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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 12.02.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12
BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 (https://dejure.org/2003,12)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 (https://dejure.org/2003,12)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 (https://dejure.org/2003,12)
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Rechtsschutz gegen den Richter

Art. 19 Abs. 4, 103 GG, (fachgerichtlicher) Rechtsweg steht auch zur Überprüfung einer behaupteten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör offen und muß einfachgesetzlich geregelt werden (Abkehr von der bisherigen Rspr.)

Volltextveröffentlichungen (17)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 19 Ab... s. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 93 Nr. 4a GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 321 a ZPO n.F.; § 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO n.F.; § 525 Satz 1 ZPO n.F; § 513 Abs. 2 ZPO a.F.; § 568 Abs. 2 ZPO a.F.; § 33 a St
    Rechtliches Gehör (Verfahrensordnung; fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; analoge Anwendung oder extensive Auslegung der Prozessrechtsnormen; faires Verfahren); allgemeiner Justizgewährungsanspruch und Rechtsweggarantie ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Unmöglichkeit der Geltendmachung einer Rechtsverletzung vor den Fachgerichten; Selbstkontrolle der Fachgerichte; Auseinandersetzung mit Auffassung der anderen Obersten Bundsgerichte; Garantie des Rechtsweges; Überprüfung ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör; Inhalt und Umfang der Rechtsschutzgarantie des GG insgesamt; Verfassungsmäßigkeit einer keine fachgerichtliche ...

  • opinioiuris.de

    Rechtsschutz gegen den Richter

  • Prof. Dr. Lorenz

    "Rechtsschutz gegen Richter": Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG), allg. Justizgewähranspruch und zivilprozessuales Rechtsmittelsystem bei der Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, fachgerichtliche Abhilfe und Zulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Anforderungen an die Rechtsschutzgewährung in den Fachgerichtsbarkeiten; Verletzung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Plenumsbeschluss: Zur fachgerichtlichen Selbstkorrektur bei Verstößen eines Richters gegen das Recht auf rechtliches Gehör; Verfassungsmäßigkeit ungeschriebener "außerordentlicher" Rechtsbehelfe; Neuregelung bis Ende 2004

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur fachgerichtlichen Selbstkorrektur bei Verstößen gegen das Recht auf rechtliches Gehör

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur fachgerichtlichen Selbstkorrektur bei Verstößen gegen das Recht auf rechtliches Gehör

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1; ZPO § 321a
    Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gehörsrüge in allen Verfahrensarten?

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehöra

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1; ZPO § 321a
    Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • opus-bayern.de PDF (Dissertation mit Bezug zur Entscheidung)

    Der untätige Verwaltungsrichter - Notwendigkeit eines Untätigkeitsbeschwerdengesetzes (Sascha Haremza)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzgeber muss ZPO ändern! (IBR 2003, 393)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 107, 395
  • NJW 2003, 1924
  • ZIP 2003, 1102
  • MDR 2003, 886
  • NVwZ 2003, 830
  • FamRZ 2003, 995
  • VersR 2003, 1276
  • DVBl 2003, 1159
  • DVBl 2003, 932
  • DB 2003, 1570
  • BayVBl 2004, 397
 
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Wird zitiert von ... (2054)Zitiert selbst (44)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    So zählt das Bundesverfassungsgericht Akte des Rechtspflegers ebenso zur öffentlichen Gewalt gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 101, 397 ) wie die Justizverwaltungsakte der Kostenbeamten in den Geschäftsstellen der Gerichte (vgl. BVerfGE 28, 10 ).

    Rn. 33 Die das gerichtliche Verfahren betreffenden Verfahrensgrundrechte können nicht durch einen Träger der vollziehenden Gewalt verletzt werden, denn sie sind ausschließlich an die Gerichte adressiert (vgl. BVerfGE 101, 397 ).

    Allerdings darf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in einer dem Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ).

    Rn. 58 Der durch die Justizgewährungsgarantie gebotene Rechtsschutz vor den Fachgerichten beschränkt sich demgegenüber nicht auf besonders gewichtige Fehler oder Situationen existentiellen Betroffenseins, sondern erfasst Rechtsbeeinträchtigungen jeglicher Art (vgl. BVerfGE 101, 397 ).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Rn. 16 1. Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ).

    Rn. 30 (1) Das Bundesverfassungsgericht hat den aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten folgenden allgemeinen Justizgewährungsanspruch zunächst als Grundlage des Rechtsschutzes in zivilrechtlichen Streitigkeiten anerkannt, für die Art. 19 Abs. 4 GG nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 97, 169 ).

    Die Verfahrensordnung ist so auszugestalten, dass effektiver Rechtsschutz für den einzelnen Rechtsuchenden besteht, aber auch Rechtssicherheit hergestellt wird (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ).

    Allerdings darf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in einer dem Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

    Rn. 30 (1) Das Bundesverfassungsgericht hat den aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten folgenden allgemeinen Justizgewährungsanspruch zunächst als Grundlage des Rechtsschutzes in zivilrechtlichen Streitigkeiten anerkannt, für die Art. 19 Abs. 4 GG nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 97, 169 ).

    Die Verfahrensordnung ist so auszugestalten, dass effektiver Rechtsschutz für den einzelnen Rechtsuchenden besteht, aber auch Rechtssicherheit hergestellt wird (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ).

    Sind die Formerfordernisse so kompliziert und schwer zu erfassen, dass nicht erwartet werden kann, der Rechtsuchende werde sich in zumutbarer Weise darüber Aufklärung verschaffen können, müsste die Rechtsordnung zumindest für eine das Defizit ausgleichende Rechtsmittelbelehrung sorgen (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    In vielen Fällen ist insbesondere die Zulassung von Gegenvorstellungen gebilligt worden (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 73, 322 ).

    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 ).

    Rn. 50 Der Grundgedanke einer Befassung des iudex a quo liegt schon den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Möglichkeit einer Selbstkontrolle der Fachgerichtsbarkeit im Wege einer Gegenvorstellung zu Grunde (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 63, 77 ; 73, 322 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Rn. 16 1. Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ).

    Sehen die Prozessordnungen allerdings eine weitere gerichtliche Instanz vor, so sichert Art. 19 Abs. 4 GG die Effektivität des Rechtsschutzes auch insoweit (vgl. BVerfGE 96, 27 ; stRspr).

    Rn. 28 Als öffentliche Gewalt im Verständnis des Art. 19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit auf Grund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Dabei geht das Bundesverfassungsgericht von dem Grundsatz aus, dass Verstöße gegen Verfahrensgrundrechte tunlichst im Instanzenzug durch Selbstkontrolle der Fachgerichte behoben werden sollen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 73, 322 ; stRspr).

    In vielen Fällen ist insbesondere die Zulassung von Gegenvorstellungen gebilligt worden (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 73, 322 ).

    Rn. 50 Der Grundgedanke einer Befassung des iudex a quo liegt schon den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Möglichkeit einer Selbstkontrolle der Fachgerichtsbarkeit im Wege einer Gegenvorstellung zu Grunde (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 63, 77 ; 73, 322 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Zur Ausübung öffentlicher Gewalt gehören ebenfalls Anordnungen der Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Vielmehr nehmen sie auf Antrag eigenständig einen Eingriff vor, der aber, auch soweit er funktional Ausübung vollziehender Gewalt ist, im Interesse eines besonderen rechtsstaatlichen Schutzes nicht der Exekutive oder jedenfalls nicht ihr allein überlassen wird (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Rn. 57 cc) Auch die Kriterien für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (§ 90 Abs. 2, § 93 a BVerfGG in Verbindung mit Art. 94 Abs. 2 GG; vgl. auch BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) verdeutlichen, dass das Bundesverfassungsgericht einen Rechtsschutz besonderer Art gewährt.

    Die Annahme ist nicht angezeigt, wenn die geltend gemachte Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten kein besonderes Gewicht hat und den Beschwerdeführer nicht in existentieller Weise betrifft (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Rn. 57 cc) Auch die Kriterien für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (§ 90 Abs. 2, § 93 a BVerfGG in Verbindung mit Art. 94 Abs. 2 GG; vgl. auch BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) verdeutlichen, dass das Bundesverfassungsgericht einen Rechtsschutz besonderer Art gewährt.

    Die Annahme ist nicht angezeigt, wenn die geltend gemachte Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten kein besonderes Gewicht hat und den Beschwerdeführer nicht in existentieller Weise betrifft (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das …

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht neue Rechtsbehelfsmöglichkeiten durch analoge Anwendung oder extensive Auslegung der Prozessrechtsnormen (so § 513 Abs. 2, § 568 Abs. 2 ZPO a.F., §§ 33 a, 313 a StPO) für nahe liegend erachtet (vgl. statt vieler BVerfGE 42, 243 ; 49, 252 ; 60, 96 ; 70, 180 ).

    In dieser Konkretisierung des Verhältnisses von Grundsatz und Ausnahme spiegelt sich die Bedeutung wider, die das Grundgesetz der fachgerichtlichen Rechtsprechung auch für die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundentscheidungen beimisst (vgl. BVerfGE 49, 252 ).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz bei Gehörverletzungen

  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der …

  • BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60

    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Ermessen bei Revisionsannahme

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …

  • BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne III

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag - …

  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in …

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Gefälschter Steckbrief

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …

  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen …

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Gerichtskostenvorschuß

  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

  • BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95

    Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des …

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach …

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach …

    Die Plenarentscheidung des BVerfG vom 30.4.2003 (BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924) zum rechtlichen Gehör scheint darauf hinzuweisen, dass ein nicht gesetzlich geregelter Rechtsbehelf mit unterschiedlichen Zulässigkeitskriterien verfassungsrechtlich fragwürdig ist.

    Außerdem scheint die allgemein gehaltene Begründung der Entscheidung des BVerfG vom 30.4.2003 (BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924) darauf hinzuweisen, dass ein ungeschriebener Rechtsbehelf mit unterschiedlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen wahrscheinlich verfassungsrechtlich zweifelhaft ist, auch wenn sich die Entscheidung nur auf das Recht auf Gehör vor Gericht bezieht.

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 19/17 R

    Prozessuales Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen in Behandlungsunterlagen

    Rechtliches Gehör sichert den Beteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten im Prozess eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können (vgl BVerfG <Plenum> BVerfGE 107, 395, 409 = SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 1 RdNr 29).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …

    Rn. 150 Allerdings verlangt der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506 ).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.02.2004 - 3 CE 04.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25895
VGH Bayern, 12.02.2004 - 3 CE 04.76 (https://dejure.org/2004,25895)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2004 - 3 CE 04.76 (https://dejure.org/2004,25895)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 3 CE 04.76 (https://dejure.org/2004,25895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2004, 397
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • VGH Bayern, 24.04.2009 - 3 CE 08.3152

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen …

    Abgestellt werden kann auch auf einen in der Beurteilung enthaltenen einschlägigen Verwendungsvermerk / Vermerk zur Verwendungseignung / Eignungsvermerk, ggf. auch unter Berücksichtigung einer anhand eines nachvollziehbaren Maßstabs vorgenommenen Abstufung (vgl. dazu allgemein Senatsbeschlüsse vom 12.2.2004 Az. 3 CE 04.76, BayVBl 2004, 397 = RiA 2004, 239 [dort unter GldNr.

    Allerdings lässt sich in zeitlicher Hinsicht - nämlich bezüglich der erforderlichen Aktualität - im Hinblick auf eine Zeitspanne von immerhin über zwei Jahren und vier Monaten zwischen dem Ende des Beurteilungszeitraums und der im September 2008 erfolgten Auswahlentscheidung nach der Rechtsprechung des Senats nur deshalb ein durchgreifender Mangel verneinen, weil wegen Fehlens anderer vorgetragener bzw. aus den Akten ersichtlichen Umstände davon ausgegangen werden kann, dass sich die Situation zwischenzeitlich nicht relevant verändert hat und der Dienstherr dies auch seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (dazu Senatsbeschluss vom 12.2.2004, Az. 3 CE 04.76, BayVBl 2004, 397 = RiA 2004, 239; vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss v. 23.5.2007 Az. 10 B 10318/07, RiA 2008, 31).

  • VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152

    Konkurrenz um Beförderungsämter bei der Stellenbesetzung eines Schulleiters; …

    Erst wenn alle unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft und die Bewerber im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind Hilfskriterien heranzuziehen (BVerwG vom 27.2.2003 Az. 2 C 16/02, BayVBl 2003, 693; BayVGH, Beschlüsse vom 12.2.2004 Az. 3 CE 03.3124 und 3 CE 04.76).

    Bei einer Auswahlentscheidung kommt es grundsätzlich auf den aktuellen Stand von Eignung, Befähigung und Leistung an; deshalb müssen ihr für alle Bewerber in gleicher Weise zeitnahe Beurteilungen zu Grunde gelegt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, RiA 1997, 43; Hess.VGH, IÖD 1995, 64; OVG Rheinland-Pfalz, ZBR 1994, 83; BayVGH v. 12.2.2004 Az. 3 CE 03.2134 und 3 CE 04.76).

    Ist keine Ausnahmesituation gegeben (vgl. BayVGH v. 12.2.2004 Az. 3 CE 03.3124 und 3 CE 04.76), liegt es grundsätzlich im Ermessen des Dienstherrn, auf eine sog. Anlassbeurteilung zu verzichten und eine "aktuelle Leistungsfeststellung" des Schulleiters - wie hier vom 10.12.2002 - einzuholen und als zusätzliche Erkenntnisquelle eine Stellungnahme der vorgesetzten Behörde - wie hier der Regierung der Oberpfalz vom 31.7.2003 - heranzuziehen.

  • VGH Bayern, 11.12.2009 - 3 CE 09.2350

    Beamtenrecht

    Eine solche Binnendifferenzierung anhand von Verwendungsvermerken / Vermerken zur Verwendungseignung / Eignungsvermerken als zulässigen leistungsbezogenen Differenzierungskriterien ist grundsätzlich zulässig, ggf. auch unter Berücksichtigung einer anhand eines nachvollziehbaren Maßstabs vorgenommenen Abstufung (vgl. dazu allgemein Senatsbeschlüsse vom 12.2.2004 Az. 3 CE 04.76, BayVBl 2004, 397 = RiA 2004, 239 [dort unter GldNr.

    Der Senat geht bei solchen Situationen an sich regelmäßig davon aus, dass der Dienstherr, indem er die entsprechenden dienstlichen Beurteilungen bei seiner Auswahlentscheidung berücksichtigt, damit incidenter zum Ausdruck bringt, dass aus seiner Sicht zwischenzeitlich jeweils keine relevanten Veränderungen erfolgt oder signifikante Entwicklungen eingetreten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.2.2004, Az. 3 CE 04.76, BayVBl 2004, 397; vom 8.8.2007, Az. 3 CE 07.1050, ZBR 2008, 53).

  • VG München, 16.12.2021 - M 5 E 21.4174

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Dienstliche Beurteilung, …

    Rn. 26 (2) Die Anlassbeurteilung sowie die periodische Beurteilung sind grundsätzlich als gleichwertig anzusehen und deshalb untereinander ohne weiteres vergleichbar (BayVGH, B.v. 12.2.2004 - 3 CE 04.76 - BayVBl 2004, 397, juris Rn. 44, BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 24;… B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 32).

    Ausgehend von Sinn und Zweck einer periodischen Beurteilung, nämlich Grundlage für die an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung orientierten Personalentscheidungen zu sein, kann grundsätzlich auf die letzte dienstliche Beurteilung abgestellt werden und ist diese - bei einem im vorliegenden Fall vierjährigen Beurteilungszeitraum - als hinreichend aktuell zu behandeln, solange nicht eine neue Regelbeurteilung oder eine sonstige Beurteilung vorliegt (…vgl. Baßlsperger in: Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: September 2021, § 9 BeamtStG Rn. 130) und solange es zutrifft, dass der Dienstherr, indem er die entsprechenden dienstlichen Beurteilungen bei seiner Auswahlentscheidung berücksichtigt, zu Recht davon ausgehen kann, dass aus seiner Sicht zwischenzeitlich jeweils keine relevanten Veränderungen erfolgt oder signifikante Entwicklungen - leistungssteigernd oder auch leistungsmindernd - eingetreten sind (BayVGH, B.v. 12.2.2004 - 3 CE 04.76 - BayVBl 2004, 397, juris Rn. 80;… B.v. 24.4.2009 - 3 CE 08.3152 - juris Rn. 49).

  • OVG Bremen, 23.01.2013 - 2 A 308/11

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Antrag eines Feuerwehrbeamten auf …

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Begriff der einschneidenden Änderung, aber auch der der erheblichen oder gravierenden Aufgabenänderung verwandt (NdsOVG, Beschl. vom 06.10.2011 - 5 ME 296/11 - [...]: Wechsel von einer Tätigkeit als Systemverwalter zu einer Tätigkeit als Servicekraft in einer Geschäftsstelle (beide BesGr A 7); vom 21.09.2011 - 5 ME 241/11 - NordÖR 2012, 52: verneint für die Teilnahme an einer Personalentwicklungsmaßnahme, da keine dauerhafte Aufgabenwahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens, sondern nur Erhöhung der Verwendungsbreite; vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 - IÖD 2009, 90) bzw. darauf abgestellt, dass der Dienstherr durch die Berücksichtigung der letzten dienstlichen Beurteilungen zum Ausdruck bringe, dass aus seiner Sicht zwischenzeitlich jeweils keine relevanten Veränderungen erfolgt oder signifikante Entwicklungen eingetreten seien (OVG LSA, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 M 125/10 - [...]; BayVGH, Beschlüsse vom 30.09.2009 - 3 CE 09.1879 - [...] und vom 12.02.2004, 3 CE 04.76 - BayVBl 2004, 397).
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

    Rn. 79 Im Übrigen bestand auch nach der Übersicht des BayLfSt über die Ergebnisse der periodischen Beurteilung 2013 in der BesGr A 15 insgesamt eine Spreizung von 7 bis 13 Punkten sowie bei den Amts- und Referatsleitern eine Spreizung von 10 bis 13 Punkten, so dass der vorliegende Fall nicht mit der der Entscheidung des Senats vom 12. Februar 2004 (3 CE 04.76) zugrunde liegenden Konstellation verglichen werden kann.
  • VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288

    Konkurrentenverfahren um die Stelle der Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes …

    Der Senat geht in diesem Zusammenhang grundsätzlich davon aus, dass dienstliche Beurteilungen bis zum Ende des nächsten Beurteilungszeitraums (hier: 3 Jahre) aktuell sind (…BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 09.3208 - juris Rn. 16;… B.v. 14.3.2013 - 3 CE 12.2130 - juris Rn. 28) und der Dienstherr durch Berücksichtigung der aktuellen dienstlichen Beurteilung bei seiner Auswahlentscheidung inzident zum Ausdruck bringt, dass aus seiner Sicht keine relevanten Veränderungen erfolgt sind (BayVGH, B.v. 12.2.2004 - 3 CE 04.76 - juris Rn. 80;… B.v. 14.3.2013 a.a.O. juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782

    Beamtenrecht Regierungsdirektor (BesGr A 15); Stellenbesetzung (Leitung eines …

    Rn. 79 Im Übrigen bestand auch nach der Übersicht des BayLfSt über die Ergebnisse der periodischen Beurteilung 2013 in der BesGr A 15 insgesamt eine Spreizung von 7 bis 13 Punkten sowie bei den Amts- und Referatsleitern eine Spreizung von 10 bis 13 Punkten, so dass der vorliegende Fall nicht mit der der Entscheidung des Senats vom 12. Februar 2004 (3 CE 04.76) zugrunde liegenden Konstellation verglichen werden kann.
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1783

    Beurteiler, Antragstellers

    Rn. 79 Im Übrigen bestand auch nach der Übersicht des BayLfSt über die Ergebnisse der periodischen Beurteilung 2013 in der BesGr A 15 insgesamt eine Spreizung von 7 bis 13 Punkten sowie bei den Amts- und Referatsleitern eine Spreizung von 10 bis 13 Punkten, so dass der vorliegende Fall nicht mit der der Entscheidung des Senats vom 12. Februar 2004 (3 CE 04.76) zugrunde liegenden Konstellation verglichen werden kann.
  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen

    Der Senat entscheidet in ständiger Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2004 Az. 3 CE 04.76 BayVBl 2004, 397; zuletzt vom 24.4.2009 Az. 3 CE 08.3152), dass in zeitlicher Hinsicht - nämlich bezüglich der erforderlichen Aktualität dienstlicher Beurteilungen - im Hinblick auf eine Zeitspanne zwischen dem Ende des Beurteilungszeitraums und der Auswahlentscheidung ein durchgreifender Mangel nur deswegen zu verneinen ist, weil wegen Fehlens anderer vorgetragener bzw. aus den Akten ersichtlicher Umstände davon ausgegangen werden kann, dass sich die Situation zwischenzeitlich nicht relevant verändert hat und der Dienstherr dies auch seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - 6 B 1149/12

    Antrag eines Werkstattlehrers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf die …

  • VGH Bayern, 29.01.2013 - 3 CE 12.1214

    Beamtenrecht; Stellenbesetzung; Fachbetreuer Katholische Religionslehre an …

  • VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 5 K 18.992

    Keine Heilung bei Auswahlentscheidung durch periodische Beurteilung

  • VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 1 E 10.02481

    Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten

  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 3 CE 07.1884

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen …

  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 3 CE 12.2130

    Dienstpostenbesetzung

  • VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748

    Vorläufiger Rechtsschutz mit dem Ziel der Zulassung zu einer zweijährigen …

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 3 CE 09.1879

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 12.02.2004 - 3 CE 03.3124

    Zulässigkeit von Binnendifferenzierungen bei der Zuerkennung der …

  • VGH Bayern, 21.10.2016 - 6 ZB 15.2113

    Erfolglose Klage auf Aufhebung der Beförderung eines Mitbewerbers

  • VG Frankfurt/Main, 08.03.2011 - 9 K 4340/10

    Voraussetzungen für das Vorziehen einer Leistungsstufe bei einem freigestellten …

  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2004 - 9 K 4340/03
  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2004 - 9 E 4340/03

    Anforderungsprofil; Nachvollziehbarkeit des Gesamturteils

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