Rechtsprechung
| BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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BGB §§ 242, 1836 Abs. 1, 1908 i Abs. 1 Satz 1; VBVG § 1 Abs. 2 Satz 2; FamFG §§ 292 Abs. 1, 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vergütung des Betreuers: Vergütung für Zeitraum zwischen Ablauf der vorläufigen Betreuung und der Betreuerbestellung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1836 Abs 1 BGB, § 1908i Abs 1 S 1 BGB, § 1 Abs 2 S 2 VBVG
Vergütung des Betreuers: Vergütung für Zeitraum zwischen Ablauf der vorläufigen Betreuung und der Betreuerbestellung - IWW
§ 242 BGB, §§ 292, 168 FamFG, §§ 292 Abs. 1, 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG, §§ 1836 Abs. 1, 1908 i Abs. 1 Satz 1 BGB
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- Wolters Kluwer
Festsetzung eines Vergütungsanspruchs des Betreuers im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Zeitraum der Betreuerbestellung
- ra.de
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Festsetzung eines Vergütungsanspruchs des Betreuers im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Zeitraum der Betreuerbestellung
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Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuervergütung - nach Ablauf der vorläufigen Betreuung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vergütungsanspruch nur bei Betreuerbestellung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vergütungsanspruch eines Betreuers nur bei Betreuerbestellung
- famrz.de (Kurzinformation)
Betreuung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vergütungsanspruch eines Betreuers nur bei Betreuerbestellung
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 11.12.2012 - Gri 2 XVII 1062/11
- LG Mannheim, 28.03.2013 - 4 T 5/13
- BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 707
- MDR 2016, 734
- FGPrax 2016, 169
- FamRZ 2016, 1072
- Rpfleger 2016, 563
- BtPrax 2016, 154
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.11.2014 - XII ZB 186/13
Rückforderung von Betreuervergütung durch die Staatskasse: Prüfung der …
Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
Das kann etwa zur Folge haben, dass es dem Schuldner der Vergütung verwehrt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen (Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - XII ZB 186/13 - FamRZ 2015, 248 Rn. 19 f.). - OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98
Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten
Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
Rn. 9 Eine andere Ansicht stellt formal auf die fehlende Betreuerbestellung ab und verneint eine Vergütung für eine davor liegende Tätigkeit (OLG Schleswig NJW-RR 1999, 660;… zum Vormund: MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 Rn. 3;… Jürgens/v. Crailsheim Betreuungsrecht § 1836 BGB Rn. 5 mwN). - LG Bayreuth, 04.03.2011 - 42 T 3/11
Betreuung: Vergütungsanspruch des durch einstweilige Anordnung bestellten …
Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
Rn. 8 Nach einer Auffassung ergibt sich ein Anspruch aus einer analogen Anwendung von § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG, wenn der Betreuungsbedarf für den betroffenen Zeitraum feststeht, das Betreuungsgericht zwar pflichtwidrig untätig geblieben ist, jedoch einen Vertrauenstatbestand für den Fortbestand der Betreuung gesetzt hat (LG Bayreuth Beschluss vom 4. März 2011 - 42 T 3/11 - juris Rn. 12 f.). - LG Cottbus, 27.08.2003 - 7 T 516/02
Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
Die Höhe der geschuldeten und im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigenden Vergütung entspreche der üblichen Vergütung und damit den nach den Vorschriften des Betreuervergütungsgesetzes pauschalierten Stundensätzen (LG Cottbus FamRZ 2004, 401, 402).
- BGH, 31.10.2018 - XII ZB 135/18
Vergütung des Umgangspflegers: Anwesenheit auch bei der Durchführung des Umgangs; …
Billigkeitserwägungen vermögen indessen keinen im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu berücksichtigenden Anspruch zu begründen (Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10). - BGH, 15.07.2026 - XII ZB 73/26
Vergütungsanspruch eines Betreuers nur bei dessen ordnungsgemäßer Bestellung; …
Fehlt es hieran, besteht kein im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 292 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 FamFG festzusetzender Vergütungsanspruch (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13, FamRZ 2016, 1072).Rn. 14 aa) Ein Betreuer kann eine Vergütung nur verlangen, wenn er wirksam bestellt ist (vgl. § 1875 Abs. 2 BGB, § 7 Abs. 1 VBVG und Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 zu §§ 1836 Abs. 1, 1908 i Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG a.F.).
Dies ist etwa bei Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag nicht der Fall (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10).
- BGH, 30.08.2017 - XII ZB 562/16
Vergütungsanspruch des Umgangspflegers: Tätigwerden auf Veranlassung des Gerichts …
Aus der zum Betreuungsrecht ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. März 2016 (XII ZB 196/13) sei nicht herzuleiten, dass vor der Einsetzung eines Betreuers, Vormunds oder Pflegers in keinem Fall Vergütungsansprüche entstehen könnten.Rn. 17 aa) Für den Vergütungsanspruch eines Betreuers, für den es vorübergehend an einer wirksamen Betreuerbestellung fehlt, hat der Senat bereits entschieden, dass auf § 242 BGB gestützte Billigkeitserwägungen keinen im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu berücksichtigenden Anspruch zu begründen vermögen, obwohl der Grundsatz von Treu und Glauben auch in diesem Verfahren zur Anwendung gelangen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10).
- BGH, 23.06.2026 - II ZB 10/25
Rechtsbeschwerdeausschluss gilt auch bei Verneinung des Vergütungsanspruchs
Die Entscheidung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 142 Abs. 6 Satz 2 AktG erstreckt sich ebenso wie im formalisierten Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 168 FamFG aF (vgl. dazu etwa Beschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13, NJW-RR 2016, 707 Rn. 10;… Beschluss vom 15. Januar 2020 - XII ZB 627/17, MDR 2020, 372 Rn. 7; jeweils mwN) nur auf im Vergütungsrecht wurzelnde Ansprüche und Einwendungen. - BGH, 27.09.2017 - XII ZB 6/16
Pflegschaft eines Großelternteils für ein minderjähriges Kind: …
Für eine rückwirkende Festsetzung eines entsprechenden Anspruchs aus anderen Rechtsgründen ist im Verfahren nach § 168 FamFG kein Raum (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017, XII ZB 562/16 und vom 2. März 2016, XII ZB 196/13, FamRZ 2016, 1072).Für eine ausnahmsweise rückwirkende Festsetzung auch für die Zeit vor der förmlichen Bestellung fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - zur Veröffentlichung bestimmt zum Umgangspfleger und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 mwN zur Betreuervergütung;… anders noch OLG Schleswig Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 15 WF 301/13 - juris Rn. 11 mwN; OLG Hamm FamRZ 2014, 672; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 888, 889).
Denn im Festsetzungsverfahren nach § 168 FamFG können nur solche Ansprüche geltend gemacht werden, die auf den dort genannten Anspruchsgrundlagen beruhen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 zur Betreuervergütung).
- BGH, 02.10.2024 - XII ZB 216/24
Vergütungsanspruch für Tätigkeit als Berufsbetreuer nach Vergütungsrecht seit dem …
Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass Vertrauensschutz zwar einer Rückforderung von überzahlter Vergütung entgegenstehen (…vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 129/19 - FamRZ 2020, 453 Rn. 17 mwN), aber aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit von vornherein nicht Grundlage für einen gesetzlich nicht vorgesehenen, im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu berücksichtigenden Anspruch eines Betreuers sein kann (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - FamRZ 2017, 1846 Rn. 19). - BGH, 22.06.2022 - XII ZB 442/20
Anspruch eines Umgangsbegleiters auf Festsetzung von Vergütung und …
Ebenso wenig wie im Vergütungsfestsetzungsverfahren über Einwendungen zu befinden ist, die nicht im Vergütungsrecht wurzeln, ist in diesem Verfahren über Zahlungsansprüche außerhalb des Vergütungsrechts zu entscheiden (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 - FamRZ 2018, 513 Rn. 14 ff. mwN zur Vergütung des Vormunds;… vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - FamRZ 2017, 1846 Rn. 21 mwN zur Vergütung des Umgangspflegers und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 zur Vergütung des Betreuers). - OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17
Vergütungsanspruch des Ergänzungspflegers vor Verpflichtung
Unter Verweis auf die Rechtsprechung des BGH vom 02.03.2016 zu Az. XII ZB 196/13 wendete sich der Bezirksrevisor gegen den Ansatz einer Vergütung des Ergänzungspflegers vor der Verpflichtung am 24.09.2015.Die Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu der von der Beschwerdeführerin zitierten, zum Betreuungsrecht ergangenen Entscheidung des BGH vom 02.03.2016 (FamRZ 2016, 1072), die eine Vergütungsfähigkeit für den Zeitraum zwischen dem Ende der vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf und der Einrichtung der Betreuung in der Hauptsache ablehnt.
- OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 WF 125/16
Vergütung des gerichtlich "bestellten" Umgangspflegers
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 02.03.2016 (XII ZB 196/13), der eine Anwendung von § 242 BGB ebenfalls nicht ausschließt; der dort zur Entscheidung über eine Betreuervergütung zugrunde liegende Fall einer in einem vorläufigen Beschluss ausdrücklich befristeten und anschließend nicht nahtlos vom Gericht verlängerten oder erneut beschlossenen Betreuung mit der Folge, dass der ersichtlich entstandene Zwischenzeitraum nicht vergütet werden kann und auch kein diesbezüglicher Rechtsschein erzeugt worden war, ist mit dem vorliegenden Sachverhalt bereits im Ansatz nicht vergleichbar. - OLG Frankfurt, 17.07.2017 - 4 WF 138/17
Ein Rechtmittel ist nicht bekannt geworden.
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Entscheidung des BGH zu Az. XII ZB 196/13 BGH vom 02. März 2016 (FamRZ 2016, 1072), nach der eine Anwendung des § 242 BGB ebenfalls nicht ausgeschlossen wird. - OLG Oldenburg, 31.05.2023 - 3 U 68/22
- LG Kassel, 26.01.2026 - 3 T301/25
Vertrauensschutz bei Rückforderung der Betreuervergütung für einen Zeitraum nach …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 16.16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Beschwerde beim BVerwG ist nicht lediglich rechtlich vorteilhafte Erklärung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1903 BGB, § 17a Abs 4 S 4 GVG, § 62 Abs 2 VwGO, § 152 Abs 1 VwGO, § 154 Abs 2 VwGO
Beschwerde beim BVerwG ist nicht lediglich rechtlich vorteilhafte Erklärung - Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Beschwerde bzgl. Prozessfähigkeit; Einwilligung des Betreuers zur wirksamen Einlegung der Beschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de
Statthaftigkeit einer Beschwerde bzgl. Prozessfähigkeit; Einwilligung des Betreuers zur wirksamen Einlegung der Beschwerde
- datenbank.nwb.de
Beschwerde beim BVerwG ist nicht lediglich rechtlich vorteilhafte Erklärung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt für "Rechtsangelegenheiten" - und die Prozessfähigkeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittel im Rechtswegzwischenstreit
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 23.11.2015 - 5 A 4130/15
- OVG Niedersachsen, 30.12.2015 - 7 OB 100/15
- OVG Niedersachsen, 30.12.2015 - 7 OB 101/15
- OVG Niedersachsen, 28.01.2016 - 7 OB 10/16
- BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 16.16
- BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 17.16
- BVerwG, 16.03.2016 - 1 B 26.16
- BVerwG, 04.05.2016 - 1 A 2.16
- BVerwG, 24.10.2016 - 1 A 12.16
- BVerwG, 26.10.2016 - 1 A 10.16
- BVerwG, 26.10.2016 - 1 A 11.16
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1457
- BtPrax 2016, 154
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.08.2015 - 5 B 49.15
Prozessunfähigkeit wegen Bestellung eines Betreuers in Rechtsangelegenheiten; …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 16.16
Die Beschwerde gehört nicht zu solchen Willenserklärungen, weil deren Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.).Von der Erhebung von Gerichtskosten wird nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG abgesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.).
- BVerwG, 08.08.2006 - 6 B 65.06
Beschwerde, Bindungswirkung, einstweiliger Rechtsschutz, Rechtsweg, weitere …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 16.16
Darüber hinaus besteht keine Einigkeit, ob im gerichtlichen Eilverfahren eine weitere Beschwerde nach § 17a Abs. 4 GVG statthaft ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - 3 B 77.05 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 24 und vom 8. August 2006 - 6 B 65.06 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 26 m.w.N.). - BVerwG, 06.07.2005 - 3 B 77.05
Rechtsweg; Vorabentscheidung; Zwischenverfahren; Beschwerde; weitere Beschwerde; …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 16.16
Darüber hinaus besteht keine Einigkeit, ob im gerichtlichen Eilverfahren eine weitere Beschwerde nach § 17a Abs. 4 GVG statthaft ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - 3 B 77.05 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 24 und vom 8. August 2006 - 6 B 65.06 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 26 m.w.N.).
- BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 16.16
Voraussetzung hierfür wäre jedenfalls eine willkürliche, objektiv unter keinem Gesichtspunkt vertretbare Verletzung der Zulassungspflicht (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 29. Juni 1976 - 2 BvR 948/75 - BVerfGE 42, 237 m.w.N.). - BVerwG, 16.03.1994 - 4 B 223.93
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Rechtsmitteln - Anspruch auf eine …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 16.16
Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht (BVerwG, Beschluss vom 16. März 1994 - 4 B 223.93 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 9). - BVerwG, 02.04.1998 - 3 B 70.97
Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 16.16
Obwohl die Antragstellerin hinsichtlich der Beschwerde nicht prozessfähig ist, begründet deren Einlegung ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem der Senat eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 m.w.N.).
- BVerwG, 30.07.2026 - 5 PKH 1.26
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags für eine Beschwerde, Rechtsbeschwerde …
Rn. 11 Ob eine außerordentliche Beschwerde ausnahmsweise für den Fall zugelassen werden müsste, dass die angefochtene Entscheidung in offen zutage tretender Weise greifbar gesetzeswidrig bzw. objektiv willkürlich ist und deshalb auf eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) führt, die nicht ausnahmsweise als Verfahrensmangel in einem Rechtsmittelverfahren geltend gemacht werden kann (insoweit offengelassen in BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 2016 - 1 B 16.16 - BtPrax 2016, 154 …und vom 19. Juni 2025 - 5 AV 1.24 - NWVBl. 2025, 411 Rn. 4), bedarf hier keiner Entscheidung.Voraussetzung hierfür wäre jedenfalls eine willkürliche, objektiv unter keinem Gesichtspunkt vertretbare Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 B 16.16 - BtPrax 2016, 154 m. w. N.).
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2020 - 2 S 623/20
Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht eröffnet, wenn die Unterlassung der …
Es kann nicht angenommen werden, dass den Beteiligten eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens für den in einem solchen Verfahren angefallenen Zwischenstreit über den Rechtsweg ein weitergehender Instanzenzug eröffnet ist als in dem zugrunde liegenden Verfahren selbst (BVerwG…, Beschluss vom 08.08.2006 - 6 B 65.06 - juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20.12.2019, aaO juris Rn. 60 bis 62; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 16.16 - juris Rn. 4 …und Beschluss vom 06.07.2005 - 3 B 77.05 - juris Rn. 3). - BVerwG, 26.10.2016 - 1 A 10.16
Kostenfolge bei fehlender Prozessfähigkeit hinsichtlich eines Nichtigkeitsantrags
Der als "Nichtigkeitsklage" bezeichnete Antrag der Antragstellerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2016 - 1 B 16.16 - wird verworfen.Rn. 2 2. Die von der Antragstellerin erhobene "Nichtigkeitsklage" ist bei zweckentsprechender Würdigung ihres Begehrens als Nichtigkeitsantrag gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2016 - 1 B 16.16 - auszulegen.
Rn. 7 3. Die von der Antragstellerin mit Schreiben vom 12. September 2016 im Verfahren 1 B 16.16 erhobene "Verzögerungsrüge gemäß § 198 GVG" geht schon deshalb ins Leere, weil dieses Beschwerdeverfahren mit dem ihrem Betreuer übersandten Beschluss vom 3. März 2016 abgeschlossen ist.
- BVerwG, 11.09.2026 - 4 B 31.26
Verwerfung der Beschwerde als unzulässig
Eine Nichtzulassungsbeschwerde sieht das Gesetz bewusst nicht vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 B 16.16 - juris Rn. 4). - BVerwG, 28.10.2020 - 4 BN 44.20
Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Plannachbarn
Eine solche Nichtzulassungsbeschwerde sieht das Gesetz selbst bei Entscheidungen über den Rechtsweg nicht vor (BVerwG, Beschlüsse vom 16. März 1994 - 4 B 223.93 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 9 S. 2 und vom 3. März 2016 - 1 B 16.16 - FamRZ 2016, 1457 Rn. 4). - VGH Baden-Württemberg, 20.12.2019 - 2 S 3145/19
Entfernung eines Beschlusses aus dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs; …
In Anbetracht dieser besonderen Vorkehrungen des Gesetzgebers für einen zügigen Abschluss des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes kann nicht angenommen werden, dass den Beteiligten für den in einem solchen Verfahren angefallenen Zwischenstreit über den Rechtsweg ein weitergehender Instanzenzug eröffnet ist als in dem zugrunde liegenden Verfahren selbst (BVerwG…, Beschluss vom 08.08.2006 - 6 B 65.06 - juris Rn. 5; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 16.16 - juris Rn. 4 …und Beschluss vom 06.07.2005 - 3 B 77/05 - juris Rn. 3). - BVerwG, 19.06.2025 - 5 AV 1.24
Keine Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für …
Dabei kann offenbleiben, ob die Beschwerde ungeachtet des Beschwerdeausschlusses in § 146 Abs. 2, § 152 Abs. 1 VwGO statthaft ist, weil eine außerordentliche Beschwerde für den Fall zugelassen werden müsste, dass die angefochtene Entscheidung greifbar gesetzeswidrig bzw. willkürlich ist und deshalb auf eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG führt, die nicht ausnahmsweise als Verfahrensmangel in einem Rechtsmittelverfahren geltend gemacht werden kann (…vgl. Kaufmann, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, Stand April 2025, § 146 Rn. 2; offengelassen in BVerwG, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 B 16.16 - BtPrax 2016, 154 ). - BVerwG, 24.04.2020 - 1 B 18.20
Keine "außerordentliche Beschwerde" bei nicht beschwerdefähigen Entscheidungen
Denn der in dieser Bestimmung zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Entscheidung ist zu entnehmen, dass eine im Rechtsmittelzug nicht mögliche Nachprüfung einer gerichtlichen Entscheidung aufgrund eines außerordentlichen Rechtsbehelfs demjenigen Gericht vorbehalten bleiben soll, das die Entscheidung erlassen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - 6 B 28.02 und 6 B 29.02 - Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 14, vom 5. Oktober 2004 - 2 B 90.04 - NVwZ 2005, 232 und vom 17. Januar 2005 - 10 B 1.05 - s.a. Beschlüsse vom 17. Mai 2013 - 9 B 19.13 - juris und vom 3. März 2016 - 1 B 16.16 - juris;… ebenso W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 152 Rn. 2).
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