperre gesichert werden, wenn die Bereiche, in denen unterschiedliche Nutzungen verwirklicht werden sollen, nicht einmal grob bezeichnet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004, NVwZ 2004, 984 ff.).Zu einer vergleichbaren Situation hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Februar 2004 (a.a.O.) ausgeführt:.
- BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99
Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2012 - 1 C 10662/11
Diese müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Privatnützigkeit von Grundstücken beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2000, BVerwGE 112, 41 ff.). - BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76
Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2012 - 1 C 10662/11
Er gebietet, zu verhindern, dass die Entwicklung eines Grundstücks für einen nicht unbeträchtlichen Zeitraum gestoppt werden darf, obwohl für den Betroffenen nichts darüber zu erkennen ist, was mit der Sperre erreicht werden soll (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1978 BVerwG 4 C 48.76 - ZfBR 1979, 34 [35]).". - BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 16.03
Gesetzesvorbehalt für Besoldung und Versorgung; Festsetzung auch der Höhe der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2012 - 1 C 10662/11
Im Übrigen könnte die Antragstellerin die erforderliche Antragsbefugnis unabhängig hiervon aus dem Umstand ableiten, dass sie Antragstellerin in einem bergrechtlichen Verfahren auf Zulassung des Sandabbaus ist, dem die angegriffene Veränderungssperre entgegensteht (vgl. Thür. OVG, Urteil vom 18. Mai 2001, UPR 2002, 158 f.; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 18. Mai 1994, NVwZ 1995, 2064 f. zu früheren Fassung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, der insoweit auch auf die derzeitige Rechtslage übertragbar ist [s. insoweit Kopp/Schenke, 16. Aufl., § 47 VwGO Rn. 44 und 54], sowie BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004, NVwZ 2004, 1256 ff.). - VGH Hessen, 11.04.2001 - 5 UE 2176/00
Uferfiltrat unterfällt Grundwasserabgabe
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2012 - 1 C 10662/11
Im Übrigen könnte die Antragstellerin die erforderliche Antragsbefugnis unabhängig hiervon aus dem Umstand ableiten, dass sie Antragstellerin in einem bergrechtlichen Verfahren auf Zulassung des Sandabbaus ist, dem die angegriffene Veränderungssperre entgegensteht (vgl. Thür. OVG, Urteil vom 18. Mai 2001, UPR 2002, 158 f.; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 18. Mai 1994, NVwZ 1995, 2064 f. zu früheren Fassung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, der insoweit auch auf die derzeitige Rechtslage übertragbar ist [s. insoweit Kopp/Schenke, 16. Aufl., § 47 VwGO Rn. 44 und 54], sowie BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004, NVwZ 2004, 1256 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 11407/10
Normenkontrollverfahren - zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2012 - 1 C 10662/11
Die Sperre kann damit vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen Belastung bestehender Baurechte - bzw. hier in Rede stehende Abbaurechte - auf der Grundlage des Art. 14 Abs. 1 GG ihre Sicherungsfunktion rechtmäßig nur erfüllen, wenn die in Aussicht genommene Planung so hinreichend deutliche Konturen erlangt hat, dass sie als Maßstab zur Beurteilung möglicherweise entgegenstehender Vorhaben auch tatsächlich in einem vertretbaren Maß taugt (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2011 - 1 C 11407/10.OVG - m.w.N.). - BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10
Grundsatzrüge; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer rechtlichen Frage (hier: …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2012 - 1 C 10662/11
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision gegen Urteil wurde durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 04. Oktober 2010 (BVerwG 9 B 1.10) zurückgewiesen. - OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2011 - 1 A 10473/07
Klage gegen Grube "Marta" abgewiesen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2012 - 1 C 10662/11
Letzteres erscheint indessen als wenig wahrscheinlich, da dem Senat aus anderen Verfahren (vgl. Urteil des Senats vom 26. Juli 2011 - 1 A 10473/07.OVG -) bekannt ist, dass sich ein Gesteinstagebauvorhaben und die Beachtung der Vorgaben des Vogelschutzes nicht ausschließen.
- VGH Bayern, 20.09.2016 - 15 N 15.1092
Unwirksame Veränderungssperre bei nicht hinreichend konkretisierter Planung
Einer städtebaulichen Vorstellung, nach der in einem ca. 58 ha großen Gebiet im planungsrechtlichen Außenbereich einer Gemeinde mit ca. 3.000 Einwohnern der Nutzungskonflikt zwischen (wo auch immer entstehender) Wohnnutzung, (wo auch immer verbleibender und wie auch immer inhaltlich auszugestaltender) landwirtschaftlicher Nutzung und (wo auch immer angedachten) Verkehrswegen geregelt werden soll, lässt sich jedenfalls so lange kein hinreichend konkretes Planungskonzept für eine Veränderungssperre entnehmen, als die Bereiche, in denen die unterschiedlichen Nutzungen verwirklicht werden sollen, nicht zumindest grob bezeichnet werden (im Anschluss an BVerwG, U. v. 19.2.2004 - 4 CN 13.03 - sowie OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 26.4.2012 - 1 C 10662/11).Einer städtebaulichen Vorstellung, nach der in einem ca. 58 ha großen Gebiet im planungsrechtlichen Außenbereich einer Gemeinde mit ca. 3.000 Einwohnern der Nutzungskonflikt zwischen (wo auch immer entstehender) Wohnnutzung, (wo auch immer verbleibender und wie auch immer inhaltlich auszugestaltender) landwirtschaftlicher Nutzung und (wo auch immer angedachten) Verkehrswegen geregelt werden soll, lässt sich jedenfalls so lange kein hinreichend konkretes Planungskonzept für eine Veränderungssperre entnehmen, als die Bereiche, in denen die unterschiedlichen Nutzungen verwirklicht werden sollen, nicht zumindest grob bezeichnet werden (…vgl. BVerwG, U. v. 19.2.2004 - 4 CN 13.03 - NVwZ 2004, 984 ff. = juris Rn. 19; OVG Rh-Pf., U. v. 26.4.2012 - 1 C 10662/11 - BauR 2012, 1360 ff. = juris Rn. 27 ff.;… Mitschang in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 14 Rn. 9).
Die bloße Aufzählung bestimmter Schutzgüter und die Erwägung, diese durch Festsetzungen sichern und fördern zu wollen, ohne jegliche Konkretisierung, wie dies in der Fläche des großräumigen Plangebiets letztlich aussehen soll, vermag insofern keine Kompensation zu leisten (OVG Rh-Pf., U. v. 26.4.2012 a. a. O. juris Rn. 27).
- VG Ansbach, 30.07.2014 - AN 11 K 14.00328
Voraussetzungen für die Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen …
Der Stand der Planung und insbesondere das Sicherungsbedürfnis hierfür können sich aber auch (ergänzend) aus der betreffenden Beschlussvorlage der Verwaltung (BeckOK § 14 BauGB Rn. 61, OVG RhPf, U.v. 26.4.2012 - 1 C 10662/11 - juris), aus Niederschriften über die Gemeinderatssitzung und sogar aus anderen erkennbaren Unterlagen und Umständen, wie beispielsweise auch eine anderen Akten zu entnehmende oder bekannte Vorgeschichte (BVerwG, B.v. 1.10.2009 - 4 BN 34/09 - juris), ergeben. - VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328
Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung
Soweit in der Rechtsprechung eine dahingehende Forderung erhoben wurde (vgl. z.B. BVerwG vom 19.2.2004 NVwZ 2004, 984/986; OVG RhPf vom 26.4.2012 ZfBR 2012, 579/580), lag dem jeweils die Fallgestaltung zugrunde, dass die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein großräumiges Gebiet beschlossen und in diesem Zusammenhang jeweils ein Konglomerat an planerischen Zielvorstellungen geäußert hatte, ohne auch nur näherungsweise zu erkennen zu geben, in welchen Teilen des Plangebiets die einzelnen, zum Teil grob voneinander abweichenden Ziele verwirklicht werden sollen (…vgl. BVerwG vom 19.2.2004, a.a.O., S. 985 f.: geplante Schaffung von Sondergebieten für Windenergienutzung, von Kompensationsflächen, Flächen für die Landwirtschaft und öffentlichen Grünflächen bei gleichzeitig angestrebter Freihaltung gewisser Bereiche des Stadtgebiets von Windenergieanlagen zugunsten von Schutzgütern wie Landschaftsschutz, Fremdenverkehr und Anwohnerschutz; OVG RhPf vom 26.4.2012, a.a.O.: Beschreibung des große Teile des Stadtgebiets umfassenden Plangebiets "in eher blumigen Worten" und Erwähnung eines zu schaffenden Naherholungsschwerpunkts sowie der Anliegen "Ergänzung und Aufwertung der bestehenden, erholungsrelevanten Infrastruktur", "gezielte Förderung und Erhaltung der charakteristischen Landschaft", "Umsetzung des kommunalen Ökokontos" sowie "Vogel-" und "Naturschutz", verbunden mit einem Hinweis auf das Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten).
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