Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 42 ZPO, § 45 ZPO, § 46 ZPO
Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs bei unzulässiger Selbstentscheidung durch Ausgangsgericht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit eines Befangenheitsgesuchs gegen einen Richter; Rechtsfolgen der Selbstentscheidung durch das Ausgangsgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unzulässigkeit der Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs durch den Richter unter eigener Mitwirkung wegen eines verunglimpfenden Inhalts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuch: Sachentscheidung durch Beschwerdegericht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.01.2009 - 4 O 25/07
- LG Frankfurt/Main, 20.05.2010 - 4 O 25/07
- OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
- OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 1 U 32/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1271
- BauR 2012, 997
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (35)
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (BVerfG, Beschl. v. 02.06.2005, NJW 2005, 3410 [juris Rn. 49 m.w.N.]).Die Vorschriften über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern (§§ 22 ff StPO, §§ 41 ff ZPO) dienen dem durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgten Ziel, auch im Einzelfall die Neutralität und Distanz der zur Entscheidung berufenen Richter zu sichern (Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 53];… Beschl. v. 24.02.2006, NJW 2006, 3129 [juris Rn. 42];… Beschl. v. 27.04.2007, NStZ-RR 2007, 275 [juris Rn. 51]).
Rn. 20 b) Für den Strafprozess hat das BVerfG aus den differenzierenden Zuständigkeitsregelungen in § 26 a StPO - aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Ablehnungsverfahrens ausnahmsweise Selbstentscheidung bei einem unzulässigen Gesuch - und § 27 StPO - Entscheidung durch die Vertreterbesetzung - den Schluss gezogen, dass ein Richter, dessen Unparteilichkeit mit jedenfalls nicht von vornherein untauglicher Begründung in Zweifel gezogen worden ist, nicht an der Entscheidung über das gegen ihn selbst gerichtete Ablehnungsgesuch teilnehmen könne und solle; "bei strenger Prüfung ihrer tatbestandlichen Voraussetzungen" gerate die Vorschrift des § 26 a StPO nicht mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des Richters voraussetze und deshalb keine echte Entscheidung in eigener Sache sei (Leitentscheidung: Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 54];… ebenso Beschl. v. 24.02.2006, a.a.O. [juris Rn. 44];… Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 52]).
In Fällen, in denen die Frage der Unzulässigkeit nicht klar und eindeutig zu beantworten sei, liege es nahe, das Regelverfahren nach § 27 StPO zu wählen, um jeden Anschein einer Entscheidung in eigener Sache zu vermeiden; auf Fälle "offensichtlicher Unbegründetheit" dürfe das vereinfachte Ablehnungsverfahren wegen des sonst vorliegenden Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht ausgedehnt werden (BVerfG, Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 55];… Beschl. v. 24.02.2006, a.a.O. [juris Rn. 45];… Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 53]).
Rn. 21 Zwar sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung einer Ablehnung völlig ungeeignet sei, einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe von Gründen gleichzustellen; eine solche völlige Ungeeignetheit sei aber nur dann anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich sei (Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 57];… Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 55]).
Im Rahmen der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs sei das Gericht allerdings in besonderem Maße verpflichtet, das Ablehnungsgesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen und ggf. wohlwollend auszulegen, da es anderenfalls leicht dem Vorwurf ausgesetzt sein könne, tatsächlich im Gewande der Zulässigkeitsprüfung in eine Begründetheitsprüfung einzutreten (Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 57]).
Für die Annahme einer Besorgnis der Befangenheit müssten weitere Umstände hinzutreten, die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls geeignet sein könnten, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; Anhaltspunkte für eine solche Besorgnis der Befangenheit könnten sich im Verhalten des Richters oder in den Gründen der vorangegangenen Entscheidung finden (Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 63];… Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 57).
Rn. 36 b) In den Beschlüssen zum Strafprozessrecht hat das BVerfG zwar ausgesprochen, dass es dem Bundesgerichtshof oblegen hätte, die im Ablehnungsverfahren geschehenen Verfassungsverstöße, nämlich u.a. eine Entziehung des zur Entscheidung über Ablehnungsgesuche berufenen gesetzlichen Richters, durch Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen zu beheben (exemplarisch Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O., juris Rn. 72).
Außerdem gewährleiste das nach dem Willen des Gesetzgebers regelmäßig vorgesehene Ablehnungsverfahren durch die zeitnah einzuholenden dienstlichen Stellungnahmen der betroffenen Richter eine optimale Aufklärung des dem Ablehnungsgesuch zugrunde liegenden Lebenssachverhalts und ermögliche damit zugleich eine effektive Kontrolle der vom Antragsteller vorgebrachten Ablehnungsgründe; die spätere, nach vollständiger Durchführung einer unter Umständen langen Hauptverhandlung stattfindende Kontrolle im Revisionsrechtszug biete hier keinen vollständigen Ausgleich (BVerfG, Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 71]).
Rn. 50 b) Konnte eine solche Art der Behandlung eines Befangenheitsgesuchs bereits ohne weiteres geeignet sein, eine Besorgnis der Befangenheit in dem oben genannten Sinne zu begründen (in diesem Sinne BVerfG, Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O., Rn. 60), kommt hier für die Annahme einer solchen Besorgnis noch ein weiteres hinzu: Die Richterin hat, obwohl über die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, mit dem das Ablehnungsgesuch verworfen worden war, noch nicht entschieden war, an dem Beschluss vom 14.10.2010 mitgewirkt, mit welchem das gegen die Richterin am Landgericht Ri7 gerichtete Ablehnungsgesuch als unzulässig verworfen und die Ablehnungsgesuche gegen Richter am Landgericht Ri4 und Vors.
- BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06
Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Die Vorschriften über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern (§§ 22 ff StPO, §§ 41 ff ZPO) dienen dem durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgten Ziel, auch im Einzelfall die Neutralität und Distanz der zur Entscheidung berufenen Richter zu sichern (…Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 53];… Beschl. v. 24.02.2006, NJW 2006, 3129 [juris Rn. 42]; Beschl. v. 27.04.2007, NStZ-RR 2007, 275 [juris Rn. 51]).Rn. 20 b) Für den Strafprozess hat das BVerfG aus den differenzierenden Zuständigkeitsregelungen in § 26 a StPO - aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Ablehnungsverfahrens ausnahmsweise Selbstentscheidung bei einem unzulässigen Gesuch - und § 27 StPO - Entscheidung durch die Vertreterbesetzung - den Schluss gezogen, dass ein Richter, dessen Unparteilichkeit mit jedenfalls nicht von vornherein untauglicher Begründung in Zweifel gezogen worden ist, nicht an der Entscheidung über das gegen ihn selbst gerichtete Ablehnungsgesuch teilnehmen könne und solle; "bei strenger Prüfung ihrer tatbestandlichen Voraussetzungen" gerate die Vorschrift des § 26 a StPO nicht mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des Richters voraussetze und deshalb keine echte Entscheidung in eigener Sache sei (…Leitentscheidung: Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 54];… ebenso Beschl. v. 24.02.2006, a.a.O. [juris Rn. 44]; Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 52]).
In Fällen, in denen die Frage der Unzulässigkeit nicht klar und eindeutig zu beantworten sei, liege es nahe, das Regelverfahren nach § 27 StPO zu wählen, um jeden Anschein einer Entscheidung in eigener Sache zu vermeiden; auf Fälle "offensichtlicher Unbegründetheit" dürfe das vereinfachte Ablehnungsverfahren wegen des sonst vorliegenden Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht ausgedehnt werden (…BVerfG, Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 55];… Beschl. v. 24.02.2006, a.a.O. [juris Rn. 45]; Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 53]).
Rn. 21 Zwar sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung einer Ablehnung völlig ungeeignet sei, einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe von Gründen gleichzustellen; eine solche völlige Ungeeignetheit sei aber nur dann anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich sei (…Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 57]; Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 55]).
Für die Annahme einer Besorgnis der Befangenheit müssten weitere Umstände hinzutreten, die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls geeignet sein könnten, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; Anhaltspunkte für eine solche Besorgnis der Befangenheit könnten sich im Verhalten des Richters oder in den Gründen der vorangegangenen Entscheidung finden (…Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 63]; Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 57).
Mit anderen Worten: Werde ausschließlich die Frage nach dem "Ob" der Beteiligung aufgeworfen, könne nach § 26 a StPO entschieden werden; die Frage nach dem "Wie" der Mitwirkung erfordere eine Vorgehensweise nach § 27 StPO (…Beschl. v. 24.02.2006, a.a.O. [juris Rn. 52]; Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 54], ebenso BGH, 5. StrSen., Beschl. v. 02.04.2008, NStZ-RR 2008, 246 [juris Rn. 12]).
- BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04
Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Die Vorschriften über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern (§§ 22 ff StPO, §§ 41 ff ZPO) dienen dem durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgten Ziel, auch im Einzelfall die Neutralität und Distanz der zur Entscheidung berufenen Richter zu sichern (…Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 53]; Beschl. v. 24.02.2006, NJW 2006, 3129 [juris Rn. 42];… Beschl. v. 27.04.2007, NStZ-RR 2007, 275 [juris Rn. 51]).Rn. 20 b) Für den Strafprozess hat das BVerfG aus den differenzierenden Zuständigkeitsregelungen in § 26 a StPO - aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Ablehnungsverfahrens ausnahmsweise Selbstentscheidung bei einem unzulässigen Gesuch - und § 27 StPO - Entscheidung durch die Vertreterbesetzung - den Schluss gezogen, dass ein Richter, dessen Unparteilichkeit mit jedenfalls nicht von vornherein untauglicher Begründung in Zweifel gezogen worden ist, nicht an der Entscheidung über das gegen ihn selbst gerichtete Ablehnungsgesuch teilnehmen könne und solle; "bei strenger Prüfung ihrer tatbestandlichen Voraussetzungen" gerate die Vorschrift des § 26 a StPO nicht mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des Richters voraussetze und deshalb keine echte Entscheidung in eigener Sache sei (…Leitentscheidung: Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 54]; ebenso Beschl. v. 24.02.2006, a.a.O. [juris Rn. 44];… Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 52]).
In Fällen, in denen die Frage der Unzulässigkeit nicht klar und eindeutig zu beantworten sei, liege es nahe, das Regelverfahren nach § 27 StPO zu wählen, um jeden Anschein einer Entscheidung in eigener Sache zu vermeiden; auf Fälle "offensichtlicher Unbegründetheit" dürfe das vereinfachte Ablehnungsverfahren wegen des sonst vorliegenden Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht ausgedehnt werden (…BVerfG, Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 55]; Beschl. v. 24.02.2006, a.a.O. [juris Rn. 45];… Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 53]).
Mit anderen Worten: Werde ausschließlich die Frage nach dem "Ob" der Beteiligung aufgeworfen, könne nach § 26 a StPO entschieden werden; die Frage nach dem "Wie" der Mitwirkung erfordere eine Vorgehensweise nach § 27 StPO (Beschl. v. 24.02.2006, a.a.O. [juris Rn. 52];… Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 54], ebenso BGH, 5. StrSen., Beschl. v. 02.04.2008, NStZ-RR 2008, 246 [juris Rn. 12]).
- OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 1 W 2/09
Richterablehnung: Entscheidung des abgelehnten Richters über das gegen ihn …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Rn. 39 4. Soweit eine Reihe von Oberlandesgerichten die Auffassung vertreten, es habe bei einer rechtlich nicht haltbaren Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zwingend eine Aufhebung und Zurückverweisung an das Ausgangsgericht zu erfolgen (…OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2004, OLGR 2004, 236 [juris Rn. 6];… OLG Schleswig, Beschl. v. 25.05.2007, OLGR 2007, 575 [juris Rn. 8]; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.03.2009, OLGR 2009, 624 [juris Rn. 25 ff]), folgt der Senat dem nicht.Denn durch eine solche rechtsfehlerhafte Entscheidung wird die Besetzung des Beschwerdegerichts und damit der gesetzliche Richter im Beschwerdeverfahren beeinflusst; bei einer Entscheidung erster Instanz durch den Einzelrichter gem. § 348 ZPO, den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen oder den Familienrichter hätte nämlich - den Verfahrensfehler perpetuierend - gemäß § 568 Satz 1 ZPO das Beschwerdegericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zu entscheiden (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 14.02.2006, OLGR 2007, 157: Einzelrichterin;… OLG Schleswig, Beschl. v. 25.05.2007, OLGR 2007, 575 [juris Rn. 8]: Einzelrichterin; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.03.2009, OLGR 2009, 624 [juris Rn. 27]: Vorsitzende einer Kammer für Handelssachen; OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2009 - 10 WF 25/09 -, juris: Familienrichter;… ebenso Senat, a.a.O., juris Rn. 6).
Auch die Erwägung, dass der abgelehnte Richter bei einer eigenen Entscheidung über den ihn betreffenden Ablehnungsantrag unter keinen Umständen die Kompetenz habe, (auch) über die Begründetheit des Gesuchs zu entscheiden, und es daher "folgerichtig (sei), dass sich die Überprüfung im Beschwerdeverfahren ebenfalls auf die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit des Ablehnungsantrags beschränk(e)" (OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.03.2009, a.a.O., juris Rn. 26), lässt eine zivilprozessuale Fundierung vermissen.
- BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05
Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Rn. 40 a) Zwar hat - worauf ein Teil dieser Entscheidungen zu Recht abstellt - in Ablehnungssachen eine Aufhebung und Zurückverweisung jedenfalls dann zu erfolgen, wenn der Verwerfungsbeschluss durch den Einzelrichter gefasst wurde und nicht richtigerweise durch die Kammer (so BGH, Beschl. v. 06.04.2006, NJW 2006, 2492 [juris Rn. 14 ff];… Senat, Beschl. v. 26.04.2004, OLGR 2004, 271 [juris Rn. 5]).Rn. 45 1. Eine Besorgnis der Befangenheit eines Richters ist gemäß § 42 Abs. 2 ZPO anzunehmen, wenn aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Richter tatsächlich befangen ist (st. Rspr., etwa BGH, Beschl. v. 06.04.2006, NJW 2006, 2492 [juris Rn. 26];… Nachweise im Einzelnen bei Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 42 Rn. 9).
- BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06
Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Deshalb ist auch im Tatbestandsberichtigungsverfahren (vgl. BGH, Beschl. v. 11.07.2007, NJW-RR 2007, 1653 [juris Rn. 7];… Urt. v. 03.10.1962, NJW 1963, 46;… BFH, Beschl. v. 17.08.1989, NVwZ 1990, 504 [juris Rn. 11]) oder - wie hier - im Protokollberichtigungsverfahren ein Ablehnungsgesuch gegen den oder die beteiligten Richter statthaft.Rn. 30 Als rechtsmissbräuchlich, weil prozessual widersprüchlich, und damit als unzulässig wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses wird ein solches Ablehnungsgesuch zwar dann angesehen, wenn gleichzeitig ein Antrag auf Tatbestands- oder Protokollberichtigung gestellt wird, der aber - sofern das Ablehnungsgesuch Erfolg hätte - nicht mehr beschieden werden könnte, weil ausschließlich die abgelehnten Richter die beantragte Tatbestandsberichtigung gem. § 320 Abs. 4 Satz 2 ZPO oder die Protokollberichtigung gem. § 164 Abs. 3 Satz 2 ZPO vornehmen könnten (vgl. zum Tatbestandsberichtigungsantrag: BGH, Beschl. v. 11.07.2007, a.a.O.;… BFH, Beschl. v. 17.08.1989, a.a.O.;… zum Protokollberichtigungsantrag: BFH, Beschl. v. 18.03.1997 - VII B 147/96 -, juris Rn. 6;… LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.05.2006 - L 1 SF 70/06 -, juris Rn. 3).
- BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06
Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Rn. 32 1. Für das Berufungsverfahren in Zivilsachen ist der BGH zu der Auffassung gelangt, dass das Berufungsgericht statt einer Aufhebung und Zurückverweisung eine eigene Sachentscheidung treffen darf, ohne darüber zu befinden, ob das Landgericht die in der letzten mündlichen Verhandlung gestellten Ablehnungsanträge zu Recht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig verworfen hat (Beschl. v. 17.03.2008, NJW 2008, 1672;… dem jetzt zustimmend Zöller-Heßler, a.a.O., § 538 Rn. 15).Vor diesem rechtlichen Hintergrund sind die für das Strafprozessrecht ergangenen Entscheidungen des BVerfG über eine zwingende Aufhebung und Zurückverweisung für den Zivilprozess nicht einschlägig (BGH, Beschl. v. 17.03.2008, a.a.O.).
- BFH, 17.08.1989 - VII B 70/89
Zur Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Deshalb ist auch im Tatbestandsberichtigungsverfahren (…vgl. BGH, Beschl. v. 11.07.2007, NJW-RR 2007, 1653 [juris Rn. 7];… Urt. v. 03.10.1962, NJW 1963, 46; BFH, Beschl. v. 17.08.1989, NVwZ 1990, 504 [juris Rn. 11]) oder - wie hier - im Protokollberichtigungsverfahren ein Ablehnungsgesuch gegen den oder die beteiligten Richter statthaft.Rn. 30 Als rechtsmissbräuchlich, weil prozessual widersprüchlich, und damit als unzulässig wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses wird ein solches Ablehnungsgesuch zwar dann angesehen, wenn gleichzeitig ein Antrag auf Tatbestands- oder Protokollberichtigung gestellt wird, der aber - sofern das Ablehnungsgesuch Erfolg hätte - nicht mehr beschieden werden könnte, weil ausschließlich die abgelehnten Richter die beantragte Tatbestandsberichtigung gem. § 320 Abs. 4 Satz 2 ZPO oder die Protokollberichtigung gem. § 164 Abs. 3 Satz 2 ZPO vornehmen könnten (…vgl. zum Tatbestandsberichtigungsantrag: BGH, Beschl. v. 11.07.2007, a.a.O.; BFH, Beschl. v. 17.08.1989, a.a.O.;… zum Protokollberichtigungsantrag: BFH, Beschl. v. 18.03.1997 - VII B 147/96 -, juris Rn. 6;… LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.05.2006 - L 1 SF 70/06 -, juris Rn. 3).
- OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07
Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von verfahrensleitenden Verfügungen, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler rechtfertigen in aller Regel keine Ablehnung des Richters; das Ablehnungsverfahren dient nicht der Fehlerkontrolle in diesem Sinne, diese ist dem Rechtszug der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; KG, NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 355, 356).Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527).
- KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04
Richterablehnung: Einzelrichterentscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler rechtfertigen in aller Regel keine Ablehnung des Richters; das Ablehnungsverfahren dient nicht der Fehlerkontrolle in diesem Sinne, diese ist dem Rechtszug der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; KG, NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 355, 356).Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527).
- OLG Schleswig, 25.05.2007 - 16 W 48/07
- BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
Ablehnung eines Rechtspflegers wegen Besorgnis der Befangenheit; Zurückweisung …
- OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06
Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als …
- BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …
- OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 1 U 32/09
Anforderungen an eine wirksame Protokollberichtigung
- BGH, 15.07.2004 - IX ZB 280/03
Rechtshandlungen eines abgelehnten Richters
- BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09
Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen …
- KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen nachträglicher Änderung einer …
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
- BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80
Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos …
- BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05
Mitwirkung eines nicht zur planmäßigen Vertretung innerhalb des abgelehnten …
- OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07
Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren über Richterablehnung; Höhe des …
- OLG Oldenburg, 25.02.2008 - 5 W 10/08
Bindung eines Gerichts im Arzthaftungsprozess an die vom Patienten vorgebrachten …
- BGH, 03.10.1962 - V ZR 212/60
Ablehnung eines Richters im Tatbestandsberichtigungsverfahren - Entscheidung über …
- OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03
Ablehnung der gesamten Kammer als befangen
- OLG Frankfurt, 26.04.2004 - 1 W 26/04
Verfahren der Richterablehnung: Gesetzlicher Richter für die Entscheidung über …
- OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 10 WF 25/09
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch das …
- OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 3 U 217/02
Besorgnis der Befangenheit eines Richters
- OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 1 W 15/11
Richterablehnung: Keine Befangenheit bei Ablehnung einer Rubrumsberichtigung
- BFH, 18.03.1997 - VII B 147/96
Beschwerde bezüglich einer Ablehnung der im erstinstanzlichen Verfahren …
- OLG Karlsruhe, 10.12.1991 - 15 W 73/91
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2006 - L 1 SF 70/06
Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …
- BGH, 02.04.2008 - 5 StR 129/07
Unberechtigte Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der …
- BSG, 13.08.2009 - B 8 SO 13/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21
Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entscheidung des Beschwerdegerichts …
Rn. 26 aa) Wurde ein Ablehnungsgesuch zu Unrecht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen, muss im Beschwerdeverfahren nicht zwingend an die Vorinstanz zurückverwiesen werden, sondern kann grundsätzlich auch das Beschwerdegericht in der Sache entscheiden (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 W 5/11, juris, Rn. 39 ff.;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, § 46, Rn. 9;… BeckOK-ZPO/Vossler, 45. Ed. 1.7.2022, § 46, Rn. 10; wohl auch OLG Schleswig…, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 16 W 48/07, juris, Rn. 8, das die Sachgerechtheit einer eigenen Entscheidung prüft; a. A. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 W 2/09, juris, Rn. 23 ff.; OLG Naumburg…, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 W 2/06, juris, Rn. 26; OLG Köln…, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 19 W 61/03, juris, Rn. 6;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 46, Rn. 20;… Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 46, Rn. 4).Rn. 28 bb) Anderes gilt auch nicht zwingend, wenn beim Landgericht nicht die Kammer, sondern allein der abgelehnte Einzelrichter selbst entschieden hat (…ebenso BeckOK-ZPO/Vossler, 45. Ed. 1.7.2022, § 46, Rn. 10; insoweit a. A. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 W 5/11, juris, Rn. 40, obiter dictum;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, § 46, Rn. 9, Fn. 37; im Ergebnis beim konkreten Fall auch OLG Schleswig…, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 16 W 48/07, juris, Rn. 8, nach Prüfung der Sachgerechtheit einer eigenen Entscheidung).
Rn. 33 Nach Auffassung des Senats kann offenbleiben, ob dies generell regelmäßig für das zivilrechtliche Beschwerdeverfahren anzunehmen ist (insoweit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Sonderfallentscheidung betrachtend OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 W 5/11, juris, Rn. 38; kritisch zur Übertragung der verfassungsrechtlichen Grundsätze für das Strafverfahren auf das Beschwerdeverfahren VerfGH-NRW…, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 32/19.VB-3, juris, Rn. 28 ff.), da sich der vorliegende Fall maßgeblich von den Konstellationen unterscheidet, die als verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar anzusehen waren.
- BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21 Ablehnungsgesuche, die Verunglimpfungen, grobe Beleidigungen oder Beschimpfungen enthalten, sind jedenfalls dann rechtsmissbräuchlich, wenn sie keinen "sachlichen Kern" enthalten (OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 1271, 1272 f.;… Zöller/G. Vollkommer, aaO).
- BGH, 25.02.2022 - AnwZ (Brfg) 16/21
Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand gegenüber …
Ablehnungsgesuche, die Verunglimpfungen, grobe Beleidigungen oder Beschimpfungen enthalten, sind jedenfalls dann rechtsmissbräuchlich, wenn sie keinen "sachlichen Kern" enthalten (OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 1271, 1272 f.;… Zöller/G. Vollkommer aaO).
- OLG Naumburg, 26.07.2013 - 10 W 35/13
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Voraussetzungen für …
Das Gleiche gilt bei einem nicht ernsthaft gemeinten oder unter einem Vorwand bzw. allein aus prozesstaktischen Erwägungen gestellten Ablehnungsgesuch und bei Gesuchen, die grobe Beleidigungen und Beschimpfungen der abgelehnten Richter enthalten (Senat, Beschl. v. 14.02.2006, 10 W 2/06, veröffentlicht: OLGR Naumburg, 2007, 157, hier zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 08.02.2012, 1 W 5/11, veröffentlicht: NJW-RR 2012, 1271, hier zitiert nach juris;… Zöller-Vollkommer, Rn. 4 zu § 46 ZPO m.w.N.;… MüKo-Gehrlein, Rn. 2 zu § 45 ZPO). - VerfG Brandenburg, 17.01.2025 - VfGBbg 1/23 Schließlich dient die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters gerade der Feststellung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblichen Sachverhalts (BFH, Beschluss vom 23. Juli 1998 - VII B 92/98 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 W 5/11 -, Rn. 36, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 W 127/08 -, Rn. 22, juris).
- OLG Hamm, 03.06.2015 - 32 W 12/15
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsgesuchs
Rn. 15 Ein abgelehnter Richter ist - abweichend von § 45 Abs. 1 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (BVerfG, 1 BvR 3084/06, NJW-RR 2008, 72; BGH, I ZB 15/91, NJW 1992, 983; OLG Hamm Beschluss vom 16.12.2011 - 32 W 20/11 BeckRS 2012, 02309; OLG Frankfurt, 1 W 5/11, NJW-RR 2012, 1271). - OLG Celle, 17.06.2020 - 13 Kap 1/16
ARFB ./. Porsche/VW: Gehörsrüge zurückgewiesen
Eine Besorgnis der Befangenheit eines Richters ist gemäß § 42 Abs. 2 ZPO anzunehmen, wenn aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Richter tatsächlich befangen ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.02.2012, AZ: 1 W 5/11, Rn. 45, zit. nach juris; vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2006, AZ: IX ZB 60/06, Rn.7, zit. nach juris;… vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Auflage, § 42 Rn. 9). - LG Bad Kreuznach, 02.03.2012 - 1 T 36/12
Ablehnungsgesuch gegen einen Richter am Amtsgericht wegen der Besorgnis der …
Dennoch ist in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich ein Ablehnungsgesuch als rechtsmissbräuchlich darstellt, wenn die Ablehnung, eines ganzen Gerichts als solches erfolgt, wenn das Gesuch offensichtlich grundlos ist und nur dazu dienen soll, das Verfahren zu verschleppen, wenn mit der Ablehnung ausschließlich Verfahrensfremde, von Sinn und Zweck des Ablehnungsrechts offensichtlich nicht erfasste Ziele verfolgt werden, ein Ablehnungsgesuch unter einem Vorwand bzw, allein aus prozessfaktischen Erwägungen gestellt wird oder wenn sich ein Gesuch in einer Aneinandereihung von dem Richter verunglimpfenden oder beleidigenden und neben der Sache liegenden Äußerungen erschöpft (vgl. OLG Frankfurt v. 08.02.2012 - 1 W 5/11 - zit. nach [...], m. w. Nachw.). - LG Duisburg, 19.08.2014 - 7 S 92/12 In einem solchen Fall ist der Verstoß gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO so gravierend, dass er die Besorgnis der Befangenheit vom Standpunkt der Klägerin aus objektiver Sicht begründen kann (…vgl. OLG Bremen, Beschluss v. 21.10.1991, Az.: 3 W 62/91, zitiert nach juris, Rn. 16; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.02.2012, Az.: 1 W 5/11, zitiert nach juris, Rn. 50 f.; zur Bedeutung der Mitwirkung eines abgelehnten Richters: KG Berlin…, Beschluss vom 05.11.2004, Az.: 15 W 105/04, zitiert nach juris, Rn. 7).
- OLG Oldenburg, 03.03.2021 - 8 W 35/21
Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch; …
Hätte das Landgericht richtigerweise durch die Kammer entschieden, hätte der Senat gemäß § 122 Abs. 1 GVG in der Besetzung mit drei Richtern über die Beschwerde zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17. März 2016 - 18 W 81/15, juris, Rn. 38 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 W 5/11, juris, Rn. 40, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
Kosten der Streithilfe: Entscheidung über die Kosten des nicht als Streithelfer im Hauptverfahren beteiligten Nebenintervenienten des selbstständigen Beweisverfahrens
- rechtsportal.de
ZPO § 70; ZPO § 101
Rechtsfolgen des Beitritts des Streitverkündungsempfängers im selbständigen Beweisverfahren hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens - ibr-online
Kosten der Streithilfe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsfolgen des Beitritts des Streitverkündungsempfängers im selbständigen Beweisverfahren hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Kosten des Streithelfers (IBR 2012, 1158)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 17.10.2011 - 12 O 2535/11
- OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
- BGH, 05.12.2013 - VII ZB 15/12
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1280
- BauR 2012, 997
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BGH, 23.07.2009 - VII ZB 3/07
Möglichkeit einer Entscheidung über die durch eine Nebenintervention auf Seiten …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage im Beschluss vom 23.07.2009 ausdrücklich offen gelassen (BGHZ 182, 150 unter II. 2b) bb)).Sie werden dann von der darin zu treffenden Kostenentscheidung mit umfasst (BGHZ 182, 150; BGH BauR 2004, 1485; BauR 1989, 601, 603).
Rn. 26 Ist ein Nebenintervenient des selbständigen Beweisverfahrens auch im Hauptsacherechtsstreit beigetreten, so ist in diesem in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 101 Abs. 1 ZPO auch über seine Kosten im selbständigen Beweisverfahren mit zu entscheiden (BGHZ 182, 150).
- BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Liegt Parteiidentität vor, ist dem Erfordernis identischer Streitgegenstände auch dann genügt, wenn einer von mehreren Gegenständen des selbständigen Beweisverfahrens Gegenstand des späteren Hauptsacheverfahrens ist (BGH BauR 2007, 747; BauR 2004, 1809).Ist nur eine von mehreren Parteien des selbständigen Beweisverfahrens Partei des Hauptsacheverfahrens, so sind zwar die gesamten Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens Gegenstand der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren (BGH BauR 2004, 1809).
- OLG Celle, 20.06.2003 - 6 W 49/03
Zulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung des Erlasses einer Kostenentscheidung; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Gemäß einer Entscheidung des OLG Celle (NJW-RR 2003, 1509) habe das Gericht die Kosten der auf Antragsgegnerseite im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelferin auch dann zu titulieren, wenn - wie vorliegend - die Streithelferin im Hauptsacheverfahren nicht beigetreten war.Rn. 20 b) Das Oberlandesgericht Celle (NJW-RR 2003, 1509) und ihm folgend das Oberlandesgericht Köln (NJW-RR 2010, 1679) haben einen solchen Automatismus angenommen, weil es sich bei dem selbständigen Beweisverfahren und einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren um eine Einheit handle, da die Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren gemäß § 493 Abs. 1 ZPO einer solchen im Hauptsacheverfahren gleichstehe und § 101 ZPO nicht danach differenziere, in welchem der beiden Verfahren die Kosten entstanden seien.
- BGH, 04.10.1990 - IX ZB 78/90
Wiedereinsetzung bei Versäumung des Beitritts vor Rechtskraft des Urteils
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Rn. 31 Zudem trägt die hier vertretene Auffassung dem Umstand Rechnung, dass der Beitritt im selbständigen Beweisverfahren auch vor dem Land- oder Oberlandesgericht nicht dem Anwaltszwang unterliegt (OLG Stuttgart, MDR 2012, 186; OLG Nürnberg, NJW 2011, 1613;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 70 Rn. 1), der Beitritt zu einem dort geführten Hauptsacheverfahren hingegen schon (BGH NJW 1991, 229). - OLG Nürnberg, 10.02.2011 - 13 W 139/11
Selbstständiges Beweisverfahren: Anwaltszwang für den Streithelfer vor dem …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Rn. 31 Zudem trägt die hier vertretene Auffassung dem Umstand Rechnung, dass der Beitritt im selbständigen Beweisverfahren auch vor dem Land- oder Oberlandesgericht nicht dem Anwaltszwang unterliegt (OLG Stuttgart, MDR 2012, 186; OLG Nürnberg, NJW 2011, 1613;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 70 Rn. 1), der Beitritt zu einem dort geführten Hauptsacheverfahren hingegen schon (BGH NJW 1991, 229). - OLG Stuttgart, 06.10.2011 - 10 W 38/11
Selbstständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht: Anwaltszwang für den …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Rn. 31 Zudem trägt die hier vertretene Auffassung dem Umstand Rechnung, dass der Beitritt im selbständigen Beweisverfahren auch vor dem Land- oder Oberlandesgericht nicht dem Anwaltszwang unterliegt (OLG Stuttgart, MDR 2012, 186; OLG Nürnberg, NJW 2011, 1613;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 70 Rn. 1), der Beitritt zu einem dort geführten Hauptsacheverfahren hingegen schon (BGH NJW 1991, 229). - OLG Karlsruhe, 16.07.1999 - 19 W 45/99
Selbständiges Beweisverfahren: Antrag auf Fristsetzung durch Streithelfer?
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Zutreffend führt das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW-RR 2001, 214) aus, es gebe keinen Rechtsgrundsatz, wonach Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Falle einer unbegründeten Inanspruchnahme durch einen Dritten in jedem Falle zu erstatten sind. - BGH, 10.01.2007 - XII ZB 231/05
Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Liegt Parteiidentität vor, ist dem Erfordernis identischer Streitgegenstände auch dann genügt, wenn einer von mehreren Gegenständen des selbständigen Beweisverfahrens Gegenstand des späteren Hauptsacheverfahrens ist (BGH BauR 2007, 747; BauR 2004, 1809). - BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Sie werden dann von der darin zu treffenden Kostenentscheidung mit umfasst (BGHZ 182, 150; BGH BauR 2004, 1485; BauR 1989, 601, 603). - BGH, 11.05.1989 - VII ZR 39/88
Formularmäßiger Gewährleistungsausschluß bei Lieferung einer Wärmepumpe für ein …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Sie werden dann von der darin zu treffenden Kostenentscheidung mit umfasst (BGHZ 182, 150; BGH BauR 2004, 1485; BauR 1989, 601, 603). - OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10
Kostenentscheidung im sechsstelligen Beweisverfahren hinsichtlich der Kosten …
- BGH, 05.12.2013 - VII ZB 15/12
Ergänzung der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren: Entscheidung über die …
Während die überwiegend vertretene Ansicht einen Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers unabhängig von seinem Beitritt auch im Hauptsacheverfahren zuerkennt (OLG Hamm, NJW 2013, 2130; OLG Köln, NJW-RR 2010, 1679, 1680 f.; OLG Düsseldorf, BeckRS 2009, 04787; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1509, 1510;… Seibel, Selbständiges Beweisverfahren, § 494a Rn. 85 ff.;… MünchKommZPO/Schulz, 4. Aufl., § 101 Rn. 19;… Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 101 Rn. 2;… Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn. 4;… BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache, Stand: 1. April 2013, § 101 Rn. 25;… Schneider in Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. Aufl., § 101 Rn. 2;… Ulrich, Selbständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen, 2. Aufl., 5. Kap., Rn. 230; Mayr, IBR 2012, 1158 - nur online; Kießling, NJW 2001, 3668, 3670; Ghassemi-Tabar/Eckner, MDR 2012, 1136, 1141), hält die Gegenansicht einen Beitritt im Hauptsacheverfahren stets für erforderlich (…Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 101 Rn. 2;… Hk-ZPO/Gierl, 5. Aufl., § 101 Rn. 8; wohl auch Fischer, LMK 2009, 290816; Cuypers, MDR 2004, 314, 317). - BGH, 06.06.2024 - V ZB 67/23
Kostenregelung im selbstständigen Beweisverfahren
Sind nicht alle Antragsgegner des selbstständigen Beweisverfahrens auch Parteien des Hauptsacheverfahrens, so sind die außergerichtlichen Kosten der allein am selbstständigen Beweisverfahren beteiligten Antragsgegner von der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren nicht erfasst (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Juli 2009 - VII ZB 3/07, BGHZ 182, 150 Rn. 17; OLG Nürnberg, IBRRS 2012, 0847). - OLG Hamm, 21.02.2013 - 17 W 3/13
Entscheidung über die Kosten des Nebenintervenienten im selbständigen …
Dabei hat es zur Begründung auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg vom 14.2.2012, 13 W 2249/11, umfassend Bezug genommen.Rn. 13 Die Argumentation, dass eine Entscheidung über den prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Hauptsacherechtsstreit nur für und gegen die in den hierfür geltenden Vorschriften über die Kostenentscheidung genannten Beteiligten ergehen könne und daher eine Stellung als Partei oder Nebenintervenient in diesem Hauptsacherechtsstreit voraussetze, woran es bei einer nur im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen, am Hauptsacheverfahren aber nicht beteiligten Partei fehle, weil das gem. § 66 ZPO erforderliche rechtliche Interesse in Beweisverfahren und Rechtsstreit unterschiedlich zu bewerten sein könne (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.02.2012, 13 W 2249/11, BeckRS 2012, 05221), verkennt die Bedeutung des Grundsatzes der Kostenparallelität.
- LG München I, 02.02.2017 - 11 OH 5865/13
Zwischenurteil über Zulässigkeit einer Nebenintervention im Beweisverfahren
Darum war im Fall BGH 5.12.2015 (VII ZB 15/12) die Vorinstanz sogar der Ansicht: Eine analoge Anwendung von § 66 Abs. 1 ZPO stehe der Annahme entgegen, dass der Beitritt automatisch auch für das nachfolgende Hauptsacheverfahren gelte (so OLG Nürnberg 14.2.2012, 13 W 2249/11). - OLG Hamm, 03.12.2024 - 24 U 26/22
Pflasterklinker muss nicht besonders schmutzresistent sein!
Eine Entscheidung über die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten der Nebenintervention im Hauptsacheverfahren setzt nicht voraus, dass der Nebenintervenient dem Hauptsacheverfahren gesondert beitritt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - VII ZB 15/12 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Februar 2013 - I-17 W 3/13 - zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 20. Juni 2003 - 6 W 49/03 - zitiert nach juris;… Koenen, in: Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 4. Auflage 2022, S. Gerichtliche Durchsetzung Rn. 59;… Praun, in: Kleine-Möller/Merl/Glöckner, Handbuch Baurecht, 6. Auflage 2019, § 19; vgl. aber OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 13 W 2249/11 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 22.02.2012 - 4 W 34/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de
ZPO § 3; BGB § 648a
Streitwert einer Klage auf Zahlung von Werklohn und Bestellung einer Sicherheit - Wolters Kluwer
Vornahme einer Addition der Streitwerte für Sicherheitsleistungen und Werklohnforderungen i.R.e. Streitwertbeschwerde
- ibr-online
Verfahrensrecht - Klage auf Werklohn und Sicherheit nach § 648a BGB: Streitwert?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Klage auf Werklohn und Sicherheit nach § 648a BGB: Streitwert? (IBR 2012, 1265)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 04.04.2011 - 1 O 23/11
- OLG Brandenburg, 22.02.2012 - 4 W 34/11
- OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 W 34/11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 997
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 02.12.2008 - 5 W 48/08
Streitwertbestimmung beim Zusammentreffen von Werklohnklage und Klage auf …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2012 - 4 W 34/11
Ob dies auch im Falle des Zusammentreffens eines auf Werklohnzahlung gerichteten Antrages mit einem auf eine Sicherheit gerichteten gilt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie in der Literatur umstritten (…für eine Zusammenrechnung: OLG München - Beschl. v. 27.09.1999 - 28 W 2150/99 - Rn. 6; wie sämtliche folgenden Rechtsprechungszitate zit. nach Juris), OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.12.2008 - 5 W 48/08 -, Rn. 10, Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 313 sowie - unter Aufgabe der früheren Meinung - Ingenstau/Korbion/Joussen, Anhang 1, Rn. 121; gegen eine Zusammenrechnung: OLG Nürnberg, Beschl. vom 02.07.2003 - 6 W 19/03, Rn. 4, OLG Koblenz, Beschl. v. 12.02.2088 - 6 W 1/08, Rn. 11, OLG Stuttgart, Beschl. vom 10.09.2002 - 12 W 42/02, Rn. 3, KG, Beschl. v. 12.09.1997 - 4 W 1583/97; Zöller/Herget, ZPO , 27. Aufl., 2008, § 3 Rn. 16, Stichwort "Bauhandwerkersicherungshypothek"; Musielak/Heinrich, ZPO , 5. Aufl., 2008, § 3, Rn. 24 "Bauhandwerkersicherungshypothek"). - OLG München, 27.09.1999 - 28 W 2150/99
Streitwert bei gleichzeitiger Geltendmachung von Honoraranspruch und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2012 - 4 W 34/11
Ob dies auch im Falle des Zusammentreffens eines auf Werklohnzahlung gerichteten Antrages mit einem auf eine Sicherheit gerichteten gilt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie in der Literatur umstritten (für eine Zusammenrechnung: OLG München - Beschl. v. 27.09.1999 - 28 W 2150/99 - Rn. 6; wie sämtliche folgenden Rechtsprechungszitate zit. nach Juris), OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.12.2008 - 5 W 48/08 -, Rn. 10, Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 313 sowie - unter Aufgabe der früheren Meinung - Ingenstau/Korbion/Joussen, Anhang 1, Rn. 121; gegen eine Zusammenrechnung: OLG Nürnberg, Beschl. vom 02.07.2003 - 6 W 19/03, Rn. 4, OLG Koblenz, Beschl. v. 12.02.2088 - 6 W 1/08, Rn. 11, OLG Stuttgart, Beschl. vom 10.09.2002 - 12 W 42/02, Rn. 3, KG, Beschl. v. 12.09.1997 - 4 W 1583/97; Zöller/Herget, ZPO , 27. Aufl., 2008, § 3 Rn. 16, Stichwort "Bauhandwerkersicherungshypothek"; Musielak/Heinrich, ZPO , 5. Aufl., 2008, § 3, Rn. 24 "Bauhandwerkersicherungshypothek"). - OLG Stuttgart, 10.09.2002 - 12 W 42/02
Streitwert im Bauprozeß: Bemessung bei Werklohnklage mit Geltendmachung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2012 - 4 W 34/11
Ob dies auch im Falle des Zusammentreffens eines auf Werklohnzahlung gerichteten Antrages mit einem auf eine Sicherheit gerichteten gilt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie in der Literatur umstritten (…für eine Zusammenrechnung: OLG München - Beschl. v. 27.09.1999 - 28 W 2150/99 - Rn. 6; wie sämtliche folgenden Rechtsprechungszitate zit. nach Juris), OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.12.2008 - 5 W 48/08 -, Rn. 10, Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 313 sowie - unter Aufgabe der früheren Meinung - Ingenstau/Korbion/Joussen, Anhang 1, Rn. 121; gegen eine Zusammenrechnung: OLG Nürnberg, Beschl. vom 02.07.2003 - 6 W 19/03, Rn. 4, OLG Koblenz, Beschl. v. 12.02.2088 - 6 W 1/08, Rn. 11, OLG Stuttgart, Beschl. vom 10.09.2002 - 12 W 42/02, Rn. 3, KG, Beschl. v. 12.09.1997 - 4 W 1583/97; Zöller/Herget, ZPO , 27. Aufl., 2008, § 3 Rn. 16, Stichwort "Bauhandwerkersicherungshypothek"; Musielak/Heinrich, ZPO , 5. Aufl., 2008, § 3, Rn. 24 "Bauhandwerkersicherungshypothek").
- OLG Koblenz, 12.02.2008 - 6 W 1/08
Streitwert einer Klage auf Erstellung des Nichtbestehens einer Forderung und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2012 - 4 W 34/11
Ob dies auch im Falle des Zusammentreffens eines auf Werklohnzahlung gerichteten Antrages mit einem auf eine Sicherheit gerichteten gilt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie in der Literatur umstritten (…für eine Zusammenrechnung: OLG München - Beschl. v. 27.09.1999 - 28 W 2150/99 - Rn. 6; wie sämtliche folgenden Rechtsprechungszitate zit. nach Juris), OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.12.2008 - 5 W 48/08 -, Rn. 10, Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 313 sowie - unter Aufgabe der früheren Meinung - Ingenstau/Korbion/Joussen, Anhang 1, Rn. 121; gegen eine Zusammenrechnung: OLG Nürnberg, Beschl. vom 02.07.2003 - 6 W 19/03, Rn. 4, OLG Koblenz, Beschl. v. 12.02.2088 - 6 W 1/08, Rn. 11, OLG Stuttgart, Beschl. vom 10.09.2002 - 12 W 42/02, Rn. 3, KG, Beschl. v. 12.09.1997 - 4 W 1583/97; Zöller/Herget, ZPO , 27. Aufl., 2008, § 3 Rn. 16, Stichwort "Bauhandwerkersicherungshypothek"; Musielak/Heinrich, ZPO , 5. Aufl., 2008, § 3, Rn. 24 "Bauhandwerkersicherungshypothek"). - KG, 12.09.1997 - 4 W 1583/97
Streitwert bei gleichzeitiger Geltendmachung von Zahlungs- und Sicherungsanspruch
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2012 - 4 W 34/11
Ob dies auch im Falle des Zusammentreffens eines auf Werklohnzahlung gerichteten Antrages mit einem auf eine Sicherheit gerichteten gilt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie in der Literatur umstritten (…für eine Zusammenrechnung: OLG München - Beschl. v. 27.09.1999 - 28 W 2150/99 - Rn. 6; wie sämtliche folgenden Rechtsprechungszitate zit. nach Juris), OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.12.2008 - 5 W 48/08 -, Rn. 10, Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 313 sowie - unter Aufgabe der früheren Meinung - Ingenstau/Korbion/Joussen, Anhang 1, Rn. 121; gegen eine Zusammenrechnung: OLG Nürnberg, Beschl. vom 02.07.2003 - 6 W 19/03, Rn. 4, OLG Koblenz, Beschl. v. 12.02.2088 - 6 W 1/08, Rn. 11, OLG Stuttgart, Beschl. vom 10.09.2002 - 12 W 42/02, Rn. 3, KG, Beschl. v. 12.09.1997 - 4 W 1583/97; Zöller/Herget, ZPO , 27. Aufl., 2008, § 3 Rn. 16, Stichwort "Bauhandwerkersicherungshypothek"; Musielak/Heinrich, ZPO , 5. Aufl., 2008, § 3, Rn. 24 "Bauhandwerkersicherungshypothek"). - OLG Rostock, 08.10.2003 - 6 W 19/03
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2012 - 4 W 34/11
Ob dies auch im Falle des Zusammentreffens eines auf Werklohnzahlung gerichteten Antrages mit einem auf eine Sicherheit gerichteten gilt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie in der Literatur umstritten (…für eine Zusammenrechnung: OLG München - Beschl. v. 27.09.1999 - 28 W 2150/99 - Rn. 6; wie sämtliche folgenden Rechtsprechungszitate zit. nach Juris), OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.12.2008 - 5 W 48/08 -, Rn. 10, Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 313 sowie - unter Aufgabe der früheren Meinung - Ingenstau/Korbion/Joussen, Anhang 1, Rn. 121; gegen eine Zusammenrechnung: OLG Nürnberg, Beschl. vom 02.07.2003 - 6 W 19/03, Rn. 4, OLG Koblenz, Beschl. v. 12.02.2088 - 6 W 1/08, Rn. 11, OLG Stuttgart, Beschl. vom 10.09.2002 - 12 W 42/02, Rn. 3, KG, Beschl. v. 12.09.1997 - 4 W 1583/97; Zöller/Herget, ZPO , 27. Aufl., 2008, § 3 Rn. 16, Stichwort "Bauhandwerkersicherungshypothek"; Musielak/Heinrich, ZPO , 5. Aufl., 2008, § 3, Rn. 24 "Bauhandwerkersicherungshypothek").
- OLG Hamburg, 01.03.2021 - 4 U 90/19
Streitwertfestsetzung: Gleichzeitige Geltendmachung eines Anspruchs auf …
Rn. 4 Streitig ist, ob in einem solchen Fall die Einzelstreitwerte der beiden Ansprüche zusammenzurechnen sind (OLG Düsseldorf IBR 2013, 1045;… Werner/Pastor-Frechen, a.a.O.;… Kniffka-Schmitz, a.a.O.;… BeckOGK/Molt, a.a.O.) oder ob eine Wertaddition zu unterbleiben hat und nur der höhere der beiden Ansprüche maßgeblich ist (OLG Brandenburg BeckRS 2012, 11578; OLG Stuttgart MDR 2013, 741;… Münchener Kommentar-Wöstmann, ZPO, 6. Aufl., § 5, Rn. 4;… Musielak/Voit-Heinrich, ZPO, 17. Aufl., § 5, Rn. 8). - OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 W 14/13
Streitwertbemessung: Werklohnklage mit Geltendmachung einer Sicherheit
Es besteht zwischen beiden Ansprüchen (Klageantrag Ziff. 1 und Ziff. 2) eine wirtschaftliche Identität, welche dazu führt, dass deren Beträge nicht zu addieren sind (Zöller-Herget, a. a. O., OLG Stuttgart BauR 2003, 131, OLG Brandenburg IBR 2012, 1265; OLG Nürnberg MDR 2003, 1382).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Gerichtskostenfreiheit in Sachsen-Anhalt: Wirtschaftliche Unternehmung der Kommune bei Vergabe eines Bauauftrags durch einen kommunalen Eigenbetrieb
- rechtsportal.de
Gerichtskostenfreiheit einer Kommune im selbständigen JKostO § 7 Abs. 1 Nr. 2 LSABeweisverfahren
- ibr-online
Wann ist eine Kommune wirtschaftlich tätig?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einordnung eines Beweisverfahrens auf Feststellung von Baumängeln bei der Sanierung einer kommunalen Sportanlage als wirtschaftliche Unternehmung einer Kommune
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 24.08.2010 - 5 OH 9/09
- OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 997
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- OLG Zweibrücken, 16.03.2010 - 4 W 48/09
Justizgebührenbefreiung: Überlassung der Auskiesung eines Gewässers als Akt der …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10
Der Begriff "wirtschaftliche Unternehmung" entstammt dabei dem Kommunalrecht und wird dementsprechend im Allgemeinen in Anlehnung an die kommunalrechtliche Terminologie ausgelegt (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Köln JurBüro 2008, 97, zitiert nach juris; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351 f., zitiert nach juris; insbesondere auch die im Wesentlichen zu § 144 KostO ergangene Rechtsprechung: vgl. BayObLGZ 1992, 324, 326; BayObLGZ 1993, 398 ff., zitiert nach juris; OLG Hamm JurBüro 1999, 95 ff., zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.02.2009, 6 Wx 8/08;… ferner Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 144 KostO, Rdn. 13 und Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. § 144 KostO, Rdn. 4 für den nahezu gleichlautenden Gebührenermäßigungstatbestand des § 144 Abs. 1 S. 1 KostO).Sie unterscheiden sich dadurch von der Hoheitsverwaltung, und damit von Unternehmen, zu deren Einrichtung und Unterhaltung die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist, und von Einrichtungen, bei denen die gemeinnützige Zielsetzung oder die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht (vgl. BayObLG BayObLGZ 1993, 398 f., zitiert nach juris; OLG Dresden NotBZ 1998, 154 f., zitiert nach juris; OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543;… Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 144 KostO, Rdn. 13).
Der im wesentlichen zu § 144 KostO ergangenen Rechtsprechung ist ferner gemeinsam, dass wirtschaftliche Unternehmen im kostenrechtlichen Sinne grundsätzlich dann anzunehmen sind, wenn betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäfts die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Naumburg, Beschuss vom 16.02.2007, 6 Wx 7/06; FG Prax 2008, 39).
- OLG Köln, 05.09.2007 - 2 Wx 36/07
Gebührenbefreiung für kommunalen Abwasserbetrieb - Angelegenheiten der …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10
Nach Sinn und Zweck der Vorschrift soll durch eine Kostenbefreiung vermieden werden, dass öffentliche Gelder von Städten und Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften, die aus ihnen originär zugeflossenen Abgaben oder Landesmitteln stammen, für andere öffentliche Einrichtungen wie die Justizbehörden verwandt werden (vgl. OLG Köln NVwZ-RR 1998, 469; OLG Köln JurBüro 2008, 97; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.08.2000, 1 U 77/99 zitiert nach juris).Der Begriff "wirtschaftliche Unternehmung" entstammt dabei dem Kommunalrecht und wird dementsprechend im Allgemeinen in Anlehnung an die kommunalrechtliche Terminologie ausgelegt (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Köln JurBüro 2008, 97, zitiert nach juris; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351 f., zitiert nach juris; insbesondere auch die im Wesentlichen zu § 144 KostO ergangene Rechtsprechung: vgl. BayObLGZ 1992, 324, 326; BayObLGZ 1993, 398 ff., zitiert nach juris; OLG Hamm JurBüro 1999, 95 ff., zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.02.2009, 6 Wx 8/08;… ferner Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 144 KostO, Rdn. 13 und Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. § 144 KostO, Rdn. 4 für den nahezu gleichlautenden Gebührenermäßigungstatbestand des § 144 Abs. 1 S. 1 KostO).
- OLG Köln, 24.02.1997 - 17 W 474/96
Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 LGebBefrG; …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10
Nach Sinn und Zweck der Vorschrift soll durch eine Kostenbefreiung vermieden werden, dass öffentliche Gelder von Städten und Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften, die aus ihnen originär zugeflossenen Abgaben oder Landesmitteln stammen, für andere öffentliche Einrichtungen wie die Justizbehörden verwandt werden (vgl. OLG Köln NVwZ-RR 1998, 469; OLG Köln JurBüro 2008, 97; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.08.2000, 1 U 77/99 zitiert nach juris).Es muss sich mithin um eine auf Dauer angelegte, fortgesetzte und planmäßige sowie gewinnorientierte Teilnahme am Wirtschaftsleben handeln (vgl. BayObLG JurBüro 2003, 99 ff., zitiert nach juris; OLG Köln NVwZ-RR 1998, 469;… Hartmann, a.a.O., § 144 KostO, Rdn. 4).
- BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 237/93
Betrieb des Main-Donau-Kanals kein wirtschaftliches Unternehmen
Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10
Der Begriff "wirtschaftliche Unternehmung" entstammt dabei dem Kommunalrecht und wird dementsprechend im Allgemeinen in Anlehnung an die kommunalrechtliche Terminologie ausgelegt (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Köln JurBüro 2008, 97, zitiert nach juris; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351 f., zitiert nach juris; insbesondere auch die im Wesentlichen zu § 144 KostO ergangene Rechtsprechung: vgl. BayObLGZ 1992, 324, 326; BayObLGZ 1993, 398 ff., zitiert nach juris; OLG Hamm JurBüro 1999, 95 ff., zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.02.2009, 6 Wx 8/08;… ferner Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 144 KostO, Rdn. 13 und Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. § 144 KostO, Rdn. 4 für den nahezu gleichlautenden Gebührenermäßigungstatbestand des § 144 Abs. 1 S. 1 KostO).Sie unterscheiden sich dadurch von der Hoheitsverwaltung, und damit von Unternehmen, zu deren Einrichtung und Unterhaltung die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist, und von Einrichtungen, bei denen die gemeinnützige Zielsetzung oder die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht (vgl. BayObLG BayObLGZ 1993, 398 f., zitiert nach juris; OLG Dresden NotBZ 1998, 154 f., zitiert nach juris; OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543;… Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 144 KostO, Rdn. 13).
- BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84
Deutsche Bundesbahn als Gewerbebetrieb -Verjährung von Werklohnansprüchen gegen …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10
Rn. 11 c) Nach dem hergebrachten kommunalrechtlichen Begriffsverständnis sind jedoch "wirtschaftliche Unternehmen" von Körperschaften des öffentlichen Rechts solche Einrichtungen und Anlagen, die auch von einem privaten Unternehmer mit der Absicht der Erzielung dauernder Einnahmen betrieben werden könnten (vgl. BGHZ 95, 155 ff., zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 23.08.2010 - 10 Wx 9/09
Kostenbefreiung: Abwasserzweckverband in Sachsen-Anhalt als wirtschaftliche bzw. …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10
Rn. 8 1. Hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der "wirtschaftlichen Unternehmungen" schließt der Senat sich der Auffassung des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg an, wie sie in dem - nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen - Beschluss vom 23.08.2010 (Az.: 10 Wx 9/09 , zitiert nach juris) dargelegt worden ist. - OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
Gebührenermäßigung notarieller Beurkundungen betreffend einen …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10
Der im wesentlichen zu § 144 KostO ergangenen Rechtsprechung ist ferner gemeinsam, dass wirtschaftliche Unternehmen im kostenrechtlichen Sinne grundsätzlich dann anzunehmen sind, wenn betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäfts die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Naumburg, Beschuss vom 16.02.2007, 6 Wx 7/06; FG Prax 2008, 39). - OLG Naumburg, 01.08.2000 - 1 U 77/99
Befreiung eines Landkreises in einem Zivilrechtsstreit von den Gerichtsgebühren - …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10
Nach Sinn und Zweck der Vorschrift soll durch eine Kostenbefreiung vermieden werden, dass öffentliche Gelder von Städten und Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften, die aus ihnen originär zugeflossenen Abgaben oder Landesmitteln stammen, für andere öffentliche Einrichtungen wie die Justizbehörden verwandt werden (vgl. OLG Köln NVwZ-RR 1998, 469; OLG Köln JurBüro 2008, 97; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.08.2000, 1 U 77/99 zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 04.02.2009 - 6 Wx 8/08
Gebührenrechtliche Behandlung eines von kommunalen Gebietskörperschaften in der …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10
Der Begriff "wirtschaftliche Unternehmung" entstammt dabei dem Kommunalrecht und wird dementsprechend im Allgemeinen in Anlehnung an die kommunalrechtliche Terminologie ausgelegt (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Köln JurBüro 2008, 97, zitiert nach juris; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351 f., zitiert nach juris; insbesondere auch die im Wesentlichen zu § 144 KostO ergangene Rechtsprechung: vgl. BayObLGZ 1992, 324, 326; BayObLGZ 1993, 398 ff., zitiert nach juris; OLG Hamm JurBüro 1999, 95 ff., zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.02.2009, 6 Wx 8/08;… ferner Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 144 KostO, Rdn. 13 und Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. § 144 KostO, Rdn. 4 für den nahezu gleichlautenden Gebührenermäßigungstatbestand des § 144 Abs. 1 S. 1 KostO). - BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02
Gebührenermäßigung bei Verpachtung eines Gebäudes durch Marktgemeinde - …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10
Es muss sich mithin um eine auf Dauer angelegte, fortgesetzte und planmäßige sowie gewinnorientierte Teilnahme am Wirtschaftsleben handeln (vgl. BayObLG JurBüro 2003, 99 ff., zitiert nach juris; OLG Köln NVwZ-RR 1998, 469;… Hartmann, a.a.O., § 144 KostO, Rdn. 4). - BayObLG, 05.11.1992 - 3Z BR 136/92
- OLG Hamm, 21.09.1998 - 15 W 245/98
Bewirtschaftung von Staats- oder Gemeindewald kein wirtschaftliches Unternehmen …
- OLG Dresden, 01.07.1998 - 15 W 1695/97
- BGH, 01.06.2017 - V ZB 23/16
Notargebührenerhebung: Gebührenermäßigung für von Gemeinden oder Kirchen …
Diese Erwägungen seien auf die Ermäßigung der Notarkosten zu übertragen (vgl. beispielsweise BayObLGZ 1992, 324, 326 f.; BayObLG, DNotZ 1994, 703, 704; JurBüro 1996, 316; OLG Naumburg, OLGR 2009, 441, 442; NJOZ 2012, 1074; OLG Dresden, NotBZ 1998, 154, 155; OLG Celle, NVwZ-RR 2013, 868, 869;… Rohs in Rohs/Wedewer, GNotKG [Stand: Dezember 2016], § 91 Rn. 9;… Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., § 91 GNotKG Rn. 4).Gehe es weder um die konkrete Umsetzung des Sozialstaatsprinzips noch um staatliche Für- und Vorsorge im Sinne reiner Gemeinnützigkeit, sondern um die Erreichung ökonomischer oder finanzieller Ziele mit Mitteln, wie sie auch in marktwirtschaftlichen Betrieben allgemein gebräuchlich seien, handele es sich kostenrechtlich um wirtschaftliche Unternehmen (vgl. OLG Naumburg, FGPrax 2008, 39 f.; OLGR 2009, 441, 442; NJOZ 2012, 1074;… HK-GNotKG/Macht, § 91 Rn. 9;… Korintenberg/Schwarz, GNotKG, 19. Aufl., § 91 Rn. 17;… Bormann in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 2. Aufl., § 91 Rn. 12;… Notarkasse, Streifzug durch das GNotKG, 11. Aufl., Rn. 789 ff.;… Ländernotarkasse, Leipziger Kostenspiegel, Teil 1 Rn. 138).
- OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 31/12
Gerichtskostenfreiheit für Gemeinden in Sachsen-Anhalt: Inanspruchnahme einer …
Rn. 10 2. Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg und auch des erkennenden Senats ist zudem sachliche Voraussetzung für die Ausnahme von der Kostenbefreiung, dass die Unternehmensführung zumindest nach wirtschaftlichen Maßstäben erfolgt oder sogar der Gewinnerzielung dient und mit ihr keine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nichtwirtschaftlicher Art verfolgt wird (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse vom 01.08.2000, 1 U 77/99, JMBl. LSA 2000, 261 sowie vom 10.08.2000, 1 U 154/99, vom 03.05.2004, 1 Verg 2/02 sowie vom 23.08.2010, 10 Wx 9/09 ; und vom 09.01.2012, 2 W 90/10 , BauR 2012, 997 - alle zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13
Gerichtskostenfreiheit eines kommunalen Zweckverbandes: Klage auf Rückübertragung …
Rn. 8 Vielmehr schließt sich der Senat hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der "wirtschaftlichen Unternehmungen" der Auffassung des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg an, wie sie in dem - nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen - Beschluss vom 23. August 2010 ( 10 Wx 9/09 , zitiert nach juris; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 9. Januar 2012, 2 W 90/10 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 19. September 2013, 2 W 31/12; zitiert nach juris) dargelegt worden ist.
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 20.01.2012 - 9 W 580/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
JVEG
Gerichtliche Überprüfung der Vergütung für eine Hilfskraft des Sachverständigen - ibr-online
Vorsicht bei der Heranziehung von Hilfskräften!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ablehnung der Übernahme von Kosten für Hilfskräfte des Sachverständigen zur Gutachtenerstellung im selbstständigen Beweisverfahren bei Stundensätzen von 144,00 EUR und 134,00 EUR
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Hilfskräfte zu teuer: Sachverständiger muss (unter Umständen) selbst zahlen! (IBR 2012, 425)
Verfahrensgang
- LG Gera, 03.11.2011 - 4 OH 42/09
- OLG Jena, 20.01.2012 - 9 W 580/11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 997
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 03.10.1989 - 10 W 72/89
Auszug aus OLG Jena, 20.01.2012 - 9 W 580/11
Damit wird der Bereich der Billigkeit verlassen, was zur Folge hat, dass ein Sachverständiger verpflichtet gewesen wäre, die überhöhten Aufwendungen zu vermeiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.10.1989, Az.: 10 W 72/89, m.w.N.). - KG, 29.09.1998 - 1 W 3211/98
Auszug aus OLG Jena, 20.01.2012 - 9 W 580/11
Hiergegen kann auch nicht mit Erfolg eingewandt werden, eine Beschränkung des Aufwendungsersatzes für den Einsatz von Hilfskräften bei der Gutachtenerstattung komme allenfalls unter dem Gesichtspunkt fehlender Notwendigkeit in Betracht und die Höhe der entstandenen Aufwendungen für Hilfskräfte sei für sich allein kein dafür geeignetes Abgrenzungskriterium (vgl. KG, Beschluss vom 20.09.1998, Az.: 1 W 3211/98, m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 18.07.2011 - 8 W 64/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Einstellung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens in die Kostenrechnung des Hauptsacheverfahrens oder in einer gesonderten Abrechnung
- rechtsportal.de
ZPO § 91; ZPO §§ 485 ff.
Abrechnung und Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
- Wolters Kluwer
Einstellung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens in die Kostenrechnung des Hauptsacheverfahrens oder in einer gesonderten Abrechnung
- ibr-online
Wer muss überbezahlte SV-Kosten erstatten?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wer muss überbezahlte Sachverständigenkosten aus einem selbständigen Beweisverfahren erstatten? (IBR 2012, 1270)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 12.04.2011 - 7 O 1650/08
- OLG Oldenburg, 18.07.2011 - 8 W 64/11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 997
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 18.07.2011 - 8 W 64/11
Zwar ist den Klägern zuzugeben, dass die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens Gerichtskosten und nicht außergerichtliche Kosten des Hauptsacheverfahrens sind (BGH NJW 2003, 1322 (1323 f.)).Rn. 3 Auch die von den Klägern angestrebte Kostenerstattung durch die Landeskasse kommt nicht in Betracht: Der BGH hat eine derartige Kostenerstattung in dem klägerseits zitierten Beschluss vom 18.12.2002 (BGH NJW 2003, 1322 (1324)) nur in dem speziellen Fall für geboten erachtet, dass der Antragsgegner und Beklagte gem. § 2 GKG von der Zahlung der Gerichtskosten befreit ist und der obsiegende Antragsteller und Kläger deshalb nicht die Erstattung des nach der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens auf den Antragsgegner und Beklagten entfallenden Gerichtskostenanteils des selbstständigen Beweisverfahrens verlangen kann.
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